Verwaltungsbehörden 18.03.1983 82.925
20011349Vpb18 mars 1983Ouvrir la source →
Interpellation Künzi
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18 mars 1983
de spécialistes pour l'application du système des trois phases. Il s'est toutefois révélé par la suite que les possibili- tés d'écoulement des pommes de table à l'échelon du com- merce de détail avaient été surestimées. Les producteurs en ont pris d'autant plus ombrage que la récolte de fruits à pépins s'annonçait exceptionnelle.
Les enquêtes effectuées ont permis de constater que les importateurs ont, en général, respecté leurs obligations. Les autorités sont intervenues, là où des irrégularités ont été constatées. Pour ce qui est des abricots, 24 firmes importatrices ont été sanctionnées par le retrait temporaire de l'autorisation d'importer, mises en garde ou admones- tées; des mesures analogues ont frappé 9 maisons impor- tatrices de pommes de table.
Dans le cadre de ses possibilités, le service officiel compé- tent a, en septembre, élargi l'enquête effectuée auprès des firmes autorisées à importer pour les pommes de table et l'a étendue au commerce intermédiaire non autorisé à importer. Ces travaux de contrôle laborieux ont pu être achevés fin novembre seulement. Ils confirment que des pommes importées ont continué à être vendues dans le commerce de détail après l'entrée dans la troisième phase - interdiction d'importer -; leur provenance n'a pas tou- jours pu être établie avec précision. Ces pommes sont res- tées en souffrance pendant plusieurs semaines, bien qu'elles ne représentaient en tout pas plus de trois à quatre jours de consommation.
Le fait que des maisons non autorisées à importer vendent au détail des pommes importées après l'entrée dans la troi- sième phase, ne constitue pas un acte punissable. Il n'existe pas non plus d'instances de contrôle qui seraient en mesure de faire respecter une éventuelle inter diction de procéder à de telles ventes de détail. La vente de certaines quantités de fruits importés dans les commerces de détails après l'entrée dans la troisième phase ne pourra de ce fait jamais être totalement exclue. Afin de maintenir ces ventes dans certaines limites, il importe d'observer une prudence encore plus grande qu'auparavant dans l'application du système des trois phases; pour ce faire, les importateurs devraient consentir à assumer une responsabilité encore plus grande. On cherche à savoir actuellement au sein de l'administration si les obligations relatives aux licences générales et au permis d'importer ne pourraient être ren- dues plus sévères dans le cadre de la législation en vigueur et en respectant le principe de la proportionnalité.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
82.925 Interpellation Künzi Anzahl der Lehrberufe Eventail des formations d'apprentissage
Wortlaut der Interpellation vom 14. Dezember 1982
Die Zahl der Lehrberufe steigt in den letzten Jahren wieder an, nachdem Anfang der siebziger Jahre durch Zusammen- fassung spezialisierter Lehren eine bescheidene Reduktion erreicht worden war. Dadurch konzentriert sich ein grösse- rer Teil der Lehrlinge auf einige wenige Berufe. 1980 ent- schieden sich 52 Prozent der Lehrlinge für einen der 10 am häufigsten gewählten Berufe, während in 84 anerkannten Lehren je 1 bis 10 Lehrlinge ihre Ausbildung begannen und in 40 weiteren kein einziger.
Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Zahl von rund 400 Lehrberufen und -berufsrichtungen in dem vom Berufs-
bildungsgesetz geregelten Bereich der Berufsbildung redu- ziert werden sollte, weil bei dieser grossen Zahl von Beru- fen
Jugendliche nicht mehr in der Lage sind, sich in Kenntnis der vorhandenen Möglichkeiten für einen bestimmten Beruf zu entscheiden;
die zuständigen Instanzen überfordert sind, für alle bestehenden Berufe Reglemente zu erlassen und diese der Entwicklung in den Berufen anzupassen, wie vom Berufsbil- dungsgesetz verlangt;
die berufliche Mobilität der gelernten Fachleute unnötig eingeschränkt wird;
Bund und Kantone mit hohen Kosten belastet werden;
es kaum möglich wäre, für Berufe mit 1 bis 10 Lehrlingen die im Gesetz geforderten Einführungskurse durchzufüh- ren?
Texte de l'interpellation du 14 décembre 1982
Ces dernières années, le nombre des métiers où l'on forme des apprentis a de nouveau augmenté, après la faible réduction du début des années 70, qui était due à une concentration d'apprentissages spécialisés. De ce fait, une grande partie des apprentis se concentre sur quelques pro- fessions. En 1980, 52 pour cent d'entre eux se sont décidés pour l'une ou l'autre des 10 professions les plus populaires; dans 84 autres professions reconnues, 1 à 10 apprentis ont commencé leur formation alors que personne ne s'est inté- ressé aux 40 professions restantes.
Étant donné que, dans un tel éventail de professions,
les jeunes ne sont plus en mesure de choisir un métier déterminé, au vu des possibilités actuelles;
on abuse de l'exigence imposée aux organes compé- tents d'établir des règlements pour toutes les professions existantes et de les adapter à l'évolution subie par ces pro- fessions, comme le prévoit la loi sur la formation profes- sionnelle;
la mobilité professionnelle des spécialistes formés est inutilement restreinte;
des dépenses considérables sont à la charge de la Confédération et des cantons;
il ne serait guère possible de réaliser les cours d'intro- duction exigés par la loi pour les professions totalisant entre 1 à 10 apprentis;
le Conseil fédéral estime-t-il qu'il faut réduire le nombre de quelque 400 métiers et branches où l'on forme des appren- tis dans le domaine de la formation professionnelle, que réglemente la loi ad hoc?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bremi, Flubacher, Kunz, Weber-Schwyz (4)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Ein Jugendlicher sollte im Moment der Berufswahl einiger- massen eine Übersicht über die Berufe haben, die ihm offenstehen. Dies ist heute nicht möglich, da die Zahl der Lehrberufe zu gross ist. Ja, sogar die Spezialisten in den Berufsbildungsämtern wissen von manchen Berufen nicht ohne weiteres, was dort gelernt wird; Beispiele: Posticheur, Etampenmacher, Beutelmaschinenführer. Ebenso überfor- dert sind die Berufsberater, die alle Berufe kennen sollten, um abschätzen zu können, welcher Jugendliche zu wel- chem Beruf passt.
Gemäss Artikel 12 des Berufsbildungsgesetzes erlässt das Volkswirtschaftsdepartement, ein Kanton oder in gewissen Fällen das BIGA für jeden Beruf ein Ausbildungsreglement. Das Volkswirtschaftsdepartement hat weiter dafür zu sor- gen, dass die Ausbildungsreglemente der Entwicklung der Berufe angepasst werden.
Die Wirklichkeit sieht vielfach anders aus: In 45 Lehrberufen gibt es noch kein anerkanntes Reglement. Ausgebildet wird nach dem Gutdünken einiger führender Lehrmeister und/ oder Berufsschullehrer. Andere Reglemente sind sehr alt.
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Interpellation Bircher
Die Messerschmiede werden nach einem Reglement aus dem Jahr 1936 ausgebildet und geprüft, der Fernmelde- und Elektronikapparatemonteur (FEAM) nach einem sol- chen aus dem Jahr 1958. Seither wurde der Transistor erfunden, später die integrierten Schaltungen und dann die Mikroprozessoren! 1958 gab es erst Vakuum- und Gasent- ladungsröhren sowie Relais.
Die Einschränkung der Mobilität durch die Vielzahl der Berufe darf meiner Meinung nach nicht überschätzt wer- den. Andere Leute sehen hier aber den wichtigsten Punkt. Sicher wird die Mobilität, also die Fähigkeit, ohne grosse Umschulung eine andere Tätigkeit auszuüben, durch die Vielzahl der Berufe nicht erleichtert.
Auch im Zusammenhang mit der Bildung darf man von Kosten sprechen. Die Vielzahl an Ausbildungsrichtungen vergrössert die Kosten enorm. Für die über 9000 Lehrab- schlussprüfungen, die jährlich zum Beispiel im Kanton Zürich durchgeführt werden, müssen 4000 Experten aufge- boten werden, denn es ist jeweils in über 200 Berufen zu prüfen. Die Prüflinge aus manchen Splitterberufen werden mit grossem organisatorischem Aufwand in andere Kantone vermittelt. Dies ist nur ein Beispiel. Mindestens ebenso ins Gewicht fällt die Ausstattung der Berufsschulen mit Demonstrationsmaterial für 400 Berufe, die notwendigen Lehrbücher, Weiterbildungskurse für Lehrer, Mehraufwand bei der Registratur und Überwachung im Amt für Berufsbil- dung usw. An der Kunstgewerbeschule Zürich allein wird Unterricht in über 100 verschiedenen Berufen veranstaltet. Weiter ist festzuhalten, dass bis 1986 in allen Berufen (soweit sinnvoll) Einführungskurse stattfinden sollen (BBG Art. 16, BBV Art. 15). Wie kann dies geschehen, wenn nur alle paar Jahre ein Lehrling einen der Splitterberufe erlernt? Für einen sinnvollen Einführungskurs-Betrieb sind doch pro Sprachregion wenigstens acht Lehrlinge im Jahr notwendig. Dem Vernehmen nach beabsichtigt das BIGA, diese Split- terberufe einfach von der Durchführung von Einführungs- kursen zu befreien - was meiner Meinung nach eine starke Benachteiligung der entsprechenden Lehrlinge nach sich zieht.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Rapport écrit du Conseil fédéral
Wie alle hochindustrialisierten Staaten verfügt auch die Schweiz über eine sehr arbeitsteilige Wirtschaft. Die berufli- che Spezialisierung widerspiegelt sich in einem Land, das sich zum System der Betriebslehre bekennt, auch in der beruflichen Ausbildung.
Das Gros unserer Lehrtöchter und Lehrlinge wird in Klein- betrieben ausgebildet. Da diese über das ganze Land ver- teilt sind, profitieren auch die abseits der Wirtschaftszen- tren gelegenen Gebiete von ihrem Ausbildungspotential. Es sei in diesem Zusammenhang auf die Antwort des Bundes- rates auf die Motion Carobbio vom 6. Oktober 1982 «Berufli- che Mobilität» verwiesen.
Ende 1982 bestanden für 281 Lehrberufe, die unter das Berufsbildungsgesetz fallen, Ausbildungs- und Prüfungsre- glemente. Es trifft zu, dass die Zahl der anerkannten Lehr- berufe in den letzten Jahren zugenommen hat. Der Bund übt allerdings beim Erlass von Vorschriften für neue Berufe Zurückhaltung. Hingegen sind in den letzten Jahren bei Reglementsrevisionen verschiedentlich die Berufsbezeich- nungen geändert worden. Während einer gewissen Über- gangszeit figurieren in öffentlichen Publikationen die alten und neuen Berufsbezeichnungen, was den falschen Ein- druck erwecken kann, die Zahl der Berufe hätte spürbar zugenommen.
Der Bund sieht davon ab, Berufe, in denen während einiger Zeit keine Lehrlinge ausgebildet wurden, aus dem Berufs- verzeichnis zu streichen; eine solche Massnahme würde von den älteren und bewährten Berufsangehörigen mit Recht nur schwer verstanden. Die Liste der anerkannten Berufe wird deshalb auch in Zukunft anwachsen. Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die überwie- gende Mehrheit der Lehrlinge (98 Prozent) auf rund 120 Berufe konzentriert.
Im übrigen sagt die Anzahl Berufsangehöriger und Lehr- linge nichts aus über die Daseinsberechtigung eines Beru- fes: Wir brauchen Berufe, die nie grosse Lehrlingszahlen erreichen werden, deren Angehörige aber an Schlüsselstel- lungen der Produktion und der Dienstleistungen unverzicht- bar sind.
Zu den einzelnen Fragen äussert sich der Bundesrat wie folgt:
Die Berufswahl ist in der heutigen Zeit zweifelsohne für den Jugendlichen und seine Eltern nicht leicht. Es darf aller- dings nicht übersehen werden, dass keine Generation über soviel Informationsmaterial verfügt wie die heutigen Schul- abgänger. Wer sich in der Flut von Unterlagen schlecht zurechtfindet, erhält auf Wunsch unentgeltliche Hilfe sei- tens der Berufsberatung.
Der Bund ist bestrebt, die Ausbildungsvorschriften dem aktuellen Stand der Entwicklung anzupassen. Neue Regle- mente und Lehrpläne werden so konzipiert, dass Verände- rungen in der Berufswelt in die Ausbildung einfliessen kön- nen, ohne dass eine Gesamtrevision nötig wird.
Untersuchungen jüngerer Zeit haben gezeigt, dass unser Berufsbildungssystem der beruflichen Mobilität nicht abträglich ist und ein späterer Berufs- oder Branchenwech- sel nicht mit einem beruflichen Abstieg verbunden sein muss.
Berufe mit kleinen Lehrlingsbeständen brauchen nicht zwangsläufig höhere Kosten für die öffentliche Hand zu ver- ursachen. Die grössten Investitionen liegen in der Regel beim Ausbildungsplatz im Betrieb und variieren von Beruf zu Beruf sehr stark. Teure Einrichtungen in Berufsschulen und Einführungskurs-Werkstätten, die nur gerade einem Beruf und erst noch mit wenigen Lehrverhältnissen dienen, sind selten. Nach Möglichkeit werden die Lehrpläne ver- wandter Berufe so gestaltet, dass deren Lehrlinge den berufskundlichen Unterricht gemeinsam besuchen können. 5. In den Einführungskursen werden - mindestens zu Beginn der Lehre - Fertigkeiten vermittelt, die häufig Grundlage mehrerer Berufe sind. Eine Einführungskurs- Werkstätte dient somit in der Regel mehreren Berufen. In schwach dotierten Lehrberufen in einem eher isolierten Tätigkeitsbereich stellt sich, nicht zuletzt auch aus finanziel- len Gründen, die Frage der Befreiung vom Einführungs- kurs-Obligatorium gebieterisch.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
82.952 Interpellation Bircher Jugendarbeitslosigkeit und Lehrstellensituation Chômage des jeunes et apprentissages
Wortlaut der Interpellation vom 17. Dezember 1982 Mit den auf die Jahreswende 1982/83 drastisch gestiege- nen Arbeitslosenzahlen stellt sich die Frage nach den Aus- wirkungen auf den Abschluss von Lehrverträgen sowie nach der Jugendarbeitslosigkeit im allgemeinen. Gemäss Feststellungen von Lehrkräften mit Schülern im letzten Jahr der obligtorischen Schulzeit sind in einzelnen gewerblichen, neuerdings aber auch kaufmännischen Branchengruppen eindeutig Mangelsituationen eingetreten. Mit dem Hinweis auf andere Berufsgruppen ist das Problem nicht gelöst, wird doch auch in anderen Bildungsstufen zu Recht alles Mögliche vorgekehrt, um einem Numerus clausus auszu- weichen.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1983
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
82.925
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
18.03.1983 - 08:00
Date
Data
Seite
538-539
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Pagina
Ref. No
20 011 349
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