Verwaltungsbehörden 24.09.1984 83.076
20012878Vpb24 sept. 1984Ouvrir la source →
Personnel fédéral. Allocations de renchérissement
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24 septembre 1984
Fünfte Sitzung - Cinquième séance
Montag, 24. September 1984, Nachmittag Lundi 24 septembre 1984, après-midi 18.15 h
Vorsitz - Présidence: M. Debétaz
Le président: Cette deuxième semaine a commencé par un dimanche très actif. Les votations fédérales sont générale- ment évoquées par les présidents de ce conseil à l'ouverture de la séance qui suit immédiatement le vote du peuple et des cantons.
Je me conformerai à cette tradition. Vous avez déjà entendu nombre de commentaires, et vous n'avez pas attendu mes propos pour formuler vos appréciations respectives. Ne voulant pas émettre une interprétation - j'ai le devoir de diriger les délibérations du conseil et de départager les voix en cas d'égalité - je limite mon intervention à la constatation de quelques faits qui me paraissent importants.
Les résultats de la double votation sont nets. Les «non»> du peuple et des cantons aux deux initiatives sont plus affirmés que lors de la consultation de même nature intervenue en 1979.
Le pourcentage des «oui» est très fort dans les cantons de Bâle-Ville et de Bâle-Campagne.
M. Schlumpf, président de la Confédération, a expressé- ment signalé, hier, les résultats dans les communes directe- ment concernées par des centrales nucléaires.
J'ajoute que, malgré l'intensité de la campagne, la propor- tion qui l'emporte est celle des citoyennes et des citoyens que les urnes, hélas, n'ont pas attirés.
La campagne fut rude et le combat vigoureusement conduit de part et d'autre.
Le peuple et les cantons ont tranché. Les décisions des deux Chambres sont acceptées. Enregistrons cette appro- bation du souverain avec satisfaction, sans triomphalisme bien entendu. La campagne a divisé. Le dialogue doit reprendre avec la volonté de rechercher et de trouver, ensemble, dans l'objectivité, les solutions judicieuses. Nous en avons et le pouvoir et le devoir.
En ouvrant la séance du Conseil national, M. Gautier, prési- dent, a informé ses collègues que M. Furgler, conseiller fédéral, était absent cet après-midi pour des raisons de santé. Je tiens à exprimer nos vœux cordiaux à M. le vice- président du Conseil fédéral, avec le solide espoir que tout ira mieux demain.
83.076 Bundespersonal. Teuerungszulagen Personnel fédéral. Allocations de renchérissement
Siehe Seite 18 hiervor - Voir page 18 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 19. Juni 1984 Décision du Conseil national du 19 juin 1984
Differenzen - Divergences
Art. 1 Abs. 1bs Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 1 al. 1bls Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Hefti, Berichterstatter: Die Verhandlungen und Beschlüsse des Nationalrates ergaben zwei Differenzen zu den Beschlüssen unseres Rates. Bei der ersten beantragt Ihnen die Kommission Zustimmung zum Nationalrat, bei der zwei- ten mehrheitlich Festhalten an unserem Beschluss.
Die erste Differenz ergibt sich bei Artikel 1. Hier geht es um Leute, die etwas früher den Bundesdienst verlassen haben als üblich und die Versicherung freiwillig weiterführen. Die Renten dieser Leute werden auch der Teuerung entspre- chend angemessen erhöht, sofern diese Personen das 60. Altersjahr vollendet haben und mindestens 35 Beitrags- jahre aufweisen. Mit diesem Beschluss des Ständerates ging man bereits über die Regeln des Bundesrates hinaus. Der Nationalrat ging nun noch etwas weiter, und nach seinem Beschluss sollen bereits 30 Beitragsjahre statt 35 genügen. Hier beantragt Ihnen die Kommission Zustimmung.
Angenommen - Adopté
Art. 2 Antrag der Kommission Mehrheit Festhalten
Minderheit (Miville, Bührer, Jelmini) Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 2 Proposition de la commission
Majorité Maintenir
Minorité (Miville, Bührer, Jelmini) Adhérer à la décision du Conseil national
Hefti, Berichterstatter: Die zweite Differenz betrifft Artikel 2. Hier geht es um die grundsätzliche Frage, ob der Teue- rungsausgleich nur einmal im Jahr stattfinden soll oder allenfalls auch zweimal, also auch auf den 1. Juli. Die bishe- rige Regelung sah obligatorisch eine zweimalige Anpassung im Jahr vor.
Der Bundesrat will die zweite Anpassung, diejenige im Ver- laufe des Jahres, fakultativ machen, wobei zudem auf die wirtschaftlichen Verhältnisse Rücksicht zu nehmen ist. Unser Rat hatte beschlossen, ausnahmslos die Teuerung nur noch einmal im Jahr auszugleichen.
Der Nationalrat ging wieder zurück und sah weiterhin eine zweite Anpassung innerhalb des Jahres vor, jedoch nur dann, wenn die Teuerung mehr als 3 Prozent steige, in diesem Falle aber obligatorisch.
Dieser Beschluss des Nationalrates wird von der Minderheit aufrechterhalten. Ebenso hat uns der Bundesrat in der Kom- mission gesagt, dass er an seinem ursprünglichen Antrag, also Absatz 2 von Artikel 2, festhalte.
Die Grundfrage ist, ob einmal im Jahr oder zweimal ausge- glichen wird. Wenn die Möglichkeit des zweimaligen Aus- gleichs bleiben soll, dann haben wir uns entweder für die Fassung des Nationalrates und der Kommissionsminderheit oder für die Fassung des Bundesrates zu entscheiden. Die Kommission beantragt daher, die Abstimmung so durchzu- führen, dass zunächst eventuell zwischen Minderheits- und Bundesratsfassung abgestimmt wird und dieses Resultat dem Mehrheitsantrag gegenübergestellt wird. Die Mehrheit hält wie gesagt an unserem ursprünglichen Beschluss fest. Ich möchte noch sagen, dass im Nationalrat der Antrag der Kommission des Nationalrates 97 Stimmen auf sich ver-
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einigte, der Beschluss des Ständerates 94. Die Differenz war also sehr klein.
Wie ich sehe, ist die Fahne etwas verwirrlich gestaltet. Die Mehrheit der Kommission ist nach wie vor für Streichen von Absatz 2.
Herr Präsident, ich glaube, es wird richtig sein, wenn Sie das Wort zunächst dem Vertreter der Minderheit, Herrn Kollege Miville, erteilen und nachher dem Bundesrat für seinen Antrag, und dann werde ich Stellung nehmen.
Miville, Sprecher der Minderheit: Ich freue mich für Sie, dass Sie nun genau wissen, was Sie zu tun haben.
Im Hinblick auf den Artikel 2 empfehle ich Ihnen die Annahme des Minderheitsantrages, d. h. die Gutheissung des Nationalratentscheides vom 19. Juni 1984.
Die Vorlage des Bundesrates will die Teuerung nur noch einmal jährlich, nämlich auf den 1. Januar ausgleichen. Die Gewerkschaften des Bundespersonals möchten an der Aus- zahlung zweimal jährlich - wie bisher - festhalten.
Der vom Nationalrat beschlossene Antrag Darbellay bietet die Möglichkeit einer Verständigung zwischen diesen bei- den Gesichtspunkten, einer Verständigung auf der - von den Personalverbänden her gesehen - schmalsten denkba- ren Basis, nämlich den Ausgleich am 1. Januar und am 1. Juli, letzteren aber nur, wenn die Teuerung um minde- stens 3 Prozent gestiegen ist. Dieser Beschluss, den ich Ihnen namens der Minderheit der Kommission zur Annahme empfehle, verhindert in Zeiten mit extrem hoher Teuerung die schlimmsten Einkommens- bzw. Kaufkraftverluste.
Persönlich betrachte ich dieses Entgegenkommen des Nationalrates als ungenügend. Es hat mehr mit Psychologie zu tun als mit einem realen Zugeständnis, denn Inflations- schübe eines solchen Ausmasses sind in unserem Lande zum Glück die Ausnahme. Mit anderen Worten: Wenn eine solche Regelung, etwa in den letzten 20 Jahren, in Kraft gestanden wäre, hätte sie nur in ganz wenigen Jahren Anwendung finden müssen. Und das wird auch in Zukunft nicht anders sein. Ich finde also die Hochsprunglatte mit 3 Prozent zu hoch gelegt, und zudem erscheint mir die Lösung etwas unflexibel. Und dennoch: Sie bietet eine Mög- lichkeit zur Beruhigung, zur Verständigung, wie ich bereits gesagt habe. Sie entspricht dem, was unser Kollege Ducret am 6. März von uns verlangt hat - das habe ich nicht vergessen -: den Mut, in Zeiten hoher Teuerung zu rea- gieren.
Es steht ja auch noch der bundesratliche Absatz 2 von Artikel 2 zur Diskussion, der vom Nationalrat nicht etwa abgelehnt, sondern mit Blick auf den angenommenen Antrag Darbellay zurückgestellt worden ist. Herr Bundesrat Stich hat im Nationalrat versichert, er stehe weiterhin zu diesem Absatz 2.
Die Gutheissung des Nationalratsbeschlusses empfiehlt sich aus verschiedenen Gründen. Erstens muss man sich verge- genwärtigen, dass dem Bundespersonal schon einmal, näm- lich im Jahre 1977 und seither, ein namhafter Abstrich am Teuerungsausgleich zugemutet worden ist; denn damals wurde der volle indexorientierte, rückwirkende Teuerungs- ausgleich abgeschafft. Seither sind durch diese Massnahme 6,2 Prozent der Bruttobezüge nicht ausgeglichen worden, wodurch sich für den Bund zu Lasten seines Personals eine Einsparung von 350 Millionen Franken ergab. Diese Zahlen · sind nicht aus der Luft gegriffen, sondern beruhen auf Angaben des Eidgenössischen Personalamtes. In den seit 1977 vergangenen Jahren hat das Bundespersonal Jahr für Jahr auf einen Teil seines Teuerungsausgleichs verzichten müssen. Die Anteile bewegten sich zwischen 0,2 und 1,7 Prozent der jährlichen Bruttobezüge.
Was nun beschlossen worden ist, bringt weitere Ausfälle von 50 bis 70 Millionen im Jahr. Das ist eine Art Reallohnab- bau, das hat die Reallohnerhöhung von 1982 längst illuso- risch gemacht und macht sie weiterhin illusorisch, beson- ders in den oberen Bereichen. Man hat ausgerechnet, was Beamte in den Jahren 1977 bis 1982 eingebüsst hätten, wenn schon in diesen Jahren der zweimalige Ausgleich unterblieben wäre. Das geht von 1710 Franken in der
Die hier immer wieder angestellten Vergleiche mit der Pri- vatwirtschaft hinken. Jeder Kenner der Arbeitsverhältnisse weiss, dass Lohn- und Teuerungszulagen in der Privatwirt- schaft viel flexibler geregelt werden können als beim Staat. Die meisten Gesamtarbeitsverträge enthalten Teuerungs- klauseln, und was die Reallöhne anbelangt, so lässt sich natürlich ein Gesamtarbeitsvertrag rascher und leichter revi- dieren als ein staatliches Lohngesetz. Zwischen der vorletz- ten und der letzten Reallohnerhöhung des Bundespersonals lagen zehn Jahre.
Darum haben sich ja letztes Jahr auch die Direktionen der PTT und der SBB für die Beibehaltung des zweimaligen Teuerungsausgleichs eingesetzt. Sie dachten natürlich auch an die Rekrutierungsschwierigkeiten, und daran ist im Blick auf alle Bundesverwaltungen zu denken. Leute anstellen kann man immer, aber für qualifiziertes Personal ist heute der Staat nicht mehr attraktiv.
Aus allen diesen Gründen ersuche ich Sie, dem Personal wenigstens diese Minimalgarantie laut Nationalratsbe- schluss zu belassen. Wenn Sie anders entscheiden, wird sich ganz einfach der Druck in Richtung auf Reallohnerhö- hungen in rascherer Kadenz erhöhen, erhöhen müssen.
Wir sollten uns mit dem Nationalrat nun so rasch als mög- lich einigen. Das ist auch ein Punkt, der hier zu beachten ist. Wir sollten, mit anderen Worten, die Differenzbereinigung noch in dieser Session abschliessen; denn wenn dieser Bundesbeschluss bis dahin nicht zustandekommt, so fehlen hinsichtlich der Teuerungszulagen die Berechnungsgrund- lagen und, was diesen Teil des Lohnes betrifft, die Rechts- grundlagen zur Auszahlung der Gehälter im Januar 1985. Die Abschaffung der rückwirkenden Teuerungszulage im Jahre 1977 und nun die Eliminierung des zweimaligen Aus- gleichs waren und sind harte Massnahmen. Vom Personal werden sie als Lohnabbau empfunden.
Ermöglichen Sie durch die Annahme des Minderheitsantra- ges wenigstens eine kleine Milderung.
Moll: Mit dem gütigen Einverständnis unseres Kommis- sionspräsidenten, der die Strategie dieser Debatte festgelegt hat, möchte ich doch noch einige Bemerkungen vor Herr Bundesrat Stich machen.
Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen und am Beschluss des Ständerates festzuhalten. Der Bun- desrat hat in seiner Vorlage mehrfach darauf hingewiesen, dass es ihm immer ein Anliegen ist, das Bundespersonal bei gleichen Verhältnissen gleich zu behandeln wie die Mehr- heit der Arbeitnehmer in der privaten Wirtschaft. Es ist in der Botschaft auch darauf hingewiesen, auf der Seite 4, dass nach diesem Grundsatz namhafte Verbesserungen zugun- sten des Bundespersonals durchgeführt worden sind, und zwar sind erwähnt die Regelung der Ruhetage, die Rege- lung der Ferien und die Reallohnbemessung. Vor einer Woche hat Herr Bundesrat Stich bei der Debatte um die Arbeitszeitverkürzung darauf hingewiesen, dass man nun bei der Arbeitszeitverkürzung des Bundespersonals auch einmal die fortschrittlichere Lösung der Privatwirtschaft berücksichtigen und deshalb dem Bundespersonal diese wöchentliche Verkürzung der Arbeitszeit zubilligen müsse. Nun ist der Bundesrat in seiner Botschaft zur Ausrichtung einer einmaligen anstelle einer zweimaligen Teuerungszu- lage davon ausgegangen, dass bei der bestehenden Rege- lung das Bundespersonal besser gestellt ist als grosse Teile der privaten Arbeitnehmerschaft. Wenn nun gerade dieses Kernstück des einmaligen Teuerungsausgleichs durch den Nationalrat eliminiert oder doch sehr stark relativiert worden
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ist, so kann man eben nicht sagen, dass es sich hier nur um eine Frage der Optik handle, sondern es geht um das Prinzip schlechthin. Ich darf bei dieser Gelegenheit daran erinnern: Herr Miville hat vorhin gesagt, wie schlecht das Bundesper- sonal durch diese Regelung nun gestellt wird. Ich darf aber darauf hinweisen, dass praktisch in allen Branchen der privaten Wirtschaft überhaupt kein halbjährlicher Teue- rungsausgleich existiert. Eine der letzten Branchen, es ist die chemische Industrie Basel und Umgebung, hat in ihrem neuen Gesamtarbeitsvertrag vom Januar 1984 den halbjähr- lichen Teuerungsausgleich und auch den Automatismus abgeschafft. So sind nun praktisch in allen Branchen nach den Gesamtarbeitsverträgen die jährlichen Teuerungsaus- gleiche vorgesehen, und auch diese nur nach jährlichen Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern.
Dabei ist erneut festzustellen, dass die Entwicklung des Indexes der Lebenshaltungskosten nur ein einziges Krite- rium ist, dass also die allgemeine wirtschaftliche Situation, die Arbeitsmarkt- und überhaupt die Marktlage eine Rolle spielen. In der Privatwirtschaft müssen viele Arbeitnehmer bei diesem Kriterium in vielen Fällen auf einen vollen Teue- rungsausgleich überhaupt verzichten. Die Privatwirtschaft stellt ihre Arbeitnehmer also schlechter als der Bund das Bundespersonal nach der Fassung des Ständerates stellt. Das gilt es nun einfach hier zu berücksichtigen. Dazu kommt meines Erachtens noch ein wesentlicher weiterer Punkt. Die Kürzung des Teuerungsausgleichs durch Eliminierung des zweimaligen Ausgleichs ist ein wesentlicher Bestandteil des Legislaturfinanzplanes. Sie ist dort drin erwähnt. Diese Posi- tion «Verminderung des Teuerungsausgleichs» ist auch erwähnt in den Sparmassnahmen, die uns nächste Woche beschäftigen. Es ist immerhin darauf hinzuweisen, dass nach der Botschaft über die Teuerungszulage des Bundes- personals die Einsparung eines Prozentes an Teuerungszu- lage dem Bund Einsparungen von 60 Millionen Franken pro Jahr bringt. Im Sparpaket und im Legislaturfinanzplan ist eine Einsparung durch die Eliminierung des zweimaligen Ausgleichs für das Jahr 1985 im Betrag von 30 Millionen, für 1986 und 1987 mit je 50 Millionen Franken vorgesehen. Wenn wir nun den Beschluss des Nationalrates überneh- men, dann stimmt doch auch diese Berechnung und alles, was davon abhängt, nicht mehr. Das ist ein wesentlicher Grund, weshalb am Beschluss des Ständerates festgehalten werden soll.
Ich darf Ihnen in diesem Zusammenhang noch ein Zitat aus der Botschaft über die Sparmassnahmen 1984 vorlesen: «Wie bereits im Bericht zum Legislaturfinanzplan gesagt, setzt der Haushaltausgleich nicht zuletzt den politischen Willen voraus, für dieses Ziel einzustehen und sich für die Verwirklichung aller Sanierungsmassnahmen voll einzuset- zen.» Das ist richtig, aber das gilt auch hier. Ich glaube, man kann sich nicht bei jeder Gelegenheit von diesem Willen zur Sanierung des Bundeshaushaltes dispensieren.
Deshalb ersuche ich Sie, festzuhalten und der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen.
Jelmini: In der Kommission wurde ein Nein, sich dem Beschluss des Nationalrates anzuschliessen, begründet - es wurde hier wiederholt - mit dem Hinweis auf eine Absprache der Kantonalen Finanzdirektorenkonferenz. Damals habe der Bundesrat die Absicht geäussert, den halbjährlichen Teuerungsausgleich abzuschaffen und die Kantone aufge- fordert, ihre eigenen Regelungen der künftigen Bundeslö- sung anzupassen.
Es wäre erstaunlich, wenn eine Absichtserklärung, die der Bundesrat vor mehr als zwei Jahren abgegeben hat, das Parlament in seiner heutigen Entscheidungsfreiheit ein- schränken dürfte. Noch mehr wäre ich erstaunt, wenn eine solche Absichtserklärung die Kantone angesichts ihrer föde- ralistischen Hoheitsrechte zu irgendwelchen Massnahmen zwingen könnte. Fast macht es den Anschein, als hätte die Absichtserklärung des Bundesrates den Kantonen als will- kommenes Alibi für die eigenen Sparbemühungen gedient. Entscheidend ist meiner Meinung nach, dass der Bundesrat seine Aussagen den Kantonen gegenüber zu einem Zeit-
punkt machte, lange bevor er über diese Frage mit den direkt betroffenen Bundespersonalverbänden erstmals ver- handelt hatte. Bei den Gesprächen mit dem Sozialpartner zeigte es sich dann, dass die ursprünglich geplante Radikal- lösung mit der ersatzlosen Streichung der halbjährlichen Anpassung auch gewichtige Nachteile mit sich bringt. Gerade weil dagegen beim öffentlichen Arbeitgeber im Gegensatz zur Privatwirtschaft Reallohn und Teuerungsaus- gleich streng voneinander getrennt sind, braucht der Bun- desrat in Zeiten hoher Teuerungsraten ein gewisses Ventil. Darum schlug der Bundesrat in Artikel 2 Absatz 2 eine ergänzende Zulage in Form einer Kann-Bestimmung vor. Den Protokollen des Nationalrates ist zu entnehmen, dass dieser Flexibilitätsklausel die Berechtigung nicht abgestrit- ten werden kann, dass sie jedoch präziser abgefasst werden sollte. Dies führte schliesslich zum Beschluss, bei starkem Indexanstieg die Teuerung auch zur Jahresmitte auszuglei- chen, wenn sie mindestens um 3 Prozent gestiegen ist. Unser Rat kann sich diesbezüglich dem Nationalrat anschliessen, ohne dass der Bundesrat den Kantonen gegenüber wortbrüchig würde; denn der Kernpunkt der bundesrätlichen Absichtserklärung wird erfüllt, indem - aus meiner Sicht leider - der regelmässige halbjährliche Teue- rungsausgleich ab Neujahr 1985 abgeschafft wird. Ich bitte Sie daher, dem Kompromissantrag des Nationalra- tes zu folgen und damit die letzte Differenz beim Teuerungs- zulagebeschluss zu beseitigen.
Bundesrat Stich: Der Bundesrat hält an seinem Antrag fest, und zwar für den ganzen Artikel 2. Der Bundesrat ist durch- aus der Meinung, dass der zweimalige Teuerungsausgleich wegfallen soll, dass keine Indexierung mehr bestehen soll, aber der Bundesrat möchte immerhin die Kompetenz haben für jene Fälle, wo wirklich grosse Teuerungsschübe festzu- stellen sind, was wir alle nicht hoffen und nicht erwarten. Diese Kompetenz erhält der Bundesrat in Absatz 2. Der Bundesrat selber möchte also nicht eine bestimmte Index- spanne festlegen, wie das der Nationalrat getan hat. Das ist letztlich in der Durchführung an sich auch nicht sehr prakti- kabel, weil man nicht zum voraus feststellen kann, ob diese Schwelle überschritten wird oder nicht. Zudem rechnet man ja damit, dass in der Zukunft auch Höherversicherung, wegen der Erhöhung der Teuerungszulage, eingekauft wer- den muss. Das würde dann auch Mitte des Jahres nötig sein, wenn es zu einem solchen Ausgleich käme. Bei einer einma- ligen Zulage hätte man hingegen immerhin den Vorteil, dass man nicht reagieren müsste. Der Bundesrat wäre freier in der Gewährung. Aus diesen Überlegungen hält der Bundes- rat fest an seinem Vorschlag, keinen zweiten Teuerungsaus- gleich Mitte des Jahres zu gewähren, aber für den Fall, dass einmal eine aussergewöhnliche Situation eintreten würde, doch die Kompetenz zu behalten, einen gewissen Ausgleich zu schaffen.
Man hat vorhin die Privatwirtschaft angeführt. Es ist richtig, die Privatwirtschaft kennt in der Regel heute keinen zweiten Teuerungsausgleich mehr. Aber auf der anderen Seite ist die Privatwirtschaft auch in dieser Hinsicht doch viel flexi- bler als der Bund oder die öffentlichen Gemeinwesen. Wenn Sie sich darin erinnern: Vor zwei Jahren beispielsweise haben die Banken keinen vollen Teuerungsausgleich bezahlt. Auf das Ende des letzten Jahres haben sie dann aber den Teuerungsausgleich relativ grosszügig bemessen. In diesem Jahr haben sie nun beschlossen, eine Reallohner- höhung von immerhin 3 Prozent auf Ende des Jahres zu gewähren. Sie sind also hier sehr flexibel. Sie können im Moment zwar sehr hart stoppen, aber auf der anderen Seite, wenn alles gut geht, können sie auch wieder schnell nach- geben. Diese Möglichkeit hat der Bund nicht.
Mit diesem Absatz 2, der hier auch zur Diskussion steht, hat der Bund natürlich keine Möglichkeit, irgendwelche Real- lohnerhöhungen zu gewähren. Das muss man freilich klar sehen. Aber er hätte immerhin die Möglichkeit, wenn die Teuerung ganz extrem wäre, dann doch eine gewisse ein- malige Zulage zu gewähren.
In dieser Hinsicht kann man meines Erachtens auch nicht
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Motion Brahier
auf den Finanzplan hinweisen. Ich selber vertrete den Finanzplan ziemlich klar, deutlich und hart, bei allen Gele- genheiten. Beim Finanzplan sind wir aber nie davon ausge- gangen, dass einmal tatsächlich eine Teuerungszulage aus- gerichtet werden müsste, weil wir eben voraussetzen, dass die Teuerung im gesamten Jahr nicht über 3 bis 3,5 Prozent hinausgeht. Deshalb steht an sich hier eine Zahlung nicht zur Diskussion. Wir glauben nicht daran, dass die Teuerung so stark sein wird. Deshalb glauben wir auch nicht, dass der Antrag oder der Beschluss des Nationalrates dem Personal direkt etwas bringen würde. Wir glauben dagegen, dass die Teuerung im Griff behalten werden kann. Aber es wäre für das Personal immerhin eine Beruhigung zu wissen, dass im allerschlimmsten Fall nach Absatz 2 der Bundesrat die Mög- lichkeit hätte, eine einmalige Zulage auszuzahlen, wenn eben wider Erwarten die Teuerung aussergewöhnlich stei- gen würde und zugleich natürlich dann auch in der Privat- wirtschaft entsprechende Massnahmen getroffen würden. Deshalb beantrage ich Ihnen im Namen des Bundesrates, dem ganzen Absatz 2 entsprechend dem Antrag des Bun- desrates zuzustimmen und nicht dem Antrag des Nationalra- tes, aber auch nicht dem Streichungsantrag, den Sie vorher getroffen haben. Im Nationalrat ist es ganz klar gewesen. Ich musste den Absatz 2 nicht aufrechterhalten, weil eben in Absatz 1 eine andere Lösung getroffen wurde. Jetzt aber nehme ich Absatz 2 wieder auf für den Fall, dass man im Absatz 1 dem Bundesrat zustimmt.
Ich bitte Sie, bezüglich Artikel 2 auf der ganzen Linie dem Bundesrat zuzustimmen.,
Hefti, Berichterstatter: Ich möchte zunächst nochmals die drei verschiedenen Anträge darlegen:
Beschluss des Ständerates war, in Artikel 2 gemäss Vorlage Bundesrat Absatz 2 zu streichen und es nur bei Absatz 1 zu belassen. Die Mehrheit der Kommission beantragt, an die- sem Beschlusse unseres Rates festzuhalten.
Der Bundesrat beantragt Ihnen, den Artikel 2 in seiner ursprünglichen Fassung, also mit Absatz 2, zu belassen.
Der Nationalrat verändert Absatz 1, wobei nun Absatz 2 wegfällt, weil nämlich der Nationalrat Absatz 1 derart erwei- tert hat, dass er über Absatz 2 des Bundesrates hinausgeht. Was die sachliche Differenz betrifft: Sowohl Bundesrat wie Nationalrat wollen unter gewissen Umständen einen zwei- maligen Teuerungsausgleich im Jahr vorsehen, während- dem es Ihre Mehrheit beim einmaligen Teuerungsausgleich bewenden lassen will. Der Grund: In der letzten Woche wurde vom Bundesrat beantragt, die Arbeitszeit herabzuset- zen, weil dies angeblich auch in der Privatindustrie der Fall sei. Dann muss man aber heute konsequent sein und nicht einen zweimaligen Teuerungsausgleich im Jahre zulassen, den die Privatindustrie nicht kennt. Wir dürfen nicht dazu kommen, dort, wo es dem Bundespersonal nützt, auf die Verhältnisse in der Privatindustrie zu verweisen und dort, wo die Privatindustrie weniger weit geht, dann trotzdem beim Bundespersonal weiter zu gehen. Wir werden unsere Finan- zen kaum je in Ordnung bringen, wenn wir immer wieder über die Annahmen des Finanzplanes hinausgehen.
Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen, der Kommissions- mehrheit zu folgen.
Abstimmung - Vote Eventuell - A titre préliminaire Für den Antrag des Bundesrates Für den Antrag der Minderheit
Definitiv - Définitivement
Für den Antrag des Bundesrates Für den Antrag der Mehrheit
An den Nationalrat - Au Conseil national
21 Stimmen 16 Stimmen
19 Stimmen 21 Stimmen
84.480 Motion Brahier Steuererleichterungen - Allégements fiscaux
Wortlaut der Motion vom 21. Juni 1984
Um die Unternehmen in ihren Bemühungen zur Umstruk- turierung zu unterstützen und um ihnen zu ermöglichen, sich mit der heute erforderlichen Technologie auszurüsten, sollte der Bundesrat die Möglichkeit haben, ihnen Steuerer- leichterungen zu gewähren.
Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, den eidgenössi- schen Räten eine Ergänzung der geltenden Gesetzgebung vorzuschlagen, die es erlaubt, den Betrieben, die sich umstrukturieren, oder neu gegründeten Betrieben Steuerer- leichterungen zu gewähren, soweit sie dem Interesse der Volkswirtschaft dienen.
Texte de la motion du 21 juin 1984
Afin de soutenir les entreprises dans leurs efforts de restruc- turation et pour leur permettre de se doter d'une technolo- gie répondant aux exigences du moment, le Conseil fédéral devrait avoir la possibilité de leur accorder des allégements fiscaux.
En conséquence, le Conseil fédéral est invité à soumettre aux Chambres fédérales un projet complétant la législation fédérale en vigueur et permettant d'accorder des allége- ments fiscaux à des entreprises en cours de restructuration ou à des entreprises nouvellement créées, pour autant qu'elles servent l'intérêt de l'économie nationale.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Affolter, Andermatt, Aubert, Dreyer, Ducret, Genoud, Knüsel, Reymond, Schaff- ter (9)
M. Brahier: Après trois chocs pétroliers, nous assistons au choc des technologies. Le nier serait manquer totalement de réalisme. A l'évidence, l'époque que nous vivons est pourtant à la fois merveilleuse et inquiétante. Elle est surtout caractérisée par une succession de transformations qui secouent le monde de la technique. C'est le règne de la haute technologie.
Victimes de cette évolution extraordinaire qui bouscule for- tement le monde de l'économie, de nombreuses entreprises de chez nous se voient contraintes d'abandonner certaines formes traditionnelles de production et se révèlent, jour après jour, insuffisamment concurrentielles. Au prix d'ef- forts méritoires et surtout grâce à des engagements finan- ciers substantiels, d'autres sont heureusement parvenues à créer de nouveaux produits généralement bien vendus sur les marchés européens et même mondiaux. Malheureuse- ment, devant l'ampleur de la tâche et, il faut bien le dire, sous le poids de lourdes charges financières, il en est qui n'ont pas pu résister et qui ont même dû renoncer à mener à chef les étapes d'une diversification indispensable à leur survie. Dès lors, face à ces réalités préoccupantes, de nom- breuses entreprises doivent consentir des investissements considérables si elles veulent se doter d'installations et d'équipements répondant véritablement aux exigences de notre époque.
Forts de ce qui précède, nous avons donc estimé que la possibilité devait être donnée au Conseil fédéral de pouvoir accorder des allégements fiscaux, aussi bien à des entre- prises en cours de restructuration qu'à des entreprises nou- vellement créées, pour autant que les unes et les autres servent l'intérêt de l'économie de notre pays. C'est d'ailleurs dans cet esprit que nous invitons le Conseil fédéral à sou- mettre aux Chambres fédérales un projet complétant la législation fédérale en vigueur.
Il est vrai que dans un pays comme le nôtre, où le libre jeu de l'offre et de la demande doit trouver sa pleine mesure, il appartient à l'Etat de créer les conditions-cadres les plus
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Anno
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IV
Volume
Volume
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Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 83.076
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
24.09.1984 - 18:15
Date
Data
Seite
478-481
Page
Pagina
Ref. No
20 012 878
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