Verwaltungsbehörden 16.12.1982 82.572
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Postulat Bührer
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E
16 décembre 1982
82.572 Postulat Bührer AHV. Rentenbemessung AVS. Détermination des rentes
Wortlaut des Postulates vom 6. Oktober 1982
Die seit dem 1. Januar 1979 geltende Teilrentenordnung hat die negativen Auswirkungen von Beitragslücken auf die Rentenbemessung erheblich verschärft.
Der Bundesrat wird ersucht, so rasch als möglich die Teil- rentenordnung so zu ändern, dass die Nachteile von Bei- tragslücken, insbesondere für Versicherte mit langer Bei- tragsdauer, gemildert werden.
Ferner ist zu prüfen, ob die Versicherten nicht periodisch über bestehende Beitragslücken informiert werden sollten und ihnen gleichzeitig die Möglichkeit geboten werden könnte, Beitragslücken durch Nachzahlung der Beiträge zu schliessen.
Texte du postulat du 6 octobre 1982
La réglementation des rentes partielles, entrée en vigueur le 1er janvier 1979, a considérablement aggravé les effets fâcheux qu'exercent les lacunes de contributions sur la détermination des rentes.
Le Conseil fédéral est prie de modifier dans les meilleurs délais la réglementation des rentes partielles, de façon que soient atténués les inconvénients des lacunes de contribu- tions, notamment pour les assurés qui ont payé des cotisa- tions pendant une longue période.
Il est en outre invité à examiner s'il ne serait pas indiqué d'informer périodiquement les assurés des lacunes que présentent leurs cotisations et de leur offrir en même temps la possibilité de combler de telles lacunes en payant après coup les cotisations manquantes.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Belser, Donzé, Lieber- herr, Piller, Weber (5)
Frau Bührer: Ich greife mit meinem Postulat ein Problem auf, das zahlreiche Mitbürger betrifft, von dem aber viele gar nicht ahnen, dass es ihr Problem ist. Die Erkenntnis kommt meist spät, zu spät: nämlich beim Eintritt ins Rentenalter.
Worum geht es? Für die Berechnung der AHV-Renten spielt unter anderem die Beitragsdauer eine Rolle. Grund- sätzlich hat ein Versicherter mit unvollständiger Beitrags- dauer nur Anspruch auf eine Teilrente. Die Abstufung der Teilrenten wurde wiederholt geändert. Im Zuge der 8. AHV- Revision, die dem Bundesrat die Kompetenz gab, für Fälle mit langer Beitragsdauer und verhältnismässig wenigen feh- lenden Beitragsjahren besondere Regeln aufzustellen, wurde die Teilrentenordnung in diesem Sinne geändert. Die Regelung war recht milde, insbesondere wurde die Voll- rente gewährt, wenn die relative Beitragsdauer mindestens 88 Prozent betrug; bei langer Beitragsdauer wurden ein bis vier zusätzliche Jahre, sogenannte Gratisjahre, angerech- net.
Am 1. Januar 1979 trat nun eine neue Teilrentenordnung in Kraft. Die zusätzliche Anrechnung von Beitragsjahren ent- fiel praktisch, denn lediglich für Lücken vor dem 1. Januar 1973 können seither höchstens ein bis zwei Jahre ange- rechnet werden. Die Vollrente wird anstatt mit 88 Prozent erst mit 97,73 Prozent ausgerichtet. Dies bedeutet nichts anderes, als dass praktisch jede Beitragslücke von mehr als einem Jahr sich in einer Rentenkürzung niederschlagen muss. Wenn also zum Beispiel ein sehr gut Verdienender während einer langen, aber nicht ganz vollständigen Bei- tragsdauer erhebliche Solidaritätsbeiträge geleistet hat, so nützt ihm dies nichts, er erhält keine Vollrente. Dies ist stos- send. Viel schlimmer steht aber ein Versicherter mit kleinem Einkommen da, der auf die Vollrente angewiesen wäre.
Höchst ungerecht muss es beiden vorkommen, dass bereits mit einem minimalen Beitrag die Kürzung hätte ver- mieden werden können. Die grosse Härte sollte insbeson- dere bei langer Beitragsdauer gemildert werden. Dies ist das erste Anliegen meines Postulates.
Darüber hinaus habe ich mich gefragt, ob das Übel nicht an der Wurzel angegangen werden könnte. Wie entstehen überhaupt Beitragslücken, und wie könnten sie vermieden werden? In den weitaus häufigsten Fällen entstehen sie bei Auslandaufenthalten. Zahlreich sind auch alleinstehende Frauen betroffen, die nur unregelmässig berufstätig sind oder zum Beispiel nach einer Scheidung die Berufstätigkeit nicht sofort wieder aufnehmen; selten (aber es kommt doch vor), weil der Arbeitgeber die Beiträge aus Versehen nicht weitergeleitet hat oder sie nicht dem richtigen Konto ver- bucht worden sind. Diese beiden zuletzt genannten Fälle sind besonders tragisch, weil der Arbeitnehmer keine Ahnung haben kann und im Rentenfall aus allen Wolken fällt.
Was die Lücken als Folge von Auslandaufenthalten betrifft, spielen Unkenntnis und Desinteresse die Hauptrolle. Wer denkt schon mit 20 Jahren an seine Altersrente - glückli- cherweise? Der Unkenntnis könnten unsere Auslandvertre- tungen abhelfen. Sie tun dies nur in ungenügendem Masse. Wenn - wie ich das kürzlich von einer Auslandschweizerin gehört habe - bei der Anmeldung auf dem Schweizer Kon- sulat unter einem Bündel von Informationen auch kommen- tarlos der Hinweis auf die freiwillige AHV ausgehändigt wird, genügt dies bei jungen Leuten eben nicht. Es wäre die Pflicht unserer Auslandvertretungen, die Mitbürger mit aller Deutlichkeit auf die Folgen von Beitragslücken aufmerksam zu machen und ihnen zu sagen, wie Lücken vermieden wer- den können.
Sie finden übrigens auf Ihren Pulten den Bericht der Peti- tionskommission zur Petition einer schweizerischen Ehe- frau eines im Ausland obligatorisch AHV-versicherten Aus- landschweizers, die es versäumt hat, der freiwilligen Versi- cherung beizutreten. Dies eine Illustration der angespro- chenen Probleme.
Zurück zu den in der Schweiz domizilierten Versicherten. Wie ich bereits einleitend gesagt habe, sind die Betroffenen meist ahnungslos. Zwar kann jeder Versicherte anhand der Nummern auf seinem Versicherungsausweis Namen und Adresse der Ausgleichskassen auf der letzten Seite jedes Telefonbuches finden, und auf eine schriftliche Anfrage bei den Kassen hin wird ihm kostenlos ein Kontoauszug zuge- stellt. Der Wunsch, sich über seine Beiträge ein Bild zu machen, erwacht aber meist spät, und Beiträge können nur fünf Jahre zurück entrichtet werden. Deshalb mein zweiter Wunsch: Es möchten die Versicherten rechtzeitig auf bestehende Beitragslücken hingewiesen werden. Diese Information wäre besonders bei der Rückkehr in die Schweiz nach Auslandaufenthalten wichtig. Ich bin mir bewusst, dass dies nicht ohne eine gewisse administrative Belastung möglich sein wird. Ich meine aber, dass der Auf- wand zumutbar ist.
Ist es nicht einmalig, dass der Versicherte während eines langen Arbeitslebens zahlt und zahlt, ohne je - falls er nicht selber tätig wird - eine Bestätigung zu bekommen, wie sein Konto aussieht? Die Information über Beitragslücken würde manch böses Erwachen verhindern und wäre ihren Preis gewiss wert.
Ich bitte Sie, mein Postulat zu überweisen.
Bundesrat Hürlimann: Das Problem, das Frau Bührer mit diesem Postulat aufwirft, ist uns bekannt. Zunächst ist fest- zuhalten, dass wir bereit sind, dieses Postulat anzunehmen, weil wir das Problem ohnehin im Zusammenhang mit der 10. AHV-Revision prüfen und der Meinung sind, dass wir hier eine Lösung in dem Sinn treffen müssen, dass soge- nannte Beitragslücken durch nachträgliche Beitragszahlun- gen geschlossen werden können. Das ist jetzt - wie Sie gesagt haben - nicht der Fall.
An und für sich entspricht das Prinzip dem einer Versiche- rung. In der Privatversicherung verhält es sich genau gleich,
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SBB. Voranschlag 1983
indem dort Lücken mit den entsprechenden Beiträgen aus- gefüllt werden können. Das ist meines Erachtens das Hauptanliegen des Postulates, weil man in der Regel mit der Zeit, nicht wenn man erst 25 ist, aber wenn man gegen 60 geht, sich zu überlegen beginnt - vor allem die selbstän- dig tätige Frau -: Wie sieht eigentlich meine Pensionszeit vom Standpunkt der Renten aus? Wenn wir die heutige Regelung geändert haben, sollte es grundsätzlich möglich sein, ein Manko wieder mit Beitragszahlungen auszufüllen. Die zweite Frage ist die der Information. Wir tun in bezug auf die Ausländer, aber auch gegenüber unseren eigenen Landsleuten, alles, was an Informationen nur geboten wer- den kann. Es ist so, wie Sie, Frau Bührer, gesagt haben: Jeder AHV-Versicherte, auch wenn er bei ganz verschiede- nen Arbeitgebern tätig war, kann zu jeder Zeit gegen eine bescheidene Gebühr sich eine Aufstellung geben lassen, wie sein Konto in bezug auf die Berechnung der Renten aussieht. Aber es wäre natürlich unmöglich, etwa vom Bund aus - ich glaube, das war auch nicht die Meinung der Postulantin - rund eine Million Rentner immer wieder im Auge zu behalten, um zu kontrollieren, ob irgendwo eine Lücke bei einem Beitragspflichtigen besteht. Das wird alles gemildert, auch das Verpassen der Anmeldung durch Schweizer im Ausland, wenn einmal die Möglichkeit gege- ben ist, bestehende Lücken nachträglich aufzufüllen.
Ich muss hier die Botschaften und Konsulate in Schutz neh- men, denn im Grunde genommen sind es meist die jungen Leute, die sich nicht versichern lassen wollen. In einem ganz konkreten Fall, als ich feststellte, dass jemand der frei- willigen Versicherung nicht angehört, habe ich die betref- fende Person gefragt: «Wurden Sie nicht informiert, als Sie sich im Ausland bei der Botschaft oder beim Konsulat angemeldet haben?» Ich erhielt zur Antwort: «Doch, ich wusste ganz genau, was ich hätte tun sollen, war aber in jenem Zeitpunkt nicht bereit, mir freiwillig vom Lohn den entsprechenden Abzug machen zu lassen.» Und leider ist es so, dass man niemanden, besonders bei der Freiwillig- keit, zu einer vollen Rente zwingen kann. Dafür ist dann eben das Verpassen des richtigen Zeitpunktes in der eher sorglosen Zeit der Jugend verantwortlich.
Wir kennen also das Problem und machen unsere Aus- gleichskassen sowie unsere Vertretungen im Ausland auch immer wieder darauf aufmerksam, dafür zu sorgen, dass bei den Leuten nicht später das sogenannte böse Erwachen kommt. Was die Information der Versicherten betrifft, muss übrigens nicht immer nur die öffentliche Hand mit den Aus- gleichskassen in Anspruch genommen werden. Wir haben dafür auch recht gute Organisationen wie die Pro Senectute und die Auslandschweizer-Organisationen, die dem Pro- blem ganz besondere Aufmerksamkeit widmen. Wenn man die verschiedenen Meldungen in den Publikationen für die Auslandschweizer durchsieht, gewinnt man den Eindruck: Wenn jemand will, hat er tatsächlich die Möglichkeit, sich zu informieren und dann auch entsprechend zu verhalten. Trotzdem gebe ich zu, dass diese Information aufgrund der Erfahrungen immer wieder verbessert werden muss. Aus den beiden Gründen, die ich jetzt angeführt habe, ist der Bundesrat bereit, das Postulat Bührer entgegenzuneh- men.
Überwiesen - Transmis
Verabschiedung von Herrn Bundesrat Hürlimann Adieux à M. Hürlimann, conseiller fédéral
Präsident: Das Wirken von Herrn Bundesrat Hürlimann ist am 8. Dezember vor der Vereinigten Bundesversammlung durch den Nationalratspräsidenten Dr. Eng in umfassender Art gewürdigt worden. Nachdem es aber das Schicksal will - und wir haben diesem Schicksal etwas nachgeholfen -, dass unser einstiges Ratsmitglied heute kurz vor Abschluss der Wintersession ein letztes Mal als Vertreter der Exeku- tive in Erscheinung tritt, nehme ich gerne die Gelegenheit wahr, als Vorsitzender und im Namen des ganzen Ständera-
tes den wohlverdienten Dank für seinen Einsatz und sein Engagement abzustatten.
Herr Bundesrat Hürlimann hat heute seine Tätigkeit im Stän- derat mit einer Stellungnahme auf eine Frage beendet, mit der er vor neun Jahren sein segensreiches Wirken als Bun- desrat begonnen hatte. Herr Bundesrat, während sieben Jahren als hochgeschätztes Mitglied dieses unseres Stän- derates und neun Jahren als hervorragendes Mitglied der Landesregierung haben Sie sich mit grossem Engagement und staatsmännischer Überzeugungskraft unter anderem für die Sozialversicherungen, die Kultur, die Bildung und Forschung eingesetzt. Sie haben es verstanden, als Vorste- her des Departementes des Innern einen breitgefächerten Problemkreis zu beherrschen und immer wieder mit gros- ser Sachkenntnis Rede und Antwort zu stehen.
Sie haben sich nun entschlossen, diese bundesrätliche Auf- gabe weiterzugeben. Seien Sie versichert, dass wir Ihren unermüdlichen Einsatz hoch schätzten und Ihnen dafür unseren aufrichtigen Dank aussprechen. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie eine erfüllte, schöne und etwas geruhsamere Zukunft. (Beifall)
Bundesrat Hürlimann: Ich möchte Ihnen, Herr Ständerats- präsident, für diese liebenswürdigen Worte sehr herzlich danken. Ich brauche hier nicht zu bestätigen, dass ich die- sem Rate immer sehr verbunden war, weil ich gerade im Ständerat meine Tätigkeit auf der Stufe Bund begonnen habe. Ich kann eigentlich doch mit einer gewissen Genug- tuung scheiden, wenn ich denke, dass Herr Alberto Stefani noch das einzige Mitglied in Ihrem Rat ist, mit dem ich sei- nerzeit zusammen im Ständerat war, als ich in diesem hohen Hause Einsitz nahm. Sie sehen daraus, dass die Zeit schnell vorbeigeht, und die Zusammensetzung, trotz der Kontinuität dieses Rates, relativ schnell ändert.
Ich möchte mit diesem Dank an Sie, Herr Ständeratspräsi- dent, meine Anerkennung verbinden für die ausgezeichnete Zusammenarbeit mit mir. Ich war eigentlich immer davon überzeugt, dass das Zweikammersystem einem Departe- mentsvorsteher zwar zusätzliche Arbeit gibt, aber dass es seine Aufgabe in echtem Sinne erleichtert, weil gerade durch dieses System im Grunde genommen immer wieder die Lösungen in Richtung einer Synthese gefunden werden können.
Darf ich Ihnen, Herr Ständeratspräsident, Ihnen sehr ver- ehrte Ständerätinnen und Ständeräte, mit diesem Dank recht frohe Festtage wünschen und der Hoffnung Ausdruck geben, dass der Ständerat die ausgezeichnete Rolle, die er bis auf den heutigen Tag immer wieder erfüllt hat, auch in Zukunft im Interesse unseres Landes und unserer Gemein- schaften spielen wird. Ich danke Ihnen von ganzem Herzen. (Beifall)
82.057 SBB. Voranschlag 1983 CFF. Budget 1983
Siehe Seite 669 hiervor - Voir page 669 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 1982 Décision du Conseil national du 15 décembre 1982
Differenzen - Divergences
Art. 1 Abs. 1 Ziff. 2 Antrag der Kommission Festhalten
90 - S
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Bührer AHV. Rentenbemessung Postulat Bührer AVS. Détermination des rentes
In
Dans
In
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Jahr
1982
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
82.572
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
16.12.1982 - 08:00
Date
Data
Seite
704-705
Page
Pagina
Ref. No
20 011 180
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