Budget 1982. Supplément II 1748 N 16 décembre 1982 façon, ce sont les paysans qui paient ces frais administratifs en acquittant une taxe de 3 pour cent. Je suis étonné que M. Raichling apporte des arguments contraires aux intérêts des paysans. Personnellement, je suis neutre en ce qui concerne la politique agricole, mais je me dis qu'il n'y a pas de raison de ne pas faire bénéficier les paysans de quelques centimes supplémentaires. Dans les communes où plusieurs paysans emploient du carburant pour des besoins agricoles, c'est le devoir de ces com- munes de faire en sorte que le contrôle soit effectué sans exiger la taxe de 3 fr. 50. Que ces communes fassent un petit sacrifice et qu'elles exécutent ces petits travaux admi- nistratifs. C'est une question de principe. Je suis d'ailleurs surpris que la dépense occasionée par tous ces travaux administratifs (poste, douanes, etc.) se monte à 1,5 million de francs. Voilà où conduit notre bureaucratie, où mènent nos lois compliquées. C'est pour- quoi j'insiste pour qu'on en finisse avec ce saupoudrage de subventions. Il faut maintenir notre dernière position et le Conseil des Etats se ralliera à notre décision. Bundesrat Ritschard: Wir machen also ein schlechtes Geschäft, Herr Reichling hat es richtig gesagt. Wir nehmen jetzt 1,5 Millionen Franken ein aus diesen 3 Prozent, die wir vom Rückerstattungsbetrag erheben, und wir geben den Ackerbaustellen 300 000 Franken. Wenn wir die Ackerbau- stellen nicht mehr entschädigen, kann die Zollverwaltung wohl der Gerechtigkeit halber auch diese 3 Prozent nicht mehr erheben. Dann haben wir also bei der Oberzolldirek- tion eine gute Million weniger Einnahmen. Ich hätte es aus diesem Grunde ganz gerne gesehen, w.enn man für dieses und für das folgende Jahr dem Ständerat zugestimmt hätte, um uns Gelegenheit zu geben, dieses Problem - es ist natürlich ein Detailproblem - gründlich zu prüfen und nach- zusehen, wie das dann aussieht mit diesen Rückerstattun- gen. Müssen wir dann nicht konsequenterweise eben diese 3 Prozent, die wir jetzt zurückbehalten, den Bauern geben? Für den Bund wäre das finanziell gar nicht interessant. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit 57 Stimmen Für den Antrag der Minderheit 45 Stimmen An den Ständerat - Au Conseil des Etats #ST# 81.052 Voranschlag 1982. Nachtrag II Budget 1982. Supplément II Siehe Seite 1681 hiervor - Voir page 1681 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 14. Dezember 1982 Décision du Conseil des Etats du 14 décembre 1982 Differenzen - Divergences Art. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Antrag Nussbaumer Festhalten Art. 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Proposition Nussbaumer Maintenir Hofmann, Berichterstatter: Wir haben noch eine Differenz zu bereinigen beim Voranschlag 1982 Nachtrag II. Es geht um den Landerwerb Flugfeld Kestenholz. Der Bundesrat hat zu diesem Landerwerb einen Verpflich- tungskredit von 1,7 Millionen Franken anbegehrt. Der Natio- nalrat hat diesen Verpflichtungskredit, gemäss Ablehnungs- antrag von Kollege Nussbaumer, mehrheitlich abgelehnt. Der Ständerat beschloss Zustimmung zum Bundesrat, also Gewährung des Verpflichtungskredites. Die Finanzkommission des Nationalrates beantragt Ihnen nun mit 13 zu 0 Stimmen, also einstimmig, Zustimmung zum Ständerat. Der Sachverhalt ist - kurz zusammengefasst - der folgende: 1. Der Bund gewährte der Flugplatzgenossenschaft Ölten im Jahre 1974 zwei Darlehen von insgesamt 580000 Fran- ken. Diese Darlehen dienten der Flugplatzgenossenschaft Ölten zum Landerwerb für über eine Million Franken, um einen Verfall der Kaufsrechte zu verhindern. Eine Güterzu- sammenlegung führte dann schliesslich zum heutigen Besitzstand, zu der zur Diskussion stehenden rechteckigen Parzelle von rund 12 Hektaren. 2. Nach den Vereinbarungen mit der Flugplatzgenossen- schaft Ölten trägt der Bund heute die Zinslast für ein Kapital von rund 1,5 Millionen Franken. Der Preis für die mit einem Kaufrecht für den Bund belegte Gesamtfläche unter Einbe- zug aller Zinsen, die man aufgewendet hat, ist gegenwärtig auf 14 Franken je Quadratmeter zu veranschlagen. Eine endgültige Regelung der Eigentumsverhältnisse drängt sich daher auf. 3. Die endgültige Schliessung des Flugplatzes Ölten steht bevor. Ob auf dem zur Diskussion stehenden Areal Kesten- holz trotz allen Widerständen ein Ersatzflugplatz verwirk- licht werden kann, ist noch offen. Das Urteil des Bundesge- richtes schliesst eine Verwirklichung des Flugfeldes nicht aus. Eine Ersatzlösung konnte bis heute nicht gefunden werden. Wir sind uns aber bewusst, dass es - wenn es überhaupt verwirklicht werden kann - sehr schwierig zu verwirklichen sein wird. 4. Selbst wenn sich das Flugfeld Kestenholz nicht verwirkli- chen Hesse, wäre für den Bund die Verfügungsgewalt über ein zusammenhängendes, unmittelbar neben der N 1 gele- genes Areal von rund 12 Hektaren Fläche von Vorteil, nicht zuletzt als Abtauschobjekt. Das Areal käme namentlich als Realersatz im Rahmen verschiedener Bundeszwecke in Frage. Ein solcher vorsorglicher Landerwerb liegt im Bun- desinteresse. Die nationalrätliche Finanzkommission ist der Auffassung, dass, wenn der Flugplatz Kestenholz nicht verwirklicht wird, auf dem zur Diskussion stehenden Land nicht eine militäri- sche Anlage, ein Warfenplatz oder eine Typenprüfanstalt für Motorfahrzeuge errichtet werden sollen, wie etwa die Rede war. Es handelt sich bei diesem Terrain um sehr wertvolles Ackerland. Auch der Bund hat sich an die Vorschriften des Raumplanungsgesetzes zu halten. Das dortige Land könnte sich aber sehr gut als Realersatz eignen und könnte dem Bund daher wertvolle Dienste leisten. Wenn der Bund das Land nicht erwirbt, ist völlig offen, an wen das Land gehen wird. Die Finanzkommission beantragt Ihnen daher einstimmig, im Allgemeininteresse den Verpflichtungskredit für den Landkauf zu gewähren, also Zustimmung zu Bundesrat Und Ständerat. Kollege Nussbaumer darf zur Kenntnis nehmen, dass man möchte, dass dieses Land sinnvoll eingesetzt werde. Nussbaumer: Das Votum von Herrn Kommissionspräsident Hofmann bedarf doch einiger Ergänzungen in bezug auf das Bundesgerichtsurteil betreffend dieses Flugfeld. Das Bundesgericht hat das Flugfeld abgelehnt aus drei Gründen: 1. Es fehlt eine übergeordnete Sachplanung des Bundes. Diese wurde inzwischen erstellt, auch wenn sie nur eine halbe Schreibmaschinenseite umfasst, ist sie jetzt vorhan- den. Dieser Grund wäre nicht mehr stichhaltig. Das Bundes-
- Dezember 1982 N1749 Voranschlag 1982. Nachtrag II gericht hat aber im weiteren das Flugfeld abgelehnt, wegen zu grosser Lärmbelästigung der umliegenden Dörfer. Es hat das Flugfeld abgelehnt, weil das landwirtschaftliche Inter- esse in diesem Gebiet - es ist wertvolles Ackerland - gestützt auf Artikel 4 der damaligen dringlichen Massnah- men der Raumplanung grosser ist. Deshalb hat das Bun- desgericht die Beschwerde des Aero-Clubs Ölten abge- lehnt. Soviel zu dieser Feststellung des Präsidenten. Wenn das Areal der Flugfeldgenossenschaft gekauft wird, weiss offenbar niemand, wieviel der Bund bereits bezahlt hat und wieviel er noch bezahlen muss. Ich habe eine Rech- nung gemacht. Mit einfachem Zins komme ich auf 1,2 Millio- nen Franken, die der Bund schon bezahlt hat; mit Zins und Zinseszins komme ich auf annähernd 1,4 Millionen, die der Bund schon in dieser Sache ausgegeben hat. Im Ständerat wurde gesagt, es glaube niemand so recht an die Verwirkli- chung des Flugfeldes. Der Standort komme für die Fahr- zeugüberprüfung auch nicht in Frage. Herr Bundesrat Rit- schard sagte, der Bund wolle das Land für die Erweiterung des Waffenplatzes Wangen a. A. kaufen. Im schönsten Ackerland unseres Kantons wird sicher niemand einen Waf- fenplatz errichten wollen. Als einziger Verwendungszweck bleibt die Verwendung des Geländes als landwirtschaftli- ches Ackerland. Da käme nur noch der Erwerb als landwirt- schaftliches Realersatzland in Frage. Das finanzielle Engagement des Bundes stützt sich auf das Luftfahrtgesetz. Es mutet aber ganz eigenartig an, dass der Bund ein Jahr nach dem ablehnenden Bundesgerichtsent- scheid im Jahre 1980 nebst der Zinsfreiheit für die 580000 Franken noch die Verzinsung eines Bankkredites von 925 000 Franken übernommen hat. Die Verwaltung orien- tierte auch den damals noch neu im Amt stehenden Herrn Bundesrat Schlumpt nicht. Er sagte mir in der Fragestunde vom 9. Juli 1980 (Zitat aus Protokoll): «Aber die Darlehens- nehmerin (Flugfeldgenossenschaft Kestenholz) wird sich überlegen müssen, ob es für sie vorteilhaft ist, diese Kapi- talkosten weiterhin nach dem von Nationalrat Nussbaumer erwähnten bundesgerichtlichen Entscheid noch zu tragen.» So wie ich Herrn Bundesrat Schlumpf kenne, hätte er dies am 9. Juli 1980 nicht gesagt, wenn er gewusst hätte, dass fünf Monate früher der Bund alle finanziellen Lasten der Flugfeldgenossenschaft übernommen hatte. Dass ein derart vorausschaubares Geschäft über einen Nachtragskredit erledigt werden soll, zeugt mindestens von einer unaufmerksamen Verwaltung und einem fuchs- schlauen Vorgehen des Bundesamtes für Zivilluftfahrt. Was geschieht mit dem Land, wenn der Bund es nicht kauft? Die Gemeinde Kestenholz, die ich beraten musste, kann es nicht kaufen; es ist undenkbar und unverantwort- bar, dass die Gemeinde mit Steuergeldern so teures Land kauft. Es wird als Gesamtparzelle im freien Handel an einen Käufer abgesetzt werden müssen, der die Voraussetzungen nach dem bäuerlichen Bodenrecht besitzt. Der Kanton Solothurn wird Spekulanten und Konsortien mit dem Ein- spracherecht fernzuhalten wissen. Der Bund soll von der Flugfeldgenossenschaft nicht mehr und nicht weniger zurückfordern, als ihm gehört. Noch ein Wort zur bodenrechtlich-landwirtschaftlichen Situation dieses Problems. Der Bund übersieht den engen Zusammenhang zwischen Bodenpreisen und landwirt- schaftlichen Produktionskosten. Es werden hier, wenn wir den ganzen Schweizerboden ausserhalb unserer Bauzonen spekulativ höher bewerten, fiktive Werte geschaffen, die schätzungsweise für das ganze Land 100 Milliarden Fran- ken über dem Ertragswert, der in die Produktionskosten- rechnung einbezogen werden kann, liegen. Diese 100 Mil- liarden Franken machen, wenn wir die Produktionskosten vom Verkehrswert berechnen wollten, ein Zinsbetreffnis von 6 Milliarden aus (bei 6prozentiger Verzinsung). Der Schweizer Bauer würde bei solchem Vorgehen noch einmal viel weniger konkurrenzfähig. Er musste auf dem Boden mit den teuersten Arbeitskräften und teuersten Maschinen der Welt das Kunststück fertigbringen, die billigsten Produkte am Markt anbieten zu können. Also hier ist irgendetwas nicht in Ordnung. Ich bitte Sie, am Beschluss unseres Rates aus Konse- quenzgründen festzuhalten. Wenn einzelne Eigentümer spekulieren, mag das angehen, wenn die Öffentlichkeit auch beginnt, sich spekulativ zu verhalten, dann ist dies das schlechteste Beispiel und ist vor allem sehr inkonsequent, wenn wir an die grossen Probleme in der Landwirtschaft - die wir einmal in einer Gesamtschau angehen und nicht nur immer sektoriell betrachten sollten - denken. Müller-Balsthal: Ich möchte den Antrag auf Festhalten auch von meiner Seite unterstützen. Herr Nussbaumer bringt hier ein regionales Problem vor, zugegeben. Anders als sonst etwa, wo das St. Florians-Prinzip vielfach eine Rolle spielt, handelt es sich aber beim Flugfeld Kestenholz um eine echte und nicht zu bagatellisierende Sorge eines ganzen Kantons. Wir wollen dort kein Flugfeld. Das ist einmal land- wirtschaftlich begründet, aber auch aus der Sicht der regio- nalen Planung, die den noch verbliebenen Raum weise ein- teilen will. Dieser Kanton Solothurn - es ist schon erwähnt worden -, ist nicht bereit, die Bewilligung für ein Flugfeld zu erteilen, ist aber auch gegen eine ähnliche Anlage. Auch die Gemeindebehörden haben sich energisch dagegen ausge- sprochen - aus guten Gründen. Die Gäuerebene trägt bereits verschiedene Lasten, zum Beispiel alle Auswirkun- gen der Nationalstrasse. Dadurch sind die Wohnlagen in den Dörfern und am Jurasüdhang heute schon in ihrer Qua- lität eingeschränkt. In dieser Situation genügen uns vage Zusicherungen des Bundesrates ganz einfach nicht mehr. Das Argument «Landreserven für den Bund» ist so lange verfänglich, als uns der Bundesrat nicht versichern kann, dass er keine neue Flugfeldanlage oder eine andere ähnliche Anlage pla- nen will. So frage ich den Bundesrat: Ist er in der Lage, die Erklärung abzugeben, dass er diese Fläche einzig - ich sage: einzig - als landwirtschaftliche Landreserve betrach- tet? Flugfelder gibt es in Grenchen und in Birsfeld. Sie soll- ten genügen. Ich möchte Sie bitten, an unserem Beschluss festzuhalten. M. Barchi, rapporteur: Votre Commission des finances s'est encore penchée sur cet objet et elle a décidé, à l'una- nimité, de vous recommander de vous rallier à la décision du Conseil des Etats. On a déjà beaucoup parlé de cette affaire, et il ne s'agit certainement pas d'une affaire très élé- gante mais, comme l'on dit en italien, «i buoi son usciti dalla stalla», les boeufs sont désormais sortis de retable; je pense que, de toute manière, les dommages, les inconvé- nients pour la Confédération, seraient plus considérables si elle n'achetait pas ce terrain. La majorité de votre commission vous recommande donc de vous rallier à la décision du Conseil des Etats. Bundesrat Ritschard: Ich habe Nationalrat Nussbaumer nie gesagt, dass man in Kestenholz eine Waffenplatzerweite- rung beabsichtigen könnte. Ich habe gesagt, es wäre denk- bar, dass man - wenn in Wangen mehr Land gekauft wer- den musste - dieses Land als Realersatz dem dortigen Ver- käufer geben könnte, weil die Distanz ja nicht sehr gewaltig ist. Hängen Sie mir also nichts an, was in keiner Weise stimmt. Ich würde Herrn Müller gerne die Zusicherung geben, dass dort kein Waffenplatz gebaut wird, wenn ich die Gelegen- heit gehabt hätte, das Problem mit dem Bundesrat zu besprechen. Was aber würde eine persönliche Zusicherung meinerseits nützen? Bis die Sache aktuell wird - ich habe es gestern in der Kommission gesagt -, werden mich wahr- scheinlich meine Verwandten mit der Spritzkanne am Sonn- tagmorgen auf dem Friedhof besuchen. Also nützt Ihnen die Zusicherung, die ich da gegeben hätte, herzlich wenig. Selbstverständlich muss diese Sache jetzt dann entschie- den werden. Die Diskussion hat gezeigt, dass es pressant ist. Welche Auffassung ich vertrete, ist bekannt. Ich trat ja bei diesem Thema im Bundesrat immer in den Ausstand, weil 221-N
PTT. Budget 19831750 N 16 décembre 1982 ich als Mitglied der Solothurner Regierung eine eindeutige Stellung bezogen hatte, zu der ich immer gestanden bin. Das Land ist in der Landwirtschaftszone, und der Bund könnte nie mit irgendwelchen Bauten auf diesem Land diese Landwirtschaftszone durchbrechen. Aber es ist denk- bar, dass man für die Typenprüfungsanlage - wenn sie in einer Industriezone erstellt werden könnte, was ich nicht weiss, weil ich die Projekte nicht kenne - Industrieland kauft und dem Verkäufer dieses Land hier als Realersatz zur Verfügung stellt. Es ist immer leichter mit Realersatz als mit Geld zu kaufen! Herr Nussbaumer will nicht so recht wahrhaben - aber das ist gestern auch in der Finanzkommission gesagt worden, und zwar von Parlamentariern, die etwas von Landwirtschaft verstehen, nämlich von Vertretern der Landwirtschaft -, dass das Land, wenn der Bund das Kaufrecht jetzt nicht ausübt, an den Aero-Club Ölten fällt. Herr Hofmann hat das gesagt. Wem - Daniel Müller, Sie kennen den Aero-Club Ölten - wird er verkaufen? Er muss ja verkaufen, weil er das Geld für die Zinsen kaum aufbringen kann. Er wird doch wohl an den Meistbietenden verkaufen! Ob das ein Landwirt aus Kestenholz, die Gemeinde Kestenholz, die Solothurner Wirtschaftsförderung oder wer auch immer ist, kann man heute nicht sagen; aber wahrscheinlich wird das Land durch einen solchen Verkauf eher teurer. Und nun zum Preis: Ich habe Nationalrat Nussbaumer vor- hin die seriöse Berechnung der Liegenschaftsverwaltung des Finanzdepartementes gezeigt. Er hat immer noch Zwei- fel. Aber ich lege meine Hand ins Feuer, dass das, was Herr Zumwald, der die Liegenschaftsverwaltung meines Departe- mentes leitet und auch aufgrund seiner beruflichen Her- kunft etwas von diesen Grundbuchfragen versteht, sagt, stimmt. Ich zitiere den entscheidenden Satz der Liegen- schaftsverwaltung, der Sie davon überzeugen sollte, dass der Bund in keiner Weise ein Geschäft macht oder machen möchte: «In der Bemessung des Kreditbegehrens haben wir die volle rückwirkende Verzinsung des Bundesdarle- hens und die Abwälzung der bezahlten Bankzinsen auf das Konto sowie die Notariats- und Grundbuchko- sten mitberücksichtigt. Das Land soll also nur zum Preise der ausgewiesenen Gestehungskosten gekauft werden.» Der Bund will kein Geschäft machen. Nun kann man natür- lich über die Höhe des Preises streiten. Herr Nussbaumer hat eine Rechnung gemacht, aber es waren auch Vertreter der Landwirtschaft, die in der ständerätlichen Kommission gesagt haben, man könne wirklich nicht sagen, dass dieser aufgerechnete Quadratmeterpreis unvernünftig sei. Das und sogar mehr werde heute leider bezahlt. Ich glaube, wir dienen selbst den Interessen, die Herr Nuss- baumer hier legitim vertritt, mehr - Herr Reichling hat das auch gesagt -, wenn das Land in die Hände des Bundes kommt und nicht in die Hände eines Spekulanten, der dann später das draufschlagen wird, was er eben draufschlagen kann. Beim Bund wird immer die Gewähr dafür bestehen, dass er doch das Gesamtinteresse und insbesondere auch die Interessen der Landwirtschaft wahrzunehmen versteht. Also wird nach diesen Diskussionen hier der Vorsteher des Verkehrsdepartementes mit dem Kanton Solothurn über das weitere Prozedere einmal sprechen müssen, und dann muss das Problem «Flugplatz, ja oder nein» gelöst werden. Dann wird man auch endgültig über die Verwendung des Landes sprechen können. Aber das Land muss dann im Besitz des Bundes sein, weil sonst über die weitere Verwer- tung überhaupt nicht mehr diskutiert werden kann. Das werden dann jene bestimmen, die es vom Aero-Club behal- ten oder verkauft haben. Wir sollten schliesslich das Land kaufen, weil sonst die Gefahr besteht, dass hier genau das Gegenteil von dem entsteht, was Herr Nussbaumer will. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Nussbaumer An den Bundesrat -Au Conseil fédéral 73 Stimmen 42 Stimmen #ST# 82.056 PTT. Voranschlag 1983 PTT. Budget 1983 Siehe Seite 1631 hiervor - Voir page 1631 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 15. Dezember 1982 Décision du Conseil des Etats du 15 décembre 1982 Differenzen - Divergences Art. 2 Antrag der Kommission Abs. 1 Festhalten Abs. 3 Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Art. 2 Proposition de la commission Al. 1 Maintenir Al. 3 Adhérer à la décision du Conseil des Etats Bratschi, Berichterstatter: Beim Bundesbeschluss über den Finanzvoranschlag der PTT-Betriebe für das Jahr 1983 haben sich zwei kleine Differenzen mit dem Ständerat erge- ben und zwar in Artikel 2. Die erste Differenz finden Sie in Alinea 1, die zweite in Ali- nea 3. Alinea 1: Hier haben wir im Nationalrat beschlossen: «Der durchschnittliche Personalbestand der PTT-Betriebe wird für das Jahr 1983 auf insgesamt 55626 Personen festge- setzt.» Dies entspricht dem Antrag des Bundesrates weni- ger die 591 Personen, die wegen der Ablehnung der Arbeitszeitverkürzung in Abzug gebracht worden sind. Nun hat der Ständerat folgenden Beschluss gefasst: «Der durchschnittliche Personalbestand der PTT-Betriebe wird für das Jahr 1983 wie folgt festgesetzt» (— und jetzt kommt eine Aufgliederung, die bis anhin nicht vorhanden war -): «Generaldirektion und zentralisierte Betriebe 3811, Post- kreise 36 025, Telefonkreise 15 790, PTT insgesamt 55 626». Damit ist wieder die Gesamtzahl erreicht. Diese Aufgliede- rung gemäss Beschluss des Ständerates, die in früheren Jahren üblich war, hat Ihre Kommission mit 9 zu 3 Stimmen abgelehnt. Sie beantragt Ihnen Festhalten am Beschluss des Nationalrates. Die Begründung entspricht dem Vorgehen in der übrigen Bundesverwaltung bei der Festlegung des Personalbestan- des. Hier hat man von der Zentralverwaltung des Bundes immer wieder gefordert, dass sie im Rahmen des bewillig- ten gesamten Personalbestandes - sogar über die Departe- mente hinweg - ihre Personalbestände ausgleichen soll, selbstverständlich unter Innehaltung des bewilligten Höchstbestandes. Soll dieses Prinzip, das sonst in der Bun- desverwaltung gilt, auch bei den PTT gelten, so dürfen wir nicht aufgliedern, wie das der Ständerat gemacht hat, son- dern wir müssen den durchschnittlichen Personalbestand gesamthaft nennen und keine Aufgliederung vornehmen. Deshalb beantragt Ihnen die Kommission für Alinea 1 Fest- halten am Beschluss des Nationalrates. Zu Alinea 3 nehme ich gleich die Bemerkung vorweg, denn Alinea 3 des Artikels 2 ist sehr einfach. Hier haben Sie vom Ständerat eine Beifügung erhalten. Nationalrat und Bundes- rat haben vorgeschlagen: «Sofern eine ausserordentliche Verkehrszunahme es zwingend erfordert, kann eine Erhö-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Voranschlag 1982. Nachtrag II Budget 1982. Supplément II In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 12 Séance Seduta Geschäftsnummer 81.052 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 16.12.1982 - 08:00 Date Data Seite 1748-1750 Page Pagina Ref. No 20 011 022 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.