Verwaltungsbehörden 21.03.1984 82.508
20012283Vpb21 mars 1984Ouvrir la source →
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Postulat Deneys
canton du Tessin de l'autre, ont abouti à l'ouverture d'une discussion qui a permis de trouver une solution plus favora- ble aux travailleurs que le licenciement, à savoir celle d'in- troduire le chômage partiel par groupes, chaque mois. Cette décision, il est vrai, a été prise sans qu'il existait aucune disposition légale. En l'occurrence, ma proposition tend simplement à légaliser une procédure semblable. Or, je ne pense pas qu'en agissant ainsi, l'on cherche à donner aux différents partenaires sociaux et à l'Etat un pouvoir excessif dans la vie économique.
Pour ces motifs-là, je suis d'avis qu'il est justifié de mainte- nir, concernant le premier point de ma motion, cette der- nière comme telle: Je serai très bref à propos du deuxième point. Là aussi, il s'agit par l'introduction de l'obligation d'annoncer les postes vacants, de donner aux pouvoirs publics les instruments nécessaires pour mieux connaître la situation du marché, afin que dans les discussions avec les partenaires sociaux, l'on puisse trouver des solutions allant dans le sens de l'intérêt des entreprises et des travailleurs mais aussi de celui des régions concernées et du pays tout entier. C'est pourquoi j'insisterai pour que ma motion soit maintenue comme telle et je vous invite à l'approuver.
Bundesrat Furgler: Herr Carobbio zielt mit seinem Vorstoss auf die Prüfung von Gesetzesbestimmungen ab, wonach Kurzarbeit und Entlassungen im voraus und mit Begrün- dung den Behörden und den Arbeitnehmervertretern zur Begutachtung zu unterbreiten sind. Gleichzeitig soll eine Meldepflicht für offene Stellen geprüft werden.
Ich darf daren erinnern, dass wir als geltende Regelung eine einfache Meldung bei Kurzarbeit und Entlassungen kennen. Diese Regelung hat sich als zweckmässig erwiesen. Ich verweise auf die Lösung im neuen Arbeitslosenversiche rungsgesetz, über die wir heute indirekt gesprochen haben. Persönlich halte ich dafür, dass eine weitergehende Mass- nahme im Sinne einer Verpflichtung behördlicher Mitwir- kung, aber auch im Sinne einer Verpflichtung der Mitwir- kung der einzelnen Sozialpartner und deren Organisatio- nen, über all das hinausgeht, was wir in unserer freien sozialen Marktwirtschaft den Unternehmen zumuten kön- nen und zumuten wollen.
Wenn Sie diese Art Sachzwänge neu schaffen, dann kom- men Sie nicht zu dem von Ihnen erhofften Erfolg, sondern zu einer unerhörten Verkomplizierung der einzelnen Sozialpartnergespräche in den Unternehmen; Sie zerstören letzten Endes die unternehmerische Freiheit.
Wie wollen Sie in der heutigen Zeit die Technologiepro- bleme bewältigen, wenn Sie den Zeitverlust in Kauf zu nehmen hätten, der bei jeder Umwandlung einzelner Betriebsabteilungen - um ein Beispiel zu nennen - entstünde? Die von Ihnen erwähnte Monteforno-Situation ist mir sehr gut bekannt. Sie zeigt Ihnen, dass beim gelten- den Recht aufgrund bestehender partnerschaftlicher Bezie- hungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, aber auch aufgrund des selbstverständlichen Interesses, das eine kantonale Regierung und der Bundesrat für diese Unterneh- men haben, Lösungen gefunden werden können, ohne dass eine neue gesetzliche Verpflichtung geschaffen werden muss. Solche weitergehenden gesetzlichen Normen würden also den Schutz der Arbeitnehmer nicht verbessern, wohl aber die Flexibilität der Unternehmen verringern. Sie wären damit auch für die Arbeitnehmer kontraproduktiv.
Mit Bezug auf die Meldepflicht möchte ich nicht wiederho- len, was ich vor wenigen Minuten Herrn Bircher sagte. Sie haben verspürt, dass wir mit diesen neuen Versuchen, die Arbeitsmarktstatistik zu verbessern, gute Instrumente bereit- stellen. Eine Verpflichtung aber, mit den entsprechenden Durchsetzungsschwierigkeiten, erachten, wir nicht als zweckmässig. Das ist der Grund, weshalb wir am bisherigen Arbeitslosenversicherungsgesetz festhalten und diese Motion ablehnen.
Abstimmung - Vote
Für Überweisung der Motion Dagegen
18 Stimmen 68 Stimmen
82.508 Postulat Deneys Büroautomation. Arbeitsbedingungen Bureautique. Conditions de travail
Siehe Jahrgang 1982, Seite 1797 Voir année 1982, page 1797
Diskussion - Discussion
Villiger: Ich hoffe, dass Sie anstelle von Herrn Ammann-Bern mit mir vorliebnehmen. Es geht hier um die Bildschirm- arbeit. Neue Technologien - das weiss man seit längerem - führen immer zu einer gewissen Irritation bei der Einfüh- rung, und anfänglich hat man durchaus Verständnis auch für eine kritische Betrachtungsweise. Gerade die Bild- schirmarbeit hat ja in den letzten Jahren explosiv zugenom- men; es ist gewiss richtig, dass sich die Sozialpartner um diese Frage kümmern. Allerdings wird diese Problematik oft recht emotional diskutiert, und eine nüchterne Betrach- tungsweise führt dann nicht zu spektakulären Erkennt- nissen.
Meines Erachtens ist der Weg zur Lösung durchaus mögli- cher Probleme über arbeitsrechtliche Vorschriften falsch. Wir setzen den Gesetzgeber bei einem Problem in Trab, wo es nicht nötig ist. Ich halte es für eine Unterstellung, dass die Bildschirmarbeit mit gesundheitlichen Risiken verbunden sei. Meines Wissens ist der Nachweis dafür nicht erbracht. Es steht fest, dass Mitarbeiter an Bildschirmgeräten dann keinen besonderen Belastungen und keinen besonderen Beanspruchungen ausgesetzt sind, wenn bei der Auswahl der Geräte und bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes dem heutigen Wissensstand Rechnung getragen wird.
Über ergonomisch richtige Arbeitsplatzgestaltung gibt es schon eine ziemlich grosse Literatur. Ich darf beispielsweise auf die Empfehlungen von Prof. Grandjean von der ETH hinweisen oder auf Empfehlungen des ärztlichen Dienstes der SBB und der PTT. Ich darf aus diesen letzteren Empfeh- lungen zitieren: «Einwandfreies Sehvermögen ist in allen Lebensbereichen zum ermüdungsfreien Erkennen optischer Reize erforderlich. Der Gebrauch von Datensichtgeräten bringt in diesem Zusammenhang nichts Neues mit sich. Die Negativdarstellung von Zeichen ist zwar für einzelne Mitar- beiter ungewohnt, aber in den meisten Fällen besser lesbar als der grösste Teil herkömmlicher Belege. Bildschirmarbeit stellt normalerweise keine besonderen Ansprüche an das Sehorgan, wenn der Arbeitsplatz richtig gestaltet ist.»
Sie sehen also, dass die Fachärzte hier nicht von Arbeitspau- sen reden, sondern von Sehpausen. Die Bildschirmarbeit ist fast nie mit einem dauernden Sehkontakt verbunden, wie das beispielsweise beim Fernsehen der Fall ist, wenn Sie während einer oder anderthalb Stunden den «Derrick» oder den «Tatort» betrachten; und meines Wissens enthält das Postulat ja keine Forderung nach dem Schutz der Bevölke- rung vor dem Fernsehapparat.
Der Arbeitsablauf am Bildschirmapparat ist erfahrungsge- mäss so abwechslungsreich, dass genügend Sehpausen zur Erholung der Muskulatur auftreten. Die Erhebung einer Grossbank zeigt, dass von etwas über 8000 Mitarbeitern, die an rund 2500 Bildschirmplätzen arbeiten, nur etwa 290 den Bildschirm intensiv benützen, und intensiv heisst hier, dass es etwas über 300 Transaktionen oder Eintippungen pro Tag sind. Die Zahlen zeigen also, dass ein Bedürfnis nach einer generellen Regelung nicht besteht. Wenn es Probleme gibt, dann deswegen, weil die Geräte nicht genügen oder weil die Arbeitsplätze falsch ausgestaltet sind. Technische Mängel muss man aber nicht mit dem Arbeitsgesetz bekämpfen, sondern mit technischen Massnahmen. Der richtige Weg wäre also der, dass man auch hier technische Normen erlässt, wie sie auch für andere Arbeitsgeräte gelten, und
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Postulat Deneys
einer solchen staatlichen Vorschrift würde ich meinerseits nicht opponieren. Ich lehne es aber ab, den Gesetzgeber bei einer Frage in Trab zu setzen, von der man schon vorher weiss, dass es nicht nötig ist, so sehr ich für die Sorge von Frau Deneys Verständnis habe.
Ich bin mir bewusst, dass das Postulat eine unverbindliche Form ist; wir haben das heute schon mehrfach gehört. Ich meine aber: wenn man schon vorher weiss, dass ein Eingrei- fen des Gesetzgebers nicht nötig ist, kann man auch auf ein Postulat verzichten.
Ich bitte Sie deshalb, das Postulat abzulehnen.
Mme Deneys: En attendant cue les parlementaires partici- pent aux séances du Conseil national en restant à la maison et par petit écran interposé, je continue à me demander quelles sont les vraies raisors, les raisons principales qui poussent M. Ammann-Berne et M. Villiger, qui a pris sa relève tout à l'heure, à s'opposer au postulat que j'ai déposé voici une année et demie et que le Conseil fédéral a accepté. Tout d'abord, il s'agit bien d'un postulat par lequel j'invite le Conseil fédéral à se préoccuper d'un problème qui existe, qui prendra sans aucun doute encore plus d'importance et qu'il n'est pas possible de resoudre en l'ignorant simple- ment. Je n'ai donc pas choisi le mandat impératif de la motion, qui obligerait le Conseil fédéral à légiférer absolu- ment, mais bien la forme mo ns contraignante du postulat grâce auquel je laisse la faculté d'apprécier où, comment, dans quelle mesure exactement il faudra protéger la santé physique et mentale des personnes travaillant avec des écrans d'ordinateur.
Refuser l'ingérence de l'Etat ou la modification de lois ce serait évidemment une solution si chacun prenait ses res- ponsabilités. Je pourrais vous suivre, Monsieur Villiger, si malheureusement l'expérience n'avait démontré que beau- coup trop d'employeurs en Suisse ne se préoccupent pas de la prévention des maladies professionnelles. Or, en raison même du coût croissant de la maladie, que tout le monde juge insupportable aujourd'hui, mais aussi parce que trop souvent des individus ont dû subir de graves atteintes dans leur santé, avec toutes les conséquences que cela entraîne - conséquences personnelles, sociales, économiques - à cause de conditions de travail qui négligent l'être humain, il faut aujourd'hui tout mettre er œuvre pour prévenir de telles maladies. Cela ne peut se faire que grâce à des contrôles médicaux réguliers.
Je vous rappelle par ailleurs que les employés du secteur tertiaire, qui sont de plus en plus nombreux à travailler devant des écrans, sont aussi assujettis à la nouvelle loi sur l'assurance-accidents qui doit également prendre en charge les maladies professionnelles. S'ils paient des cotisations et qu'ils courent peu de risques c'accident profesionnel, ils ont d'autant plus le droit qu'on se préoccupe sérieusement des risques de maladies professionnelles, et plus particulière- ment, dans leur cas, des troubles possibles de l'acuité visuelle.
Une mutation technologique est en cours, qui change les conditions de travail. Il ne s'agit pas de la freiner, de l'arrêter, mais de prendre au contraire en considération ses consé- quences pour l'être humain. Des dizaines de milliers de salariés, dont un grand nombre de femmes, peu ou mal organisés pour se défendre, des centaines de milliers certai- nement bientôt, sont concernés par ce problème de la protection de leur santé au lieu de travail. La raison com- mande, d'autant plus si tout ce que M. Villiger a dit tout à l'heure est juste, que l'on suive la proposition du Conseil fédéral et que vous acceptiez le postulat que j'ai déposé.
Bundesrat Furgler: Als Frau Deneys das Postulat über die Büroautomation und die Arbeitsbedingungen einreichte, hat der Bundesrat, wie Sie der schriftlichen Beantwortung entnehmen konnten, die Entgegennahme beschlossen. Das geschah im November 1982. Weil seither viel Zeit verstrichen ist, wofür weder Frau Deneys noch der Sprechende die Verantwortung zu tragen haben (Sie konnten keine Zeit finden, um das zu behandeln), haben wir in der Zwischenzeit
Ich darf Ihnen heute mit einer gewissen Freude sagen - Herr Villiger hat zu Recht erwähnt, dass etwas geschehen sei -, dass wir unter dem Titel «Sicher arbeiten, die Arbeit am Bildschirm» eine recht gute Studie von Ärzten - arbeitsärzt- licher Dienst/BIGA, Bern, Medizinische Abteilung, Gruppe Arbeitsmedizin, Luzern - zustande gebracht haben, die auf Ihre Befürchtungen eingeht. Ich werde dafür besorgt sein, dass dieses Dokument Ihnen allen ausgeteilt wird. Ich entschuldige mich, dass ich das nicht vor dieser Debatte bereits getan habe.
Wenn ich Ihnen aus diesem Grund eine Anregung unterbrei- ten darf (in Kenntnis der Bereitschaft zur Entgegennahme des Postulates), so einzig und allein deshalb, weil ich per- sönlich glaube, wir hätten es in der Zwischenzeit erfüllt.
Sie finden in dieser Studie, die ich erwähnt habe, eine spezielle Ziffer über Dauer der Beschäftigung am Bild- schirm, über Pausenregelung, über Augenuntersuchungen, also genau über die Punkte, die Ihnen besonders am Herzen liegen. Wenn ich es, ohne zu zitieren, gewichte, dann darf ich sagen, dass diese Fachleute - also nicht etwa der Spre- chende - zum Schluss gekommen sind, dass sich hier spezielle neue Normen nicht aufdrängen.
Ich erwähne ganz weniges: «Über die maximal zumutbare tägliche Beschäftigungsdauer» (so sagen diese Ärzte) könne «bis heute keine wissenschaftlich hinreichend fun- dierten Aussagen gemacht werden. In Anbetracht der sehr unterschiedlichen Tätigkeiten an diesen Geräten mit ihren verschieden grossen Anforderungen scheinen eine gene- relle, undifferenzierte gesetzliche Regelung oder starre Richtlinien, wie sie in einigen Ländern erlassen worden sind, von vorneherein fehl am Platz. Nur eine Analyse der Arbeit des einzelnen Mitarbeiters oder einzelner Mitarbeitergrup- pen sowie der vorhandenen und nicht zu eliminierenden Störfaktoren kann zu erfolgversprechenden Massnahmen und individuellen Regelungen führen. Viel wichtiger als eine zeitliche Begrenzung ist eine optimale Arbeitsorganisation. Durch abwechslungsreiche Mischtätigkeiten sind einseitige Überlastungen zu vermeiden.» Ähnliches dann über die Arbeitspausen und die Arbeitsuntersuchungen; ebenfalls hochinteressante Aussagen.
Nach heutigen Erkenntnissen, die auf gut zehnjähriger Erfahrung beruhen, steht fest, dass die Bildschirmarbeit keine Augenkrankheiten verursacht. Herr Villiger hat darauf hingewiesen. Hier liegt damit eine Dokumentation vor, die mir empfiehlt, Ihnen zu sagen: Können Sie sich nicht bereit erklären, auf dieses Postulat zu verzichten oder den Entscheid darüber zumindest zu verschieben, bis Sie das gelesen haben? Es scheint mir nicht sinnvoll, dass ich eine Verpflichtung entgegennehme, gesetzlich etwas weiter zu bearbeiten, was nach meiner vollendeten Überzeugung am heutigen Tag durch diese Untersuchung als nicht mehr nötig erkannt wird. Ich glaube, das gehört auch zum guten Kontakt zwischen Regierung und Parlament, dass man den Zeitablauf zwischen November 1982 und heute so einbringt. Ich wollte es Ihnen sagen, und ich entschuldige mich, dass ich Ihnen nicht vorher diesen Text zugestellt habe.
Le président: Le Conseil fédéral propose à Mme Deneys de considérer le postulat comme rempli. Nous accordons à Mme Deneys un certain temps de réflexion; je pense qu'elle arrivera à se laisser convaincre par M. Furgler et qu'elle retirera son postulat. L'affaire est ainsi provisoirement li- quidée.
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Postulat Deneys Büroautomation. Arbeitsbedingungen Postulat Deneys Bureautique. Conditions de travail
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1984
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Anno
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Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
13
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 82.508
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Numero dell'oggetto
Datum
21.03.1984 - 15:00
Date
Data
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20 012 283
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