Verwaltungsbehörden 06.06.1983 82.083
20011452Vpb6 juin 1983Ouvrir la source →
N 6 juin 1983
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Bourses à des étrangers
Bundesbeschluss betreffend ein Zusatzabkommen zum Abkommen mit Jugoslawien über Sozialversicherung Arrêté fédéral approuvant un Avenant à la Convention relative aux assurances sociales avec la Yougoslavie
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 138 Stimmen (Einstimmigkeit)
Bundesbeschluss betreffend das Zusatzübereinkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Fürsten- tum Liechtenstein, der Republik Österreich im Bereich der Sozialen Sicherheit
Arrêté fédéral approuvant la Convention complémentaire concernant la sécurité sociale entre la République fédé- rale d'Allemagne, la Principauté de Liechtenstein, la République d'Autriche et la Confédération suisse
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 145 Stimmen (Einstimmigkeit)
Bundesbeschluss betreffend ein Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossen- schaft und Spanien über Soziale Sicherheit
Arrêté fédéral approuvant un Avenant à la Convention de sécurité sociale entre la Confédération suisse et l'Espagne
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 138 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
83.009 Soziale Sicherheit. Abkommen mit Dänemark Sécurité sociale. Convention avec le Danemark
Botschaft und Beschlussentwurf vom 16. Februar 1983 (BBI 1, 1069) Message et projet d'arrêté du 16 février 1983 (FF I, 1041)
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral
Mme Spreng présente au nom de la Commission de la sécurité sociale le rapport écrit suivant:
Depuis la signature de la Convention de sécurité sociale entre la Suisse et le Danemark en 1954, d'importants chan- gements sont intervenus dans le droit de sécurité sociale des deux Etats tant sur le plan interne que sur le plan des conventions internationales. Par la nouvelle convention, ces changements seront pris en considération. En outre, cel- le-ci s'inscrit dans la ligne des accords bilatéraux que la Suisse a conclus ces dernières années avec la plupart des pays membres du Conseil de l'Europe.
La Convention avec le Danemark élargit le champ d'applica- tion à l'assurance-invalidité suisse et au régime danois de la pension supplémentaire du marché du travail, prévoit l'exportation des prestations de l'un des Etats en faveur des ressortissants de l'autre Etat qui résident dans leur pays et concrétise davantage l'application du principe de l'égalité de traitement.
L'entrée en matière n'a pas été combattue au sein de la commission.
A l'unanimité moins une abstention, la commission vous propose d'adopter le projet d'arrêté fédéral.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 145 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
82.083 Stipendien an Ausländer Bourses à des étrangers
Botschaft und Beschlussentwurf vom 20. Dezember 1982 (BBI 1983 1, 717) Message et projet d'arrêté du 20 décembre 1982 (FF 1983 1, 705)
Antrag der Kommission Eintreten
N
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Stipendien für Ausländer
Proposition de la commission Entrer en matière
Schnyder-Bern, Berichterstatter: Seit 1961 gewährt der Bund begabten Studierenden aus der Dritten Welt einer- seits und solchen aus Industrieländern andererseits ein- oder mehrjährige Stipendien, um ihnen eine Aus- oder Wei- terbildung an unseren Hochschulen zu ermöglichen. Grund- lage dieser Stipendienaktionen waren jeweils befristete Bundesbeschlüsse. Der heute geltende Beschluss, datiert vom 19. Dezember 1980, läuft auf Ende des laufenden Jah- res ab. Damit wie bisher erfolgreiche Aktionen weiterge- führt werden können, bedarf es einer Verlängerung der rechtlichen Basis. Der Bundesrat hatte ursprünglich vorge- sehen, auf den 1. Januar 1984 eine neue, unbefristete Rechtsgrundlage in Form eines Bundesgesetzes vorzube- reiten. Da aber die prekäre Finanzlage zu Einschränkungen sowohl der Entwicklungshilfe als auch dieser Stipendien- aktionen zwingt, und aufgrund anderer Umstände, konnte er dieses Geschäft nicht in der beabsichtigten Form vorbe- reiten. Es müssen dabei noch eingehende Abklärungen getroffen werden. Er beantragt uns deshalb, den geltenden Bundesbeschluss zu verlängern, und zwar längstens bis zum 31. Dezember 1987.
Bei dieser Vorlage geht es im wesentlichen darum, die Lei- stungen unseres Landes auf dem Gebiete der Entwick- lungshilfe zu ergänzen und die kulturellen und wissen- schaftlichen Beziehungen zu Industrieländern zu vertiefen, d. h. Möglichkeiten zu schaffen, dass ausländische Studen- ten unser Land und seine Hochschulen kennenlernen kön- nen, damit im Gegenzug auch für unsere Studenten gleiche Möglichkeiten eröffnet werden. Es ist ausserdem wichtig, dass insbesondere Studenten aus den Entwicklungsländern nicht ausschliesslich an Universitäten des Ostblockes und Chinas studieren können, sondern dank diesen Stipendien auch unser Land und seine Staatsform kennenlernen.
Von den ungefähr 100 Stipendien, die jährlich vergeben werden, geht die eine Hälfte an Studenten aus Entwick- lungsländern, die andere Hälfte an Studierende aus Indu- strieländern. Die Dauer der Stipendien ist jedoch unter- schiedlich. Jene an Studierende aus Entwicklungsländern können für ein volles Universitätsstudium oder für eine mehrjährige Spezialisierung vergeben werden; die Stipen- dien für Studenten aus industrialisierten Ländern hingegen sind zeitlich begrenzt. Allgemein wird bei der Zuteilung der Stipendiaten an die einzelnen Hochschulen darauf geachtet, dass dadurch die Aufnahme von Schweizern nicht beein- trächtigt wird.
In unserer Kommission wurden keine Zweifel über die Wei- terführung dieser Stipendienaktionen erhoben, obschon uns bekannt ist, dass in Einzelfällen das damit erhoffte Ziel nicht erreicht werden konnte. Es kommt immer wieder vor, dass einzelne Studierende aus Entwicklungsländern am Schluss ihres Studiums bei uns bleiben, statt in ihr Heimat- land zurückzukehren, was ausdrücklich erwünscht wäre. Die Aktion ist trotz allem in der Grundlage gut und muss unter allen Umständen aufrechterhalten werden. Seit 1961 hat - damit sind Sie mit uns ohne Zweifel einig - der wis- senschaftliche und kulturelle Austausch mit den Industrie- ländern in Europa und in Übersee eine wachsende Bedeu- tung erlangt. In einigen Ländern sind die Stipendien auf Regierungsebene für Schweizer praktisch die einzige Mög- lichkeit, Zugang zu den dortigen Hochschulen zu erhalten. Und der Dienst - im Rahmen der Entwicklungshilfe auf der Ebene der Förderung von begabten jungen Leuten aus Län- dern der Dritten Welt - dürfte auch in unseren Kreisen unbestritten sein.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der einstimmigen Kommis- sion, den Bundesbeschluss über die Stipendien an auslän- dische Studierende in der Schweiz vom 19. Dezember 1980 bis zum 31. Dezember 1987 zu verlängern.
Zusätzlich zum geltenden Beschluss soll der Bund künftig auch an die Kosten der Vorbereitungs- und Sprachkurse beitragen können. Kurse, die besonders für Stipendiaten
aus der Dritten Welt, die vor Beginn ihres Studiums bei uns ihre Sprachkenntnisse noch erweitern müssen, bestimmt sind.
Den Höchstbetrag der Stipendien werden wir jeweils mit dem Voranschlag festlegen. Immerhin möchten wir den Rahmen in der bisherigen Höhe von rund 3,3 Millionen Fran- ken jährlich beibehalten, zumal er aufgrund der eingetrete- nen Teuerung kaum ausreicht, die Aktionen auf dem bishe- rigen Stand zu halten.
M. Darbellay, rapporteur: Depuis 1981, la Confédération alloue des bourses aux étudiants étrangers. Il s'agit essen- tiellement d'étudiants du tiers monde qui viennent se for- mer et se perfectionner dans nos hautes écoles. Il s'agit aussi, en deuxième lieu, d'étudiants d'autres pays euro- péens ou d'ailleurs, dans le cadre d'échanges et d'une cer- taine réciprocité.
Depuis 1961, les arrêtés successifs du Conseil fédéral ont été prorogés et celui qui nous régit aujourd'hui est valable jusqu'au 31 décembre 1983. Les autorités envisageaient de remplacer ces arrêtés de portée limitée dans le temps par une loi à caractère définitif. Cependant, les difficultés actuelles des finances de la Confédération ont poussé le Conseil fédéral à nous proposer encore une fois la proroga- tion de l'arrêté en vigueur actuellement, et cela jusqu'au 31 décembre 1987, avec la réserve, toutefois, que si la loi pouvait entrer en vigueur avant cette échéance, l'arrêté soumis aujourd'hui deviendrait caduc.
Il est prévu une petite modification à l'arrêté actuel par un complément apporté à l'article 1er, 3º alinéa, qui autorise la Confédération à financer les cours préparatoires et les cours de langues que la Commission des bourses subven- tionnait jusqu'ici exclusivement au moyen du crédit dont elle disposait.
Il s'agit là de la seule petite innovation. Par conséquent, en accord avec la Commission de la science et de la recherche unanime, je vous prie de voter l'arrêté qui vous est soumis.
Präsident: Die unabhängige und evangelische Fraktion lässt ihre Zustimmung mitteilen.
Oehen: Obwohl dieses Geschäft offenbar nicht allzuviel Aufmerksamkeit in unserem Rate findet, möchte ich zwei, drei Bemerkungen dazu machen.
Die Begründung, wieso man heute nur zu einer Verlänge- rung des Bundesbeschlusses kommt, scheint mir persön- lich fadenscheinig zu sein. Wenn die Auswirkungen dieses Stipendien-Bundesbeschlusses derart positiv wären, wie sie behauptet werden, dann dürfen nicht pekuniäre Gründe angeführt werden, um hier nicht zu einer definitiven Lösung zu kommen. Es ist erstaunlich, wie eingangs der Botschaft erklärt wird, über die Weiterführung der Stipendienaktion bestünden keine grundsätzlichen Zweifel. Die Aktion habe sich bewährt, und ihre Bedeutung sei gestiegen. Demge- genüber wird aber schon auf der nächsten Seite der Bot- schaft auf das Problem des Brain-Drain - also des Abwan- derns der spärlich vorhandenen Intellektuellen der Entwick- lungsländer - hingewiesen. Ein wahrhaft dringliches Pro- blem, auf das die Herren Kommissionsreferenten auch gebührend aufmerksam gemacht haben.
Aber es ist noch ein anderes Problem, das ich nicht uner- wähnt lassen möchte: das Problem des Transfers westli- cher Ideologien, Lebensformen und sozialpolitischer Vor- stellungen in die Entwicklungsländer, womit Beiträge zur Zerstörung der einheimischen Kulturen geliefert werden. Hier liegt ein Problem, das ökologische, soziale und gesell- schaftspolitische Dimensionen grösster Tragweite aufweist. Der Sinn meines Votums ist einfach die Deponierung der Bitte an den Herrn Bundesrat: Man möge, wenn diese ver- sprochenen Abklärungen gemacht werden, diese Proble- matik mit in die Überlegungen einbeziehen. Ich habe immer noch die leise Hoffnung, dass man dann diese Stipendien- gelder zur Stützung von Universitäten, von Bildungsinstitu- ten in den fraglichen Ländern selbst einsetzen möge, statt diese Menschen hierherzunehmen und sie mit einer
Constitution fédérale
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Lebensart - wie bereits angedeutet - zu konfrontieren, die ihnen in allzu vielen Fällen nicht gut bekommt.
Präsident: Die liberale Fraktion, die Fraktion der Schweize- rischen Volkspartei und die freisinnig-demokratische Frak- tion verzichten auf das Wort. Sie stimmen zu.
Bundesrat Egli: Nachdem von Herrn Oehen Zweifel geäus- sert worden sind über den Nutzen der Aktion, und weil auch Fragen aufgetreten sind, warum man nicht zu einer definiti- ven Lösung geschritten sei, möchte ich Ihnen einige Gründe bekanntgeben, weshalb wir nochmals um eine Ver- längerung bitten.
Es trifft zu, dass im Jahre 1980 der Bundesrat in Aussicht genommen hat, bei der nächsten Verlängerung zu einer definitiven Lösung zu schreiten. Es ist dies aus folgenden Gründen zum heutigen Zeitpunkt leider noch nicht möglich: Es sind vor allem zwei Gründe. Wie Herr Oehen sich geäus- sert hat, trifft es zu, dass in der Öffentlichkeit gelegentlich Zweifel am Nutzen dieser Aktion aufkommen. Es kommt vereinzelt auch vor, dass Misserfolge bei solchen Stipendia- ten eintreten. Auch wird etwa festgestellt, dass Ausländer- stipendiaten nach genossener Ausbildung nicht in ihre Hei- mat zurückkehren, was nicht der Sinn der Aktion ist. Aber ich darf Ihnen versichern, Herr Oehen, wir halten solche Erscheinungen unter Kontrolle, und sie sind nicht in so grosser Zahl, wie sie annehmen.
Die Tendenz zum Abbau der Aktion steht im Gegensatz zu einem vom Nationalrat überwiesenen Postulat Hofmann, mit welchem wir gebeten wurden, die Stipendienaktion ver- mehrt in den Dienst unserer Entwicklungshilfe zu stellen. Diese widerstreitenden Interessen wollen wir noch etwas abklären, gerade im Sinn Ihrer Anregung, Herr Oehen, bevor wir zu einer definitiven Regelung schreiten.
Vor allem aber, und das müssen Sie verstehen, Herr Oehen, wiegt folgender Grund ziemlich schwer: Reichlich unabge- klärt ist heute noch die Zuständigkeit bei Flüchtlingsstuden- ten. Sie wissen, dass mit dem ersten Paket der Aufgaben- teilung durch eine Änderung der Bundesverfassung die Studienbeihilfen in die Kompetenz der Kantone gelegt wer- den soll. Nun verstehen wir die Kantone, wenn sie Beden- ken anmelden: einerseits liegt die Aufnahme von Flüchtlin- gen in der Kompetenz des Bundes, die Nachfolgekosten für Flüchtlingsstudenten haben andererseits die Kantone zu tragen. Auch in dieser Hinsicht bedarf die Stipendienaktion für Ausländer noch einer näheren Prüfung, zumal in letzter Zeit der Flüchtlingsstrom enorm zugenommen hat.
Das sind nur zwei der Gründe, warum wir Sie heute bitten, nochmals einer provisorischen Regelung zuzustimmen, anstatt schon definitives Recht zu schaffen. Ich möchte Sie deshalb bitten, auf den Bundesbeschluss einzutreten und diesen gutzuheissen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. I, II Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, ch. I, Il Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
130 Stimmen 3 Stimmen
80.003 Bundesverfassung (Schwerverkehrsabgabe) Constitution fédérale (redevance sur le trafic des poids lourds)
Siehe Jahrgang 1981, Seite 1280 Voir année 1981, page 1280
Beschluss des Ständerates vom 22. Juni 1982 Décision du Conseil des Etats du 22 juin 1982
Differenzen - Divergences
Bundesbeschluss A - Arrêté fédéral A
Art. 36quater Antrag der Kommission Festhalten
Art. 36quater
Proposition de la commission
Maintenir
Antrag Müller-Aargau
1 Art. 36quater
Abs. 1
Der Bund erhebt auf dem Schwerverkehr mit Motorfahrzeu- gen eine Abgabe; diese bemisst sich nach den vom Schwerverkehr verursachten, aber nicht gedeckten Kosten. Abs. 2
Der Reinertrag ist zur Deckung der Verkehrskosten des Bundes und der Kantone zu verwenden.
= Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung wer- den wie folgt ergänzt:
Art. 16 (Fassung des Nationalrates vom 8. Oktober 1981)
Dieser Beschluss untersteht der Abstimmung des Volkes und der Stände.
Proposition Müller-Argovie
Art. 36quater Al. 1
La Confédération perçoit une redevance sur le trafic des poids lourds; son montant se détermine d'après les coûts d'infrastructure imputables à ce trafic.
Al. 2
Son produit net doit être affecté à la couverture des coûts du trafic de la Confédération et des cantons.
11 Les dispositions transitoires de la constitution fédérale sont complétées comme il suit :
Art. 16
(texte du Conseil national du 8 octobre 1981)
III
Le présent arrêté est soumis au vote du peuple et des can- tons.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Stipendien an Ausländer
Bourses à des étrangers
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
In
Jahr
1983
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 82.083
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
06.06.1983 - 15:30
Date
Data
Seite
583-585
Page
Pagina
Ref. No
20 011 452
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