Verwaltungsbehörden 28.09.1983 83.480
20011965Vpb28 sept. 1983Ouvrir la source →
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Postulat Gadient
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
An den Nationalrat - Au Conseil national
83.480 Postulat Gadient Einführung Videotex Introduction du vidéotex
Wortlaut des Postulates vom 20. Juni 1983
Dem Vernehmen nach wollen die PTT-Betriebe noch im Verlaufe 1983 mit Videotex-Betriebsversuchen beginnen. Videotex, breit eingeführt, kann die wirtschaftlichen, gesell- schaftlichen und räumlichen Strukturen unseres Landes nachhaltig beeinflussen. Insbesondere weisen diverse Anzeichen darauf hin, dass der Konzentrationsprozess gefördert wird.
Der Bundesrat wird eingeladen, darüber zu berichten, wel- che Vorkehren getroffen werden,
um die räumliche Konzentration nicht zu verstärken und Videotex in allen Landesteilen möglichst gleichzeitig anzu- bieten (keine Vergrösserung des Kommunikationsge- fälles?);
einer möglichen Verstärkung der Betriebskonzentration zu begegnen;
eine Arbeitsteilung zwischen PTT-Betrieben und priva- tem Sektor im Bereiche Videotex herbeizuführen, welche die legitimen Interessen der Privatbetriebe schützt und das PTT-Regal nicht de facto erweitert.
Texte du postulat du 20 juin 1983
Il paraît que l'Entreprise des PTT a l'intention de procéder - en 1983 encore - à des essais d'exploitation du vidéotex. Celui-ci, introduit sur une grande échelle, peut influencer durablement les structures de notre pays sur les plans économique, social et territorial. Divers indices montrent notamment que l'introduction du vidéotex favorise le phéno- mène de la concentration des entreprises.
Le Conseil fédéral est invité à fournir un rapport sur les mesures prises afin
d'éviter une concentration géographique encore plus forte et de permettre à toutes les régions du pays de recevoir le vidéotex autant que possible en même temps (ne pas aggraver le retard de certaines régions dans le domaine des communications?);
de prévenir une nouvelle concentration éventuelle des entreprises;
de faire en sorte que s'instaure, dans le domaine du vidéotex, une division du travail entre l'Entreprise des PTT et le secteur privé, de telle manière que les intérêts légitimes des entreprises privées soient protégés et que la régale des PTT ne subisse pas, de fait, une extension.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Andermatt, Aubert, Ger- ber, Guntern, Matossi, Meier Hans, Meier Josi, Munz, Schmid, Steiner, Stucki (11)
Gadient: Es ist das erste Mal, dass sich unser Rat mit dem neuen Abrufmedium Videotex befasst. Videotex ist ein neues Angebot der Zweiwegkommunikation, ein Informa-
30 Stimmen 10 Stimmen
30 Stimmen 10 Stimmen
tions- und Kommunikationssystem, das den Teilnehmern ermöglicht, in Datenbanken gespeicherte Texte, Graphiken und andere Dienste abzurufen und Einzelmitteilungen, die für andere Teilnehmer bestimmt sind, einzugeben.
Da in vielen europäischen Ländern die gleiche Videotex- Norm verwendet wird, können Informationen auch ausser- halb der Schweiz abgerufen werden. Die PTT-Generaldirek- tion soll geschätzt haben, dass im Jahre 1990 über 48 Milliarden Seiten abrufbereit sein werden. Wer Videotex- Informationen anbieten will, hat dies mit einem eigenen Computer, der mit der Videotex-Zentrale der PTT verbunden wird, zu tun. Die PTT sollen bei uns lediglich die Vermitt- lungsaufgabe übernehmen, aber dem Vernehmen nach sel- ber keine Informationen speichern. Der Tagespresse war zu entnehmen, dass die Vorbereitungen für den PTT-Versuch überall auf Hochtouren laufen. Die erste Zentrale des PTT- Videotex-Vermittlungsnetzes soll im Frühjahr 1984 in Bern dem Betrieb übergeben werden.
Obgleich oder vielleicht gerade weil niemand in der Lage ist, zuverlässige Prognosen über die künftige Entwicklung von Videotex zu machen, scheint uns eine rechtzeitige Abklä- rung und Weichenstellung im Hinblick auf die möglichen Dimensionen dieses Mediums wesentlich.
Mit dem Postulat wird der Bundesrat eingeladen, unter anderem darüber zu berichten, welche Vorkehren getroffen werden, um die räumliche Konzentration nicht zu verstärken und Videotex in allen Landesteilen möglichst gleichzeitig anzubieten.
Die Einführung neuer Medien folgt in der Regel bekannten Mustern: Zunächst werden mit Blick auf Nachfragepotential und Rentabilität die grossen Agglomerationsgebiete ver- sorgt. Dadurch vergrössert sich das bereits bestehende Kommunikationsgefälle zwischen den Agglomerationen und den wirtschaftlichen Randregionen, d.h. der Konzentra- tionstrend verstärkt sich.
Bei Videotex wäre ein Versorgungsgefälle mit besonders gewichtigen Nachteilen verbunden, denn das neue Medium eröffnet breiteste, zum Teil revolutionäre Anwendungsmög- lichkeiten, die unser wirtschaftliches und gesellschaftliches Zusammenleben zutiefst beeinflussen können.
Der Bericht soll sodann Aufschluss geben über zu treffende Vorkehren, um einer möglichen Verstärkung der Betriebs- konzentration zu begegnen. Die Einführung neuer Techno- logien, neuer Verfahren erfordert personelle und finanzielle Investitionen. Es ist zu befürchten, dass Klein- und Mittelbe- triebe, die über keine Führungsstäbe verfügen und in denen das gesamte Management häufig in einer Hand liegt, nicht über die notwendigen Ressourcen verfügen, um zeitgerecht Videotex nutzen zu können.
Es stellt sich überdies die Frage, ob Videotex auf die Bedürf- nisse von Klein- oder Mittelbetrieben ausgerichtet ist oder aus praktischen und finanziellen Gründen vor allem Unter- nehmungen in Frage kommen, die ein nationales oder zumindest sprachregionales Tätigkeitsgebiet betreuen.
Schliesslich soll der Bericht auch sagen, welche Vorkehren getroffen werden, um eine Arbeitsteilung zwischen PTT- Betrieben und privatem Sektor im Bereich Videotex herbei- zuführen, welche die legitimen Interessen der Privatbetriebe schützt und das PTT-Regal nicht de facto erweitert.
Videotex ist das Resultat zweier Technologien, der Daten- verarbeitungstechnik einerseits und der Telekommunikation andererseits. Beide Zweige stehen in rascher, dynamischer Entwicklung. Solche Situationen sind prädestiniert, einge- spielte Aufgabenteilungen in Frage zu stellen und Struktu- ren zu verändern. Dies gilt sowohl für wirtschaftliche Struk- turen als auch für die Rechtsordnung (Umfang PTT-Regal, Datenschutz usw.). Es wird darum gehen, dafür zu sorgen, dass der Videotex-Betriebsversuch nicht zu unerwünschten Sachzwängen führt. Entsprechende Vorkehren sind um so wichtiger, als für den Betriebsversuch immerhin Investitio- nen von bis zu 11 Millionen Franken erforderlich sein dürften.
Wenn zwei derart dynamische, in voller Entwicklung begrif- fene Bereiche (Datenverarbeitung und -speicherung einer- seits sowie Telekommunikation andererseits) miteinander
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Protection de l'environnement. Loi
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E 29 septembre 1983
verwoben werden, dann wird das tiefgreifende Neuerungen zeitigen, die wir nicht einfach reaktionslos über uns ergehen lassen und dem Gutbefinden der an diesem Produkt interes- sierten Kreise anheimstellen dürfen. Es sind in der Tat grundlegende staatspolitische Interessen - ich habe in all- gemeiner Form auf die möglichen Auswirkungen hingewie- sen -, die heute gebieten, dass wir uns mit diesem folgen- schweren Problemkreis befassen und Vorkehren treffen, bevor wir vor weitgehend irreversiblen Tatsachen stehen. Deshalb bitte ich Sie um Überweisung des Postulats.
Bundesrat Schlumpf: Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Heute geht es um einen Betriebsversuch. Ständerat Gadient hat das erwähnt. Es werden etwa 3000 Teilnehmer partizi- pieren, davon aus praktischen Gründen zwei Drittel in den Testregionen Zürich und Lausanne. Man will Erfahrungen sammeln und schauen, wie sich das auswirkt und welche Möglichkeiten sich bieten, insbesondere - aber nicht nur - in bezug auf das Problem, das Ständerat Gadient beschäf- tigt, nämlich die Frage, ob eine solche neue Technologie den Konzentrationsprozess in der Wirtschaft und in der Bevölkerung in unserem Lande fördere. Man kann sich auch das Gegenteil überlegen - ich neige eher zu dieser Auffas- sung -, dass nämlich durch die Videotex-Bedienung abgele- genere Gebiete sowohl als Anbieter wie auch als Nachfrager an die Versorgungszentren näher herangerückt werden. Aber wir wissen das noch nicht und können nur darüber philosophieren. Wir wollen das durch die Versuche ab- klären.
Wir werden auch darauf achten, dass sich die PTT auf ihre Aufgabe beschränkt, und das ist der Transport von Informa- tionen, nicht die Produktion derselben. Die PTT werden also das Transportsystem zur Verfügung stellen, während die Errichtung und der Betrieb der Datenbanken und damit die Lieferung der nachgefragten Mitteilungen, Informationen usw. der privaten Wirtschaft überlassen werden sollen.
Eine Frage, die wir noch nicht beurteilen können - und auch deshalb können wir das Postulat entgegennehmen -, ist, ob die heutigen Rechtsgrundlagen genügen oder ob wir, um dieses neue Instrument rechtsgenüglich zu untermauern, teilweise neue Rechtsgrundlagen schaffen müssen.
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat anzunehmen und Ihnen zu gegebener Zeit den gewünschten Bericht zu er- statten.
Überwiesen - Transmis
Schluss der Sitzung um 11.55 Uhr La séance est levée à 11 h 55
Achte Sitzung - Huitième séance
Donnerstag, 29. September 1983, Vormittag Jeudi 29 septembre 1983, matin 8.00 h
Vorsitz - Présidence: Herr Weber
79.072 Umweltschutzgesetz Protection de l'environnement. Loi
Siehe Seite 322 hiervor - Voir page 322 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 22. September 1983 Décision du Conseil national du 22 septembre 1983
Differenzen - Divergences
Bürgi, Berichterstatter: Der Nationalrat hat in der letzten Woche die erste Runde der Differenzbereinigung durchge- führt. Es lagen ungefähr 30 Differenzen zwischen beiden Räten vor. Nach meiner Zählung wurden 13 durch Zustim- mung zum Ständerat erledigt. Drei davon sind von grösserer Tragweite. Ich möchte sie kurz erwähnen:
Artikel 22a: Hier geht es um die vierjährige Berichterstat- tung. In diesem Zusammenhang wäre nach ursprünglicher Version des Nationalrates auch eine Abänderung der Grenz- und Alarmwerte mit Bezug auf Lärmimmissionen durch das Parlament möglich gewesen. Wir haben uns gegen diese Vermischung von Kompetenzdelegation und Kompetenz- rücknahme gewendet. Der Nationalrat stimmt hier zu.
Die zweite Differenz, die zu unsern Gunsten erledigt wurde, war bei Artikel 35a. Sie betrifft die beratende Kom- mission. Wir betrachteten dies als ein überflüssiges Organ. Der Nationalrat schliesst sich hier ebenfalls an.
Schliesslich hat sich der Nationalrat bei Artikel 39 unse- rer Version angeschlossen. Es geht hier um die periodi- schen Kontrollen. Wir haben die Kann-Formel anstelle der Muss-Formel gewählt. Ich möchte indessen eines klarstel- len, und das mit Bezug auf Äusserungen, die ich gehört und gelesen habe: Kontrollen sollen überall dort durchgeführt werden, wo sie notwendig sind. Das ist sicher der Fall für die Ölheizungen. Es ist aber nicht notwendig, sämtliche Bauma- schinen dieser Kontrolle zu unterwerfen, insbesondere die- jenigen, die nicht viel oder wenig Lärm verursachen.
In bezug auf die verbleibenden Differenzen halten wir an vier Artikeln fest. Für den Rest empfehlen wir Zustimmung zum Nationalrat. Die Differenzen werden dadurch ungefähr zur Hälfte beseitigt. Ich möchte unterstreichen, dass damit die ungeschriebene Regel beachtet wird, wonach beide Räte ungefähr zu gleichen Teilen zur Verständigung beitragen sollen.
Die verbleibenden vier Differenzen sind auf einem Blatt aufgeführt, das vor Ihnen liegt. Sie haben sodann eine Fahne erhalten, in der die Beschlüsse des Nationalrates aufgeführt sind. Wenn Sie unsere seinerzeitigen Beschlüsse ebenfalls ins Auge fassen wollen, dann müssen Sie die ursprüngliche grosse Fahne zur Hand nehmen. Das sind meine einleitenden Bemerkungen.
Art. 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen - Adopté
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Gadient Einführung Videotex Postulat Gadient Introduction du vidéotex
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1983
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
83.480
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 28.09.1983 - 08:00
Date
Data
Seite
517-518
Page
Pagina
Ref. No
20 011 965
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