Verwaltungsbehörden 21.03.1984 82.552
20012279Vpb21 mars 1984Ouvrir la source →
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Motion Meier-Zürich
82.552 Motion Meier-Zürich Arbeitslosenversicherungs-Fonds. Zweckbestimmung Fonds de l'assurance-chômage. Affectation
Wortlaut der Motion vom 5. Oktober 1982
Die Symbiose zwischen Exportrisikogarantie (ERG) und Arbeitslosenversicherung hat den Zweck, Arbeitslosigkeit zu verhüten bzw. zu bekämpfen.
Es ist deshalb unverständlich, dass allfällige ERG-Defizite durch den Bund bevorschusst werden sollen.
Der Bundesrat wird daher ersucht, Antrag zur Änderung der gesetzlichen Grundlagen zu stellen, damit ERG-Defizite durch den Arbeitslosenversicherungs-Fonds gedeckt wer- den können.
Diese Massnahme drängt sich auf, da, aufgrund des Vermö- gensstandes des Arbeitslosenversicherungs-Fonds, vom Bundesrat eine Beitragssenkung auf 0,3 Prozent der Lohn- summe (0,15 Prozent Arbeitgeber, 0,15 Prozent Arbeitneh- mer) verfügt werden musste.
Texte de la motion du 5 octobre 1982
La symbiose entre la garantie contre les risques à l'exporta- tion (GRE) et l'assurance-chômage aurait pour but de préve- nir le chômage et, si besoin est, de lutter contre ce phéno- mène.
C'est pourquoi il est difficilement concevable que la Confé- dération doive verser des avances visant à combler les déficits de la GRE.
Le Conseil fédéral est donc chargé de soumettre aux Cham- bres une proposition tendant à modifier les bases légales afin que les déficits de la GRE puissent être couverts par le fonds de l'assurance-chômage.
Cette mesure s'impose du fait que, au vu de l'état de la fortune du Fonds de l'assurance-chômage, le Conseil fédé- ral a dû décider d'abaisser le taux de cotisation à 0,3 pour cent de la somme des salaires (0,15 pour cent pour la part de l'employeur et 0,15 pour cent pour la part du travailleur).
Meler-Zürich: Mit meiner Motion ersuche ich den Bundes- rat, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die ERG-Defizite durch den Arbeitslosenversicherungs- Fonds bevorschusst und im schlimmsten Fall gedeckt wer- den können. Der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kan- tonen wurde von uns zugestimmt, um langfristig die Bun- desfinanzen in Ordnung zu bringen. Das angestrebte Ziel (d. h. eine ausgeglichene Rechnung des Bundes) wird durch die auf uns zukommenden ERG-Defizite verunmöglicht. Die Abschreibungen an den ERG-Defiziten werden in Kürze einen Aufwand des Bundes erfordern, der den Ertrag aus der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen zunichte macht.
Daher verlange ich mit meiner Motion, dass nicht der Bund, sondern die Nutzniesser der ERG - und das sind Arbeitneh- mer und Arbeitgeber - durch ihre Beiträge an die Arbeitslo- senversicherung zur Defizitdeckung herangezogen werden. Ausgerechnet in der ERG-abhängigen Maschinen- und Metallindustrie ist im Vergleich zu 1980 im Jahr 1982 der Bestand an schweizerischen Erwerbstätigen um 28 000 Per- sonen gesunken, während der Bestand der ausländischen Erwerbstätigen im gleichen Zeitraum um über 46 000 Perso- nen anstieg. Die ERG wird also primär dazu beitragen, den erhöhten Bestand der ausländischen Arbeitskräfte durchzu- halten. Typisches Beispiel dafür ist der überfremdete BBC- Konzern, der bereits in den siebziger Jahren über 100 Millio- nen Franken von der ERG zur Abdeckung von Währungsver- lusten kassiert hat. Das neue ERG-Engagement mit 500 Millionen Franken für Generatorenlieferungen usw. an die Türkei wird weitgehend dem BBC-Werk Birrfeld zugute
kommen. Dort, wo in der werkeigenen Wyden-Siedlung der grösste Teil der neuen Wohnungen von Ausländern besetzt ist. Aus diesen Gründen beantrage ich, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch ihre Beiträge an die Arbeitslosen- versicherung zur Finanzierung der ERG-Defizite und allfälli- ger Abschreibungen herangezogen werden.
Ich fasse zusammen: Die Symbiose zwischen ERG und Arbeitslosenversicherung hat den Zweck, Arbeitslosigkeit zu verhüten bzw. zu bekämpfen. Es ist für mich unverständlich, dass nach Einführung der Arbeitslosenversicherung die ERG-Defizite vom Bund bevorschusst werden sollen. Dabei können wir bestimmt davon ausgehen, dass die gewährten Kredite zum Teil abgeschrieben werden müssen.
Um nun den arg strapazierten Bundeshaushalt zu entlasten, beantrage ich, die ERG-Defizite durch den Arbeitslosenver- sicherungs-Fonds zu decken. Der Bundesrat kann jederzeit durch Festlegung bzw. Erhöhung der Versicherungsbei- träge den Vermögensstand des Arbeitslosenversicherungs- Fonds den Anforderungen entsprechend aufstocken. Ich ersuche Sie, meiner Motion zuzustimmen.
Bundesrat Furgler: Herr Nationalrat Meier stellt ein wichti- ges Problem ins Zentrum seiner Motion, nämlich den Aus- bau der ERG. Sie wissen, dass die ERG ein Schlüsselinstru- ment unserer Aussenhandelspolitik ist und dass sie nach meinem Empfinden verstärkt werden muss. Damit befasst sich gegenwärtig eine Arbeitsgruppe.
Ich habe Ihnen auch - nicht nur verbal, sondern durch die Tat - die klare Politik des Bundesrates mehrfach darstellen können. Stichwort: Atatürk-Auftrag, den wir sogar entgegen dem Antrag der ERG-Kommission genehmigt haben, aus der festen Überzeugung, dass dies im Interesse unserer eigenen Wirtschaft liege, jenen Hunderten, um nicht zu sagen Tausenden von Arbeitenden in den Hauptwerken von Winterthur, Zürich, Baden, und dass es selbstverständlich auch im Bereich des Vertragspartners von Bedeutung sei. Also mit anderen Worten: Bezüglich der Grundidee, die ERG zu verstärken, sind wir beide offensichtlich der gleichen Meinung.
Nun schlagen Sie aber etwas vor, das bei näherem Überden- ken doch vermutlich auch Sie dazu führen dürfte, auf die Motion zu verzichten. Ich meine, dass diese Symbiose zwi- schen ERG und Arbeitslosenversicherungs-Fonds - denken Sie an die soeben abgeschlossene Debatte - viel mehr Probleme neu schaffen würde, als sie Probleme zu lösen vermöchte.
Aus dem Text der Motion geht einmal hervor, dass Sie die gesetzlichen Grundlagen ändern müssten, namentlich im Bereich der Arbeitslosenversicherung. In formeller Hinsicht bemerke ich dazu, dass ja dieses Gesetz erst seit dem 1. Januar besteht. Es wurde bei dessen Beratung auch von Ihnen, wenn ich mich recht erinnere, kein diesbezüglicher Antrag gestellt. Formell würde ich bedauern, wenn man jetzt dieses Thema zum Gegenstand der Revision machen wollte. Aber auch materiell gebe ich Ihnen zu bedenken: Nach der gegenwärtig gültigen Regelung bevorschusst der Bund die Ausgabenüberschüsse der ERG, und zwar durch verzinsli- che Darlehen. Sollte es beim Begehren des Motionärs die Meinung haben, dass in Zukunft der ALV-Fonds ebenfalls nur rückzahlbare Vorschüsse an den ERG-Fonds leisten sollte, so hätte eine solche Umplanung wenig Sinn. Der weitaus grösste Teil des Fonds ist nämlich als verzinsliches Festgeld beim Bund angelegt. (Ich weiss nicht, ob Ihnen das bekannt war. Ich möchte es einfach beifügen, weil es Ihre eigene Lagebeurteilung vielleicht beeinflusst.) Dieser kann somit ohne weiteres die Gelder auch dazu verwenden, dem ERG-Fonds die benötigten Darlehen auszurichten. Hätte- nun der Arbeitslosenversicherungs-Fonds diese Darlehen zu übernehmen, müsste er die dafür benötigten Mittel - nach- dem seit längerer Zeit die Ausgaben für die Arbeitslosenver- sicherung ja die laufenden Einnahmen übersteigen - durch Auflösung von Anlagen beim Bund zurückziehen. Damit hätte rein finanztechnisch niemand etwas gewonnen.
Sollten Sie aber, Herr Nationalrat, der Meinung sein, die Arbeitslosenversicherung solle die Ausgabenüberschüsse
Motion Hofmann
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N
21 mars 1984
der ERG à fonds perdu decken, dann müsste dieser Auffas- sung aus folgenden Gründen entgegengetreten werden: Nach Auffassung des Bundesrates dürfen nicht einfach alle Kosten von Massnahmen, die in irgendeiner Weise zur Erhaltung von Arbeitsplätzen dienen, der durch Lohnbei- träge der Arbeitnehmer und ihrer Arbeitgeber finanzierten Arbeitslosenversicherung überbunden werden. Primärer Zweck derselben ist es ja nach dem neuen Gesetz auch, den versicherten Arbeitnehmern einen angemessenen Ersatz für bestimmte Erwerbsausfälle zu garantieren. Das Gesetz will zwar ausserdem drohende Arbeitslosigkeit verhüten oder bestehende bekämpfen. Das war ja der tiefere Sinn Ihres Vorstosses. Aber alle vorgesehenen Präventivmassnahmen gehen ebenfalls primär vom versicherten Arbeitnehmer aus: Förderung seiner beruflichen oder geographischen Mobili- tät, Arbeitsbeschaffungsprogramme, Arbeitsmarktfor- schung und Arbeitsvermittlung. Die Exportrisikogarantie (ERG) dagegen dient der Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen, indem sie ganz bestimmte, mit Auslandge- schäften verbundene, besondere Unternehmerrisiken abdeckt. Bei der Schaffung des neuen Arbeitslosenversiche rungsgesetzes kam sowohl in der Expertenkommission als auch in den parlamentarischen Kommissionen mehrmals deutlich zum Ausdruck, dass man eine Ausweitung der Versicherung in Ihrem Sinne als unerwünscht qualifizieren müsste. Eine Lösung aufgrund einer Übernahme der ERG- Defizite durch die Arbeitslosenversicherung würde auch fragwürdige Exportsubventionierungsmerkmale aufweisen. Daraus würde ich dann schliessen, dass wir auch andere Erwerbszweige mit ähnlichen Hilfen versehen müssten. Dazu fehlt die Kraft, und dazu fehlt auch der Zusammen- hang mit unserem freien marktwirtschaftlichen System. Ich muss Ihnen beantragen, ciese Motion nicht zu überwei- sen, weil wir sie nicht erfüllen ‹önnen, ohne den grundsätzli- chen Charakter unserer Arbeitslosenversicherung so zu strapazieren, dass der jetzige Gesetzeszweck gefährdet wäre. Ich weiss nicht, ob Herr Meier nach diesen Erläuterun- gen an seiner Motion festhält.
Reimann: Ich danke Herrn Bundesrat Furgler für seine klare und deutliche Antwort. Er hat das sehr schonungsvoll getan und auch sehr höflich - wie immer. Ich hätte wirklich etwas mehr Mühe, und ich hoffe, class es niemanden in diesem Saal gibt, der einem solch «hanebüchenen» Ansinnen zustimmen könnte. Dass man vom Arbeitnehmer verlangen wollte, die Defizite der Exportrisikogarantie zur Hälfte zu übernehmen, ist gelinde gesagt eine Zumutung. Was will man dem Arbeitnehmer denn noch alles an Beiträgen und Prämien zumuten, abgesehen davon, dass es sich hier um eine Domäne handelt, in der der Arbeitnehmer kein Mitspra- cherecht hat?
Ich möchte Sie bitten, diese Motion abzulehnen!
Abstimmung - Vote Für Überweisung der Motion Dagegen
Minderheit offensichtliche Mehrheit
82.310 Motion Hofmann Erhaltung landwirtschaftlicher Klein- und Mittelbetriebe Sauvegarde des petites et moyennes exploitations agricoles
Wortlaut der Motion vom 27. Januar 1982
Die Erhaltung landwirtschaftlicher Existenzen wird stets dann zum Prüfstein, wenn grössere Investitionen fällig wer- den. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, die Auflagen
und Bedingungen für Investitionskredite und Subventionen für Hochbauten in der Landwirtschaft so zu verbessern, dass folgenden Punkten Rechnung getragen wird:
Das Bauen mit öffentlichen Mitteln muss für den Betriebsinhaber billiger zu stehen kommen, als wenn er mit eigenen Mitteln baut.
Die zeitliche Etappierung einer Sanierung mit öffentli- chen Mitteln ist zu erleichtern.
Für kleinere Betriebe sind die Pauschalansätze für Sub- ventionen gestaffelt zu erhöhen.
Die Anforderungen betreffend Mindestgrösse des Betrie- bes als Voraussetzung für Subventionen sind aufzuheben.
Im Berggebiet sind die Subventionen für Hofsanierungen nicht von der Bedingung der Abgelegenheit (Art. 32 BoV) abhängig zu machen.
Investitionskredite sind auch für Nebenerwerbsbetriebe zu gewähren.
Die minimalen Tilgungsraten für Investitionskredite sind nach der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Betriebes zu staffeln.
Texte de la motion du 27 janvier 1982
A chaque fois qu'il s'agit de financer des investissements d'une certaine importance, le problème de la sauvegarde des exploitations agricoles ressurgit. C'est pourquoi, nous prions le Conseil fédéral d'améliorer, en tenant compte des points énumérés ci-dessous, les dispositions relatives aux conditions et aux charges prévues pour l'octroi de crédits d'investissements et de subventions destinés à des cons- tructions rurales.
Il doit être plus avantageux pour un propriétaire de finan- cer une construction à l'aide de fonds publics plutôt que de fonds privés.
L'échelonnement des travaux de rénovation financés au moyen de fonds publics doit être facilité.
Pour ce qui est des petites entreprises, les taux forfai- taires applicables aux subventions doivent augmenter de façon progressive.
Il convient de supprimer les exigences concernant la taille minimale des entreprises pouvant recevoir des subven- tions.
Dans les régions de montagne, les subventions destinées à la restauration de fermes ne doivent plus être soumises à la condition de l'éloignement (art. 32 OAmF).
Les entreprises exploitées à titre accessoire doivent éga- lement pouvoir bénéficier de crédits d'investissements.
Les taux minimums de remboursement des crédits d'in- vestissements doivent être échelonnés en fonction de la capacité économique d'une entreprise.
Mitunterzeichner - Cosignataires: (Augsburger), Bühler- Tschappina, Bürer-Walenstadt, (Dürr), Fischer-Hägglingen, Frei-Romanshorn, Geissbühler, Graf, Hari, Hösli, Jung, (Junod), Koller Arnold, Kühne, (Meier Josi), Müller-Schar- nachtal, Nef, Oehen, Ogi, (Räz), Reichling, Risi-Schwyz, Roth, Rutishauser, Schnider-Luzern, Schnyder-Bern, Seg- müller, Zbinden, Ziegler-Solothurn (29)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit In der Motion wird die Erhaltung und Förderung von land- wirtschaftlichen Klein- und Mittelbetrieben verlangt. Klein- und Mittelbetriebe in abgelegenen ländlichen Räumen erbringen vor allem im Dienste des Besiedlungszieles, des Versorgungszieles und des Umweltpflegezieles hohe gemeinwirtschaftliche Leistungen, die durch eine entspre- chende Förderungspolitik längerfristig gesichert werden müssen. Damit wird auch der Weg für eine regional differen- zierte Förderungspolitik gewiesen.
Die in der Motion aufgeführten Punkte sollen zur Erhaltung von Klein- und Mittelbetrieben beitragen, und zwar mit fol- gender Begründung:
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Meier-Zürich Arbeitslosenversicherungs-Fonds. Zweckbestimmung Motion Meier-Zürich Fonds de l'assurance-chômage. Affectation
In
Dans
In
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Jahr
1984
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
13
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
82.552
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
21.03.1984 - 15:00
Date
Data
Seite
335-336
Page
Pagina
Ref. No
20 012 279
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