Verwaltungsbehörden 30.11.1983 83.056
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dite a été mise en place cette année. L'analyse des usines a été confiée à celui qui en aura la responsabilité. Il doit examiner dans quelle mesure nous pourrons supprimer les doubles emplois et nous séparer d'un certain nombre de branches gourmandes. Cela doit inévitablement aboutir à des compressions et à des réductions de personnel.
Le rapport très intéressant et remarquable de M. Hess, établi par une commission composée de trois industriels, contient d'excellentes remarques et, entre autres, ce chiffre de 500 personnes. Ce nombre est actuellement dans le bleu du ciel, il est arbitraire. Nous estimons qu'il est imprudent d'indiquer que l'on va licencier tôt ou tard 500 personnes avant de pouvoir dire quel secteur sera touché. Le personnel a le droit de savoir quels postes seront supprimés. Nous nous efforcerons d'ailleurs de ne pas les supprimer mais d'aboutir à une réduction progressive de cet effectif.
Nous avons demandé que le nombre moyen de postes figurant à l'etat soit augmenté de 350 unités en faveur de l'administration générale de la Confédération, que l'effectif du personnel des tribunaux fédéraux soit augmenté de 21 postes, et que l'effectif moyen des places d'auxiliaires le soit de 60 unités pour le service des réfugiés. Ces demandes n'avaient rien d'exagéré. Elles n'étaient pas faites pour que vous nous en donniez la moitié. Il n'y avait pas de suren- chère de notre part. Je devrais, moralement et vis-à-vis du Conseil fédéral, les défendre intégralement. Toutefois, la politique est l'art du possible et je préfère adhérer de bonne foi à la proposition d'effectif de votre commission, que le président vient d'évoquer. Je n'entre pas dans le dédale de ces places, cela est assez difficile à comprendre.
Nous nous rallions donc à cette proposition, non pas de gaîté de cœur, mais en disant qu'elle est une position transactionnelle. En revanche, le Conseil fédéral ne peut pas se rallier aux propositions faites qui consisteraient à en rester à l'effectif actuel et il ne peut non plus se rallier à la proposition éventuelle de M. Letsch qui souhaite donner à ces augmentations homéopathiques une durée de deux ou trois ans. Cela n'est pas réaliste, car les besoins de l'admi- nistration, de par vos propres décisions, nécessitent et nécessiteront ce minimum d'augmentation durant des an- nées.
De plus, M. Belser a justement relevé que cette décision serait une marque de méfiance à l'égard du Conseil fédéral. Elle me touche fort peu puisque je ne serai pas là pour justifier cette méfiance ou cette non-méfiance. Mais je crois que ceux que vous élirez, ceux qui auront la responsabilité du gouvernement au cours des prochaines années doivent bénéficier de votre confiance. Ils vont poursuivre dans la ligne de la rationalisation de l'administration que j'ai définie; ils vont éviter une augmentation qui ne soit pas amplement justifiée, et partout où cela est possible ils vont promouvoir des transferts ou des réductions.
Je vous demande donc de suivre la proposition de votre commission et de rejeter les deux propositions présentées par M. Letsch.
Hefti: Ich habe zwar auf meine Fragen vom Vertreter des Bundesrates keine Antwort erhalten, aber in diesem Falle ist keine Antwort auch eine Antwort.
Abs. 1 - Al. 1 Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Letsch
Abs. 2 und 3 - Al. 2 et 3
28 Stimmen 12 Stimmen
Angenommen gemäss Antrag der Kommission Adopté selon la proposition de la commission
Abs. 4 - Al. 4 Abstimmung - Vote Für den Antrag Letsch Dagegen
21 Stimmen 16 Stimmen
Art. 3 Antrag der Kommission
Dem Bundesrat werden . . . bewilligt: a. für Bauvorhaben und Landerwerb Fr. 88 802 500
Für den Rest: Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 3
Proposition de la commission Les crédits d'engagements ... a. pour des projets de construction et l'acquisition de terrains Fr. 88 802 500
Pour le reste: Adhérer au projet du Conseil fédéral
Andermatt, Berichterstatter: Bei Artikel 3 muss ich Sie dar- auf aufmerksam machen, dass die Finanzkommission mit der Streichung eines Teils der Verpflichtungskredite für Bauvorhaben und Landerwerb den Einbau einer Simultan- übersetzungsanlage in diesem Rat zurückgestellt hat. Ich wollte Sie nur auf diesen Vorgang aufmerksam machen.
Angenommen - Adopté
Art. 4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 38 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
83.056 PTT. Voranschlag 1984 PTT. Budget 1984
Botschaft und Beschlussentwurf vom 19. Oktober 1983 Message et projet d'arrêté du 19 octobre 1983
Bezug bei der Generaldirektion PTT, Viktoriastrasse 21, Bern S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT, Viktoriastrasse 21, Berne
Arnold, Berichterstatter: Der Voranschlag 1984 der PTT- Betriebe rechnet bei einem Gesamtertrag von 7562 Millio- nen Franken und einem Gesamtaufwand von 7333 Millionen Franken mit einem Unternehmungsgewinn von 228 Millio- nen Franken. Der Umsatz überschreitet erstmals die Grenze von 7 Milliarden Franken. An den Bund können 150 Millio- nen abgeliefert werden, in die allgemeine Finanzierungsre- serve werden die restlichen 78,6 Millionen Franken einge- legt. Dieses in allen Teilen erfreuliche Ergebnis muss um einen doppelten Preis erkauft werden, nämlich mit einer Tariferhöhung auf den 1. März 1984 und mit einer Erhöhung des Personalbestandes um 928 Personen auf total 56 144 Personen.
Die Beratungen in Ihrer Kommission, über welche ich Sie kurz orientieren darf, drehten sich hauptsächlich um diese zwei Punkte, um die Tariferhöhung und um Personalfragen.
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Dieser Blick auf die von Jahr zu Jahr sinkenden Unterneh- mungsgewinne zeigt, dass die Tarifanpassung unumgäng- lich wurde. Zu beachten bleibt, dass die PTT-Betriebe aus politischen, wirtschaftlichen und praktischen Gründen nicht jährlich, sondern nur in zeitlichen Schritten von mehreren Jahren Tariferhöhungen vornehmen können. Das Polster, das sie mit der Erhöhung vom 1. März 1984 erhalten, muss wieder für einige Jahre ausreichen. Es wird in den ersten Jahren am spürbarsten sein und dann, eben wie ein Polster, auf dem man lange sitzt, wieder härter und weniger wirksam werden.
Ihre Kommission ist mit den PTT-Betrieben und dem Depar- tementsvorsteher der Meinung, dass es nicht richtig wäre, auf die Tarifanpassung zu verzichten und dafür die Reser- ven, die Ende 1983 einen Betrag von 863 Millionen Franken ausmachten, anzugreifen. Das Parlament gab seinerzeit den Auftrag, eine Reserve von 1 Milliarde Franken zu äufnen. Dieses Ziel ist noch nicht erreicht. Es steht gleichwertig neben anderen Unternehmungszielen und ist weiterhin anzustreben, nötigenfalls auch mit dem Mittel der Tarif- anpassung.
Die PTT-Betriebe haben im Voranschlag 1984 zu Recht die Tariferhöhung eingerechnet. Diese wird sich noch nicht mit einem ganzen Jahresertrag auswirken. Zudem wurde einge- rechnet, dass als Folge der höheren Tarife, wenn das Briefe- schreiben und das Telefonieren teurer werden, bei gewissen Dienstleistungen die Nachfrage vorübergehend etwas zurückgehen kann. Für 1984 soll die Tariferhöhung der Post rund 251 Millionen und den Fernmeldediensten rund 130 Millionen Franken Mehrertrag bringen. Vom vollen Jahre 1985 an wird der Mehrertrag entsprechend grösser sein.
Ihre Kommission stimmt dieser Personalerhöhung zu. Wir erwarten von unseren PTT-Betrieben als fast selbstverständ- lich, dass sie die von uns verlangten Leistungen erbringen können. Wir erwarten die regelmässige Postzustellung, jederzeit betriebsbereite Telefonanlagen und warten nicht gerne lange auf neue Anschlüsse. Für die Höhe der Perso- nalbestände ist die Nachfrage der Kunden die Richtschnur. Für 1984 rechnen die PTT-Betriebe vorsichtig mit einem Wachstum der Nachfrage gegenüber dem Vorjahr um 2,9 Prozent. Zum Vergleich: Die Zunahme im Jahre 1981 betrug 4,1 Prozent, 1982 3,8 Prozent, im Budget 1983 wurde die Zunahme mit 3,6 Prozent angenommen.
Die Personalvermehrung soll den PTT-Betrieben neben der Befriedigung der Nachfrage der Kunden auch erlauben, die aus den letzten Jahren anstehenden Rückstände im Aus- gleich von Ferien und Ruhetagen sowie von Überzeit abzu- bauen. Die PTT führen übrigens ausgezeichnete Personal- statistiken und stellen diese jeweils der Kommission zur Verfügung. Daraus ist unter anderem ersichtlich, dass die Produktivität pro Arbeitskraft gewachsen ist.
Der Bundesbeschluss zum Voranschlag der PTT bringt zum Ausdruck, dass dem bewilligten Personalzuwachs eine Ver- kehrszunahme von 1,4 Prozent bei der Post und 4,1 Prozent bei den Fernmeldediensten zugrunde liegt. Tritt dieser Ver- kehrszuwachs nicht ein oder geht die Nachfrage bald wieder zurück, so ist auf die Personalvermehrung zu verzichten bzw. der Bestand entsprechend wieder zu senken. - Noch nicht ganz zur Zufriedenheit der PTT ist der andere Fall geregelt, wo im Laufe des Jahres die Nachfrage bedeutend über das prognostizierte Mass hinaus wächst.
Ihre Kommission konnte sich nicht dazu entschliessen, im Voranschlag hierfür bereits einen Reservebetrag einzustel- len. Es bleibt vorläufig bei der Regelung, wie sie allgemein für Nachträge während des Jahres gilt. Wir werden bei der Detailberatung auf die divergierenden Lösungen der PTT und der Kommission in dieser Frage stossen.
Dieses Problem hat nichts zu tun mit den Aushilfen, die alljährlich für den Weihnachts- und Neujahrs-Spitzenver- kehr nötig und voraussehbar sind und im Budget deshalb auch vorgesehen werden können.
Zum Abschluss der Personalfragen sei noch der Hinweis angebracht, dass weder die Tarifanpassung noch die pro 1984 vorgesehene Personalvermehrung von einer Arbeits- zeitverkürzung ausgehen. Für die Verwirklichung einer Arbeitszeitverkürzung wären wohl ganz andere finanzielle Mittel und andere Personalbestände erforderlich.
Ich ersuche Sie vorschriftsgemäss, auf den Voranschlag der PTT einzutreten.
Bundesrat Schlumpf: Ich danke Ständerat Arnold für seine wohlwollende Berichterstattung und - im Namen der Kom- mission - für die Zustimmung zur Personalvermehrung sowie das Agrément - wenn wir es so nennen wollen, nicht rechtlich, aber politisch - zu den Tariferhöhungen. Diese 254 Millionen, welche hier für das nächste Jahr als Unter- nehmensergebnis vorgesehen sind, sind immer noch beachtlich; immerhin machen sie in Relation zum Gesamter- trag von 7,5 Milliarden Franken nur etwa gut 3 Prozent aus. Die Reservebildung kann - wie das Ständerat Arnold dar- legte - weiterbetrieben werden. Wir werden Ende 1984 (inklusive die vorgesehene Zuweisung für das laufende Jahr 1983 und die Zuweisung für das nächste Jahr nach Budget) in die Nähe der 1978 vorgesehenen Milliarde kommen, näm- lich 967 Millionen Franken, allerdings nominell, nicht real. Um diese Milliarde real zu haben, müsste man einen Zuschlag zur Kompensation des Kaufkraftverlustes seit jener Zeit vornehmen.
Zu den Tarifmassnahmen, die der Bundesrat ab 1. März 1984 beschlossen hat: Ständerat Arnold hat Ihnen die Aus- wirkungen in Zahlen genannt, nämlich etwa 380 Millionen für das nächste Jahr - d. h. während zehn Monaten -; ab 1985, im ersten vollen Jahr der Auswirkungen, werden es etwa 475 Millionen Mehrertrag aus den Tariferhöhungen sein. Interessant ist die Feststellung, dass wir, wenn von solchen Tariferhöhungen abgesehen worden wäre, im Jahre 1986 - nach Finanzplan - bereits bedeutend in den roten Zahlen wären, nämlich bei etwa 315 Millionen Franken Defi- zit. Dann hätten wir kein «Golden Girl» mehr. Man kann schon vom «Gelben Riesen> sprechen, aber wir müssen eher vom «Golden Girl» reden. Sie wissen: Das ist ein Musical, und ich habe hier lieber ein Musical als eine zweite Operette. Ich nenne Ihnen den Titel dieser Operette nicht. Ich will es eher etwas milder sagen: Wir haben einen «Kum- merbuben», und das genügt. Bleiben wir hier sorgsam und pflegen wir in einem vernünftigen Rahmen das «Golden Girl», eben die PTT; nicht als Milchkuh - keine Rede davon -, aber als Unternehmung, welche auch ihre Betriebsrech- nung einigermassen so gestaltet; dass man nicht nur am Betrieb, sondern auch an der Rechnung Freude haben kann.
Wenn wir diese Tariferhöhungen ab 1. März 1984 haben, kommen wir auf eine Kostendeckung von 103 Prozent. Herr Arnold hat gesagt, es sei ein Polster, das von Jahr zu Jahr immer härter wird - ein gutes Bild -, ein kleines Polster. Das ist ein Polster von 3 Prozent über der Eigenwirtschaftlich-
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keit. Wir haben dann in verschiedenen Sparten immer noch ganz bedeutende Unterdeckungen, nämlich vor allem bei den Zeitungen und Zeitschriften, und bei der Reisepost. Das sind die Hauptposten, in denen wir bei weitem nicht auf Kostendeckung kommen können und auch nicht wollen, weil hier staatspolitische, soziale und regionalpolitische Überlegungen mehr Gewicht haben. In diesen Sektoren, in denen keine Kostendeckung erreicht werden kann und soll, liegen die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der PTT. Sie kosten im nächsten Jahr etwa 350 Millionen Franken. Diese gemeinwirtschaftlichen Leistungen werden im Unterschied zu den Bahnen, intern vom Betrieb, nicht extern von irgend jemand abgegolten, auch nicht vom Bund. Es besteht ein interner Ausgleich in dieser Mischrechnung. Der Bundesrat hatte bei den Tariferhöhungen Rücksicht genommen auf legitime und staatspolitisch begründete Interessen: auf Zei- tungen und Zeitschriften, zur breiten Versorgung des Lan- des, und deshalb eben nur Erhöhungen von etwa 20 Millio- nen Franken für ein volles Jahr beschlossen, was eine Kostendeckung von etwa 32 Prozent ergibt. Bei den politi- schen Parteien, auch bei den gemeinnützigen Institutionen übrigens - bei den gemeinnützigen Institutionen aus sozia- len Gründen, bei den politischen Parteien auch aus staats- politischen Überlegungen - gilt nur ein begrenzter Tarif- schritt: 2 Rappen pro Sendung Erhöhung. Auch hier besteht aus bekannten Gründen eine Kostendeckung von nur 80 Prozent (also nicht 100 Prozent).
Ständerat Arnold hat in Erinnerung gerufen: Die letzte glo- bale Tarifmassnahme stammt aus dem Jahre 1976. Ich möchte beifügen: Seither haben wir aber eine ganz massive Tarifsenkung vorgenommen, nämlich im Jahre 1981. Seither gab es Jahr um Jahr über 300 Millionen Franken Tarifsen- kungen im Telefon- und Telexbereich, davon profitiert natür- lich der Telefon- und Telexbenutzer. Es war beim Telefonbe- reich allerdings vor allem der Auslandverkehr betroffen, weil wir dort einen Rückgang hatten. Wir haben also Tarifsen- kungen in einem beachtlichen Ausmass, wie gesagt über 300 Millionen, vorgenommen.
Die Erhöhungen, die jetzt in Kraft treten, werden ab 1985 pro Jahr insgesamt 475 Millionen ausmachen, im Postbereich über alle Sparten 16 Prozent, im Fernmeldebereich über alle Sparten 3 Prozent mehr. Damit zeigt sich, was Ständerat Arnold sagte: auch unter dem Gesichtspunkt der Anpassung an den Kaufkraftverlust (Teuerungsausgleich) bleiben wir sehr massvoll. Die Auswirkungen auf den Landesindex sind auch sehr begrenzt, sie lassen sich mit etwa 0,35 Punkte veranschlagen. Das ist unter konjunkturpolitischen Gesichtspunkten im Hinblick auf die notwendige Stabilität durchaus zu vertreten. Notwendig ist dies, um rechtzeitig das vorzukehren, was zu stabilen Rechnungsergebnissen führt. Solche stabile Rechnungsergebnisse der PTT liegen im Interesse einer leistungsfähigen Unternehmung und auch der weiteren Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen, die eben nicht kostendeckend gestaltet werden können. Das liegt im Dienste einer breiten Versorgung unse- res Landes.
Wir haben auch Interesse an den jeweiligen Ablieferungen, die zwar im Interesse des Bundeshaushaltes nicht fixiert sind, Im Interesse des Bundeshaushaltes liegt es, dass wir rechtzeitig tätig werden, bevor wir in den roten Zahlen sind, denn aus den roten Zahlen herauskommen ist praktisch und politisch weit schwieriger, als zu verhindern, überhaupt in die roten Zahlen hineinzugeraten. Diese Politik betreibt der Bundesrat. Deshalb diese wirklich massvollen und für die Wirtschaft und die Bevölkerung sicher tragbaren Tarifmass- nahmen ab 1. März 1984.
Ich bitte Sie ebenfalls um Eintreten und Zustimmung.
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion détaillée
A Voranschlag der Erfolgsrechnung Budget du compte de résultats
Antrag der Kommission Betriebsaufwand
3 Personalaufwand
31 Besoldungen, Gehälter, Löhne und Zulagen Fr. 2874460000
6 Betriebsertrag
61 Betriebsertrag Post 613 Zeitungstaxen Fr. 120000000
Proposition de la commission Charges d'exploitation
3 Charges de personnel
31 Traitements, salaires et allocations Fr. 2874460000
6 Produits d'exploitation
61 Produits d'exploitation, Poste 613 Taxes des journaux Fr. 120000000
Arnold, Berichterstatter: Aus der Fahne, die die Anträge der Finanzkommission enthält, sehen Sie, dass wir beim Perso- nalaufwand, bei den Besoldungen, den Betrag um 7 Millio- nen Franken reduziert haben. Hier handelt es sich um einen Betrag, wie ich Ihnen beim Eintreten sagte, den die PTT- Betriebe, angeregt durch Aussprachen mit Geschäftsprü- fungs- und Finanzkommissionen, als Reserve für den Fall ausserordentlicher Nachfrage während des Jahres vorse- hen. Die PTT haben diese 7 Millionen Franken bereits im Aufwand eingesetzt. Wir sind der Auffassung, dass dieser Betrag noch nicht in den Voranschlag aufzunehmen sei, sondern, dass einer ausserordentlichen Verkehrszunahme während des Jahres durch rechtzeitige Nachtragsbegehren Rechnung zu tragen sei.
Dieser Problemkreis wird seit Jahren zwischen PTT, Finanz- kommissionen und der Finanzdelegation diskutiert, aber wir haben die allen Beteiligten zusagende Lösung noch nicht gefunden. In der Sache selber sind wir schlussendlich mit den PTT-Betrieben einig. Ich spreche gleichzeitig zum Betriebsertrag. Sie sehen in unseren Anträgen, dass bei den Zeitungstaxen der Ertrag um 7 Millionen Franken gesenkt werden soll. 7 Millionen weniger beim Aufwand, aber auch 7 Millionen weniger im Ertrag: das Endergebnis lautet also gleich. Bei den Zeitungstaxen hatten die PTT-Betriebe zwei Varianten im Gespräch; wir sind der Meinung, dass man der für die Presse günstigeren Variante zustimmen sollte. Das bringt den PTT-Betrieben 7 Millionen Franken weniger Ein- nahmen.
Herr Bundesrat Schlumpf hat bereits darauf hingewiesen, dass es sich um eine gemeinwirtschaftliche Leistung han- delt, die, wie alle gemeinwirtschaftlichen Leistungen der PTT, vom Bund nicht abgegolten werde, im Gegensatz etwa zu den gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Schweizeri- schen Bundesbahnen.
Bundesrat Schlumpf: Wir sind einverstanden mit den Anträ- gen der Kommission. Ich möchte nur zur Orientierung sagen, dass der Bundesrat die Variante Il für die Zeitungsta- xen bereits beschlossen hat. Das heisst, er geht bei den Zeitungstaxen von 20 Millionen Mehrertrag aus. Deshalb die Differenz zum Budget der PTT. Der Bundesrat hat also die «mildere» Variante beschlossen.
Arnold, Berichterstatter: Noch ein Wort zum Voranschlag der Investitionen.
Nicht nur der Gesamtumsatz der PTT-Betriebe, sondern auch der Betrag der Investitionen erreicht im Jahre 1984 eine Rekordhöhe. Es ist ein Investitionsvolumen von 1947,8 Millionen Franken vorgesehen.
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Sicher ist diese Absicht bei unserer Privatwirtschaft willkom- men. Die geplanten Investitionen verteilen sich zu rund 18 Prozent auf Grundstückerwerb, Hochbau und Tiefbau und zu 71 Prozent auf Ausrüstungen, besonders im Fernmelde- bereich.
Ich beantrage Ihnen Zustimmung zum Voranschlag der Inve- stitionen.
Genehmigt - Approuvé
B
Bundesbeschluss über den Finanzvoranschlag der PTT- Betriebe für das Jahr 1984
Arrêté fédéral concernant le budget financier de l'Entre- prise des PTT pour l'année 1984
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté
Art. 2 Antrag der Kommission Abs. 1 Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Abs. 2 Streichen
Abs. 3
Wird der dem Voranschlag zugrunde gelegte Verkehrszu- wachs nicht erreicht, ist der durchschnittliche Personalbe- stand entsprechend zu senken.
Abs. 4
Sofern eine ausserordentliche Verkehrszunahme es zwin- gend erfordert, kann für die Betriebsdienste eine Erhöhung des Durchschnittsbestandes anbegehrt werden. Artikel 8 und 9 des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1968 über den eidgenössischen Finanzhaushalt sind sinngemäss an- wendbar.
Art. 2
Proposition de la commission Al. 1 Adhérer au projet du Conseil fédéral Al. 2 Biffer
Al. 3
Si l'augmentation du trafic prise pour base de calcul dans le budget n'est pas atteinte, l'effectif moyen du personnel doit être réduit dans une mesure correspondante.
Al. 4
Si un accroissement extraordinaire du trafic l'exige impé- rieusement, une augmentation des effectifs moyens peut être demandée pour les services d'exploitation. Les articles 8 et 9 de la loi fédérale du 18 décembre 1968 sur les finances de la Confédération sont applicables par analogie.
Abs. 1 - Al. 1
Angenommen - Adopté
Abs. 2 - Al. 2
Arnold, Berichterstatter: Beim Absatz 2 treffen wir in der Fassung des Bundesrates auch auf das Problem der Perso- nalvermehrung bei ausserordentlicher Verkehrszunahme. Hier sind wieder diese 7 Millionen Franken erwähnt und damit verbunden eine Ermächtigung zur Rekrutierung der entsprechenden Hilfskräfte.
Ihre Kommission beantragt, diesen Absatz 2 in der Fassung des Bundesrates zu streichen, dafür soll in zwei neuen Absätzen auf die Regelung hingewiesen werden, die nach unserer Meinung für eine solche ausserordentliche Betriebszunahme während des Jahres gelten soll.
Unsere Formulierungen lehnen sich an die Beschlüsse des Parlamentes zur Stellenplafonierung an. Wir haben mit der Ergänzung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Ver- besserung des Bundeshaushaltes am 24. Juni dieses Jahres eine Regelung über die Stellenplafonierung getroffen. Diese Regelung lautet unter anderem: «Die Durchschnittsbe- stände werden jährlich im Bundesbeschluss über den Vor- anschlag festgelegt. Sie werden gegenüber dem Vorjahr gesenkt, wenn die Verhältnisse es gestatten. Sie können nur erhöht werden, wenn der Stellenbedarf nicht durch Mass- nahmen der Rationalisierung, durch den Abbau bestehen- der Aufgaben oder durch Stellenverschiebungen innerhalb der Verwaltungseinheiten aller Stufen oder zwischen den Departementen gedeckt werden kann.» Diese Regelung gilt für die Personalvermehrung von Jahr zu Jahr. Die Formulie- rung, die wir Ihnen für die PTT vorschlagen, gilt für die Personalvermehrung während des Jahres, lehnt sich aber im Grundgedanken an jene gesetzliche Regelung an und steht auch in Übereinstimmung, wie ich Ihnen beim Eintre- ten gesagt habe, mit den allgemeinen Vorschriften über Nachträge während des Jahres gemäss unserer Haushaltge- setzgebung.
Ich beantrage Ihnen Streichung von Absatz 2 und Zustim- mung zu den neuen Absätzen 3 und 4.
Angenommen - Adopté Abs. 3 und 4 - Al. 3 et 4
Angenommen - Adopté
Art. 3 und 4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 3 et 4 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes
29 Stimmen
(Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
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Anno
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Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
03
Séance
Seduta
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Datum
30.11.1983 - 08:00
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