Verwaltungsbehörden 06.03.1984 83.076
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Personnel fédéral. Compensation du renchérissement
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6 mars 1984
die auf Zahlungen des Bundes angewiesen sind, wissen, was sie tatsächlich zugut haben. Die Berechtigten sollten die Beträge dann auch bekommen, wenn sie es zugut haben.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit (Nichteintreten) 22 Stimmen Für den Antrag der Minderheit (Eintreten) 20 Stimmen
Le président: L'entrée en matière est donc refusée. La majorité de la commission vous propose dès lors l'adoption de l'arrêté fédéral. Je donne la parole au président de la commission.
Belser, Berichterstatter: Wir sind der Meinung, wir sollten dem von der Kommission vorgelegten Bundesbeschluss in globo zustimmen.
Le président: Le président de la commission nous propose maintenant de voter le projet proposé par la majorité de la commission in globo. Y a-t-il une autre proposition? Tel n'est pas le cas.
Bundesbeschluss - Arrêté fédéral Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
An den Nationalrat - Au Conseil national
20 Stimmen 16 Stimmen
83.076 Bundespersonal. Teuerungszulagen Personnel fédéral. Compensation du renchérissement
Botschaft und Beschlussenwurf vom 28. November 1983 (BBI IV, 545) Message et projet d'arrêté du 28 novembre 1983 (FF IV, 549)
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Hefti, Berichterstatter. Der gegenwärtig in Kraft stehende Bundesbeschluss über die dem Bundespersonal zu gewäh- renden Teuerungszulagen läuft Ende dieses Jahres ab. Der Bundesrat beantragt, denselben um vier weitere Jahre zu verlängern.
Derzeit wird die Teuerung halbjährlich ausgeglichen, auf- grund der jeweiligen Lebenskosten. Bis jetzt galt hierfür als Massstab exakt der Stand des Lebenskostenindexes für die Konsumentenpreise. Neu soll der Ausgleich an sich nur noch einmal im Jahr erfolgen. Der Bundesrat will sich allerdings die Kompetenz geben lassen, eine zusätzliche Teuerungszulage zum Ausgleich der zwischenzeitlich einge- tretenen Teuerung ausrichten zu können, wobei die wirt- schaftlichen Verhältnisse zu prüfen sind.
Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt, dass künftig in jedem Falle die Teuerung nur noch einmal im Jahr auf den 1. Januar auszugleichen sei und auf die erwähnte Kompe- tenz zu weiteren Zulagen verzichtet werde. Eine Minderheit will hier am bundesratlichen Vorschlag festhalten. Einen anderen Punkt beschlägt der von der Minderheit vorge- schlagene Absatz 1bis bei Artikel 2. Danach soll der Bundes- rat befugt sein, sofern es die wirtschaftlichen Verhältnisse erfordern, die Teuerungszulagen tiefer als gemäss Index- stand anzusetzen, wobei allenfalls nach Besoldungsklassen
abzustufen wäre. Die Mehrheit konnte sich dem nicht an- schliessen.
Sodann hat uns heute Herr Kollega Miville einen Strauss von Anträgen und Eventualanträgen beschert. In der Kommis- sion hatte er diese noch nicht gestellt.
Der Kommissionsbeschluss, die Teuerung jährlich nur noch einmal auszugleichen, gab Anlass zu Vorwürfen, der Grund- satz des automatischen vollen Teuerungsausgleiches sei verleugnet worden. Man kann sich jedoch fragen, ob der kleine Schritt der Kommission bereits eine solche Verlet- zung bedeute. Aber auch wenn dem so wäre, darf ein starrer Automatismus beim Teuerungausgleich je länger, je weni- ger als Tabu betrachtet werden. Das widerspräche schon einem Postulat, welches unser Rat 1981 angenommen hat und welchem um so mehr Bedeutung zukommt, als es bestritten worden war, aber dann doch die Zustimmung der Dreiviertelmehrheit fand.
Diejenigen, welche dieses Tabu auch nur leicht zu hinterfra- gen beginnen, versucht man mit dem Vorwurf zu geschwei- gen, sie wollten den Teuerungsausgleich überhaupt zu Fall bringen. Davon ist aber nicht die Rede. Hingegen müssen wir auch die Grenzen sehen, welche in dieser Sache beste- hen. Den Folgen einer Verschlechterung der Wirtschaftslage - wenigstens soweit hierfür Preiserhöhungen bei Importen und Leistungsabfall im Inland die Ursache sind - können wir uns auf die Dauer nicht einfach durch den Teuerungsaus- gleich entziehen. Dadurch werden nur die erforderlichen Anstrengungen zur Überwindung der Schwierigkeiten hin- ausgezögert. Das Ergebnis eines solchen Laissez-faire ist uns aus gewissen ausländischen Staaten bekannt. Es wer- den plötzlich Reduktionen in einem Ausmasse notwendig, die nicht nur für alle viel härter sind, sondern es ergeben sich, wie meist bei abrupten und einschneidenden Eingrif- fen, in anderer Hinsicht Nachteile. Eine vernünftige Regie- rung, ein vernünftiges Parlament und ein vernünftiges Volk werden kleine Korrekturen zurzeit grösseren Schäden in der Zukunft vorziehen.
Auch unter jenen, welche jetzt den uneingeschränkten Teuerungsausgleich erhalten, fehlt es nicht an Leuten, wel- che vor den angetönten Zusammenhängen die Augen nicht verschliessen. Andere aber scheinen sich gegen auch nur die geringste persönliche Einbusse zu sträuben. Das staatli- che Personal sollte eigentlich nicht unerbittlich darauf beharren, sich derart von der Privatwirtschaft zu distanzie- ren. Wir wissen, wenn wir es auch nicht gerne sagen, dass namentlich beim zweiten Sektor - und ohne ihn vermögen auch die anderen nicht zu bestehen - vielfach ein zu hohes Kostenniveau Hauptgrund für die heutigen Schwierigkeiten bildet.
Sodann können - beim Gewicht, das heute dem Bund in den meisten Bereichen des nationalen Lebens zukommt - des- sen Beamte in verantwortlicher Stellung einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Teuerungsentwicklung ausüben. Auch von hier aus fragt es sich, ob es richtig ist, diese vollständig von den Folgen einer Teuerung abzuschir- men. Das gilt auch für den Bundesrat. Anlässlich einer Wirtschaftsdebatte in unserem Rat im Herbst 1982 habe ich bemerkt: «Bei der Frage des Teuerungs- und Indexautoma- tismus möchte ich dem Bundesrat keinesfalls unterschie- ben, auch persönliche Überlegungen mitspielen zu lassen. Um so mehr kann er hier gewisse Initiativen ergreifen und sich dabei immer noch vom französischen Staatspräsiden- ten und seiner Regierung rechts überholen lassen.» Von mir aus gesehen möchte ich bemerken, dass sich der Bundesrat in dieser Sache immer noch etwas schwer tut.
Namens der Kommission beantrage ich Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung zu den Kommissionsanträgen.
Moll: Sie haben aus dem Votum des Kommissionspräsiden- ten gehört, dass der Grundsatz der Ausrichtung einer Teue- rungszulage an das Bundespersonal grundsätzlich nicht bestritten ist. Ich möchte auch vorweg darauf hinweisen, dass sich sicher der Antrag des Bundesrates, aber auch die Anträge der Kommission und der Minderheitsantrag von Herrn Letsch nicht gegen das Bundespersonal richten und
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kein Misstrauen gegenüber dem Bundespersonal darstellen. Wir wissen genau, dass wir beim Bund auf allen Stufen tüchtige Mitarbeiter haben. Aber trotzdem darf die Besol- dungspolitik des Bundes nicht isoliert betrachtet werden. Es sind nicht nur finanzielle, nicht nur wirtschaftliche, sondern es sind vor allem auch psychologische Überlegungen, die einen Vergleich mit der entsprechenden Lohnpolitik der privaten Arbeitgeber erfordern.
Die Mechanismen der Vollindexierung können die Lei- stungskraft privater Unternehmen je nach ihrer Kosten- und Ertragsstruktur überfordern. Eine Abkoppelung der Lohn- entwicklung vom Index und eine Ausschaltung des reinen Automatismus wurde deshalb immer wieder verlangt und sollte auch immer angestrebt werden. Es wurde bereits auf das Postulat von Herrn Letsch vom Jahre 1981 hingewiesen. In jener Postulatsbegründung hat Herr Letsch darauf hinge- wiesen, dass in weiten Teilen der privaten Wirtschaft auf die betrieblichen Möglichkeiten und Grenzen Rücksicht ge- nommen werden müsse, um die Rezession erfolgreich zu bewältigen und die Arbeitsmarktlage zu verbessern. Es ist deshalb zu vermeiden, dass sich Arbeitnehmer in Branchen, die noch flexible Lohnregelungen kennen, immer wieder gegenüber Arbeitnehmern in Branchen mit starren Automa- tismen - wie das eben für die öffentliche Verwaltung zutrifft - mehr und mehr benachteiligt fühlen. Das Ziel, so verlangte damals Herr Letsch, dürfe nicht mehr Automatismus, son- dern müsste mehr Flexibilität sein.
In seiner Antwort hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass mit Bezug auf die Besoldungen des Bundespersonals damals keine Änderung möglich war. Aber heute, bei der Revision des bis Ende dieses Jahres geltenden Bundesbe- schlusses, ist eben eine solche Anpassung möglich, und heute ist es auch möglich, die Intentionen des Postulates Letsch in die Tat umzusetzen.
Der Bundesrat vertritt in seiner Botschaft richtigerweise den Grundsatz, das Bundespersonal sei bei gleichen Verhältnis- sen gleich zu behandeln wie die überwiegende Mehrheit der Arbeitnehmer im privaten Wirtschaftsbereich. Der Grund- satz ist richtig. Der Grundsatz sollte aber nicht nur dann angewendet werden, wenn gegenüber der Privatwirtschaft nachgezogen wird, sondern der Grundsatz sollte auch dann gelten, wenn im Vergleich mit der Privatwirtschaft zurückge- steckt werden muss. Von diesem Grundsatz darf meines Erachtens auch nicht dispensiert werden, weil Ertragslage, Gewinnstreben, Kostenstrukturen privater Unternehmer nicht mit dem Bund verglichen werden können. Sicher ist, dass sie nicht kongruent verglichen werden können, aber ebenso sicher ist, dass auch die Finanzlage des Bundes bei der Bemessung und Beurteilung des Teuerungsausgleichs eine Rolle spielen muss. Der Bundesrat hat denn auch in seiner Botschaft mit Recht darauf hingewiesen, dass die Lebenskosten und die jeweilige Wirtschaftslage mit der entsprechenden Lohnpolitik privater Arbeitgeber ausschlag- gebend seien.
Die Branchenverbände der privaten Wirtschaft kennen, abgesehen von wenigen Ausnahmen, nur einmalige jährli- che Verhandlungen über den Teuerungsausgleich. Bei den Verhandlungen über Gesamtarbeitsverträge ist die Entwick- lung des Konsumentenpreisindexes erst noch ein Kriterium neben verschiedenen anderen. Massgebend sind bei diesen Verhandlungen die Wirtschaftslage, die allgemeine Markt- lage, aber auch die Arbeitsmarktlage und Veränderungen im Sozialbereich. Angesichts der allgemeinen wirtschaftlichen Lage kann heute in der privaten Wirtschaft in vielen Fällen ein Teuerungsausgleich überhaupt nicht mehr oder nicht mehr voll gewährt werden. Ich möchte nur daran erinnern, dass bei der Erneuerung des Gesamtarbeitsvertrages in der chemischen Industrie in Basel für eine privilegierte Arbeit- nehmerschaft vom Automatismus und auch von der rückwir- kenden Teuerungszulage abgegangen wurde.
Es ist zu berücksichtigen, dass der Bundesbeschluss, den wir hier heute beschliessen, für vier Jahre gilt, währenddem in der Privatwirtschaft über den Teuerungsausgleich jedes Jahr neu verhandelt und neu bestimmt wird. Der Bund ist der grösste Arbeitgeber unseres Landes. Seine Besoldungs-
politik beeinflusst auch die Besoldungspolitik der öffentli- chen Arbeitgeber in Kantonen und Gemeinden. Der Besol- dungspolitik des Bundes kommt also Signalwirkung insbe- sondere auch gegenüber der privaten Wirtschaft zu.
Aus diesen Gründen bin ich der Meinung, dass der Antrag des Bundesrates, nur noch einmal jährlich einen Teuerungs- ausgleich zu gewähren, ein Schritt in die richtige Richtung ist. Im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und im Sinne des früheren Postulates liegt auch der Minderheits- antrag Letsch, dem Bundesrat die Kompetenz einzuräumen, die Teuerungszulagen tiefer anzusetzen, wenn es die wirt- schaftlichen Verhältnisse erfordern.
Zum Schluss noch ein Wort zum ergänzenden Teuerungs- ausgleich nach geltendem Recht. Es ist darauf hinzuweisen, dass das eine Sonderbegünstigung des Bundespersonals ist, welche die private Wirtschaft nicht kennt. Nach der Botschaft dürften solche Nachzahlungen in Betracht fallen, wenn in massgebenden Bereichen der Privatwirtschaft der Teuerungsausgleich gewährt und gleichzeitig nachträgliche Reallohnerhöhungen ausgerichtet werden. Damit ist zu- gleich gesagt, dass durch diese ergänzende Teuerungszu- lage die Kompetenzordnung zwischen Bundesrat und Parla- ment ausser Kraft gesetzt würde, weil über Reallohnerhö- hungen nur das Parlament zu befinden hat.
Aus diesen Gründen ersuche ich Sie, den Mehrheitsanträ- gen und dem Minderheitsantrag Letsch zuzustimmen.
Miville, Sprecher der Minderheit: Ich vertrete hier den Standpunkt der Kommissionsminderheit, wie er einerseits in der Fahne zum Ausdruck kommt und wie er andererseits durch neue Anträge von mir - der Herr Kommissionspräsi- dent möge das entschuldigen; es ist ja nicht verboten, auch nach einer Kommissionsberatung noch weiterhin Überle- gungen anzustellen - bekräftigt wird.
Ich bin der Meinung, die Kaufkraft auch des Bundesperso- nals sei zu erhalten und nicht ein weiteres Mal zu schmälern. Dass es sich bei dieser Vorlage um ein weiteres Mal handelt, werde ich Ihnen noch auseinandersetzen. Ich bin des weite- ren der Auffassung, dass gerade unser Bundespersonal es nicht verdient, hier nun - wie gesagt - ein weiteres Mal in seinen Ansprüchen bezüglich des Teuerungsausgleichs ver- kürzt zu werden. Dieses Bundespersonal hat seit Jahren durch den Personalstopp und Rekrutierungsstopp enorme Belastungen auf sich genommen und ganz wesentlich zu den Sparbemühungen des Bundes beigetragen. Der Aus- gleich der Teuerung ist im übrigen von einer volkswirt- schaftlichen Bedeutung ohnegleichen. Er ist, wie hier auch von bundesrätlicher Seite bestätigt worden ist, ein Eckpfei- ler dessen, was wir in unserem Lande als Partnerschaft und als sozialen Frieden bezeichnen.
Der «Neuen Zürcher Zeitung» vom 9. Februar dieses Jahres habe ich entnommen, dass Prof. von Weizsäcker, Volkswirt- schafter von der Universität Bern, in einem Vortrag folgen- des ausgeführt hat: «. . . dass die niedrige Arbeitslosigkeit in der Schweiz auf dem Hintergrund einer grundsätzlich ko- operationsbereiten, nicht auf Konfrontation bedachten Gewerkschaftspolitik verstanden werden muss. Die Gewerk- schaften haben damit nicht nur wesentlich zur Vollbeschäf- tigung, sondern auch zur Entstehung jener Bedingungen beigetragen, die erst ein hohes Lohnniveau ermöglichen. Unternehmen mit hoher Wertschöpfung sind in der Gewinn- situation überdurchschnittlich verletzlich durch Produk- tionsunterbrüche. Deshalb sind stabile Sozialpartnerverhält- nisse für die gesamtwirtschaftliche Lage von ausschlagge- bendem Gewicht.» Ich meine, diese Ausführungen müssten uns allen Eindruck machen, erst recht in einer Zeit, in der wir Tag für Tag in den Zeitungen lesen, was die Verschärfung der sozialen Konflikte - insbesondere auch beim Staatsper- sonal - in unseren Nachbarländern für schlimme Auswir- kungen zeitigen: Man denke nur an die Arbeitsniederlegun- gen des Zollpersonals in Italien.
In der Privatwirtschaft wird im allgemeinen auf den Aus- gleich der Teuerung immer noch grossen Wert gelegt. Die meisten Gesamtarbeitsverträge enthalten denn auch eine Teuerungsklausel. Herr Moll hat soeben auf die Verhältnisse
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in der Privatwirtschaft und auf diese Gesamtarbeitsverträge hingewiesen, wobei zu sagen ist, dass die Revision eines Gesamtarbeitsvertrages im allgemeinen rascher über die Bühne geht - innert einiger Monate -, rascher jedenfalls, als derartige Ausgleichsmassnahmen sich beim Staatspersonal verwirklichen lassen.
Es ist davon auszugehen, dass der Bund bis 1976 den vollen Teuerungsausgleich, d. h. also mit rückwirkendem Aus- gleich für den im vergangenen Jahr entstandenen Verlust, gekannt hat, wie wir das übrigens zum Beispiel im Kanton Basel-Stadt heute immer noch praktizieren. Da gestatten Sie mir einen korrigierenden Hinweis auf die Seite 9 der Bot- schaft, auf diese Tabelle über die Verhältnisse in den Kanto- nen, wo vom Kanton Basel-Stadt gesagt wird: «Periodizität der Anpassung an die Teuerung jährlich, keine Änderung der Periodizität verlangt.» Da muss ich beifügen: ja, natür- lich, aber mit rückwirkender Auszahlung! Da verträgt es sich schon, den Teuerungsausgleich nur einmal im Jahre vorzu- nehmen, wenn dann hintendrein die Verluste des vergange- nen Jahres durch eine einmalige Zulage ausgeglichen werden.
Seit 1977 kennt man diesen rückwirkenden Ausgleich beim Bund nicht mehr. Das ist der erste Schritt, der hier vorge- nommen worden ist. Die Folge davon war, dass das Bundes- personal in den Jahren seit 1977 Jahr für Jahr im Vergleich zur tatsächlichen Teuerung Verluste hinnehmen musste, Verluste, die sich zwischen 0,2 Prozent, das ist das Minimum im Jahre 1978, und 1,7 Prozent, das ist das Maximum im Jahre 1981, bewegt haben. Gesamthaft machen diese Verluste, also auch ein Beitrag des Bundespersonals an die verän- derte Finanzsituation, 350 Millionen Franken aus. Seither liegt auch die reale Ertwicklung der Monatslöhne des Bun- des unter derjenigen der Privatwirtschaft; das ist nicht ein- mal durch die Reallohnerhöhungen von 1982 voll ausgegli- chen worden. Der Kommission ist diesbezüglich eine Tabelle unterbreitet worden, basierend auf den Gehaltserhe- bungen des Bundesamtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit, die zwar nicht von allen Kommissionsmitgliedern als schlüssig betrachtet worden ist, mir aber zu zeigen scheint, dass die Löhne des Personals des Bundes seit jenem ersten Schnitt der Jahre 1976/77 eindeutig unter die Lohnentwick- lung der Privatwirtschaft zu liegen gekommen sind.
Nun soll also überdies als neue Massnahme der Teuerungs- ausgleich von Mitte Jahr abgeschafft werden. Damit würde die mit der Reallohnerhöhung von 1982 erfolgte Verbesse- rung innert weniger Jahre zunichte gemacht. Die mittleren und höheren Besoldungsklassen würden unter Umständen in einem Jahr mehr verlieren, als ihnen die Reallohnerhö- hung gebracht hat. Man hat ausgerechnet, was Beamte in den Jahren 1977 bis 1982 eingebüsst hätten, wenn schon in diesen Jahren der jährlich zweimalige Ausgleich unterblie- ben wäre. Und das geht nun, über die ganzen Jahre hinweg gerechnet, total, von 1710 Franken in der 21. Besoldungs- klasse bis zu 4908 Franken in der Besoldungsklasse 1. Sie müssen sich diese Beträge vor Augen führen, ehe Sie so etwas beschliessen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass es 1977 und 1978 gar keinen Ausgleich auf den 1. Juli gegeben hätte, weil in jenen Jahren glücklicherweise die Teuerung nicht hoch genug ausfiel. (Übrigens auch 1983 nicht.) In all diesen Jahren hätte mit der nun vorgeschlagenen Massnahme nichts gespart werden können, weil da kein halbjährlicher Aus- gleich erfolgen musste. Wir möchten aber diesen halbjährli- chen Ausgleich weiterhin garantiert wissen für Jahre, in denen die Teuerung ein Ausmass annimmt, das diese Mass- nahme erfordert.
Wie behandeln wir eigentlich unser Bundespersonal? Diese Frage stellt sich im Zusammenhang mit dem, was uns hier nun unterbreitet wird. Die Arbeitszeitverkürzung wird vor- läufig abgelehnt, was 1983 40 Millionen Franken eingespart hat. Die Reallohnerhöhung ist in einem Ausmass vorgenom- men worden, das nicht einmal den Rückstand im Vergleich zur Privatwirtschaft aufholte. Es sind Minderausgaben getä- tigt, mit anderen Worten: Verluste des Personals in Kauf genommen worden, und zwar Verluste von 350 Millionen
Franken innert sechs Jahren, durch den Verzicht auf die rückwirkende Auszahlung beim Teuerungsausgleich. Man hat die Mehrbeanspruchung durch Personal- und Rekrutie- rungsstopp verfügt. Es haben Abbauten stattgefunden: bei der Wohnungsfürsorge, bei den Zuschüssen für Personal- verpflegung, bei der Ausbildung; die Beförderungspraxis wird restriktiver gehandhabt. Es hat Sparmassnahmen bei den Vergütungen gegeben.
Ich bitte Sie, das, was wir heute behandeln, nun auch einmal im Zusammenhang mit all dem zu sehen, was das Bundes- personal in den letzten Jahren bereits auf sich nehmen musste.
Nun will Herr Letsch noch weiter gehen als das, was der Bundesrat beantragt, indem er noch eine Bestimmung ein- fügen möchte: «Wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse es erfordern, kann der Bundesrat die Teuerungszulage allenfalls nach Besoldungsklassen abgestuft tiefer anset- zen.» Ich betrachte das als eine Art von Kriegserklärung an das Personal. Ich bitte Sie jetzt schon, jedenfalls diesen Antrag Letsch, der auch in der Kommission keine Annahme gefunden hat, abzulehnen.
Herr Hartmann, stellvertretender Direktor der Hauptabtei- lung Personaldienste der Generaldirektion PTT, hat am 10. Dezember 1982 anlässlich der Verhandlungen mit Herrn Bundesrat Ritschard über die Anpassung der Teuerungszu- lagen auf den 1. Januar 1983 sinngemäss folgendes erklärt: Das Instrument des halbjährlichen Teuerungsausgleichs sollte nicht aus der Hand gegeben werden, da es den PTT jene Manövrierfähigkeit erhält, die sie am Arbeitsmarkt drin- gend braucht. Das war also kein Linkspolitiker und kein Gewerkschafter, der diese Qualifikation des halbjährlichen Teuerungsausgleichs vorgenommen hat; damit - so sagte er - den PTT die Manövrierfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt erhalten bleibt. Das gilt natürlich nicht nur für die PTT, das gilt für den gesamten Bereich des Bundespersonals.
Die Anpassung wichtiger Leistungen und Bezüge an die Teuerung spielt in unserer gesamten Volkswirtschaft - ich habe schon zu Beginn darauf hingewiesen - eine entschei- dende Rolle. Die Rentner erhalten den Teuerungsausgleich - was auch vollkommen in Ordnung ist -; unsere Bauern legen Wert darauf, dass ihr Paritätslohn der Teuerung ange- passt wird - und das wird jeweils auch so beschlossen -; die Mietzinse, die Realzinse der Banken, alles steht mit der Geldentwertung im engsten Zusammenhang und wird entsprechend gehandhabt. Warum soll ausgerechnet das Bundespersonal davon ausgenommen werden wegen die- ser paar Millionen Franken, die man hier sparen will?
Wir werden uns nächstens mit dem Ankauf von Panzern zu befassen haben, was dann eine Summe von um die 5 Milliar- den herum betreffen wird. Und nun hören Sie gut zu: Im Unterschied zu einigen meirer Gesinnungsfreunde bin ich da - grundsätzlich! - gar nicht dagegen, aber wenn schon milliardenweise Geld für Panzer und andere Verteidigungs- anstrengungen ausgegeben wird, dann doch weiss Gott jetzt nicht diese paar Millionen sparen und dem Bundesper- sonal auf diese Art und Weise einen weiteren Abstrich an seinem Teuerungsausgleich zumuten.
Soll der Abstand der Bundeslöhne zur Privatwirtschaft noch grösser werden? Einer Privatwirtschaft, der es jeweils mög- lich ist, in konjunkturell besseren Zeiten dem Bund und dem Staat überhaupt, also den Kantonen und den Gemeinden, ihr Personal abzuwerben? Es liegt in unser aller Interesse, wenn wir diesen Staat noch als Dienstleistungsbetrieb für uns alle auffassen und nicht einfach als Gegner. Es liegt in unser aller Interesse, unseren Staat konkurrenzfähig zu er- halten.
Die Anträge der Minderheit sind einerseits aus der Fahne ersichtlich, andererseits habe ich Ihnen nun noch einen weiteren Antrag unterbreitet, den ich Ihnen kurz erläutern möchte.
Beim Artikel 2 zielt mein erster Antrag darauf ab, den halb- jährlichen Teuerungsausgleich zu erhalten und zu verteidi- gen. Wenn das beschlossen wird, aber nur dann, kann auf Absatz 2 von Artikel 2 verzichtet werden. Nur dann gilt hier das Wort «streichen».
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Ich unterbreite Ihnen noch zwei Eventualanträge. Das sind nun nicht Anträge, die vorher bereinigt und dann dem Hauptantrag entgegengestellt werden müssen, sondern das hat einen anderen Charakter. Ich möchte Sie darum bitten, zuerst den Hauptantrag einem Entscheid zu unterwerfen und dann, wenn der Hauptantrag nicht angenommen wer- den sollte, wenigstens den Eventualantrag I in Beratung zu ziehen, der diesen halbjährlichen Teuerungsausgleich auf eine bestimmte Höhe der Teuerung beschränken möchte, wie das der neue Gesamtarbeitsvertrag in der chemischen Industrie tut, der vorhin erwähnt worden ist und der auch eine Zwischenanpassung der Löhne an die Teuerung enthält, wenn der Landesindex der Konsumentenpreise per Ende Mai gegenüber dem Stand per Ende November des Vorjahres eine Erhöhung um 3,5 Prozent aufweist. So ist das nun im neuen Chemie-GAV geregelt. Wenn Sie also dem halbjährlichen Teuerungsausgleich im Hauptantrag generell nicht zustimmen können, so bitte ich Sie, wenigstens eine Lösung nach Eventualantrag I ins Auge zu fassen, die spie- len müsste, wenn die Teuerung bis Mitte Jahr 2 Prozent übersteigt. Wenn Ihnen auch das nicht gefällt, so würde ein Eventualantrag Il darauf hinauslaufen, diesen halbjährlichen Teuerungsausgleich auf den Höchstbetrag der 13. Besol- dungsklasse zu begrenzen, womit dann in dieses Instrument ein Element der Degression eingebaut würde, eine Beschneidung der Ansprüche der oberen Besoldungs- klassen.
M. Jelmini: La proposition que nous présente le Conseil fédéral de changer le système de la compensation de ren- chérissement pour le personnel fédéral, ne signifie pas seulement un changement de procédure, elle touche en effet au revenu des personnes qui consacrent leur activité à l'administration fédérale et à ses régies.
Il y a lieu de rappeler que, durant la période allant de 1979 à 1982, les allocations de renchérissement allouées au milieu de chaque année, ont atteint 12 pour cent, ce qui représente une adaptation des salaires d'environ 350 millions. Il est donc possible d'en déduire que l'abandon de la compensa- tion semestrielle causera la perte de ce montant pour le personnel de la Confédération, dans une situation et dans une période économique analogues. Il faut aussi rappeler que, par rapport à la réglementation antérieure à 1977, le système actuel a fait subir au personnel fédéral des pertes qui se montent à environ 300 millions. Ainsi que le relève le message du Conseil fédéral, le personnel a largement con- tribué à l'assainissement des finances fédérales. Et il est obligé d'accroître sa contribution à l'avenir.
Pour ces raisons et pour bien d'autres encore, j'avais pro- posé au sein de la commission le renouvellement du sys- tème actuel de compensation semestrielle du renchérisse- ment. Cette proposition, formulée également par un de nos collègues, a recueilli très peu de voix; j'ai donc renoncé à la présenter au conseil en tant que proposition de minorité. Cependant, je constate qu'une proposition semblable a de nouveau été formulée au début de cette séance, et je la soutiendrai de toute évidence. .
Il convient de considérer que le Conseil fédéral demande au personnel de la Confédération un sacrifice qui est l'expres- sion d'une préoccupation prioritaire - à mon avis exagérée - de la situation financière, d'une part, et de pressions éma- nant de différents milieux économiques et politiques, d'au- tre part. Il faut aussi se rendre compte du fait que l'on a déjà atteint un plafond qui risque de menacer trop fortement l'équilibre que le Conseil fédéral lui-même tient à conserver. D'autres mesures restrictives, telles que celles proposées par M. Letsch - je me réserve d'y revenir dans la discussion de détail - risqueraient vraisemblablement de mettre le gouvernement en difficulté dans la gestion des rapports avec son personnel, d'autant plus qu'il s'agirait de solutions qui n'auraient même pas fait l'objet de négociations entre le Conseil fédéral, les fonctionnaires et les employés.
Je voudrais ajouter qu'au niveau de la politique des revenus - cela a déjà été dit dans ce débat - il faut éviter de réduire le pouvoir d'achat, surtout en période de récession. La perte,
mentionnée dans le message, que subirait le personnel fédéral, soit 63 millions pour chaque pour cent de renchéris- sement, serait suivie et augmentée par des pertes analogues au sein des pouvoirs publics et de quelques branches du secteur privé qui seraient directement ou indirectement influencés par nos décisions.
Le sacrifice que nous demandons au personnel fédéral par le changement du système actuel de renchérissement, et qui pourrait être encore plus important si d'autres mesures restrictives seraient adoptées, crée certainement un climat d'inquiétude et d'incertitude au sein du personnel. Celui-ci s'est d'ailleurs déjà manifesté par des prises de position, justifiées, il faut le reconnaître. L'atmosphère pacifique qui a régné ces dernières années sera maintenue mais dans la mesure seulement où les partenaires sociaux continueront à faire preuve de la même prudence et de la même bonne volonté qu'ils ont toujours manifestées.
Dans ce contexte, l'ajustement des salaires par rapport au renchérissement joue un rôle déterminant, parce qu'il est en mesure d'assurer aux travailleurs, aux employés, aux fonc- tionnaires du secteur public, et par conséquent aussi du secteur privé, le respect de leurs droits et la tranquillité nécessaire pour leur avenir.
Dans ce sens et avec les réserves dont j'ai parlé, je voterai l'entrée en matière.
Reichmuth: Der Hauptakzent der Vorlage besteht im Über- gang vom halbjährlichen zum jährlichen Teuerungsaus- gleich für das Bundespersonal. Die Gründe dafür hat der Herr Kommissionspräsident überzeugend dargelegt, und sie sind auch in der Botschaft des Bundesrates einleuchtend dargestellt, so dass ich mich diesbezüglich weiterer Ausfüh- rungen enthalten kann. Ich halte diese Massnahme persön- lich für richtig und bin deshalb für Zustimmung zur Vorlage des Bundesrates und für Ablehnung der Anträge von Herrn Kollege Miville. Ich beantrage Ihnen ebenfalls, bei Artikel 2 Absatz 1 dem Beschluss der Kommissionsmehrheit und damit der Fassung des Bundesrates zuzustimmen und den Minderheitsantrag 1bis von Herrn Letsch abzulehnen.
Es gilt meines Erachtens zu vermeiden, dass künftig je auf Jahresende grosse Diskussionen zwischen Bundesrat und Personalverbänden über die Höhe des Teuerungsausgleichs geführt werden müssen. Am bisherigen Grundsatz, dass die Teuerungszulagen beim öffentlichen Personal aufgrund des aktuellen Lebenskostenindexes festgesetzt werden, sollte meines Erachtens festgehalten werden. Das lässt sich damit begründen, dass unsere Staatsdiener nach einem relativ starren Besoldungssystem bezahlt werden. Änderungen bei den Reallöhnen und bei den übrigen Arbeitsbedingungen erfordern jeweils Parlamentsbeschlüsse, im Gegensatz zur privaten Wirtschaft, wo diese Konditionen durch Verträge ausgehandelt werden können und wo man in den letzten Jahren zum Teil erstaunliche Flexibilitäten festgestellt hat. Ich bin kein Gewerkschafter, aber ich glaube, dass ein Abrücken vom Grundsatz des vollen Teuerungsausgleichs für das öffentliche Personal mit Bestimmtheit das sozialpart- nerschaftliche Verhältnis zwischen dem Bund und seinen Bediensteten in untragbarer Weise belasten würde. Mit der Revision von 1976 wurde der rückwirkende Teuerungsaus- gleich richtigerweise abgeschafft. Mit der heutigen Revision gehen wir richtigerweise vom halbjährlichen zum jährlichen Teuerungsausgleich über. Eine noch weitergehende Ver- schlechterung der Teuerungszulagenregelung, wie sie der Minderheitsantrag einführen will, könnte zu höchst uner- freulichen und unerwünschten Spannungen führen.
Über die vorliegende Revision der Teuerungszulagenord- nung war der Bundesrat bzw. das Finanzdepartement auch in Kontakt mit den Kantonen. Es kommt nicht von ungefähr, dass, wie die Zusammenstellung im Anhang 2 zur Vorlage zeigt, fast alle Kantone zum jährlichen Teuerungsausgleich übergehen wollen oder mit Wirkung ab 1. Januar 1984 bereits dazu übergegangen sind. Der Sinn der Absprache war eine gewisse Harmonisierung, bei der aber der bishe- rige Anspruch des öffentlichen Personals auf den vollen Teuerungsausgleich nach dem Stand der Lebenskosten nie
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in Frage gestellt worden ist. Es wäre meines Erachtens nicht opportun, nun beim Bund eine andere Regelung zu treffen, als sie die Kantone und viele Städte und Gemeinden bisher schon hatten und weiterhin haben werden. Auch die kanto- nalen und kommunalen Behörden haben, wie der Bundes- rat, kein Interesse an jährlich wiederkehrenden Auseinan- dersetzungen mit den Personalverbänden über die Höhe des Teuerungsausgleichs.
Ich bin daher der Meinung, dass es richtig ist, anstatt Kann- Formeln eine klare und verbindliche Teuerungszulagenre- gelung zu schaffen, was für mich konsequenterweise bedeutet, dass ich nicht nur den Minderheitsantrag zu Arti- kel 2 Absatz 1 ablehne, sondern ebenso den Minderheitsan- trag zu Absatz 2, der eine ergänzende, über den Indexan- spruch hinausgehende Teuerungszulage ermöglichen möchte.
Ich bitte sie, in die Vorlage keine Gummilösungen zu injizie- ren und auf einer vernünftigen mittleren Linie zu bleiben.
M. Ducret: Dans le tableau qui se trouve dans le message du Conseil fédéral, pour Genève comme pour Bâle, et M. Miville l'a dit tout à l'heure, vous remarquez que l'indexation n'est pas annuelle, qu'elle est mensuelle. Nous payons effective- ment une fois par année mais le calcul est fait pour chaque mois. C'est donc un système beaucoup plus favorable que le système semestriel ou annuel. D'une manière générale, les cantons questionnés par le Conseil fédéral au sujet de la modification de l'indexation sont favorables au maintien de l'indexation automatique. Nous pensons tous que cette indexation est un des éléments importants de la paix du travail.
Je me rallierai cependant à la proposition du Conseil fédéral parce que, aujourd'hui, on demande des efforts à tout le monde et on en demande de considérables aux travailleurs indépendants. Il ne faut pas perdre de vue que les bénéfices des entreprises sont limités, qu'ils ne suivent pas - en particulier ceux des petites entreprises - l'indice du coût de la vie. D'autre part, la pression exercée par les consomma- teurs sur les prix, sur les marges, les associations de con- sommateurs et de consommatrices qui recherchent tou- jours les prix les plus bas, la concurrence excessive des grandes surfaces, de la Migros, de la Coop, de Denner, font que les indépendants ont les plus grandes difficultés à maintenir leur revenu et qu'il ne s'agit pas pour eux d'in- dexation.
Lors du dernier vote du peuple suisse, les projets d'imposi- tion du trafic routier ont été très vivement soutenus par les syndicats de la fonction publique. J'ai lu à plusieurs reprises des propositions très fermes du Syndicat des cheminots en faveur de la taxe poids lourds. Or cette taxe, pour un camionneur sur trois, équivaut à une diminution du revenu, ce n'est même pas l'indexation de son revenu, c'est un prélèvement sur le revenu. On constate donc que, quelque- fois, les syndicats de travailleurs demandent également que les revenus d'autres travailleurs soient diminués. C'est indis- cutable, et je ne sais pas si M. Miville, qui d'ailleurs ne m'écoute pas, qui défend très vivement les intérêts des travailleurs et des syndicats, n'a pas défendu aussi avec beaucoup de vigueur l'imposition d'un groupe de travail- leurs indépendants, les routiers, qui viennent de subir un prélèvement et pour lesquels il n'a pas été voté d'indexation, bien au contraire.
Il faut relever deux points essentiels. Dans la situation actuelle, où l'indice du coût de la vie évolue faiblement, une indexation annuelle ne porte pas de préjudice et ne soulève pas de problème, mais cela ne représentera pas 60 millions d'économie. Dans une période où l'indice du coût de la vie progresserait fortement, il faudrait alors que le Conseil fédé- ral et les Chambres aient le courage de modifier leur atti- tude, parce qu'on ne peut pas non plus, pour une simple question de principe, priver les travailleurs d'une indexation normale de leur revenu.
Dans la conjoncture actuelle, puisque chacun est appelé à faire un effort, que les fonctionnaires fédéraux acceptent ce sacrifice, tout comme les fonctionnaires cantonaux. Mais
dans des périodes plus difficiles où le coût de la vie monte- rait plus rapidement, il faudrait avoir le courage de revenir à une situation d'indexation semestrielle en tout cas.
Bundesrat Stich: Mit dieser Vorlage will der Bundesrat dem Grundsatz Nachdruck verleihen, dass das Bundespersonal grundsätzlich gleich behandelt werden soll wie das Personal privater Betriebe. Effektiv hat sich der zweimalige Teue- rungsausgleich in der Privatwirtschaft nicht durchgesetzt, im Gegenteil; man ist eher wieder davon abgekommen. Das hängt zum Teil allerdings auch damit zusammen, dass in den letzten Jahren die Teuerungsraten nicht mehr so hoch gewesen sind. Im Ganzen muss man doch sehen, dass die Forderung nach zweimaligem Teuerungsausgleich natür- lich um so vehementer vertreten wird, je höher die Teue- rungsrate ist. Hier, glaube ich, dürfen wir doch hoffen, dass in der Zukunft die Teuerungsraten nicht mehr so hoch sein werden, wie wir sie in vergangenen Jahrzehnten gelegent- lich gehabt haben, nämlich bis zu 10 Prozent. Diese Tatsa- che allein mag schon dafür sprechen, dass man heute eine neue Lösung sucht.
Der Teuerungsausgleich ist sicher von Bedeutung für die Erhaltung des Arbeitsfriedens, aber gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein starkes Element der Stabilisierung, weil es die Kaufkraft erhält; letztlich liegt dies im Interesse der ganzen Wirtschaft. Ich glaube also, dass man hier über diesen Grundsatz des Teuerungsausgleichs nicht diskutie- ren sollte; dieser sollte wirklich unbestritten sein. Die Perio- dizität der Anpassung, aber nicht der Teuerungsausgleich steht zur Diskussion.
Selbstverständlich hat der Bundesrat, aber auch ich persön- lich, sehr viel Verständnis für die Leute, die den Minderheits- antrag vertreten. Sie sagen, man solle nicht auf den halb- jährlichen Ausgleich verzichten, weil dies natürlich dem Bundespersonal eine finanzielle Einbusse bringt. Aber auf der anderen Seite sehen wir in der heutigen Zeit, dass es gelegentlich Firmen oder ganze Branchen gibt, die über- haupt keinen Teuerungsausgleich zahlen können. Auch diese Tatsache muss man berücksichtigen. Im Ganzen möchten wir doch dem Grundsatz Nachachtung verschaffen - hier, aber dann auch beispielsweise bei der Arbeitszeitver- kürzung -, dass das Bundespersonal im wesentlichen gleich behandelt werden soll wie das übrige Personal.
Ich bin froh, wenn Sie auf diese Vorlage eintreten und im wesentlichen den Anträgen des Bundesrates zustimmen, mit Ausnahme von Artikel 1. Dort schliesst sich der Bundes- rat der Kommission an. Das ist sicher eine zweckmässige und richtige Verbesserung des heutigen Zustandes, weil in Zukunft auch demjenigen der Teuerungsausgleich gewährt werden soll, der sich nach dem 60. Altersjahr vorzeitig pen- sionieren lässt. Bis heute haben solche Beamte auf alle Teuerungsansprüche der Zukunft verzichten müssen.
Für den Bundesrat ist es klar - das ist ja der Zweck der Botschaft -, dass der Teuerungsausgleich nur noch einmal ausgerichtet werden soll. Ich muss deshalb den Antrag Miville ablehnen. Es ist aber für den Bundesrat unbestritten, dass am Prinzip des vollen Teuerungsausgleiches festgehal- ten werden soll. So ist auch der Antrag von Herrn Letsch zu Absatz2 nicht akzeptabel, die Teuerungszulage je nach Höhe des Salärs unterschiedlich anzusetzen. Hier geht es um eine grundsätzliche Frage. Letztlich würde eine differen- zierte Teuerungszulage natürlich dazu führen, dass man zu einem Ausgleich käme. Es würde zu einer Anpassung füh- ren, und damit stellt man das ganze Besoldungsgefüge zur Diskussion.
In der Privatwirtschaft wird zwar gelegentlich der Teue- rungsausgleich bei den höheren Salären begrenzt oder gar nicht ausgerichtet. Nach meiner Erfahrung - und ich habe in dieser Hinsicht einige Erfahrung - ist es dann aber so, dass gerade bei den oberen Gehaltsklassen leistungsbedingte Zulagen gewährt werden, die in der Regel über den Teue- rungsausgleich hinausgehen. Es macht sich gut, wenn man sagt, man hätte eine Begrenzung. Faktisch wird diese Begrenzung dann aber nicht wirksam, weil man natürlich auch in der Privatwirtschaft auf gute, motivierte Kadermitar-
Bundespersonal. Teuerungszulagen
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beiter angewiesen ist. Dasselbe gilt natürlich auch für den Bund. Schon aus diesen Überlegungen sehe ich - und übrigens auch der Bundesrat - keine Möglichkeit, den Teue- rungsausgleich tiefer anzusetzen, jedenfalls dann nicht, wenn er nur noch einmal jährlich angepasst wird. Das wäre auch von uns aus gesehen nicht zu vertreten.
Zu den Minderheitsanträgen von Herrn Miville zu Artikel2, EventualantragI: Dort geht es einfach darum, eine Begren- zung einzuführen, dass man den zweimaligen Teuerungs- ausgleich nur dann vorzunehmen hätte, wenn die Teuerung im ersten Halbjahr mehr als 2 Prozent beträgt. Das wäre also ein gewisses Entgegenkommen. Ich glaube aber, dass man hier doch einer klaren, eindeutigen Lösung den Vorrang geben sollte.
Beim zweiten Eventualantrag hätte man dann einfach eine Begrenzung bis zur Besoldungsklasse 13. Das würde sich allerdings nur auf das zweite Halbjahr beziehen. Es handelt sich im Grunde genommen um Vermittlungsanträge. Der Bundesrat will aber an seinen Vorschlägen festhalten. Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen des Bundesrates zuzustimmen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté
Art. 1 Antrag der Kommission
Abs. 1, 2 Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 1bis
Als Rentner im Sinne von Absatz 1 gelten auch Rentenbezü- ger, die den Bundesdienst nach Vollendung des 60. Alters- jahres und des 35. Beitragsjahres verlassen und die Versi- cherung freiwillig weitergeführt haben, sowie deren Hinter- bliebene.
Abs. 3
... weitergeführt haben und die Bedingungen nach Absatz 1bis nicht erfüllen, sowie deren Hinterbliebene.
Art. 1
Proposition de la commission
Al. 1, 2 Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 1bis
Par rentiers, au sens visé par le 1er alinéa, on entend égale- ment les bénéficiaires de rentes qui, ayant quitté le service de la Confédération après l'âge de soixante ans et fait partie de la caisse pendant trente-cinq ans, y sont restés affiliés volontairement, ainsi que leurs survivants.
Al. 3
... affiliés volontairement et ne remplissent pas les conditions fixées à l'alinéa 1bis, ainsi que leurs survivants.
Hefti, Berichterstatter: Zu Absatz 1 habe ich keine Bemer- kungen. In Absatz 1bis ging Ihre Kommission etwas weiter als der Bundesrat.
Es sollen diejenigen Fälle berücksichtigt werden, in denen eine vorzeitige Pensionierung erfolgt (nach 60, aber vor 62 oder 65). Der Bundesrat erklärte sich mit dieser Änderung der Kommission einverstanden.
Die Änderung in Absatz 3 betrifft lediglich eine redaktionelle Klarstellung, bedingt durch die Einfügung des Absatzes 1bis.
Angenommen - Adopté
Art. 2 Antrag der Kommission
Abs. 1 Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Abs. 1bis (neu) Minderheit (Letsch, Kündig, Moll, Stucki)
Wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse es erfordern, kann der Bundesrat die Teuerungszulage, allenfalls nach Besol- dungsklassen abgestuft, tiefer ansetzen.
Abs. 2 Mehrheit Streichen
Minderheit (Miville, Bührer, Jelmini) Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Hauptanträge Miville
Abs. 1
... auf den 1. Januar und auf den 1. Juli im Verhältnis zu ...
Abs. 2 Streichen
Eventualantrag /
Abs. 1
Die Teuerungszulage wird vom Bundesrat aufgrund der jeweiligen Lebenskosten auf den 1. Januar und auf den 1. Juli im Verhältnis zu den massgebenden Bezügen festge- setzt und monatlich ausbezahlt. Auf 1. Juli wird die Zulage nur neu festgesetzt, wenn die Zunahme der Lebenskosten eine Erhöhung der Zulage um mindestens 2 Prozent erfor- dert.
Abs. 2 Streichen
Eventualantrag II Abs. 1
Die Teuerungszulage wird vom Bundesrat aufgrund der jeweiligen Lebenskosten auf den 1. Januar und auf den 1. Juli im Verhältnis zu den massgebenden Bezügen festge- setzt und monatlich ausbezahlt. Wird die Zulage für das 2. Halbjahr neu festgesetzt, so kann der Bundesrat die Erhö- hung während dieser Zeit auf dem Höchstbetrag der 13. Besoldungsklasse begrenzen.
Abs. 2 Streichen
Art. 2
Proposition de la commission
Al. 1 Adhérer au projet du Conseil fédéral Al. 1 bis (nouveau) Minorité (Letsch, Kündig, Moll, Stucki)
Personnel fédéral. Compensation du renchérissement
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E 5 mars 1984
Si la situation économique l'exige, le Conseil fédéral peut fixer à un niveau inférieur l'allocation de renchérissement, le cas échéant, en la modulant selon les classes de traitement.
Al. 2
Majorité Biffer
Minorité (Miville, Bührer, Jelmir.i) Adhérer au projet du Conseil fédéral
Propositions principales Miville
Al. 1
... pour le 1er janvier et le 1er juillet, compte tenu ...
Al. 2
Biffer
Proposition éventuelle / Al. 1
L'allocation de renchérissement est fixée par le Conseil fédéral pour le 1er janvier et au 1er juillet, compte tenu chaque fois du coût de la vie et au prorata de la rétribution determi- nante. L'allocation est adaptée le 1er juillet seulement si l'augmentation du coût de la vie exige pour le moins une augmentation de 2 pour cent.
AI. 2 Biffer
Proposition éventuelle Il Al. 1
L'allocation de rencherissement est fixée par le Conseil fédéral pour le 1er janvier et au 1er juillet, compte tenu chaque fois du coût de la vie et au prorata de la rétribution détermi- nante. Si l'allocation est adaptée pour la 2ª moitié de l'an, le Conseil fédéral peut limiter pour cette période l'adaptation au versement maximum de la 13ª classe de salaire.
AI. 2 Biffer
Abs. 1 - Al. 1
Hefti, Berichterstatter: Bei Absatz 1 liegen die Anträge von Herrn Kollege Miville vor. Darf ich zu seinen Ausführungen sagen, dass ich mit seinen Bemerkungen bezüglich Arbeits- frieden, Partnerschaft und Kooperation voll einig gehe. Bestimmt wird dies aber auch durch eine gesunde Wirt- schaftslage erleichtert, und dieser droht in der heutigen Zeit durch einen allzu starren Indexautomatismus Gefahr.
Was die Stellungnahme der Kommission betrifft, so lagen ihr die Anträge nicht vor. Aufgrund der Diskussionen und Entscheide in der Kommission kann ich aber wohl sagen, dass die Kommission die Anträge Miville ablehnt.
Was nun das abstimmungsmässige Vorgehen betrifft, so möchte ich Herrn Kollega Miville entgegenkommen und beantragen, dass zuerst sein Hauptantrag dem Antrag von Kommission und Bundesrat gegenübergestellt wird. Dringt dann der Hauptantrag Miville nicht durch, so müssen wir eine Sub-Eventualabstimmung zwischen den beiden Even- tualanträgen Miville vornehmen. Das Resultat soll dann dem Antrag von Kommission und Bundesrat gegenübergestellt werden. Damit hätten wir den Intentionen von Herrn Kollega Miville entsprochen.
Belser: Ich kann diesem Abstimmungsprozedere nicht zustimmen, denn ich möchte nicht in einer eventuellen Abstimmung zwischen den Eventualanträgen Miville entscheiden. Diese sollte man je dem Antrag der Kommis- sion gegenüberstellen, sonst entstehen da ganz sonderbare Fronten.
Le président: J'allais vous proposer de procéder de cette façon. Nous opposerons, dans un premier vote, la proposi- tion principale de M. Miville à la proposition du Conseil fédéral et de la majorité de la commission.
Si le Conseil fédéral et la majorité l'emportent, nous choisi- rons dans un deuxième vote entre la proposition du Conseil fédéral et de la majorité et la proposition éventuelle l. Si le Conseil fédéral et la majorité continuent de l'emporter, dans un troisième vote la solution du Conseil fédéral et de la majorité sera opposée à la proposition éventuelle Il. Je vous propose donc de voter selon la formule que vient de nous suggérer M. Belser, si le président de la commission veut bien se rallier à cette façon de voir.
Abstimmung - Vote Eventuell - A titre préliminaire Für den Antrag der Mehrheit Für den Hauptantrag Miville 8 Stimmen
32 Stimmen
Miville: Mein Streichungsantrag zu Absatz 2 entfällt hiermit.
Abstimmung - Vote Eventuell - A titre préliminaire Für den Antrag der Mehrheit 31 Stimmen Für den Eventualantrag Miville I 8 Stimmen
Definitiv - Définitivement
Für den Antrag der Mehrheit 33 Stimmen
Für den Eventualantrag Miville II 8 Stimmen
Abs. 1bis - Al. 1bis
Hefti, Berichterstatter: Die Mehrheit der Kommission hat ihre Ablehnung des Antrages Letsch wie folgt begründet: Die Vorlage des Bundesrates bringt dem Bundespersonal gegenüber dem heutigen Zustand Einbussen, und diese Einbussen sind auf Opposition gestossen. Aus diesem Grunde sollte heute nicht weitergegangen werden, als der Bundesrat vorschlägt.
Letsch: Wir haben mit der Zustimmung zu Artikel 1 sowie Artikel 2 Absatz 1 soeben einen Grundsatz akzeptiert, der für die grosse Zahl von Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft nicht mehr selbstverständlich ist. Das Bundespersonal soll auch weiterhin Anspruch auf eine jährliche prozentuale Teuerungszulage haben, die sich am Lebenskostenindex misst. Der Indexautomatismus - und das bitte ich Sie, doch zu bedenken - bleibt als Regel somit bestehen. Was die Minderheit möchte, ist nicht ein Abrücken vom indexorien- tierten Teuerungsausgleich, wie es der Föderativverband beklagt, sondern es ist lediglich die Möglichkeit, unter Umständen den starren Indexautomatismus etwas zu lok- kern. Der Bundesrat wird dazu nicht einmal gezwungen, er soll aber die Möglichkeit dazu erhalten. Eine solche Flexibi- lität scheint mir nun um so wichtiger zu sein, als die gesetzli- che Regelung, die wir beschliessen, ja wiederum für volle vier Jahre gelten soll. Niemand in diesem Saal weiss, was sich in dieser Zeit wirtschaftlich, insbesondere auch bezüg- lich Inflation alles tun wird.
Zur näheren Begründung erlaube ich mir drei Hinweise:
Als wir im Jahre 1980 in diesem Rat dieselbe Frage diskutiert hatten, war von den Gegnern einer solchen Flexi- bilitätsklausel vor allem geltend gemacht worden, der Antrag komme unvermittelt, und man hätte mit den Personalorganisationen nicht darüber reden können. Das war verständlich. Inzwischen sind vier Jahre verstrichen, und es ist inzwischen auch das bereits mehrmals erwähnte Postulat überwiesen worden. Das Problem und der Auftrag liegen diesmal nun also lange genug auf dem Tisch.
Wir sollten uns bewusst werden, was in den letzten Jah- ren in der privaten Wirtschaft bezüglich Teuerungsausgleich alles geschah. Unter dem Druck härterer wirtschaftlicher Verhältnisse sahen sich praktisch alle Branchen und Betriebe gezwungen, flexiblere Regelungen für den Teue- rungsausgleich einzuführen. Die betroffenen Arbeitnehmer
Bundespersonal. Teuerungszulagen
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brachten im grossen und ganzen dieser Notwendigkeit erfreulicherweise Verständnis entgegen.
Was wir vorschlagen, ist also nicht eine Kampfansage an die gesamte Arbeitnehmerschaft, wie es der Föderativverband nannte. Herr Miville (der soeben hinausging) sprach sogar von einer Kriegserklärung. Ich muss Ihnen offen sagen, dass ich diese Dramatik nicht verstehe. Sie verrät eine bedenkli- che Frontferne öffentlicher Funktionäre. Was wir wollen, ist nämlich nichts anderes als eine leichte Korrektur der privile- gierten Stellung des Bundespersonals bezüglich Teue- rungsausgleich. Gelingt diese Angleichung an die Praxis in der privaten Wirtschaft nicht, so gehen vom Bund weiterhin Signalwirkungen aus, die künftige Regelungen über trag- bare Lösungen im privaten Bereich erschweren.
Natürlich - und hier setzt nun eine Kritik an der Minderheit an - ist der volle Automatismus sehr bequem. Die von der Minderheit vorgesehene Möglichkeit bedingt tatsächlich - da hat Herr Reichmuth recht - Verhandlungen und Ermes- sensentscheide. Aber dieser Aufgabe unterziehen sich die Sozialpartner auf Verbands- und Betriebsebene schon lange. Das ist zwar nicht bequem, liegt aber im Interesse ausgewogener Lösungen. Bequeme Sachzwänge sollten deshalb auch beim Staat verantwortungsbewusstem Abwä- gen nicht länger vorgezogen werden.
Ein zweiter Einwand richtet sich gegen die angeblich einsei- tige Flexibilität nach unten, die, wie in der Kommission gesagt wurde, nach oben ergänzt werden müsste. Für einen am Index orientierten Teuerungsausgleich gibt es aber keine Flexibilität nach oben; sonst geraten wir in den Bereich von Reallohnerhöhungen. Für diese ebenfalls not- wendige Flexibilität nach oben sorgen in der Privatwirt- schaft wie im Bund schon heute zahlreiche andere Möglich- keiten, so zum Beispiel ordentliche und ausserordentliche Dienstalterszulagen, Beförderungen in höhere Besoldungs- klassen und andere individuelle oder generelle Lohnerhö- hungen. Ich trete sogar dafür ein, Herr Bundesrat Stich, dass im Interesse einer gezielten Nachwuchs- und Kaderpolitik oder, wie Herr Miville sagte, im Interesse grösserer Manö- vrierfähigkeit, alle Möglichkeiten, welche die Leistung und Verantwortung prämieren, noch ausgebaut werden, gerade wenn wir uns beim sogenannten Teuerungsausgleich etwas mehr Zurückhaltung auferlegen. Also insgesamt mehr Flexi- bilität auch für das Bundespersonal.
Abschliessend gestatte ich mir, an die Verhältnisse und die Entwicklung in anderen Ländern zu erinnern. Seit Anfang der achtziger Jahre erkennen unter anderem die Mitglied- staaten der Europäischen Gemeinschaft die unheilvollen Folgen ihrer extremen Indexbindungen. In einer Mitteilung der EG-Kommission über die Prinzipien der Indexierung vom Juli 1981 werden die Gefahren aufgezeigt und die Mitgliedstaaten beschworen, solche Indexbindungen zu lok- kern. Langsam, zum Teil spät, dann aber um so drastischer, mussten seither in verschiedenen Ländern Konsequenzen gezogen werden, nicht ohne unliebsame Auswirkungen auf den Arbeitsfrieden.
Gerade wenn uns am Arbeitsfrieden liegt - und daran liegt mir soviel wie Herrn Miville-, sollten wir nicht warten, bis es zu spät ist. Dank vernünftigen Sozialpartnern haben wir in der schweizerischen Wirtschaft bisher Mass gehalten. Es
wäre bedauerlich, wenn der Bund diese Vernunft nicht auch annahme und durch eine Lockerung der Lohnindexierung seine Solidarität mit den Arbeitnehmern der Privatwirtschaft nicht klar bekunden wollte. Es geht bei diesem Antrag also nicht so sehr darum - auch das möchte ich Herrn Miville sagen -, ob der Bund einmal einige Dutzend Millionen Personalausgaben einspare oder nicht, sondern es geht darum, dass wir dem Bundesrat die Möglichkeit geben, seine Verantwortung im wirtschaftlichen und sozialen Gesamtinteresse sowie im Interesse einer flexibleren Besol- dungspolitik für das Bundespersonal wahrzunehmen. Ich bitte Sie deshalb, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.
Jelmini: Der Minderheitsantrag von Kollega Letsch liegt folgerichtig auf seiner von ihm in diesem Rat seit längerer Zeit konsequent und hartnäckig verfolgten Linie zur Abschaffung von echten oder angeblichen Indexautomatis- men. Der Antrag deckt sich auch mit den Erfahrungen, welche der Bankpersonalverband bei den Lohnverhandlun- gen im Banksektor und die Gewerkschaften bei der Erneue- rung der Gesamtarbeitsverträge im graphischen Gewerbe und in der chemischen Industrie gemacht haben. Die in der Folge von Arbeitnehmerseite gezogenen Schlussfolgerun- gen, dass es sich dabei um eine konzertierte und abgespro- chene Aktion seitens der Arbeitgeber handle, lässt sich nicht leicht widerlegen.
Bei der Beurteilung des Antrages Letsch gilt es, den unter- schiedlichen Rechtsverhältnissen und Lohnstrukturen zwi- schen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand Rech- nung zu tragen. Beim Bund und selbstverständlich auch bei den Kantonen sind Reallohn und Teuerungszulagen streng auseinandergehalten. Änderungen der Reallöhne und des Teuerungszulagesystems können nur mit dem recht lang- wierigen Gesetzgebungsverfahren vorgenommen werden. Demgegenüber kann sich die Privatwirtschaft viel flexibler und kurzfristig arbeitsmarktlichen und wirtschaftlichen Ver- änderungen anpassen. Auch sind Teuerungsausgleich und Reallohnverbesserungen oft miteinander vermischt, was die Lohnverhandlungen vom letzten Jahresende sehr deutlich bewiesen. Teilweise werden in der Privatwirtschaft, beson- ders bei Kaderpositionen, auch Lohnerhöhungen unter anderem Titel zugestanden. Im Gegensatz zu den öffentli- chen Arbeitgebern kennt die Privatwirtschaft auch kein offe- nes Lohnsystem. Die vertraglichen Abmachungen werden dort oft durch individuelle und teils versteckte Zugeständ- nisse ergänzt. Beim Bund fehlt diese Lohnflexibilität nach oben, weshalb sie auch nicht im umgekehrten Sinne einge- führt werden darf. Mit Rücksicht auf die gesamtwirtschaftli- che Verantwortung und aufgrund der obersten Entschei- dungsgewalt des Parlaments hat der Bund für seine über 130 000 Beamten und Angestellten einheitliche, durchsich- tige und auf die Dauer angelegte Anstellungsbedingungen anzubieten.
Aus all diesen Überlegungen können Grundsätze aus dem privatwirtschaftlichen Bereich nicht unbesehen in das öffentliche Besoldungsrecht übernommen werden. Über- dies gilt es zu beachten, dass ein Bundesbeschluss einen anderen Stellenwert hat als ein Gesamtarbeitsvertrag, der lediglich Mindestnormen regelt. Herr Kollege Letsch hat bei seinen Begründungen zur Lockerung der Indexautomatis- men schon im Jahre 1982 ausdrücklich betont, es gelte, mit 'dem Verfahren des Bundes eine Signalwirkung auf die Kan- tone und die Privatwirtschaft zu geben. Wenn unseren Entscheiden eine solche landesweite Bedeutung zukommt, wie ich befürchte, dann müssen wir unsere heutige Stel- lungnahme zu diesem sehr umstrittenen Antrag recht subtil und verantwortungsbewusst abwägen. Ich bin angesichts der zunehmenden Polarisierung in den politischen und sozialpartnerschaftlichen Beziehungen der Meinung, dass wir alles unterlassen müssen, was schwelende Konfliktherde noch schüren könnte.
Der vorgeschlagene Absatz 1bis würde aber unweigerlich zu solchen Konflikten führen und dabei die Ebene des Bundes- personals weit übersteigen. Wir wollen doch nicht unnötig die Arbeitnehmer und die Gewerkschaften in unserem
4-S
Personnel fédéral. Compensation du renchérissement
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Lande provozieren, sondern das gut schweizerische Augen- mass bewahren. Dann dürfen wir vielleicht auch auf das Verständnis der Arbeitnehmer und im konkreten Fall der Beamten zählen für Massnahmen, wie sie eine Ratsmehrheit in Absatz 1 getroffen hat.
Ich bitte Sie eindringlich, den Minderheitsantrag Letsch abzulehnen.
Bundesrat Stich: Der Bundesrat lehnt diesen Antrag ganz entschieden ab. Wir lesen da: «Wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse es erfordern, kann der Bundesrat die Teue- rungszulage ... tiefer ansetzen.» Was heisst das konkret? Heisst das, wenn die Teuerung 3 Prozent wäre, dass der Bundesrat die Teuerungszulage bzw. die Gehälter um 2 oder nur um 1 oder 0,5 Prozent erhöhen könnte? Geht es darum, nur abzurunden? Aufrunden dürften wir ja nach Herrn Letsch ohnehin nicht, weil das ins Kapitel der Reallohn- erhöhung gehen würde.
Wenn man sich diese Fragen hier überlegt, dann muss man sich bewusst sein, dass das Personal zweifellos beunruhigt wird. Ich weiss nicht, ob es eine Kampfansage ist. Wenn die Leute wissen, dass sie auf den zweimaligen Teuerungsaus- gleich verzichten müssen. so akzeptieren sie das; es bleibt nichts anderes übrig. Aber wenn sie gleichzeitig noch erfah- ren müssen, dass der Teuerungsausgleich im Grundsatz zwar bejaht wird, aber die Gewährung dann immer davon abhängt, wie der Bundesrat die wirtschaftlichen Verhält- nisse beurteilt, so bringt das doch eine sehr starke Verunsi- cherung mit sich. Das ist ein Grund, weshalb ich Ihnen empfehle, den Antrag Letsch ganz entschieden abzulehnen. Auch die Einschiebung « ... allenfalls nach Besoldungsklas- sen abgestuft ... » brächte für den Bund keine zweckmässige Lösung. Ich selber würde mich zwar sehr nach einer flexi- bleren Personalpolitik beim Bund sehnen. Aber auf der anderen Seite muss man auch sehen, dass dieser Flexibilität natürlich sehr, sehr enge Grenzen gesetzt sind, und zwar allein schon aus zeitlichen Grunden. Wenn man etwas ver- wirklichen will, so muss man eine Botschaft an das Parla- ment vorbereiten. Bis diese das Vernehmlassungsverfahren durchlaufen hat und durchberaten ist, dauert es unter Umständen mehrere Jahre. Da stellt sich dann schon die Frage: Wo bleibt hier noch die mögliche Flexibilität? Man müsste dem Bundesrat mindestens auch die Möglichkeit geben, nach oben flexibel handeln zu können. Erst dann könnte man eine Lösung mit dem Argument vertreten, diese ermögliche eine flexible Personalpolitik.
Ich möchte Sie also bitten, diesen Antrag abzulehnen. Wir sollten das Vertrauen des Personals in den Arbeitgeber Bund auch für die Zukunft erhalten.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit 22 Stimmen 15 Stimmen
Abs. 2 - Al. 2
Hefti, Berichterstatter: Die Mehrheit der Kommission bean- tragt Streichen; die Minderheit hingegen Festhalten. Die Argumente wurden bereits in der Eintretensdebatte einge- hend von beiden Seiten erläutert, so dass ich von mir aus keine weiteren Ausführungen zu machen habe.
Miville, Sprecher der Minderheit: Dass ich der Minderheit angehöre, geht aus der Fahne unschwer hervor. Im übrigen möchte auch ich mich zu diesem Antrag der Minderheit nicht mehr äussern. Ich glaube, dass ich das in meinem Eintretensvotum hinlänglich getan habe.
Gadient: Wenngleich die Begründungen in der Eintretens- debatte weitgehend antizipiert worden sind, sei es mir den- noch gestattet, ein Wort zu diesem Antrag zu äussern. Es ist in letzter Zeit in der Wirtschaft deutlich die Tendenz spürbar geworden, den Teuerungsausgleich in Frage zu stellen, andererseits aber auch die Löhne durch individuelle Lohnerhöhungen konkurrenzfähig zu erhalten. Diese Ten-
denz hat den Bundesrat veranlasst, die bisherige Bestim- mung in Artikel 2 Absatz 2 für die Zukunft als Ausgleichsin- strument aufrechtzuerhalten. Dafür, und damit auch für den Minderheitsantrag, sprechen verschiedene Gründe:
Die ergänzende Zulage nach Absatz 2 ist in keinem Fall eine Reallohnmassnahme, sondern sie kompensiert höch- stens einen Teil der nicht ausgeglichenen Teuerung des abgelaufenen Kalenderjahres.
Die ergänzende Zulage ist auch kein neues Privileg für das Bundespersonal, sondern lehnt sich an die Verhältnisse in der Privatwirtschaft an.
In der öffentlichen Verwaltung müssen Teuerungsaus- gleich und Reallohnerhöhungen aus Gründen der Zustän- digkeit deutlich auseinandergehalten werden. Der Bundes- rat kann deshalb mangelnden Teuerungsausgleich nicht mit anderen Lohnelementen ausgleichen.
Der Teuerungsausgleich ist das wichtigste Element für die Aufrechterhaltung der Konkurrenzfähigkeit der Bundes- löhne. Dem Bundesrat muss diese Möglichkeit einer flexi- blen Handhabung eingeräumt werden. Mit dieser Kann- Vorschrift des Artikels 2 Absatz 2 kann die Nachzahlung unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. In der Bot- schaft auf Seite 6 heisst es dazu: «Nachzahlungen dürften dann in Betracht fallen, wenn in massgebenden Bereichen der Privatwirtschaft der Teuerungsausgleich gewährt und gleichzeitig oder nachträglich Reallohnerhöhungen ausge- richtet werden, die zusammen zu merklich höheren Aufbes- serungen führen als in der Bundesverwaltung.»
Aufgrund dieses in der Botschaft angezogenen Sachverhal- tes sind zwei praktische Fälle denkbar.
Fall 1: Die Wirtschaft gewährt den Teuerungsausgleich gemäss Index und dazu die Reallohnerhöhung. Unter diesen Umständen wäre es unbillig, der öffentlichen Verwaltung zuzumuten, den vollen, nicht ausgeglichenen Teil der Teue- rung in Kauf zu nehmen, den das System der einmaligen Anpassung bei einer Jahresteuerung von mehreren Prozen- ten brächte.
Fall 2: Die Wirtschaft gleicht die Teuerung nach Index nur teilweise aus und verlangt vom Bundesrat andererseits, unter Hinweis auf die schwache Ertragslage der Unterneh- men, dass der Ausgleich ir der öffentlichen Verwaltung auch nur «schwach> nach Index erfolge. Die Wirtschaft richtet aber gleichzeitig verdeckte, individuelle Lohnerhö- hungen aus, die sich in den öffentlichen Statistiken nieder- schlagen. Auch hier sollte der Bundesrat die Möglichkeit haben, vom eingetretenen Teuerungsverlust etwas zu kom- pensieren und aufzuholen.
Die Beibehaltung von Artikel 2 Absatz 2 lässt sich gerade bei der Aufhebung des zweimaligen Teuerungsausgleichs, die wir soeben beschlossen haben und die nun für das Bundes- personal einen spürbaren Abbau bisheriger Ansprüche bedeutet, verantworten. Mindestens dieses Entgegenkom- men wäre im Lichte der heute gefassten Beschlüsse in der Tat angezeigt.
Jelmini: Bei dieser vom Bundesrat beantragten Kann- Bestimmung handelt es sich um kein Instrument, mit dem reale Verbesserungen über den Teuerungsausgleich hinaus gewährt werden könnten. Es ist lediglich ein Korrekturele- ment, um die negativen Auswirkungen der Abschaffung der alljährlichen Teuerungszulage im Bedarfsfall mildern zu können. Wenn die Privatwirtschaft bei günstiger Wirt- schaftslage nebst dem vollen Teuerungsausgleich noch Reallohnerhöhungen gewährt, hätte der Bundesrat die Mög- lichkeit, mit einer ergänzenden Zulage wenigstens die Teue- rung vollständig auszugleichen, um den Lohnrückstand zur Privatwirtschaft nicht allzu gross werden zu lassen.
Ein ausgeglichenes Verhältnis der Löhne zwischen Bund und Privatwirtschaft ist mit Rücksicht auf die Konkurrenzfä- higkeit unerlässlich. Dies liegt auch im Interesse des Parla- mentes, werden wir doch davor bewahrt, uns in allzu kurzen Abständen mit der Reallohnvorlage beschäftigen zu müssen.
Für den Antrag der Minderheit
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Bundespersonal. Teuerungszulagen
Der Absatz 2 stellt aber auch ein gewisses Entgegenkom- men - wie es gesagt worden ist - gegenüber den Personal- verbänden dar. Der Bundesrat konnte nämlich viele Argu- mente, die zugunsten der Beibehaltung der halbjährlichen Teuerungsanspassungen sprechen, nicht widerlegen. Mit dem Absatz 2 beansprucht und bekommt der Bundesrat allerdings keinen Freipass. Dies bekräftigt er übrigens in seiner Botschaft.
Es ist bekannt, dass der vorliegende Antrag des Bundesra- tes nur nach monatelangen und mühsamen Verhandlungen mit den Personalverbänden zustande gekommen ist. Wir sollten diesen mühsam errungenen minimalen Konsens nicht noch weiter verschlechtern.
Deswegen ersuche ich sie, dem Absatz 2 in der Fassung des Bundesrates zuzustimmen.
Bundesrat Stich: Der Bundesrat hält hier an seinem Antrag fest. Herr Ständerat Moll hat in der Eintretensdebatte von der Möglichkeit einer Reallohnerhöhung und von der Ver- wischung der Kompetenzen gesprochen. Hier, bei diesem Absatz 2, geht es aber nicht um eine Reallohnerhöhung; die Begrenzung ist ganz eindeutig durch die Teuerung gege- ben. Es geht nur um eine ergänzende Teuerungszulage, die der Bundesrat beschliessen könnte.
Nun scheint uns aber doch, dass der Bundesrat eine gewisse Kompetenz haben sollte für den Fall, dass in der Privatwirtschaft einerseits der volle Teuerungsausgleich gewährt wird und andererseits gleichzeitig aber noch zusätzliche Reallohnerhöhungen vorgenommen werden. In einem solchen Fall sollte der Bundesrat eine ergänzende Zulage - allerdings eben nur in der Höhe des Teuerungsaus- gleichs - beschliessen können. Der Bundesrat hatte diese Kompetenz bis jetzt. Er hat davon in den letzten Jahren nie Gebrauch gemacht. Sie sehen daraus, dass er dieses Instru- ment sicher nicht missbrauchen wird.
Ich möchte Sie also bitten, dem Bundesrat diese kleine Kompetenz und diese kleine Flexibilität zu geben. Sie kann der Personalpolitik dienlich sein.
Hefti, Berichterstatter: Ich möchte den Bundesrat nur daran erinnern, dass er den Kantonen sehr empfohlen hat, den jährlichen Teuerungsausgleich vorzusehen. Ich möchte dazu sagen: Quod licet bovi et licet Jovi.
Bundesrat Stich: Wenn wir das den Kantonen empfohlen haben, so möchten wir auch diese Kompetenz den Regie- rungen der Kantone empfehlen.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit 24 Stimmen 12 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit
Art. 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag Miville Abs. 3 (neu) Die Zulage für den dreizehnten Teil der Jahresbesoldung, den Besoldungsnachgenuss und das Dienstaltersgeschenk wird nach dem Ansatz berechnet, der im Zeitpunkt der Fälligkeit gilt.
Art. 3
Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition Miville Al. 3 (nouveau) L'allocation pour la treizième partie du salaire annuel, pour la jouissance du traitement ainsi que l'allocation pour fidé- lité est fixée en tenant compte du taux valable en vigueur au moment de l'échéance.
Abs. 1 und 2 - Al. 1 et 2
Hefti, Berichterstatter: Zu Absatz 1 und 2 habe ich keine Bemerkungen.
Angenommen - Adopté
Abs. 3 - Al. 3
Miville: Mit der Ablehnung meines Hauptantrages fällt die- ser Antrag dahin.
Le président: La proposition de M. Miville est retirée. Angenommen - Adopté
Art. 4, 5 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen An den Nationalrat - Au Conseil national
25 Stimmen 1 Stimme
Schluss der Sitzung um 10.55 Uhr La séance est levé à 10 h 55
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bundespersonal. Teuerungszulagen Personnel fédéral. Compensation du renchérissement
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Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1984
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 83.076
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
06.03.1984 - 08:00
Date
Data
Seite
18-27
Page
Pagina
Ref. No
20 012 409
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