Motion der Fraktion NA/Vigilants
1903
fait ressortir un journaliste, est visiblement embarrassée. A mon avis, le Conseil fédéral cherche surtout des arguments pour ne rien entreprendre, il n'ose pas refuser ma motion mais il cherche à faire croire qu'elle ne sert pas à grand- chose. Par exemple, il coupe les cheveux en quatre lorsqu'il répond: «Il ne faut pas meconnaître le fait que les auteurs d'infraction contre les mœurs se trouvent souvent réunis spontanément, ce qui n'est pas le cas en matière de vol ou de brigandage.» Je ne crois pas que cette argumentation byzantine soit très convaincante. En effet, seul le résultat compte et il est clair et indiscutable que la violence est plus aisée et les viols plus faciles lorsqu'ils sont commis par plusieurs personnes. En l'occurrence pour la victime, il est de peu d'intérêt de savoir si ses agresseurs ont prémédité leur forfait ou s'ils se sont réunis spontanément. Ma motion avait été signée par la majorité de ce conseil, soit cent et un collègues dont vous-même, Madame la Conseillère fédérale. Il me semble que le gouvernement aurait pu en tenir compte. Plusieurs signataires ne sont plus parmi nous, aussi j'en appelle à la compréhension et à l'ouverture d'esprit des nouveaux venus. Je trouve qu'il est regrettable que le Con- seil fédéral n'ait pas prêté plus d'attention à une démarche qui a suscité une telle vague de fond. Ce matin même, la presse reparle de l'affaire des viols de Pré-Naville à Genève, dans laquelle onze jeunes gens avaient été inculpés. C'est dire que ce problème est, malheureusement, toujours d'ac- tualité. Entre le moment où le Conseil fédéral a répondu à ma motion et le jour où cet objet a été inscrit à l'ordre du jour, un changement de taille est intervenu à la tête du département. C'est donc vous-même, Madame la Conseil- lère fédérale, qui aujourd'hui devez assumer la responsabi- lité de la réponse. C'est pourquoi en tant que femme, je m'adresse à vous d'une façon particulière, sur un problème qui touche les femmes très directement. Je fais donc appel à votre sensibilité féminine pour vous demander de m'aider, de me soutenir dans cette requête et d'accepter ma motion en tant que telle et non pas sous la forme d'un postulat. Au nom de toutes les femmes, je vous en remercie d'avance.
Bundesrätin Kopp: Der Bundesrat verkennt in keiner Weise das echte und berechtigte Anliegen von Frau Christinat. Offensichtlich war auch der Rat dieser Meinung, denn eine Mehrheit des Rates hat die Motion unterzeichnet. Frau Chri- stinat hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass auch ich zu den Unterzeichnern dieser Motion gehöre.
Wenn der Bundesrat Ihnen die Umwandlung in ein Postulat vorschlägt, so also nicht deswegen, weil er das Anliegen nicht anerkennt, sondern weil er es innerhalb der Revision des Allgemeinen Teils des Strafrechtes prüfen möchte. Es ist im übrigen nicht ausgeschlossen, dass die Kommission, die gegenwärtig an der Revision des Besonderen Teils ist, die- sen Vorschlag aufnehmen wird. Aber grundsätzlich ist dazu festzuhalten, dass es auch andere Verbrechen gibt, die, wenn sie bandenmässig begangen werden, schwerwiegen- der sind. Ich denke beispielsweise an schwere Körperverlet- zung, an Nötigung oder Freiheitsberaubung. Auch bei die- sen Straftatbeständen müsste es erschwerend wirken, wenn sie bandenmässig begangen werden. Das ist der Grund, warum der Bundesrat die Motion als Postulat entgegenneh- men und eine entsprechende Regelung im Allgemeinen Teil vorsehen möchte, so dass die Verschärfung bei bandenmäs- siger Begehung bei allen Verbrechen, inklusive der Not- zucht, die Frau Christinat angesprochen hat, anwendbar wäre.
Präsident: Frau Christinat hält an der Motion fest. Wir stim- men ab.
Abstimmung - Vote Für die Überweisung als Motion Für die Überweisung als Postulat
80 Stimmen 35 Stimmen
84.370 Motion der Fraktion der Nationalen Aktion/Vigilants Bürgerrecht. Erwerb durch Heirat Motion du groupe de l'Action nationale/vigilants Acquisition de la nationalité par mariage
Wortlaut der Motion vom 15. März 1984
Der Bundesrat wird eingeladen, den geltenden Artikel 3 Bürgerrechtsgesetz spätestens auf den 30. Juni 1984 ausser Kraft zu setzen. Für die auf der Basis des neuen Artikels 44 Absatz 1 BV (Volksabstimmung vom 4. Dezember 1983) erst noch auszuarbeitende neue gesetzliche Regelung ist eine rückwirkende Geltung ab 1. Juli 1984 vorzusehen.
Texte de la motion du 15 mars
Le Conseil fédéral est chargé de faire le nécessaire pour que soit abrogé, au plus tard le 30 juin 1984, l'actuel article 3 de la loi sur l'acquisition et la perte de la nationalité suisse. Pour la nouvelle réglementation légale qui doit encore être élaborée sur la base du nouvel article 44, 1er alinéa cst. (votation populaire du 4 décembre 1983), il y aura lieu d'en prévoir l'application rétroactive au 1er juillet 1984.
Sprecher - Porte-parole Oehen
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die erste Vorlage in der Volksabstimmung vom 4. Dezember 1983 wurde nach unserer Auffassung deshalb angenom- men, weil sich zahlreiche Mitbürger damit ein rasches Ende des üblen Missstandes des missbräuchlichen Erwerbs des Bürgerrechts durch Heirat erhofften. Der vom Bundesrat angegebene Zeitplan (siehe Antwort zur Einfachen Anfrage Oehen 83.756) strapaziert die Geduld des Schweizervolkes in unerträglicher Art.
Die in der Motion aufgezeigte Übergangsregelung vermöch- te der politischen Situation gerecht zu werden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Mai 1984
Rapport écrit du Conseil fédéral du 16 mai 1984
Der Bundesrat ist nicht zuständig, Artikel 3 BüG, wonach die ausländische Frau durch Eheschliessung mit einem Schweizer Bürger das Schweizer Bürgerrecht erwirbt, selb- ständig ausser Kraft zu setzen. Hiezu bedürfte es vielmehr einer Gesetzesrevision, die durch eine Botschaft des Bun- desrates eingeleitet werden müsste. Der Bundesrat hat am 18. April 1984 die Botschaft betreffend das Bürgerrecht der Kinder eines schweizerischen Elternteils verabschiedet und darin vorgeschlagen, das Bürgerrechtsgesetz in zwei Etap- pen zu revidieren. In einer ersten Etappe soll das Bürger- recht der Kinder eines schweizerischen Elternteils, in einer zweiten dasjenige der ausländischen Ehepartner von Schweizer Bürgern revidiert werden. Der Grund für das etappenweise Vorgehen besteht darin, dass sich die Neure- gelung des Bürgerrechts der Kinder eines schweizerischen Elternteils im Gegensatz zur Revision des Bürgerrechts der Ehegatten, die noch eingehende Vorarbeiten erfordert, sofort realisieren lässt. Die Motion steht in Widerspruch mit dem in der Botschaft beantragten Vorgehen.
Ein folgerichtiges Vorgehen besteht darin, gleichzeitig mit der Streichung von Artikel 3 BüG die Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung für ausländische Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern zu schaffen. Die beiden Punkte bilden sachlich eine Einheit; an die Stelle des auto- matischen Bürgerrechtserwerbs der Ausländerin durch Hei- rat mit einem Schweizer soll eine Regelung treten, die Mann und Frau gleichbehandelt. Der ausländische Ehepartner einer Schweizerin oder eines Schweizers soll deshalb in Zukunft in einem erleichterten Verfahren eingebürgert wer-
240-N
Pétitions
1904
N
14 décembre 1984
den können. Eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe befasst sich im Moment mit diesem Problem. Die Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens dürfte aller Voraussicht nach unumgänglich sein. Zudem muss den Kantonen Gele- genheit gegeben werden, ihre Gesetzgebung den neuen Bestimmungen anzupassen. Dies wäre auch dann der Fall, wenn vorerst nur Artikel 3 BüG gestrichen würde. Eine Gesetzesänderung im Sinne des Textes der Motion bereits auf den 30. Juni 1984 ist schon aus diesem Grunde un- denkbar.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates - Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion ..
Oehen: Es ist bereits mehr als ein Jahr verflossen, seit der Souverän die erste Vorlage über die Gleichberechtigung der Geschlechter im Hinblick auf die Bürgerrechtsgesetzge- bung klar angenommen hat. In einer Einfachen Anfrage vom 14. Dezember 1983, also zehn Tage nach jener Abstimmung, hielt ich fest - und ich stehe noch jetzt dazu -, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit angenommen werden darf, dass jene erste Vorlage deshalb angenommen wurde, weil sich zahlreiche Mitbürger davon ein rasches Ende des Missbrauchs der Ehe zur Erlangung des Schwei- zer Bürgerrechts erhoffen.
Der Bundesrat erklärte dann, dass die Botschaft zur Neure- gelung des Bürgerrechts für ausländische Ehegatten von Schweizern und Schweizerinnen kaum vor Anfang 1986 erscheinen werde, da insbesondere für die Ausgestaltung der erleichterten Einbürgerung, welche an die Stelle des automatischen Bürgerrechtserwerbs treten soll, noch einge- hende Vorarbeiten und die Durchführung eines Vernehm- lassungsverfahrens erforderlich seien. Wir konnten uns damals und wir können uns heute nicht damit abfinden, dass trotz der früher durchgeführten Vernehmlassungen weiterhin viel Zeit verstreichen soll, bis eine Vorlage zu diesem Thema möglich wird. Deshalb verlangten wir in einer Motion, die jetzt zur Diskussion steht, dass der Bundesrat den geltenden Artikel 3 der Bürgerrechtsgesetzgebung auf den 30. Juni 1984 ausser Kraft setzt. Während die Vorlage zur Neuregelung des Bürgerrechtserwerbs für Kinder einer Schweizerin und ihres ausländischen Ehemannes rasch erschien und in den Räten speditiv behandelt wurde, nimmt man sich weiterhin reichlich Zeit, um die Gleichberechti gung von Mann und Frau in bezug auf den Erwerb des Bürgerrechts durch Heirat zu verwirklichen. Unser Rat hat sich diesem gemächlichen Tempo angeschlossen, indem er unsere Vorschläge bei der Behandlung der Vorlage zur Bürgerrechtsgesetzgebung im vergangenen September ablehnte. Aus den damaligen Diskussionen gewann man den Eindruck, die Gleichberechtigung der Geschlechter müsse nur dort rasch verwirklicht werden, wo dies für die Betroffenen mehr Rechte mit sich bringt, nicht aber dann, wenn Gleichberechtigung den Verlust eines Rechtes bedeu- tet. Angesichts der Bedeutung der Staatsbürgerschaft - so meinen wir - dürfen aber keine Missbräuche mehr zugelas- sen werden. Wer einen ausländischen Partner heiratet, muss auch die damit verbundenen Nachteile der Gleichbe- rechtigung in Kauf nehmen.
Wir haben in unserer Motion ganz konkret das Bedürfnis gehabt, dem manifesten Willen der Macht der Mehrheit der Stimmbürger Nachachtung zu verschaffen. Anderseits, so müssen wir zur Kenntnis nehmen, haben wir die Kompetenz des Bundesrates zu hoch eingeschätzt. Wir haben also eine Formulierung gewählt, die offenbar mit der gesetzgeberi- schen Realität nicht zu vereinbaren ist. Durch den Lauf der
Zeit ist die hauptsächlichste und wichtigste Forderung unse- rer Motion ohnehin obsolet worden. Wir ziehen die Motion deshalb zurück, nicht aber, ohne nochmals unserem drin- genden Wunsch Ausdruck zu geben, den Willen des Schweizervolkes zu achten und den heutigen unbefriedi- genden Zustand des Automatismus möglichst rasch zu beenden. In diesem Sinne, Frau Bundesrätin, bitten wir Sie, unserem Rate die in Aussicht gestellte Botschaft zu diesem Thema nicht erst in mehr als einem Jahr zu präsentieren.
Bundesrätin Kopp: Ich bin Herr Oehen dankbar, dass er seine Motion zurückgezogen hat, denn es geht ja wohl nicht an, dass man den Bundesrat mit einer Motion verpflichtet, eine Gesetzesänderung vorzunehmen, denn dazu ist das Parlament zuständig. - Was den Zeitplan betrifft, so rechnen wir damit, dass die neue Gesetzesregelung innerhalb von vier Jahren in Kraft treten könnte. Sie selber haben für die nächsten Jahre die Prioritäten festgelegt, und die Revision des Bürgerrechts befindet sich in der ersten Priorität. Im übrigen muss ich Sie einfach darauf hinweisen, dass für die Einbürgerung nicht nur der Bund zuständig ist, sondern auch die Kantone. Wir müssen den Kantonen auch die notwendige Zeit einräumen, damit sie ihrerseits ihre Gesetze entsprechend ändern können. Denn der Bund kann auf eidgenössischer Ebene nur die Voraussetzungen für die Erteilung des Schweizer Bürgerrechts regeln. Das braucht seine Zeit. Wir kommen auch nicht darum herum, ein entsprechendes Vernehmlassungsverfahren durchzuführen, da die Kantone betroffen sind. Aber ich kann Sie versichern, Herr Oehen, dass die Arbeitsgruppe am Werk ist. Wir haben diese Probleme erkannt. Der Wille ist vorhanden, und ich bitte Sie nun, uns die nötige Zeit zur Verfügung zu stellen, um diese wichtige Revision an die Hand zu nehmen.
Präsident: Herr Oehen zieht die Motion zurück.
Zurückgezogen - Retiré
Petitionen - Pétitions
84.263 Schmid Helen, Zürich. Stationierung der Pershing II Stationnement des Pershing II
Herr Fischer-Hägglingen unterbreitet namens der Petitions- und Gewährleistungskommission den folgenden schriftli- chen Bericht:
Die Petenten verweisen auf die bevorstehende und inzwi- schen in Gang gesetzte Stationierung von Atomwaffenträ- gern (Pershin II) in der Bundesrepublik Deutschland, die ihres Erachtens die militärische Bedrohung der Schweiz erhöht, und verlangen:
eine umfassende Information des Schweizervolkes über die möglichen Auswirkungen atomarer Auseinandersetzun gen in unseren Nachbarländern;
eine grundsätzliche Stellungnahme bezüglich der Statio- nierung der Pershing Il sowohl gegenüber dem Schweizer- volk wie gegenüber befreundeten Regierungen.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion der Fraktion der Nationalen Aktion/Vigilants Bürgerrecht. Erwerb durch Heirat Motion du groupe de l'Action nationale/vigilants Acquisition de la nationalité par mariage
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1984
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.370
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 14.12.1984 - 08:00
Date
Data
Seite
1903-1904
Page
Pagina
Ref. No
20 012 985
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.