Verwaltungsbehörden 15.12.1983 82.550
20012069Vpb15 déc. 1983Ouvrir la source →
1837
Motion Braunschweig
82.550 Motion der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei. Einheitsinitiative Motion du groupe de l'Union démocratique du centre. Initiative de type unique
Wortlaut der Motion vom 4. Oktober 1982
Der Bundesrat wird beauftragt, zur Einführung der Einheits- initiative einen Vorschlag auf eine Verfassungsänderung zu unterbreiten:
100 000 Stimmberechtigte können ein Volksbegehren in Form einer allgemeinen Anregung oder eines ausgearbeite- ten Entwurfes einreichen und verlangen, dass die Bundes- versammlung im Rahmen ihrer Zuständigkeit eine Regelung trifft.
1 Die Bundesversammlung entscheidet, ob sie dem Begehren Folge leisten will. Lehnt sie es in der Sache ab, so wird es dem Volk zur Abstimmung unterbreitet.
2 Hat die Bundesversammlung oder das Volk beschlossen, dem Begehren Folge zu geben, so arbeitet die Bundesver- sammlung eine entsprechende Vorlage aus. Sie bestimmt dafür die Form der Verfassung oder des Gesetzes. Können sich die beiden Räte nicht einigen, wird die Vorlage von der Vereinigten Bundesversammlung ausgearbeitet.
Texte de la motion du 4 octobre 1982
Dans le dessein d'introduire l'initiative de type unique, le Conseil fédéral est chargé de soumettre au Parlement un projet de révision de la constitution:
100 000 citoyens peuvent présenter une initiative sous la forme d'une proposition conçue en termes généraux ou rédigée de toutes pièces; ils peuvent demander à l'Assem- blée fédérale d'adopter une réglementation dans les limites de ses attributions.
1 L'Assemblée fédérale décide si elle approuve la demande. Si elle ne l'approuve pas, la demande est soumise au vote du peuple.
2 Si l'Assemblée fédérale ou le peuple approuve la demande, l'Assemblée fait un projet qui la réalise. Elle choisit, à cette fin, la forme de la constitution ou celle de la loi. Si les deux conseils ne peuvent s'entendre, l'Assemblée fédérale (Chambres réunies) élabore le projet.
Sprecher - Porte-parole: Fischer-Hägglingen
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die SVP ist der Ansicht, dass mit der Einführung der soge- nannten Einheitsinitiative das Instrument der Volksinitiative und damit die eigentlichen Volksrechte gestärkt und gefe- stigt werden. Auch werden damit die Chancen zur Realisie- rung eines Volksbegehrens wesentlich erhöht.
Die Einheitsinitiative zeichnet sich aus durch:
Vereinfachung: Die Volksinitiative kann unbelastet von Rechtsetzungsformen eingebracht werden.
Straffung: Die Rechtsetzungstechnik wird «professionell» von der Bundesversammlung besorgt. Dies führt zu einer wesentlichen Straffung und vermehrter innerer Geschlos- senheit unserer Gesetzesordnung.
Verwesentlichung: Die Volksinitiative erfasst den Inhalt und die Idee, die Schwierigkeit der Normsetzung dagegen ist Aufgabe der Bundesversammlung. Dieses Vorgehen würde wesentlich dazu beitragen, die Volksinitiative auch «volksnahe» zu machen.
Stärkung der Verfassung: Unsere Verfassung ist unseres Erachtens von Bestimmungen überlastet, die auf Gesetzes- oder gar auf Verordnungsebene gehören. Auch einer total revidierten BV würde es - bei der zu erwartenden wachsen-
den Anzahl von Verfassungsinitiativen - nicht anders er- gehen.
Im Verfassungsentwurf zur Totalrevision der Bundesverfas- sung ist in den Artikeln 64 bis 66 die Einführung der Ein- heitsinitiative vorgesehen. Die vorgesehene Formulierung entspricht weitgehend der Auffassung der SVP, mit dem Vorbehalt, dass die Anzahl der erforderlichen Unterschriften auf 100 000 zu erhöhen ist.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral
Zu den tragenden Pfeilern unserer direkten Demokratie gehört die Volksinitiative. Sie gibt einer Minderheit von 100 000 Bürgern - das sind bloss 2,5 Prozent der Gesamt- heit der Stimmberechtigten - die Möglichkeit, direkt an den eidgenössischen Souverän zu appellieren und ihr Anliegen selbst gegen den Willen von Regierung und Parlament durchzusetzen. An diesem Grundpfeiler darf nicht gerüttelt werden.
Die Motion der SVP-Fraktion will das denn auch nicht. Sie zielt im Gegenteil auf einen Ausbau der Volksinitiative ab und schlägt zu diesem Zweck die Einführung der sogenann- ten Einheitsinitiative vor, wie sie von der Expertenkommis- sion für die Totalrevision der Bundesverfassung ausgearbei- tet worden ist.
Der Bundesrat verschliesst sich den Bestrebungen für eine innere Aufwertung der Volksrechte nicht. Auch er bietet Hand zu einer zeitgemässen Reform. Diese bildet eines der Hauptthemen bei der Vorbereitung der Totalrevision unserer Verfassung. Die angekündigte Botschaft wird entspre- chende konkrete Vorschläge enthalten. Insofern stünde einer Entgegennahme der Motion nichts entgegen.
Nun übernimmt aber die Motion die im Expertenentwurf vorgesehene Regelung, wonach die Vereinigte Bundesver- sammlung entscheidet, falls sich die Räte über die Revi- sionsvorlage, die sie aufgrund einer Einheitsinitiative ausar- beiten, nicht einigen können. Diese Lösung wurde im Ver- nehmlassungsverfahren so entschieden abgelehnt, dass sie nicht weiterverfolgt werden sollte. Verwaltungsintern wer- den andere Lösungen geprüft, auch solche, die sich auf Gesetzesstufe (z. B. im Geschäftsverkehrsgesetz) verwirkli- chen lassen. Für einen entsprechenden Auftrag an den Bundesrat eignet sich daher die Form des Postulats besser als die der Motion. Der Bundesrat wäre der SVP-Fraktion dankbar, wenn sie Hand böte zu einer Umwandlung der Motion in ein Postulat. Seinerseits ist er bereit, den Vorstoss in dieser Form entgegenzunehmen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
83.358
Motion Braunschweig Totalrevision der Bundesverfassung. Grundrechte Révision totale de la constitution. Droits fondamentaux
Wortlaut der Motion vom 9. März 1983
Der Bundesrat wird eingeladen, die Arbeit für eine Totalrevi- sion der Bundesverfassung fortzusetzen und Volk, Ständen und dem Parlament einen ersten Korb - die Grundrechte
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei. Einheitsinitiative Motion du groupe de l'Union démocratique du centre. Initiative de type unique
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1983
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
82.550
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 15.12.1983 - 08:00
Date
Data
Seite
1837-1837
Page
Pagina
Ref. No
20 012 069
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Accès programmatique
Accès API et MCP avec filtres par type de source, région, tribunal, domaine juridique, article, citation, langue et date.