1407
Motion der christlichdemokratischen Fraktion
82.501 Motion der christlichdemokratischen Fraktion Investitionsfonds. Aufstockung Motion du groupe démocrate-chrétien Aide aux investissements dans les régions de montagne. Augmentation du fonds
Wortlaut der Motion vom 22. September 1982
Die in den letzten Jahren eingeleiteten Massnahmen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der Berg- und Randre- gionen haben sich grundsätzlich bewährt. Trotzdem beste- hen noch erhebliche Wohlstandsunterschiede zwischen den einzelnen Landesteilen. Darum müssen die Massnahmen zur gesamtwirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Förde- rung der Gebiete mit erschwerten Existenzbedingungen fortgesetzt, verstärkt und ergänzt werden. Eine zentrale Bedeutung in diesen Bemühungen kommt dabei der Investi- tionshilfe für Berggebiete zu. Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, den eidgenössischen Räten rechtzeitig Bericht und Antrag für eine Revision von Artikel 29 des Bundesge- setzes über Investitionshilfe für Berggebiete oder für den Erlass eines einfachen Bundesbeschlusses zu unterbreiten, um den Investitionshilfefonds während weiteren fünf Jahren um 300 Millionen Franken zu erhöhen.
Texte de la motion du 22 septembre 1982
Les mesures prises ces dernières années en vue de promou- voir le développement général de l'économie dans les régions de montagne et les régions isolées ont dans l'en- semble donné de bons résultats. Cependant on note qu'une grande disparité subsiste quant au niveau de vie entre les différentes régions du pays. C'est pourquoi il est nécessaire de poursuivre l'effort entrepris en vue d'encourager le déve- loppement général de l'économie ainsi que les activités culturelles et sociales dans les régions où les conditions de vie sont difficiles; il convient même de renforcer et de compléter les mesures prises dans ce sens. Or l'une des plus importantes dans ce domaine est l'aide en matière d'inves- tissements dans les régions de montagne. C'est pourquoi le Conseil fédéral est chargé de présenter aux Chambres fédé- rales en temps voulu un rapport et une proposition leur permettant de réviser l'article 29 de la loi fédérale sur l'aide en matière d'investissements dans les régions de montagne ou d'édicter un arrêté fédéral simple, afin d'augmenter de 300 millions de francs le fonds d'investissement pendant une nouvelle période de cinq ans.
Sprecher - Porte-parole: Columberg
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Seit 1966 sind umfassende Untersuchungen über die wirt- schaftliche, soziale und kulturelle Situation der Bergbevöl- kerung sowie über die Entwicklungsmöglichkeiten der Gebiete mit erschwerten Existenzbedingungen durchge- führt worden. Gegenwärtig werden breit angelegte wissen- schaftliche Studien über «Regionalprobleme» im Rahmen eines Nationalen Forschungsprogrammes erarbeitet. Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass nach wie vor recht erhebliche regionale Wohlstandsunterschiede bestehen. Verschiedene Gegenden weisen eine einseitige Wirtschafts- struktur und ungünstige Lebensbedingungen auf. Es besteht die Gefahr eines weiteren Substanzverlustes und damit der Vergrösserung des regionalen Ungleichgewich tes, was staatspolitisch unerwünschte Folgen haben könnte. Die Berichte führten zur Erarbeitung des gesamtwirtschaftli- chen Entwicklungskonzeptes für das Berggebiet. Diese Bemühungen fanden ihre rechtliche Grundlage im Bundes- gesetz über Investitionshilfe für Berggebiete vom 28. Juni 1974. Damit verfügt der Bund erstmals über ein wichtiges Instrument zur Einleitung einer aktiven Regionalstrukturpo-
litik, ohne von den Prinzipien der Handels- und Gewerbefrei- heit abzuweichen. Mit diesen Massnahmen soll eine ange- messene Besiedlung des Berggebietes sichergestellt, die Existenzbedingungen im Berggebiet und die Infrastruktur- ausstattung sollen verbessert sowie das Angebot an attrakti- ven Arbeitsplätzen ausgeweitet werden. Diese neue regio- nale Wirtschaftsförderung stützt sich auf die Grundsätze der gesamtwirtschaftlichen Betrachtungsweise, der Regionali- sierung der Förderungspolitik, der Konzentration des Auf- wandes bei breiter Streuung des Nutzens und der Wirt- schaftlichkeit.
Um die Investitionshilfe für die Restfinanzierung der Infra- strukturprojekte sichern zu können, wurde ein «fonds de roulement» geschaffen. Nach verschiedenen Fristerstrek- kungen im Rahmen der Sparmassnahmen sind dem Fonds somit seit Inkrafttreten des Gesetzes bis Ende 1985 500 Millionen einzuzahlen.
Bisher hat der Bund 1030 Projekte unterstützt und dafür Darlehen in der Höhe von rund 281 Millionen Franken zuge- sichert. Verschiedene Regionen haben bereits die ihnen zugeteilten Reservationen aufgebraucht.
Um die bisherige Hilfe über das Jahr 1984 in gleichem Umfang aufrecht zu halten, muss eine angemessene Auf- stockung des Investitionsfonds erfolgen, weil die Rückfluss- dauer der gewährten Darlehen bis zu 30 Jahren beträgt. Die geringen Rückzahlungen während der nächsten fünf bis sieben Jahre werden nicht ausreichen, um die Hilfe im bisherigen Ausmass weiterführen zu können. Ebenfalls gilt es, eine gleiche Behandlung aller Regionen zu gewährlei- sten, da in einigen Regionen die Entwicklungskonzepte erst kürzlich genehmigt werden konnten. Aufgrund der bisheri- gen Erfahrungen und der bisher genehmigten Entwick- lungskonzepte ist mit einem zusätzlichen Bedarf von 300 Millionen für die nächsten fünf Jahre zu rechnen. Dabei muss beachtet werden, dass es sich nicht um Subventionen, sondern lediglich um zinsgünstige und rückzahlbare Darle- hen handelt, die, gemessen am effektiven Mitteleinsatz, eine grosse Wirkung erzielen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. November 1982
Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 novembre 1982
Am 17. Februar 1982 hat der Bundesrat zwei Interpellatio- nen (81.494 und 81.562) betreffend die Investitionshilfe für Berggebiete beantwortet. Bei dieser Gelegenheit wurde berechnet, dass die zugesicherte Investitionshilfe 1985 die Summe von 500 Millionen Franken erreichen wird, was dem Umfang des in Artikel 29 IGH vorgesehenen Investitionshilfe- fonds entspricht. Ohne weitere Einlagen in den Fonds müss- ten die Zusicherungen in den folgenden Jahren auf das Niveau der Rückzahlungen gesenkt werden. Bei der Beant- wortung der Interpellationen der Fraktionen zur Wirtschafts- lage (Wirtschaftsdebatte) in der Herbstsession 1982 hat der Bundesrat unter anderem in Aussicht gestellt, dass nach Möglichkeiten gesucht werden soll, wie die regionalpoliti- schen Massnahmen des Bundes wirksamer gestaltet werden könnten. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft wer- den, ob und in welchem Umfang Einlagen in den Investi- tionshilfefonds nötig sein werden, um die Zusicherung auf dem erforderlichen Niveau halten zu können. Wie im Finanz- planbericht vom 4. Oktober 1982 erwähnt, sollte aber bei neuen Vorhaben vorerst die Finanzierung sichergestellt wer- den. Der Bundesrat wird in dieser Sache im Rahmen des neuen Legislaturprogramms zu entscheiden haben.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Columberg: Am 22. September 1982 hat die CVP-Fraktion eine Motion mit dem Begehren eingereicht, den Investitions- fonds während weiteren fünf Jahren um 300 Millionen zu erhöhen. Diesem Anliegen hat das Parlament letzte Woche
178-N
Motion Bundi
1408
N
5 octobre 1984
voll entsprochen. Die Motion kann deshalb abgeschrieben werden. Sie muss auch nicht als Postulat überwiesen werden.
Abgeschrieben - Classé
82.563
Motion Bundi Investitionshilfegesetz Berggebiet. Arbeitsplätze Loi sur l'aide aux investissements dans les régions de montagne. Création d'emplois
Wortlaut der Motion vom 6. Oktober 1982
Das Bundesgesetz vom 28. Juni 1974 über die Investitions- hilfe (IHG) im Berggebiet hat zum Zweck, die Existenzbedin- gungen durch gezielte Investitionshilfe für Infrastrukturvor- haben (Verkehrserschliessung, Versorgung und Entsor- gung, schulische und berufliche Ausbildung, Erholung, Gesundheitswesen, Kultur und Sport) zu verbessern. Ob- wohl die aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Massnahmen positive Auswirkungen zeitigten, erzielten sie in bezug auf die wirtschaftliche Förderung und Schaffung von neuen Arbeitsplätzen kaum die gewünschten Erfolge.
Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, mit einer Revision des Investitionshilfegesetzes dessen sachlichen Geltungs- bereich zu erweitern, um insbesondere die Wirtschafts- und Arbeitsplatzstrukturen der Bergregionen zu stärken. Dabei soll der bewährte Grundsatz erhalten bleiben, wonach die Hauptinitiative von den Gemeirden, Regionen, Kantonen und Privaten ausgeht.
Texte de la motion du 6 octobre 1982
La loi fédérale du 28 juin 1974 sur l'aide aux investissements dans les régions de montagne a pour objectif d'améliorer les conditions d'existence par une aide spécifique aux investis- sements destinés à des projets en matière d'équipements collectifs (rattachement au réseau des communications, ravitaillement et élimination des déchets, formation scolaire et professionnelle, loisirs, santé publique, culture et sport). Si les dispositions prises en vertu de cette loi dans le domaine des équipements collectifs ont eu des effets géné- ralement bénéfiques, elles n'ont guère favorisé le dévelop- pement économique et la création d'emplois.
Le Conseil fédéral est invité en conséquence à étendre quant au fond le champ d'application de la loi sur l'aide aux investissements, de manière à renforcer notamment les structures de l'économie des régions de montagne et d'y encourager l'emploi. Il conviendra en l'occurrence de s'en tenir au principe selon lequel l'initiative doit émaner avant tout des communes, des régions, des cantons et des parti- culiers, parce que ce mode de faire a donné satisfaction.
Mitunterzeichner Cosignataires: (Affolter, Akeret), Ammann-St. Gallen, (Bacciarini), Bäumlin, Bircher, Borel, Bratschi, Bühler-Tschappina, Chopard, Deneys, Eggenberg- Thun, (Ganz, Gerwig), Gloor, Hösli, Hubacher, Jaggi, (Jost), Kühne, Kunz, (Lang, Loetscher, Meier Werner), Meizoz, (Merz, Mcrel), Morf, Nef, Neukomm, Oehen, Reimann, (Rei- niger), Riesen-Fribourg, Robbiani, Rubi, Schmid, Schnider- Luzern, Vannay, Weber-Arbon, Zehnder (41
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Im Rahmen der Förderungsmassnahmen des Bundes zugunsten der Berggebiete kommt dem Investitionshilfege- setz (IHG) zweifellos eine grosse Bedeutung zu. Seit seinem Inkrafttreten im Jahre 1975 bis Mitte Juni 1982 wurden insgesamt zinsfreie Darlehen im Ausmasse von 258 Millio- nen Franken gewährt. Mit dieser Investitionshilfe konnten
Projekte ausgelöst werden, die in manchen Fällen sonst unterblieben wären.
Untersuchungen der letzten Zeit zeigen, dass durch solche Investitionshilfen vor allem Verbesserungen der Wohnat- traktivität im Berggebiet erreicht wurden. Wie die Schweize- rische Arbeitsgemeinschaft für die Bergbevölkerung kürz- lich bekanntgab, hat das IHG hingegen «bezüglich der wirt- schaftlichen Förderung und der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen kaum die gewünschten Erfolge gezeitigt. Die hochgesteckten Erwartungen hätten nicht erfüllt werden können, und eine gewisse Ernüchterung habe sich im Berg- gebiet ausgebreitet. Die Folgekosten der Investitionen - namentlich Unterhalt und Abschreibungen - belasten viel- fach die stagnierende Bevölkerung in den Regionen so stark, dass die Impulse zur Verbesserung der Wohnattrakti- vität wieder neutralisiert würden.» («NZZ» 23. August 1982). Die Ergebnisse der Volkszählung 1980 zeigen, dass in vielen Gemeinden des Berggebietes die Abwanderung anhält, die Bevölkerungsverluste namhaft ins Gewicht fallen. Allein im Kanton Graubünden wiesen 125 Gemeinden einen Bevölke- rungsrückgang auf. Diese Erscheinungen können freilich damit relativiert werden, dass die Familien heute im allge- meinen kleiner geworden sind und dass das IHG in der kurzen Zeit seiner Impulswirkung noch nicht genügend zur Entfaltung und Geltung gelangt sei. Indessen halten die Anzeichen an, die darauf schliessen lassen, dass die Abwan- derung weitergeht. Zeitungsmeldungen über Schliessungen von Dorfschulen beziehen sich nicht selten auch auf unter- dessen bestens infrastrukturierte Gemeinden. Auch grös- sere Gemeinden, die durchaus über eine anerkannte Wohn- attraktivität verfügen, verzeichnen anhaltende Bevölke- rungsverluste. Wie sich die Situation etwa präsentieren kann, mag ein Beispiel für viele illustrieren: in einer Bergge- meinde mit über tausend Einwohnern am Südfuss der Alpen wurden innert Jahresfrist zwanzig Ehen von Einheimischen geschlossen; aber nur zehn Ehepaare liessen sich dort nieder, die übrigen zogen andernorts hin. Das Hauptpro- blem liegt bei den mangelnden oder ungenügend qualifi- zierten Arbeitsplätzen.
Die Situation erheischt zusätzliche Anstrengungen. Mit einer Erweiterung des sachlichen Geltungsbereichs des Investitionshilfegesetzes kann auf die Arbeitsplatzkompo- nente Einfluss gewonnen werden. Die folgenden Anregun- gen sind lediglich als Andeutungen zu verstehen und wollen weder verbindliche noch abschliessende Wegweisung sein: - Gesetzliche Verankerung der Hilfe an die Regionalsekre- tariate. Die Erfahrung zeigt, dass diese Sekretariate geeignet sind, praxisnahen Lösungen zum Durchbruch zu verhelfen. - Unterstützung an den Unterhalt und die Betriebskosten (Löhne usw.) der Infrastrukturen. In Zukunft wird ohnehin weniger der Bau von Infrastrukturanlagen als der Unterhalt und Betrieb derselben einen höheren Stellenwert haben.
Hilfe an regionale Betriebsberatungen für den gewerb- lich-industriellen Bereich. Eine solche Hilfe erweist sich vor allem in bezug auf neue Technologien, Umstrukturierungen, Vermarktung und Umstellung auf neue Produkte als not- wendig.
Hilfe an die Industrie- und Gewerbelanderschliessungsko- sten der Gemeinden. Nicht selten scheitern industrielle Ansiedlungsprojekte an den untragbaren Erschliessungsla- sten.
Massnahmen der direkten Wirtschaftsförderung. Mög- lichkeiten direkter Betriebskostenzuschüsse, (eventuell nur an industriell-gewerbliche Betriebe öffentlicher Körper- schaften) innerhalb von eindeutig abgesteckten Grenzen und Kriterien.
Einige solcher Massnahmen lassen sich nicht im Rahmen des dem Grundsatze nach richtigen Darlehenssystems ver- wirklichen, sondern nur über Direktbeiträge. In diesem Sinne wäre der Geltungsbereich des Gesetzes auch auszu- dehnen. Eine solche Zweckänderung rechtfertigt sich durchaus im Hinblick auf eine ähnliche Praxis beim Bundes- beschluss über die Förderung der technologischen Ent- wicklung. Dieser Beschluss lässt im Sinne der Impulshilfe namhafte Direktbeiträge in die Agglomerationen des Mittel-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1984
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
82.501
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 05.10.1984 - 08:00
Date
Data
Seite
1407-1408
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Pagina
Ref. No
20 012 744
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