Verwaltungsbehörden 18.06.1984 Frage 23:
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Fragestunde
Neunte Sitzung - Neuvième séance
Montag, 18. Juni 1984, Nachmittag Lundi 18 juin 1984, après-midi 14.30 h
Vorsitz - Présidence: M. Gautier
Le président: Je remercie ceux qui sont arrivés à l'heure; ils ne sont pas très nombreux, mais la qualité remplacera la quantité.
Trois événements se sont déroulés durant ce week-end. Premièrement, la visite pastorale du pape Jean-Paul II dans notre pays s'est terminée. Le Parlement n'y ayant pas été associé, je n'insisterai pas, sinon pour dire à nos collègues catholiques que je suis heureux pour eux de la pleine réussite de cette visite pontificale.
Deuxièmement, vendredi et samedi se sont rencontrés à Copenhague les présidents des assemblées parlementaires européennes des 21 pays du Conseil de l'Europe. M. Debé- taz et moi-même, accompagnés de notre secrétaire général, avons eu l'honneur de participer à cette conférence qui a été riche en enseignements lors des trois débats sur les parle- ments et le contrôle des finances, les parlements et la politique extérieure, ainsi que les parlements et les mouve- ments extraparlementaires. En outre, les contacts person- nels avec nos collègues européens m'ont paru fructueux, en ce sens qu'ils nous ont permis de mieux nous connaître et de comparer les problèmes qui se posent à nos parlements. Le troisième événement est celui des élections au Parlement européen. Notre pays n'est évidemment pas directement concerné, mais il m'a semblé, à la lecture des premiers résultats, que l'idée européenne ne progressait guère puis- que, dans la plupart des pays de la communauté, le taux de participation a encore baissé depuis les élections de 1979. Cela ne me paraît guère réjouissant pour l'avenir de notre continent.
Voilà les trois points que je pensais devoir souligner avant de passer à l'ordre du jour.
Fragestunde - Heure des questions
Frage 23:
Morf. ETH-Zentrum Zürich - Centre EPF Zurich
Ich bin an der Beantwortung folgender, das ETH-Zentrum betreffender Fragen interessiert:
Woran liegt es, dass den verschiedenen kostspieligen Versuchen, das undichte Flachdach am Hauptgebäude zu sanieren, bisher noch jedes Mal kein Erfolg beschieden war?
Weshalb wurde im Maschinenlabor des ETH-Zentrums nachträglich ein Zwischenboden eingezogen, nachdem es doch Absicht des Architekten gewesen war, den Studenten den Blick hinunter in den Maschinenraum freizugeben?
Die Polyterrasse war früher ein bei alten und jungen Quartierbewohnern beliebter und schön «möblierter» Platz (zwei grosse Brunnenbecken, Skulpturen, Banknischen, hohe Bäume usw.). Beim Umbau des ETH-Zentrums hatte der Bundesrat den Zürchern versprochen, diese Terrasse wieder so schön zu gestalten, wie es dieser exponierten Lage über der Zürcher Altstadt entspricht, und einen entsprechenden Kredit von mehreren hunderttausend Fran- ken bereitgestellt. Heute präsentiert sich die Polyterrasse
immer noch als öde Betonfläche. Was ist mit dem Kredit geschehen, der für die Polyterrasse vorgesehen war? Hat der Bundesrat vor, das den Zürchern abgegebene Verspre- chen auf Wiederherstellung der Polyterrasse - auch als Aufenthaltsort für Quartierbewohner! - bald einzulösen?
Bundesrat Egli: Zur ersten Frage: Am ETH-Hauptgebäude konnten in den letzten Jahren wegen mangelnder Finanz- mittel keine wesentlichen Unterhaltsarbeiten an der beste- henden Bausubstanz ausgeführt werden. Diverse Wasser- einbrüche aus verschiedenen Gründen wurden jeweils ört- lich behoben. Es besteht aber immerhin ein Gesamtkonzept für die Dach- und Fassadensanierung, welche in mehreren Etappen durchgeführt werden soll. Der Kostenvoranschlag beträgt etwa 5,2 Millionen Franken. Diese Kosten gehen zu Lasten des Unterhaltskredites des Amtes für Bundesbauten und werden auf mehrere Jahre verteilt. Die erste Etappe ist zurzeit bereits in Ausführung.
Zur zweiten Frage: Im vorliegenden Falle musste nach ein- gehenden Untersuchungen erkannt werden, dass in der Ausrüstung der Maschinenhalle grössere Änderungen not- wendig sind, um der ETH zu ermöglichen, ihren Hauptauf- trag zu erfüllen. Schweren Herzens musste man sich entschliessen, wunderschöne alte, vor 50 Jahren eingebaute Maschinen auszubauen, um dadurch Platz zu schaffen für Maschinen, wie sie für Unterricht und Forschung in den kommenden Jahren notwendig sind.
Zur dritten Frage betreffend die Polyterrasse: Diese Polyter- rasse ist grundsätzlich nach dem Botschaftsprojekt und der erteilten Baubewilligung ausgeführt worden. Nicht ausge- führt wurde das Bassin über den Oblichtern des Mensa- foyers, wie Sie richtig ausgeführt haben. 1980, anlässlich der 125-Jahr-Jubiläumsfeier des Polytechnikums, wollte der Stadtrat Zürich dieses Bassin der Eidgenossenschaft - also dem Polytechnikum - schenken. Er konnte aber diese Absicht nicht realisieren, einerseits weil aus studentischen Kreisen opponiert wurde, andererseits aber auch aus finan- ziellen Überlegungen des Kantons Zürich selbst.
Frau Morf: Ich möchte bezüglich der Polyterrasse eine Bemerkung machen und eine Frage stellen. Ich habe fast mein ganzes Leben in diesem Quartier verbracht, und wir Quartierbewohner finden, dass das, was dort gemacht wurde, überhaupt nicht dem entspricht, was man uns damals versprochen hat. Das ist meine Bemerkung.
Dann zum Kredit: Sie haben nicht gesagt, wohin der Kredit von mehreren 100 000 Franken gekommen ist; so wie die Terrasse heute gestaltet ist, kann sie unmöglich soviel Geld gekostet haben. Das ist einfach eine Betonfläche.
Eine weitere Frage: Hat es vielleicht einen Zusammenhang mit der S-Bahnstation Seilergraben, dass dieser Ausbau nicht so gemacht wurde, wie er eigentlich ursprünglich vorgesehen war?
Bundesrat Egli: Frau Morf, ich muss Ihnen gestehen, dass ich die Bauobjekte, die in meinem Amt ausgeführt werden, nicht persönlich kontrolliere. Nach den Berichten meines zuständigen Amtes ist das Projekt so ausgeführt worden, wie es in der Baubotschaft stand. .
Übrigens habe ich Ihnen noch etwas unterschlagen, Frau Morf: Ich muss Ihnen sagen, dass die Terrasse nicht aus einer Betonplatte, sondern aus Granitplatten besteht. Gemäss unseren Meldungen - ich habe das vorhin der Kürze halber nicht ausgeführt - wird diese Terrasse bei schönem Wetter sehr gerne von Studenten und auch von Aussenstehenden zum Aufenthalt benützt.
Question 24:
Rebeaud. Ausrottung der Luchse im Wallis Extermination des lynx en Valais
Le lynx, espèce protégée, fait actuellement l'objet d'une véritable campagne d'extermination en Valais, de la part de
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certains chasseurs qui considèrent ce prédateur comme un concurrent à éliminer.
Le Conseil fédéral trouve-t-il admissible que la loi sur la chasse, ainsi que la Convention de Berne, qui protègent le lynx, soient aussi ouvertement bafouées?
En l'absence de toute réaction de l'autorité cantonale, que peut entreprendre le Conseil fédéral pour faire appliquer la loi?
Bundesrat Egli: Der Luchs ist nach Artikel 4 des Bundesge- setzes über den Jagd- und Vogelschutz in der Schweiz geschützt, er ist also nicht jagdbar. Er wurde gegen Ende des letzten Jahrhunderts ausgerottet und dann erstmals im Jahre 1971 mit Zustimmung der zuständigen Behörden im Kanton Obwalden und später auch im Kanton Neuenburg ausgesetzt. Seither hat sich der Luchs in weiten Gebieten des Alpenraumes wie auch des Jura verbreitet. Es sind diverse Klagen über Schäden laut geworden. Der Luchs hat nachweisbar Nutztiere gerissen, besonders Schafe und Zie- gen; es sollen pro Jahr 20 bis 30 Stück sein. Bisher hat der Schweizerische Bund für Naturschutz diese Schäden ver- gütet.
Wir wissen, dass im Kanton Wallis einige Kontroversen über den Schutz dieses Tieres ausgebrochen sind. An einigen Orten sind die Einwohner sogar aufgefordert worden, das Tier zu jagen. Es ist auch ein Fall von Wilderung eines Luchses im Kanton Wallis bekannt. Wir haben die Walliser Behörden aufgefordert, uns einen Bericht zuzustellen. Die- ser Bericht soll demnächst eintreffen. Wir haben bis heute keinen Grund zur Annahme, dass die Walliser Behörden den bestehenden gesetzlichen Vorschriften nicht Nachachtung verschaffen möchten.
M. Rebeaud: D'après les informations à peu près sûres qui nous viennent du Valais, un certain nombre de lynx ont été tués avec l'approbation soit explicite, soit implicite, par absence de réaction, des autorités compétentes, notam- ment du chef de la police. Les chasseurs les plus fanfarons disent que cinq lynx ou plus ont été tués, les chasseurs les plus modestes et les plus crédibles parlent d'au moins deux lynx, d'autres prétendent avoir déniché un poison qui pour- rait exterminer sélectivement tous les lynx qui entreraient en contact avec lui.
De l'avis des protecteurs de la nature en Valais, la menace est très sérieuse que tous les lynx aient disparu de ce canton, avant même que le rapport des autorités cantonales vous soit parvenu. J'aimerais donc que vous me disiez ce que peut et voudrait faire le Conseil fédéral pour éviter une telle issue.
Bundesrat Egli: Ich muss den Fragesteller daran erinnern, dass das Jagdwesen primär in der kantonalen Kompetenz liegt und dass der Bund nur eine Oberaufsicht ausübt. Das wird auch im neuen Gesetz über die Jagd und die wildleben- den Tiere so sein, das zurzeit in Vorbereitung ist und von der ständerätlichen Kommission bereits beraten wurde.
Wenn Sie sagen, die zuständigen Behörden hätten einem Abschuss des Luchses zugestimmt, so können es sicher nicht die eidgenössischen Behörden gewesen sein, denn auf eine entsprechende Meldung hin hat das hier zuständige Bundesamt für Forstwesen unverzüglich im Kanton Wallis interveniert.
Mehr kann ich Ihnen deshalb nicht sagen, weil der verlangte Bericht zurzeit noch aussteht.
Frage 25:
Günter. IV und zweites Paket Aufgabenteilung Assurance-invalidité et 2e volet de la nouvelle répartition des tâches
Ist der Bundesrat bereit, die Fragen der IV-Organisation und der IV-Subventionen aus dem zweiten Paket der Aufgaben- neuverteilung auszuklammern, um sie im Rahmen der zwei-
ten IV-Revision weiterzubehandeln, wie dies zahlreiche Behindertenorganisationen dringlich erbitten?
Bundesrat Egli: Sie wissen - Herr Günter -, dass wir zurzeit eine feinere Rentenabstufung bei der Invalidenversicherung im Studium haben. Diese Frage wird übrigens auf Anstoss von zwei Standesinitiativen wie auch von parlamentarischen Vorstössen geprüft. Im Studium sind wir bereits weit fortge- schritten. Es darf demnächst mit einem entsprechenden Gesetzesprojekt gerechnet werden.
Wir möchten mit dieser dringenden Gesetzesänderung nicht zuwarten, bis auch die Fragen organisatorischer Natur und der Subvention an die IV studiert sind. Diese Fragen stehen in Prüfung. Wir werden später prüfen, ob sie eigens zum Gesetz erhoben werden oder ob sie im Zusammenhang mit dem zweiten Paket der Aufgabenteilung ins Parlament gebracht werden sollen. Aber wir sind jedenfalls gewillt, in einem ersten Schritt vorläufig nur die feinere Rentenabstu- fung vorzuziehen.
Question 26:
Longet. Ärztliche Leistungen. Transparenz der Darstellung Relevé des prestations médicales. Transparence
Parmi les nombreuses propositions faites en vue de maîtri- ser l'explosion des coûts médicaux, figure l'exigence que les factures des médecins soient libellées de manière immé- diatement intelligible.
Il se trouve que le Conseil fédéral a proposé dans le cadre de la révision partielle de la LAMA en 1981 d'adjoindre un alinéa 7 nouveau à l'article 22b18 LAMA en vue précisément de permettre que les factures médicales soient établies en clair, énumérant de manière intelligible les prestations et leur date. Vu l'enlisement de la révision de la LAMA, le Conseil fédéral voit-il une possibilité de réaliser sans délai cette mesure élémentaire ?
Bundesrat Egli: Der Grundsatz, dass dem Honorarschuldner vom Arzt alle Angaben im Zusammenhang mit der Kranken- versicherung zu machen sind, die für die Feststellung des Anspruches auf Leistungen der Kasse notwendig sind, ist bereits im heute geltenden KUVG verankert. Im Rahmen der Teilrevision der Krankenversicherung schlägt der Bundesrat vor, dass der Arzt darüber hinaus dem Honorarschuldner auch jene Angaben zu liefern hat, welche für die Überprü- fung der Wirtschaftlichkeit der Behandlung notwendig sind. Zusätzlich soll in diesem revidierten Gesetz auch festgelegt werden, dass dem Versicherten in jedem Falle (d. h. auch wenn nicht er, sondern die Kasse Honorarschuldner ist) eine detaillierte, also eine spezifizierte Rechnung zuzustellen ist. Bereits heute ist es den Tarifpartnern unbenommen, diesbe- züglich Vereinbarungen zu treffen.
Der Bundesrat hält daher dafür, das in der Frage deutlich gewordene Anliegen im Rahmen der erwähnten Teilrevision zu berücksichtigen und auf eine vorgängige Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen zu verzichten. Wir hoffen, dass in der übernächsten Woche die Beratungen der zuständigen parlamentarischen Kommission zu Ende gehen werden.
Frage 27: Loretan. Gesetzgebung über die Gewässer. Revision Révision de la législation sur les eaux
Die laufenden Revisionen sowohl des Wasserrechtsgesetzes als auch des Gewässerschutzgesetzes beruhen auf dem gleichen Verfassungsauftrag in Artikel 24bis der Bundesver- fassung. Das eine Revisionsverfahren befasst sich mit der Nutzung, das andere mit dem besseren Schutz der Gewäs- ser (quantitativer Gewässerschutz). Beide Anliegen stehen in einem engen Zusammenhang; so sind Konflikte zwischen Nutzung und Schutz möglich. Dies ruft einer ganzheitlichen Betrachtungsweise.
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Fragestunde
Ist der Bundesrat bereit, dem Parlament die beiden Revi- sionsvorlagen in einem einzigen Entwurf oder aber minde- stens gleichzeitig vorzulegen?
Bundesrat Egli: Eine Abstimmung zwischen den Arbeiten für die Revision des Wasserrechtsgesetzes und des Gewäs- serschutzgesetzes ist bereits erfolgt und erfolgt laufend. Aufbau und Inhalt des Gewässerschutzgesetzes sind so vorgesehen, dass das Gesetz seine Wirkung sowohl mit dem revidierten als auch mit dem geltenden Wasserrechtsgesetz entfalten kann. Insbesondere gilt dies für die Restwasserbe- reiche, welche im Revisionsentwurf zum Gewässerschutz- gesetz umfassend enthalten sind.
Eine vollständige Neuorientierung der Gesetzgebungsarbei- ten zu Artikel 24bis der Bundesverfassung ist also nicht erforderlich. Es ist unzweckmässig, Gewässerschutzgesetz und Wasserrechtsgesetz zu einem einzigen Entwurf zu revi- dieren, da sie verschiedene Zielsetzungen beinhalten. Das Wasserrechtsgesetz regelt die Nutzungsaspekte der Wasser- kraft, das Gewässerschutzgesetz gewährleistet den umfas- senden Schutz der Gewässer. Eine Neuorientierung würde statt zu einer baldigen Lösung des Restwasserproblems zu einer wesentlichen Verzögerung beitragen.
Eine rasche Revision des Gewässerschutzgesetzes ist auch wegen des zweiten Paketes der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen unerlässlich. Der Gewässerschutz ist ein Teil dieses zweiten Paketes. Die demnächst den Kanto- nen zu unterbreitenden Vorschläge sehen für den Bereich des Gewässerschutzes vor, dass ein umfassender Revisions- entwurf des Gesetzes den Kantonen noch im Herbst dieses Jahres unterbreitet werden kann.
Frage 28: Ruf-Bern. Erledigung von Asylgesuchen Liquidation des demandes d'asile
Trotz der bewilligten zusätzlichen Beamtenstellen im EJPD sind erhebliche Zweifel angebracht, ob der weiter anstei- gende Berg pendenter Asylgesuche innert nützlicher Frist, d. h. möglichst rasch, abgebaut werden kann.
Ist der Bundesrat bereit, während einer beschränkten Zeit freierwerbende Juristen in privatrechtlichen Auftragsverhält- nissen zur Erledigung der Pendenzen bei den Asylgesuchen beizuziehen ?
Wie beurteilt der Bundesrat die - auch von hohen Militärs vorgeschlagene - Möglichkeit, Teile von Stäben der Territo- rialzonen während der jährlichen Dienstzeit mit der Behand- lung von Asylgesuchen zu beauftragen?
Bundesrat Friedrich: Die erste Frage von Herrn Ruf wurde bereits in der Fragestunde vom 12. März 1984 mit Nein beantwortet. (Nachzulesen im «Amtlichen Bulletin», Seite 110.) Der Beizug freierwerbender Juristen im privatwirt- schaftlichen Auftragsverhältnis wäre eine Umgehung der Stellenplafonierung. Den Einsatz militärischer Stäbe zur Behandlung von Asylgesuchen erachtet der Bundesrat als untauglich, da diese Arbeit besonderes Fachwissen und damit auch eine längere Einarbeitungszeit voraussetzt.
Ruf-Bern: Verschiedene hohe Militärs im Generalsrange, unter anderem auch ein Kommandant einer Territorialzone, der es ja eigentlich wissen müsste, beurteilen die vorge- schlagene Beauftragung von Teilen der Stäbe der Territo- rialzonen mit der Erledigung von Asylgesuchen als durch- aus realistische und effiziente Massnahme, um einen mög- lichst raschen Abbau der Asylpendenzen zu erreichen.
Kann der Bundesrat plausible Gründe nennen, weshalb er nicht bereit ist, wenigstens einen entsprechenden Versuch durchzuführen, der alleine umfassende Erkenntnisse über die Zweckmässigkeit der vorgeschlagenen Massnahme lie- fern könnte?
Bundesrat Friedrich: Ich zweifle nicht daran, dass unsere 103-N
hohen Offizere ihr eigenes Metier verstehen. Aber ich zweifle daran, dass sie jedes Metier verstehen. Ich kann Herrn Ruf einfach sagen, dass wir genügend Erfahrung haben mit der Einarbeitung unserer eigenen Mitarbeiter. Wir wissen, dass es Monate dauert, bis ein Mitarbeiter eingear- beitet ist. In einem Kurs von 14 Tagen oder 3 Wochen wäre das Rendement gleich null.
Frage 29: Ruckstuhl. Käseimporte aus Österreich Fromages importés d'Autriche
Die Schweiz hat im vergangenen Jahr 2,2 Millionen Kilo Käse aus Österreich importiert. Diese Ware gelangt vielfach ohne jede Herkunftsangabe auf den Markt. Der schweizeri- schen Milchwirtschaft entsteht daraus ein Schaden. Die Eidgenössische Zollverwaltung weigert sich unter Berufung auf das Amtsgeheimnis, die Importeure dieser Ware zu nen- nen. Geht die Auslegung des Amtsgeheimnisses in diesem Fall nicht zu weit?
Bundesrat Stich: Die Geheimhaltungspflicht über Angaben in der Einfuhrdeklaration ist im Artikel 10 der Verordnung vom 10. Januar 1972 festgelegt. Der Bundesrat hat keinen Grund, daran etwas zu ändern. Die Auskunftsverweigerung durch die Oberzolldirektion ist deshalb zu Recht erfolgt. Auf der anderen Seite ist darauf hinzuweisen, dass öster- reichischer Käse als solcher deklariert werden muss, gemäss Artikel 84 und 84a der Lebensmittelverordnung. Die Durchsetzung dieser Vorschrift ist den kantonalen Lebens- mittellaboratorien übertragen.
Frage 30: Meier-Zürich. Nationalbank-Devisen. Diversifikation der Anlagen
Devises de la Banque nationale. Diversification
Dem Geschäftsbericht der Nationalbank ist zu entnehmen, dass der Devisenbestand praktisch ausschliesslich aus Dol- larguthaben besteht. Aufgrund der Handelsbilanzdefizite (jährlich etwa 10 Milliarden Dollar), der jährlichen Rech- nungsdefizite (etwa 160 Milliarden Dollar) und der bald auf 2000 Milliarden Dollar angestiegenen Staatsschuld der USA hat die Nationalbank ihre Rückstellungen für Dollar-Wäh- rungsverluste auf 8,5 Milliarden Franken erhöht.
Ein gleicher Verschuldungsgrad ergäbe für die Schweiz eine Bundesverschuldung von 110 Milliarden Franken (1983 = 25 Milliarden) und ein jährliches Defizit der Bundesrech- nung von 110 Milliarden Franken (1983 = 1,2 Milliarden). Ist es angesichts dieser Fakten nicht an der Zeit, die Anlage der SNB-Devisen auf mehrere Währungen zu verteilen?
Bundesrat Stich: Die Währungsreserven der Nationalbank sind die Aktiven der Nationalbank. Über deren Anlage entscheidet gemäss Gesetz das Direktorium der National- bank, und das Direktorium ist auch dafür verantwortlich. Im ganzen darf man feststellen, dass den Intentionen des Fragestellers Rechnung getragen wird, indem 25 Prozent der Aktiven durch Gold gedeckt sind, welches wertmässig zum gesetzlichen Kurs berechnet wurde. Ein Fünftel aller Forderungen, wenn man von kursgesicherten Dollarreser- ven absieht, ist heute schon in anderen Währungen ange- legt als in Dollars.
Ich kann Ihnen also sagen: Dem Begehren ist Rechnung getragen, aber die Angelegenheit gehört in den Bereich der Nationalbank und nicht des Bundesrates.
Politique gouvernementale/Plan financier
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Question 31:
Vannay. Ehepaare und Konkubinatspartner. Steuerliche Ungerechtigkeiten
Inégalités fiscales entre couples mariés et concubins
Le 13 avril 1984, le Tribunal fédéral rendait un arrêt nuancé: il reconnaissait comme contraire au principe de l'égalité (art. 4, 1er al., de la constitution) le fait qu'un couple marié, dont les deux conjoints travaillent, paie plus d'impôts qu'un couple vivant en union libre.
Je demande au Conseil fédéral, s'il est prêt, avant de connaî- tre tous les considérents du Tribunal fédéral, à faire étudier ces importantes questions de l'égalité de l'homme et de la femme en matière fiscale et de l'imposition séparée.
Est-il disposé - dans le cadre des travaux actuellement en cours sur l'harmonisation fiscale et l'impôt direct - à propo- ser les modifications nécessaires pour appliquer strictement l'article 4 de la constitution ?
Bundesrat Stich: Die Frage der Ehegattenbesteuerung hat der Bundesrat in der Botschaft zur Steuerharmonisierung ausführlich beschrieben. Er hält daran fest, dass man bei der Familienbesteuerung bleibt. Auch der von der Fragestellerin zitierte Bundesgerichtsentscheid stellt die Familienbesteue- rung nicht in Frage. Das Parlament wird aber Gelegenheit haben, dazu Stellung zu nehmen, wenn es die Botschaft über die Steuerharmonisierung behandelt. Ausserdem wird anlässlich der Behandlung einer Motion zum selben Thema davon die Rede sein.
Frage 32: Aliesch. Schweizer Schwerverkehr im Ausland. Konkurrenzfähigkeit
Poids lourds suisses à l'étranger. Compétitivité
In der BRD scheinen Bestrebungen im Gange zu sein, dem Schweizer Schwerverkehr auf den deutschen Strassen neue Belastungen aufzuerlegen. Auf den 1. Januar 1985 sollen die Schweizer Lastwagen in der BRD die Kraftfahrzeugsteuer entrichten müssen. Zudem soll für die Schweizer Lastwagen die Gewichtslimite von 28 Tonnen auch in der BRD gelten, und man will die Mehrwertsteuer nicht mehr zurück- erstatten.
Hat der Bundesrat Kenntnis von diesen Bestrebungen, und was gedenkt er allenfalls zu unternehmen, um die gefähr- dete Konkurrenzfähigkeit des Schweizer Schwerverkehrs im Ausland zu wahren?
Bundespräsident Schlumpf: Unserem Departement wurde vor einigen Tagen durch den Schweizerischen Nutzfahr- zeugverband, die ASTAG, mitgeteilt, dass in der BRD Bestre- bungen im Sinne der Anfrage von Nationalrat Aliesch im Gange seien. Amtliche Mitteilungen dieser oder ähnlicher Art sind uns bis heute nicht zugegangen.
Der Bundesrat hat natürlich die Haltung des Auslandes im Anschluss an die Beschlussfassung der eidgenössischen Räte über die Einführung einer Autobahnvignette und einer Schwerverkehrsabgabe seit der Volksabstimmung von Ende Februar laufend verfolgt. Ich habe in diesem Zusammen- hang auch die europäischen Verkehrsminister orientiert, und zwar schon im März, ebenfalls die Verkehrsminister der EG-Staaten, damals unter dem Vorsitz von Herrn Dollinger und jetzt von Herrn Fitermann aus Frankreich. Ende Mai in Oslo hatte ich Gelegenheit, die europäischen Verkehrsmini- ster zu orientieren, insbesondere darüber, dass es sich bei der Nationalstrassenvignette und der pauschalen Schwer- verkehrsabgabe um eine befristete Regelung handelt, wel- che dem staatsvertraglichen Prinzip der Nichtdiskriminie- rung, d.h. der Gleichstellung von Inländern und Ausländern völlig gerecht wird, weil wir ja nicht differenzieren. Wir haben diese Fragen auch persönlich im Gespräch mit dem deutschen Bundesminister für Verkehr, Herrn Dollinger, erörtert. Gegenwärtig sind auf Verwaltungsstufe weitere Gespräche in dieser Angelegenheit im Gange, in denen es
insbesondere um die durch Verordnung zu treffende Aus- führungsregelung geht.
Ich möchte allgemein dazu im Anschluss an die Frage von Nationalrat Aliesch festhalten, dass sich bis anhin die Ein- wände, die uns gegenüber im Ausland erhoben wurden, auf die Nationalstrassenvignette bezogen haben. Andere Länder in unserer Umgebung erheben derartige Abgaben ja längst und in einem unvergleichlich grösseren Ausmass, mit ganz anderen Ansätzen, strecken- und tagesbezogen, nicht als Jahrespauschalen.
Was die Bundesrepublik Deutschland betrifft, möchte ich mit aller Klarheit auch hier sagen - und das ist in unserem Lande lange Zeit gar nicht zur Kenntnis der Öffentlichkeit gelangt -, dass die Bundesrepublik Deutschland seit etwa 20 Jahren auf allen unseren Autobussen und Autocars, die die deutschen Strassen jeglicher Art befahren, eine Kilome- terbezogene Abgabe von 0,7 Pfennig pro Person und Kilo- meter erhebt. Das kann für bloss einen Tag mehr ausma- chen für unsere Postautos oder privaten Autocars, als der deutsche Autocar oder Bus, der in die Schweiz einfährt, pauschal für ein oder zwei Monate zu bezahlen hat. Das vorgesehene Minimum für zwei Tage für ausländische Auto- cars beträgt 30 Franken. Das erreicht unser Autocar in der Bundesrepublik aber schon - machen Sie die Rechnung - wenn er mit 40 Personen 100 Kilometer weit fährt.
Ich möchte festhalten, dass sogennante Gegenmassnahmen dieser Länder, welche seit Jahren und Jahrzehnten derartige Verkehrsabgaben erheben, und zwar kilometerbezogen wie Frankreich, wie Italien, wie Österreich und in bezug auf Autocars auch die Bundesrepublik, gegenüber schweizeri- schen Benutzern dieser Strassen doch recht erstaunlich wären, und dass solche Massnahmen, wenn sie getroffen werden sollten, dem Gebot der Nichtdiskriminierung, d. h. der Gleichstellung von Inländern und Ausländern, entspre- chen müssten, wie wir das mit unserer Vignette und Schwer- verkehrsabgabe machen, ansonst sie geltende internatio- nale Ordnungen verletzen würden.
Bei diesem Stand der Dinge erachtet es der Bundesrat im gegenwärtigen Zeitpunkt als nicht geboten und auch nicht zweckmässig, Vorkehren zur Wahrung der Konkurrenzfä- higkeit des schweizerischen Transportgewerbes in bezug auf Auslandfahrten in die Wege leiten; aber selbstverständ- lich werden wir die weitere Entwicklung aufmerksam verfol- gen. Die Gespräche mit der Bundesrepublik Deutschland sind auf Verwaltungsebene ohnehin im Gange.
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Regierungsrichtlinien 1983 bis 1987 Grandes lignes de la politique gouvernementale 1983 à 1987
84.002 Legislaturfinanzplan 1985 bis 1987 Plan financier de la législature 1985 à 1987
Fortsetzung - Suite Siehe Seite 766 hiervor - Voir page 766 ci-devant
M. Cevey, rapporteur: Une première remarque s'impose au terme de ce débat. Le cinquième rapport sur les Grandes lignes de la politique gouvernementale n'a pas levé les doutes maintes fois exprimés dans le passé quant à l'utilité de cet échange de vues quadriennal entre les deux pouvoirs sur les questions essentielles de la législature naissante. Une remarque doit être cependant formulée, sans malice aucune: rarement débat aura attiré autant d'orateurs à la
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09
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18.06.1984 - 14:30
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