Verwaltungsbehörden 16.12.1983 83.573
20012086Vpb16 déc. 1983Ouvrir la source →
N
16 décembre 1983
1852
Interpellation Bratschi
83.573 Interpellation Bratschi Asylgesuche. Beschleunigung der Entscheide Diligence dans l'examen des demandes d'asile
Wortlaut der Interpellation vom 22. September 1983
Die Fürsorgebehörden grösserer Städte kommen immer in grössere Schwierigkeiten, weil sie für die Asylbewerber, insbesondere aus Sri Lanka und dem fernöstlichen Raum, keine Unterkünfte mehr finden. Zudem erzeugt die Ballung von solchen Asylbewerbern bei der ansässigen Bevölkerung zunehmende Fremdenfeindlichkeit. Ein Referendum gegen den Kauf eines Flüchtlingslagers in der Stadt Bern beweist dies.
Der Bundesrat wird deshalb angefragt, ob er trotz der Revi- sion des Asylgesetzes, die leider erst im Dezember zur Behandlung kommt, eine wesentliche Beschleunigung der Asylentscheide durch das Eidgenössische Justiz- und Poli- zeidepartement nicht auch für unumgänglich hält.
Texte de l'interpellation du 22 septembre 1983
Les difficultés que rencontre l'assistance sociale dans les grandes villes ne cessent de croître vu l'impossibilité de trouver des logements, en particulier pour les demandeurs d'asile venant du Sri Lanka et d'Extrême-Orient. Ce pro- blème se double d'une xénophobie toujours plus marquée de la population indigène face à une telle concentration de demandeurs d'asile. Le référendum lancé contre l'achat en ville de Berne d'un immeuble destiné à recevoir les réfugiés en est la preuve.
Je demande donc au Conseil fédéral si, bien qu'il existe un projet de révision de la loi sur l'asile, qui ne sera hélas examiné qu'en décembre, il n'estime pas indispensable que le Département fédéral de justice et police accélère sensi- blement le règlement des demandes d'asile.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
In ständig zunehmender Zahl stellen Ausländer in der Schweiz Asylgesuche. Während des Asylverfahrens müssen gemäss Artikel 20 des Asylgesetzes die Kantone den Asylbe- werbern die nötige Fürsorge gewähren. Vor allem in den grösseren Städten werden dadurch die Fürsorgebehörden sehr belastet und müssen immer mehr Personal zur Bewälti- gung dieser Aufgaben anstellen. In der Stadt Bern mussten seit 1981 820 Asylbewerber unterstützt werden (1981: 99, 1982: 292, 1983 bis 31. August: 429). In anderen Schweizer Städten sind diese Zahlen noch bedeutend höher. Neben der Betreuung dieser Asylbewerber wachsen insbesondere infolge der Wohnungsknappheit die Beschaffungsschwie- rigkeiten für weitere Unterkünfte. Gleichzeitig äussert sich auch eine zunehmende Missmut in der ansässigen Bevölke- rung, was sich in der Stadt Bern in einem Referendum gegen den Kauf einer Liegenschaft für ein Flüchtlingszen- trum bereits geäussert hat.
Im Frühjahr 1983 fällte das Bundesamt für Polizeiwesen eine grössere Anzahl Entscheide, die vor allem Asylbewerber aus Sri Lanka betrafen. Seither sind in der Stadt Bern kaum mehr Entscheide eingetroffen. 1983 konnten nur gerade 6 Fälle aufgrund eines positiven Entscheides an die Flücht- lingsorganisationen weitergegeben werden. Gegen die negativen Entscheide wurde praktisch ausnahmslos rekur- riert, so dass die Fürsorgebehörde der Stadt Bern weiterhin für Unterkunfund Betreuung der Asylbewerber sorgen muss.
Obwohl eine Revision des Asylgesetzes vorgesehen ist, so kann im Hinblick auf die starke Zunahme der Asylbewerber einerseits und die neuen Schwierigkeiten der lokalen Behör- den in der Unterbringung dieser Ausländer andererseits kaum mehr zugewartet werden. Die Bundesbehörden müs- sen unbedingt dafür besorgt sein, dass ab sofort die Asylge-
suche schneller behandelt werden und die zum Teil jahreal- ten Gesuche nun zum Entscheid gebracht werden. Im Hin- blick auf die politische Gewichtung dieser Fragen durch breite Bevölkerungsschichten ist ein Hinausschieben wegen Mangels an Personal im Justiz- und Polizeidepartement nicht mehr zu verantworten.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Rapport écrit du Conseil fédéral
Die im Rahmen des geltenden Rechtes möglichen Mass- nahmen zur Entschärfung des Flüchtlingsproblems sind getroffen worden: Vorbereitung einer Revision des Asylge- setzes, bessere Verteilung der Asylbewerber aufgrund einer freiwilligen Vereinbarung unter den Kantonen, Schaffung verschiedener Aufnahmezentren in engster Zusammenar- beit mit den Kantonen, grösstmögliche Vereinfachung und administrative Rationalisierung der Asylverfahren, Einsatz zusätzlichen Personals im Rahmen des bewilligten Bestan- des, um die wichtigsten zu nennen.
Die lange Dauer der Asylverfahren ist zur Hauptsache auf den strikten Personalstopp in der Bundesverwaltung zurückzuführen. Mit den verfügbaren Kräften können weder die zahlreichen Pendenzen noch die laufend eingehenden Gesuche innert nützlicher Frist behandelt werden. Die Bewilligung einer wesentlichen, aber «zweckgebundenen» Erhöhung des Personalbestandes ist für die Lösung des Flüchtlingsproblems unabdingbar.
Ergänzend soll die vom Bundesrat vorgeschlagene, rechtsstaatlich vertretbare Teilrevision des Asylgesetzes möglichst bald zur Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens beitragen. Eine sofortige und radikale Lösung des Problems liesse sich aber nur durch den Verzicht auf grundlegende Verfahrensgarantien erreichen. Dies wird vom Bundesrat aus rechtsstaatlichen Gründen eindeutig abgelehnt. Mit Rücksicht auf die Tragweite eines Asylent- scheides hat jeder Bewerber Anspruch auf eine Behand- lung, die den elementarsten Verfahrensgrundsätzen genügt. So muss jeder Fall nach wie vor einzeln geprüft werden.
Die Gesuche tamilischer Asylbewerber sind im zuständi- gen Justiz- und Polizeidepartement jederzeit zügig behan- delt worden. Es mussten aber nach den jüngsten Wirren und Ausschreitungen zeitraubende Abklärungen durchgeführt werden, um die Frage der asylrechtlich relevanten Gefähr- dung überhaupt beurteilen zu können. Aus diesem Grunde konnten vorübergehend keine Entscheide eröffnet werden. Seit einiger Zeit werden die Entscheide wiederum so rasch als möglich zugestellt. Übrigens haben die umfangreichen Abklärungen ergeben, dass die erwähnten Ausschreitungen vom Staat weder veranlasst noch bewusst toleriert oder gefördert wurden, so dass von einer allgemeinen Rassenver- folgung nicht gesprochen werden kann.
Zusammenfassend hält es auch der Bundesrat für unum- gänglich, das Asylverfahren wesentlich zu beschleunigen. Da die heute bestehenden Möglichkeiten ausgeschöpft sind, ist eine solche Beschleunigung erst mit erhöhtem Personalbestand und revidierten gesetzlichen Verfahrens- bestimmungen möglich.
Le président: L'auteur de l'interpellation est satisfait.
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Datum 16.12.1983 - 08:00
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