Verwaltungsbehörden 26.09.1984 81.078
20012884Vpb26 sept. 1984Ouvrir la source →
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Genossenschaft für Getreide und Futtermittel
50 km/h en zone urbaine. Apprécier ou regretter? On cons- tate aujourd'hui que les conducteurs de motos qui ont d'excellents freins et éclairages vont devoir circuler en ville avec des casques alors que les cyclomotoristes qui sont munis de mauvais freins et d'éclairages médiocres pourront continuer - tout en roulant à une vitesse inférieure d'à peine 20 pour cent - à circuler sans casque. Il y a là un illogisme absolument étonnant.
Il est incompréhensible que l'on n'ait pas profité de la modification de ces vitesses pour adapter dans les plus brefs délais la réglementation afin d'harmoniser les condi- tions liées au port du casque: il faut, soit accorder aux motocyclistes l'autorisation de ne plus porter le casque en ville, puisque les vélomoteurs n'en ont pas besoin, soit exiger - ce que je souhaiterais - que les cyclomotoristes portent un casque en ville.
Telles sont les remarques que je souhaitais faire. Je me rallie à ce qu'a dit le rapporteur de la commission ainsi qu'à ceux qui se sont exprimés en faveur du maintien de l'âge à 14 ans pour avoir le droit de circuler en vélomoteur; mais je sou- haite que le Conseil fédéral prenne des mesures urgentes pour lutter contre la mort tragique de jeunes gens.
Bundesrat Friedrich: Was zunächst die rechtliche Seite anbelangt, so teile ich die Auffassung von Herrn Ständerat Schönenberger. Wir wollten uns aber bei der Stellung- nahme zu dieser Motion nicht einfach auf rechtliche Argu- mente berufen, weil man uns sonst ohne alle Zweifel wieder den Vorwurf gemacht hätte, wir würden rein formaljuristisch argumentieren. Wir haben deshalb auch materiell Stellung genommen.
Sie wissen, dass der Bundesrat die Motion ablehnt. Wir sehen in der Heraufsetzung des Alters keine Lösung der Probleme, und vor allem hat uns auch die Beratungsstelle für Unfallverhütung sehr deutlich gesagt: Diese Heraufset- zung wäre das Verkehrteste, was man in der heutigen Situa- tion tun könnte.
Dann möchte ich darauf hinweisen, dass der Bundesrat eine ganze Reihe von Vorschriften erlassen hat, die sich gegen Missbräuche richten. Zunächst einmal ist durch viele techni- sche Bestimmungen das Frisieren dieser Motorfahrräder erschwert worden. Sie wissen auch, dass es eine Theorie- prüfung gibt. Es braucht einen Führerausweis, es braucht ein Kontrollschild mit individueller Nummer. Es werden jähr- lich auch einige tausend Führerausweise entzogen; wir glauben, dass der Entzug des Führerausweises - übrigens nicht nur bei den Führern von Motorfahrrädern, sondern überhaupt - das wirksamste Mittel zur Bekämpfung von Missbräuchen und verkehrswidrigem Verhalten ist.
Wie von verschiedenen Sprechern dargelegt worden ist, würde die Heraufsetzung des Alters natürlich vor allem die ländlichen Gebiete treffen, und das ist auch für mich ein sehr wesentliches Argument. Kinder haben da eben sehr oft einen langen Schulweg. Wenn Herr Ständerat Miville ein- wendet, das sei früher auch schon so gewesen, so muss man natürlich sagen, dass wir uns heute an einen anderen Komfortstandard gewöhnt haben. Was wir für uns in Anspruch nehmen, das können wir eigentlich anderen nicht sehr gut versagen. Dass man für solche Regionen Ausnah- men statuieren würde, das scheint mir völlig unpraktikabel zu sein. Das wäre auch in keiner Art und Weise kontrollier- bar, wie das Herr Ständerat Steiner meines Erachtens zu Recht dargelegt hat.
Nun braucht es bei diesen Mofas natürlich polizeiliche Kon- trollen. Es braucht auch - wie richtig betont wurde - erzie- herische Massnahmen durch Schule und Elternhaus. Das scheint uns das bessere Vorgehen zu sein als eine Herauf- setzung des Alters. Dass Velofahren an sich gesünder ist, wird natürlich kein vernünftiger Mensch bestreiten. Aber sehen Sie, auch das ist zu Recht hervorgehoben worden: Wir können nicht mit Verkehrsvorschriften einfach Gesund- heitspolitik betreiben. Ich glaube, das geht nicht an.
Nun ist vor allem von Frau Ständerätin Bauer auf die Gefah- ren und die Unfallhäufigkeit der Mofas hingewiesen worden. Darf ich immerhin bemerken, dass das Velofahren in Städ-
ten auch nicht ganz harmlos ist und vor allem sehr unange- nehm in diesem Meer von Autos. Nach meiner Erfahrung ist es eher so, dass die Automobilisten gegenüber dem Mofa noch etwas mehr Respekt und Zurückhaltung bekunden als gegenüber dem Velo. Der Kampf gegen die Verkehrsunfälle ist eine allgemeine Aufgabe. Es sind nicht nur jugendliche Motorfahrradfahrer, die Opfer des Verkehrs werden. Diese Opfer sind sehr tragisch, ja ein Skandal. Ich finde es über- haupt skandalös, dass auf unseren Strassen jährlich 1100 Tote zu verzeichnen sind. Man muss das Problem der Ver- kehrsunfälle im Ganzen sehen und kann das nicht auf eine einzige Kategorie von Verkehrsteilnehmern beschränken. Nun hat mir Frau Ständerätin Bauer vier Fragen gestellt:
Fördert der Bundesrat Velowege? Wir haben bisher die Auffassung vertreten, dass das in erster Linie Sache der Kantone sei.
Soll nicht der Helm obligatorisch erklärt werden? Ich kann ein gewisses Erstaunen nicht unterdrücken, dass eine solche Anfrage nun ausgerechnet aus der Romandie kommt, wenn ich an die Reaktion auf das Gurtenobligato- rium denke.
Wir sollten die Kantone zu Verkehrserziehungsaktionen ermuntern. Mein Bundesamt für Polizeiwesen tut das in regelmässigen Abständen immer und immer wieder. Aber die Durchführung ist Sache der Kantone.
Wir sollten die Kantone zu gemeinsamen Transporten von Schülern und Lehrlingen ermuntern. Auch das scheint mir eine Angelegenheit der Kantone zu sein, in die sich der Bund nicht auch noch einmischen kann.
Herr Ständerat Ducret hat dann schliesslich die Frage der Einschaltung des Lichtes bei Mofas und Velos, die ähnlich erfolgen soll wie bei Motorrädern, aufgeworfen. Ich nehme dieses Problem entgegen und werde das an meine Speziali- sten weiterleiten. Ich kann materiell jetzt nicht dazu Stellung nehmen, ob das richtig sei oder nicht.
Aus den dargelegten Gründen bitte ich Sie mit Kommis- sionsmehrheit und Bundesrat, die Motion abzulehnen.
Vote - Abstimmung Für Überweisung der Motion Dagegen
6 Stimmen 28 Stimmen
81.078
Genossenschaft für Getreide und Futtermittel. Bundesgesetz Société coopérative des céréales et matières fourragères. Loi
Siehe Seite 275 hiervor - Voir page 275 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 24. September 1984 Décision du Conseil national du 24 septembre 1984
Differenzen - Divergences
Art. 8 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Cavelty, Berichterstatter: Der Nationalrat hat die Differenzen beim Bundesgesetz betreffend die GGF behandelt und mit einer Ausnahme uns, dem Ständerat, zugestimmt. Dabei sind gar Worte des Lobes für uns gefallen.
Die verbleibende Differenz betrifft Artikel 8. Dieser Artikel
FIPOI. Prêt
514
E 27 septembre 1984
sieht nach der Fassung des Nationalrates vor, dass Perso- nal- und Entschädigungsordnungen der Genossenschaft der Genehmigung durch den Bundesrat bedürfen. Unsere Kommission liess sich von den Erwägungen leiten, dass eine Koordination bezüglich der Entschädigungen von Kommissionen tatsächlich richtig ist. Dies entspricht auch einem Vorstoss, den wir einmal gutgeheissen haben. Die nationalrätliche Fassung kommt diesem Bedürfnis nach. Mit 7 zu 2 Stimmen beantragt Ihre Kommission Zustimmung zum Nationalrat.
Damit wären dann alle Differenzen bereinigt.
Angenommen - Adopté
Le président: M. Dobler fête son anniversaire. Je ne connais pas le nombre des années mais, vu la forme de notre collègue, nous, constatons tous qu'il ne peut s'agir que d'un anniversaire juvénile! Nous lui présentons de tout cœur nos vœux cordiaux.
Schluss der Sitzung um 10.30 Uhr La séance est levée à 10 h 30
Achte Sitzung - Huitième séance
Donnerstag, 27. September 1984, Vormittag Jeudi 27 septembre 1984, matin 8.00 h
Vorsitz - Présidence: M. Debétaz
84.017 FIPOI. Darlehen - FIPOI. Prêt
Botschaft und Beschlussentwurf vom 5. März 1984 (BBI I, 1205) Message et projet d'arrêté du 5 mars 1984 (FF I, 1233) Beschluss des Nationalrates vom 15. Juni 1984 Décision du Conseil national du 15 juin 1984
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des National- rates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil na- tional
Muheim, Berichterstatter: Vier Bemerkungen:
Die Immobilienstiftung für die Internationalen Organisa- tionen - abgekürzt FIPOI - ist eine Institution, welche die Finanzierung von Gebäulichkeiten im Raume Genf gewähr- leistet. Es sind Gebäulichkeiten, die einer Reihe von interna- tionalen Organisationen dienen. Der Bund gewährt bereits seit Jahren Darlehen, die verzinslich und rückzahlbar sind. Heute sollen 9,925 Millionen der FIPOI gewährt werden, damit diese Immobilienstiftung zwei Gebäulichkeiten für das CERN erstellen kann. Das CERN ist - wie Sie wissen - die Europäische Organisation für Nuklearforschung und hat ein weltweites Renommée für seine wissenschaftlichen Leistun- gen. 13 Staaten sind Mitglieder des CERN.
Die Kommission hat sich vortragen lassen, welche Bun- desleistungen die FIPOI bis heute schon erhalten hat. Mit Wert 31. Dezember 1983 waren es 483 Millionen Franken; die Höhe der Rückzahlungen beträgt bis heute 171 Millionen Franken, und an Zinsen wurden etwa 95 Millionen Franken bezahlt. Die Leistung des Bundes besteht in der günstigen Zinsgewährung. In der Regel sind es 3 Prozent per annum, wobei der Bundesrat zuständig ist, den Zinssatz festzulegen. Auf unsere Anfrage hin wurde die Kommission informiert, dass die 3 Prozent dann erhöht werden können - immer durch den Bundesrat -, wenn die durchschnittlichen Zinsen der Anleihen der Eidgenossenschaft im Mittel 5 Prozent übersteigen. Es ist also eine bestimmte Flexibilität vertrag- lich abgesichert, so dass der Bund bei aussergewöhnlichen Zinssteigerungen seine Leistung etwas anheben kann. Die Eidgenossenschaft lässt uns auf Seite 8 der Botschaft wis- sen, dass der Bundesrat die Absicht habe, dieses Darlehen von der linearen Herabsetzung der Bundesleistungen um 10 Prozent auszunehmen. Dies aus der Überlegung heraus, dass das Gebäude ja erstellt werden müsse, weshalb es auch voll zu finanzieren ist. Der Bund wird also seine Darle- hensleistung zu 100 Prozent erbringen.
Die Kommission hat sich - wie übrigens schon der Bun- desrat - mit der Frage der Verfassungsmässigkeit befasst. Es ist nach wie vor rechtlich umstritten, ob es einer aus- drücklichen Gesetzesgrundlage bedürfe, um derartige Zah- lungen zu erbringen, oder anders formuliert, ob das Legali- tätsprinzip auch für diesen Bereich aussenpolitischer Finanzausgaben nötig sei. Die Kommission wird dieses Pro- blem bei Gelegenheit etwas näher anschauen. Wir haben
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Genossenschaft für Getreide und Futtermittel. Bundesgesetz Société coopérative des céréales et matières fourragères. Loi
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Jahr
1984
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 81.078
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 26.09.1984 - 09:00
Date
Data
Seite
513-514
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Pagina
Ref. No
20 012 884
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