Verwaltungsbehörden 07.12.1982 81.052
20011161Vpb7 déc. 1982Ouvrir la source →
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7 décembre 1982
nissement de l'installation de dénaturation ont été poursui- vis et le crédit de 570 000 francs prévu a été utilisé. En conclusion, il nous est agréable de constater que l'acti- vité de notre Régie fédérale s'est poursuivie normalement durant l'exercice 1981/1982. Rappelons que les disposi- tions légales et les mesures pratiques doivent être constamment adaptées aux caprices du temps, élément souvent déterminant pour les résultats financiers de la Régie, mais évidemment et par essence imprévisible.
La commission remercie l'ensemble du personnel et la direction pour son travail et, en son nom, je vous recom- mande d'entrer en matière et d'approuver in globo l'arrêté fédéral qui vous est soumis et qui figure à la page 46 du rapport de la Régie.
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 29 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
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Voranschlag 1982. Nachtrag II Budget 1982. Supplément II
Botschaft und Beschlussentwurf vom 27. Oktober 1982 Message et projet d'arrêté du 27 octobre 1982
Bezug durch die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, Bern
S'obtiennent auprès de l'Office central des imprimés et du matériel, Berne
Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Bürgi, Berichterstatter: Der zweiten Vorlage zu Nachtrags- krediten wurde von Ihrer Finanzkommission zunächst in den Sektionen und sodann an der Plenarsitzung zusammen mit dem Budget in Anwesenheit des Vorstehers des Finanz- departementes eingehend geprüft. Er umfasst Zahlungskre- ditbegehren von 527,7 Millionen Franken, aufgegliedert in Kreditübertragungen aus dem Vorjahr von einer halben Mil- lion Franken, und Nachtragskredite von 527,2 Millionen Franken. Zudem werden Verpflichtungskredite von 21 Mil- lionen Franken beantragt.
Zu Lasten der Rechnung 1982 wurden mit dem ersten Bud- getnachtrag bereits 44,5 Millionen Franken bewilligt. Im Zusammenhang mit dem Bundesbeschluss vom 4. Oktober über zusätzliche Kredite zur Förderung der technischen Entwicklung und Ausbildung wurden weitere 2,9 Millionen Franken gesprochen. Zusammen mit den jetzt beantragten Zahlungskrediten ergeben sich Nachtragskredite von insge- samt 575,1 Millionen Franken. Dies entspricht ungefähr 3 Prozent der für 1982 budgetierten Ausgabensumme von 18,9 Milliarden Franken, was gegenüber dem Vorjahr, wo 448 Millionen insgesamt gesprochen wurden, einen leichten
Anstieg bedeutet. Die Nachträge halten sich aber immer noch innerhalb verantwortbarer Grenzen. Zur teilweisen Kompensation der Mehrausgaben werden Zahlungskredite bei anderen Rubriken im Betrag von 3,6 Millionen für die Beanspruchung gesperrt.
Nachtragskredite werden unter anderem für folgende Posi- tionen benötigt; ich zähle Ihnen diejenigen auf, die am mei- sten Mittel beanspruchen: erhöhte Ausgaben für den Stras- senbau, 87 Millionen Franken; teuerungsbedingte Mehrko- sten, insbesondere im Personalbereich, 82 Millionen Fran- ken; Erhöhung des Vorschusses an den Fonds für Exportri- sikogarantie, 70 Millionen Franken; zusätzliche Ausgaben im Rahmen des Rüstungsprogrammes 1982 - Lastwagen- beschaffung als Stichwort - 60 Millionen Franken; Mehraus- gaben für Landwirtschaft und Ernährung, 44 Millionen Fran- ken; höhere Beitragszahlungen in den Bereichen Forstwe- sen, Gewässerverbauungen und Gewässerschutz, 24 Millio- nen Franken; nicht voraussehbare Ausgaben für die Ver- wertung des Auswuchsgetreides der Ernte 1982, 20 Millio- nen Franken; höhere Kosten für die Hilfe an Flüchtlinge, 17 Millionen Franken; Mehrausgaben im Bereiche des Zivil- schutzes, 15 Millionen Franken; höhere Aufwendungen für SBB und Privatbahnen, 14 Millionen Franken; höhere Aus- gaben für militärische Bauten und Anlagen, 11 Millionen Franken; stark angestiegene Ausfuhrbeiträge für landwirt- schaftliche Verarbeitungsprodukte, 8 Millionen Franken; höhere Beschaffungskosten für Druckereierzeugnisse, Papier und Büromaterial, 6 Millionen Franken.
Das sind vor allem Bereiche, in denen für Budgetpositionen mit linear gekürzten Krediten zusätzliche Begehren gestellt werden. Die lineare Kürzung wird aber auch bei diesen Anträgen in Abzug gebracht. Die Erreichung des minimalen Kürzungszieles von 360 Millionen Franken ist somit nicht gefährdet. Bei den Kreditübertragungen handelt es sich im einzelnen um verhältnismässig kleine Beträge. Es werden beantragt: 250 000 Franken für die Denkmalpflege, 240 000 Franken für Zuwendungen aus dem Prägegewinn des Ein- stein-Talers und 27 000 Franken für bauliche Arbeiten im Schweizer Haus der Cité universitaire in Paris.
Sodann werden für insgesamt 21 Millionen Franken zusätzli- che Verpflichtungskredite anbegehrt. Hier fallen insbeson- dere die Zusatzkreditbegehren zu den Jahreszusicherungs- krediten für Gewässerkorrektionen, 10 Millionen Franken, für Baudarlehen an das Bundespersonal, 3 Millionen Fran- ken, und für die Denkmalpflege, 2 Millionen Franken ins Gewicht.
Ihre Finanzkommission konnte sich überzeugen, dass die Begehren im einzelnen überzeugend begründet sind. Im Gegensatz zur Finanzkommission des Nationalrates be- trachten wir auch den Jahreszusicherungskredit von 10 Mil- lionen Franken für Gewässerkorrektionen als ausgewiesen. Der Präsident der zuständigen Sektion, Kollege Belser, wird Ihnen die nähere Begründung dafür noch darlegen.
Man ist oft geneigt, Nachtragskredite generell zu kritisieren. Ohne dieses Instrument könnte der Haushalt indessen nicht flexibel geführt werden. Wir alle verlangen von der Verwaltung, dass sparsam und knapp, ohne Polster, budge- tiert wird. Dies setzt aber voraus, dass immer dann, wenn die Verwaltung nicht voraussehbare Verpflichtungen erfül- len muss, die entsprechenden Mittel vom Parlament über die Budgetnachträge bereitgestellt werden.
Im Namen der einstimmigen Finanzkommission beantrage ich Ihnen deshalb Zustimmung zum zweiten Nachtrag zum Voranschlag 1982.
Belser: Ich werde nur etwas zum zusätzlichen Jahreszu- sicherungskredit beim Bundesamt für Wasserwirtschaft sagen. Auf Seite 8 der Botschaft finden Sie eine kurze Angabe dazu. Grundsätzlich sollen 10 Millionen Franken für Gewässerkorrektionen noch in diesem Jahr zusätzlich ver- pflichtet werden können. Das gleiche Bundesamt hat bei den Zahlungskrediten 14,85 Millionen Franken zusätzlich anbegehrt. Der Zahlungskredit ist unbestritten; die national- rätliche Finanzkommission hat vor allem den Verpflich-
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Bundesbeiträge
tungskredit von 10 Millionen Franken nicht genehmigen wollen.
Das Bundesamt für Wasserwirtschaft hat heute etwa 155 Millionen Franken verpflichtet. Es konnte in den letzten Jah- ren diese Verpflichtungen um etwa 20 Millionen Franken abtragen. Vor allem bei Hochwasserkatastrophen gab das Bundesamt ohne Verpflichtungskredite, mit sogenannten provisorischen Baubewilligungen, grünes Licht für die Reparatur oder die Neuanlage von Gewässerschutzbauten. Verschiedene dieser Arbeiten sind heute ausgeführt oder in einem fortgeschrittenen Bauzustand. Betroffen sind da vor allem die von Hochwasser heimgesuchten Kantone Bern, Uri, Tessin und auch Graubünden, zum Teil auch der Kan- ton Zürich. Für diese dringenden Vorhaben musste man grünes Licht geben im Zeichen einer eidgenössischen Soli- darität und auch, um neue Schäden zu vemeiden. Diese Vorhaben sind nur teilweise durch Verpflichtungskredite abgedeckt. Damit nun diese Kantone zusätzliche Zahlungen erhalten, sollten wir die 10 Millionen Verpflichtungskredite bewilligen. An diese Bewilligung wären zwei Auflagen zu knüpfen: die von Hochwasserkatastrophen betroffenen Kantone sind bevorzugt zu behandeln, und zweitens soll das Bundesamt für Wasserwirtschaft in Zukunft die Ver- pflichtungskredite nach eindeutig definierten Prioritäten zusprechen. Das sollte ohne Gesetzesänderungen möglich sein. Aber vielleicht müsste man die heutige Praxis ein biss- chen ändern.
In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Finanzkommis- sion, dem Jahreszusicherungskredit von 10 Millionen Fran- ken zu entsprechen.
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1-3 Titre et préambule, art. 1 à 3
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes . 29 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
82.039 Bundesbeiträge. Weiterführung der linearen Kürzung Subventions fédérales. Réduction
Botschaft und Beschlussentwürfe vom 19. Mai 1982 (BBI II, 370) Message et projets d'arrêté du 19 mai 1982 (FF Il, 392)
Beschluss des Nationalrates vom 30. September 1982 Décision du Conseil national du 30 septembre 1982
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil national
Bürgi, Berichterstatter: Mit Bundesbeschluss vom 20. Juni 1980 haben wir eine lineare Kürzung zahlreicher Positionen des Bundeshaushaltes beschlossen. Schwergewichtig handelt es sich um die Bundesbeiträge und die Zuwendun-
gen für internationale Hilfswerke und Institutionen. Der Beschluss ist gültig für die Jahre 1981, 1982 und 1983. Bei der Beschlussfassung war ein Anschlussprogramm in Aus- sicht genommen, das differenziert und auf Dauer angelegt sein sollte. Eine lineare Kürzung ist an sich ja eine grobe Massnahme. Ihr wesentlicher Vorteil lag bis jetzt bei der einfachen politischen Durchsetzbarkeit. Gleichmässige Härte nach allen Seiten wird unter Umständen besser ertra- gen als zuviel Abstufung. Die Vorarbeiten für dieses Anschlussprogramm konnten jedoch nicht mit der notwen- digen Schnelligkeit vorangetrieben werden. Dies rührt ein- mal von der sachlichen Problematik her. Für die Betroffenen ist es natürlich ein grosser Unterschied, ob eine Beitrags- kürzung vorübergehend oder dauernd angeordnet ist. Bei einer Dauerordnung ergeben sich deshalb gewichtige Prio- ritätsentscheide. Es ist unvermeidlich - wir müssen hier realistisch sein -, dass sich die entsprechenden Interessen- gruppen nachdrücklich zu Worte melden.
Schliesslich gibt es auch Zusammenhänge mit der Neuver- teilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen. Dieser Fragenkomplex ist mittlerweile erheblich überblickbarer geworden. Eine erste wesentliche Hürde wurde ja in den letzten Tagen in diesem Rate genommen. Ich möchte der Hoffnung auf eine flüssige Weiterführung dieser Operation im Nationalrat Ausdruck geben.
Nun einige Überlegungen zur Notwendigkeit der Verlänge- rung dieses Bundesbeschlusses. Wenn diese Massnahmen Ende 1983 ausser Kraft treten, würde das für das Jahr 1984 einen Wegfall eines Spareffektes von rund 400 Millionen Franken bedeuten. Der genaue Betrag aller linearen Kür- zungen für das Jahr 1983 beträgt gemäss Budget zum Bei- spiel 411,2 Millionen Franken. Über die Finanzlage des Bun- des werden gerade beim nächsten Geschäft eingehende Betrachtungen folgen. Eines ist jedoch für jedermann auch ohne diese Darlegung klar: Eine Mehrausgabe von 400 Mil- lionen Franken ab 1984 können wir nicht tatenlos hinneh- men. So etwas würde angesichts der schlechten Perspekti- ven des Bundesfinanzhaushaltes völlig im Abseits stehen. Deshalb ist eine Verlängerung der linearen Beitragskürzung unvermeidlich. Der Antrag des Bundesrates geht dahin, dies für zwei Jahre, also für 1984 und 1985, zu tun. In die- sem Zeitraum muss ein Anschlussprogramm geschnürt und auch politisch durchgesetzt werden. In der Kommission bestand völlige Einmütigkeit über die Notwendigkeit der Verlängerung. Nach verhältnismässig kurzer Debatte schloss sich die Kommission einstimmig den bundesrätli- chen Anträgen an.
Wir haben es mit zwei Bundesbeschlüssen zu tun: einem ersten über die Verlängerung der linearen Beitragskürzung. Ich werde dort in der Detailberatung bei Artikel 7 Absatz 2 noch eine redaktionelle Bemerkung anbringen.
Sodann haben wir einen zweiten Bundesbeschluss über die inländische Zuckerwirtschaft. Aus rechtlichen Gründen ist ein eigener Bundesbeschluss notwendig, um Kürzungen der Bundesleistungen auch für die Zuckerwirtschaft sicher- zustellen. Ich werde hier in der Detailberatung die gleichen redaktionellen Bemerkungen wie beim ersten Beschluss anbringen.
Die Finanzkommission beantragt Ihnen einstimmig, auf beide Bundesbeschlüsse einzutreten und sie unter Vorbe- halt der erwähnten redaktionellen Anpassung zu genehmi- gen.
Bundesbeschluss über die Herabsetzung von Bundes- leistungen in den Jahren 1981, 1982 und 1983 Arrêté fédéral réduisant certaines prestations de la Confédération en 1981, 1982 et 1983
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Bürgi, Berichterstatter: Ich gestatte mir, zu Artikel 7 Absatz 2 des ersten Beschlusses etwas zu sagen.
Die jetzige Formulierung lautet: Der Beschluss tritt am 1. Januar 1981 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 1986,
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Voranschlag 1982. Nachtrag II Budget 1982. Supplément II
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1982
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
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Séance
Seduta
Geschäftsnummer 81.052
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 07.12.1982 - 08:00
Date
Data
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20 011 161
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