Verwaltungsbehörden 09.06.1983 82.080
20011687Vpb9 juin 1983Ouvrir la source →
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Wohnbauförderung. Rahmenkredit
gemeinen Grundsatz entspricht. Das bedeutet, dass Beschwerden gemäss Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a nicht ohne weiteres an das Bundesgericht weitergezogen werden können. Der Nationalrat ging noch einen Schritt weiter als der Ständerat und hat auf das Erfordernis des . schützenswerten Interesses verzichten wollen. Ihre Kom- mission ist hier dem Nationalrat nicht gefolgt. Selbstver- ständlich liegt es nicht im Sinne des Gesetzes, dass das Bundesgericht seine Zuständigkeit zurückhaltend interpre- tiert. Andererseits soll es sich aber um ernsthafte Anliegen handeln, dies schon im Hinblick auf die Belastung des Bun- desgerichtes. Deshalb möchte Ihre Kommission nicht so weit gehen wie der Nationalrat.
Was Absatz 2 betrifft, hat dann der Nationalrat eher wieder eingeschränkt. Er will die Überprüfung des Sachverhaltes ausschliessen. Wir müssen uns aber bewusst sein, dass die Beschwerdeinstanz, namentlich bezüglich der Garantie für das Verfahren, nicht ohne weiteres mit einem Gericht vergli- chen werden kann, so dass Ihre Kommission fand, es sei auf den Absatz 2 des Nationalrates zu verzichten. Damit ergibt sich, dass Ihre Kommission das Festhalten am ursprünglichen Entscheid des Ständerates beantragt.
Angenommen - Adopté
An den Nationalrat - Au Conseil national
82.080
Wohnbauförderung. Rahmenkredit Encouragement de la construction de logements. Crédits de programme
Botschaft und Beschlussentwurf vom 13. Dezember 1982 (BBI 1983 1, 156) Message et projet d'arrêté du 13 décembre 1982 (FF 1983 1, 152) Beschluss des Nationalrates vom 16. März 1983 Décision du Conseil national du 16 mars 1983
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
M. Schaffter, rapporteur: En date du 31 janvier dernier, notre conseil a décidé, dans le cadre de la nouvelle réparti- tion des tâches entre les cantons et la Confédération, d'attribuer aux premiers la charge et la compétence d'encourager la construction de logements et l'accession à la propriété de ceux-ci. Après quoi, le conseil a fixé au 31 décembre 1986 l'entrée en vigueur de ce transfert de compétences, cela afin de permettre aux cantons d'adapter leur législation aux nouvelles responsabilités qui vont, dès cette date, leur incomber.
Il ressort de ces décisions que, quelle que soit la position du Conseil national à l'égard du transfert de compétences décidé par notre Chambre, il s'impose d'assurer l'applica- tion, au moins jusqu'au 31 décembre 1986, de la loi du 4 octobre 1974, qui enjoint la Confédération d'encourager la construction de logements.
Afin de pouvoir accomplir cette tâche, le Conseil fédéral a adressé au Parlement un message du 13 décembre 1982 portant demande de crédits de programme pour un mon- tant de 1143 millions de francs, cela pour la période 1983 à 1986. Quelques semaines plus tard, le Conseil fédéral rece- vait des Chambres, en vue de la réalisation du programme urgent de renforcement de l'économie suisse, licence de consacrer à la construction de logements une somme de
289 millions de francs, à imputer par la suite sur les crédits demandés par le message du 13 décembre 1982. C'est donc sur un crédit de 854 millions, exploitable durant une période de quatre ans, que nous avons à nous prononcer aujourd'hui. Le Conseil national s'est déjà prononcé favora- blement quant à ce projet lors de la session de mars 1983. La nécessité d'encourager la construction de logements à prix modérés n'a jamais été aussi peu contestée qu'aujourd'hui. Je vous épargnerai les considérations habi- tuelles sur l'évolution des mœurs, l'esprit d'indépendance des jeunes, le relâchement des anciens liens familiaux, qui font que la demande de logements se fait toujours plus forte malgré la stagnation de la courbe démographique. Ces considérations ont déjà convaincu nos collègues du Conseil national en mars dernier comme elles ont convaincu les membres de votre commission, qui se sont ralliés à l'unanimité aux propositions du Conseil fédéral. L'affaire est d'autant plus aisée à résoudre que, sur les 854 millions que nous nous apprêtons à mettre à la disposition des maîtres d'ouvrage, seuls 137 millions sont destinés à l'octroi d'avances non remboursables, et cela pour un total de 7500 appartements. Compte tenu de ceux qui seront construits dans le cadre de la réalisation du plan de relance de l'économie, ce sont donc 10 000 appartements qui seront construits au cours de ces quatre prochaines années à ce titre. Tout le reste, soit 717 millions, ne repré- sente que des engagements ou des cautions pour lesquels les risques sont quasi nuls, comme la pratique l'a prouvé depuis 1975.
Sans doute vaut-il la peine d'insister sur la situation tendue qui règne, plus que jamais, dans le domaine du logement et sur les conséquences souvent malheureuses des variations des taux des intérêts hypothécaires. Les caisses de pen- sions, en particulier, qui placent de préférence leurs capi- taux dans les constructions d'appartements, connaissent une période d'insécurité et les projets d'aide fédérale contribueront certainement à calmer leurs craintes. Mais cet argument n'en est qu'un parmi la masse de ceux qui justifient l'approbation de ce projet. Je vous ferai grâce des autres et terminerai en disant que votre commission vous propose, à l'unanimité, d'approuver le projet du Conseil fédéral tel qu'il a été adopté le 13 mars dernier par le Conseil national et qui comporte les modifications sui- vantes:
a. 137 millions au lieu de 180 millions,
b. 22 millions au lieu de 43 millions,
c. 695 millions au lieu de 920 millions,
soit au total 854 millions, dont seuls 137 millions sont pré- vus pour des engagements non remboursables.
En approuvant ce projet, nous permettons à la Confédéra- tion de remplir ses obligations légales et, en même temps, de réaliser la motion Meizoz, que nous vous proposons de classer.
Stucki: Wir sind selbstverständlich auch für Eintreten auf die Vorlage und werden den Rahmenkrediten zustimmen. Damit wird auch in den kommenden vier Jahren ermöglicht, dass auf dem Sektor des Wohnungsbaus die Aktivitäten des Bundes weitergeführt werden können.
Nur kurz zwei Hinweise bzw. Feststellungen, die uns im Zusammenhang mit der Realisierung dieser weiteren Runde in der Wohnbauförderung wichtig erscheinen.
Ein erster Punkt. Nachdem in einer Reihe von Kantonen schon seit Jahren abgestützt auf kantonale Gesetze eigen- ständige Wohnbauforderungsmassnahmen durchgeführt werden, ist es unseres Erachtens wichtig, dass eine mög- lichst weitgehende Koordination und Information zwischen den zuständigen Bundesstellen und den Kantonen spielt. Mein Wunsch wäre, dass die bisherigen guten Kontakte noch verstärkt würden, vor allem auch deswegen, weil die Wohnbauförderung des Bundes ja auf die siedlungspoliti- schen Absichten der Kantone und der zonenrechtlichen Überlegungen der Städte und Gemeinden abgestimmt sein sollte. Dies ist vor allem auch deshalb nötig, weil die
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Gemeinden für die Einleitung, Durchführung, Begleitung von Quartierplänen, Basiserschliessungen und die allgemei- nen baurechtlichen Belange zuständig sind. Eine enge Zusammenarbeit und Koordination zwischen Bund, Kanto- nen und Gemeinden ist deshalb unerlässlich. In den Gemeinden werden die direkten Voraussetzungen zur Bau- reifmachung von eingezontem Land in die Wege geleitet. Ich halte diese enge Zusammenarbeit als Voraussetzung für eine insgesamt vernünftig wirkende Wohnbauförderung, damit letztlich die Förderungsmassnahmen nicht auch kriti- sche und negative Auswirkungen zeitigen, wie zum Beispiel unerwünschte Bodenpreissteigerungen in einzelnen Regio- nen. Das wäre in der Tat kein gutes Resultat.
Ein zweiter Punkt. Es ist zutreffend ausgeführt worden, dass eigentlich nur etwa ein Fünftel der Rahmenkredite, die wir heute sprechen, effektiv ausgabenwirksam werden; der übrige Teil besteht aus Eventualverpflichtungen, rückzahl- baren Vorschüssen und Darlehen - also insgesamt etwa 30 Millionen pro Jahr -, welche haushaltwirksam werden. Dies sind bescheidene Beträge, wenn man sie gesamtschweize- risch betrachtet. Beide Hinweise, sowohl die primären Zuständigkeiten von Kantonen und Gemeinden in sied- lungspolitischen, baurechtlichen Belangen als auch die an sich insgesamt bescheidene haushaltmässige Jahresbela- stung sind natürlich zugleich einmal mehr treffende Argu- mente, um zu belegen, dass die Wohnbauförderung mittel- fristig und längerfristig ebensogut und ebenso zweckmäs- sig in den Kantonen allein und eigenständig realisiert wer- den könnte.
Und damit zur Schlussbemerkung. Wir hoffen natürlich nach wie vor, dass die Wohnbauförderung im Rahmen der Aufgabenneuverteilung an die Kantone geht und dass trotz des momentanen - ich möchte es so sagen - Gegenwindes in der nationalrätlichen Kommission diese heutige Vorlage als Übergangslösung bis 1987 betrachtet werden kann. Das musste ganz einfach hier nochmals gesagt werden.
Bundesrat Furgler: Ich bin dem Kommissionsreferenten, Herrn Präsident Schaffter, und Herrn Stucki dankbar, dass sie die Vorlage in ihrer Bedeutung für den Bund, für die Kantone und für die Gemeinden dargestellt haben. Sie wis- sen, dass die Lage auf dem Wohnungsmarkt nach wie vor angespannt ist und dass einer steigenden Nachfrage ein nicht ausreichend wachsendes Wohnungsangebot gegen- übersteht. In den fünf grossen Städten - begreiflicherweise sind ja vor allem die Städte in Schwierigkeiten - ist die Neu- bautätigkeit von 1981 auf 1982 um 4,8 Prozent zurückge- gangen. Die Folgen sind knappheitsbedingte Mietpreisstei- gerungen und entsprechende, teilweise doch schon beachtliche Einbrüche im Beschäftigungssektor. Die gestie- genen Land-, Kapital- und Baukosten verteuern die Neu- bauwohnungen; die daraus entstehenden Probleme für Neuwohnungen suchende, vor allem für neu ins Eheleben eintretende Menschen sind uns allen bekannt. Jammern nützt nichts, man muss sich gemäss unserer eigenen Lebensweise diesen Problemen stellen und sie meistern; mittels privater Initiative, dann vor allem mittels Anstrengun- gen in den Gemeinden - mit entsprechenden Nutzungsplä- nen - und in den Kantonen, wie Sie soeben von Herrn Stucki hörten.
Es mag Sie vielleicht auch interessieren, dass beim Vorbe- reiten dieser Vorlage Untersuchungen angestellt wurden, wie es sich mit dem bis vor relativ kurzer Zeit wahrnehmba- ren Einfamilienhausboom verhalte. Wir mussten feststellen: er ist zu Ende. In den Gemeinden mit über 2000 Einwohnern wurden 1982 20 Prozent weniger Einfamilienhäuser gebaut als noch 1981. Kostensteigerungen wirkten eben auch in diesem Sektor rasch. Ob sich das in naher Zukunft ändert? Wir wollen sehen. Mit den beantragten Rahmenkrediten wollen wir weiterhin unserer rechtlichen Verpflichtung nach- kommen können, und ich bin beiden Räten dankbar, dass sie diese unsere Absicht mittragen.
Herr Stucki hat zu Recht erwähnt: Der haushaltwirksame Fünftel muss mit den vier Fünfteln verglichen werden, mit denen wir durch Bürgschaften, durch Schuldverpflichtun-
gen gute Wirkungen auslösen, ohne die Bundesfinanzen zu strapazieren. Wir können nach dem Wohnbau- und Eigen- tumsförderungsgesetz auf diese Weise hohe Hypothekar- belehnungen sowie Darlehen oder auch sogenannte Grund- verbilligungsvorschüsse absichern. Ich erlaube mir, hier ein Wort zur Staffelmiete zu sagen. Sie spürten, dass in all jenen Kantonen, in denen dieses System praktiziert wird - wir durften in der Kommission darüber Auskunft geben -, der Mieter die langsam steigende Mietlast besser zu tragen vermag, weil er bei Beginn des Mietverhältnisses eine klare Zielvorstellung hat und sich auch darauf einstellen kann. Mir scheint, dass dieses Problem weiter abgeklärt werden muss, auch losgelöst von unserer eigenen Wohnbauförde- rungs-Gesetzespraxis, weil das vielleicht im freivertragli- chen Wohnbaugeschäft ein Weg in die Zukunft wäre, um die vorher erwähnten soziologischen Veränderungen in der Gesellschaft durch ein kluges Verhalten zwischen Mietern und Vermietern aufzufangen. Wir sind ja nicht so eng, dass wir Neuerungen in diesem wichtigen Bereich unserer Wirt- schaft und unserer Gesellschaftspolitik nicht zu begreifen vermöchten. Das wollte ich hier einfliessen lassen. Es ist für mich eines der recht wertvollen Erkenntnisse aus meinem eigenen Wohnungsamt. Sie spüren aus dieser Wechselwir- kung - haushaltrelevante Verpflichtungen und daneben Bürgschaften und Schuldverpflichtungen -, dass man mit relativ wenig Geld viel erwirken kann. Ich möchte das auch den Kantonen - ich danke Herrn Stucki für die Anregung - und den Gemeinden andienen. Sie sind ja völlig frei, auch losgelöst von unserer eigenen Gesetzesrahmenbestim- mung, ihrerseits mehr zu tun, als sie da und dort bisher getan haben.
Der Zusammenhang mit dem Grossprojekt Aufgabenteilung wurde von Herrn Stucki in die Diskussion gestellt. Ich begreife seine Überlegungen. Wir, aus der Sicht des Bun- des, legen Gewicht darauf, dass die Gemeinden und die Kantone ihre typische Frontaufgabe erfüllen. Sie sind ja bei den dort lebenden Menschen. In den Gemeinden wird ent- schieden, wo will ich bauen, wo will ich nicht bauen. Zusam- men mit den Instrumenten, die wir uns in den letzten zehn Jahren geschaffen haben - Raumordnung, national, kanto- nal und gemeindebezogen, Bau- und Planungsrecht vor allem in den Kantonen und in den Gemeinden -, haben wir weit bessere Instrumente für den Bürger und für die Behör- den als noch vor relativ kurzer Zeit. Es gilt, bei der Lösung der Probleme das alles sinnvoll einzubringen.
Wenn Sie mich noch fragen, wie es denn mit den Verlusten stehe, würde ich Ihnen, gestützt auf die nun gewonnene Praxis, sagen, dass das Risiko für Verluste, wie meistens im Leben, schwierig abzuschätzen und auf jeden Fall nicht genau zu beziffern ist. Aber wir durften feststellen, dass bis zum Datum, da ich spreche, aufgrund des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (ich betone: aufgrund die- ses Gesetzes) eingegangene Bürgschaftsverpflichtungen erfüllt werden konnten, ohne dass Verluste eingetreten sind. Von den bisher für Bürgschaften und Schuldverpflich- tungen zur Verfügung gestellten immerhin 832 Millionen Franken waren Ende 1982 noch 6,4 Millionen Franken ver- fügbar. Das zeigt uns, dass wir aufstocken müssen, sonst werden wir praktisch handlungsunfähig. Das ist eine der Ursachen, über die Sie von Präsident Schaffter soeben auf- geklärt worden sind, die uns zum Antrag an Ihren Rat führ- ten.
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Auch in bezug auf die weitere Position der rückzahlbaren Darlehen und Beteiligungen müssen wir tätig werden. Zu Lasten dieses Kredites werden die Vorschüsse für die Grundverbilligungen und für Mietzinsausfälle gewährt sowie Träger und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungs- baues gefördert. Die nicht rückzahlbaren Bundesbeiträge werden zu mehr als 90 Prozent für die Zusatzverbilligungen zu Mietzinsen und zur Erleichterung des Erwerbs von Woh- nungs- und Hauseigentum geleistet.
Sie erinnern sich an jenen wichtigen Abstimmungstag anno 1969, als unser Volk den Artikel 22ter und den Artikel 22quater in die Verfassung aufnahm, Eigentumsgarantie einerseits und Verpflichtung zu einer sinnvollen Raumpla-
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Postulat Guntern
nungsgesetzgebung andererseits. Mir bleibt dieser Tag in Erinnerung, weil ich daraus folgendes schliesse: Wenn man das private Eigentum garantiert, wie wir es in diesem Staat wollen, wenn man es sogar als für alle Menschen bedeut- sam gewichtet, auch gesellschaftspolitisch und staatspoli- tisch, dann muss man Mittel und Wege finden, um denjeni- gen, die noch wenig oder nichts haben, den Zugang zu die- sem wichtigen Gut zu erleichtern. Mir scheint, dass diese Komponente auch in diesem Gesetz aufleuchtet: Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz. Es geht also hier um etwas, das durchaus im Interesse der einzelnen Menschen und der staatlichen Gemeinschaft liegt.
Ich möchte zusammenfassend folgendes sagen: Woh- nungsbau nach dem Wohnbau- und Eigentumsförderungs- gesetz wird zum grössten Teil ohne A-fond-perdu-Beiträge gefördert. Damit wird der Finanzlage des Bundes Rechnung getragen, der Bezug zu unserer Finanzpolitik ist klar. Von 1975 bis 1982 konnten immerhin dank dieses Gesetzes Neubau, Erwerb und Erneuerung von mehr als 13 000 Wohnungen gefördert werden. Das ist respektabel, wenn auch nicht alles. Und wurde 1980 noch für etwa 1500 Woh- nungen Bundeshilfe zugesichert, so waren es anno 1981 fast 2300 und anno 1982 knapp 3500. Dazu kommen noch ungefähr 600 Wohnungen, für die Bundesbürgschaft zuge- sichert wurde. Mit anderen Worten: Hinzuzuzählen wären noch die 5000, für die im Wohnungsamt Gesuche hängig sind. Der Bürger hat mit diesem Instrument zu arbeiten gelernt, und ich sichere Regierungsrat Stucki sehr gerne zu, dass wir uns in unserem Amt bemühen werden, den - wie Sie sagten - guten Kontakt mit den kantonalen Regie- rungen weiterzupflegen, noch zu intensivieren, damit das gemeinsame Werk im Interesse der Bürger dieses Staates vollbracht werden kann.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 1
Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
M. Schaffter, rapporteur: Sous lettre a il s'agit donc de 137 millions au lieu de 180, sous lettre b de 22 au lieu de 43 mil- lions et, sous lettre c de 695 au lieu de 920 millions.
Angenommen - Adopté
Art. 2
Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes
26 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
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Motion des Nationalrates (Meizoz). Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz. Neuer Rahmenkredit Motion du Conseil national (Meizoz). Loi encourageant la construction et l'accession à la propriété de logement. Nouveau crédit de programme
Beschluss des Nationalrates vom 17. Dezember 1982 Décision du Conseil national du 17 décembre 1982
Wortlaut der Motion
Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament den Entwurf zu einem Beschluss für einen zusätzlichen Rahmenkredit zu unterbreiten, der ausreicht, um die Anwendung des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes in den näch- sten Jahren zu sichern.
Texte de la motion
Le Conseil fédéral est invité à soumettre au Parlement un projet d'arrêté ouvrant un crédit de programme supplémen- taire suffisamment important pour assurer l'application de la loi fédérale sur le logement au cours des prochaines années.
Le président: M. Schaffter, rapporteur, nous a déclaré que la commission proposait le classement de cette motion. Il n'y a pas d'opposition.
Abgeschrieben - Classé
82.589 Postulat Guntern Investitionshilfegesetz. Regionalsekretariate Loi sur l'aide en matière d'investissements. Secrétariats régionaux
Wortlaut des Postulates vom 8. Oktober 1982
Mit der Inkraftsetzung des Investitionshilfegesetzes hat der Bund eine aktivere Berggebietspolitik eingeleitet. Die För- derungsmassnahmen des Investitionshilfegesetzes umfas- sen in erster Linie den Bereich Infrastruktur. Um eine effi- zientere Förderungspolitik in die Wege zu leiten, hat der Bund erkannt, dass die Trägerorganisationen ausgebaut werden müssen, und sich bereit erklärt, die Schaffung von Regionalsekretariaten zu unterstützen. Diese Idee hat sich als sehr wirkungsvoll erwiesen. Trotz der Budgetaufstok- kung durch die Gemeinden und die Kantone stehen die Regionalsekretariate vor finanziellen und personellen Pro- blemen, die diese Förderungsinstitution immer mehr in Frage stellen.
Der Bundesrat wird daher ersucht, zu prüfen, wie die Betei- ligung des Bundes bei den Regionalsekretariaten angemes- sen erhöht und in ein Langzeitprogramm aufgenommen werden kann.
Texte du postulat du 8 octobre 1982
Avec l'entrée en vigueur de la loi sur l'aide à l'investisse- ment, la Confédération amorce une politique plus active dans les zones de montagne. Les mesures d'encourage- ment prévues par cette loi visent au premier chef l'infra-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Wohnbauförderung. Rahmenkredit Encouragement de la construction de logements. Crédits de programme
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Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1983
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
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Séance
Seduta
Geschäftsnummer
82.080
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
09.06.1983 - 08:00
Date
Data
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Pagina
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