Verwaltungsbehörden 04.06.1984 84.023
20012640Vpb4 juin 1984Ouvrir la source →
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
Ständerat - Conseil des Etats
1984
Sommersession - 4. Tagung der 42. Amtsdauer Session d'été - 4º session de la 42ª législature
Erste Sitzung - Première séance
Montag, 4. Juni 1984, Nachmittag Lundi 4 juin 1984, après-midi 18.15 h
Vorsitz - Présidence: M. Debétaz
Le président: Monsieur le Conseiller fédéral, Mesdames, Messieurs, chers collègues, la session d'été et la séance du premier lundi sont ouvertes. C'est encore presque l'hiver dehors! Le programme que le Bureau vous offre - grâce au Conseil fédéral, à nos commissions et à vos interventions - est substantiel. Nous allons travailler chaleureusement: l'été viendra, je vous en donne l'assurance!
Avant d'entamer notre programme de ce soir, j'ai le plaisir de vous présenter le nouveau traducteur du conseil. Pour succéder à M. Bendel, le Bureau a choisi M. Ulrich Plüss, traducteur depuis une dizaine d'années, et notamment depuis 1978 à l'Office fédéral de l'énergie. M. Plüss est titulaire d'une maturité latin/anglais, ainsi que du brevet d'instituteur vaudois. M. Bendel est parti à Vevey, M. Plüss nous vient de Vevey, après une scolarité naturellement enri- chissante et après aussi quelques détours, également enri- chissants m'a-t-il précisé.
M. Plüss connaît parfaitement la procédure législative et la terminologie correspondante. Je lui souhaite une cordiale bienvenue et je lui souhaite aussi beaucoup de succès dans sa nouvelle et importante fonction.
Nous passons à l'ordre du jour.
84.023 Alkoholverwaltung. Voranschlag 1984/85 Régie des alcools. Budget 1984/1985
Botschaft und Beschlussentwurf vom 18. April 1984 Message et projet d'arrêté du 18 avril 1984
Bezug bei der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, Länggassstrasse 31, 3012 Bern S'obtiennent auprès de la Régie fédérale des alcools, Länggassstrasse 31, 3012 Berne
Zumbühl, Berichterstatter: Die Alkoholverwaltung rechnet für das Geschäftsjahr 1984/85 mit einem Ertrag von 419,4 Millionen Franken und einem Aufwand von 144,3 Millionen Franken. Somit ergibt sich im Voranschlag der Betriebs- rechnung ein Reinertrag von 275,1 Millionen Franken. Das Geschäftsjahr 1982/83 erbrachte 276,9 Millionen Franken Reingewinn.
Im Voranschlag der Investitionsrechnung sind für bauliche Anlagen, Betriebseinrichtungen und Alkoholtransportbehäl- ter Aufwendungen von 1,9 Millionen Franken vorgesehen. Die Alkoholverwaltung kennt zwei Rechnungen: eine Betriebs- und eine Investitionsrechnung. In der Betriebs- rechnung wird der Ertrag dem Anfang gegenübergestellt. Im Budget 1984/85 wird die Betriebsrechnung erstmals so geführt, so dass aus ihr direkt der Reinertrag resultiert. Bis anhin wurde nur der sogenannte Ertragsüberschuss budge- tiert. Er liess im Gegensatz zum Reinertrag die Bewertung und die Bestandesänderung der Alkoholvorräte ausser acht. Die Gewinnverteilung erfolgt aufgrund des Reinertrages. Bund und Kantone berücksichtigen in ihren Vorschlägen als Gewinnanteil am Alkoholmonopol ebenfalls den Reinertrag. Zudem wird das Rechnungssystem der Alkoholverwaltung für jedermann durchsichtiger. In der Investitionsrechnung wird über die wertvermehrenden Ausgaben für bauliche Anlagen, Einrichtungen, Fahrzeuge und Alkoholtransport- behälter Rechenschaft abgelegt. Die Investitionen werden zum Beschaffungspreis eingesetzt und im Verlaufe der Zeit nach den festgelegten Abschreibungssätzen unter Position 329 amortisiert.
Wenn wir das Ergebnis der Rechnung 1982/83 mit 276,1 Millionen Franken Reingewinn mit dem budgetierten Ergeb- nis 1984/85 vergleichen, so ist zu berücksichtigen, dass die Obstgrossernte 1982 ausserordentliche Einnahmen aus der Besteuerung inländischer Branntweine gebracht hat. Obschon im Budgetjahr kaum mit derart hohen Steuererträ-
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Régie des alcools. Budget 1984/1985
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gen gerechnet werden kann, dürften doch wegen der besse- ren Wirtschaftslage die anderen Einnahmenposten voraus- sichtlich etwas höher ausfallen. Auch aus diesem Grund dürfte der für 1984/85 budgetierte Reinertrag besser ausfal- len als der für das laufende Geschäftsjahr veranschlagte Reinertrag von 258,6 Millionen.
Der Voranschlag 1984/85 sieht Investitionen von 1,9 Millio- nen Franken vor (Seite 14 des Berichtes). Erwähnenswert ist der Projektierungskredit für die Sanierung und den Erweite- rungsbau der Zentralverwaltung in Bern. Dieser Kredit wird für 1983/84 - obwohl im Voranschlag enthalten - nicht beansprucht, und er wird auch im Budget 1984/85 gesperrt bleiben, bis der Bundesrat über die Dezentralisation der Bundesverwaltung beschlossen hat. Nebst 13 anderen Bun- desämtern wird auch die Alkoholverwaltung einer Standort- prüfung unterzogen. Sollte die Alkoholverwaltung in Bern verbleiben, so müsste sofort mit der Projektierung begon- nen werden, denn die gegenwärtigen Raumverhältnisse sind punkto Grösse, Einteilung, Zweckmässigkeit alles andere als ideal. Es fehlen notwendige Lagerräume, Büros, Zivilschutzräume usw. Für diese Projektierung sind rund 450000 Franken vorgesehen.
Die Alkoholverwaltung wurde im vergangenen Jahr hin und wieder als das «goldene Pferdchen im Bundesstall» bezeichnet, von den einen abschätzig und kritisch, von den anderen mit Blick auf den jährlich wiederkehrenden Reinge- winn zugunsten der AHV, der Alkoholfürsorge und der Bekämpfung des Alkoholismus mit Wertschätzung und Anerkennung. Hoffen wir, dass dieses goldene Pferdchen, im richtigen Sinn verstanden, auch im Geschäftsjahr 1984/ 85 seine Aufgabe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmun- gen erfüllen darf und dass sich die budgetierten Ertragszah- len einstellen werden. Das Budget der Alkoholverwaltung ist mit vielen Unsicherheitsfaktoren behaftet. Ernteerträge, Alkoholkonsum und den Dollarkurs kann niemand mit Sicherheit voraussagen.
Die Kommission für Gesundheit und Umwelt des Nationalra- tes und die Alkoholkommission des Ständerates haben am 11. Mai 1984 den Voranschlag der Alkoholverwaltung disku- tiert und empfehlen Ihnen, auf den Voranschlag einzutreten und den entsprechenden Bundesbeschluss Seite 16 zu ge- nehmigen.
Ich habe noch einen Ergänzungsantrag eingereicht. Ich werde ihn bei der Behandlung des Bundesbeschlusses kurz begründen.
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit ,
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1
Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1
Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 1a (neu) Antrag Zumbühl
Der durchschnittliche Bestand der Alkoholverwaltung darf im Geschäftsjahr 1984/85 die Zahl von
276 Etatstellen sowie
2,3 Hilfskräftestellen
nicht übersteigen.
Art. 1a (nouveau) Proposition Zumbühl
L'effectif moyen de la Régie des alcools ne doit pas dépas- ser, pour l'exercice 1984/1985, le nombre de
276 postes figurant à l'état ainsi que
2,3 postes d'auxiliaires.
Zumbühl, Berichterstatter: Artikel 2 Absatz 3 des Bundesge- setzes über Massnahmen zur Verbesserung des Bundes- haushaltes vom 24. Juni 1983 verlangt, dass mit dem Budget auch gleichzeitig die Stellenplafonierung festgehalten wird. Entsprechend meinem Antrag finden Sie auch in der Staats- rechnung die Plafonierung der Bundesstellen, und ich möchte Ihnen beliebt machen, meinem Vorschlag zuzustim- men. Diesen Antrag stelle ich persönlich, weil ich nicht Gelegenheit hatte, ihn in der Kommission behandeln zu lassen. Dieses Anliegen ist erst später an uns herangetragen worden. Ich darf aber annehmen, dass auch die Mitglieder der Alkoholkommission mit diesem Antrag einverstanden sind. Die Zahl 276 entspricht genau der bisherigen, ist also nicht etwa erhöht worden.
Ich bitte Sie, auf diesen Antrag einzutreten.
Affolter: Ich möchte mich nicht direkt zu diesem Antrag äussern, den ich nicht beurteilen kann, aber ich habe eine Frage an Herrn Bundesrat Stich. Ich erlaube mir das, weil ich das letztemal das nicht völlig ungetrübte Vergnügen hatte, zur Rechnung der Alkoholverwaltung zu sprechen. Meine Frage betrifft die Positionen 30 und 385, die auch der Präsident der Alkoholdelegation angesprochen hat, nämlich die Personalkosten. Sie sehen auf Seite 10 des Voranschla- ges, dass die Schweizerische Zentralstelle für häusliche und bäuerliche Obstverwertung, eine seit mehr als 20 Jahren bestehende selbständige Organisation, nunmehr als neue Sektion in die Abteilung Obst der Alkoholverwaltung einge- baut werden soll, mit einem Sektionschef und sechs Ange- stellten. Der Etat der Alkoholverwaltung erhöht sich dadurch um rund eine halbe Million, aber man sagt, dass dies durch Einsparungen in anderen Bereichen wettgemacht werde. Es bleibt also bei diesen 276 Etatstellen, die Herr Kollege Zum- bühl vorhin erwähnt hat.
Für das Budget dieser Schweizerischen Zentralstelle für häusliche und bäuerliche Obstverwertung wurde bisher der Posten «Beiträge an Organisationen» (385) verwendet. Über die Zweckmässigkeit dieser Eingliederung sind die Meinun- gen selbst innerhalb der Eidgenössischen Alkoholverwal- tung geteilt. Ich will mich hier nicht darüber auslassen. Dies wird dann vielleicht die Delegation noch tun. Ich sehe jedoch nicht recht ein, wieso die eingesparten Stellen nicht im Etat abgebaut und dem Zentral- und Personaldienst der Bundesverwaltung zur Verfügung gestellt werden können, wenn man schon Stellen e nsparen kann. Wahrscheinlich wäre Herr Bundesrat Friedrich mit seinem «Asylgesuchsnot- stand» für solche Gesten dankbar.
Mich stören, davon abgesehen, bei dieser neuesten Übung zwei Dinge ganz erheblich: Man hat den Einbau der Zentral- stelle mit sieben Leuten in die Eidgenössische Alkoholver- waltung noch im laufenden Geschäftsjahr, das am 30. Juni nächsthin abläuft, vorgenommen. Die Eingliederung und Übernahme haben am 1. April 1984 bereits stattgefunden. Im Budget dieses Jahres war hiervon mit keinem Wort die Rede.
Der zweite Grund ist für mich aber bedeutsamer. Die etat- mässige Eingliederung dieser Zentralstelle als bisher selb- ständige Organisation findet ausgerechnet in dem Zeitpunkt statt, da ein Postulat zur Untersuchung der Alkoholverwal- tung durch einen verwaltungsunabhängigen Experten über- wiesen worden ist. Dieses Postulat visiert bekanntlich die strukturelle Entflechtung der Aufgaben- und Zuständigkeits- bereiche der Regie an, insbesondere im Hinblick auf die spezifisch landwirtschaftlichen Belange. Was nun hier im Sektor Obstbau getan wird - exakt im Zeitpunkt einer sol- chen Überprüfung - ist ein weiterer Schritt gerade in gegen- teiliger Richtung, zu noch stärkerer Verflechtung, was immer auch die Gründe dazu gewesen sein mögen. Ich glaube, das Parlament muss sich gelegentlich schon etwas «düpiert» vorkommen, wenn solche Dinge passieren, und der Vorwurf der Eigenmächtigkeit der Alkoholverwaltung dürfte vielleicht doch nicht soweit hergeholt sein.
Ich möchte hier keinen Antrag stellen auf Sperre oder Strei- chung dieser Budgetposten und erwarte auch nicht eine sofortige Antwort. Ich möchte aber bitten, diesen Dingen
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Bekämpfung des Alkoholismus
nachzugehen und vor allem auch die Alkoholdelegation zu orientieren. Insbesondere scheint es mir wichtig, dass diese Abklärung in den Expertenauftrag, der offenbar gegenwär- tig formuliert wird, aufgenommen wird.
Bundesrat Stich: Ich gebe gerne zur Frage von Herrn Stän- derat Affolter Auskunft. Es ist richtig, dass diese Zentral- stelle integriert worden ist. Ich habe dieser Integration zuge- stimmt, und zwar mit rascher Wirkung, also ohne ein Budget abzuwarten. Dies aus dem einfachen Grund, weil es auch meines Erachtens unhaltbar ist, dass eine Zentralstelle, aus- serhalb des Budgets und ohne direkt integriert zu sein, durch die Alkoholverwaltung unterstützt wird. Dabei muss man sich bewusst sein, dass diese Zentralstelle früher durch private Organisationen mit Beiträgen unterstützt worden ist. Damals mag es richtig gewesen sein, dass sie selbständig war; seit Jahren trägt die Alkoholverwaltung die ganzen Kosten dafür. Deshalb scheint es mir richtig, dass man diese Zentralstelle in die Alkoholverwaltung integriert hat.
Sie haben festgestellt, dass man den Personalplafond wegen dieser sieben Leute nicht erhöht, sondern ihn beibe- halten hat. Das bedeutet auf der anderen Seite, dass inner- halb der Alkoholverwaltung diese sieben Stellen eingespart worden sind. Das war für mich die Voraussetzung, um diese Übung überhaupt vorzunehmen.
Zum zweiten, der Frage der Expertise: Da muss ich einfach sagen, dass die Integration diese Expertise nicht beeinträch- tigt. Ich finde es selbstverständlich, dass die Frage ebenfalls überprüft wird, ob die Aufgabenverteilung in der Alkoholver- waltung gegenüber anderen Departementen richtig ist oder nicht. Aber im ganzen spielt es meines Erachtens keine Rolle, ob diese Zentralstelle noch als selbständiges Gebilde weiterbesteht oder ob sie integriert ist. Aus diesen Überle- gungen heraus habe ich gefunden, es sei eine administra- tive Vereinfachung, die auch die Kontrolle durch das Parla- ment erleichtert. Deshalb meine ich, man müsse eine solche Massnahme sofort treffen, und ich bitte Sie dafür um Ver- ständnis.
Zum Antrag des Herrn Kommissionspräsidenten möchte ich nur festhalten, dass ich ihm ebenfalls zustimme.
Angenommen - Adopté
Art. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 33 Stimmen
(Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
84.024 Bekämpfung des Alkoholismus. Berichte der Kantone 1981/82 Lutte contre l'alcoolisme. Rapports des cantons 1981/1982
Bericht des Bundesrates vom 5. März 1984 (BBI I, 705) Rapport du Conseil fédéral du 5 mars 1984 (FF 1, 709)
Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht
Proposition de la commission Prendre acte du rapport
Zumbühl, Berichterstatter: Artikel 15 der Übergangsbestim- mungen der Bundesverfassung bestimmt in der Fassung vom 30. November 1980, dass die Kantone von 1980/81 bis 1984/85 5 Prozent der Reineinnahmen der Alkoholverwal- tung erhalten. Diesen Anteil haben sie vollumfänglich zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen des Alkohol- missbrauches zu verwenden. Artikel 45 des Alkoholgesetzes von 1932 verpflichtet die Kantone, dem Bundesrat gemäss einem speziellen Rubrikenschema jährlich über die Verwen- dung ihrer Anteile zu berichten. Die Alkoholverwaltung überprüft die Berichte der Kantone und überwacht dadurch den verfassungskonformen Einsatz der Gelder. Sie steht in laufendem Kontakt mit den zuständigen kantonalen Stellen. Im Berichtsjahr 1981/82 sind alle Kantone ihrer verfassungs- mässigen Pflicht nachgekommen und haben ihren ganzen Anteil am Reinertrag der Alkoholverwaltung für die Bekämp- fung des Alkoholismus verwendet. Die Gesamtaufwendun- gen betrugen 13,9 Millionen Franken. Für die Bekämpfung der Ursachen des Alkoholismus wurden 5,8 Millionen oder 40 Prozent - im Vorjahr waren es 43 Prozent - aufgewendet. Auf die Bekämpfung der Wirkungen entfielen 8,3 Millionen Franken oder 57 Prozent, im Vorjahr 54 Prozent. Die restli- chen 3 Prozent dienten der Bekämpfung sowohl der Ursa- chen als auch der Wirkungen. Für die Bekämpfung der Wirkungen wird somit zusehends mehr aufgewendet als für die Vorbeugung, was eigentlich bedauerlich ist.
In der Kommission wurde die Frage aufgeworfen, warum der Bericht eine derart veraltete Terminologie verwendet. Man hatte uns erklärt, die Eidgenössische Kommission für Alko- holfragen sei bereits mit der Ausarbeitung eines Entwurfes für einen neuen Berichtsrahmen beauftragt worden. Diese Kommission hätte aber - das ist sicher richtig so - mit der Arbeit zugewartet, bis die Reinertragsverteilung der Alkohol- verwaltung endgültig geklärt ist. Die Alkoholkommission beantragt einstimmig, vom Bericht Kenntnis zu nehmen.
Le président: La commission vous propose de prendre connaissance du rapport. Y a-t-il une proposition diver- gente? Je constate que ce n'est pas le cas. Le Conseil a donc pris acte du rapport.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Alkoholverwaltung. Voranschlag 1984/85 Régie des alcools. Budget 1984/1985
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In
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Jahr
1984
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.023
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
04.06.1984 - 18:15
Date
Data
Seite
215-217
Page
Pagina
Ref. No
20 012 640
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