Verwaltungsbehörden 04.05.1984 84.386
20012480Vpb4 mai 1984Ouvrir la source →
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Postulat Affolter
84.386 Postulat Affolter. Alkoholverwaltung. Aufgabenentflechtung Régie des alcools. Répartition des tâches
Wortlaut des Postulates vom 21. März 1984 Der Bundesrat wird eingeladen:
a. in der Eidgenössischen Alkoholverwaltung die Möglich- keiten einer strukturellen Entflechtung der Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche unter Zuzug verwaltungsunabhän- giger Fachleute überprüfen zu lassen;
b. zu prüfen, ob nach struktureller Bereinigung, insbeson- dere Zuordnung der spezifisch landwirtschaftlichen Belange an das EVD, durch Revision des Geschäfts- verkehrsgesetzes die den Alkoholkommissionen in Artikel 51 bis 53bis zugewiesenen Aufgaben auf die Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte zu übertra- gen wären.
Texte du postulat du 21 mars 1984 Le Conseil fédéral est invité:
a. à faire examiner, avec le concours de specialistes indé- pendants de l'administration, les moyens de désimbriquer les structures de la Régie des alcools de façon à mieux répartir les tâches et les domaines de compétences;
b. à examiner si, les structures étant mises au net, notam- ment les affaires spécifiquement agricoles étant attribuées au DFEP, il n y'aura pas lieu de transférer aux commissions des finances et de gestion des deux Chambres, les tâches attribuées dans les articles 51 à 53bis aux commissions de l'alcool, ce qui nécessitera une révision de la loi sur les rapports entre les Conseils.
Affolter: Nachdem ich schon den halben Morgen bestritten habe, werde ich Sie nicht mehr lange hinhalten, um so weniger, als ich der Presse entnehmen konnte, dass dem Hauptanliegen meines Postulates Genüge getan werden soll.
Eine Auseinandersetzung mit den Strukturproblemen der Alkoholverwaltung, auch mit den Überschneidungen mit anderen Zuständigkeitsbereichen, hat heute keinen Sinn, bevor wir nicht im Besitz der Resultate dieser Expertise sind. Ich habe mich noch als Mitglied der Alkoholkommission im letzten Winter, im Zusammenhang mit der Beratung der Rechnung, in diesem Rat geäussert und Ihnen auch meine Frustration gestanden. Dass damit in Öffentlichkeit und Presse ein latent vorhandenes Unbehagen wieder aufbrach, ist eine Tatsache. Herr Bundesrat Stich hat das mitbekom- men. Man soll dies aber nicht mir in die Schuhe schieben. Dies hat die Alkoholverwaltung selbst zu verantworten. Wie'ich aber hörte, ist heute die Alkoholverwaltung mit der Expertise einverstanden. Ich stimme mit Herrn Bundesrat Stich überein, dass es an der Zeit sei, Druck von diesem Verwaltungszweig wegzunehmen, Voraussetzungen zu schaffen, dass die Alkoholverwaltung nicht fast jeden Tag Gegenstand von erbosten Leserbriefen und kritischen Äus- serungen wird, dass sie endlich als Gesprächsthema von Stammbeizen in der Schweiz verschwindet. Ich weiss nicht - man wird das vielleicht heute hören -, wem die Begutach- tung der Regie übertragen werden soll oder übertragen worden ist und wie der Auftrag an diese Instanz lautet. Dies ist auch nicht meine Aufgabe. Vor etwas möchte ich aber noch angelegentlich warnen - das ist meine heutige Haupt- sorge-, nämlich vor einer Alibiübung irgendwelcher Art. Wir haben es erlebt, dass die Vorschläge der Expertenkommis- sion Huber - als Bundeskanzler einer der besten Kenner der Materie - vom Bundesrat seinerzeit negiert worden sind; mit Billigung eines nicht genügend informierten Parlamentes. Die Alkoholkommission hat seinerzeit auch ein Gutachten 28-S
des Bundesamtes für Organisation erhalten, auf Bestellung der Alkoholverwaltung hin, das alles in bester Ordnung befand. Sie verstehen deshalb vielleicht etwas meine Skep- sis in diesem Punkt.
Noch kurz zum zweiten Punkt des Postulates: Übertragung der den Alkoholkommissionen im Geschäftsverkehrsgesetz zugewiesenen Aufgaben auf die Finanz- und Geschäftsprü- fungskommissionen. Auch dieser Punkt wird mit Vorteil nach der strukurellen Entflechtung der Eidgenössischen Alkoholverwaltung endgültig zu bedenken und zu entschei- den sein. Ich stehe zwar schon jetzt nicht an, hier zu erklären - man kennt diese Auffassung -, und zwar aus vierjährigen Erfahrungen heraus, dass ich die Alkoholkommission schlicht und einfach als Überbein des parlamentarischen Kommissions- und Kontrollapparates betrachte. Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen sind mit ihren Instrumen- tarien viel geeigneter und viel besser in der Lage, diese Kontrollfunktion effektiv wahrzunehmen. In besonderem Mass gilt dies natürlich für unsere eigene Kommission, die - im Gegensatz zur nationalrätlichen Regelung - sich nur gerade mit der Alkoholverwaltung befasst. Wie Sie wissen, habe ich mit einer Motion angeregt, durch Änderung des Geschäftreglementes die ständerätliche Kommission mit den Belangen der Gesundheit und der Umwelt zu betrauen und sie entsprechend umzutaufen.
Kurz und gut: Ich bin dem Bundesrat und speziell Herrn Bundesrat Stich dankbar, wenn man nun diese Anregung auf Expertisierung durch eine unabhängige Fachinstanz aufnimmt und wenn man dieses «goldene Pferdchen», wie ich es genannt habe, einmal einem wirklich unabhängigen Richterkollegium vortraben kann. Denkbar wäre, dass es unter Umständen nachher nicht mehr auf so vielen Weiden, Kartoffeläckern und Obstkulturen grasen wird wie bisher.
Bundesrat Stich: Die Alkoholverwaltung wird seit Jahren dauernd und immer wieder - und möglicherweise immer wegen derselben Sache - angeschossen. Das ist der Grund, weshalb ich mich entschlossen habe, dem Wunsch der Alkoholdelegation nachzukommen und im Sinne des Postu- lates Affolter eine Überprüfung der Aufgaben, der Zustän- digkeiten im Sinne der Entflechtung einmal von neutraler Instanz durchführen zu lassen. Aber ich bin mir bewusst, dass - und ich bin heute darin bestätigt worden durch einen Leserbrief in der «Neuen Zürcher Zeitung», dessen Verfas- ser wir natürlich auch kennen - man jetzt sagt, es sei sowieso eine Alibiübung, wenn das Finanzdepartement die- sen Auftrag erteile. An sich bin ich bis jetzt allen Vorwürfen nachgegangen, die mich direkt erreicht haben. Abgesehen davon, dass man vielleicht die Unterstellung der Alkoholver- waltung unter das Finanzdepartement bestreitet, oder dass man findet, die Abteilung für Obst oder die Abteilung für Kartoffeln gehöre eigentlich in das Volkswirtschaftsdeparte- ment, in das Bundesamt für Landwirtschaft, abgesehen davon - das sind auch immer wiederkehrende Grundgedan- ken - habe ich keine Vorwürfe gegen die Alkoholverwaltung gehört, die die letzte Zeit betreffen. Die liegen alle minde- stens sechs, sieben Jahre zurück und sind meines Erach- tens insofern auch erledigt.
Ich darf zudem feststellen, dass sich gerade durch die Wahl des jetzigen Direktors, Herrn Müller, natürlich auch einiges tatsächlich geändert hat. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass beispielsweise im Alkohollager von Delsberg heute noch 8,5 Etatstellen zu verzeichnen sind. Ursprünglich waren es deren 15. Ich muss einfach hier feststellen: Es ist verschiedenes gegangen.
Die Frage der Unterstellung ist, meiner Auffassung nach, im Moment gut gelöst. Das möchte ich ganz klar festhalten. Denn an sich sind durch die Aufgaben, die der Alkoholver- waltung von Verfassung und Gesetz zugeschrieben sind, sehr verschiedene Gebiete angesprochen. Davon betroffen ist einmal das Bundesamt für Landwirtschaft, bei der Ein- fuhr das Bawi, das Gesundheitsamt, die Zollverwaltung usw. Es gibt also sehr verschiedene Anlaufstellen, mit denen effektiv koordiniert werden muss.
Ich bin mit dem Postulanten der Meinung, dass man diese
Le président
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E 4 mai 1984
Fragen einmal verwaltungsunabhängig überprüfen muss. Aber ich möchte Sie doch bitten - wie immer der Entscheid herauskommt -: Schliessen Sie nicht daraus, dass es eine Alibiübung sei. Es wird heute schon gesagt, wir würden auf jeden Fall den falschen Experten nehmen. Dazu muss ich klar sagen: Einen Experten, der hier ziemlich oft zur Diskus- sion steht, akzeptiere ich nicht. Ich stelle nicht einen ehema- ligen Mitarbeiter der Alkoholverwaltung an für diese Exper- tise, und auch seinen Freund nicht! Aber ich muss in aller Form ablehnen, dass daraus geschlossen wird, es sei eine Alibiübung.
Bezüglich der Aufgabenstellung werden wir mit der Alkohol- delegation - d. h. der Aufsichtsbehörde - zusammenarbei- ten, und wir werden die Fragen, die sich stellen, mit der Alkoholdelegation im Laufe der nächsten Woche diskutie- ren. Wenn diese Fragen aufgelistet sind, werden wir vom Departement aus den Experten bestimmen. Insofern kann ich also sagen, dass der Bundesrat bereit ist, den Punkt a des Postulates Affolter entgegenzunehmen.
Für den Punkt b muss sich der Bundesrat nicht als zustän- dig erklären. Das ist die Sache des Parlamentes, Ihres Rates, wie Sie die Oberaufsicht über die Alkoholverwaltung ausge- stalten wollen, wern Sie diese Aufgabe übertragen wollen. Das ist Ihre Entscheidung und nicht die Entscheidung des Bundesrates.
Überwiesen - Transmis
84.019
Waldschäden. Dringlicher Bundesbeschluss Dépérissement des forêts. Arrêté fédéral urgent Bundesbeschluss über Beiträge an ausserordentliche Massnahmen gegen Waldschäden
Arrêté fédéral sur des subventions à des mesures extraor- dinaires contre les dégâts aux forêts
Siehe Seite 204 hiervor - Voir page 204 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 2. Mai 1984 Décision du Conseil national du 2 mai 1984
Schlussabstimmung - Vote final Für Annahme des Beschlussentwurfes 31 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
83.002
Zukunft ohne weitere Atomkraftwerke. Volksinitiative Avenir sans nouvelles centrales atomiques. Initiative populaire
Siehe Jahrgang 1983, Seite 497 - Voir année 1983, page 497 Beschluss des Nationalrates vom 4. Mai 1984 Décision du Conseil national du 4 mai 1984
Schlussabstimmung - Vote final Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen An den Nationalrat - Au Conseil national
24 Stimmen
7 Stimmen
Le président: Avant de clore cette session extraordinaire, je dois vous informer que M. Bendel, traducteur de notre conseil, a été avec nous aujourd'hui pour la dernière fois. En sa nouvelle qualité de secrétaire de la ville de Vevey, il ne lui est plus possible de séjourner à Berne durant les ses- sions et, pour cette raison, il a fait parvenir sa démission au Bureau à la fin de l'année dernière.
M. Bendel, bien qu'il soit encore jeune, est actuellement le doyen de fonction de notre conseil. Depuis la session de printemps 1968, soit depuis seize ans, il assume avec beau- coup d'élégance la fonction pas toujours facile de traduc- teur de notre conseil.
Bilingue, polyglotte même, il a toujours bien traduit les communications des présidents. Les langues présidentielles changent; la traduction est fidèle!
Nous regrettons de ne plus pouvoir compter sur la bonne et souriante collaboration de M. Bendel. Nous lui pardonnons son départ et le faisons d'autant plus volontiers que c'est une ville vaudoise qui bénéficiera dorénavant de sa collabo- ration. M. Bendel montre ainsi son goût pour le bon choix. Au nom du Conseil des Etats, je remercie M. Bendel de sa contribution durable à la clarté de nos débats. Je le félicite de sa nomination à Vevey et lui souhaite le plus cordiale- ment du monde beaucoup de succès dans cette jolie cité. Tous nos vœux, Monsieur Bendel! (Applaudissements)
Schluss der Sitzung und der Session um 11.20 Uhr Fin de la séance et de la session à 11 h 20
83.055 Energieversorgung. Volksinitiative Approvisionnement en énergie. Initiative populaire
Siehe Jahrgang 1983, Seite 497 - Voir année 1983, page 497 Beschluss des Nationalrates vom 4. Mai 1984 Décision du Conseil national du 4 mai 1984
Schlussabstimmung - Vote final Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen An den Nationalrat - Au Conseil national
24 Stimmen
7 Stimmen
Herausgegeben vom Protokollierungsdienst der Bundesversammlung Chef: Dr. E. Frischknecht Druck und Expedition: Grafino Grafische Betriebe AG Bern
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Postulat Affolter. Alkoholverwaltung. Aufgabenentflechtung Postulat Affolter. Régie des alcools. Répartition des tâches
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Dans
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Jahr
1984
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Maisession
Session
Session de mai
Sessione
Sessione di maggio
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.386
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
04.05.1984 - 08:00
Date
Data
Seite
213-214
Page
Pagina
Ref. No
20 012 480
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