Verwaltungsbehörden 27.09.1984 84.013
20012725Vpb27 sept. 1984Ouvrir la source →
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Landwirtschaft. Bewirtschaftungsbeiträge
le Conseil fédéral étudie ce dossier; elle vous recommande donc d'accepter la motion.
Bundesrat Furgler: Ich habe mich in der Kommission bereit erklärt, im Bundesrat dieser Motion gegenüber positiv Stel- lung zu beziehen, damit man den in dieser Debatte sowohl im Ständerat als auch im Nationalrat ausgedrückten Begeh- ren nach Überprüfung gewisser Steuerbereiche auch wirk- lich durch sorgfältige Abklärungen entsprechen kann. In diesem Sinne verstehe ich den Wunsch Ihrer Kommission und widersetze mich dieser Motion nicht.
Le président: La commission et le Conseil fédéral sont prêts à accepter cette motion. Il n'est pas fait d'autre proposition.
Überwiesen - Transmis
G
Bundesbeschluss über die Finanzierung der Innovations- risikogarantie
Arrêté fédéral réglant le financement de la garantie contre les risques à l'innovation
Le président: L'entrée en matière concernant cet arrêté a été réglée en même temps que celle relative à l'arrêté F. Elle est donc acquise.
Detailberatung - Discusision par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes G Dagegen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
Abschreibung - Classement
Le président: Il est proposé de classer les postulats sui- vants:
Postulat 81.356 Politique régionale. Coordination (N 9 octobre 1981, Steinegger)
Postulat 81.503 Aide aux régions présentant des fai- blesses structurelles. Bilan intermédiaire (N 18 décembre 1981, Borel)
Postulat 82.308 Petites et moyennes entreprises. Garantie contre les risques à l'innovation (N 25 juin 1982, Deneys)
Postulat 82.502 Régions économiquement menacées. Mesures à prendre (N 14 mars 1983, Rothen)
Postulat 82.504 Baisse de l'activité économique. Mesures à prendre (N 14 mars 1983, Reimann)
Zustimmung - Adhésion -
84.013 Viehhalter im Berggebiet. Kostenbeiträge 1985/86 Détenteurs de bétail de la région de montagne. Contributions 1985/1986
Botschaft und Beschlussentwurf vom 29. Februar 1984 (BBI I, 777) Message et projet d'arrêté du 29 février 1984 (FF I, 785)
Beschluss des Ständerates vom 12. Juni 1984 Décision du Conseil des Etats du 12 juin 1984
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
84.015 Landwirtschaft. Bewirtschaftungsbeiträge 1985 bis 1989 Agriculture. Contributions aux frais 1985 à 1989
Botschaft und Beschlussentwurf vom 29. Februar 1984 (BBI I, 1223) Message et projet d'arrêté du 29 février 1984 (FF 1, 1252)
Beschluss des Ständerates vom 12. Juni 1984 Décision du Conseil des Etats du 12 juin 1984
Antrag der Kommission Eintreten
82 Stimmen 19 Stimmen
Proposition de la commission Entrer en matière
Kühne, Berichterstatter: Den beiden Vorlagen kommt eine zentrale Bedeutung für die Existenzsicherung der Bergbau- ern und ihrer Familien zu. Diese Massnahmen helfen mit, die Erschwernisse in der Produktion und den kleineren Ertrag auszugleichen. Sie sind das Entgelt für Leistungen, welche zum Wohle unseres Volkes erbracht werden, und haben somit nichts mit wohltätigen Zuwendungen zu tun. Beide direkten Einkommenszuschüsse haben sich bewährt; ihre Weiterführung blieb in der Kommission unbestritten. Eine klare Mehrheit will die Bewirtschaftungsbeiträge um 8 Mil- lionen Franken erhöhen und den Rahmenkredit mit 580 Millionen Franken festlegen. Damit haben wir der Meinung der vier Bundesratsparteien sowie bedeutender Verbände und Gruppierungen Rechnung getragen, welche zum Teil bedeutend höhere Beträge vorgeschlagen haben.
Zu den Gemeinsamkeiten der beiden Vorlagen gehört die- selbe Kompetenzordnung. Das Parlament legt den finanziel- len Rahmen fest, und der Bundesrat ist zuständig für die Höhe der einzelnen Beiträge, welche er mittels entsprechen- der Verordnungen regelt. Wie er das Geld einsetzen will, hat der Bundesrat in den Botschaften dargelegt. Für beide Massnahmen werden Mittel vorab aus den Erträgen der Preiszuschläge für importierte Futtermittel verwendet.
Die Kommission nahm Kenntnis von der geltenden Konzep- tion der landwirtschaftlichen Einkommenspolitik. Danach werden die Produzentenpreise aufgrund der Verhältnisse im Talgebiet festgelegt. Die Bauern im Flachland sollen ihr Einkommen durch den Verkauf ihrer Erzeugnisse zu kosten- deckenden Preisen erwirtschaften können. Da die Preise - von kleinen Ausnahmen abgesehen - im ganzen Land die
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Agriculture. Contributions aux frais
gleiche Höhe ausweisen, sind zum Ausgleich der höheren Kosten in benachteiligten Gebieten besondere Massnahmen unerlässlich. Diese können in drei Hauptgruppen gegliedert werden:
Grundlagenverbesserungen. Im wesentlichen sind es Beiträge und zinslose Darlehen für Güterzusammenlegun- gen, Wegebau, Gebäudeverbesserungen und Rationalisie- rungen und nicht zuletzt die Alpverbesserungen.
Produktionsförderung, Preis- und Absatzsicherung. Dazu zählen die Anstrengungen für die Milchproduktion und den Ackerbau im Berggebiet und als wohl Wichtigstes die Förde- rung des Viehabsatzes aus dem Berggebiet.
Ausgleichszahlungen unter verschiedenen Titeln. Über die beiden bedeutendsten haben wir jetzt zu beschliessen.
Erstens zu den Kostenbeiträgen: Bei den Kostenbeiträgen an Viehhalter im Berggebiet stellen sich Bundesrat und Ständerat auf den Standpunkt, dass nach der starken Erhö- hung für die Jahre 1983 und 1984 der Zahlungsrahmen unverändert um zwei weitere Jahre auf der Höhe von 350 Millionen Franken belassen werden soll, also 175 Millionen je Jahr. Artikel 1 Absatz 6 des Bundesgesetzes über Kosten- beiträge im Berggebiet verpflichtet den Bundesrat, die Kostenbeiträge alle zwei Jahre der allgemeinen Einkom- mensentwicklung anzupassen. Die nominalen Einkommens- zunahmen der Arbeitnehmer sind laut Auskunft des BIGA für 1983 mit 3,8 Prozent und für 1984 voraussichtlich mit 2 bis 2,5 Prozent einzusetzen. Ein Antrag, die Teuerung auszu- gleichen und diesen Kredit auf 370 Millionen Franken zu erhöhen, unterlag in der Kommission mit 12 gegen 9 Stimmen.
Die Kostenbeiträge sind im wesentlichen eine Abgeltung für den Nachteil der kürzeren Vegetation. Höhenlage, Exposi- tion und Erschliessung sind Hauptkriterien für die Zonenein- teilung und somit für die unterschiedliche Höhe der Bei- träge. Kostenbeiträge wirken sich günstiger aus in Gebieten mit intensiver Bewirtschaftung und gutem Futterwuchs, während sich flächenbezogene Zahlungen in Gegenden mit karger Vegetation besser auswirken. Zudem werden Kosten- beiträge nur für die ersten 15 Grossvieheinheiten ausbe- zahlt. Es ist also eine gezielte Massnahme für die kleinen Betriebe. Im weiteren erhalten die Empfänger nur dann die vollen Beiträge, wenn sie eine genügende eigene Futter- grundlage ausweisen können. Voraussetzung ist auch, dass die entsprechenden Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden. Das Überschreiten bedeutet teil- weisen oder ganzen Verlust des Anspruches. Das gilt für beide Vorlagen.
Zweitens zu den Bewirtschaftungsbeiträgen an die Land- wirtschaft mit erschwerten Produktionsbedingungen. Die Beiträge werden seit 1980 ausbezahlt. Das Instrument hat sich bewährt. Die Ausführungen auf den Seiten 10 und 11 der Botschaft blieben unwidersprochen. Daher wird dieses Instrument in noch verbesserter Form für die Jahre 1985 bis 1989 weitergeführt. Es sollen damit die Bewirtschaftungs- erschwernisse von Hang- und Steillagen ausgeglichen wer- den. Flächenbeiträge pro Betrieb werden nur für die ersten 20 Hektaren ausbezahlt. Es ist also auch hier eine Beschrän- kung nach oben. Die Beitragsgewährung setzt zudem eine sachgerechte Bewirtschaftung voraus, welche die Ertrags- kraft des Bodens langfristig erhält.
Der Bundesrat will einen Schwerpunkt setzen durch die klare Besserstellung der Steillagen von über 35 Prozent Hangneigung mit Mäh- und Ackernutzung. Er trägt damit der mehrheitlichen Auffassung der Kantone Rechnung und erfüllt entsprechende parlamentarische Vorstösse. Dieses Vorgehen ist sicher zu begrüssen und ein Akt der Gerechtig- keit, nehmen doch die Kosten mit grösserer Steilheit stark zu. Spezielle berggängige Maschinen sind sehr teuer. Es muss vermehrt Handarbeit geleistet werden, die Flächen- und Mengenleistung je Arbeitsstunde nimmt ab.
Beim Zahlungsrahmen des Bundesrates bleibt für Verbesse- rungen der Sömmerungsbeiträge und der Beiträge für Hanglagen zwischen 18 und 34,9 Prozent nur sehr wenig
Spielraum. Nicht zuletzt deshalb hat sich die Kommission für einen höheren Betrag entschieden.
In der Kommission gingen die Meinungen über die Höhe der finanziellen Mittel auseinander. Bundesrat Furgler und einige Kommissionsmitglieder haben darauf hingewiesen, dass die unerfreuliche Lage der Bundesfinanzen im Moment keine grösseren Verbesserungen zuliesse. Die Auswirkun- gen auf den angespannten Bundeshaushalt wurden von niemandem in der Kommission auf die leichte Schulter genommen. Andererseits hat die Mehrheit der Kommission mit in Betracht gezogen,
dass die Lage im Berggebiet ernst ist,
das Einkommen der Bergbauern nur etwa zwei Drittel ihres Lohnanspruches erreicht,
wenig Aussicht auf Besserung besteht,
die Bewirtschaftungsbeiträge des Berggebietes längerfri- stig zur gesicherten Existenz beitragen,
die Aussichten für andere Einkommensbestandteile schlecht sind, so vor allem für den Viehabsatz, für die Waldwirtschaft (die Holzpreise sind sehr tief und werden es bleiben). Das spielt für viele Bergbetriebe eine wichtige Rolle.
Die reale Verbesserung ist bescheiden und wird im Laufe der fünf Jahre wieder aufgezehrt. Andererseits bleiben die Kostenbeiträge unverändert. Beide Vorlagen zusammen ergeben ein noch schlechteres Bild. Schliesslich vermoch- ten auch die Preisbeschlüsse des Bundesrates auf den 1. Juli dieses Jahres keine grundlegende Verbesserung für die Lage der Berglandwirtschaft zu bringen.
Zum Bestimmen der Höhe des Beitrages sind die verschie- denen Gesichtspunkte abzuwägen; ich möchte die Einzel- heiten dafür in die Detailberatung verweisen.
Die Kommission hat folgende Beschlüsse gefasst:
Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet: Zustimmung zum Ständerat, und zwar mit 20 zu 0 Stimmen bei 2 Enthal- tungen;
Bewirtschaftungsbeiträge an die Landwirtschaft mit erschwerten Produktionsbedingungen: Hier hatte die Kom- mission über drei Anträge zu befinden, wobei einer mit 610 Millionen Franken klar unterlag. Mit 16 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen gab sie einem Antrag der Kollegen Bühler und Schnyder, auf 580 Millionen Franken zu gehen, den Vorzug gegenüber dem Antrag des Bundesrates und dem Beschluss des Ständerates auf 540 Millionen Franken.
In der Gesamtabstimmung wurde der bereinigten Vorlage mit 19 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt.
Ein Antrag nach diesem Beschluss, die Mittel für die Kosten- beiträge um 15 Millionen Franken zu kürzen und noch einmal auf die erste Vorlage zurückzukommen, vereinigte nur eine Stimme auf sich.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
Mme Vannay, rapporteur: Notre commission vous propose de traiter simultanément deux objets: premièrement, l'arrêté fédéral concernant le financement en 1985 et 1986 des contributions aux frais des détenteurs de bétail de la région de montagne et de la région préalpine des collines. Deuxiè- mement, l'arrêté fédéral sur le financement des contribu- tions à l'exploitation agricole du sol dans des conditions difficiles durant la période comprise entre 1985 et 1989. Ces deux arrêtés peuvent être présentés et discutés dans un même débat d'entrée en matière, puisqu'ils sont tous deux des éléments fondamentaux de la politique agricole. Ils visent par des paiements compensatoires à garantir dans une certaine mesure les revenus des paysans de montagne. En juin 1982, notre conseil avait accepté à l'unanimité cer- taines modifications de la loi instituant une contribution auprès des détenteurs de bétail de la région de montagne et de la région préalpine des collines. Nous avions fixé le montant à verser au titre de cette aide pour les années 1983/ 1984, à 350 millions de francs. Nous avions aussi donné la compétence au Conseil fédéral lui-même de fixer la contri- bution à verser par unité de gros bétail, et cela tous les deux ans. Enfin, le financement était assuré par les recettes pro-
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venant de l'importation des denrées fourragères. C'est pour cela que nous sommes aujourd'hui en présence d'un nouvel arrêté fédéral. Nous devons fixer le crédit-cadre pour 1985 et 1986, et ce crédit est prévu à 350 millions de francs. C'est donc dire - et je le souligne - que le Conseil fédéral a renoncé à toute augmentation de contributions, ainsi qu'à toute adaptation des montants à l'augmentation du coût de la vie, ou encore à l'évolution des revenus. Il a renoncé à ces améliorations tout en reconnaissant «que l'écart par rapport au revenu des exploitations de plaine reste cependant tout aussi important» et «qu'il s'agit donc de maintenir et de développer encore davantage le système existant des paie- ments directs pour que les paysans de montagne puissent suivre l'évolution du revenu en général».
Dans sa majorité, votre commission s'est ralliée à cette volonté du Conseil fédéral de ne pas améliorer pour ces deux prochaines années le montant de la contribution auprès des détenteurs de bétail, et d'en rester au statu quo en fixant à 350 millions ce crédit. Toutefois, des améliora- tions reconnues comme fondées et nécessaires seront apportées par le deuxième arrêté, celui sur les contributions à l'exploitation du sol. Cet arrêté fixe, pour les cinq pro- chaines années, à 540 millions de francs, le crédit disponi- ble. L'augmentation est de 155 millions par rapport à la dernière période quinquennale, ce qui correspond en fait à une compensation du renchérissement estimée à 111 mil- lions, et à une légère augmentation en valeur réelle de ces versements compensatoires estimés à 44 millions. C'est donc dire que l'amélioration réelle est de moins de 10 millions de francs par année - 8,8 millions -; elle est tout à fait modeste. Votre commission, dans sa grande majorité, reconnaissant les besoins réels des agriculteurs de mon- tagne, a décidé de faire un peu mieux, donc un peu plus, et de porter à 580 millions le montant accordé pour la période comprise entre 1985 et 1989.
Il faut, je crois, rappeler quelques chiffres et voir comment évolue le revenu du travail du paysan de montagne par journée de travail. La centrale d'analyse des données comp- tables du Secrétariat des paysans suisses à Brougg donnait comme revenu moyen par jour:
en 1981, pour les exploitations de montagne, 79 francs, pour celles de plaine, 128 francs, alors que la rétribution équita- ble est prévue à 122 francs.
1982: 75 francs par jour dans les exploitations de montagne, 127 francs dans les exploitations de plaine, rétribution équi- table, 140 francs.
1983: 85 francs par jour pour les exploitations de montagne, 142 francs dans les exploitations de plaine, rétribution équi- table, 147 francs.
Cela montre qu'en 1981 les paysans de montagne étaient à 45 francs au-dessous de la rétribution équitable, et à 49 francs des paysans de plaine. En 1982, les paysans de montagne sont à 65 francs en dessous de la rétribution équitable, et à 52 francs des paysans de plaine. Et enfin, en 1983, les paysans de montagne sont à 62 francs en dessous de la rétribution équitable, et à 57 francs des paysans de la plaine. C'est bien dire, au vu de ces chiffres, que l'écart se creuse encore entre le paysan de montagne et le paysan de plaine, et que le manque de 62 francs par jour pour atteindre la rétribution équitable ne peut demeurer admissible.
En d'autres termes, force est de constater que les contribu- tions directes actuelles, même si elles ont permis une ame- lioration des revenus journaliers de l'agriculture de mon- tagne, ne permettent pas de combler les écarts ni de procu- rer un salaire décent à l'agriculteur et à sa famille, qui pourtant ne ménagent ni leur peine ni leurs efforts dans leur travail de tous les jours. Alors, je demande aux trois signa- taires de la proposition de minorité de la commission visant à refuser ces 8 millions supplémentaires par année, com- ment ils feraient, eux, pour vivre et faire vivre une famille avec moins de 90 francs de revenu par journée de travail. Est-ce bien raisonnable de refuser cette petite amélioration supplémentaire de 8 millions par année, prévue jusqu'à la fin de 1989? Mais, comme de surcroît, on avance - et on avancera - l'état des finances fédérales pour justifier ce
refus, je me dois de rappeler comment sont financées ces mesures que nous devons reconduire aujourd'hui.
Le financement n'est pas assuré par la caisse générale de la Confédération, mais il provient des recettes des supplé- ments de prix sur l'importation des denrées fourragères. Ce fonds sert à financer encore d'autres mesures de politique agricole. Une récente majoration des suppléments de prix perçus sur les fourrages, soit 2 francs de plus par quintal dès le 1er juillet de cette année, permettra une augmentation des recettes de ce fonds, d'environ 20 millions de francs par an, ce qui représente donc un montant de deux fois et demi supérieur à celui qui grèvera le fonds par l'intermédiaire de la proposition de majorité. Ce n'est donc pas notre proposi- tion qui aggravera la situation, même s'il est vrai que ce fonds diminue et que, dans quelques années, il faudra à nouveau faire appel à la caisse fédérale pour financer une partie de ces mesures. Mais je crois qu'aujourd'hui ce n'est pas notre tâche de redéfinir les buts de la politique agricole, ni les moyens à consacrer pour atteindre ces buts, aussi je ne reviendrai pas sur les raisons largement connues qui nous amenèrent en son temps, à prendre des mesures spécifiques en faveur de l'agriculture de montagne.
Je vous prie cependant de suivre la majorité de notre com- mission et d'accepter ces deux arrêtés.
Schwarz: Ich spreche zu den Bewirtschaftungsbeiträgen. Die Finanzkommission hat mich beauftragt, Ihnen kurz die Gründe darzulegen, warum der Antrag von Bundesrat, Stän- derat und nationalratlicher Kommissionsminderheit zu unterstützen ist.
Gemäss Vorlage des Bundesrates entspricht der vorge- schlagene Zahlungsrahmen von 540 Millionen Franken für die Jahre 1985 bis 1989 dem Finanzplan. Wenn wir der seit 1971 ununterbrochenen Defizitwirtschaft endlich Einhalt gebieten wollen, müssen wir uns an den Finanzplan halten, sonst nimmt schliesslich die Verschuldung des Bundes ein unerträgliches Ausmass an. Je höher die Schulden sind, desto höher sind die Aufwendungen für den Schuldendienst und desto kleiner wird die verfügbare Quote der Einnahmen. Die Erfahrungen zeigen aber auch, dass eine hohe Staats- verschuldung die Inflation anheizt. Es ist die grosse Sorge der Finanzkommission um diese Entwicklung, welche sie veranlasst, jedesmal dann die warnende Stimme zu erhe- ben, wenn die Finanzplanzahlen verletzt werden, ohne dass man entsprechende Kompensationsvorschläge unterbreitet. Wir haben zwar Verständnis und Sympathien für die Anlie- gen der Bergbauern. Wir sind aber der Meinung, dass der Bundesrat im Rahmen der derzeitigen finanziellen Möglich- keiten des Bundes diesen berechtigten Anliegen optimal entgegengekommen ist, um so mehr als - wie die Tabelle auf Seite 5 der Botschaft zeigt - auch in anderen Subven- tionsbereichen zugunsten der Berglandwirtschaft aufge- stockt worden ist. Eine Erhöhung der Beiträge insgesamt von 1974 auf 1982 um 76 Prozent und von 1982 auf 1984 von 34 Prozent ist keine Kleinigkeit und sollte auch von der Berglandwirtschaft anerkannt werden.
Ich habe manchmal den Eindruck, dass dies bei der Basis eher der Fall ist als bei ihren Vertretern. Auf alle Fälle scheint mir die in einem Artikel in der «NZZ» vom Sekretariat der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Bergbevölke- rung (SAB) geäusserte Auffassung wenig Verständnis für die finanzpolitischen Zusammenhänge zu zeigen, wenn argumentiert wird, dass man im Finanzplan von einer zu tiefen Teuerungsrate ausgehe und dieses Manko zum vorn- herein mit einem höheren Subventionsbeitrag - der Autor spricht sogar von 610 Millionen Franken - ausgeglichen werden müsse. Er vergisst dabei - bewusst oder unbewusst - die Tatsache, dass bei einer höheren Teuerungsrate als der eingeplanten das Missverhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben beim Bund noch grösser wird und folglich auf der Ausgabenseite noch mehr gestrafft werden müsste. Wenn wir das übergeordnete Ziel des Haushaltausgleichs erreichen wollen, dann dürfen wir nicht jede Aufgabe und Ausgabe isoliert angehen. Rein für sich betrachtet würde es die Berglandwirtschaft verdienen, dass man ihr noch mehr
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Mittel zuführt. Im Verbund mit anderen Aufgaben und Aus- gaben ist dies nicht möglich, sofern wir die Defizitwirtschaft endlich verlassen wollen; es sei denn, wir würden im Rah- men der gesamten Landwirtschaft oder im Bereiche anderer Sektoren kompensieren. Entsprechende Vorschläge wur- den aber bis jetzt nicht gemacht.
Aus dieser Verantwortung heraus empfiehlt Ihnen die Finanzkommission mit 17 zu 2 Stimmen, dem bundesrätli- chen Antrag, wie er von der Kommissionsminderheit und dem Ständerat vertreten wird, zuzustimmen.
Bäumlin: Namens der sozialdemokratischen Fraktion bean- trage ich Ihnen Eintreten. Im weiteren empfehle ich Ihnen, allen Anträgen der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Für die Kostenbeiträge an Viehhalter beantragt der Bundes- rat denselben Höchstbetrag, wie er für die Jahre 1983 und 1984 gegolten hat. Für die Bewirtschaftungsbeiträge ist hin- gegen eine Erhöhung vorgesehen - auf 540 Millionen Fran- ken nach Bundesrat, auf 580 Millionen Franken nach Kom- missionsmehrheit. Diese Differenzierung ist gerechtfertigt. Wir halten es für richtig, vor allem bei den Bewirtschaftungs- beiträgen etwas zu tun. Diese sind nämlich produktionsneu- tral. Die Viehhalterbeiträge könnten die Kleinbauern dazu verleiten, ihre Bestände so zu erhöhen, dass sie auf das Maximum der möglichen Beiträge kommen. Das ist nicht erwünscht, vor allem dann nicht, wenn viel Futter hinzuge- kauft werden muss. Deshalb ist die erwähnte Differenzie- rung gerechtfertigt.
Im übrigen möchte ich Ihnen beantragen, die von der Kom- mission beantragten 580 Millionen zu sprechen. Wir haben zwar eindrückliche Worte von seiten der Finanzkommission gehört. Aber ich halte doch an meiner Meinung fest. Eine wirklich spürbare Erhöhung der Bewirtschaftungsbeiträge drängt sich um so mehr auf, als man ja auf der anderen Seite bei den Viehhalterbeiträgen nicht einmal die Teuerung aus- gleicht. Ich möchte das auch zu bedenken geben. Im übri- gen glaube ich, dass es sich lohnt, ein bisschen grosszügig zu sein. Je mehr wir tun im Interesse der Bergbauern, die heute in einer schwierigen Situation sind - das Waldsterben betrifft auch sie, mit allen möglichen Folgen -, je mehr wir tun, um ihre Existenz weiterhin zu ermöglichen, desto mehr tun wir auch, um Folgekosten zu vermeiden, die dann eintre- ten könnten, wenn die Berglandwirtschaft einmal nicht mehr richtig funktionieren würde. Da könnten sich ökono- mische und ökologische Folgekosten ergeben, die ganz anders ins Gewicht fallen würden! Es gäbe auch andere Methoden - das möchte ich der Vollständigkeit halber hier noch sagen -, um den kleinen und mittleren Betrieben im Berggebiet zu helfen, z. B. die Preisdifferenzierung, doch hat man diese immer wieder abgelehnt und dabei insbeson- dere auf Bewirtschaftungsbeiträge als Alternative hinge- wiesen.
Ich gebe zu, dass mich etwas stört: Auch unter den Talbe- trieben gibt es kleine und mittlere Betriebe, die man mehr fördern sollte. Diese werden von den Beschlüssen, die wir heute treffen, nicht profitieren. Das ist unbefriedigend. Aber es liegt in der Natur dieser Vorlage, dass sie nicht auch gleichzeitig allen kleinen und mittleren Betrieben im Talge- biet helfen kann. Ich hoffe, dass man bei der Revision des Landwirtschaftsgesetzes für alle kleineren und mittleren Bauern etwas tun kann. Ob diese Hoffnung berechtigt ist, bleibt freilich dahingestellt. Doch wird die Revision des Landwirtschaftsgesetzes jedenfalls Anlass zu einer Diskus- sion der Massnahmen geben, mit denen die kleineren und mittleren Bauern im Berggebiet und im Talgebiet gleicher- massen gefördert werden können.
Schnider-Luzern: Im Namen der CVP-Fraktion beantrage ich Eintreten auf diese beiden Vorlagen, Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet für 1985/86 sowie landwirtschaftli- che Bewirtschaftungsbeiträge für 1985 bis 1989. Die beiden Massnahmen zugunsten der Berglandwirtschaft haben sich bereits sehr gut bewährt und wären überhaupt nicht mehr wegzudenken. Wenn die Bergbauern trotz diesen wertvollen Unterstützungen den erwünschten Paritätslohn bei weitem
nicht erreichen, werden solche Massnahmen doch äusserst dankbar anerkannt. Andererseits darf zum Ausdruck gebracht werden, dass eine Gesunderhaltung der Bergland- wirtschaft voll und ganz im Interesse unseres Landes ist. Die Berglandwirtschaft sorgt einerseits für eine Besiedelung in abgelegenen Gebieten, womit auch in Randregionen Entfaltungsmöglichkeiten für das einheimische Gewerbe, den Handel und den Tourismus bestehen. Die Besiedelung in Randregionen ist auch insofern wichtig, als nur dadurch die gesellschaftliche und kulturelle Tradition in diesen Gebieten erhalten und weitergepflegt werden kann. Ich denke hier insbesondere an das gesellschaftliche Leben in den Bergdörfern, an die Tätigkeit von Vereinen, Kirchge- meinden, Schulen, aber auch an die politischen Strukturen, welche nicht mehr gewährleistet sind, wenn die Bevölke- rung mangels Erwerbsgrundlage aus den Bergregionen ab- wandert.
Zu den Kostenbeiträgen ist folgendes zu sagen: Diese Bei- träge wurden zwischen 1974 und 1982 nicht erhöht. Eine Erhöhung kann erst für 1983/84, und zwar auf 350 Millionen, erfolgen. Der Bundesrat beantragt, diese Beiträge für wei- tere zwei Jahre unverändert zu lassen, was unsere Fraktion grossmehrheitlich unterstützt.
Zu den Bewirtschaftungsbeiträgen: Diese Beiträge umfas- sen einen besonders grossen Kreis, weit über die Interessen der Landwirtschaft hinaus. Ohne diese Massnahmen wäre die Bewirtschaftung von steilen Lagen, abgelegenen Mager- futtergrundstücken sowie von obersten Alpweiden längst in Frage gestellt. An der Bewirtschaftung solcher Grundstücke und Bergalpweiden sind nicht zuletzt auch die Touristen und alle jene, die im Berggebiet Erholung suchen und benötigen, interessiert. Somit sollte den Leistungen der Berglandwirte zur Pflege der Landschaft die nötige Aner- kennung zukommen. Als praktizierender Bergbauer kenne ich auch die Arbeiten in Steillagen. Wo können Maschinen eingesetzt werden, und wo muss aus Sicherheitsgründen auf Handarbeit umgestellt werden? Jeder einzelne Bauer hat unter Einbezug der Witterungsverhältnisse zu entschei- den. Auf jeden Fall steht fest, dass der Verschleiss an Maschinen in Steillagen sehr gross ist.
Es handelt sich hier um eine äusserst wertvolle Massnahme zugunsten der Berglandwirtschaft. Mit dem Vorschlag des Bundesrates (540 Millionen Franken) würden nach Abzug der Teuerung von rund 111 Millionen Franken noch 44 zusätzliche Millionen bleiben, was im Fünfjahresprogramm nur 8,8 Millionen Franken pro Jahr bedeutet. Somit wäre es sicher am Platze, wenn das Parlament auf den Kompromiss- vorschlag der nationalrätlichen Kommission (580 Millionen Franken) einschwenken würde. Dieser Vorschlag liegt genau in der Mitte der Vorschläge des Bundesrates und der ständerätlichen Kommission.
Die Einkommensentwicklung in der übrigen Wirtschaft ist in den letzten Jahren ständig gestiegen; auch wir Bergbauern haben sicher das Recht auf Anpassungen. Auch wenn von Mitgliedern der Finanzkommission einige Bedenken ange- meldet werden, ist unsere Fraktion grossmehrheitlich der Auffassung, dass dieser Schritt zugunsten der Berglandwirt- schaft gemacht werden und dem Kompromissvorschlag unserer Kommission zugestimmt werden sollte.
M. Cottet: Année après année, les statistiques nous confir- ment que le revenu journalier des agriculteurs de montagne est inférieur de 50 francs ou davantage au salaire paritaire tel qu'il est défini dans la loi sur l'agriculture. Nous nous accoutumons à ces inégalités, importantes et douloureuses, au point de perdre de vue la situation de constante austérité et d'injustice sociale dans laquelle se débattent les familles concernées.
Les anciens, les parents aujourd'hui encore, se sont faits à leur existence frugale. Ils en ont même tiré une force de caractère que chacun admire, mais il n'en va pas forcément de même de la part des enfants, des jeunes montagnards. Eux aussi comparent leur existence à ce qu'elle pourrait, à ce qu'elle devrait être selon leur point de vue. Certains, trop nombreux, tirent la conclusion de l'abandon, de la démis-
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sion de leur fonction de paysan montagnard. Le risque couru par la montagne est celui du rétrécissement de la base stable de sa population. Le danger a été justement dénoncé lors du débat d'entrée en matière du programme A des mesures de renforcement de l'économie. La population montagnarde occupée dans l'agriculture demeure le fonde- ment, le point d'ancrage de toute vie sociale et communau- taire équilibrée dans les villages situés à haute altitude. Elle doit continuer d'assurer, à l'avenir, l'occupation, douze mois sur douze, des localités à vocation touristique. En son absence, la vie paraîtrait se retirer entre saisons.
Un autre aspect de la question qui n'apparaît pas de prime abord mais qui est bien connu des communes de montagne d'où l'agriculture tend à disparaître est celui de la dégrada- tion des sols. Entre autres exemples, les alpages qui ne sont plus exploités constituent le point de départ privilégié d'ava- lanches nombreuses et menaçantes, qui sont destructrices de la végétation et des massifs forestiers inférieurs. Nous devons encourager la part irremplaçable que représente le travail journalier de la famille paysanne de montagne à la conservation du sol et à la sauvegarde de l'environnement. Dans cette perspective, la contribution à l'exploitation agri- cole du sol en conditions difficiles, constitue le moyen moderne par excellence de compléter le revenu des monta- gnards. Justifiée par l'intérêt indiscutable des pouvoirs publics à la protection de notre environnement naturel, cette contribution échappe en outre aux remontrances éven- tuelles des défenseurs de la liberté des échanges et de la vérité des prix. Elle s'intègre dans l'arsenal des dispositions de soutien à l'agriculture admissibles par nos partenaires étrangers. Elle est moderne et servira probablement de modèle et d'ossature à la participation des pouvoirs publics à la politique agricole de l'an 2000. Au plan social, la contri- bution en question ajoutée à d'autres mesures, à la contribu- tion aux frais des détenteurs de bétail, par exemple, ne suffit pas encore à corriger de manière satisfaisante l'écart de revenu rappelé plus haut. Elle témoigne cependant de la volonté du Conseil fédéral de progresser dans le sens d'une plus grande équité.
La commission est allée plus loin, consciente de la nécessité d'apporter une amélioration réelle en plus d'une adaptation à l'indice du coût de la vie, de la situation des paysans de montagne. Fort des mêmes convictions, j'apporte l'adhésion du groupe de l'Union démocratique du Centre au projet de financement des contributions aux frais des détenteurs de bétail, de même qu'au financement des contributions à l'exploitation du sol dans des conditions difficiles.
D'accord avec l'amélioration nécessaire de la situation des paysans de montagne et non pas simplement la compensa- tion des effets du renchérissement, notre groupe soutient la proposition de la commission proposant d'augmenter le crédit du montant raisonnable de 40 millions pour les cinq années considérées, le portant ainsi à 580 millions. Il vous engage à en faire de même.
Frau Spoerry: Im Namen der FdP-Fraktion beantrage ich Ihnen im Interesse unserer Berglandwirtschaft Eintreten auf die beiden Vorlagen. Die Berglandwirte arbeiten unter erschwerten Produktionsbedingungen, wodurch die Ertragslage ihrer Betriebe im Vergleich zu den Talbetrieben ungenügend ist. Dies wirkt sich in einem deutlichen Ein- kommensgefälle gegenüber den Talbauern aus. Wir wissen aber alle, welche wichtige Aufgabe die Bergbauern auch für die Allgemeinheit wahrnehmen, indem sie periphere Gebiete pflegen und intakt halten. Die harte Arbeit, die sie damit auf sich nehmen, verdient Anerkennung. Das Geld, welches der Bund zur Verbesserung der Einkommenssitua- tion der Bergbauern aufwendet, ist daher gut eingesetzt, weil wir der Abwanderung entgegenwirken müssen. Einen stark ins Gewicht fallenden Beitrag leisten dabei die Kosten- beiträge an die Viehhalter im Berggebiet, die ab 1983 um 40 Prozent erhöht wurden, nachdem sie vorher zwischen 1974 und 1982 unverändert geblieben waren. Die Weiterführung des Kostenrahmens von 350 Millionen Franken für die näch- sten zwei Jahre wird daher begrüsst.
Die Bewirtschaftungsbeiträge an die Landwirtschaft mit erschwerten Produktionsbedingungen werden erst seit 1980 ausbezahlt. Als direkte Einkommenszuschüsse helfen sie wirkungsvoll mit, die Einkommenssituation der Bergbauern zu verbessern und das Gefälle gegenüber den Talbauern abzubauen. Diese Beiträge sollen daher nicht nur weiterge- führt, sondern sowohl teuerungsbedingt wie auch real erhöht werden. Über den Umfang der dazu erforderlichen Mittel bestehen allerdings unterschiedliche Auffassungen. Die Mehrheit der FdP-Fraktion unterstützt den Antrag der Kommissionsmehrheit auf Ausrichtung von 580 Millionen Franken während der nächsten fünfjährigen Beitragspe- riode. Eine Minderheit unserer Fraktion erachtet den vom Bundesrat vorgeschlagenen Kostenrahmen von 540 Millio- nen Franken als angemessen.
Wir werden uns über die Höhe des Kostenrahmens für die Bewirtschaftungsbeiträge in der Detailberatung unterhalten. Einig sind wir uns in der Überzeugung, dass die beiden Vorlagen ein wichtiges Ziel anvisieren und als deutliches Zeichen der Wertschätzung für unsere Bergbevölkerung und deren Leistung für die Allgemeinheit unsere Unterstüt- zung verdienen.
M. Thévoz: Les deux projets qui nous sont soumis ont ceci de commun qu'ils visent à corriger, dans une mesure relati- vement importante, la différence de revenu existant entre l'agriculture de plaine, d'une part, et celle de montagne, d'autre part. Les raisons de ce décalage sont si évidentes qu'il est superflu de s'y attarder.
La différence de rendement net des terres cultivées et des herbages y est en effet telle que la seule politique des prix agricoles ne permettra jamais de réduire ce handicap. C'est pourquoi des mesures spécifiques à caractère social s'avè- rent indispensables, si l'on veut garder une solide popula- tion paysanne en montagne. Toutes les raisons ressortissant à l'intérêt général du pays nous y aident, qu'il s'agisse de la sauvegarde de la nature et du paysage, de l'infrastructure touristique ou de la mise en valeur de nos ressources naturelles. J'ajouterai que le renforcement de l'aide aux investissements et aux cautionnements dans les régions de montagne en faveur de l'industrie et des art et métiers, que nous avons décidé hier, va dans le même sens.
En conséquence, le groupe libéral souscrit sans réserve au principe des mesures de soutien qui nous sont proposées. Nous sommes en effet convaincus que ces mesures - l'expé- rience l'a prouvé - sont efficaces, et que leur application n'entraîne pas de complications excessives. Elles permet- tent surtout de renoncer à l'instauration des prix différen- tiels en agriculture, dont l'application susciterait d'énormes difficultés, tant matérielles que politiques.
Notre groupe unanime appuiera donc l'arrêté visant à allouer des contributions aux frais des détenteurs de bétail en montagne et dans la région préalpine des collines, con- formément aux propositions du Conseil fédéral et de la commission.
Nous divergeons par contre d'opinion sur l'importance du crédit ou du montant à allouer pour le financement des contributions à l'exploitation du sol dans des conditions difficiles. La majorité du groupe, soucieuse de ménager les finances de la Confédération, appuiera la proposition du Conseil fédéral et de la minorité de la commission limitant à 540 millions de francs le montant de cette contribution. Son porte-parole s'exprimera tout à l'heure à ce sujet lors de la discussion de détail.
J'estime au contraire, avec la majorité de la commission, que la portée et l'efficacité de cette contribution sont telles que nous devons lui donner des moyens suffisants, en augmentant de 40 millions le montant nécessaire. Nous avons pour cela de solides raisons. Premièrement, de telles mesures, à caractère social, je le répète, qui s'écartent donc de la politique agricole proprement dite, ne sont justifiées qu'en montagne et dans les régions difficiles. C'est bien pourquoi une opposition déterminée se manifeste, dans le cadre de la commission chargée d'étudier les modifications des articles 19 et suivants de la loi sur l'agriculture, contre le
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projet de verser des contributions aux petits et moyens détenteurs de bétail, situés aussi bien en plaine qu'en mon- tagne.
Nous devons en effet choisir des solutions efficaces pour soutenir les secteurs les plus faibles de l'agriculture, et y mettre les moyens. Il faut, pour cela, éviter les «subventions arrosoirs». Dans le cas particulier, les moyens disponibles doivent donc être réservés à la montagne. C'est dans cet esprit que nous proposons ces 40 millions supplémentaires. Deuxièmement, nous disposons, pour le financement de cette aide, du produit des suppléments de prix prélevés sur les céréales et matières fourragères importées, produit qui est du reste versé dans un compte spécial. Cette action ne charge donc pas directement les recettes générales de la Confédération.
En conclusion, je vous rappelle que le groupe libéral, una- nime, votera les deux arrêtés, même si nous divergeons d'opinion sur l'importance du crédit.
Zwygart: Die Fraktion des Landesrings und der Evangeli- schen Volkspartei ist für Eintreten auf beide Vorlagen. Wir unterstützen die Anträge des Bundes- und Ständerates. Im komplexen Bereich der Landwirtschaftspolitik stehen heute zwei ansehnliche Posten zur Diskussion. Die beiden Vorla- gen haben somit einen grossen Stellenwert für die Betroffe- nen, die Bauern im Berg- und Hügelgebiet. Aus staatspoliti- schen Gründen unterstützen wir im besonderen die Flä- chenbeiträge, weil sie eine Hilfe zur Erhaltung von Randge- bieten als Lebensraum sind. Trotz der anfänglichen Skepsis scheinen sie jetzt allgemein anerkannt zu sein.
Die landwirtschaftliche Einkommenspolitik bleibt aber nach wie vor verwirrlich. Im Talgebiet soll das Einkommen über die gesicherten Produzentenpreise erreicht werden. Im Berggebiet braucht es offensichtlich direkte Zahlungen und Hilfen. Das vielseitig geknüpfte Netz von Beiträgen ist schon relativ feinmaschig. Im Talgebiet hingegen findet die Unter- stützung für kleine Bauern noch keine grosse Anwendung. Trotzdem muss man feststellen - und es ist eine traurige Feststellung -, dass sich die Differenz zwischen den Ein- kommen im Talgebiet gegenüber denjenigen im Berggebiet nicht wesentlich verkleinert hat. Gut, man kann es auch positiv sagen und feststellen: sie hat sich nicht vergrössert, sie hat sich stabilisiert.
Längerfristig gesehen muss bestimmt nach neuen Wegen gesucht werden, denn von linearen Produktepreishöhungen profitieren die Talbauern logischerweise mehr als die Berg- bauern. Nationalratskollege Nef hat sich in einem Interview in der «Schweizer Illustrierten» wie folgt geäussert: «Von angedienter Direkthilfe haben Bergbauern nun genug. Wenn der Briefträger Geld aus Bern bringt und der Bauer nicht einmal mehr die Hälfte seines Unterhaltes selbst ver- dient, verleidet es bald dem letzten.»
Die Agrarpolitik des Paritätslohnanspruchs je Arbeitstag ist in eine Art Sackgasse geraten. Erhöhte Bewirtschaftungs- beiträge mit Festhalten an linearen Agrarpreisen helfen aus der Sackgasse nicht heraus. Sie machen nur einen merk- würdigen Zustand erträglicher. Ich hoffe, dass wir längerfri- stig im Parlament, vom Bundesrat unterstützt, Auswege aus dieser Sackgasse finden. Weil im Moment aber nichts ande- res zur Diskussion steht, unterstützen wir die Anträge des Bundesrates. Die Flächenbeiträge sollen über die Teuerung hinaus etwas erhöht werden. Unsere Fraktion wendet sich aber gegen eine zusätzliche Erhöhung. Neben vielen Vortei- len muss man sich auch gewisser Nachteile von Flächenbei- trägen bewusst sein. Bei stärkerer Erhöhung wachsen auch Gefahrenmomente. Ich weise auf die Möglichkeit hin, dass die landwirtschaftlichen Bodenpreise in den Bergen über- höht werden.
Noch eine zweite Gefahr möchte ich erwähnen. Sömme- rungsbeiträge können zu einer Übernutzung von Alpweiden führen, was ebenso gefährlich ist wie eine Unternutzung. In diesem Zusammenhang richte ich eine Frage an den Herrn Bundesrat. Es geht um Artikel 7 der Verordnung über die Bewirtschaftungsbeiträge. Der Titel dazu heisst «Besondere Anforderungen an die Bewirtschaftung bei Streuland und
Trockenstandorten». Seit vier Jahren ist diese Verordnung in Kraft. Wie weit ist der Vollzug in den Kantonen gediehen? Stimmt es, dass der Vollzug schleppend vor sich geht und dass gewisse Kantone noch nicht einmal mit der Inventari- sierung begonnen haben? Wenn der rasche Biotop- und Artenrückgang gestoppt werden soll, dann darf es keinen Intensivierungsrun auf die extensiv genutzten Flächen geben, sowenig es das Gegenteil, eine Vernachlässigung, geben darf.
Noch eine Schlussbemerkung: Falls der Rat wider Erwarten einer Erhöhung der Flächenbeiträge zustimmt und eine Differenz zum Ständerat schafft, möchte ich den Bundesrat dringend bitten, königliche Zurückhaltung zu üben, wenn in zwei Jahren wieder über die Kostenbeiträge an Viehhalter gesprochen werden muss.
Präsident: Es folgen nun die Einzelsprecher. Die Fraktion der Nationalen Aktion/Vigilants lässt ihre Zustimmung zum Eintreten mitteilen.
Loretan: Ich möchte mir als Nichtlandwirt einige kurze Aus- führungen zur Bedeutung der Bewirtschaftungsbeiträge für den Natur- und Landschaftsschutz gestatten.
Diese Bewirtschaftungsbeiträge sind bis jetzt in diesem Gebiet wenig zum Tragen gekommen. Man sollte dieser Zielsetzung in Zukunft beim Bund und bei den Kantonen mehr Bedeutung beimessen. Ich vertiefe etwas das Thema, das Herr Zwygart am Ende seiner Ausführungen aufgegrif- fen hat.
Artikel 1 des Bundesgesetzes über die Bewirtschaftungsbei- träge an die Landwirtschaft mit erschwerten Produktionsbe- dingungen vom 14. Dezember 1979 nennt als Zweck der Beiträge unter anderem «Schutz und Pflege der Kulturland- schaft». Auch diese Zielsetzung soll also mit Bewirtschaf- tungsbeiträgen gefördert werden. So stellt Artikel 7 der Verordnung zum genannten Bundesgesetz die besonderen Anforderungen an die Bewirtschaftung von Streuflächen und Trockenstandorten auf. Dadurch soll, wie es die Bot- schaft des Bundesrates zum vorliegenden Geschäft auf Seite 10 darlegt - Botschaft 84.015 -, ein Beitrag zur «Erhal- tung der landschaftlichen und ökologischen Vielfalt schwei- zerischer Kulturlandschaften» geleistet werden.
Dass die betreffenden Anstrengungen unserer Bauern, vor allem der Bauern im Berg- und Hügelgebiet, angemessen abgegolten werden sollen, inklusive Abgeltung der Ertrags- ausfälle, ist selbstverständlich. Ich spreche hier auch die von Herrn Kollege Schnider-Luzern geforderte und gewünschte Anerkennung aus. Wir wissen, dass die Mehrzahl der Land- wirte für diese Anliegen Verständnis hat.
Ich zitiere weiter aus der bundesrätlichen Botschaft 84.015, Seite 10: «Artenreiche Streuflächen und Trockenstandorte sind landesweit gefährdet und sollen weder durch Verbra- chung noch durch Nutzungsintensivierung verloren gehen. Dies lässt sich zumeist dadurch erreichen, dass die bishe- rige extensive Bewirtschaftung weitergeführt wird. Die schützenswerten Standorte werden von den Kantonen anhand eines Verfahrens ausgeschieden, das vom Bundes- amt für Forstwesen ausgearbeitet wurde. Da die Bereitstel- lung dieser Grundlagen und die Bezeichnung der Flächen gemäss Artikel 7 einigen Zeitaufwand erfordern, muss mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung im Vollzug gerech- net werden.»
Diese zurückhaltenden Darlegungen des Bundesrates deu- ten doch auf gewisse Versäumnisse hin, wie sie auch Herr Zwygart vermutet hat. In einem Brief an verschiedene Mit- glieder dieses Rates vertritt der Schweizerische Bund für Naturschutz die Auffassung, der Vollzug des Artikels 7 der Verordnung gehe in verschiedenen Kantonen nur schlep- pend vor sich, und die schutzwürdigen Flächen seien erst in wenigen Kantonen bezeichnet.
Die Situation erscheint einigermassen alarmierend. Der Bio- top- und Artenrückgang geht in unvermindertem Tempo weiter. Nun meine Fragen an den Bundesrat: Besteht die Absicht, in Zukunft die natur- und landschaftsschützeri- schen Zielsetzungen vermehrt und besser zu beachten?
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Nötig sind nach meiner Meinung «Nachfassaktionen» bei den Kantonen in bezug auf den Artikel 7 der bundesrätli- chen Verordnung. Sodann: Wie stellt sich der Bundesrat zu den vom Schweizerischen Bund für Naturschutz im Ver- nehmlassungsverfahren zum vorliegenden Bundesbe- schluss vorgebrachten Wünschen für eine Änderung der Verordnung? Gefordert wird vom SBN erstens der Einbezug aller Streu- und Riedflächen ohne Rücksicht auf die Hang- neigung als beitragswürdig, dies unter dem Aspekt der erschwerten Produktionsbedingungen. Zweitens wird der Einbau eines Vorbehaltes bei den Sömmerungsbeiträgen im Sinne der Frage von Herr Zwygart gefordert. Mit diesen Fragen mache ich mich nicht unbedingt zum Anwalt des Schweizerischen Bundes für Naturschutz. Ich finde aber, diese Fragen hätten bereits in der Botschaft des Bundesra- tes eine vertiefte Behandlung verdient gehabt. Ich danke Herrn Bundesrat Furgler zum voraus für die möglichst umfassende Beantwortung.
Künzi: Als Volks- und Landwirtschaftsdirektor des Kantons Zürich, der über ein Berggebiet, wenn auch nur über ein kleines, verfügt, gestatte ich mir, mich zu den Bewirtschaf- tungsbeiträgen kurz zu äussern. Die natürlichen Produk- tionsbedingungen des Berggebietes benachteiligen den Bergbauern sehr stark. Sein Arbeitsverdienst ist denn auch seit Jahrzehnten bedeutend kleiner als der Verdienst seiner im Tal tätigen Berufskollegen, vom noch bedeutend grösse- ren Unterschied zu den Arbeitsverdiensten von Nichtbauern gar nicht zu reden.
Es erweist sich je länger, je mehr als unmöglich, den Berg- bauern über die Preise ihrer Erzeugnisse einen der heutigen Zeit und nichtbäuerlichen Berufsgruppen angepassten Arbeitsverdienst zu garantieren. Ich mache Sie darauf auf- merksam: Der Bauer im Talgebiet erreicht ungefähr zu 90 Prozent den Paritätslohn. Der Bauer im Berggebiet erreicht ihn nur zu ungefähr 60 Prozent, also etwas mehr als die Hälfte. Die Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet und namentlich die Bewirtschaftungsbeiträge erweisen sich denn auch als sehr wirksame Hilfe. Erfreulicherweise kön- nen die Bewirtschaftungsbeiträge mit sehr geringem admi- nistrativem Aufwande ausgerichtet werden. Diese Beiträge stärken das Selbstvertrauen und den Zukunftsglauben unse- rer Bergbauernfamilien. Sie halten bestimmt viele Bergbau- ern von der Aufgabe ihrer Betriebe und der Abwanderung ins Tal ab. Unser Kanton Zürich richtet zum Beispiel seit 1973 zusätzliche Beiträge an die Sanierung von Bauernbe- trieben im Berggebiet aus. Dadurch können wir unseren Bergbauern zu Wohnhäusern und Scheunen verhelfen, die den heutigen Verhältnissen einigermassen entsprechen. Diese Massnahmen wirken sich sehr positiv aus. Ihr Erfolg. zeigt sich im viel geringeren Rückgang der Zahl der Bauern- betriebe im zürcherischen Berggebiet im Vergleich zum gesamtschweizerischen Berggebiet. Wir stellen auch eine erfreuliche, über dem Durchschnitt liegende Zunahme der Schülerzahl unserer landwirtschaftlichen Schulen im Berg- gebiet fest. Man kann damit beweisen, dass durch gezielte Beiträge im Berggebiet die Abwanderung verlangsamt wer- den kann. Das wollen wir ja und das müssen wir anstreben. Wir anerkennen die Erhöhung der Kostenbeiträge im Berg- gebiet und danken dafür.
Die bisherigen Direktzahlungen vermochten den Einkom- mensrückstand der Berglandwirtschaft wohl etwas zu mil- dern, aber noch keineswegs aufzuholen, wie es im Interesse unserer Berggebiete erwünscht wäre. Nach wie vor wird ein Grossteil unserer Bergbauern besonders während des arbeitsärmeren Winters einem nichtlandwirtschaftlichen Nebenerwerb nachgehen müssen. Dies darf aber nicht dazu führen, dass der Bund seine Verpflichtungen gegenüber unserer Berglandwirtschaft abbaut oder nicht weiter aus- baut. Daher müssen neben den Kostenbeiträgen auch die Bewirtschaftungsbeiträge entsprechend angepasst werden. Dies darf um so eher verlangt werden, als sie an eine Gegenleistung geknüpft sind, nämlich die ordentliche Bewirtschaftung steilerer Hänge, die nicht nur teurere Maschinen erfordern, sondern auch vermehrte menschliche
Arbeit. Der Vorschlag der Kommissionsmehrheit für die Aus- richtung der Bewirtschaftungsbeiträge mit 580 Millionen Franken verdient aus Gerechtigkeitsgründen und als Zei- chen der Solidarität zum Berggebiet unsere überzeugte Zustimmung.
Tschuppert: Ich komme aus einem Kanton, der ein sehr grosses Berggebiet aufweist. Die Erhaltung gesunder Bau- ernbetriebe in Randgebieten, also in Hügel- und Bergzonen, ist uns ein echtes Anliegen. Ich fühle mich deshalb legiti- miert, über die Vorlage zu sprechen, obwohl ich persönlich nicht im Luzerner Berggebiet, sondern in einer bevorzugten Region unseres Kantons wohne.
Bewirtschaftungsbeiträge - und ich spreche nur von ihnen - sind zu einem festen Bestandteil des bäuerlichen Einkom- mens in Hügel- und Berggebieten geworden. Wenn uns an der Erhaltung dieser Gebiete etwas liegt, müssen wir die Beiträge ausbauen. Diese Massnahme sollte auch deshalb weitergeführt und ausgebaut werden, weil sie administrativ leicht zu handhaben ist, denn die Beitragshöhe ist genau messbar. Ich denke da an Höhenlage, Fläche, Hangneigung usw.
Der in der Botschaft vorgeschlagene Beitragsrahmen von 540 Millionen Franken ist meiner Ansicht nach aber etwas mager ausgefallen, denn darin ist nur eine kleine reale Einkommensverbesserung enthalten. Mit der vorgesehenen Erhöhung des Beitragsrahmens für die nächsten fünf Jahre kann nicht annähernd ein Einkommensausgleich zwischen Tal- und Bergbauern erreicht werden, obwohl dies erwünscht und gerecht wäre. Es kann und darf uns nicht gleichgültig sein, was mit unseren Bergregionen und deren Bevölkerung geschieht. Die Berglandwirtschaft .muss aber nicht nur aus Gründen der Produktion erhalten bleiben. Werden diese Regionen, zum Beispiel aus Einkommens- gründen, entvölkert, wird der Boden nicht mehr bearbeitet und gepflegt, dann besteht die Gefahr, dass er vergandet und somit Ursache für Erosionen bildet.
Es wird von gewissen Kreisen auch immer wieder vorge- rechnet, wieviel die Bergbevölkerung bzw. die Bergbauern von den Steuerzahlern bekommen. Leider wird gleichzeitig immer verschwiegen, wieviel diese Steuerzahler von sol- chen Massnahmen profitieren. Wir alle haben hier zwei Seelen in unserer Brust: einerseits sind es finanzpolitische oder sparpolitische Überlegungen, die eine Rolle spielen. Andererseits muss man doch immer wieder feststellen, dass das Parlament in anderen Bereichen und nicht selten auf Antrag des Bundesrates sehr grosszügige Lösungen beschlossen hat. Der Berglandwirtschaft - und das soll hier eingefügt werden: auch den Kleinbauern im Talgebiet - kann in Zukunft nur über produktionsneutrale Beiträge,wirk- sam geholfen werden.
Deshalb bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
Kühne, Berichterstatter: Eintreten auf die beiden Vorlagen blieb unbestritten. Die Fortführung beider Massnahmen muss gesichert sein; das haben alle Votanten erwähnt. Über das Ausmass gehen die Meinungen auseinander. Ich schlage Ihnen vor, diese Frage in der Detailberatung zu behandeln. Ich gehe also jetzt nicht auf die Höhe der finan- ziellen Mittel ein und werde die Überlegungen der Kommis- sionsmehrheit, die zum Beschluss von 580 Millionen Fran- ken geführt haben, bei der Behandlung von Artikel 1 des Bundesbeschlusses über die finanziellen Mittel für Bewirt- schaftungsbeiträge an die Landwirtschaft mit erschwerten Produktionsbedingungen darlegen ..
Mme Vannay, rapporteur: Je dois d'abord reconnaître que, jusqu'ici, tous les groupes sont d'accord sur l'entrée en matière. Les deux arrêtés ne seront donc pas controversés. Il y a malheureusement une contestation que je qualifierai de partielle, puisque c'est la minorité du groupe radical et la majorité du groupe libéral qui vont s'opposer, tout à l'heure, à l'augmentation que la commission vous propose d'accep-
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ter au sujet des contributions que l'on va attribuer à l'exploi- tation du sol.
J'ai été un peu surprise de la montée aux barricades du président de la Commission des finances, et je suis d'autant plus étonnée que ceci a trait à un montant de 8 millions de francs par année. Il est clair que l'on doit toujours tenir compte du plan financier et de la situation financière de la Confédération lors de l'élaboration de projets. Mais je dois dire, encore une fois, que les montants que nous allons consacrer aujourd'hui aux mesures préconisées pour aider l'agriculture de montagne ne proviennent pas directement des impôts du peuple suisse, mais sont prélevés dans le fonds qui est prévu à cet effet, fonds qui est constitué sur les importations de denrées fourragères. Nous ne mettons donc pas à contribution la caisse fédérale. à proprement parler, et nous n'allons surtout pas la mettre en danger par ce supplé- ment de 8 millions par année que la commission vous propose d'accepter.
Au sujet de cette entrée en matière, j'aimerais établir un parallèle avec ce qui s'est passé ces derniers jours, où nous avons pris des mesures pour soutenir les régions dont l'économie était menacée. Je crois que nous l'avons très bien fait, et qu'il n'y a rien à reprocher à ce débat. Il faudrait toutefois que ces mesures ne s'appliquent pas seulement au secondaire - nous avons beaucoup parlé d'industrie - et il ne faudrait pas oublier le secteur primaire qui est également très important dans ces régions dont l'économie est mena- cée, secteur qui se recoupe presque parfaitement avec les régions dont nous avons parlé tous ces jours.
Je crois que c'est essentiellement une raison de politique générale qui doit nous inciter aujourd'hui à prendre ces mesures et à nous montrer plus généreux que ne l'ont été le Conseil fédéral et le Conseil des Etats. On ne peut pas laisser s'agrandir le fossé entre les régions, entre des citoyens ou entre des travailleurs d'une même branche.
On ne peut pas remettre en cause les buts de la politique agricole, même si, comme l'a dit M. Zwygart, il y a peut-être des désavantages à long ou à moyen terme avec certaines de ces mesures. Il est vrai qu'elles ne sont pas parfaites, et je pense que nous reparlerons de tout cela à l'occasion du sixième rapport sur la politique agricole.
Pour l'instant j'aimerais une fois encore vous inciter à accepter les mesures préconisées par la majorité de la commission, ainsi que l'ont fait la plupart des orateurs qui se sont exprimés à cette tribune.
Bundesrat Furgler: Die eidgenössischen Räte haben am 14. Dezember 1979 das Bundesgesetz über die Bewirtschaf- tungsbeiträge an die Landwirtschaft mit erschwerten Pro- duktionsbedingungen verabschiedet. Die Beiträge wurden erstmals im Jahre 1980 ausbezahlt, und nach Artikel 7 des Gesetzes sind wir verpflichtet, die notwendigen Mittel jeweils für fünf Jahre mit einfachem Bundesbeschluss zu bewilligen. Für die Periode 1980 bis 1984 wurden 385 Millio- nen Franken bewilligt. Da sich die Bewirtschaftungsbeiträge bewährt haben - ich schliesse mich der Wertung durch Herrn Kommissionspräsident Kühne und Frau Vannay voll und ganz an - und da sie auch inskünftig notwendig sind - Sie hörten es bestätigt von allen Fraktionen, die ihre Stimme erhoben haben -, wollen wir diese wertvolle Massnahme weiterführen. Wir beantragen Ihnen deshalb, für die nächste Fünfjahresperiode 1985 bis und mit 1989 540 Millionen Franken zu bewilligen. Damit soll über den Teuerungsaus- gleich hinaus eine bescheidene reale Erhöhung dieser Aus- gleichszahlungen ermöglicht werden.
Sie haben von den Kommissionssprechern gehört, dass die Kommission um 40 Millionen Franken höher gegangen ist. Seinerzeit ist im Ständerat ein weitergehender Antrag abge- lehnt worden. Es ist eine Frage des Masses. Sie verstehen, dass ich als Vertreter des Bundesrates an die Finanzplan- zahlen gebunden bin und dementsprechend den Antrag des Bundesrates vertrete.
Wir beantragen Ihnen gleichzeitig die Weiterführung der Kostenbeiträge an Viehhalter des Berg- und Hügelgebietes, und zwar mit einem unveränderten Zahlungsrahmen von
350 Millionen Franken für die nächsten zwei Jahre. Es han- delt sich hier um Massnahmen, die fast ausschliesslich den Landwirten des Berg- und Hügelgebietes zukommen.
Herr Tschuppert hat recht, wenn er sagt, dass man sich darüber im klaren sein müsse, dass die Abgrenzung zwi- schen Berg und Tal ausserordentlich heikel sei. Ich gehöre mit allen Sprechern aus tiefer Überzeugung zu denen, die sich für eine gute, wertvolle Landwirtschaft einsetzen und da sagen: Unter gar keinen Umständen Berg- und Talbauern gegeneinander ausspielen. Aber es ist eine staatspolitische Notwendigkeit, dass wir die Augen nicht verschliessen, wenn wir feststellen, dass die Ertragslage der Bergbauern - ich würde sagen naturbedingt - immer schlechter sein wird als die der Talbauern. Dass wir dementsprechend im Rah- men der eidgenössischen Solidarität und weil wir einen gesunden Bauernstand auch im Berggebiet aus staats- und versorgungspolitischen Überlegungen haben wollen, dieser Disparität in der Einkommenslage durch gezielte, kluge Massnahmen Rechnung tragen.
Gestatten Sie mir daher ein Wort aus der Sicht des Bundes- rates zur Berglandwirtschaft in der Agrarpolitik schlechthin. Diese Berglandwirtschaft nimmt seit jeher eine besondere Stellung ein. Die Erhaltung der Besiedelung des Berggebie- tes gehört zu den vornehmsten staatspolitischen Aufgaben: Sinnvoll nutzen, wie Herr Zwygart sagte, nicht übernutzen, aber auch nicht verganden lassen, wie andere Redner sag- ten. Erinnern Sie sich an das, was wir gestern miteinander debattierten: Dieser Staat mit seinen kleinen Kantonen, mit seinen Randregionen braucht Täler, die bewirtschaftet wer- den, die nicht nur geographisch schön sind, sondern wo Menschen leben wollen, wo sie mit ihren bescheidenen Mitteln zu investieren wagen, wo junge Menschen wieder Höfe betreiben wollen. Das alles gehört zu diesem Staat.
Viele unserer politischen Massnahmen dienen diesem Ziel. Ich spreche von der Regionalpolitik - Sie haben sie gestern einlässlich debattiert -, vom Finanzausgleich, von der Ver- kehrspolitik und seit dem Erlass des Landwirtschaftsgeset- zes 1951 eben auch von den Massnahmen, die wir - rein agrarpolitisch betrachtet - zur Erfüllung dieser staatspoliti- schen Zielsetzung der Erhaltung der Besiedelung im Berg- gebiet gewagt, getroffen, erfolgreich abgeschlossen haben. Ich nenne drei Schwerpunkte, die zu diesen agrarpoliti- schen Massnahmen gehören, auf die wir gar nicht mehr verzichten wollen, auch nicht können:
Grundlagenverbesserung: Hier geht es für mich um das Entscheidende. Wir müssen als Daueraufgabe die Grundla- genverbesserung wagen. Das hat die tiefste Wirkung auf mittlere und lange Frist. Die Beiträge, die wir dafür einset- zen, sind relativ bescheiden: rund 70 Millionen Franken und zinslose Darlehen für Güterzusammenlegungen neben die- sen Beiträgen (Wegebau, Gebäudesanierungen, Alpverbes- serungen und dergleichen) sind damit möglich.
Ein zweiter Punkt: Produktionsförderung, Preis- und Absatz- sicherung. Denken Sie an Milch, Viehabsatz, Anbauprämien im Ackerbau.
Ein dritter Punkt: Ausgleichszahlungen unter ganz verschie- denen Titeln. Ich möchte hier feststellen, dass es hoch- erfreulich ist, dass für diese landwirtschaftlichen Anliegen immer eine so breite Mehrheit in unserem ganzen Volk, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, alle Stände umfassend, gefunden werden konnte. Das bestärkt mich in der Überzeu- gung, dass wir in der agrarpolitischen Zielsetzung eine klare Willensübereinstimmung zum Ausdruck bringen können. In der landwirtschaftlichen Einkommenspolitik gilt folgende Konzeption: Die Produzentenpreise werden aufgrund der Verhältnisse im Talgebiet festgelegt. Die Bauern im Tal sollen ihr Einkommen durch den Verkauf ihrer Erzeugnisse zu kostendeckenden Preisen erwirtschaften können. Da im ganzen Land grundsätzlich einheitliche Produzentenpreise bestehen, ergibt sich zwingend, dass zur Abgeltung der höheren Kosten in benachteiligten Gebieten besondere Massnahmen notwendig sind. Da stossen Sie auf die vorher erwähnten Ausgleichszahlungen, Einkommenszuschüsse. Die Botschaft gibt Ihnen in den verschiedenen Tabellen einlässlich Auskunft darüber. Ich verzichte auf die Aufzäh-
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lung der verschiedenen Daten zu den Kostenbeiträgen an Viehhalter im Berggebiet, zu Betriebsbeiträgen zur Verbes- serung der Viehhaltung, zu Bewirtschaftungsbeiträgen, Flä- chenbeiträgen und anderem mehr.
Ich erinnere lediglich daran, dass wir noch vor wenigen Jahren uns hier wacker gestritten haben, ob es denn solche Flächenbeiträge brauche. Diese Idee kam nämlich damals auf, als wir es wagten, das erste Raumplanungsgesetz vor- zulegen. Darin hat eine Verbindung zwischen Artikel 37 und Artikel 45 bestanden: einerseits Ausgleichszahlungen, ande- rerseits die positiven und negativen Abschöpfungen bei Planungsgewinnen - Sie wissen es noch genau -, und damals stiess man noch fast auf eine Mauer, als man die Idee einbrachte: Wir brauchen für die Berglandwirtschaft auch Flächenbeiträge. Heute ist das Instrument anerkannt. Das zeigt, dass wir für Innovationen immer offen sind. Dann sind auch die Anbauprämien für das Futtergetreide, Produktionsbeiträge für die Brotgetreide, Familienzulagen kurz zu erwähnen.
Zu den einzelnen Massnahmen muss ich nur noch wenige Punkte beifügen. Die Kostenbeiträge an Viehhalter im Berg- gebiet und in der voralpinen Hügelzone wurden zwischen 1974 und 1982 nicht erhöht. Sie hörten es von den beiden Kommissionssprechern. Wenn die eidgenössischen Räte für 1983 und 1984 eine Erhöhung auf 350 Millionen Franken beschlossen haben, dann war das klug, und dann war das notwendig. Damit konnte der Bundesrat die jährlichen Bei- träge um 40 Prozent erhöhen. Aber wenn man das isoliert betrachtet, begeht man einen Fehler. Man muss die Zehn- jahresfrist, während der nichts erhöht wurde, miteinberech- nen. Der Zahlungsrahmen soll unverändert weitergeführt werden. Ich hörte niemanden, der dem opponierte. Ich ver- zichte deshalb auf weitere Ausführungen.
Zu den Bewirtschaftungsbeiträgen: Wie erwähnt, gibt es sie erst seit 1980. Sie müssen weiterhin ausgerichtet werden, ebenso wie die besonderen Beiträge zur Förderung des Ackerbaus in Gebieten mit ungünstigen Produktionsverhält- nissen; ebenso die Ausgaben des Bundes zur Förderung des Viehabsatzes.
Ein einziges Wort noch zur Höhe des Zahlungsrahmens. Ich sagte Ihnen bereits: Der Bundesrat hat die 540 Millionen Franken eingebracht. Das steht im Finanzplan; ich habe diesen Antrag dementsprechend - genauso wie es der Spre- cher der Finanzkommission tat - als mit dem Finanzplan in Übereinstimmung befindlich hier zu vertreten. Das würde für die Jahre 1985, 1986 und 1987 je 100 Millionen Franken, für 1988 und 1989 je 120 Millionen Franken ergeben. Wir sind uns bewusst, dass damit die Geldentwertung aufgefangen und ein bescheidener, realer Verbesserungswert einge- bracht wird. Mit anderen Worten: Der Einkommensrück- stand bei den Bergbauern kann etwas abgebaut werden. Über die Frage des Masses habe ich mich bereits geäussert. Sie werden zu entscheiden haben!
Darf ich noch auf die Frage der Herren Zwygart und Loretan kurz antworten. Ich verstehe Ihre Sorge und darf Ihnen sagen, dass wir diesem Artikel 7 der Verordnung über die Bewirtschaftungsbeiträge ebenfalls grosses Gewicht bei- messen. Gemäss dieser zitierten Bestimmung werden für Trockenstandorte in Hang- und Steillagen des Berggebietes die Bewirtschaftungsbeiträge nur dann ausgerichtet, wenn diese Flächen als Trockenstandorte bewirtschaftet werden. Die Kantone haben die Flächen zu bezeichnen.
Herr Zwygart hat die Sorge zum Ausdruck gebracht, dass das zu schleppend vonstatten gehe, wenn ich ihn recht verstanden habe. Mein Bundesamt für Landwirtschaft hat die Kantone in zwei Schreiben - November 1981 erstmals, Dezember 1982 zum zweiten Male - auf ihre diesbezügli- chen Pflichten aufmerksam gemacht. Wir haben auch die Hilfe der zuständigen Bundesstellen angeboten. Stand des Vollzugs: Die Vertreter der Kantone haben an den Jahres- konferenzen, die jeweils unter der Leitung des Bundesamtes für Landwirtschaft stattfinden, Bericht abgelegt. In Ergän- zung dazu müssen Sie auch an die Konferenz der Landwirt- schaftsdirektoren denken, in der die Regierungen vertreten sind. Wir haben also über den Stand des Vollzugs Bericht
erhalten, das letzte Mal am 6. März dieses Jahres. Darüber hinaus wird der Vollzug durch Experten unserer Sektion «Produktionskataster», die Sie ja besonders gut kennen - auch Sie, Herr Tschuppert -, stichprobenweise kontrolliert .. Per 6. März 1984 ergibt sich folgender Stand: Alle Kantone haben die Ausscheidung der entsprechenden Flächen an die Hand genommen. In etwa der Hälfte der Kantone waren die Arbeiten abgeschlossen. Einige Kantone haben keine Trockenstandorte. Wir werden anlässlich der nächsten Besprechung - in Ergänzung zu dem, was ich jetzt sage - feststellen, wieweit der Fortschritt gediehen ist und Sie direkt informieren.
Ich glaube, dass damit auch der Sorge von Herrn Loretan Rechnung getragen werden kann. Wir werden diese gleich- lautenden Überlegungen, die Sie hier vorgetragen haben, als Verpflichtung auch unsererseits - entsprechend der erwähnten Verordnung - als dringlich qualifizieren und durch unser Amt, in Kontakt mit den einzelnen Kantonen - ich werde es persönlich an der nächsten Landwirtschaftsdi- rektorenkonferenz tun, die in wenigen Wochen stattfindet -, darauf aufmerksam machen, dass die von Ihnen aufgeworfe nen Fragenbereiche einer baldigen Lösung harren und dass es im Interesse einer guten Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten sei, wenn wir hier zu guten Erfolgen kommen. Ich hoffe, dass ich damit Ihre Fragen richtig aufgenommen habe.
Ein allerletztes Wort: Es wurde hier mehrmals gesagt, dass die Leistungen, die der Bund zu erbringen habe, gleichsam aus zweierlei Quellen gespiesen würden. Einmal aus dem Ackerbaufonds und dann aus direkten Bundesmitteln. Das trifft zu. Wir haben in der sogenannten Landwirtschaftsver- ordnung den Artikel 43, der die Verwendung der Preis- und Zollzuschläge regelt. Frau Spoerry hat auch darauf hinge- wiesen. Wir haben dort gemäss den Artikeln 19 Absatz 2 und 22, die Verpflichtung, dass die Erträgnisse der Preiszu- schläge allfälliger Zollzuschläge und Ersatzabgaben in eine Rückstellung für Ackerbau und Absatzförderung eingelegt werden. Aus diesem Fonds werden Ausgaben unter ganz verschiedenen Titeln gedeckt: Anbauprämien, Verwertung der Rapsernte, Qualitätsprämien für Saatgut, Saatgut von Ackerbohnen, allfällige Anordnungen zugunsten der Berg- gebiete - heute ausdiskutiert -; ferner dient die Rückstel- lung, soweit die Mittel ausreichen, zur Deckung der Ausga- ben für Gemüsesaatgut, Ausfuhr von Nutz- und Zuchtvieh, Förderung anderweitiger Ausfuhr und für allfällige Mass- nahmen zur Vermeidung von Preiszusammenbrüchen.
Sie ersehen aus dieser reichen Zielsetzung, dass natürlich nicht alle Ausgaben voll aus diesem Fonds gedeckt werden können, sondern dass immer wieder für einzelne Massnah- men auch Bundesmittel verwendet werden müssen. Wir sind selbstverständlich jederzeit in der Lage, darüber detailliert Auskunft zu geben. Ich habe die einzelnen Positionen hier vor mir. Wir rechnen damit, dass ein Teil der heute zu beschliessenden Massnahmen aus diesem Ackerbaufonds finanziert werden kann. Dass aber ein Teil auch mit Bundes- mitteln finanziert werden muss, ist selbstverständlich.
Zusammenfassend: Die Massnahmen, über die Sie befin- den, sind für unsere Landwirtschaft von zentraler Bedeu- tung. Berg und Tal gehören zusammen. Eine gesunde, lei- stungsfähige Landwirtschaft, gesunde Familienbetriebe sind staatspolitisch von allergrösster Bedeutung. Ich empfehle Ihnen Zustimmung.
Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für Kosten- beiträge an Viehhalter im Berggebiet und in der voralpinen Hügelzone in den Jahren 1985 und 1986
Arrêté fédéral concernant le financement, en 1985 et 1986, des contributions aux frais des détenteurs de bétail de la région de montagne et de la région préalpine des collines
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
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27 septembre 1984
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 115 Stimmen (Einstimmigkeit)
Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für Bewirt- schaftungsbeiträge an die Landwirtschaft mit erschwerten Produktionsbedingungen in den Jahren 1985 bis 1989
Arrêté fédéral sur le financement des contributions à l'ex- ploitation agricole du sol dans des conditions difficiles, durant la période comprise entre 1985 et 1989
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 1
Antrag der Kommission Mehrheit
... ein Höchstbetrag von 580 Millionen Franken bewilligt.
Minderheit
(Reich, Spoerry, Zwygart)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates (= 540 Mil- lionen).
Art. 1
Proposition de la commission
Majorité
... dans des conditions difficiles s'élève à 580 millions de francs au plus.
Minorité (Reich, Spoerry, Zwygart) Adhérer à la décision du Conseil des Etats (= 540 millions).
Frau Spoerry, Sprecherin der Minderheit: Ich spreche zum Minderheitsantrag, der sich mit dem Antrag des Bundes- rates auf Ausrichtung eines erhöhten Kostenrahmens von 540 Millionen Franken für die nächsten fünf Jahre deckt. Die Erhöhung des Zahlungsrahmens um 155 Millionen Franken, von bisher 385 Millionen Franken auf neu 540 Millionen Franken, ermöglicht einerseits den Teuerungsausgleich und bedeutet darüber hinaus eine reale Erhöhung von 44 Millio- nen Franken, welche zur Verminderung des Einkommens- gefälles zwischen den Berg- und den Talbauern herangezo- gen werden kann.
Es ist aus der Sicht der Betroffenen natürlich verständlich, dass man eine stärkere reale Erhöhung fordert. Wir als Parlamentarier aber sehen uns einmal konfrontiert mit dem
Zielkonflikt, der sich einerseits aus dem Wunsch ergibt, eine als notwendig erachtete Aufgabe des Bundes noch besser wahrnehmen zu können, und andererseits aus der Notwen- digkeit, den Bundeshaushalt in den Griff zu bekommen. Der Fonds, der mithilft, die benötigten Mittel bereitzustellen, hat eine negative Bilanz. Wir entnehmen diesem Fonds jährlich 100 Millionen Franken mehr, als wir einlegen. Aus diesem Grunde brauchen wir zur Erfüllung der Aufgaben, die wir heute bewilligen wollen, auch freie Bundesmittel. Das hat Herr Bundesrat Furgler eben dargelegt.
Nach der Überzeugung der Kommissionsminderheit stellt der Vorschlag des Bundesrates, den Kostenrahmen um 155 Millionen Franken auf 540 Millionen Franken zu erhöhen, eine Lösung dar, welche dem erwähnten Zielkonflikt in angemessener Weise Rechnung trägt.
Wie ich bereits beim Eintreten ausführte, sind sich alle im Grundsatz einig, dass die Bergbauern unsere ganz beson- dere Unterstützung verdienen und es ein richtiges und wich- tiges Ziel ist, ihre Einkommenssituation zu verbessern und das Gefälle zu den Talbauern abzubauen. Gleichzeitig müs- sen wir aber sehen, dass die Bewirtschaftungsbeiträge im Katalog der entsprechenden landwirtschaftspolitischen Massnahmen nur ein Instrument darstellen und dass das Zusammenwirken der verschiedenen Massnahmen in den letzten Jahren die Situation der Bergbauern doch merklich verbessert hat. Dies lässt sich nicht nur zahlenmässig bele- gen, sondern drückt sich glücklicherweise auch darin aus, dass in der jüngeren Vergangenheit eine Abnahme der Abwanderung festzustellen und nachzuweisen ist. Der Bot- schaft können Sie auf Seite 6 entnehmen, dass sich das landwirtschaftliche Einkommen der Bergbauern im Zeit- raum zwischen 1974 und 1982 erfreulich erhöht hat. Die Situation im Jahre 1983 stellt sich nochmals besser dar, weil seit diesem Jahr die um 40 Prozent erhöhten Kostenbeiträge an die Viehhalter wirksam werden, welche beim landwirt- schaftlichen Einkommen im Berggebiet eine entscheidende Stütze darstellen.
Das landwirtschaftliche Einkommen betrug 1983 48 370 Franken, womit es sich gegenüber 1982 um rund 13 Prozent erhöht hat. Zwei Fünftel des landwirtschaftlichen Einkom- mens resultieren aus Bundeszuschüssen. Bei der genann- ten Zahl von 48 370 Franken ist das ausserlandwirtschaftli- che Nebeneinkommen, das in der Berglandwirtschaft häufig einen beachtlichen Zustupf bringt, nicht mitberücksichtigt. Demgegenüber hat sich das Einkommen der Talbauern zwi- schen 1982 und 1983 nur um gut drei Prozent erhöht. Der Abbau des störenden Gefälles ist damit richtigerweise ein- geleitet. Neu dazu kommen ab 1984 die erhöhten Familien- zulagen, die ebenfalls für die Berglandwirtschaft höher angesetzt wurden.
Wie Sie bereits gehört haben, werden die Bewirtschaftungs- beiträge in der nächsten Beitragsperiode neu strukturiert und bei den Steillagen deutlich stärker erhöht als bei den Hanglagen. Damit wird den massiv erschwerten Produk- tionsbedingungen der Bergbauern besser Rechnung getra- gen. Zudem ist vorgesehen, den vom Bundesrat beantragten Kostenrahmen von 540 Millionen Franken so zu verteilen, dass in den ersten drei Jahren der Beitragsperiode je rund 100 Millionen Franken zur Verfügung stehen und in den letzten zwei Jahren je rund 120 Millionen Franken. Mit anderen Worten: Es ist dem Bundesrat in drei Jahren mög- lich, die Flächenbeiträge gegenüber den in der Weisung aufgeführten Ansätzen nochmals anzuheben.
Aus all diesen Gründen möchte Ihnen die Kommissionsmin- derheit beliebt machen, dem Antrag des Bundesrates zu folgen und die weitere Erhöhung des Kostenrahmens abzu- lehnen.
Es sind in der jüngsten Vergangenheit starke Anstrengun- gen zugunsten der Bergbauern unternommen worden. Der Präsident der Finanzkommission hat Ihnen dies anschaulich dargelegt. Noch nicht alle Massnahmen schlagen jedoch in den bisherigen Einkommenserhebungen und Einkommens- vergleichen durch, sondern kommen erst im laufenden Jahr oder in den nächsten Jahren voll zum Tragen. Bevor wir daher unsere strapazierten Bundesfinanzen noch stärker
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beiziehen, sollten wir die Auswirkungen der bis anhin getä- tigten Massnahmen und die 50prozentige Erhöhung der Bewirtschaftungsbeiträge an Steillagen, die wir heute mit dem Antrag des Bundesrates beschliessen, abwarten. Ich bitte Sie daher, den Minderheitsantrag zu unterstützen, obwohl dieser in der Kommission zugegebenermassen auf wenig Echo gestossen ist.
Der Einsatz des Bundes für die Berglandwirtschaft lässt sich in seiner Gesamtheit durchaus sehen. Diese Ansicht vertrat auch der Ständerat, der als Erstrat dem Antrag des Bundes- rates mit 28 gegen 10 Stimmen folgte.
Ich bitte Sie, das gleiche zu tun.
Kühne, Berichterstatter: Ich möchte Ihnen einige Überle- gungen bekanntgeben, die zum Beschluss der Mehrheit beigetragen haben.
Wir haben die ganze Frage nicht isoliert betrachtet, wie es uns Herr Schwarz vorgeworfen hat. Auch die Mitglieder der Kommission stimmen seinen allgemeinen Feststellungen über die Lage der Bundesfinanzen zu. Die Kommission hat aber in dem Sinne auf die Lage der Bundesfinanzen Rück- sicht genommen, dass sie bedeutend weniger weit gegan- gen ist als die Kommission des Ständerates und auch bedeutend weniger weit als namhafte Organisationen, die sich auf diesem Gebiet sicher auskennen. Ich erinnere zum Beispiel daran, dass die Schweizerische Arbeitsgemein- schaft für das Berggebiet einen bedeutend höheren Rah- menkredit für richtig angesehen hat. Der Betrag von 580 Millionen Franken ist ein echter Kompromiss zwischen der Notwendigkeit, das bergbäuerliche Einkommen zu verbes- sern, und den Rücksichten auf die angeschlagenen Bundes- finanzen.
Ich bin Frau Spoerry sehr dankbar, dass sie zudem ausge- führt hat, dass das Geld, das wir hier aufwenden, zur Erhal- tung der Besiedelung des Berggebietes beiträgt. Verschie- dene andere Votanten haben dies ebenfalls unterstrichen. Das aufgewendete Geld ist somit eine sehr gute Investition, eine Investition im Blick auf die Zukunft unseres Landes. Wir haben im Gebiet der Forstwirtschaft gegenteilige Erfah- rungen gemacht; zum Teil eher kurzsichtige Einsparungen haben dazu geführt, dass wir nachher eine teure Zeche zu bezahlen hatten. Ich erinnere Sie daran, dass wir dieses Frühjahr 150 Millionen Franken als Sofortmassnahme zum Schutz unserer Wälder beschliessen mussten; dies sicher zum Teil deshalb, weil wir bei den Erschliessungen dieser Wälder in den letzten Jahren zu sehr gespart haben.
Frau Spoerry hat auch darauf hingewiesen, dass verschie- dene Massnahmen, welche zur Verbesserung des Einkom- mens im Berggebiet beitragen, jetzt eingeleitet worden sind. Es gibt aber auch Entwicklungen, die zu einer Verschlechte- rung des Einkommens führen. Ich habe schon beim Eintre- ten darauf hingewiesen: die neuesten Entwicklungen beim Viehabsatz sind sehr bedenklich. Sie haben zu einem Preis- zusammenbruch des Nutzviehmarktes geführt und daher die Einkommen der Berglandwirte wieder geschmälert. Das gleiche gilt für die Einnahmen aus der Forstwirtschaft.
Zur Frage des Ausmasses und der realen Verbesserung: Wenn Sie die Massnahmen für sich allein betrachten, kön- nen Sie eine reale Verbesserung von 44 Millionen Franken für fünf Jahre errechnen. Dazu ist jedoch zu sagen, dass diese reale Verbesserung nicht für alle Betriebe zutrifft, sondern nur für jene mit Steillagen. Das ist sicher richtig und notwendig. Wir unterstützen das. Die Hanglagen erhalten aber nach dem Antrag des Bundesrates nur eine Verbesse- rung von 240 auf 250 Franken. Hier kann nicht von einer realen Verbesserung gesprochen werden. Es wird bei wei- tem nicht einmal die Teuerung ausgeglichen. Diese Beträge werden dann erst noch acht oder zehn Jahre lang unverän- dert bleiben und somit weiter namhaft entwertet.
Sodann müssen wir die beiden Vorlagen zueinander in Beziehung setzen. Bei den Kostenbeiträgen haben wir die gesetzliche Verpflichtung nicht erfüllt. Wenn Herr Zwygart sagt, man solle hier das nächste Mal Zurückhaltung üben, muss ich einfach sagen, dass der Gesetzestext den Bundes- rat verpflichtet, die Kostenbeiträge alle zwei Jahre der allge-
meinen Einkommensentwicklung anzupassen. Sie können die Rechnung sehr schnell selber machen, wenn Sie beide Vorlagen betrachten: einerseits ergibt sich eine reale Ver- besserung von 8 Millionen Franken, andererseits ein Verlust wegen des Nichtausgleichs von 10 bis 12 Millionen Franken. Die Differenz ergibt dann die «reale Verbesserung».
Es gibt auch keine anderen «Sponsoren>> in dieser Situation. Jedenfalls ist es nicht sinnvoll, dass die Kantone an die Stelle des Bundes treten. Im Ständerat sind diesbezügliche Ausführungen gemacht worden. Ich verweise Sie auf die Interventionen von Ständerat Schoch und Bundesrat Furg- ler. Die beiden Bundesgesetze sprechen sich auch über die Finanzierung und die Mittelbeschaffung aus. Es sind sowohl für die Kostenbeiträge wie für die Bewirtschaftungsbeiträge vorab Mittel aus dem Fonds der Preiszuschläge auf impor- tierten Futtermitteln einzusetzen. Für die Kostenbeiträge gilt diese Regelung erst seit der Revision von 1982. Man ist damals dazu übergegangen, diese Aufwendungen nicht mehr aus allgemeinen Bundesmitteln, sondern vorwiegend aus den Preiszuschlägen zu finanzieren.
Die vielfach geforderte zweckgebundene Finanzierung besteht also auf diesem Gebiet, und auch die Empfänger tragen ihren Teil zur Finanzierung bei. Nun wird dieser Fonds - und das möchte ich Ihnen nicht vorenthalten - Ende 1984 noch etwa 200 Millionen Franken enthalten. Die Entnahmen sind grösser als die Einlagen. Es werden also wieder allgemeine Bundesmittel eingesetzt werden müssen, wie dies vor der Revision 1982 schon der Fall war. Das darf aber kein Grund sein, den Bergbauern das gerechte Ein- kommen vorzuenthalten. Das ganze Schweizervolk muss zu seiner Bergbevölkerung stehen.
Ich bitte Sie, das auch zu tun und dem Antrag der Kommis- sionsmehrheit zuzustimmen. Sie tun damit nicht etwas besonders Kühnes, sondern etwas Gerechtes.
Ruckstuhl: Nach fünfjähriger Erfahrung mit den Bewirt- schaftungsbeiträgen an Bauernbetriebe mit erschwerten Produktionsbedingungen geht es nun darum, die als richtig erkannte Massnahme für die nächsten fünf Jahre zu finan- zieren. Dabei drängt sich die Frage auf, ob die Höhe der bereitzustellenden Mittel gemäss Vorschlag des Bundesra- tes ausreicht oder ob wir etwas aufstocken sollten. 580 Millionen Franken - damit stelle ich mich hinter den Antrag der deutlichen Kommissionsmehrheit - ist ein enormer Betrag. Listen wir aber diese Fünfjahresposition jährlich auf, so erhalten wir pro Jahr 116 Millionen Franken. Das ergibt im Durchschnitt für jeden der 65 000 Bezüger 1784 Franken oder auf 240 Arbeitstage pro Tag Fr. 7.40.
Das ist verdientes Geld, Herr Zwygart! Das Einkommen der Bergbauern hinkt dieses Jahr 59 Franken hinter dem gesetz- lich zugesicherten Paritätslohn nach. Ich kann zwar Ihre durch Herrn Loretan unterstützte Forderung nach besserer Berücksichtigung der Naturschutzanliegen unterstützen, wehre mich aber gegen den Vorwurf, es handle sich hier um Geschenke. Es wird wohl kaum jemand ernsthaft behaupten können, es handle sich hier um eine überrissene Vorlage. Ich frage mich dagegen ernsthaft, ob nicht ergänzende Massnahmen getroffen werden sollten.
Ich höre die Einwände mit Blick in die Bundeskasse sehr wohl, Herr Schwarz! In weiten Kreisen der bauerlichen , Bevölkerung herrscht Verständnis für die momentane Zurückhaltung, und ich weiss, dass oft auch eine sehr grosse Dankbarkeit anzutreffen ist. Tatsächlich ist in den letzten Jahren viel getan worden. Den Bauernfamilien wurde im Konsumbereich etwas mehr Spielraum gewährt. Es geht aber wieder einmal um Geld; ums Geld ja, aber noch um viel mehr. Wir sprechen nicht über einen jährlichen oder halb- jährlichen Teuerungsausgleich. Wir sprechen auch nicht von einer 40- oder 44-Stunden-Woche. Hier geht es um das Einkommen der Bergbauern, die gewohnt sind, um Jahre hintennachzuhinken in der Einkommenslage, und das bei einer selbstverständlichen Arbeitszeit, die bis zu 50 Prozent über dem liegt, was für andere Berufsgruppen als erträglich erachtet wird. Die Sömmerungs- und Bewirtschaftungsbei- träge sind zu einem festen Bestandteil des bäuerlichen
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Einkommens geworden. Trotz allen getroffenen Massnah- men ist das bergbäuerliche Einkommen dieses Jahr - wie ich schon gesagt habe - um 59 Franken hinter dem gesetz- lich zugesicherten Paritätslohn zurückgeblieben.
Ich weiss, dass nicht alles aufgeholt werden kann. Aber wir müssen alles daran setzen, die Kaufkraft der Bauernfamilien zu erhalten. Die Zeiten weitgehender Selbstversorgung sind vorbei. Wenn der Wille dazu noch vorhanden wäre, so ist heute die Belastung der Bäuerin als Hausfrau, Mutter und Mitarbeiterin auf dem Hof so gross, dass oft kaum mehr Zeit zur Selbstversorgung gegeben ist. Die Teuerung macht auch vor dem Bauernhaus nicht mehr halt. Die Versiche- rungsprämien steigen, die nichtversicherbaren Unterneh- merrisiken nehmen mit steigender Mechanisierung ständig zu. Gleichzeitig hat sich im Investitionsbereich ein schlei- chendes Zurückstecken vollzogen. Ich denke an die Kür- zung der Beiträge im Meliorations- und Gebäudesanie- rungswesen, wie sie in den letzten Jahren praktiziert wurde. Das betrifft vor allem die zukunftsorientierten Bauernhöfe, die junge Generation, die nicht auf Zusehen hin von der Substanz zehren kann und will. Die Praxis lässt sich nur ertragen, wenn das Einkommen in Zukunft so gestaltet wird, dass für Amortisation und Erneuerung etwas übrig bleibt. Mit dem Aufstocken dieses Betrages helfen wir den Bauern nicht nur zu einer finanziellen Erleichterung, wir geben ihnen auch etwas mehr unternehmerische Freiheit zurück. Nehmen wir diesen Wunsch zum Ziel, und stimmen wir für die Anträge der deutlichen Kommissionsmehrheit.
M. Bonnard: Au nom de la majorité du groupe libéral, je vous invite à suivre la minorité de la commission et le Conseil fédéral. Nous avons pris acte, au mois de juin dernier, du plan financier des années 1985 à 1987. Le crédit que le Conseil fédéral nous propose, sa répartition sur le budget des années futures sont compatibles avec le plan que nous avons approuvé. En revanche, les montants que la commission nous invite à voter, dans sa majorité, vont au- delà des prévisions du plan. Certes, le plan financier n'est pas contraignant; notre groupe estime cependant qu'il doit être respecté, sauf circonstances impérieuses, j'y reviendrai. L'objectif que, dans ce conseil, nous sommes tous d'accord d'atteindre, à savoir l'équilibre des comptes, est à ce prix. Cela suppose que nous nous montrions rigoureux en matière de dépenses, non seulement au moment du budget, mais encore et même bien davantage tout au long de l'an- née, lors de l'examen de chacun des crédits ayant une portée financière que nous acceptons. Vous le savez, le Conseil fédéral nous le répète année après année, le budget n'est jamais, au chapitre des dépenses, que la somme des engagements que nous avons pris tout au long des années en votant lois et arrêtés ayant des conséquences finan- cières.
J'ai dit que le plan financier devait être respecté, sauf cir- constances impérieuses. Cependant, nous n'entendons pas être rigides. Ce qui est déterminant pour nous, c'est l'enve- loppe globale, le montant total que le plan prévoit de mettre à disposition du gouvernement pour accomplir ses tâches. A l'intérieur de cette enveloppe, nous considérons que des rocades sont possibles.
Cependant, si nous estimons devoir dépenser plus pour une tâche déterminée, nous devrions décider alors des écono- mies correspondantes dans une autre tâche. La commission ne s'est pas conformée à cette règle. Elle nous propose 40 millions de plus que le Conseil fédéral, sans aucune écono- mie compensatoire ni recettes supplémentaires suffisam- ment sûres. Il s'ensuit que la dépense supplémentaire ne fera qu'aggraver le déficit et augmenter le découvert du bilan. Cette conséquence n'est compatible ni avec l'objectif que vous êtes tous d'accord de poursuivre, à savoir le retour à l'équilibre des comptes, ni avec l'obligation constitution- nelle que nous avons d'amortir le découvert du bilan - je vous renvoie à cet égard à l'article 42bis de la constitution. Rien ne sert d'affirmer, comme on l'a déjà fait à cette tribune, que la dépense en cause pourrait être payée par des recettes affectées. En effet, la dépense, comme les recettes,
figure au budget et dans les comptes et contribue donc directement à la formation de l'excédent de dépenses au compte financier, à la formation du déficit dans le compte général et à la formation du découvert du bilan. Du point de vue de la politique financière générale, c'est cela seulement qui est décisif. La modicité des montants en cause n'y change rien. Si nous suivons notre commission aujourd'hui, nous le ferons à l'égard d'autres commissions, en d'autres occasions, et les millions s'ajouteront aux millions pour constituer finalement à la fin de l'année, ce demi-milliard ou ce milliard de déficit.
Ces arguments ont amené le Conseil des Etats par une décision qui a été prise à la majorité de presque trois contre un, à suivre le Conseil fédéral.
Encore une fois, nous ne devrions prendre une décision différente que si nous avions des raisons impérieuses de le faire. Or, je prétends que nous n'en avons pas; comme l'a montré Mme Spoerry, le gouvernement a tenu équitable- ment compte à la fois des intérêts importants des agricul- teurs de montagne et des possibilités financières de la Confédération. La commission nous dit qu'elle a tenu compte aussi de la situation financière de la Confédération. Je ne doute pas un instant qu'elle ait eu l'intention de le faire. Mais son appréciation ne peut reposer sur une vue aussi générale que celle dont dispose le Conseil fédéral. L'appréciation du gouvernement - que vous le vouliez ou non - se fonde sur une connaissance plus approfondie de l'ensemble du ménage fédéral et elle m'inspire, dès lors, davantage confiance.
Enfin, permettez-moi pour conclure de dire que l'agriculture de montagne a, elle aussi, un intérêt primordial à l'équilibre des finances fédérales. Elle le reconnaît d'ailleurs, et elle sait bien pourquoi. Elle doit recourir en effet au marché des capitaux pour se moderniser. La modicité des taux d'intérêt est dès lors pour elle d'une importance vitale. Or - comme le Conseil fédéral nous le répète souvent -, l'obligation de la Confédération de recourir elle-même aussi massivement à l'emprunt est un facteur important de la hausse des taux d'intérêt.
Pour toutes ces considérations, notre groupe vous invite à voter en faveur de la minorité de la commission.
Zwingli: Die vorberatende Kommision schlägt mehrheitlich vor, den Kredit für Bewirtschaftungsbeiträge für die folgen- den fünf Jahre auf 580 Millionen festzusetzen. Ich ersuche Sie aus den folgenden Gründen, diesem Antrag zuzu- stimmen:
Die Bewirtschaftung von geneigtem Land erfordert - je nach dem Grad der Neigung - einen wesentlich höheren Aufwand. Ein Teil des Einkommensrückstandes der Berg- landwirtschaft hängt mit dieser Frage zusammen. Wenn der Bewirtschaftungsaufwand den Ertrag wesentlich übersteigt, sinkt das Interesse an der Bewirtschaftung. Bisher konnten im Talgebiet bei Neigungen über 35 Prozent und im Bergge- biet bei Neigungen über 18 Prozent Bewirtschaftungsbei- träge ausgerichtet werden. Diese Bewirtschaftungsbeiträge tragen der teureren Mechanisierung in Hanglagen insbeson- dere durch entsprechende Spezialmaschinen Rechnung.
Im Vernehmlassungsverfahren schlug der Bundesrat eine wesentliche Erhöhung der Beiträge für Steillagen vor. In Steillagen mit Neigungen über 35 Prozent können auch Spezialmaschinen nur noch beschränkt eingesetzt werden. Für dieses Gelände bleibt oft nur noch die Handarbeit. Handarbeit ist unterdessen auch in der Landwirtschaft teu- rer geworden.
Wir können aus Gründen der Vernunft und der Gerech- tigkeit nicht erwarten, dass Steillagen auch in Zukunft allein aus Liebe zum Beruf und zum Vaterland weiterhin bewirt- schaftet werden. Wir kennen den Begriff der «oberen Lan- desgrenze». Wir meinen damit Gebiete, die ihrer Topogra- phie wegen nur mit Schwierigkeiten zu bewirtschaften sind. Mit einem angemessenen Ausgleich leisten wir den notwen- digen Beitrag zur Verteidigung dieser oberen Landesgrenze.
Beiträge an die Landwirtschaft werden hin und wieder als
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Giesskannenbewässerung kritisiert. Das ist nun gerade mit den Bewirtschaftungsbeiträgen für Steillagen nicht der Fall. Für das Talgebiet verzichtete die Landwirtschaft auf Bei- träge an die Bewirtschaftung von Hanglagen. Im Berggebiet sollen die Beiträge für Hanglagen nur unwesentlich von 240 auf 250 Franken je Hektare erhöht werden. Diesen Vorschlä- gen stimmte die Landwirtschaft in der Erwartung zu, dass die Beiträge an die Bewirtschaftung von Steillagen dafür wesentlich erhöht werden können. Beiträge an die Bewirt- schaftung von Steillagen sind genau definierte und gezielte Ausgleichsbeiträge, um konkrete wesentliche Bewirtschaf- tungserschwernisse auszugleichen.
Der Kreis der Empfänger von Bewirtschaftungsbeiträgen für Steillagen ist eng begrenzt. Nur die Bewirtschafter entsprechend steiler Grundstücke haben Anspruch auf diese Beiträge. Zudem werden die Beiträge gekürzt bzw. gesperrt, wenn das Einkommen 50 000 Franken oder das Vermögen den zehnfachen Betrag übersteigt.
Im Vernehmlassungsverfahren wurden für Steillagen Bei- träge von 400 Franken je Hektare vorgeschlagen. In der Botschaft vom 29. Februar 1984 sind diese Beiträge bereits auf 360 Franken je Hektare reduziert worden. Offenbar genügte der eingesetzte Finanzrahmen von 540 Millionen Franken nicht, um die vorgesehenen Beiträge finanzieren zu können.
Ich bin nicht Besitzer oder Bewirtschafter von beitragsbe- rechtigten Steillagen. Aber aus meiner Kenntnis des Sach- verhaltes setze ich mich für den Rahmenkredit von 580 Millionen Franken - gemäss dem Antrag der Kommissions- mehrheit - ein und bitte Sie, diesem Antrag ebenfalls zuzu- stimmen.
Nef: Ich möchte Sie zu allererst bitten, falls ich meine Zeit überziehen würde, dafür Verständnis aufzubringen. Darf ich als Präsident der parlamentarischen Gruppe «Bergbevölke- rung» und als Vizepräsident der SAB (der Organisation für die Bergbevölkerung) hier ein paar Worte sagen?
Was sind Bewirtschaftungsbeiträge? Ich glaube, wir müssen uns darüber im klaren sein, dass es eigentlich keine land- wirtschaftliche Massnahme ist, sondern es ist eine Mass- nahme im Sinne der Raumplanung zur Erhaltung unserer Berg- und Alpenwelt. Es wäre richtig gewesen - ich habe das schon bei der Schaffung dieser Massnahme gesagt -, wenn man von Anfang an diese Massnahme auch unter dem Titel «Landschaftsplanung, Raumplanung» eingestuft hätte. Wer erhält denn diese Beiträge? Es sind auch im Berggebiet nicht die Leute, die die ebenen und schönen Böden bewirt- schaften. Diese gehen dort leer aus. Es sind jene, die die Problemböden, die Halden und Steillagen, die schwer bewirtschaftbaren und die wenig produktiven Böden bewirt- schaften, also eine rein landschaftserhaltende Massnahme durchführen. Diese Leute brauchen, soweit sie noch Maschinen - meist unter Lebensgefahr - einsetzen können, teurere Maschinen als diejenigen, die die schönen Böden bewirtschaften, und sie müssen sehr viel teure Handarbeit aufwenden. Gehen Sie einmal im Sommer in die Berg- gebiete und betrachten Sie diese Leute, die sich da an den Hängen abmühen, um uns die Landschaft zu erhalten!
Wie gross ist denn der Beitrag, den wir heute beschliessen und der uns so Bauchweh macht? Wir haben etwa 55 000 Bezüger, die Hanglagen bewirtschaften. Das, was wir über die Teuerung hinaus zum Abbau dieser unerhört grossen Differenz im Einkommen gegenüber dem Flachland (es sind momentan 62 Franken) beitragen, sind 44 Millionen, verteilt auf fünf Jahre für 55 000 Bezüger. Das macht pro Arbeitstag und pro Betrieb zwischen 50 Rappen und einem Franken aus. Das muss man einmal wissen, wenn man über solche Massnahmen diskutiert und immer von den Millionen spricht!
Diese 50 Rappen bis 1 Franken werden denjenigen zugewie- sen, die im Einkommen die Schwächsten sind, auch inner- halb der Berglandwirtschaft, und die auf die Problemböden angewiesen sind. Wenn wir das so betrachten, sieht die Vorlage doch weniger gross aus, als sie dargestellt wurde.
Wenn wir nach Antrag der Kommissionsmehrheit 40 Millio- nen Franken zusätzlich beschliessen, dann resultiert wenig- stens - ich sage ausdrücklich im Durchschnitt - pro Betrieb und Arbeitstag daraus ein guter Franken. Wenn Herr Zwygart mich zitiert hat wegen des Briefträgers, der das Geld bringe, so möchte ich ihm erwidern, dass das aus dem Zusammenhang gerissen ist und eine andere Diskussion betraf. Es geht dort nämlich darum, ob dieser unerhört grosse Rückstand im Einkommen der Bergbauern nicht auch noch anderswie abgebaut werden könnte. Wir sollten doch an 62 Franken Differenz mehr abbauen können als nur einen Franken.
Man hat mir schon gesagt, ein Franken je Tag sei beinahe lächerlich, aber er ist unerhört wichtig, denn der Bergbauer ist auf jeden Franken angewiesen. Wir werden aber trotz- dem andere Instrumente schaffen müssen, damit dieses zu grosse Manko irgendwann einmal etwas verkleinert werden kann. Es kann nicht über die Bundeskasse gehen, das sehen wir ja heute, sonst müssten wir nicht eine derartige Diskus- sion um diese Aufstockung von jährlich 8 Millionen Franken führen.
Ich glaube, ich habe genug gesagt über dieses Thema. Nun aber zum Problem Sparen. Ich verstehe den Bundesrat und den Präsidenten der Finanzkommission, wenn sie sagen, wir sollten diesen Kostenrahmen, der uns bestimmt wurde, um die Bundeskasse wieder einmal in den Senkel zu bringen, nicht überschreiten. Aber ich möchte Sie doch fragen: Soll . dieses Spiel nun wirklich beim Allerschwächsten beginnen? Soll man das hier machen? Hat man überall so knapp gerechnet, in allen Budgets und in allen Sparten in diesem Haus? Ich möchte das schon etwas in Frage stellen.
Ich möchte nicht die Sprache darauf bringen, ob einer dieser teuren Panzer weniger die Wehrbereitschaft über den Haufen werfen würde, aber diese Summe würde längstens ausreichen, um diese knappe Mehrforderung zu erfüllen. Aber ich möchte das nicht tun. Ich möchte auch nicht sagen wie weiland Otto Fischer, in einem Bereich von 18 Milliarden Franken Ausgaben wären doch die 8 Millionen Franken pro Jahr drin. Ich möchte Ihnen aber nichts schuldig bleiben, um Ihnen wenigstens eine Möglichkeit zu geben, diese Millionen Franken anderweitig einzubringen. Mein Vor- schlag: Fangen wir bei uns an zu sparen. Führen wir Vormit- tags- und gleich lange Nachmittagssitzungen ein. Der Berg- bauer arbeitet nämlich auch so lange. Dann haben wir bereits viel eingespart. Wir haben in diesem Parlament diese Woche ganztägige Eintretensdebatten über unwiderspro- chene Geschäfte geführt. Müssen wir das? Können wir hier nicht sparen? Zeit ist Geld. Wenn wir hier sparen, Herr Kollege Schwarz, wenn Sie das der Finanzkommission ein- mal überbinden, haben wir Geld für die Bergbauern, die mit viel zu kleinen Einkommmen unsere Landschaft erhalten und damit einen unerhört grossen Beitrag an unseren Staat leisten.
Feigenwinter: Herr Bundesrat Furgler hat gestern Herrn Blocher gesagt, es sei gefährlich, in der Politik Herz und Verstand zu trennen. Wohin das führt, haben Sie jetzt bei Herrn Nef erlebt. Er hat nur das Herz sprechen lassen und den Verstand, den er zweifelsohne in hohem Mass besitzt, vollständig beiseite gelassen. Ich glaube, alle Schweizer haben irgendwo eine Wurzel in den Bauernstand hinein, und wir sind stolz darauf. Ich selber entstamme einem Geschlecht, das während Jahrhunderten in der Landwirt- schaft verwurzelt war. Ich habe ebenso Mühe, mein Herz nicht allzu sehr sprechen zu lassen, damit ich das Ganze vernünftig beurteilen kann. Und wenn Sie das mit Herz und Verstand beurteilen, kommen Sie doch zu etwas anderen Schlussfolgerungen.
Der Präsident der Finanzkommission hat als Präsident ex officio in diese Debatte eingegriffen. Ich habe verschiedent- lich Mitglieder des Rates gehört, die gesagt haben, es sei doch seltsam, dass die Finanzkommission von Amtes wegen hier gegen die Berglandwirtschaft antrete. Der Beschluss der Finanzkommission ging dahin, in jedem Falle als Finanz- kommission einzugreifen, wo die Anträge des Bundesrates
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Agriculture. Contributions aux frais
im Rat überschritten werden, wo die Finanzpläne demzu- folge nicht mehr eingehalten werden können. Wir haben das beim ersten Objekt im letzten Dezember demonstriert; bei der Erhöhung der Forschungsbeiträge um 110 Millionen Franken; wir haben dreimal hin und her gezogen, bis wir den Rat davon überzeugt hatten, dass es unsinnig sei, 110 Millionen Franken mehr zu bewilligen, als der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Wir müssen auch in diesem Geschäft der Finanzkommission nicht den Schwarzen Peter zuspielen und sagen, sie sei eine Oberkommission über das Parla- ment, sondern die Finanzkommission erfüllt einfach ihre Aufgabe, dafür zu sorgen, dass dieser Bundeshaushalt endlich einmal in Ordnung kommt.
Der Bundesrat hat von sich aus bei diesen Flächenbeiträgen nicht etwa nur die Teuerung ausgeglichen, sondern er hat, über die Teuerung hinausgehend - sie macht für die Fünf- jahresperiode 111 Millionen Franken aus -, 40 Millionen Franken als reale Verbesserung beschlossen. Als Mitglied der Finanzdelegation habe ich dieses Geschäft auch ein bisschen in den Bundesrat hinein verfolgt. Sie waren sich dort nicht einig. Der eidgenössische Finanzminister hatte gar keine Freude, dass der Bundesrat über den Teuerungs- ausgleich hinausgegangen ist.
Man nennt den Bundesrat zu Recht das politische Organ in unserem Land, das am fortschrittlichsten denkt. Der Bun- desrat hat fortschrittlich gedacht und hat 40 Millionen Fran- ken mehr bewilligt. Dann hat die Kommission des Ständera- tes 620 Millionen Franken beschlossen! Der Ständerat aber, von dem man am ehesten erwarten könnte, dass seine Mitglieder die Berglandwirtschaft sehr unterstützen, hat dann aber der Vernunft den Vorrang gelassen und 540 Millionen Franken beschlossen. Nun verlangt Herr Kommis- sionspräsident Kühne von uns eine kühne Tat. Herr Kommis- sionspräsident: In der Politik - auch in dieser Frage - ist nicht Kühnheit, sondern Vernunft, ein vernünftiger Schritt gefragt. Wenn wir in diesen Bewirtschaftungsbeiträgen eine Verbesserung von 40 Millionen Franken haben, dann ist - glaube ich - dem Anliegen der Berglandwirtschaft in genü- gendem Umfang Rechnung getragen. Ich selber schätze die Berglandwirtschaft. Ich kenne sie auch aus der Nähe. Ich habe das Privileg, in diese Verhältnisse hineinsehen zu können. Ich würdige die Aufgabe der Berglandwirtschaft, die Sie nebenbei unter dem Stichwort «Landschaftsgärtne- rei» zusammenfassen können. Herr Bundesrat Furgler hat diese Aufgabe umfassend gewürdigt, aber wir dürfen doch nicht ubermarchen, dem Bundesrat noch einmal einen «Schupf» geben und diese 40 Millionen Franken drauflegen. Herr Nef, wir sparen nicht beim Schwachen. Ich habe nicht den Eindruck, dass die Landwirtschaft in der Schweiz ein schwaches Glied unserer Gesellschaft ist. Besonders wenn ich diesen Rat ansehe, habe ich durchaus den Eindruck, und ich verstehe das sogar, dass die Landwirtschaft ihre Interessen sehr stark wahrzunehmen versteht.
Ein starke Landwirtschaft liegt im Interesse unserer ganzen Gesellschaft. Wenn es der Landwirtschaft gut geht - so möchte ich sagen -, geht es der ganzen Gesellschaft gut. Aber es muss ihr nicht so gut gehen, dass sie nicht pro Betrieb auf 130 Franken mehr im Jahr verzichten könnte. Das macht nach Adam Riese dann auch 30 Rappen pro Tag für den Berglandwirt aus, auf die er verzichten kann. Das ist eine Bagatellzulage; im gesamten macht es aber 40 Millio- nen Franken - auf fünf Jahre verteilt - aus.
Ich bitte Sie deshalb auch aus diesen Gründen, der Vernunft den Vorzug zu geben und nicht nur das Herz sprechen zu lassen.
Bühler-Tschappina: Verschiedene Votanten haben erklärt, der Beschluss über die finanziellen Mittel für Bewirtschaf- tungsbeiträge bringe den Bergbauern über den Teuerungs- ausgleich hinaus eine reale Verbesserung. Das stimmt nur zu einem kleinen Teil. Da werden zwei Sachen miteinander verglichen, die einfach nicht vergleichbar sind. Wenn wir beide Fünfjahreskredite, den bisherigen und den neuen, miteinander vergleichen, dann trifft es zwar zu, dass die totale Erhöhung 40 Prozent ausmacht. Wir können diese
beiden Kredite aber nicht vergleichen, weil in der neuen Vorlage ein neues Element dazugekommen ist, nämlich die besondere Behandlung der Steillagen. Dass man diesen Steillagen besonderes Augenmerk schenkt, ist richtig. Das möchte ich ausdrücklich betonen, und das wurde hier auch deutlich ausgeführt. Mit den vom Bundesrat vorgeschlage- nen 540 Millionen bleiben dann - über die Beiträge für Steillagen hinaus - nur knapp der Teuerungsausgleich für die Sömmerungsbeiträge und beinahe nichts mehr für die Bewirtschaftungsbeiträge in den Hanglagen zwischen 18 und 35 Prozent Neigung. Sie können das selbst auf Seite 13 der Botschaft nachlesen. Vorgesehen ist dort, im Verord- nungsentwurf, eine Erhöhung für die Hanglagen von 240 Franken pro Hektare auf 250 Franken. Rechnen Sie bitte selber nach, ob damit die Teuerung ausgeglichen wird. Das ist nicht der Fall. Rund ein Viertel der beitragsberechtigten Flächen sind Steillagen; es sind genau genommen etwa 27 Prozent, die über 35 Prozent Neigung aufweisen. Drei Viertel aller berechtigten Flächen sind Hanglagen zwischen 18 und 35 Prozent Neigung.
Wenn wir hier von Erhöhung sprechen, dann trifft das nur für einen Viertel der beitragsberechtigten Fläche zu. Für die restlichen drei Viertel werden die Bauern aber, wenn die Auszahlung erfolgt, enttäuscht feststellen, dass sie praktisch überhaupt nicht mehr als bisher erhalten. Dazu kommt noch, dass wir mit der Verkündigung einer 40prozentigen Erhöhung die schweizerische Bevölkerung in den Glauben versetzen, dass wieder ein grosser Schritt für die Bergbau- ern getan worden sei. Wir müssen meines Erachtens schon etwas ehrlicher auf die tatsächlichen Auswirkungen hin- weisen.
Bei etwas gründlicherer Prüfung der Vorlage auf ihre Aus- wirkungen wären sicher auch verschiedene Voten hier vorne etwas anders ausgefallen.
Als wir in der Kommission - Kollege Schnider-Luzern und ich - den Antrag einreichten, sind wir nicht willkürlich auf diese 580 Millionen gekommen. Damit wird nämlich ermög- licht, dass die Steillagen eine vermehrte Hilfe erhalten, wie das der Bundesrat vorsieht, und dass darüber hinaus auch die Hanglagen wenigstens eine Teuerungsanpassung er- fahren.
Hier wurde vor einiger Zeit vom halbjährlichen oder jährli- chen Teuerungsausgleich für das Bundespersonal gespro- chen. Aber niemand wagte, den Teuerungsausgleich über- haupt in Frage zu stellen. Wollen wir wirklich der überwie- genden Mehrheit der Bergbauern - dieser schwachen Berufsgruppe - jeglichen Teuerungsausgleich vorenthal- ten? Wenn Sie das wollen, dann können Sie das. Aber dann bitte, sagen Sie das ehrlich.
Noch eine Bemerkung zu Frau Spoerry; sie ist zwar im Moment nicht hier. Die 48 000 Franken, von denen sie gesprochen hat, das ist nicht das Einkommen eines einzel- nen, sondern das ist ein Familieneinkommen, vielfach von zwei oder mehr Arbeitskräften. Es ist eine Durchschnitts- zahl, die vor allem durch die grössere Zahl der Buchhal- tungsbetriebe aus der Bergzone I beeinflusst wird. In den Zonen III und IV des Berggebietes sieht die Sache ganz anders aus. In diesen beiden höheren Lagen reicht das landwirtschaftliche Einkommen nicht ganz aus, um den Bedarf der Familie zu decken. Solche Durchschnittszahlen sind immer problematisch. Man könnte es etwa damit ver- gleichen: Wenn jemand mit dem einen Bein in einem Eimer mit siedendem Wasser steht und mit dem anderen Bein in einem Eimer mit eiskaltem Wasser, dann ist die Durch- schnittstemperatur etwa richtig; aber wahrscheinlich ist dem betreffenden Menschen kaum wohl.
Noch eine letzte Bemerkung: Alle Bundesratsparteien - Sie haben richtig gehört: alle Bundesratsparteien - haben im Vernehmlassungsverfahren mehr gefordert als der Bundes- rat beantragt, also mehr als die 540 Millionen. Aber das Vernehmlassungsverfahren hat eben kurz vor den National- ratswahlen stattgefunden. Ich glaube, hier erübrigt sich ein Kommentar.
Ich beantrage Ihnen, der grossen Mehrheit zuzustimmen.
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Landwirtschaft. Bewirtschaftungsbeiträge
Mme Vannay, rapporteur: Un mot à l'adresse de ceux qui s'inquiètent au sujet de ce plan financier et de ses limites. Lorsque l'on a un revenu de 85 francs par jour de travail et que le revenu paritaire est fixé à 62 francs de plus, il est impérieux de faire mieux et même davantage. Je pense que ce n'est pas seulement un acte courageux mais c'est un acte sensé. Le bonsens nous commande d'ajouter ces 8 millions par année. En outre, les recettes supplémentaires et la compensation sont assurées puisque la décision du Conseil fédéral de relever le supplément de prix à l'importation le 1er juillet de cette année - ce qui donnera une contribution supplémentaire de 20 millions par année - compense large- ment ces 8 millions supplémentaires que nous vous deman- dons. Au point de vue financier, cet argument n'est donc pas valable. Je vous prie donc d'accepter la proposition de la majorité de la commission.
Le président: Le Conseil fédéral renonce à s'exprimer. Il a déjà donné son opinion dans le débat d'entrée en matière. La majorité de la commission vous propose 580 millions, la minorité et le Conseil fédéral suggèrent 540 millions.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
89 Stimmen
40 Stimmen
Art. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes
119 Stimmen
(Einstimmigkeit)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
Abschreibung - Classement Le président: Le Conseil fédéral vous propose de classer le postulat 82.307, Kühne, Contributions à la surface versées en régions de montagne. Zustimmung - Adhésion
Schluss der Sitzung um 12.20 Uhr La séance est levée à 12 h 20
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Viehhalter im Berggebiet. Kostenbeiträge 1985/86 Détenteurs de bétail de la région de montagne. Contributions 1985/1986
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Jahr
1984
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
84.013
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
27.09.1984 - 08:00
Date
Data
Seite
1267-1281
Page
Pagina
Ref. No
20 012 725
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