Verwaltungsbehörden 20.03.1984 82.400
20012251Vpb20 mars 1984Ouvrir la source →
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Postulat Müller-Aargau
81.402 Postulat Uchtenhagen Parlamentarische Gruppen Clubs parlementaires
Fortsetzung - Suite
Siehe Jahrgang 1982, Seite 541 - Voir année 1982, page 541
Le président: Dans la séance du 19 mars 1982, la discussion a été demandée par Mme Eppenberger qui a combattu le postulat que le Bureau proposait d'accepter.
M. Kohler Raoul, rapporteur: Par voie de postulat, Mme Uchtenhagen a demandé, en juin 1981, que soient réglementés les clubs de parlementaires.
Le Bureau a proposé à votre conseil d'adopter le postulat de Mme Uchtenhagen et de le transmettre à la commission chargée d'examiner l'initiative parlementaire «Réforme du Parlement». Notre conseil n'a pas eu l'occasion de se pro- noncer sur ce postulat, mais la commission «Réforme du Parlement» en a tenu compte au cours de ses travaux. Elle a proposé un nouvel article 8septies de la loi sur les rapports entre les conseils, dans lequel sont précisées les conditions que doit satisfaire un groupement de parlementaires pour bénéficier de facilités administratives.
Notre conseil a adopté ces nouvelles dispositions en février de l'année dernière. Entre-temps, le Conseil des Etats s'est prononcé à son tour, de sorte que nous aurons l'occasion, vendredi prochain, d'adopter les modifications de la loi sur les rapports entre les conseils, en votation finale.
Nous pouvons donc constater que, sans que le postulat de Mme Uchtenhagen ait été adopté par notre conseil, il se trouve être tout de même exécuté, de sorte que le Bureau vous propose de classer le postulat.
Le président: Le Bureau propose le classement du postulat, qui est réalisé. Il n'est pas fait d'autres propositions. Il en est ainsi décidé.
Abgeschrieben - Classé
82.400 Postulat Müller-Aargau Delegation beim Europarat. Wahlmodus Postulat Müller-Argovie Délégation auprès du Conseil de l'Europe. Mode de désignation des membres
Wortlaut des Postulates vom 9. Juni 1982
Das Büro des Nationalrates wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Geschäftsverkehrsgesetz oder ein anderes Gesetz in dem Sinne geändert werden kann, dass die Dele- gation der eidgenössischen Räte beim Europarat nach Arti- kel 85 Ziffer 4 Absatz 2 BV durch die Bundesversammlung gewählt wird.
Texte du postulat du 9 juin 1982
Le Bureau du Conseil national est prie d'examiner s'il serait possible de modifier la loi sur les rapports entre les conseils ou une autre loi, de sorte que l'Assemblée fédérale soit chargée, en vertu de l'article 85, chiffre 4, 2e alinéa, cst, de désigner les membres de la délégation représentant les
Chambres fédérales auprès du Conseil de l'Europe. Le Bureau informera le Conseil national des résultats de cet examen.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Alder, Barchi, Biel, Bir- cher, Delamuraz, Duboule, Girard, Humbel, Jaeger, Keller, Kloter, Meier Josi, Muheim, Müller-Bern, Oester, Renschler, Schalcher, Schär, Widmer, Wilhelm (20)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Obwohl die Aussenpolitik unseres Kleinstaates zuerst ein- mal Europapolitik sein muss, findet die Tätigkeit unserer Delegation im Europarat wenig bis kein Interesse in der Öffentlichkeit und entsprechend auch in unseren Medien. Dieser Teufelskreis der Missachtung hat seinen Ausgangs- punkt beim Wahlmodus der Delegation.
Es ist unsinnig zu glauben, Parlamentarier besässen öffentli- ches Ansehen, wenn sie wie Kommissionsmitglieder durch die Büros der eidgenössischen Räte auf Vorschlag der Frak- tionen bestimmt werden, praktisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Es ist uns bekannt, dass eine Änderung des Wahlmodus schon einmal zur Debatte gestanden und keine Gnade bei den Räten gefunden hatte.
Seit das Europaparlament aber durch Direktwahlen bestimmt wird, hat sich die Situation grundlegend geändert. Das Ansehen des Europarates droht neben demjenigen des Europaparlamentes zu verblassen.
Vor allem in der Schweiz haben wir dafür zu sorgen, dass jenes Gremium, in welchem sich ein Teil unserer offiziellen Aussenpolitik abspielt, im Inland durch Änderung des Wahl- modus aufgewertet wird.
Schriftliche Stellungnahme des Büros Rapport écrit du Bureau
Für die Wahl durch das Büro wurde vor allem folgender Grund angeführt: Das damals erst seit kurzem gültige Rats- reglement (vom 2. Oktober 1962) übertrug die Wahl sämtli- cher ständigen Kommissionen dem Büro. Für die Delegation beim Europarat, vom Büro als ständige Kommission betrachtet, wollte man keine Ausnahme schaffen.
Das Büro teilt auch heute noch diese Ansicht. Es ist sich zwar der Tatsache bewusst, dass die Delegation beim Euro- parat einen speziellen Aufgabenbereich hat (keine Vorbera- tungs-, sondern Repräsentationsfunktion), möchte aber dennoch am Grundsatz festhalten, wonach diese, als stän- dige Delegation der beiden Räte, nicht anders behandelt werden soll als andere ständige Kommissionen, zum Bei- spiel die Kommission für auswärtige Angelegenheiten, die sich ebenfalls mit aussenpolitischen Fragen befasst.
Gegen eine Wahl durch die Vereinigte Bundesversammlung spricht vor allem ein verfassungsrechtliches Argument. Es
N
20 mars 1984
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Postulat Müller-Argovie
geht einerseits um die Auslegung von Artikel 85 Ziffer 4 der Bundesverfassung, andererseits um den Grundsatz der Gleichstellung der beiden Rate. Bei einer Wahl durch die Vereinigte Bundesversammlung würde der Ständerat mit seinen 46 Mitgliedern stark benachteiligt. Zum verfassungs- rechtlichen Problem ist in der Literatur nachzulesen: «Selbstverständlich bezieht sich Artikel 85 Ziffer 4 nur auf die Wahl von Gerichts- oder Verwaltungsbeamten, nicht von parlamentarischen Kommissionen, die zuhanden der Räte vorbereitende Beratungen pflegen oder in ihrem Namen delegationsweise Kompetenzen ausüben (z. B. der Auf- sicht). Eine Ernennung solcher Kommissionen durch die Vereinigte Bundesversammlung würde dem Grundsatz der Gleichstellung beider Räte und der gesonderten Beratung (Art. 93) widersprechen.» (W. Burckhardt, Kommentar der Schweizerischen Bundesverfassung, 3. Aufl. Bern 1931, S. 672).
Das Büro ist der Ansicht, dass das Ziel des Postulates, d. h. eine Hebung des Ansehens des Europarates, der Tätigkeit schweizerischer Parlamentarier im Europarat und der Aus- senpolitik im allgemeinen auf eine andere Weise erreicht werden muss. Zu denken ist an eine vermehrte Öffentlich- keitsarbeit der Delegation unc der Kommission für auswär- tige Angelegenheiten.
Schriftlicher Antrag des Büros
Proposition écrite du Bureau
Das Büro beantragt, das Postulat abzulehnen.
Müller-Aargau: Ich möchte Ihr en beantragen, das vom Büro abgelehnte Postulat zu überweisen.
Es ist für mich doppelt peinlich, jetzt über dieses Postulat reden zu müssen: Erstens bin ich jetzt im Büro und muss trotzdem gegen das Büro kämpfen, das zwar etwas anders zusammengesetzt ist als damals. Zweitens äussere ich mich über die Delegation beim Europarat, der ich nun auch selber angehöre. Aber das Datum von 9. Juni 1982 wird Sie daran erinnern, dass mein Vorstoss clavon ganz unbeeinflusst war. Ich bin froh, dass Herr Rüttimann, der Sprecher des frühe- ren Büros, die Sache des Büros vertreten wird.
Worum geht es? Es geht hier vor allem darum, dass die Europapolitik und die Anwesenheit der Schweiz in Strass- burg auch hier im Rat deutlich gemacht werden. Diesen Vorstoss haben fast sämtliche Mitglieder der früheren Dele- gation mitunterzeichnet. Hätte man ihn früher behandelt, dann würde ich heute vermutlich nicht alleine kämpfen. Unter Umständen würden sich Herr Delamuraz oder Frau Josi Meier genauso einsetzen wie ich.
Es geht mir darum, dass die Delegation von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt wird und entsprechende Bestimmungen erlassen werden. Ich meine, dass die Zuge- hörigkeit der Schweiz zum Europarat in Strassburg von der Öffentlichkeit viel zu wenig wahrgenommen wird. Man müsste zeigen, wie jene Politik, die in ihren Richtlinien und Weisungen - sagen wir einmal - jede zweite oder dritte Botschaft mitbeeinflusst, von der Schweiz zur Kenntnis genommen wird. Es ist nötig festzustellen, dass die Schweiz
dort mitarbeitet und dass das nicht etwas ist, was uns einfach aufgedrängt wird.
Das Büro argumentiert damit, dass die Wahl durch das Büro eigentlich schon öffentlich sei. Aber ich meine eine andere Öffentlichkeit. Ich meine, dass es im Bewusstsein der Öffent- lichkeit sein soll, dass die Schweiz im Europarat in Strass- burg mitwirkt. Es ist ja selbstverständlich, dass man wissen und nachfragen kann, wer dieser Delegation angehört. Es fehlte gerade noch, dass diese gewählt würde wie ein Feme- gericht. Aber auf der anderen Seite fehlt doch im Schweizer- volk das Bewusstsein, dass die Schweiz in Strassburg mitar- beitet.
Ich möchte ein Beispiel geben: Der Ständerat hat die Sozial- charta behandelt. Ich bin überzeugt, dass ein grosser Teil der Bevölkerung diese Sozialcharta als etwas Fremdes angesehen hat, etwas, das nicht von der Schweiz mitgestal- tet worden ist. Aber das war der Fall! Ich bin überzeugt, dass viele Menschen, wenn sie hören, dass jemand an die Men- schenrechtskommission appelliert, nicht wissen, dass das auch unsere Kommission ist, weil wir dort beteiligt sind. Ich bin überzeugt davon, dass viele Menschen in der Schweiz, wenn der Gerichtshof in Strassburg angerufen wird, nicht wissen, dass das auch unser Gerichtshof ist, sondern sie sehen darin fremde Richter. Das alles zeigt doch, dass die Europapolitik der Schweiz gar nicht ins Bewusstsein der Bevölkerung eingedrungen ist. Hier möchte ich ein Zeichen setzen und alle Unterzeichner mit mir, ein Zeichen setzen, indem wir die Wahl anders durchführen; die Wahl soll mar- kieren, dass die Schweiz in Strassburg mit tätig ist.
Sehen wir einmal, was wir in der Vereinigten Bundesver- sammlung sonst auch wählen: zum Beispiel die stellvertre- tenden Richter des Militärkassationsgerichtes. Liesse sich nicht mindestens so berechtigt wie diese Ersatzrichter nun auch die Delegation des Europarates wählen ? Sind wir noch fähig, für neue Inhalte auch neue Gefässe zu schaffen, oder können wir nur etwas Neues einführen, wenn wir es in unsere bisherigen Kommissionen integrieren können? Wer- den wir, im Falle des Beitrittes zur UNO, auch das Büro beauftragen, die Delegation für New York zu bestimmen? Das müssten wir konsequenterweise tun, wenn wir das jetzt auch so machen.
Ich möchte Sie bitten, angesichts dieser Argumente, dieses Postulätchen zu überweisen, wonach eine Kommission, die einmal die Reform oder Wiederreform des Parlamentes durchführt, das Anliegen mindestens einmal behandelt und à fond überlegt.
In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, hier etwas Beweg- lichkeit zu zeigen, nicht diese Starrheit, die das Büro in seinen Überlegungen zutage legt, dass wir noch fähig sind, uns auch noch über anderes zu unterhalten als nur über Rationalisierung, wie wir die persönlichen Vorstösse mög- lichst schnell durch die Mühle lassen können, sondern dass wir auch qualitativ unsere Arbeit in eine solche Reform einbeziehen könnten. Ich bitte Sie also, diese Beweglichkeit zu zeigen und mein Postulat zu überweisen.
Rüttimann, Berichterstatter: Herr Müller und ich sind in einem eigenartigen Rollentausch. Er hat es bereits ange- führt. Ich war in der letzten Legislaturperiode Mitglied des Büros. Er war damals noch hinten, ist jetzt inzwischen ins Büro eingetreten, und ich als neuer Hinterbänkler muss nun das Büro vertreten. Also nicht das alte, sondern das neue Büro hat mich gebeten, weil ich seinerzeit damit beauftragt wurde, es hier zu vertreten. Dies ist die Situation. Ich hoffe, Sie sind damit einverstanden.
Zur Sache: Das Büro beantragt Ihnen, dieses Postulat abzu- lehnen. Ich weiss nicht, ob alle Mitglieder den schriftlichen Bericht in Händen haben. Diese Ablehnung geschieht nicht einfach aus dem Gesetz der Beharrlichkeit oder aus dem Grundsatz heraus: Wir haben es immer so gemacht, es muss also auch in Zukunft so recht sein. Der Antrag hat seine guten Gründe: Schon beim ersten Bundesbeschluss über die Delegation beim Europarat im Jahre 1962, den National- rat und Ständerat separat genehmigt haben, wurde festge- legt, dass - wie alle anderen ständigen Kommissionen -
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Motion Müller-Aargau
auch die Delegation beim Europarat durch das Büro bestimmt werden solle, wie Herr Müller gesagt hat, in einem an sich öffentlichen Verfahren.
Es gibt auch ein verfassungsrechtliches Argument, das nicht leicht zu gewichten ist, nämlich den Artikel 85 Ziffer 4 der Bundesverfassung, der regelt, was die Vereinigte Bundes- versammlung an Wahlen zu treffen hat. Dort steht, dass richterliche Personen und hohe Verwaltungspersonen von der Vereinigten Bundesversammlung zu wählen seien. Damit hat es sich. Alle anderen Kommissionen - auch Auf- sichtskommissionen, parlamentarische Kommissionen - werden von den beiden Räten separat ernannt. Gegen die- ses Prinzip würde nun der Vorstoss von Herrn Müller ver- stossen, weil nämlich der Ständerat in der Vereinigten Bun- desversammlung rein zahlenmässig untervertreten ist. Zudem würde der Vorschlag auch dem Prinzip der geson- derten Beratung widersprechen. Das ist der Hauptgrund, warum das Büro der Meinung war, es sei dem Postulat keine Folge zu leisten.
Herrn Müller geht es um die Hebung des Ansehens der Delegation des Europarates oder ganz allgemein des Euro- parates in unserer schweizerischen Bevölkerung. Das ist zweifellos richtig. Ich glaube, wir müssen alle Versuche unternehmen, dieses Ansehen zu heben. Das könnte aber auf verschiedene andere Arten geschehen, insbesondere auch durch die Medien. Wir haben nämlich festgestellt, dass das Interesse der Medien an den Wahlen, die die beiden Räte separat vornehmen, nicht sonderlich gross ist. Man müsste einen besonderen Vorstoss unternehmen, um diese Zusammenhänge, wie sie Herr Müller richtig geschildert hat - die Sozialcharta zum Beispiel oder die Menschenrechts- konvention, wo wir Schweizer ja teilhaben und nicht nur Zuschauer sind -, unserer Bevölkerung näherzubringen. Zusammengefasst: das Büro ist der Meinung, dass sich eine Änderung des Wahlverfahrens dieser Delegation nicht auf- drängt.
Ich beantrage Ihnen im Namen des Büros, das Postulat abzulehnen.
Le président: M. Müller maintient son postulat tandis que le Bureau vous engage à le rejeter.
Abstimmung - Vote Für Überweisung des Postulates Dagegen
28 Stimmen 63 Stimmen
82.448
Motion Müller-Aargau Vorberatung durch Kommissionen. Einschränkung Müller-Argovie Objets traités directement par le plénum
Wortlaut der Motion vom 23. Juni 1982
Es wird beantragt, den eidgenössischen Räten eine Ände- rung der Geschäftsreglemente in dem Sinne vorzuschlagen, dass Ratsgeschäfte durch Beschluss des Rates auch ohne Überweisung an eine Kommission behandelt werden können.
Zudem muss den Räten sowohl der Entzug des Auftrages an eine Kommission als auch die Terminierung der Vorbera- tung zustehen.
Texte de la motion du 23 juin 1982
Les soussignés proposent que soit soumise aux Chambres fédérales une modification des règlements des conseils, qui
permettrait au conseil de traiter une affaire sans être tenu de la transmettre à une commission.
En outre, les conseils doivent avoir la compétence de retirer un mandat à une commission, ainsi que de fixer un délai pour l'examen préalable.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Es steht uns fern, den Wert der Kommissionsvorberatung gering zu achten oder ihr gar den Sinn abzusprechen. Die Entlastung der parlamentarischen Debatte, die Vertiefung der Einsichten und die Erweiterung des Sachverstandes sind unabdingbare Voraussetzungen für eine effektive und seriöse Ratsarbeit.
Andererseits zwingt die starre Regelung, wie sie in Artikel 26 des Geschäftsreglementes des Nationalrates festgelegt ist, auch jene Geschäfte an Kommissionen zu delegieren, von denen jedermann weiss, dass die Meinungen gemacht sind und im Plenum trotz Kommissionsarbeit wohl kein einziges Votum weniger abgegeben wird.
Wir müssen einmal festhalten, dass beim heutigen System die Kommissionen sofort nach Konstitution eine Eigen- dynamik entwickeln, die sich der Kontrolle des Rates fast vollständig entzieht. Eine Kommission bringt es fertig, Behandlungstermine zu beeinflussen, vor allem aber die Behandlung eines Geschäftes derart zu verzögern, dass die Politik auf gewissen Gebieten total blockiert werden kann und zum Teil ungeheure Folgekosten entstehen.
Der Rat ist weitgehend machtlos, wenn einmal ein Geschäft an eine Kommission delegiert ist.
Ein grosser Teil des Schweizervolkes sieht mit Erbitterung, dass der Entscheid der eidgenössischen Räte über Kaiser- augst, worüber nun wirklich zur Genüge von beiden Seiten in aller Öffentlichkeit informiert und diskutiert worden ist, sich derart in die Länge zieht und dabei die Kosten, die in jedem Falle durch uns alle bezahlt werden müssen, ins Uferlose anschwellen. Es ist auch hier die Kommission, die alles in Händen hält. Nicht der Bundesrat ist entscheidungs- lahm, sondern das Parlament durch seine Reglemente.
Die Kommissionsarbeit über den UNO-Beitritt bringt wenig oder nichts. Jedermann weiss, dass die Riesendebatte total im Plenum ausgetragen wird. Die Kommission, die offenbar die Behandlung dieses Geschäftes auf die Zeit nach den Wahlen verschieben will, zieht die Beratung einfach so in die Länge, dass in aller Stille durch Kommissionsmitglieder nur gewissen Parteistrategen in die Hände gearbeitet wird.
Im Rat kann dagegen nichts unternommen werden. Selbst dem einzelnen sind die Hände gebunden; er findet keinen Adressaten für sein Anliegen, solange das Geschäft in Kom- missionsberatung steht.
Gewiss: Konzertierte Aktionen der Parteien über ihre Kom- missionsmitglieder wären möglich; ein Ordnungsantrag, der in der Kommission eine Mehrheit findet, könnte einiges ausrichten. Solange aber viele Parlamentarier froh darüber sind, ihre Entscheidungsträgheit hinter dem Geschäftsregle- ment zu verbergen, warten wir vergeblich auf ein entspre- chendes Vorgehen.
In der letzten Zeit konnte nur einmal das selbstherrliche Agieren einer Kommission gebremst werden. Als die Kom- mission des Ständerates für die Schwerverkehrsabgabe Aussetzen der Behandlung beschlossen hatte und damit für beide Räte das Geschäft blockieren wollte, hat die Frak- tionspräsidentenkonferenz unter Bitten und Flehen die Kommission erweichen können, auf ihren Beschluss zu- rückzukommen.
Dieses Verfahren ist eines Parlamentes unwürdig. Eine klare Regelung dürfte der parlamentarischen Arbeit nur förderlich sein.
Schriftliche Stellungnahme des Büros Rapport écrit du Bureau
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Postulat Müller-Aargau Delegation beim Europarat. Wahlmodus Postulat Müller-Argovie Délégation auprès du Conseil de l'Europe. Mode de désignation des membres
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In
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Jahr
1984
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
82.400
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
20.03.1984 - 08:00
Date
Data
Seite
277-279
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Pagina
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20 012 251
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