Parliamentary staffing cap debate interrupted

20011015Jurisprudence administrative des autorités fédérales (JAAC)13 déc. 1982Not Examined

Ouvrir la source

Résumé

The National Council held a lengthy debate on a parliamentary initiative aimed at institutionalizing a staffing cap for the federal administration and related enterprises. Some speakers supported the cap as an instrument of economical management and parliamentary control; others argued that it would blur the separation of powers, impair service quality, and hinder research and regional policy. Several members proposed referral back to the Committee on Management or to the Federal Council. The excerpt ends with the debate being interrupted, without a final decision on the initiative itself.

Regest

Parliamentary initiative on a statutory staffing cap for the federal administration; the debate centers on the division of competences between Parliament and Federal Council, the permissibility of steering personnel by law, and the administrative effects of quantitative personnel limits. The discussion highlights the distinction between a general total cap and operational staffing needs, as well as the tension between budgetary control and executive autonomy (cf. consids. not applicable in the excerpt). Where personnel ceilings are used, they are defended as an instrument of economical management and task prioritization; their opponents stress the risk of service degradation, rigidification, and encroachment on executive powers.

Texte intégral

  1. Dezember 1982 1687 Parlamentarische Initiative rührt daher, dass die Betriebsrechnung den Bestand und die Bewertung der Alkoholvorräte nicht berücksichtigt. Im Berichtsjahr hat der Wert der Alkoholvorräte abgenommen. Der Reinertrag der Alkoholverwaltung geht gemäss Arti- kel 15 der Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung zu 95 Prozent an den Bund zugunsten der Alters-, (-unter- lassenen- und Invalidenversicherung und zu 5 Prozent an die Kantone für die Bekämpfung des Alkoholismus. Diese Regelung gilt während einer Übergangszeit von fünf Jahren für die Geschäftsjahre 1980/81 bis 1984/85. Vorher hatten Bund und Kantone je die Hälfte des Reinertrages erhalten. Die Kommission beantragt einstimmig, auf die Vorlage ein- zutreten und dem Bundesbeschluss zuzustimmen. Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 126 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Bundesrat - Au Conseil fédéral #ST# 81.223 Parlamentarische Initiative Stellenplafonierung. Bundesgesetz Initiative parlementaire Plafonnement des effectifs du personnel. Loi Fortsetzung - Suite Siehe Seite 1601 hiervor - Voir page 1601 ci-devant Renschler: Seit Jahren bekämpfe ich den Personalstopp. Obwohl es mir bisher schon an stichhaltigen Argumenten nicht gefehlt hat, hat es die Geschäftsprüfungskommission doch fertiggebracht, in ihrem Bericht zu ihrer Initiative noch zusätzliche Gründe gegen den Personalstopp zu erfinden und meine Meinung, den Personalstopp abzulehnen, zu ver- stärken. Auf Seite 13 des Berichtes deklariert die Kommission den Personalstopp «als Mittel zu einer Einschränkung der staat- lichen Ziele». Im Klartext bedeutet dies, dass sich die staat- liche Tätigkeit nicht mehr nach den Bedürfnissen des Vol- kes und den Landesinteressen richtet, sondern nach der Leistungskapazität des absichtlich tief gehaltenen Personal- bestandes, Die Unterordnung der politischen Verantwor- tung unter den Personalstopp kommt einer Kapitulation vor den zu lösenden Aufgaben gleich. Der Bundesrat spricht in seiner Stellungnahme zur Initiative sogar von einer Irreführung des Bürgers und der Öffentlich- keit, einer Irreführung nämlich dann, wenn die Ausführung gesetzlich festgelegter Aufgaben bewusst und gezielt ver- zögert oder eingeschränkt wird. Auf der Seite 12 wird der Personalstopp als Instrument zur Verzögerung und Einschränkung der Dienstleistungen angepriesen. Der Perfektionismus und zweit- oder drittran- gige Aufgaben sollen, nach Meinung der Kommission, abgebaut werden. Die Geschäftsprüfungskommission unterlässt es allerdings zu erläutern, welchen Perfektionis- mus sie meint und was sie unter zweit- und drittrangigen Aufgaben versteht. Statt darüber eine Sachdiskussion aus- zulösen - offenbar war sie dazu nicht fähig -, begnügt sich die Kommission damit, durch den Personalstopp einen Sachzwang zu scharfen. Was diesem Sachzwang an Aufga- ben zum Opfer fällt, wird dann vermutlich im nachhinein als perfektionistisch, zweit- oder drittrangig deklariert. Auf Seite 16 des Berichtes ordnet die Geschäftsprüfungs- kommission dem Personalstopp die Funktion des Konkur- renzdrucks in der Privatwirtschaft zu. Was steckt hinter die- ser Aussage «Konkurrenzdruck in der Privatwirtschaft»? Der durch den Personalstopp künstlich erzeugte Konkur- renzdruck ist wohl sicherlich nicht so auszulegen, dass unter den Departementen ein Wettbewerb darüber entste- hen soll, wer marktgängigere Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Berichte erzeugt. Mit dem Konkurrenzdruck kann doch nur gemeint sein, dass am Arbeitsplatz Stress produziert wird. Diese unsoziale Absicht der Geschäftsprü- fungskommission verschleiert die Kommission mit dem Ausdruck «Konkurrenzdruck». Übrigens bedarf es dieses Konkurrenzdruckes vor allem bei den Betriebsdiensten der PTT und SBB sicherlich nicht; denn dort besteht bereits Arbeitsüberlastung. Beweis dafür sind die annähernd 300 000 Kompensationstage, die sich beim Personal angesammelt haben und die wegen Mangels an Arbeitskräften nicht bezogen werden können. Der Personalstopp ist ein untaugliches Mittel zur Erzielung einer gut funktionierenden Verwaltungs- und Betriebs- organisation. Der Personalstopp verursacht zusätzlichen administrativen Aufwand. Dienststellen werden bestraft, die schon bisher dank rationeller Arbeitsweise ihren Personal- bestand tief halten konnten; denn diesen Dienststellen bleibt kein Spielraum mehr, durch bessere Organisation den Arbeitsdruck zu mildern. Dienststellen hingegen, die über Personalreserven verfügen - die gibt es nämlich auch noch, vor allem beim EMD -, werden nicht bereit sein, Stel- len abzutreten, weil sie wissen, dass sie bei steigendem Arbeitsvolumen - das kann ja auch einmal eintreten - keine zusätzlichen Arbeitskräfte wegen des Personalstopps erhalten. Der Personalstopp zementiert also unzulängliche Arbeitsverhältnisse; unzulänglich einerseits dort, wo bereits Arbeitsüberlastung besteht, und andererseits dort, wo die zweckmässige Arbeitsweise noch zu erreichen wäre. Abgesehen davon, dass der Personalstopp die Wirtschaft- lichkeit von Verwaltung und Betrieben nicht fördert, son- dern vielmehr hemmt, indem bestehende Personaleng- pässe eingemauert werden, halte ich den Personalstopp für ein rechtswidriges Vorgehen des Parlamentes in bezug auf die Aufgaben und Kompetenzen des Bundesrates. Aus dem Personalstopp ist eine Behinderung der verfassungs- mässigen Pflichten des Bundesrates abzuleiten. Nach Arti- kel 102 der Bundesverfassung ist der Bundesrat unter anderem mit dem Vollzug der Bundesgesetze und Bundes- beschlüsse sowie mit der Aufsicht über die Geschäftsfüh- rung aller Beamten und Angestellten des Bundes beauf- tragt. Artikel 4 des Verwaltungsorganisationsgesetzes ver- langt vom Bundesrat, dass er die rechtmässige, zweckmäs- sige und leistungsfähige Tätigkeit der gesamten Bundesver- waltung sicherstellt. Diese verfassungsmässigen und gesetzlichen Aufgaben kann der Bundesrat nicht erfüllen, wenn ihm Personalbeschränkungen aufgezwungen werden. Auch der Bundesrat teilt diese Bedenken in seinem Bericht zur Initiative. Auf Seite 3 seines Berichtes macht er aus- drücklich auf die Verflechtung der Kompetenzen zwischen Legislative und Exekutive aufmerksam. Der Personalstopp steht ebenfalls im Widerspruch zum Bundesbeschluss über den Leistungsauftrag 1982 an die SBB. Nach Artikel 1 dieses Bundesbeschlusses sind die SBB nach unternehmerischen Grundsätzen zu betreiben. Gerade letzte Woche hat Herr Bundesrat Schlumpf sehr Wert darauf gelegt, dass dieser unternehmerische Grund-

Initiative parlementaire 1688 13 décembre 1983 satz berücksichtigt wird. Ein Unternehmen, dem von aus- sen, also vom Parlament, die Personalpolitik festgelegt una der Personalbestand blockiert wird, kann weder auf dem Arbeitsmarkt noch im Konkurrenzkampf mit anderen Ver- kehrsträgern nach unternehmerischen Grundsätzen han- deln. Unter dem Personalstopp mit seiner unsozialen Absicht - Stresserzeugung - wird Artikel 7 des gleichen Beschlusses zu einer inhaltlosen Deklamation. Dieser Arti- kel verlangt nämlich, dass die sich aus betriebsorganisatori- schen Anpassungen ergebenden Personalmassnahmen - ich zitiere - «sozial rücksichtsvoll» zu treffen seien. Die dem Föderatiwerband des Personals öffentlicher Ver- waltungen und Betriebe angeschlossenen Verbände verlan- gen, dass beim Bund genau wie bei Kantonen und Gemein- den genügend Arbeitsplätze zur korrekten Erfüllung der öffentlichen Aufgaben vorhanden seien. Deshalb lehnen sie den gesetzlich betonierten Personalstopp und die damit verbundenen Absichten ab; Absichten, die einerseits gegen das Personal, andererseits aber auch gegen die allgemei- nen Interessen gerichtet sind. Der Personalstopp war übri- gens auch Gegenstand der Grosskundgebung vom 27. November hier in Bern. In einer Zeit wachsender Arbeitslosigkeit ist der Personal- stopp auch arbeitsmarktpolitisch falsch. Statt der besorg- niserregenden Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt Rech- nung zu tragen und den Personalstopp wenigstens zu lok- kern - wenn nicht abzuschaffen -, schlägt die Geschäfts- prüfungskommission mit ihrem inzwischen abgeänderten Initiativtext sogar noch eine Verschärfung der Personalbe- wirtschaftung vor. Sie will - wie Sie wissen - auch den Per- sonalabbau gesetzlich verankern. Die Personalstopp-lnitia- tive der Geschäftsprüfungskommission (die ja mit dem ver- harmlosenden Begriff der Stellenplafonierung etikettiert wurde), muss nun gemäss ihrem neuen Inhalt sogar zu einer Personalabbau-Initiative der Geschäftsprüfungskom- mission deklariert werden. War die Initiative schon vorher für mich nicht akzeptabel, ist sie es heute noch weniger. Daher unterstützt die sozialdemokratische Fraktion den Rückweisungsantrag Hubacher. M. Carobbio: Le groupe du Parti du travail, du Parti socia- liste autonome et des Organisations progressistes vous propose de ne pas entrer en matière sur l'initiative de la Commission de gestion visant à institutionnaliser par une loi le plafonnement des effectifs du personnel. Le débat sur la question ne date par d'aujourd'hui et notre groupe a déjà eu l'occasion, à diverses reprises, d'exprimer son opposi- tion à toute disposition de loi en matière d'effectif du per- sonnel. En effet, nous sommes de l'avis que toute mesure d'ordre général dans ce domaine - et je suis d'accord avec les arguments développés tout à l'heure par M. Renschler - est, en définitive, néfaste au bon fonctionnement des divers services de l'administration et peu souhaitable pour le public qui a recours à ses services, mais aussi pour l'admi- nistration et pour l'Etat qui ont tout intérêt à pouvoir dispo- ser d'un personnel suffisant afin d'assurer un bon fonction- nement de leurs services. Les expériences de ces années d'application partielle du blocage des effectifs du personnel ou de leur plafonnement ont largement confirmé cette thèse démontrant les difficultés et même les conséquences négatives que de telles mesures ont provoquées dans bien des secteurs de l'activité de l'Etat, de son administration, des grandes régies fédérales. La preuve en est donnée par le fait qu'au fil des années, le Conseil fédéral a été obligé de recourir - comme le précise le rapport de la commission - à des opérations particulières pour se soustraire parfois aux contraintes du plafonnement du personnel décidé par le Parlement, notamment par le biais des auxiliaires, des tâches confiées à l'extérieur de l'administration. Notre Par- lement et nos commissions ont dû, à leur tour, assouplir les dispositions en matière de plafonnement des effectifs pour pouvoir répondre aux demandes pressantes des PTT et des chemins de fer. Cet état de fait est assez naturel et normal si l'on réfléchit un tant soit peu à la complexité et à la diversité des tâches qui sont confiées à la machine de l'Etat. En effet, il est impossible de traiter de la même façon les problèmes du personnel de l'administration centrale et ceux des services d'exploitation des chemins de fer et des PTT, ou, encore, de soumettre aux mêmes critères les exigences de person- nel nécessaire aux chemins de fer, aux PTT et à l'adminis- tration centrale. Néanmoins, les mêmes modalités de rai- sonnement peuvent être appliquées, à mon avis, aux divers services dé l'administration centrale elle-même. Il suffirait de lire, à ce propos, dans les différents rapports de gestion du Conseil fédéral ou dans ses réponses à des interven- tions parlementaires, ce qui est préconisé en vue d'amélio- rer ou de rendre plus efficace le fonctionnement de tel ou tel service. Les arguments sont partout toujours les mêmes: le personnel fait défaut à cause du blocage. Cette situation entraîne pour l'Etat des inconvénients, voire même des pertes. Ainsi, par exemple, dans le domaine de la lutte contre la fraude fiscale, il serait dans l'intérêt de l'Etat de pouvoir intensifier les contrôles permettant d'aug- menter les recettes de la Confédération, ce qui n'est pas à négliger dans le contexte actuel. Or, lorsqu'on soulève cette question, la réponse ne varie guère: on manque de personnel! De semblables raisonnements peuvent être tenus à propos de bien d'autres secteurs: personnel des douanes, personnel du contrôle des aliments, du secteur de la santé ou de la prévention des accidents. Je puis encore citer un exemple tout récent, soit la situation à l'Ecole polytechnique fédérale de Lausanne où, pratique- ment, l'on assiste à une augmentation du nombre des étu- diants, mais où, paradoxalement, la formation de ces mêmes étudiants dans le domaine de la microtechnique et de l'informatique ne peut être assurée totalement, par man- que d'assistants! En l'occurrence, les responsables de cette haute école se voient obligés de trouver des fonds dans le secteur de la recherche afin de pouvoir embaucher des assistants supplémentaires. Il me semble vraiment qu'il y a là une contradiction avec les propos que l'on tient dans cette enceinte: il faut soutenir la recherche, il faut aider la formation d'ingénieurs en électronique, en informatique et en microtechnique. Or, d'un autre côté, des mesures sont prises "qui, pratiquement, rendent fort difficile le développe- ment d'une telle politique. En effet, je le répète, le plafonnement des effectifs du per- sonnel, tel qu'il a été pratiqué jusqu'ici, et tel qu'il est pro- posé par la majorité de la Commission de gestion, est contraire aux principes mêmes d'une bonne gestion d'une grosse entreprise, représentée par l'administration fédérale et ses régies. Soyons clairs: nous ne sommes pas des adversaires de principe des mesures de contrôle des effec- tifs du personnel. Nous sommes même de l'avis qu'il faut éviter un gonflement exagéré des effectifs, surtout dans les services administratifs et nous approuvons, à ce propos, l'introduction de certaines mesures de rationalisation. Néanmoins, nous demeurons persuadés qu'une telle tâche relève des compétences du Conseil fédéral et des direc- tions des diverses régies, qui, mieux que le Parlement, sont à même de connaître et d'évaluer les situations particu- lières. C'est au gouvernement qu'il convient d'adopter les mesures nécessaires, soit en déplaçant des fonctionnaires, soit en limitant leur nombre dans tel ou tel service. Fixer dans une loi le principe du plafonnement ou du blocage du personnel, et surtout dans la forme proposée, qui revient à peu près à réduire les effectifs, est à notre avis la façon de procéder la plus inadéquate. En réalité, elle répond à une volonté politique qui vise à résoudre les difficultés finan- cières de la Confédération par le biais de nouvelles mesures d'économies à sens unique, sur le dos du person- nel. On a déjà évoqué ici les conséquences négatives de ce procédé sur le personnel: le bon fonctionnement des ser- vices et la sécurité dans le cadre d'activités comme celles des chemins de fer, sont ici en cause. On pourrait élargir encore le propos et rappeler les conséquences du blocage du personnel sur la politique régionale, sur le niveau de l'emploi dans les régions déjà affectées par la crise écono-

  1. Dezember 19821689 Parlamentarische Initiative mique. En effet, le blpcage du personnel contraint les grandes régies à mettre en place des plans de rationalisa- tion qui font déplacer leurs services des régions périphéri- ques vers le noyau central de l'administration. Je pourrais citer à ce sujet un document émanant de fonctionnaires des douanes du canton du Tessin qui, fort justement, constate que le blocage du personnel aura comme consé- quence de déplacer ainsi vers le noyau central toute une série de services, avec comme conséquence, une diminu- tion de l'emploi dans la région en question. C'est pourquoi je crois que, là aussi, au plan de la politique régionale, le système du blocage de l'effectif du personnel est contraire même à la politique qui vise à favoriser cette même politi- que régionale. Pour toutes ces raisons, pour une fois, nous faisons confiance au Conseil fédéral. On nous dit qu'en pro- posant une loi en la matière, on affirme la priorité du Parle- ment et l'on augmente les instruments de contrôle. A mon avis, ce sont là des arguments discutables. En effet, la prio- rité du Parlement peut être affirmée grâce à d'autres atti- tudes, face à des choix politiques importants du gouverne- ment. En ce qui concerne les instruments de contrôle, la Commission de gestion - de laquelle nous sommes mal- heureusement exclus - a, à sa disposition, toutes les possi- bilités, tous les moyens d'exercer ces contrôles, si elle le désire, également dans le domaine des effectifs du person- nel, sans pour cela faire appel à une loi spécialement élabo- rée à cet effet. Telles sont les raisons principales pour lesquelles nous vous proposons la non-entrée en matière. Nous ne pou- vons pas suivre non plus la position de la minorité de la commission car, en réalité, elle constitue, à mon avis, une sorte de compromis qui ne change pas grand-chose au fond du problème. En effet, elle maintient aussi le principe d'une loi sur le plafonnement des effectifs du personnel, tout en introduisant des mesures d'assouplissement. Ce n'est pas cela que réclament les organisations de person- nel. Dans cet ordre d'idée, la proposition de M. Jelmini, qui demande le renvoi de l'initiative au Conseil fédéral, me sem- ble plus logique. Pour conclure, je vous invite à voter ma proposition de non-entrée en matière et de laisser au Conseil fédéral la compétence de décider en matière de personnel et de pla- fonnement du personnel. Schalcher: Die unabhängige und evangelische Fraktion ist für die Weiterführung der Stellenplafonierung. Es hat sich bei den Arbeiten der Gruppe Stellenplafonierung der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates gezeigt, dass die Stellenplafonierung in der öffentlichen Verwaltung ein wichtiges Führungsinstrument darstellt. Das haben praktisch alle befragten Generalsekretäre der Departe- mente bestätigt. Sie ist zugleich ein wichtiges Mittel, um in der öffentlichen Verwaltung die Forderung nach wirtschaftli- chem Handeln durchzusetzen, gewissermassen das not- wendige Korrelat zur Funktion des Konkurrenzdruckes in der privaten Wirtschaft. Es geht jetzt darum, zur Rationalisierung anzuhalten, Dop- pelspurigkeiten, Perfektionismus und Überflüssiges zu beseitigen und allgemein zu erreichen, dass die Aufgaben und Strukturen der Bundesverwaltung systematisch über- prüft werden. Der folgende Ausspruch eines in der Durch- führung des Personalstopps beispielhaften Departement- Generalsekretärs vor der Arbeitsgruppe ist in dieser Bezie- hung wegleitend: «Mein zentrales Anliegen ist, dass bei Aufrechterhaltung des Personalstopps eine gewisse Aus- gliederung und Zusammenlegung ähnlicher Aufgaben drin- gend angestrebt wird. Dort liegt das grosse Reservoir.» Wir haben dieses Bestreben in der Arbeitsgruppe in unse- rem Entwurf berücksichtigt und legen Wert darauf, dass nur erhöht werden kann, wenn der Stellenbedarf nicht durch Massnahmen der Rationalisierung, durch Abbau bestehen- der Aufgaben oder auf dem Wege der Stellenverschiebung innerhalb der Verwaltungseinheiten aller Stufen oder zwi- schen den Departementen gedeckt werden kann. Der Bun- desrat hat sich dem angeschlossen. Das Eingehen auf jähr- liche Durchschnittsbestände - was praktisch einer Erhö- hung um 100 bis 150 Stellen gleichkommt - war als Entge- genkommen gedacht, um der Minderheit das Einlenken auf den Kompromiss der Mehrheit zu erleichtern. Nun ist diese doch wieder ausgeschert, was ich persönlich bedaure. Dass bei Wegfall von Aufgaben auch eine Herabsetzung erfolgen kann, erscheint als selbstverständlich. Der Einbe- zug der Rüstungsbetriebe, der PTT-Betriebe und der Schweizerischen Bundesbahnen in Absatz 1 des Artikels 2 anstelle eines besonderen Absatzes 3 ist vom Bundesrat vorgeschlagen worden, wie Sie der Fahne entnehmen kön- nen. Ich glaube, der Vorschlag der Kommissionsmehrheit darf als tragbarer Kompromiss angesprochen werden, und unsere Fraktion unterstützt ihn. Roth: Die SVP-Fraktion, deren Stellungnahme zur Kommis- sionsinitiative betreffend Stellenplafonierung ich vertreten darf, hat sich gründlich mit der Vorlage befasst. Schon der Personalstopp, der 1974 eingeführt wurde, erbrachte eine offensichtliche Verbesserung der ganzen Führung innerhalb der Bundesverwaltung. Die Aussprache mit allen General- sekretären der Departemente zeigte - mit kleinen Abwei- chungen -, wie notwendig diese Bremse ist, um die Perso- nalführung verantwortungsbewusst durchzuziehen. Ja, die Äusserungen einzelner Chefbeamter waren so positiv, dass die Verpflichtung der eingesetzten Arbeitsgruppe nur darin bestehen konnte, der gesamten Geschäftsprüfungskom- mission zu beantragen, eine Kommissionsinitiative vorzu- schlagen, um den bisher genannten Personalstopp neu als Stellenplafonierung weiterzuführen. Die eigentliche Änderung besteht ja darin, dass verlangt wird, Stellenverschiebungen nicht nur departementsintern, sondern auch quer durch die ganze Bundesverwaltung vor- zunehmei*:. Wir glauben aber, dass diese Härten in Kauf genommen werden müssen, um den für das Personal ver- antwortlichen Führungskräften die Mittel für die Führung zu stärken. Weil im grossen Bereich der Bundesverwaltung nicht nach Ertrag und Aufwand geführt werden kann, ist das indirekte Mittel der Stellenplafonierung eine Notwendigkeit. Die Orientierung durch den Bundesrat ergab dann eine gewisse Abschwächung gegenüber den Feststellungen, die die Generalsekretäre gemacht haben. Der Bundesrat bestätigt aber, dass der 1974 eingeführte Personalstopp positiv zu werten sei. Der Bundesrat als Ver- antwortlicher für den Arbeitgeber Bund habe aber noch Verpflichtungen, die nicht übersehen werden dürfen. Erstens: Es sei doch eine grosse Mehrbelastung eingetre- ten durch neue Vorstösse aus dem Parlament und durch die Durchführung neuer Aufgaben. Zweitens sei der Bun- desrat auch verpflichtet, Verbesserungen an den Arbeits- plätzen und gewissen Forderungen der Personalverbände Rechnung zu tragen. Unsere Fraktion anerkennt nach wie vor, dass unsere Staatsverwaltung gut und verantwortungsbewusst funktio- niert; das darf aber nicht dabei hindern, dass verwaltungsin- tern klare und, wenn nötig, auch harte Entscheidungen getroffen werden müssen, um die Arbeitsleistungen der einzelnen zu qualifizieren. Tatsächlich anerkennen auch wir, dass gewisse Bereiche speziell angesehen werden müssen. Am schwierigsten sind zum Beispiel die beiden Hochschu- len und das Departement für Auswärtiges zu kontrollieren. Bei den beiden grossen Bundesbetrieben SBB und PTT könnte man aus der Sicht der Privatwirtschaft sagen, die Plafonierung bei den SBB sei notwendig, um aus den roten Zahlen zu kommen, bei den PTT, um in den schwarzen zu bleiben. Im Gespräch mit dem Bundesrat ist man dann auf den jetzt vorliegenden Antrag gekommen, wonach, wie der Präsident der Arbeitsgruppe in seinem Eintretensreferat erklärt hat, in Zukunft Stellenvermehrungsgesuche im Zusammenhang mit den Voranschlägen zu beraten sind. Ich ersuche Sie im Namen der SVP-Fraktion einzutreten und der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.

Initiative parlementaire 1690N 13 décembre 1983 Kaufmann: Die CVF ist mit deutlicher Mehrheit für Eintre- ten. Das geschieht nicht etwa aus unsozialer Auffassung heraus. Wir wollen mit der Personalplafonierung keine Über- forderung und schon gar keine Ausnützung unseres Perso- nals. Aber wir alle haben die Neigung, unsere Arbeit wichti- ger zu nehmen, als sie aus der Distanz gesehen effektiv ist. Die Personalplafonierung hat daher nicht zuletzt den Sinn, den Beamten anzuregen, sich auf das Wesentliche seiner Arbeit zu konzentrieren, ihn zu veranlassen, praktische, lebensnahe Entscheidungen zu suchen und zur Mobilität innerhalb der Bundesverwaltung Hand zu bieten. Man könnte sich zwar fragen, ob nicht die seit 1979 geltende Regelung (Stellenbewilligung im Budgetbeschluss) genü- gend und sogar beweglicher wäre als das vorgeschlagene Gesetz. Es ist auch richtig, dass man in den Jahren 1980 bis 1982 mit den Budgetbeschlüssen gut auskam. Die CVP ist dennoch für das vorgeschlagene Gesetz, weil sie die von der GPK empfundene Angst versteht, die Personalplafonie- rung könnte ohne gesetzliche Bindung bèi der erstbesten Möglichkeit abbröckeln oder - aus einer Augenblickssitua- tion heraus - aufgehoben werden. Sie schliesst sich auch der Argumentation des sehr guten Berichts der Geschäfts- prüfungskommission an, dass bei der heutigen Regelung die Verwaltung von Jahr zu Jahr die Hoffnung hegt, der Budgetbeschluss werde doch vielleicht zusätzliche Perso- nalstellen einbringen. Zudem sind wir mit der gesetzlichen Plafonierung, wie wir sie in den Jahren 1975 bis 1979 hatten, gut gefahren, weil das Parlament zwar streng, aber keineswegs stur auf die Einhaltung der Plafonierung geachtet hat. Auch der vorlie- gende Gesetzesentwurf will keine Plafonierung, sondern er wahrt das Budgetrecht der Bundesversammlung. Das Ein- treten wird uns auch dadurch erleichtert, dass sich Mehr- heit und Minderheit der Kommission dem Antrag des Bun- desrates, der auf die Durchschnittsbestände abstellen will, anschliessen. Das bringt - es ist gesagt worden - eine Per- sonalreserve von 100 bis 150 Personen. Festhalten möchte ich auch - und das ist unbestritten -, dass die Frage der Arbeitszeitverkürzung durch die Personalplafonierung nicht verhindert werden soll. Hier gestatte ich mir noch eine weitere, persönliche Bemer- kung. Im Bericht der GPK wird auf Seite 14 festgehalten, dass die Personalplafonierung im Militärdepartement auf viel mehr Widerstand stosse, als bei den anderen Departe- menten. Dies sei auf Hindernisse in der Mentalität der Armee zurückzuführen, die gewohnt sei, für Aufgaben reichlich Personal abkommandieren zu können. Dies gilt vor allem für die Militärverwaltung. Aus der Tagespresse wissen wir zudem, dass die vom Bundesrat eingesetzte Experten- kommission Hess die Auffassung vertritt, auch die Rüstungsbetriebe könnten sukzessive 500 Personen ein- sparen. Ich sage dies, weil wir hier stille Personalreserven besitzen, die uns über Engpässe hinweghelfen könnten. Die CVP hat mit knapper Mehrheit dem Minderheitsantrag Robbiani gegenüber dem Mehrheitsantrag den Vorzug gegeben. Ich möchte hier gleich beifügen^ dass die Unter- schiede dieser beiden Anträge geringfügig sind. Die Min- derheit will die PTT, die SBB und die Rüstungsbetriebe nicht «total» unterstellen, sondern lediglich «sinngemäss». Das hat die Mehrheit der Kommission anfänglich auch vor- geschlagen. Und dieses Wort «sinngemäss» sah auch unser Gesetz aus dem Jahre 1974 ausdrücklich vor. Die sinngemässe Unterstellung ist objektiv gesehen auch richti- ger, weil wir zum Beispiel bei den PTT jährlich viele neue Stellen bewilligt haben; mit dem Voranschlag 1983 sind es allein 1150 neue Stellen. Dies verträgt sich nach Auffassung der CVP kaum mit dem Mehrheitstext. Ich beantrage Ihnen also Eintreten und Zustimmung zur Minderheit. Fischer-Bern: Ich hätte die grösste Lust, auf die Schauer- geschichte von Herrn Renschier etwas näher einzutreten. Aber erstens ist er jetzt nicht anwesend, und zweitens ist es hiezu schon etwas spät. Ich möchte nur diese saloppe Art und Weise, mit welcher er das Problem des Konkurrenz- drucks in der Privatwirtschaft behandelt hat, zurückweisen. In der Privatwirtschaft besteht ein dauernder Konkurrenz- druck. Und es ist nun einmal eine Tatsache, dass, der Natur der Sache entsprechend, dieser Konkurrenzdruck beim Staat nicht bestehen kann, weil eben der Staat nicht in Kon- kurrenz zu jemandem steht. Es ist unsere Aufgabe als Oberaufsichtsbehörde, dafür zu sorgen, dass der Bundes- rat und die Verwaltung indirekt dann trotzdem dazu gezwungen werden, effizient und sparsam zu arbeiten. Das ist das Wesen der Stellenplafonierung, über die wir heute zu befinden haben. Der Ursprung der ganzen Geschichte ist auf die Zeit der sechziger Jahre und Anfang der siebziger Jahre, auf die Hochkonjunkturjahre, zurückzuführen. In der Zeit von 1959 bis 1974 hat der Personalbestand der Zentralverwaltung von 22 000 auf 32 000 zugenommen. Es wurde auf unkon- trollierte Weise Personal angestellt. Die Reaktion ist dann nicht ausgeblieben. Im Jahre 1974 musste man eine Finanz- ordnung vor den Souverän bringen, und man hatte das Gefühl, dass man das nur mit Erfolg tun könne, wenn man die Personalentwicklung wieder in den Griff nehme. Das ist dann mit diesem Bundesgesetz getan worden, das heute durch uns abgeändert werden soll. Es wurde damals vor- übergehend eine Personalplafonierung eingeführt, und wir haben jetzt nichts anderes zu tun, als diese Plafonierung zu institutionalisieren. Es geht nicht um eine Personalbe- schränkung, die wir zu beschliessen haben, sondern es geht um die Prozedur, die wir für die Bewilligung allfälliger neuer Stellen einführen wollen. Diese Prozedur hat uns in der Geschäftsprüfungskommis- sion sehr intensiv beschäftigt. Wir haben verschiedene Varianten durchgenommen und sind schliesslich im freund- schaftlichen Einvernehmen mit Herrn Bundesrat Ritschard zum System gekommen, das Ihnen jetzt vorgeschlagen wird. Es geht darum, dass man zusätzliches Personal, nur noch über die Budgetbeschlüsse einstellen soll. Sie wissen, dass der Bundesrat in den letzten Jahren dazu übergegan- gen ist, von Fall zu Fall in Sachvorlagen Begehren um zusätzliches Personal - in Durchbrechung der Personal- planung - zu verlangen. Das soll nun nicht mehr statt- finden, sondern wenn schon eine Erweiterung oder Ver- minderung des Personalbestandes - es kann nämlich, wie Herr Schalcher gesagt hat, auch durch den Wegfall von Auf- gaben eine Verminderung angebracht sein - vorgenommen wird, dies soll im Rahmen der Budgetbeschlüsse gesche- hen. Der Kommissionspräsident hat ja in seinem Einfüh- rungsvotum dargelegt, dass zum Budget auch die Nach- tragskreditprozeduren gehören. Es ist also möglich, wenn hier wirklich einmal Not am Mann wäre, nach dem Verfahren der Nachtragskredite jemanden anzustellen. Das gilt vor allem bei den Postbetrieben, wo dies bereits heute prakti- ziert wird. Ich möchte noch auf einen Punkt hinweisen, der immer zu Verwirrungen führt. Es geht nicht um einen Personalstopp, • d. h. dass man dem Bundesrat befiehlt: Du darfst nur 15 Leute in dieser Sektion haben oder 120 in jenem Amt, son- dern es geht um eine Gesamtplafonierung des Bundesper- sonals. Innerhalb dieses Gesamtplafonds, der für die Zen- tralverwaltung etwa 32 000 Stellen beträgt, hat der Bundes- rat die Möglichkeit, das Personal dort einzusetzen, wo er es für gut findet. Man kann die Stelle, die frei geworden ist, weil eine Dactylo im Militärdepartement nicht mehr ersetzt werden musste, für einen ETH-Professor freigeben. Es besteht die Möglichkeit, für jede Position der Bundesver- waltung eine Stelle zu schaffen, wenn man anderswo eine solche einsparen kann. Sie werden mir doch nicht sagen wollen, dass es nicht möglich sei, in Bundesämtern noch Personal einzusparen. Es gibt Engässe; das wissen wir alle. Es sind neue Aufgaben dazu gekommen. Aber es ist auch beim Bund so, dass wieder Aufgaben wegfallen oder weni- ger wichtig sind als seinerzeit, wo die Stellen geschaffen worden sind. Diese Gesamtplafonierung soll nun der Verwaltung und in letzter Instanz dem Bundesrat die Möglichkeit geben, die Führungsaufgaben im Personaleinsatz wahrzunehmen. Die

  1. Dezember 1982 1691 Parlamentarische Initiative Führungsaufgabe besteht nicht darin, dass man immer wie- der neue Leute einstellt, sondern sie besteht darin, dass man die vorhandenen Bestände dort einsetzt, wo man sie braucht bzw. wo sie dringend notwendig sind. Es geht nicht an, Stellen zu erhalten, nur weil sie vor Jahren geschaffen worden sind. Das Gesetz, das wir jetzt zu beraten haben, wird also nicht eine Änderung in der Personalpolitik mit sich bringen. Es ist aber notwendig, dass wir nun einmal Ordnung in dieses System der Personalplafonierung hineinbringen. Und das, was Herr Renschier gesagt hat, dass das rechtlich nicht zulässig sei, ist dummes Zeug. Es liegt liegt im Rahmen unserer Oberaufsicht, im Rahmen des Budgetrechts des Parlaments, festzulegen, wieviel Personal die Bundesver- waltung haben darf. Ich möchte Sie im Namen der freisinnig-demokratischen Fraktion bitten, einzutreten und den Anträgen der Geschäftsprüfungskommission - die übrigens ohne Schwierigkeiten zustande gekommen sind, nachdem wir bei den Durchschnittsbeständen nachgegeben haben, das darf ich den Herren, die Bedenken haben, auch zu Gemute füh- ren - zuzustimmen. Präsident: Es folgen nun die Antragsteller. Herr Carobbio hat seinen Antrag bereits begründet. M. Jelminl: Je vous propose de renvoyer cet objet à la Commission de gestion. C'est elle qui assume, en effet, la responsabilité de nous avoir transmis un rapport dont les conclusions sont, à mon avis, politiquement erronées et juridiquement boiteuses. J'aurais préféré un «enterrement» définitif à un renvoi. Le Parlement aurait été dispensé ainsi d'un pensum inutile qui risque de revenir chaque année et de déclencher d'interminables débats au sein des commis- sions de gestion et des finances, ainsi qu'en séance plé- nièré. Le Parlement gaspille ainsi un temps précieux qu'il pourrait employer utilement pour résoudre des problèmes vraiment importants sur le plan législatif et en matière de haute sur- veillance, autrement dit pour se consacrer à sa tâche priori- taire. La tentation d'empiéter sur le domaine réservé aux autres pouvoirs n'est pas toujours facile à combattre, surtout lorsqu'il y va d'objets simples ou de problèmes qui sem- blent faciles à résoudre, surtout si l'on pense être seuls à même de pouvoir le faire. On court ainsi le risque d'enlever à d'autres des responsabilités qui leur incombent. Le Conseil fédéral a donc parfaitement raison quand il affirme que le projet élaboré par la Commission de gestion «empêche de distinguer le domaine d'activité du Législatif et celui de l'Exécutif, et provoque un enchevêtrement des attributions. Il met somme toute en question la responsabi- lité qui, selon l'article 102, chiffre 5 de la constitution, incombe au Conseil fédéral, pour l'exécution des lois de la Confédération, alors que la responsabilité d'octroyer ou de refuser les postes demandés serait dévolue aux Chambres fédérales, en partie du moins». Je ne veux pas affirmer de manière absolue que le plafonne- ment des effectifs du personnel ait été complètement inu- tile. Mais le gouvernement nous invite à méditer. Il recon- naît que le plafonnement appliqué sur la base de la loi de 1974 s'est révélé efficace jusqu'à un certain point et a géné- ralement répondu à son attente; mais le Conseil fédéral admet aussi qu'après l'échéance de la validité de cette dis- position légale le plafonnement du personnel a été main- tenu par sa propre détermination de respecter la volonté du Parlement. Il s'est rendu compte lui-même qu'il était oppor- tun d'empêcher une augmentation inutile de l'effectif du personnel. D'ailleurs, même en l'absence d'un acte législatif spécifique, le Conseil fédéral n'est pas complètement libre d'agir dans ce domaine. En effet, comme par le passé, la compétence de l'Assemblée fédérale sera sauvegardée car celle-ci continuera de se prononcer par le biais de ses déci- sions budgétaires qui concernent aussi l'effectif total du personnel engagé, mais sans empiéter sur les compé- tences qui sont réservées au pouvoir exécutif par la consti- tution. Un système de plafonnement doit être simple et souple; il doit tenir compte de la diversité des différentes branches de l'administration et des entreprises dit le Conseil fédéral. Il faut reconnaître, en effet, que c'est une absurdité que de mettre sur le même pied l'administration de la Confédéra- tion et ces services. Au sein des entreprises, par exemple, l'effectif du personnel doit être fixé en fonction de la marche des affaires. Le principe de base étant celui de la rentabilité, toute l'organisation, y compris celle du person- nel, doit être déterminée d'après la demande, c'est-à-dire en fonction des exigences de la clientèle dont il est parfois nécessaire de stimuler les besoins, compte tenu des lois du marché et des intérêts de l'entreprise. Un des buts recherchés par la proposition qui nous est pré- sentée par la Commission de gestion est d'améliorer le ren- dement de l'administration. Or ce but ne pourra en tout cas pas être atteint à longue échéance par des mesures de caractère quantitatif et linéaire. La solution proposée par la Commission de gestion constitue une contrainte inutile et erronée. En effet, il n'est pas sage d'introduire une mesure restrictive sans une analyse rationnelle et équilibrée. Cette mesure risque d'avoir des répercussions négatives au niveau de l'efficience de l'administration. On peut faire de beaux discours, adresser des appels et faire des recommandations au personnel. Quoi qu'il en soit, des mesures irrationnelles, ne tenant pas compte de la réa- lité ni des exigences de la pratique, ne peuvent pas conduire à des résultats positifs. On introduit, au contraire, un système de marchandage de places et de fonctionnaires qui, d'une part, ne tient pas compte de la nécessité de res- pecter la personnalité et la dignité du fonctionnaire et, d'autre part, risque d'entraîner une exécution déficiente du travail administratif. La proposition de la Commission de gestion vise encore un autre but: la réduction des activités de l'Etat. La réponse minimale que le Conseil fédéral pourrait donner à ce propos consisterait à souligner, comme il l'a fait, que les tâches prévues dans la loi doivent être accomplies. Or, c'est bien le Parlement qui adopte les lois avec le consentement tacite ou explicite du peuple. C'est donc le Parlement qui fixe en dernière analyse l'activité de l'Etat, même du point de vue de son étendue globale. Le gouvernement a le devoir d'y pourvoir correctement, ponctuellement, rationnellement. Pour ce faire, il a besoin de moyens matériels et d'un per- sonnel suffisant en nombre et quant à sa formation. Avec beaucoup de courtoisie, le Conseil fédéral, exposé qu'il est très problématique de vouloir limiter l'activité de l'Etat en réduisant l'effectif du personnel. Quant à moi, j'affirme que c'est absurde, qu'on ne fait que tromper les citoyens et l'opinion publique. La Commission de gestion a sans doute raison lorsqu'elle affirme qu'il faut éviter de faire des lois inutiles. Saisissant cette occasion, je voudrais, justement, l'inviter à suivre sa propre recommandation et à s'interroger quant au point de savoir si, en l'occurrence, une loi est vraiment nécessaire. Il s'agit, au fond, de consolider, sous une forme appropriée, un instrument de direction qui donne au gouvernement des indications mais ne préjuge pas ses possibilités de manœu- vre. Ceci peut être réalisé, sur le plan administratif, en exer- çant les pouvoirs qui sont déjà définis dans le droit en vigueur. Il faut enfin éviter de créer, on pourrait même dire d'entretenir, une atmosphère de méfiance vis-à-vis du gou- vernement et de l'administration en général. La Commission de gestion ne se rend peut-être pas compte que, liant les mains du Conseil fédéral, elle lie en fait aussi le Parlement; elle introduit pour lui également une contrainte qui prend la forme d'un automatisme limitant sa liberté de mouvement, voire de décision. Je suis convaincu que la Commission de gestion, ayant lon- guement débattu ce projet, s'est laissé entraîner par une vision trop unilatérale des choses. Elle pourra donc prêter attention aux critiques formulées par le Conseil fédéral dans son avis, ainsi qu'à celles que suscitera ce débat et

Initiative parlementaire 1692 N 13 décembre 1983 devra formuler une proposition plus simple et plus raison- nable, qui fasse la distinction entre l'administration et les exploitations et tiennent compte des intérêts véritables de l'une et des autres. Elle pourrait aussi renoncer à nous pro- poser une loi inutile, peu digne d'un corpus iuris qui se res- pecte. Pour le bon renom de notre Parlement et de notre adminis- tration, je vous invite à soutenir la proposition de renvoi que je vous ai soumise. Hubacher: Ich möchte eigentlich in der gleichen Richtung wie mein Vorredner argumentieren. Allerdings bin ich der Meinung, dass der Bericht an den Bundesrat zurückge- schickt werden sollte. Ich will versuchen, das zu begrün- den. Herr Schalcher hat - wenn ich ihn richtig verstanden habe - erklärt, dass sich diese Stellenplafonierung, d. h. dieser Personalstopp, bewährt habe und jetzt eigentlich eine Dau- ereinrichtung werden müsse. Herr Roth hat sehr vorsichtig angetönt, man müsse versuchen, über die Personalausga- ben die SBB in die schwarzen Zahlen zurückzubringen und die PTT bei den schwarzen Zahlen zu behalten. Ich glaube, das ist eben schon ein Missverständnis: Wenn wir hier seit 20 Jahren eine verkehrte Verkehrspolitik betreiben, Milliar- den fast nur in die Strassen investieren und die Bahn vom Start weg benachteiligen, dann kann man diesen öffentli- chen Verkehr nicht plötzlich mit Personalausgaben ins Gleichgewicht bringen wollen. Mit unserer Verkehrspolitik haben wir der Bahn weitgehend den Boden unter den Schienen weggenommen, und jetzt soll sie schauen, wie sie sich gegen diese aufgepäppelte Konkurrenz durchsetzen kann. Mit einem Personalstopp ist dieses Problem kaum zu lösen. Bei Herrn Fischer bin ich - ehrlich gesagt - nicht nachge- kommen. Einerseits hat er deutlich erklärt, eigentlich sei das keine Änderung des bisherigen Systems; aber er hat dann gerade angeschlossen, es müsse jetzt endlich Ord- nung in das System gebracht werden - also keine Ände- rung, aber Ordnung. Der Bundesrat soll sich jetzt äussern, ob bis jetzt eine Sauordnung geherrscht hat. Wer etwas anderes sagt, der redet in den Augen von Otto Fischer sowieso dummes Zeug; Herr Renschier war natürlich salopp, und Herr Fischer war die personifizierte Präzision. Warum möchten wir vom Bundesrat noch etwas mehr erfahren? Ich halte den Bericht des Bundesrates für ein etwas merkwürdiges Dokument. Verschiedene Autoren scheinen daran gearbeitet zu haben; jedenfalls ist da nicht nur ein^Schriftsteller am Werk gewesen. Man merkt, dass hier einige Hindernisse zu überwinden waren. Ich lese auf Seite 4: «Der Bericht geht davon aus, dass die Stellenplafo- nierung weitergeführt werden kann, wobei ein Abbau beste- hender Aufgaben als unumgänglich erachtet wird.» Wir möchten wissen, was wir da einkaufen. Der Bundesrat soll uns sagen, was er hier für Gefahren erblickt und welche Aufgaben - vielleicht im Dialog mit der Geschäftsprüfungs- kommission - hier offensichtlich langsam abgebaut werden sollten. Es wird dann darauf hingewiesen, dass die Philosophie die- ses Berichtes der GPK auch darin gipfle, die Privatisierung staatlicher Tätigkeiten sei in dieser ganzen Strategie einge- schlossen (ich lese hier im Bericht des Bundesrates). Wir haben über die Motion Hunziker noch nicht entschieden. Wir wehren uns gegen eine kalte Privatisierung unter dem Titel der Stellenplafonierung. Wir möchten mehr wissen! Was heisst das? Der Bundesrat macht darauf aufmerksam, dass es im Bereich Forschung, wissenschaftliche Dienstlei- stungen, Hochschulen usw. mit der Stellenplafonierung sehr gefährlich werden kann, weil immerhin der Anschluss an die internationale Entwicklung nicht verpasst werden darf; d. h. wir können hier schon etwas haushälterischer umgehen oder sogar übertrieben sparen, aber wir laufen dann Gefahr, dass wir einen teuren Preis bezahlen. Wir haben beim ersten Impulsprogramm im Schnellzugtempo mit Sonderkrediten Software-Ingenieure ausbilden müssen, weil das versäumt worden ist. Bundespräsident Honegger hat an den letzten Bundesratsparteiengesprächen erklärt, in der Schweiz würden Ingenieure und Elektroniker fehlen, weil wir hier in der Ausbildung offensichtlich nicht à jour sind. Wir haben etwas Bedenken, dass man solche von der Landesregierung gemachten Feststellungen einfach zur Kenntnis nimmt, tut, als ob das keinen Kurswert hätte und dann gleichwohl glaubt, wir könnten so elegant, weil das im Moment sehr populär ist, unter dem Titel Stellenplafonie- rung all diese Aktivitäten und diese Befürchtungen bestäti- gen. Aber im Bericht der GPK steht es noch deutlicher. Dort heisst es, es sei geradezu erwünscht, Dienstleistun- gen abzubauen; Verzögerungen und Einschränkungen der Dienstleistungen seien geradezu erwünscht, wo sie zum Abbau des Perfektionismus oder zweit- oder drittrangiger Aufgaben führen. In meiner jetzt doch recht langen parlamentarischen Tätig- keit ist es das erste Mal, dass ich lese, es sei erwünscht, im Schweizerland vom bisherigen Qualitätsprinzip abzugehen, und dass man schwarz auf weiss coram publico erklärt, der Abbau von Dienstleistungen und ewas weniger Perfektio- nismus - man kann auch sagen, etwas weniger Leistungsfä- higkeit - seien geradezu ein Gebot der Dringlichkeit. Unse- ren Kindern wird schon in der Schule gelehrt, dass man in diesem Lande ohne Rohstoffe nur mit Arbeitskraft und Bil- dung, Ausbildung und Leistung Qualität erbringen könne und nun lesen wir in einem offiziellen Dokument, dass das nicht mehr erwünscht sei. Weiter heisst es im Bericht, natürlich habe diese Politik der Stellenplafonierung zur Folge, dass eine Überalterung im Personalbestand eintre- ten und die Nachwuchsbasis schmäler werde. Wenn das die Philosophie der Gesamtwirtschaft sein soll, wenn der Bund, wenn wir und die Regierung mit dieser Erkenntnis vorange- hen, dann frage ich Sie, wo unsere junge Generation eigent- lich noch Arbeit finden soll! Die Arbeitszeitverkürzung leh- nen Sie ab; da fallen Sie ja in politische Ohnmacht. Die Stellenplafonierung wird zum politischen Lösungsmittel erklärt, und bekanntlich hat der Bund ja Schrittmacherfunk- tionen. Wenn also die ganze Wirtschaft nach dieser Philoso- phie und dieser Strategie Personalpolitik betreibt, werden wir garantiert Mühe haben, die jungen Menschen noch beschäftigen zu können. Aber es heisst dann weiter: «Schwer abzuschätzen sind die langfristigen Folgen der Plafonierung, vor allem auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung.» Man nimmt also das Risiko in Kauf - der Bundesrat hat es etwas freundli- cher, die GPK schon etwas deutlicher angetönt -, allenfalls bei der Forschung abgehängt zu werden. Wichtig ist, dass man jetzt mit dem Rotstift ein Streichkonzert durchführen und sich dem Volk gegenüber brüsten kann: wir haben gespart - ohne zu sagen, was das in Zukunft für eine Rech- nung abgeben könnte. Ich würde Herrn Fischer bitten, vielleicht die Ungleichheit dieser sogenannten Sparbemühungen doch in Erwägung zu ziehen, wenn wir zum Beispiel beim Umweltschutzamt des Bundes, Abteilung Trinkwasser, für die ganze Schweiz anderthalb Stellen eingesetzt haben; in einem Bereich - ich habe es hier schon einmal gesagt -, von dem der Direktor erklärt, die Tendenz gehe in Richtung einer Verschlechte- rung des Trinkwassers. Wir sind also auch auf diesem Gebiet gefährdet, und da sind anderthalb Männlein beschäftigt! Aber wenn dann im Institut für Reaktorforschung in Würen- lingen und im Schweizerischen Institut für Nuklearfor- schung in Villigen rund 1000 Leute in der Forschung tätig sind, weil wir hier vom Bund aus privatwirtschaftliche Dienstleistungen bezahlen - da ja bekanntlich das Reaktor- institut von der Privatwirtschaft gegründet und dann dem Bund angehängt worden ist - und eine Forschung ohne industrielle Basis führen, hat noch kein Mensch gesagt, man solle hier sparen. Hingegen nimmt man nicht zur Kenntnis, dass unsere Uhrenindustrie ihr Elektronikzentrum in Marin wahrscheinlich nicht wird halten können, weil dort das Geld fehlt und man wieder sparen will. Diese Art von schematischer Personalpolitik führt auf die Dauer zu einer Erstarrung, Zementierung und Strukturerhaltung der bishe-

  1. Dezember 1982 N 1693 Parlamentarische Initiative rigen Ämter. Man hat dann allenfalls für die Zukunftsaufga- ben vor lauter Sparen die Zukunft eben auch etwas ver- passt. Darüber möchten wir vom Bundesrat doch etwas mehr Auskünfte, was diese Befürchtungen für uns bedeu- ten, bevor wir da aus parlamentarischer Sucht, dem Volk ein X für ein U vorzumachen, einen ungedeckten Wechsel unterschreiben sollen. Zum Schluss: Wir sind nicht zufrieden, einem Bericht zustimmen zu sollen, bei dem man der Öffentlichkeit erklärt: Abbau der Dienstleistungen ist erwünscht, mit der Ausrede, das sei nur dieser verdammte helvetische Perfek- tionismus. Mit diesem Perfektionismus sind wir bis jetzt nicht schlecht gefahren, und wir verlangen ihn von jedem Schüler. Die Leistungsanforderungen werden härter und nicht geringer. Wir haben bis jetzt eine gut funktionierende Verwaltung gehabt, auf die die meisten ausländischen Staa- ten heidisch gewesen sind; wir haben eine PTT, auf die wir alle stolz sind, und eine Eisenbahn, die wir zwar miserabel behandeln, aber auf die auch noch andere Staaten eifer- süchtig sein können, und wir haben eine Zollverwaltung, die integer ist, obschon wir hier schon Einbrüche haben, indem fast zwei Drittel unserer Grenzen nur noch auf dem Papier bewacht werden. Wenn Sie den Oberzolldirektor fragen, haben wir bereits bedenklich viele sogenannte «grüne» Grenzen, weil wir vor lauter Sparen hier offenbar nicht mehr soviel Kontrolle wünschen. Aus diesen Gründen möchten wir etwas mehr konkrete Angaben, eine Konkretisierung des Berichtes des Bundes- rates, was er im einleitenden Teil unter diesen Befürchtun- gen versteht. Wir möchten nicht gegen das Sparen sein dort, wo es sinnvoll ist, aber wir sind nicht für einen Perso- nalstopp dort, wo er zum Unsinn wird. Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu Schluss der Sitzung um 20.10 Uhr La séance est levée à 20 h 10 214-N

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Parlamentarische Initiative Stellenplafonierung. Bundesgesetz Initiative parlementaire Plafonnement des effectifs du personnel. Loi In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 09 Séance Seduta Geschäftsnummer 81.223 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 13.12.1982 - 15:30 Date Data Seite 1687-1693 Page Pagina Ref. No 20 011 015 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Mots-clés

staffing capseparation of powersbudget controladministrative efficiencypublic serviceparliamentary initiativefederal administration