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rées de Djeddah, qui reste la capitale économique de l'Ara- bie Saoudite, à Riyadh dont le gouvernement veut faire la capitale politique, comme Brasilia est devenue la capitale politique du Brésil. Nous n'avons donc pas choisi de faire cette construction, elle nous a été imposée. Malheureuse- ment, des délais nous ont été impartis et les règlements de construction se sont modifiés au fur et à mesure de l'avan- cement des travaux, de sorte que nous nous sommes trouvés dans des situations extrêmement difficiles. Aurait-il fallu interrompre les travaux? Vous savez l'importance que nous accordons à nos relations avec l'Arabie Saoudite: nous ne pouvions pas renoncer à une ambassade représentant nos intérêts dans cette capitale. Vous nous l'auriez reproché, à juste titre.
Je voudrais rappeler encore que l'Office des constructions fédérales a demandé des offres à cinq ou six entreprises suisses. Une d'entre elles a été choisie. C'est sur la base de son offre qu'a été établi le premier budget de 14,6 millions présenté dans le premier message. Cette entreprise s'est révélée incapable, «unfähig». Il a fallu faire un nouvel appel d'offres: nous avons trouvé une entreprise à Thoune, avec treize entreprises suisses comme sous-traitants. Nous avons tous été surpris par la façon dont certaines opérations ont été conduites par cette entreprise qui était là pour exercer la surveillance du chantier et de la construction.
D'autres éléments imprévisibles et souvent incontrôlables de Berne ont été relevés dans le rapport du professeur Huber, qui donne des explications détaillées pour chaque augmentatian de dépenses. Il s'agissait de fluctuations sur le marché des changes, du renchérissement en Arabie Saoudite mais aussi en Suisse, de l'augmentation des prix des aménagements intérieurs et du mobilier achetés à des entreprises suisses, d'exigences nouvelles des autorités saoudiennes telles que, par exemple, le revêtement des murs d'enceinte qui n'avait pas été prévu, et qui a coûté une petite fortune. Bref, un inventaire complet des imprévus a été présenté aux membres de la commission. Ce sont des explications techniques dans lesquelles je n'entrerai pas, n'étant moi-même ni architecte ni entrepreneur.
Le résultat cependant est là, et il est déplaisant. Je vous assure qu'il n'est jamais agréable de devoir demander des crédits supplémentaires.
Je voudrais enfin relever un point au moins sur lequel je serai d'accord avec M. Affolter, c'est que nous pouvons peut-être tirer d'utiles déductions et certaines conclusions de ce que je considère comme un incident regrettable. Comme l'a déclaré Mme Josi Meier à la séance de la com- mission des 8 et 9 novembre dernier: «Hier scheint mir ein Grundproblem zu liegen.» «Könnte für die Aufteilung der Zuständigkeiten für Bauten im Ausland nicht eine bessere Lösung getroffen werden?» Nous allons réexaminer ces problèmes. Nous l'avons fait à propos de Kinshasa dont la construction a été évoquée tout à l'heure par MM. Muheim et Affolter. J'ai pris sous ma responsabilité le renvoi de tout le projet. Vous vous souvenez que nous avions évoqué deux solutions: la possibilité de fractionner la construction de cette nouvelle ambassade ou alors un redimensionnement du projet. J'ai exigé qu'on les étudie toutes deux. Nous avons donc renvoyé le projet. L'expérience de Riyadh sera certainement salutaire.
A propos de la remarque de Mme Meier: «. .. die Aufteilung der Zuständigkeiten für Bauten im Ausland um eine bessere Lösung .. . », il faut savoir que c'est l'Office des construc- tions fédérales qui est compétent pour toutes les construc- tions fédérales qu'elles soient exécutées en Suisse ou à l'étranger. C'est une tâche énorme et je tiens à dire publi- quement combien j'admire ce service pour tout ce travail exécuté avec un personnel trop restreint. Lorsqu'on nous dit: «Allez donc contrôler plus souvent sur place», cela signifierait l'envoi régulier de fonctionnaires fédéraux de Berne à Riyadh. Qui se plaindrait de cet excès de dépenses, pour ne pas dire de ces voyages, car j'en connais quelque chose?
L'Office des constructions fédérales dépend du Départe- ment fédéral de l'intérieur. Le Département fédéral des
affaires étrangères s'occupe de ces constructions parce qu'il en est l'utilisateur. Dans notre département, nous n'avons pas d'architectes, ni de véritables spécialistes des constructions. Y aurait-il une autre solution ? Nous sommes prêts à l'étudier avec l'Office des constructions fédérales et avec le chef du Département de l'intérieur. Mais quelle que soit la solution que nous choisirons, nous ne serons jamais à l'abri de certaines surprises lorsqu'il faudra construire dans d'autres parties du monde. Il y aura malheureusement toujours des imprévus.
Pour Kinshasa, nous vous présenterons un nouveau projet. Nous allons naturellement prévoir un poste «imprévus». Mais si soudain les conditions locales évoluaient dans un sens complètement différent de ce que nous avions envi- sagé, nous ne serions pas forcément à l'abri d'une mésaven- ture telle que celle dont nous nous occupons aujourd'hui. Comme Mme Meier Josi et M. Affolter l'ont relevé, nous n'avons guère de choix car la construction est terminée et les dépenses ont été engagées. Une solution idéale, sans faille, qui vous garantisse au centime près ce qui est prévu dans les devis, est abolument impossible. Je vous remercie de le comprendre.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 30 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
84.512 Interpellation Miville Arbeitslosigkeit im Kanton Basel-Stadt Chômage dans le canton de Bâle-Ville
Wortlaut der Interpellation vom 20. September 1984 Seit Jahren befindet sich der Kanton Basel-Stadt im Hinblick auf die Zahl der Ganzarbeitslosen, gemessen in Prozent der aktiven Bevölkerung, unter den am stärksten betroffenen Ständen:
1978: mit 0,85% an 1. Stelle, 1979: mit 0,7 % an 4. Stelle (zusammen mit VS),
1980: mit 0,5 % an 3. Stelle,
1981: mit 0,5 % an 2. Stelle (zusammen mit GE, JU, VS), 1982: mit 0,9 % an 3. Stelle (zusammen mit TI),
1983: mit 2 % an 2. Stelle (zusammen mit JU),
1984: im Mai und Juni mit 2,9% an 1. Stelle.
Im Zeitraum Juni 1982 bis Juni 1984 hat im Kanton Basel- Stadt die Zahl der Ganzarbeitslosen um 1641 auf 2972 zuge- nommen.
Der Bundesrat hat nun in seinem Entscheid vom 27. August 1984 die Bezugsdauer der Arbeitslosentaggelder für Betagte und Behinderte auf 250 Tage, unabhängig von der Beitrags- dauer, erhöht. Da im Kanton Basel-Stadt vor allem kaufmän- nische Angestellte und Ungelernte von der Arbeitslosigkeit betroffen sind, bringt dieser begrüssenswerte Entscheid keine spürbare Erleichterung. Obwohl aus der Wirtschaft steigende Tendenzen gemeldet werden, nimmt im Kanton Basel-Stadt die Zahl der Ganzarbeitslosen ständig zu. Der Kanton investiert beträchtliche Mittel für ihre Ausbildung
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und Wiedereingliederung; unter anderem stehen dem kan- tonalen Arbeitsamt 1984 4 Millionen Franken für Notstands- einsätze zur Verfügung.
Der wirtschaftliche Aufschwung beruht nicht zuletzt auf Rationalisierungsmassnahmen mit Abbau von Arbeitsplät- zen. Durch innerbetriebliche Umstrukturierungen hat sich der Arbeitsmarkt verändert, was insbesondere zur Beschäfti- gungslosigkeit von kaufmännischem Personal und von Ungelernten geführt hat. Basel-Stadt beherbergt, im gesamtschweizerischen Vergleich gesehen, sehr viele Asy- lanten. Diese sind auf Grund mangelhafter Sprachkennt- nisse und Ausbildung nur sehr schwer vermittelbar.
Ich frage den Bundesrat,
a. Ob er der Meinung ist, der Kanton Basel-Stadt habe mit einer dauernden Arbeitslosenquote von 2 Prozent und mehr zu rechnen?
b. Ob er die Befürchtung teilt, dass hier eine städtische Grenzagglomeration in ihrer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung gefährdet wird?
c. Ob Basel-Stadt angesichts der genannten Zahlen nicht die vom AVIG in Artikel 27 Absatz 5 genannten Kriterien der «andauernden erheblichen regionalen oder allgemeinen Arbeitslosigkeit» erfüllt, welche es dem Bundesrat erlaubt, «allgemein oder für besonders hart betroffene Versicherten- gruppen» die gesetzlich festgelegte Anzahl der Taggelder zu erhöhen?
Texte de l'interpellation du 20 septembre 1984
Depuis des années, le canton de Bâle-Ville figure, pour ce qui est du nombre des chômeurs complets, calculé en pour- cent de la population active, parmi les Etats les plus touchés de notre pays:
1978: 1er rang avec 0,85%
1979: 4e rang avec 0,7 % (ex aequo avec VS)
.
1980: 3e rang avec 0,5 %
1981: 2° rang avec 0,5 % (ex aequo avec GE, JU, VS)
1982: 3e rang avec 0,9 % (ex aequo avec TI)
1983: 2e rang avec 2 % (ex aequo avec JU)
1984: 1er rang en mai et juin, avec 2,9%.
De juin 1982 à juin 1984, le nombre des chômeurs complets du canton de Bâle-Ville a augmenté de 1331, passant ainsi de 1641 à 2972.
Par décision du 27 août 1984, le Conseil fédéral a porté à 250 le nombre des indemnités journalières de chômage pour les personnes âgées et les handicapés, sans tenir compte de la période pendant laquelle ces personnes ont cotisé. Vu que dans le canton de Bâle-Ville le chômage affecte surtout des employés de commerce et des travailleurs sans formation professionnelle, cette décision fort louable n'apporte aucun soulagement notable. Quand bien même l'économie fit état de tendances à la hausse, le nombre des sans-travail com- plets ne cesse de croître, dans le canton de Bâle-Ville. Pour les instruire et les réinsérer, celui-ci investit des montants considérables; l'Office cantonal du travail dispose notam- ment, pour 1984, d'un crédit de 4 millions de francs pour les cas de détresse.
La croissance de l'économie repose aussi, voire principale- ment, sur des mesures de rationalisation, entraînant la sup- pression d'emplois. Les restructurations internes ont modi- fié le marché du travail à tel point que les employés de commerce et les salariés sans formation professionnelle ne trouvent plus d'engagements. Si l'on compare leur nombre à Bâle-Ville à celui que connaît la Suisse dans son ensem- ble, l'effectif des demandeurs d'asile hébergés dans ce canton représente un chiffre important. Mais du fait de leurs connaissances insuffisantes des langues usuelles et de leur formation lacunaire, ils ne peuvent être placés qu'à grand- peine.
Vu ce qui précède, je demande au Conseil fédéral:
a. S'il estime que le canton de Bâle-Ville doit tabler durable- ment sur 2 pour cent et plus de chômeurs complets?
b. S'il ne redoute pas lui aussi que le développement éco-
nomique et social d'une agglomération urbaine frontalière ne soit compromis en l'occurrence ?
c. Si Bâle-Ville, compte tenu des chiffres ci-dessus repro- duits, ne réunit pas les critères définis à l'article 27, 5e alinéa, de la loi fédérale sur l'assurance chômage, à savoir «le chômage prononcé et persistant, régional ou général», cri- tères qui permettent au Conseil fédéral d'augmenter le nom- bre des indemnités journalières fixées par la loi ?
Miville: Ich will nicht wiederholen, was im Interpellationstext steht. Ich will einfach darlegen, dass im Kanton Basel-Stadt seit dem Jahr 1983 kontinuierlich mehr als 2 Prozent der aktiven Bevölkerung arbeitslos sind. Sie müssen sich das einmal vorstellen, und Sie müssen es mit den wesentlich besseren Verhältnissen in den meisten anderen Kantonen vergleichen. Im Oktober 1984 waren es wieder 2,5 Prozent. Es waren - um es in Zahlen auszudrücken - 2513 Stellen- lose. Diese Zahl liegt um 25 Prozent höher als im Oktober des Vorjahres. In diesem Monat Oktober 1984 haben sich 625 Leute neu bei der öffentlichen Stellenvermittlung ange- meldet, 195 mehr als im Vormonat. Nach wie vor - und das ist wichtig für die Kennzeichnung dieser Situation - bilden die grossen Kontingente die Ungelernten, die Stellensu- chenden aus dem Bereich Büro, Handel sowie die Arbeitslo- sen in den Sektoren Gastgewerbe, Metall, Elektro sowie Unterricht und Erziehung.
Der Bundesrat hat am 18. April Erstreckungen der Taggeld- dauer von 85 auf 170 Tage für wirtschaftlich bedrohte Regio- nen und am 27. August 1984 die Erstreckung bis zu 250 Tagen für ältere und behinderte Beschäftigungslose beschlossen. Das ist gewiss sehr in Ordnung. Es ist nun aber einfach zur Kenntnis zu nehmen, dass es nicht nur wirt- schaftlich bedrohte Regionen, zum Beispiel in unseren Ber- gen, gibt, sondern auch bedrängte Grenzregionen. Von einer andauernden erheblichen Arbeitslosigkeit gemäss AVIG Artikel 72 Absatz 5 kann im Kanton Basel-Stadt durch- aus gesprochen werden, seit Jahren nunmehr. Sie betrifft zum grossen Teil Unplazierbare. Die partiellen Konjunktur- aufschwünge in gewissen Sektoren der Wirtschaft gehen an diesen Leuten vorbei, denn gesucht werden spezielle Quali- fikationen. Die Zahl der kaufmännischen Arbeitslosen droht wegen den neuen Technologien in den Büroberufen, die sich jetzt rasch ausbreiten, tendenziell zuzunehmen. Der baselstädtische Regierungsrat ersuchte daher das EVD am 24. Juli 1984 um die Erhöhung der Bezugsdauer für Unge- lernte und im kaufmännischen Bereich Tätige auf 130 Tage. Auch sollte für diese Kategorien die Degression im Taggeld- bezug nicht eintreten.
Basel-Stadt ist in dieser schweren Lage nicht etwa untätig. Es ist nicht etwa so, dass es nun alles vom Bund erwartet und selbst nichts unternimmt. Basel-Stadt hat 1984 4 Millio- nen Franken für Notstandseinsätze investiert. Es will 1985 5 Millionen Franken investieren. Weitere grosse Mittel wer- den für Kurse, Zentren, Treffpunkte, für die ökonomische Arbeitsgemeinschaft «Rezession» usw. ausgegeben. Es ist sogar so, dass der Kanton mit diesen Hilfs- und Betreuungs- massnahmen unter anderem einen Sog von Arbeitslosen anderer Kantone nach Basel-Stadt bewirkt. Man muss das auch sehen.
Damit mir nachher nicht allzu sehr die Qualifikation oder Disqualifikation unseres Kantons als «finanzstark» entge- gengehalten wird, möchte ich jetzt schon sagen: Basel- Stadt ist im Hinblick auf seine Einnahmen pro Kopf der Bevölkerung ein finanzstarker Kanton. Bezüglich seiner rea- len Lage, bezüglich der gewaltigen Aufwendungen, die wir für Spitzenmedizin, für Universität und dergleichen im Inter- esse einer ganzen Region auf uns zu nehmen haben, sagt aber diese Finanzstärke überhaupt nichts aus. Dieser «Kan- ton» - der im Grunde kein Kanton, sondern eine Stadt oder, besser gesagt, ein Stadtkern ist, die Aussenquartiere liegen bereits jenseits der Kantonsgrenzen - ist finanziell vollkom- men überfordert. Er budgetiert für das Jahr 1985 wieder ein 160 Millionen Franken übersteigendes Defizit, und das trotz äusserster Sparsamkeit, die nun bereits so weit geht, dass man die Ansprüche des Staatspersonals nicht erfüllt, bei-
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spielsweise bei der Pensionskasse, oder Ansprüche in bezug auf die öffentliche Krankenkasse durch Neugestal- tung der Kollektivverträge verkürzt. Wir stellen also eine äusserste Sparsamkeit auf allen Gebieten und ein 160 Millio- nen Franken übersteigendes Defizit für das Jahr 1985 fest. Im Lichte dieser Umstände bezeichne ich die Lage mit Blick auf die Arbeitslosigkeit in unserem Kanton als unzumutbar und kaum mehr zu bewältigen. Das ist der Grund meiner Interpellation.
Bundesrat Furgler: Der Interpellant lenkt die Aufmerksam- keit auf einen Problemkreis, den wir auch im Bundesrat sehr sorgfältig beobachten, um wirksame Massnahmen zu tref- fen, falls sie sich aufdrängen. Die Arbeitslosigkeit liegt für unsere Verhältnisse mit 1,1 Prozent zu hoch, auch wenn man bei einem Vergleich mit dem Ausland sofort feststellen muss, dass wir bis heute relativ gut weggekommen sind. Wenn ich sage, sie läge zu hoch, dann denke ich wie der Interpellant an die Direktbetroffenen: Die Angehörigen der 30 000 Arbeitslosen mitberücksichtigt, kommt man auf eine Zahl von über 100 000 Betroffenen. Das ist dementspre- chend schmerzlich. Schmerzlich auch für ganze Regionen - wie Sie soeben hörten -, denn mit generellen schweizeri- schen Zahlen darf ich nicht operieren, wenn ein einzelner Kanton, wie das hier wieder zu Recht gesagt wurde, prak- tisch den doppelten Satz aufweist.
Mit anderen Worten: Die Regionen und die Gruppen von Personen sind sehr unterschiedlich betroffen. Das hängt mit dem Technologieanpassungsprozess zusammen (Struktur- probleme!). In Wahrnehmung unserer Kompetenz gemäss Artikel 27 Absatz 5 AVIG hat der Bundesrat, wie Herr Miville - ich danke dafür - anerkennend betonte, zu mehreren Malen die maximale Anzahl der Taggelder erhöht, zuletzt im August. Wir wollten damit vor allem für behinderte und ältere Arbeitnehmer die Lage verbessern, und wir wollten generell dort, wo es um wirtschaftlich bedrohte Regionen geht, einen Zustupf ermöglichen.
Die Erhöhung der maximalen Bezugsdauer von Taggeldern wird aus sozialpolitischen Gründen dann vorgenommen, wenn weder die allgemeinen Erholungskräfte noch die übri- gen wirtschaftspolitischen Massnahmen der Gemeinden, der Kantone und des Bundes (ich denke an Finanzbeihilfen und anderes, was wir hier in den vergangenen Sessionen diskutiert haben) zu berechtigten Hoffnungen auf eine Arbeitsmarktverbesserung Anlass geben.
Zusätzlich fallen regionalpolitische Überlegungen ins Gewicht. Durch ein Hinausschieben der Aussteuerung von Arbeitslosen wollten wir in den wirtschaftlich bedrohten Regionen den ohnehin bestehenden Tendenzen zur Entvöl- kerung entgegenwirken. Es ist ja ganz klar, dass eine Ver- minderung des regionalen Arbeitskräftepotentials auch die Chancen zum regionalen Aufschwung vermindert. Dieser Zusammenhang muss gesehen werden. Im Falle von Basel- Stadt haben wir bisher allerdings keine spezielle Regelung der Arbeitslosenversicherung über das hinaus, was gesamt- schweizerisch angeordnet worden ist, beschlossen.
Herr Miville bringt mit seinen Ausführungen im Grunde genommen Fragen in diese Gesprächsrunde, die von gros- ser Bedeutung sind. Wir gehen aber davon aus - und ich hoffe, dass Herr Miville diese Auffassung doch zu teilen vermag -, dass Basel-Stadt nicht Teil einer wirtschaftlich bedrohten Region ist. Ich minimisiere damit die soeben eindeutig anerkannten Schwachstellen in der Struktur nicht. Aber die Ergebnisse der jährlich wiederkehrenden «Regio Wirtschaftsstudie Nordwestschweiz» lassen die hohe Quali- tät der wirtschaftlichen Substanz des ganzen Gebietes deut- lich hervortreten. Wirtschaftlich intakt ist nicht zuletzt auch der regionale Kern, d. h. der Kanton oder, um den Worten des Interpellanten zu folgen, die Stadt Basel selbst. Diesem Zentrum, diesem Kern, erwachsen aus seiner Zentrumsfunk- tion heraus - und das sei hier hervorgehoben und anerkannt - spezifische finanzpolitische Probleme. Aber auch andere Grossagglomerationen leisten für die um die Agglomeration herum entstandenen Regionen natürlich viele Dienste, die
zu ähnlichen finanzpolitischen Belastungen führen. Die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Land hat nach unseren Informationen bereits ein- drückliche Beispiele für Verbesserungen gebracht.
Nun begründet Herr Miville seine Besorgnis vor allem mit der auch von mir eingangs geschilderten relativ hohen Arbeitslosenquote seines Kantons. Nachdem aus regional- politischen Gründen nicht zugunsten eines insgesamt immer noch prosperierenden Kantons wie Basel-Stadt inter- veniert werden kann - es sei denn, dass die gesetzlichen Grundlagen von Ihnen geändert werden -, muss man sich fragen, ob es andere Möglichkeiten gibt. Aus sozialpoliti- schen Gründen wurde bisher der Versicherungsschutz älte- rer und behinderter Arbeitnehmer ausgeweitet. Die über 50jährigen und die Behinderten haben eindeutig am mei- sten Mühe, den Anschluss wieder zu finden. Ich frage mich, ob das, was wir für diese Kategorie getan haben, auch für andere Versichertengruppen angezeigt wäre. In diesem Fall müssten wir aber das Gesetz erneut ändern. In Basel-Stadt sind die Hauptprobleme mit zwei Berufsgruppen verbunden. Sie nannten sie selbst: Angehörige der kaufmännischen Berufe und Ungelernte. Der Bundesrat erblickt hierin einen Beleg dafür, dass die von mir vorher erwähnten Strukturpro- bleme auf dem baselstädtischen Arbeitsmarkt dominieren. Während Taggelder sozialpolitisch wertvoll sind, eignen sie sich schlecht zur Lösung struktureller Probleme. Hier haben die mit dem neuen Arbeitslosenversicherungsgesetz ausge- bauten Präventivmassnahmen Platz zu greifen. Ich möchte das ganz deutlich in den Vordergrund stellen.
Der Bundesrat begrüsst und anerkennt die grossen Anstren- gungen des Kantons Basel-Stadt auf diesem Gebiet. Ein verstärkter Einsatz scheint uns aber weiterhin möglich. Er wird von den Bundesbehörden unterstützt werden. Die Erfolgschancen der Präventivmassnahmen sind in einem Wirtschaftsraum, wie die Nordwestschweiz ihn darstellt, er- heblich.
Wir haben nun von Herrn Miville gehört, dass diese Mass- nahmen doch eindeutig schwergewichtig auf Arbeitsein- sätze ausgerichtet waren. Er erwähnte die 4 Millionen Fran- ken in diesem Jahr und die geplanten 5 Millionen für das nächste Jahr. Wir haben aber seit Inkrafttreten der Revision am 1. Januar 1984 vom Kanton erstaunlicherweise noch kein Gesuch um Beiträge an Weiterbildungs- oder Umschu- lungskurse erhalten. Auch das Instrument der Einarbei- tungszuschüsse wurde im Kanton Basel-Stadt bisher prak- tisch nicht benutzt. Nur ein einziges Einarbeitungsverhältnis ist bisher mit Zuschüssen gemäss Artikel 65 AVIG begründet worden.
Wir sind im Bundesrat der Auffassung, dass Weiterbildungs- und Umschulungskurse sowie Einarbeitungszuschüsse - von Ausnahmen abgesehen - eine bessere Wiedereingliede rungschance bieten als Beschäftigungsprogramme allein. Ich meine also, beides sollte getan werden. Wir sind auch gerne bereit, durch unser BIGA in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Kanton die diesbezüglichen Möglichkeiten noch vertieft zu untersuchen. Ich möchte sagen, wie sehr wir es schätzen, dass Ihr Kanton, Ihr kantonales Arbeitsamt, den Versuchsbetrieb für die Arbeitsvermittlung mit modernsten Informatikmethoden mitträgt und zum Nutzen der Arbeitslo- sen einsetzt. Wir wissen allerdings, dass die Tatsache, dem einzelnen Vermittler im Durchschnitt etwa 200 Arbeitslose zur Betreuung übergeben zu müssen, diese Vermittlungstä- tigkeit erschwert. Aber auch hier darf ich sagen, dass der Einsatz zusätzlichen Vermittlungspersonals in der Kompe- tenz der Kantone liegt. Mir scheint, dass auch in dieser Hinsicht noch etwas zu machen wäre.
Wenn ich meine, die Erhöhung der Taggelder sei wertvoll, bringe aber nur eine Verschiebung der Strukturprobleme, dann mögen sie das möglichst konstruktiv und nicht ableh- nend deuten. Es ist aber zu erwarten - aufgrund der allge- meinen Erfahrungen in unserer Gesellschaft -, dass jede Vermehrung der Taggelder die durchschnittliche Bezugs- dauer erhöhen wird und damit der registrierten Arbeitslosig- keit einen zusätzlichen Stoss nach oben gibt. Das sind Nebenwirkungen, die ich nicht dramatisieren möchte, denn
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mir geht es mit Ihnen darum, dass wir möglichst rasch zur Wiedereingliederung der meisten Arbeitslosen kommen. Präventivmassnahmen - wie ich sie schilderte und wie sie von Ihrem Kanton auch praktiziert werden, vielleicht noch «angereichert» durch die von mir offerierte - ermöglichen die erfolgreiche Reintegration Arbeitsloser in den Erwerbs- prozess. Ich gewichte sie auf die Dauer als erfolgverspre- chend, insbesondere, wenn sie noch verstärkt werden durch die Verbesserung bei der Arbeitsvermittlung. Ein computer- gestütztes Vermittlungssystem möchte ich in nächster Gele- genheit in den direkt betroffenen Regierungen erörtern, im Sinne «Was bringt die Zwischenbilanz» ? Auch Basel-Stadt - noch einmal sei es gesagt - macht hier voll und ganz mit. Die Probleme der wirtschaftlichen Entwicklung müssen umfassend angegangen werden. Sie kennen meine Über- zeugung, dass der Anpassungsprozess an die modernen Erkenntnisse der Technologie das Wichtigste ist, was wir in dieser Endphase des 20. Jahrhunderts zu bewältigen haben. Ich darf auf alle Instrumente hinweisen, die wir mit Ihrer Hilfe abgeschlossen haben; zum Teil erwarten sie noch den Volksentscheid. Die Arbeitslosenversicherung darf also nicht isoliert betrachtet werden. Es sei auf die Rahmenbe- dingungen und die vorher geschilderten anderen Instru- mente hingewiesen.
Ich komme zum Schluss: Es wäre fast vermessen, wenn sich der Bundesrat - wie dies die Interpellation wünscht - darauf einliesse, eine Prognose der Arbeitslosenquote für jeden einzelnen Kanton abzugeben. Im Bereich der Psychologie würde ich das als kontraproduktiv werten. Zu viele Faktoren sind - allgemein gesehen - nicht bekannt, so dass eine solche Prognose notwendigerweise unpräzis, ja fragwürdig wäre. Für mich ist entscheidend, dass wir gemeinsam das Problem anpacken: Sozialpartner und Behörden der Gemeinden sowie der Kantone zusammen mit dem Bund. Und wenn wir in dieser Weise das Gesetz noch besser nutzen, dann erwarte ich, dass die Lage sich verbessert.
Präsident: Ist der Interpellant von der Antwort befriedigt?
Miville: Meine Antwort muss aus zwei Teilen bestehen. Nicht voll befriedigt bin ich in bezug auf den Kernpunkt meines Begehrens, das ja auch das Begehren des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt ist. Befriedigt und beeindruckt bin ich von der erkennbaren Sorge von Herrn Bundesrat Furgler um die Verhältnisse in unserem Kanton und von der Zusage, dass sich die Bundesstellen, insbesondere das BIGA, mit dieser Situation befassen wollen.
Hefti: Nachdem schon der Interpellant etwas über die regle- mentarische Antwort hinausgegangen ist, beantrage ich Dis- kussion.
Präsident: Herr Hefti verlangt Diskussion. Wird Diskussion bestritten? Dies ist nicht der Fall.
Hefti: Ich habe die Ausführungen von Herrn Kollega Miville mit grosser Aufmerksamkeit verfolgt, denn es hat mich etwas erstaunt, dass gerade aus einem Kanton, der eine Industrie hat, die im zweiten Sektor fast am besten situiert ist, ein derartiger Vorstoss kommt. Ich erinnere mich aber auch, dass, wenn wir in diesem Saale auf die Rahmenbedin- gungen für die Wirtschaft, namentlich den zweiten Sektor, den Werkplatz, zu sprechen kamen, Herr Miville stets bei denen war, die diese Rahmenbedingungen zu erschweren versuchten. Das hat natürlich seine Folgen. Dann, glaube ich, sollte man auch nicht zu sehr klagen, sondern sich bemühen, etwas flexibel zu sein, umzulernen, hinzuzuler- nen. Ich darf vielleicht darauf hinweisen, dass anderenorts immer noch Leute gesucht werden, was eine gewisse Mobi- lität bezüglich Wohnsitz verlangt, die heute fehlt. Wenn wir hier in diesem Saal auf Bildung und Ausbildung zu sprechen kamen, so habe ich immer darauf hingewiesen, man solle auch auf die wirtschaftlichen Gegebenheiten und die sich abzeichnende Entwicklung Rücksicht nehmen, wenn wir uns mit unserem Ausbildungssystem befassen.
Ich bin bis jetzt damit eigentlich auf wenig Gehör gestossen. Ich könnte mir nun aber vorstellen, dass mich zumindest Herr Miville in diesem Bereich künftig etwas besser verste- hen wird.
Miville: Sie wundern sich, dass ich hier über Basler Pro- bleme rede. Ich werde Ihnen in nächster Zeit noch mehr Anlass zum Sichwundern geben. Es gibt nämlich Fragen, die in der Schweiz einfach nicht bekannt genug sind. Das, was ich hier vorgebracht habe, ist mir zu ernst und zu bedeutend, als dass ich mich jetzt mit Ihnen auf einen allgemeinen Streit über wirtschaftliche Standpunkte einlas- sen möchte. Ich sage Ihnen nur eines: Das Problem beschränkt sich nicht nur auf die Fakten, die sie jetzt betrachtet und dargelegt haben. Die Basler chemische Indu- strie könnte noch mehr Leute einstellen, der Dienstlei- stungssektor, der im Kanton Basel-Stadt eine grosse Rolle spielt, könnte noch mehr Qualifizierte beschäftigen. Die Mehrzahl der Arbeitslosen sind aber eben Ungelernte oder ältere Leute aus dem kaufmännischen Bereich, die mit den neuen Technologien nicht mehr mitkommen oder sonstwie von den neuen Technologien verdrängt werden. Das hat mit strukturellen Fragen zu tun, wie sie von Herrn Bundesrat Furgler dargelegt worden sind, und recht wenig mit allge- meiner Wirtschaftspolitik, wie Sie, Herr Hefti, gesagt haben. Das wollte ich Ihnen einfach erwidern.
Präsident: Damit ist diese Interpellation nun erledigt.
84.385 Motion Affolter Geschäftsreglement. Kommission für Gesundheit und Umwelt Règlement du conseil. Commission de la santé publique et de l'environnement
Wortlaut der Motion vom 21. März 1984
Die Probleme der Gesundheit und der Umwelt beschäftigen in zunehmendem Mass die eidgenössischen Räte. Das Büro wird eingeladen, dem Ständerat Bericht und Antrag für eine Änderung des Geschäftsreglementes zu unterbreiten, dahin- gehend, dass der Zuständigkeitsbereich der ständerätlichen Alkoholkommission um die Belange Gesundheit und Umwelt erweitert und die Kommission analog der national- rätlichen Regelung in Kommission für Gesundheit und Umwelt umgetauft wird.
Texte de la motion du 21 mars 1984
Les problèmes de santé et d'environnement préoccupent de plus en plus les Chambres fédérales. Le Bureau est invité à . présenter au Conseil des Etats un rapport et une proposition en vue de modifier le règlement du conseil de sorte que le domaine des compétences de la Commission de l'alcool du Conseil des Etats soit étendu aux questions de santé et d'environnement et que cette commission soit rebaptisée Commission de la santé publique et de l'environnement, comme c'est le cas au Conseil national.
Gerber, Berichterstatter: Gestatten Sie mir, zur Motion von Herrn Kollege Affolter folgende Ausführungen anzubringen: 1978 legte die Studienkommission «Zukunft des Parlamen- tes» Vorschläge betreffend Schaffung neuer ständiger Kom- missionen bzw. Erweiterung des Aufgabenkreises be- stehender Kommissionen vor. Im Herbst 1979 hat der Natio- nalrat aufgrund dieser Vorschläge folgende Änderungen beschlossen: Er ergänzte die Alkoholkommission mit den Bereichen Gesundheit und Umwelt, wandelte die Aussen-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Miville Arbeitslosigkeit im Kanton Basel-Stadt Interpellation Miville Chômage dans le canton de Baie-Ville
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1984
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Anno
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V
Volume
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Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
84.512
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
29.11.1984
Date
Data
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630-633
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