Verwaltungsbehörden 15.12.1983 83.465
20012072Vpb15 déc. 1983Ouvrir la source →
Motion Meier-Zurich
1840
N
15 décembre 1983
Sind ähnliche Vereinbarungen mit anderen Ländern ge- plant?
1982 wurde das Ausländergesetz vom Schweizer Volk deutlich verworfen. Die angespannte wirtschaftliche Lage der jüngsten Zeit führte zu einer spürbar starken Sensibili- sierung der Bevölkerung in der Ausländerfrage. Die getroffe- nen Massnahmen werden unweigerlich auch zu einer Bela- stung unserer Innenpolitik führen.
Ist es daher politisch klug, gerade diesen Zeitpunkt für die vorliegende Neuregelung zu wählen?
Texte de l'interpellation du 8 juin 1983
Du 25 au 29 avril se sont tenus à Berne des entretiens italo- suisses sur la situation des travailleurs. Ils ont donné entre autres les résultats suivants:
Le délai d'obtention du permis d'établissement par les Italiens exerçant une active rémunérée a été ramené de dix à cinq ans.
Les travailleurs peuvent faire venir leur famille après un séjour de 12 mois (au lieu de 15).
Nous prions le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Ces décisions compromettent-elles la politique suisse visant à stabiliser la population étrangère?
Le nouveau régime risque-t-il de susciter des demandes analogues de la part d'autres pays?
A-t-on prévu des accords similaires avec d'autres pays? 4. Le nouveau projet de loi sur les étrangers a été nettement rejeté en 1982 par le peuple suisse. La précarité de la situation économique a donné lieu ces derniers temps à une sensibilisation manifeste de la population au problème de la main-d'œuvre étrangère. Les décisions évoquées plus haut pèseront immanquablement sur notre politique intérieure. Est-il donc politiquement judicieux de mettre en œuvre le nouveau régime dans la situation actuelle ?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Akeret, Basler, Blocher, Bühler-Tschappina, Geissbühler, Graf, Hari, Müller-Schar- nachtal, Nebiker, Ogi, Räz, Rutishauser, Teuscher (13)
Hofmann: Die Fragen, die ich in meiner Interpellation aufge- worfen habe, sind der Ausdruck einer Besorgnis, die aus der Bevölkerung an mich herangetragen worden ist. Ich habe den gestellten Fragen keinen weiteren Kommentar beizufü- gen und erwarte nun die Antwort des Bundesrates.
Bundesrat Friedrich: Die vom Bundesrat befolgte Auslän- derpolitik hat eine Begrenzung der Zahl der Ausländer und eine zweckmässige Eingliederung der hier wohnenden Aus- länder zum Ziel. Nach Verwerfung des Ausländergesetzes am 6. Juni 1982 wird diese Ausländerpolitik gestützt auf das geltende Recht weitergeführt. Die Eingliederung steht in einem engen Zusammenhang mit der Rechtsstellung der Ausländer. Neben der Begrenzung der Zulassung von neu einreisenden Ausländern sind deshalb auch Vorkehren zu treffen, welche den in unserem Lande wohnhaften Auslän- dern entsprechend ihrer Aufenthaltsdauer eine rechtlich und sozial angemessene Stellung einräumen.
Zu Frage 1: Italienische Staatsangehörige, die in der Schweiz wohnen, werden zur ausländischen Wohnbevölke- rung gezählt, unabhängig davon, ob sie eine Aufenthaltsbe- willigung oder eine Niederlassungsbewilligung besitzen. Die Herabsetzung der für die Erteilung der Niederlassungsbewil- ligung erforderlichen Aufenthaltsdauer von zehn auf fünf Jahre führt somit zu keiner Erhöhung des Ausländerbestan- des. Die Herabsetzung der Wartefrist für den Familiennach- zug von 15 auf 12 Monate hat lediglich zur Folge, dass der Ausländer den anderen Ehegatten und seine minderjährigen Kinder etwas früher zu sich kommen lassen kann. Eine Vorverlegung des Familiennachzuges um drei Monate hat also auf die Stabilisierungspolitik ebenfalls keine Auswir- kungen.
Zu den Fragen 2 und 3: Gegenwärtig erhalten Angehörige von zwölf westeuropäischen Staaten die Niederlassungsbe-
willigung nach einer Aufenthaltsdauer von fünf Jahren. Hinzu kommen nun künftig die italienischen Staatsangehö- rigen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der eine oder andere der verbleibenden westeuropäischen Staaten um eine Herabsetzung der Frist für die Erteilung der Nieder- lassungsbewilligung nachsuchen wird. Im Hinblick darauf, dass es hier um einen typischen Bereich bilateraler Ver- handlungen geht, wo die Meistbegünstigungsklausel nicht angerufen werden kann, wäre ein solches Begehren von Fall zu Fall zu prüfen. In Anbetracht der jeder natürlichen Person zustehenden Rechte wurden Verkürzungen der Wartefrist für den Familiennachzug bisher allen Ausländern, unabhän- gig von ihrer Staatsangehörigkeit, gewährt. Dies ist auch bei der erneuten Herabsetzung von 15 auf 12 Monate der Fall. Zu Frage 4: Da die Verhandlungen mit Italien bereits über drei Jahre gedauert hatten, wäre ein erneutes Hinausschie- ben des Entscheides unangebracht gewesen. Um die gut- nachbarlichen Beziehungen zu einem Land, mit dem wir durch zahlreiche politische, wirtschaftliche und kulturelle Bande verbunden sind, sowie um die Achtung und Wert- schätzung, welche die Schweiz im Ausland geniesst oder doch geniessen möchte, nicht aufs Spiel zu setzen, war ein Hinauszögern nicht mehr zu verantworten. Ein solches Ver- halten hätte zudem die Zuverlässigkeit unseres Landes als internationaler Vertragspartner in Frage gestellt. Obwohl in den nächsten Jahren laufend politische Entscheide mit überfremdungspolitischen Implikationen anstehen, gibt die Frage hinsichtlich der politischen Opportunität des Zeit- punktes der Neuregelung keine schlüssigen Hinweise. Die getroffenen Massnahmen halten sich insgesamt im Rahmen unserer Stabilisierungs- und Eingliederungspolitik.
Hofmann: Ich bin der Auffassung, dass angesichts des Über- fremdungsproblems, das unsere Bevölkerung beschäftigt, auch angesichts der unsicheren Wirtschaftslage, der Rezes- sion, der Bundesrat zu weit gegangen ist, indem er die Frist zur Erlangung der Niederlassungsbewilligung für erwerbstä- tige Italiener von zehn auf fünf Jahre verkürzt hat. Ich bin auch der Auffassung, dass kein Anlass bestanden hat, wie- derum angesichts des Überfremdungsproblems und der Rezession, den Familiennachzug bereits nach 12 statt wie bisher nach 15 Monaten möglich zu machen. Der Bundesrat hat sicher hier nicht so entschieden, wie es von einem grossen Teil der Bevölkerung in der heutigen Situation erwartet wird. Ich kann mich deshalb von der Antwort des Bundesrates nicht für befriedigt erklären.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt.
83.465 Motion Meier-Zürich Kommission für Ausländerprobleme. Auflösung Motion Meier-Zurich Commission pour les problèmes des étrangers. Dissolution
Wortlaut der Motion vom 16. Juni 1983
Der Bundesrat wird beauftragt, die während der Beratungen über die «Mitenand-Initiative» und dem Ausländergesetz neu konzipierte Kommission für Ausländerprobleme (EKA) aufgrund der Volksabstimmungen vom 5. April 1981 («Mite- nand-Initiative») und vom 6. Juni 1982 (Ausländergesetz) auf Ende 1983 aufzulösen.
Motion Meier-Zürich
1841
Texte de la motion du 16 juin 1983
Vu l'issue des votations populaires du 5 avril 1981 sur l'initiative «Etre solidaires en faveur d'une nouvelle politique à l'égard des étrangers» et du 6 juin 1982 concernant la loi sur les étrangers, le Conseil fédéral est chargé d'ordonner la dissolution, à la fin de 1983, de la commission fédérale pour les problèmes des étrangers (CFE), qui avait été créée durant les débats sur les deux objets susmentionnés.
Meler-Zürich: Die Mehrheit der Stimmberechtigten hat durch die Ablehnung der «Mitenand-Initiative» und des Bun- desbeschlusses über die Erleichterung gewisser Einbürge- rungen die Vorschläge dieser Kommission - genauer gesagt: dieser von Ausländern durchsetzten Kommission - abgelehnt.
Ich beantrage Ihnen daher, meiner Motion zur Auflösung dieser Kommission zuzustimmen.
Bundesrat Friedrich: Diese Kommission hat mit dem Auslän- dergesetz, das abgelehnt wurde, überhaupt nichts zu tun. Sie hat der Eingliederung der Ausländer zu dienen. Das ist eine Aufgabe, die in unser aller Interesse liegt. Es wäre Unsinn, diese Kommission aufzulösen.
Abstimmung - Vote Für Überweisung der Motion Dagegen
4 Stimmen 72 Stimmen
83.482 Motion Meier-Zürich Auswanderungsabkommen mit Italien. Revision Motion Meier-Zurich Accord d'émigration avec l'Italie. Révision
Wortlaut der Motion vom 21. Juni 1983
Als Resultat der Verhandlungen über die Revision des Aus- wanderungsabkommens ist für italienische. Staatsangehö- rige die Frist zum Erhalt der Niederlassungsbewilligung von zehn auf fünf Jahre herabgesetzt und die Frist für den Familiennachzug von 15 auf 12 Monate reduziert worden. Als kündbarer Staatsvertrag ist dieses Auswanderungsab- kommen mit Italien seinerzeit nicht dem Referendum unter- stellt worden. Nach dem revidierten Artikel 89 BV Absatz 4 (Volksabstimmung vom 13. März 1977) können durch Beschluss beider Rate weitere völkerrechtliche Verträge dem Volke zur Annahme oder Verwerfung vorgelegt werden. Der Bundesrat wird daher ersucht, den revidierten Staats- vertrag mit Italien beiden Räten zur Genehmigung vorzu- legen.
Texte de la motion du 21 juin 1983
Les négociations menées avec l'Italie sur la révision de la convention d'émigration qui nous lie à ce pays ont eu pour résultat de réduire à cinq ans le délai nécessaire aux Italiens pour obtenir le permis d'établissement, délai qui était de dix ans jusqu'à présent, et à douze mois au lieu de quinze celui qu'il faut observer pour avoir le droit de faire venir la famille d'un travailleur.
La convention susmentionnée n'avait pas été soumise au référendum parce qu'elle est dénonçable. Selon l'article 89, 4ª alinéa, de la constitution, révisé lors de la votation popu- laire du 13 mars 1977, les traités internationaux qui ne sont pas soumis nécessairement à l'adoption ou au rejet du peuple, peuvent l'être par une décision des deux conseils. En conséquence, le Conseil fédéral est invité à soumettre la convention révisée passée avec l'Italie à l'approbation des deux Chambres.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral
Die schweizerische Delegation hat am 29. April 1983 in der Gemischten schweizerisch-italienischen Kommission eine Erklärung hinsichtlich der Herabsetzung der Fristen für die Niederlassungsbewilligung und den Familiennachzug der italienischen Arbeitnehmer in der Schweiz zu Protokoll gegeben. Der Motionär verlangt, dass die dadurch erfolgte Revision des Auswanderungsabkommens mit Italien aus dem Jahr 1964 den eidgenössischen Räten nach Artikel 89 Absatz 4 BV zur Genehmigung unterbreitet wird.
Das Abkommen aus dem Jahr 1964 wurde bereits vom Parlament genehmigt. Dieser Entscheid ist endgültig und wird vom Motionär nicht zur Diskussion gestellt.
Soweit es sich um die am 29. April 1983 protokollierten Erklärungen handelt, weist der Bundesrat darauf hin, dass er die Absicht hatte, die erwähnten Fristen im Rahmen der Gemischten Kommission herabzusetzen, und dass er nach bestehender Praxis zuständig ist, solche Erklärungen abzu- geben. Es geht dabei um Massnahmen, die teilweise die innerstaatlichen Vorschriften über die Zulassung von aus- ländischen Arbeitnehmern berühren. Solche Fragen werden laufend in einer Gemischten Kommission behandelt. Der Bundesrat hat von dieser Möglichkeit denn auch wiederholt Gebrauch gemacht, insbesondere im Rahmen von Gemisch- ten Kommissionen wie beispielsweise mit der Bundesrepu- blik Deutschland, Österreich, Spanien, Frankreich und Ita- lien.
Artikel 89 Absatz 4 BV kann deshalb im vorliegenden Fall nicht angewendet werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat empfiehlt, die Motion abzulehnen.
Meier-Zürich: Mit meiner Motion verlange ich, dass die von der schweizerischen Delegation in Rom akzeptierte Verkür- zung der Fristen zum Erhalt der Niederlassung von zehn auf fünf Jahre und des Familiennachzuges von 15 auf 12 Monate beiden Räten zur Genehmigung vorgelegt wird.
Der Bundesrat weist in seiner ablehnenden Stellungnahme darauf hin, dass er Antrag stellte, die Fristen im Rahmen der Gemischten Kommission herabzusetzen, und dass er allein ermächtigt sei, solche Erklärungen abzugeben. Ich muss in diesem Zusammenhang ein weiteres Mal feststellen, dass der Bundesrat in eigener Kompetenz Fakten schafft, deren Folgeerscheinungen bzw. Folgekosten das ganze Volk zu tragen hat. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Hereinnahme von 1000 Polen aus Österreich und bald 10 000 Südostasiaten aus dem mit über 16 Millionen Tonnen amerikanischer Bomben zerstörten Vietnam und Kambod- scha. Ich weiss aus eigener Erfahrung, dass der Bundesrat die Auswirkungen dieses verhängnisvollen Abkommens mit Italien stets verniedlicht. So hat zum Beispiel der Bundesrat in seiner Beantwortung einer NA-Petition (37 000 Unter- schriften) am 28. Dezember 1965 festgestellt, dass 80 Pro- zent der zugereisten Arbeitskräfte im Zeitraum von vier Jahren die Schweiz freiwillig wieder verlassen und dass auch die restlichen 20 Prozent zum grössten Teil vor Ablauf der Zehnjahresfrist wieder ausreisen werden. «Die Zahl der ausländischen Arbeitskräfte, die in den vergangenen Jahren in den Genuss der Niederlassungsbewilligung gelangten, hielt sich sehr in vernünftigen Grenzen.» Das war die Pro- gnose des Bundesrates vor 18 Jahren.
Dass die Realität jedoch ganz anders aussieht, haben Sie, Herr Bundesrat Friedrich, während dieser Session selbst bestätigt, indem Sie feststellten, dass über 90 Prozent der italienischen Staatsangehörigen in der Schweiz im Besitz der Niederlassungsbewilligung sind. Es handelt sich um eine Grössenordnung von über 500 000 Personen. Bezug- nehmend auf diese Tatsachen beantrage ich, dass die am 29. April 1982 in Rom zu Protokoll gegebenen Revisionen des Staatsvertrages mit Italien beiden Räten zur Genehmi- gung unterbreitet werden.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Consiglio nazionale
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Séance
Seduta
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Datum 15.12.1983 - 08:00
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20 012 072
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