Verwaltungsbehörden 23.03.1984 83.928
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Postulat Dirren
406
N
23 mars 1984
den gibt, die sich darüber beklagen, dass sie keine Bundes- betriebe haben. Ich bitte Sie also, das Postulat Dirren abzulehnen.
Le président: Le Conseil fédéral refuse le postulat. M. Dirren le maintient.
Abstimmung - Vote Für Annahme des Postulates Dagegen
Minderheit Offensichtliche Mehrheit
83.928
Postulat Dirren Geschäftsreglement des Nationalrates. Änderung Règlement du Conseil national. Modification
Wortlaut des Postulates vom 8. Dezember 1983
Das Büro des Nationalrates wird eingeladen zu prüfen, ob nicht das Geschäftsreglement des Nationalrates in dem Sinn zu ändern sei, dass die Berichterstattung der Kommissionen an den Rat nur mehr in einer Sprache und durch einen Berichterstatter erfolgen.
Texte du postulat du 8 décembre 1983
Le Bureau du Conseil est prié d'examiner s'il n'y a pas lieu de modifier le règlement du Conseil national pour que les rapports des commissions ne soient présentés au Conseil que dans une seule langue et par un seul rapporteur.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Berichterstattung einer Kommission an den Rat erfolgt gemäss Artikel 20 Absatz 4 des Geschäftsreglementes des Nationalrates gewöhnlich durch zwei Berichterstatter in zwei Landessprachen.
Die Darlegungen der zwei Berichterstatter unterscheiden sich aber nicht wesentlich voneinander, da beide die Mehr- heit der Kommission vertreten. Daher genügt ein Berichter- statter, zumal jedes Ratsmitglied die Möglichkeit hat, an seinem Platz eine Simultanübersetzung abzuhören.
Berichterstattung in nur einer Sprache bringt eine grosse Zeiteinsparung und Rationalisierung, gestaltet den Ge- schäftsablauf effizienter unci entlastet die Parlamentarier. Ebenfalls können unnötige Ausgaben eingespart werden. Ich bitte das Büro um eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Antwort des Büros Réponse écrite du Bureau
Die zweisprachige Berichterstattung im Nationalrat gab fast bei allen Reglementsrevisionen zu Diskussionen Anlass. Bis zum Jahre 1974 enthielt das Reglement die Bestimmung, wonach die mündliche Berichterstattung nur in wichtigen Fällen in zwei Sprachen erfolgen soll (vgl. Geschäftsregle- mentsrevision von 1946, Art. 54, 1962 und 1966, Art. 52 Abs. 1). Dieser Bestimmung wurde aber nie strikte nachge- lebt. Obwohl allgemein anerkannt wurde, dass die zweispra- chige Berichterstattung viel Zeit in Anspruch nimmt, ist ihre Abschaffung nie gefordert worden.
Im Jahre 1974 wurde der heute noch geltende Artikel 20 Absatz 4 beschlossen, und zwar mit der folgenden Begrün- dung: «Die Berichterstattung in zwei Sprachen wird häufig als unnötiger Zeitverlust kritisiert. In besonders wichtigen und sprachlich heiklen Fragen kann es aber nötig sein, dass beide Referenten dieselben Argumente vortragen. Im übri- gen sollten sie, um blosse Wiederholungen in der anderen Sprache zu vermeiden, den Stoff unter sich aufteilen.» (Ver- gleiche «Amtliches Bulletin>> NR 1973, Seite 1205.)
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Auch die Studienkommission «Zukunft des Parlamentes» hat sich mit der Frage befasst. Sie ist zum folgenden Schluss gekommen: «Im Nationalrat liesse sich merklich Zeit einsparen, wenn auf die zweisprachige Berichterstat- tung verzichtet würde. Den einzelnen Referenten, seien sie nun deutscher oder französischer Zunge, käme so erhöhte Aufmerksamkeit zu. Mit Rücksicht auf die französisch- und italienischsprechende Minderheit jedoch nimmt die Stu- dienkommission von diesem Vorschlag Abstand. Hingegen befürwortet sie, dass die Referenten (gemäss Art. 20 Abs. 4 GRN) ihre Stellungnahmen besser aufteilen und sich gegen- seitig nicht wiederholen» (Schlussbericht vom 29. Juni 1978, Seite 59).
Das Büro ist der Ansicht, dass auch zum heutigen Zeitpunkt die zweisprachige Berichterstattung nicht abgeschafft wer- den darf. Ein grosser Teil der Kommissionspräsidenten ist deutscher Sprache. Auch wenn die Simultanübersetzung besteht, ist es für die französisch- und italienischsprachigen Ratsmitglieder von Bedeutung, dass auch in französischer Sprache über die Kommissionsberatungen referiert wird. Die Ratsdebatten sind im «Amtlichen Bulletin» wiedergege- ben; sie sind eine der wichtigsten Quellen für die Rechtsaus- legung. Die Abschaffung des Berichtes in der zweiten Spra- che wäre auch aus dieser Sicht bedauerlich.
Hingegen teilt das Büro die Bestrebungen des Postulanten, die Ratsdebatten rationeller zu gestalten. Angesichts der grossen Geschäftslast muss die beschränkte Verhandlungs- zeit optimal ausgenützt werden. Die beiden Berichterstatter sollten sich deshalb bei jedem Geschäft über den Inhalt der Berichterstattung absprechen und ihre Referate abschnitt- weise oder nach Gesichtspunkten aufteilen. Blosse Wieder- holungen sind unnötig, da die Simultanübersetzung zur Verfügung steht. Ausserdem sollten die Kommissionen bei allen einfachen oder unbestrittenen Geschäften dem Rat schriftlich berichten oder darauf verzichten, zwei Berichter- statter zu bezeichnen. Es geht hier also nicht um eine Änderung von Artikel 20 Absatz 4 des Geschäftsreglemen- tes, sondern um seine bessere Anwendung.
Schriftliche Erklärung des Büros Déclaration écrite du Bureau
· Das Büro beantragt dem Rat, das Postulat abzulehnen.
Dirren: Es tut mir leid, Sie noch einmal zu beanspruchen. Wir hätten gestern, in der Nachmittagssitzung, genügend Zeit gehabt, um diese Probleme zu erledigen.
Verschiedenste Revisionen des Geschäftsverkehrsgesetzes und des Ratsreglementes zielen in Richtung Reformen, effi- ziente Abwicklung der Debatten und Parlamentsgeschäfte. Noch während dieser Woche haben wir eine Stunde über die bessere Ausnutzung der Sitzungszeiten gesprochen und uns über den langatmigen Parlamentsbetrieb und die Über- lastung beklagt. Es ist aber Tatsache, dass wir kaum bereit sind, gewisse Opfer zu bringen. Die Antwort des Büros begrüsst zwar solche Massnahmen, ist aber nicht bereit, konkrete Anträge zur Prüfung zu übernehmen. Mit der Ant- wort versucht es, die Minderheiten zu sensibilisieren und ihnen glaubhaft zu machen, dass sie zu kurz kämen. Dies ist jedoch bei weitem nicht der Fall, denn es sollte der Kommis- sion zustehen, nur einen einsprachigen Berichterstatter zu bestimmen und eine entsprechende Ausgewogenheit zu wahren. Dieser offizielle Sprecher muss zudem nicht immer der Kommissionspräsident sein. In unserem Kanton haben wir ebenfalls Zweisprachigkeit. Es besteht eine Simultan- übersetzung, und die Kommission bestimmt einen Bericht- erstatter, während der Kommissionspräsident nur in Aus- nahmefällen mitreferiert.
Es wird dann weiter dargelegt, es sei von grosser Bedeu- tung, dass die Kommissionsberatungen in beiden Sprachen wiedergegeben werden. Dies bedeutet, dass Gleiches zwei- mal gesagt werden muss. Die Eintretensvoten, wie auch die meisten Einzelvoten, werden ja im voraus schriftlich vorbe- reitet. Es genügt also, dass wir die bestehenden Einrichtun- gen, die sehr guten Simultanübersetzungsdienste, in Anspruch nehmen und voll ausnutzen, indem wir ihnen
Motion Rebeaud
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diese von uns vorbereiteten Manuskripte rechtzeitig abge- ben. Wenn wir trotz dieser Massnahmen den Übersetzungs- diensten zu wenig Genauigkeit zutrauen, würde dies eine vermehrte Präsenz während der einsprachigen Bericht- erstattung erfordern; dies würde unserem Parlament zeit- weilig auch gut anstehen.
Betreffend Rechtauslegung und Gesetzesmaterialien bin ich der Meinung, dass diese Standpunkte auch in den Frak- tions- und Einzelvoten festgehalten werden können. Es sprechen ja meist nur Leute, die bereits in der Kommission mitgewirkt haben. Die Regelung, wie sie vor 1974 galt, gemäss welcher die mündliche zweisprachige Berichterstat- tung nur in wichtigsten Fällen vorgesehen war, scheint mir die bessere zu sein als der Zustand, den wir heute haben. Die Studienkommission «Zukunft des Parlamentes» hat ebenfalls folgendes festgehalten: «Im Nationalrat liesse sich merklich Zeit sparen, wenn auf die zweisprachige Berichter- stattung verzichtet würde. Den einzelnen Referenten, seien sie nun deutscher oder französischer Zunge, käme so erhöhte Aufmerksamkeit zu.»
Die Aufteilung der einzelnen Abschnitte unter den Referen- ten hat bis heute nicht stattgefunden. Das «Amtliche Bulle- tin» beweist uns diese Wiederholungen, und die wechselnde sprachliche Präsenz im Bundeshauscafé lässt sehr oft dar- auf schliessen, welcher Referent sich soeben abmüht, die Berichte darzulegen.
Zudem ist Ihnen bekannt, dass der Ständerat diese wieder- holte Berichterstattung nicht kennt, und wir wollen doch nicht behaupten, der Ständerat sei in seinen Kommissionen weniger tätig, die Leute seien weniger informiert, die Min- derheiten wären diskriminiert oder die Unterlagen und die Rechtsauslegung seien ungenügend. Ich bin deshalb der Meinung, dass diese Massnahme versuchsweise eingeführt werden sollte. Wenn es uns mit den Rationalisierungsmass- nahmen ernst ist, wenn wir unser Milizsystem nicht allzu stark strapazieren wollen, dann müssen solche Massnah- men versuchsweise eingeführt werden.
Ich beantrage Ihnen, das Postulat zu überweisen.
Reichling, Berichterstatter: Die Prüfung des Inhaltes des Postulates ist durch das Büro vorgenommen worden. Diese Frage ist praktisch alle zehn Jahre ein bis zwei Mal einge- hend geprüft worden. Trotzdem beantragen wir Ihnen, die- ses Postulat abzulehnen, obwohl die Argumente, die Herr Dirren angeführt hat, durchaus vernünftig sind. Wir sind aber der Meinung, dass das nicht in einer Änderung des Geschäftsreglementes zum Ausdruck kommen sollte.
Erstens sind wir der Auffassung - und ich richte mich nun an alle gegenwärtigen und zukünftigen Kommissionspräsi- denten und Kommissionsreferenten -, dass mindestens in der Eintretensdebatte die Kommissionsreferenten sich über die Sachgebiete absprechen und nicht beide dasselbe in beiden Sprachen wiederholen sollten. Wir sind aber ebenso der Auffassung, dass es nachher in der Diskussion absolut notwendig ist, dass alle sprachlichen Nuancen deutsch/ französisch von Kommissionsmitgliedern klar verstanden und aus der Sicht der Kommission beantwortet werden können. Für die Detaildiskussion, die Antworten auf Ihre Anfragen und die Stellungnahme zu Diskussionsvoten sind Referenten in beiden Landessprachen wichtiger als nur beim Eintretensvotum, damit eben die Sprache richtig erfasst werden kann. Wenn wir dazu übergehen müssten, nur Referenten bezeichnen zu können, die alle Landesspra- chen perfekt beherrschen, wären wir sehr stark eingeengt, und die Rechte eines erheblichen Teils der Parlamentarier würden eingeschränkt. Das wollen wir nicht. Das Büro ist auch der Auffassung, dass für alle unbestrittenen Geschäfte schriftliche Berichte vorgelegt werden und nicht referiert werden solle.
Wir möchten Sie aus der Sicht des Büros bitten, diese Anregungen zur Kenntnis zu nehmen. Mit Ihrer rationellen Kommissionsarbeit und rationellen schriftlichen oder münd- lichen Berichterstattung sind Sie in der Lage, das Postulat Dirren zu erfüllen, ohne dass wir eine Änderung des Regle- ments vornehmen müssen, was uns in gewissen Fällen nur
wieder Schwierigkeiten bereiten würde, nämlich überall dort, wo es wichtig ist, dass in beiden Sprachen alles genau verstanden wird.
Dirren: Aufgrund der Darlegungen des Sprechers des Büros bin ich der Meinung, dass wir - wenn tatsächlich im Sinne der Darlegungen von Herrn Reichling Eigendisziplin geübt wird - einen ersten Schritt tun können. Mir fehlt jedoch vorläufig noch der Glaube. Ich bin jedoch bereit, mich aufgrund der Darlegungen des Büros dieser Ansicht zu fügen und ziehe das Postulat vorläufig zurück.
Le président: M. Dirren retire son postulat.
83.934 Motion Rebeaud Ost-West-Konflikt. Vermittlung «Groupe d'arbitrage» Est-Ouest
Wortlaut der Motion vom 13. Dezember 1983
Der Bundesrat wird gebeten, mit den Regierungen der neu- tralen und blockfreien Staaten Europas Kontakt aufzuneh- men und ihnen die gemeinsame Schaffung eines «Vermitt- lungsgremiums» vorzuschlagen. Dieses Gremium sollte in der Lage sein, die Verhandlungen zwischen der UdSSR und den Vereinigten Staaten über die nukleare Abrüstung wie- der in Gang zu bringen.
Dieses Vermittlungsgremium, das Gewähr für grösste Sach- kenntnis, Unparteilichkeit und Objektivität bieten sollte, hätte die Aufgabe, ein Programm für eine stufenweise und ausgewogene Abrüstung in Ost und West zu erarbeiten. Dieses Programm würde dann den Vereinigten Staaten und der UdSSR vorgelegt, die ihm zustimmen könnten, ohne befürchten zu müssen, getäuscht zu werden oder das Gesicht zu verlieren. Das Vermittlungsgremium sollte vor- erst einmal die Schweiz, Finnland, Jugoslawien, Schweden und Österreich umfassen.
Texte de la motion du 13 décembre 1983
Le Conseil fédéral est prié de prendre contact avec les gouvernements des pays neutres ou non alignés d'Europe, pour leur proposer la mise sur pied commune d'un «groupe d'arbitrage» capable de débloquer les négociations entre l'URSS et les Etats-Unis sur la réduction des armements nucléaires.
Ce groupe d'arbitrage, réunissant les plus hautes compé- tences techniques et offrant les meilleures garanties d'im- partialité et d'objectivité, devrait préparer un programme de désarmement progressif et équilibré entre l'Est et l'Ouest. Ce programme serait ensuite proposé aux Etats-unis et à l'URSS, qui pourraient y souscrire sans crainte d'être dupes ni de perdre la face.
Le groupe d'arbitrage devrait, en première hypothèse, être constitué par la Suisse, la Finlande, la Yougoslavie, la Suède et l'Autriche.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Brélaz, Carobbio, Darbel- lay, Friedli, Grendelmeier, Longet, Maeder-Appenzell, Morf, Müller-Zürich, Robert, Ruffy, Weder-Bâle (12)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
L'idée d'un arbitrage des pays neutres ou non alignés d'Eu- rope a été développée au sein du mouvement pacifiste américain, sous le nom de «Neutral Nations Peace Initia- tive». Elle est exposée notamment par Aaron et Nina Tovisch, dans le numéro d'octobre du Bulletin of the Atomic Scientists.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Dirren Geschäftsreglement des Nationalrates. Änderung Postulat Dirren Règlement du Conseil national. Modification
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1984
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 83.928
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 23.03.1984 - 08:00
Date
Data
Seite
406-407
Page
Pagina
Ref. No
20 012 317
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