Framework credit for mountain cattle holders increased to CHF 350 million

20011011Jurisprudence administrative des autorités fédérales (JAAC)13 déc. 1982Granted

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Résumé

The National Council debated the framework credit for contributions to mountain cattle holders for 1983/84. The Federal Council proposed CHF 320 million, while the commission proposed CHF 350 million to offset inflation and narrow the income gap between mountain and valley farmers. After debate, the Council approved the commission proposal by 108 votes to 20 and adopted the bill as a whole unanimously, sending it to the Council of States.

Regest

Credit framework for mountain cattle holders for 1983/84; the legislature may, within the bounds of budgetary discretion, set the maximum amount of financial means available for direct payments. Where inflation has significantly eroded the real value of unchanged contributions, and where the income gap between mountain and lowland agriculture remains substantial, a higher framework credit may be justified as a compromise between agricultural support needs and federal fiscal constraints.

Texte intégral

  1. Dezember 1982 N1671Viehhalter im Berggebiet. Rahmenkredit tivmassnahmen betreffend, vorzeitig in Kraft gesetzt wer- den kann? Bundespräsident Honegger: Die vorzeitige Inkraftsetzung der Insolvenzentschädigung ist möglich, weil sich hier nicht allzu grosse politische und administrative Probleme stellen. Anders ist es jedoch mit den Präventivmassnahmen. Hier gingen bei den Beratungen die Meinungen über das Aus- mass der zu treffenden Regelungen weit auseinander. Das Vernehmlassungsverfahren für die Gesamtverordnung, auf das bei der parlamentarischen Beratung der grossie Wert gelegt worden ist und das vier Monate dauern soll, ist gerade in diesem Bereiche sehr wichtig. Für die Vorberei- tung der Neuordnung bedarf es zudem noch grosser Vorar- beiten. Zurzeit ist im übrigen eine Pilotstudie im Rahmen einer Arbeitsgruppe des Koordinationsorganes BIGA- Uhrenkantone-Uhrenstädte im Gang, die sich namentlich mit den berufsorientierten Massnahmen befasst. Es ist somit leider - ich bedaure das auch - nicht möglich, die Präventivmassnahmen vorzeitig in Kraft zu setzen. In der Zwischenzeit können allerdings die Arbeitslosen bei Umschulungen bereits Taggelder beziehen. Frage 22: Widmer. Drittes Radioprogramm Troisième programme radiophonlque Auf wann sind die Konzessionserteilungen für die privaten Lokalradiostationen zu erwarten? Wann nimmt das dritte Programm der SRG seine Tätigkeit auf? Wird der Bundesrat dafür sorgen, dass das dritte Programm der SRG nicht vor den privaten Stationen zu wirken beginnt? Bundesrat Schlumpf: Zur Frage von Nationalrat Widmer: Die Gesuche für lokale Rundfunkversuche wurden am 19. November 1982 im «Bundesblatt» veröffentlicht, und gleichzeitig wurde das nach der RVO vorgeschriebene Anhörungsverfahren eingeleitet. Nach Abschluss dieses Vernehmlassungsverfahrens werden wir in unserem Depar- tement die Anträge zuhanden des Bundesrates vorbereiten. Der genaue Zeitpunkt, wann der Bundesrat diese Anträge behandeln kann - dazwischen wird sich die Mediendelega- tion des Bundesrates noch damit zu befassen haben -, kann heute noch nicht genannt werden. Für die Durchführung eines dritten Radioprogrammes in der deutschsprachigen Schweiz haben sich mehrere Gesuch- steller beworben. Das jüngste Gesuch stammt von der SRG, das Sie in Ihrer Frage erwähnen. Dieses Verfahren ist im Gang. Bei der Einführung eines dritten Radioprogramms im Gebiet der DRS werden wir unter anderem darauf ach- ten, dass bei Sendebeginn eine möglichst breite Abdek- kung des ganzen Sendegebietes erreicht wird, damit das bestehende Kommunikationsgefälle zwischen dicht besie- delten und dünn besiedelten Gebieten nicht noch verstärkt wird, ein Problem, auf das wir insbesondere im Zusammen- hang mit der Einführung des dritten Programmes in der Romandie aufmerksam gemacht wurden, wo beim Start im Februar dieses Jahres noch breite Gebiete nicht versorgt werden konnten. Heute wäre das auch im Gebiete der DRS noch der Fall. Erst im Laufe des nächsten Jahres wird man durch einen Ausbau der Anlagen der PTT einen Versor- gungsgrad erreichen können, der dann einen Start mit einem dritten Programm, wenn überhaupt, erlaubt. Das Departement und der Bundesrat behandeln diese bei- den Geschäfte beförderlich; die Verfahren laufen unabhän- gig voneinander. Es kann heute noch nicht gesagt werden, ob die notwendigen Entscheidungsgrundlagen für beide Verfahren ungefähr im gleichen Zeitraum vorliegen werden. Sobald die Entscheidungsgrundlagen einmal vorhanden sind, wird der Bundesrat auch die Entscheide sowohl in bezug auf lokale Rundfunkversuche als auch zur Frage eines dritten Radioprogrammes im Gebiete DRS fällen. #ST# 82.061 Viehhalter im Berggebiet. Rahmenkredit Détenteurs de bétail de la région de montagne. Crédit de programme Botschaft und Beschlussentwurf vom 20. Oktober 1982 (BBI III, 313) Message et projet d'arrêté du 20 octobre 1982 (FF III, 288) Beschluss des Ständerates vom 7. Dezember 1982 Décision du Conseil des Etats du 7 décembre 1982 Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Hari, Berichterstatter: Am 8. Oktober dieses Jahres wurde durch unseren Rat das Gesetz über die Kostenbeiträge an Rindviehhalter im Berggebiet geändert und die Kompetenz zur Festsetzung der Beiträge an den Bundesrat übertragen. Die beiden Räte haben nun für jeweils zwei Jahre den Rahmenkredit festzusetzen. Trotz grosser Anstrengungen der betroffenen Bauern im Berg- und voralpinen Hügelge- biet, wie auch durch verschiedene Massnahmen des Bun- des, konnte der Einkommensrückstand, der heute etwa einen Drittel auf den Paritätslohnanspruch ausmacht, nicht aufgeholt werden. Seit 1974 wurden die Kostenbeiträge nicht mehr angepasst. Die Teuerung seither beträgt rund 40 Prozent. Im Vernehm- lassungsverfahren forderten verschiedene Kantone und Organisationen - so unter anderem auch der Schweizeri- sche Bauernverband - eine Erhöhung um 50 Prozent. Der Bundesrat schlägt in der Botschaft eine Erhöhung von 30 Prozent vor. Unsere Kommission dagegen schlägt vor, die Kostenbeiträge um 40 Prozent zu erhöhen, d. h. den Rah- menkredit für die Jahre 1983/84 auf 350 Millionen Franken festzusetzen. Dieser Beschluss wurde in der Kommission mit 10 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen gefasst. Ich ersuche Sie namens der Kommission, diesem ausgewo- genen Antrag zuzustimmen. M. Martin, rapporteur: La loi fédérale instituant une contri- bution aux frais des détenteurs de bétail de la région de montagne et de la région préalpine des collines a été modi- fiée par nos conseils en date du 8 octobre 1982. Aux termes de l'article 1 bis (nouveau) de cette loi, c'est l'Assem- blée fédérale qui fixe le montant maximum des moyens financiers mis à disposition du Conseil fédéral et cela tous les deux ans. Pour la première fois, ce montant doit être déterminé pour les années 1983 et 1984. Le Conseil fédéral a démontré, depuis 1978 notamment, une volonté évidente d'améliorer le revenu global des pay- sans de montagne. Malgré les efforts consentis, on constate à ce jour un important retard, de l'ordre de 35 à 40 pour cent, sur le salaire paritaire. Par leur travail en général, les agriculteurs des régions de montagne fournissent des prestations dont bénéficie direc- tement l'ensemble du pays. Il est dès lors logique qu'une contribution équitable leur soit versée en contrepartie. L'élevage et la livraison de lait sont leurs seules possibilités de culture, toute diversification rationnelle étant impensable en raison des conditions topographiques et climatiques. Le contingentement laitier les a donc touchés de plein fouet et dans une mesure plus importante que leurs collègues de la plaine. La recherche d'un travail complémentaire pour l'hiver, dans le secteur tertiaire essentiellement, n'est pas possible pour tous. Le tourisme n'a pas étendu ses ramifications dans toutes les vallées; en outre, le chômage actuel restreint sin- gulièrement les offres d'emplois.

Détenteurs de bétail de la région de montagne1672 N13 décembre 1983 Le Conseil fédéral propose dans son message une aug- mentation linéaire de 30 pour cent. La commission, elle, propose une augmentation de 40 pour cent, après avoir repoussé un amendement qui demandait de la porter à 50 pour cent. La décision finale a été prise par 10 voix, sans opposition, et 3 abstentions. Un sondage effectué auprès des cantons et des organisa- tions paysannes a permis de constater une volonté mar- quée d'augmenter les contributions de 50 pour cent. L'Union suisse des paysans et le Groupement suisse pour la population de montagne se sont prononcés dans le même sens. Comme syndic d'une commune de montagne classée en zone III, qui a vu l'effectif de ses agriculteurs passer de 30 à 5 depuis 1940, je puis vous assurer que la proposition de la commission est loin d'être un cadeau luxueux; la contribu- tion de 40 pour cent n'est que juste, voire un minimum. La communauté suisse a besoin de ses paysans de montagne. Elle doit encourager par tous les moyens possibles ceux qui ont décidé de continuer ce métier, cette vocation. Dès lors, je vous demande de bien vouloir suivre non pas le Conseil fédéral, mais votre commission. Schnider-Luzern: Der Bundesrat ist seit der Revision des Gesetzes über die Kostenbeiträge an Viehhalter im Bergge- biet für die Festsetzung der Ansätze selbst zuständig. Das Parlament kann lediglich bei den zu sprechenden Rahmen- krediten dem Bundesrat indirekt die Mittel für die vom Par- lament verlangten Beiträge zur Verfügung stellen. Bei der Gesetzesänderung ging der Wunsch eindeutig dahin, durch eine Erhöhung mindestens die bisherige Teue- rung ausgleichen zu können. Die CVP-Fraktion hat deshalb beschlossen - in Übereinstimmung mit den Kommissionen -, den Rahmenkredit auf 350 Millionen Franken festzuset- zen, um eine Erhöhung der Beiträge um 40 Prozent zu errei- chen. Es ist unbestritten, dass in den kommenden Jahren die Erhaltung der Berglandwirtschaft an Bedeutung noch gewinnen wird, dass.aber gegen die drohende Abwande- rung einiges wird unternommen werden müssen. Direktzah- lungen haben erfreulicherweise das Einkommen des Berg- bauern um einiges verbessert. Trotzdem ist die Einkom- mensdifferenz zwischen Tal- und Bergbauern immer noch zu gross, was selbst Herr Bundespräsident Honegger letzte Woche im Ständerat bestätigt hat. Alle landwirtschaftlichen Organisationen wünschen deshalb, zusammen mit dem Schweizerischen Bauernverband, eine Erhöhung der Kostenbeiträge um mindestens 40 Prozent, nicht nur, weil das eine bestens bewährte Massnahme ist, sondern um das bergbäuerliche Einkommen zu verbessern, bevor es zu spät ist. Wer die positiven Äusserungen zur Erhöhung um 40 Prozent im Ständerat gehört hat - aus dem Rat ist nie- mand dagegen angetreten -, dürfte über das Abstimmung- sergebnis etwas enttäuscht gewesen sein. Es liegt im Interesse unserer Bevölkerung, vor allem der Erholungsuchenden aus den Städten, den Bergregionen zu helfen, damit auch Betriebe mit erschwerten Bewirtschaf- tungsbedingungen erhalten bleiben können. Als Bergbauer bitte ich Sie, unseren Berufsstand zu unterstützen und der Erhöhung um 40 Prozent zuzustimmen. Mme Vannay: Lors de la session d'été 1982, notre conseil avait accepté une modification de la loi fédérale instituant une contribution aux frais des détenteurs de bétail de la région de montagne et de la région préalpine des collines. En fait, il s'agissait 1. de donner au Conseil fédéral la compétence d'adapter le montant des subsides à verser par unité de gros bétail; 2. d'assurer le financement en premier lieu à l'aide des sup- pléments de prix perçus sur les denrées fourragères impor- tées et non plus prioritairement par la caisse générale de la Confédération; 3. de donner au Parlement la compétence d'accorder tous les deux ans les moyens financiers nécessaires à la couver- ture des dépenses de cette contribution. C'est donc en vertu de ces trois nouvelles dispositions que nous sommes aujourd'hui amenés à voter un arrêté simple pour fixer le montant maximum du crédit destiné aux contri- butions aux frais des détenteurs de bétail de la région de montagne et cela pour deux ans. En juin déjà, le groupe socialiste avait rappelé qu'il était convaincu de la nécessité d'améliorer l'aide directe aux paysans de la montagne compte tenu surtout des dispari- tés existant entre les revenus des paysans de la plaine et ceux des paysans de montagne, et compte tenu aussi de l'écart toujours -très grand qui existe entre le revenu des paysans de montagne et le salaire paritaire. Certes, il existe déjà plusieurs trains de mesures de soutien à l'agriculture de montagne. Que ce soit par le biais des contributions à l'exploitation agricole du sol, que ce soit par des contributions aux détenteurs de vaches dont le lait n'est pas commercialisé, ou que ce soit par les contribu- tions pour l'écoulement du bétail, les revenus ont été améliorés, mais ils sont encore bas et bien loin du revenu paritaire. Ainsi, pour un salaire paritaire en zone de mon- tagne fixé à 113 francs, le salaire paysan est de 75 francs en zone I, de 60 francs en zone II et de 57 francs en zone III. Il n'est peut-être pas vain non plus de rappeler que d'autres mesures pourraient aussi permettre d'atteindre le but visé et d'augmenter le revenu. Pensons à l'introduction des prix différenciés: ce système permettrait de mieux rétribuer le petit agriculteur en lui payant ses produits à un tarif préfé- rentiel. Cela reviendrait à pratiquer, au niveau de la vente des produits de la ferme, la même politique qu'au niveau de l'achat des matières premières: en opérant des rabais sur la quantité, on diminue les frais d'exploitation; en opérant des augmentations de prix sur les petites quantités produites, on paie mieux le travail fourni. Pensons aussi aux mesures préconisées par l'initiative populaire contre les importations excessives de denrées fourragères et les fabriques d'animaux, ainsi que pour l'utili- sation maximale de notre sol. Je ne veux pas rouvrir ici le débat sur cette initiative, dont on sait le cheminement plus que difficile, mais je voudrais dire que si l'on en réalisait les exigences, les petites et moyennes entreprises seraient revalorisées et, avec elles, le revenu du travail de ces caté- gories d'agriculteurs. Pensons également aux méfaits de certaines mesures prises dans la politique structurelle, d'orientation des pro- ductions ou des prix agricoles. Ainsi le contingentement lai- tier, tel que pratiqué aujourd'hui, est néfaste pour les petites exploitations de montagne surtout, car l'on ne peut pas y produire autre chose que du lait et de la viande. Ainsi encore, l'absence d'un droit foncier garantissant la terre à ceux qui la travaillent et empêchant la spéculation sur le ter- rain ainsi que le fermage abusif, est défavorable auxdites exploitations. Malgré des dispositions nouvelles que l'on devrait prendre, et les dispositions existantes que l'on devrait modifier, il n'en reste pas moins vrai que l'arrêté d'aujourd'hui est d'une grande importance pour les futurs bénéficiaires. Depuis 1974, le montant de la contribution aux frais des détenteurs de bétail n'a été ni revu ni indexé. Il est donc bien nécessaire d'opérer maintenant un réajustement et cela d'autant plus que l'indice suisse des prix à la consom- mation a augmenté, lui, de près de 40 pour cent pendant ce même laps de temps. Le Conseil fédéral ne propose cependant pas de compen- ser intégralement la diminution du pouvoir d'achat de ces contributions. Il se contente de suggérer une augmentation linéaire de 30 pour cent, ce que n'a pas pu accepter la com- mission. Cette dernière, pour sa part, pense qu'il faut com- penser intégralement les effets de l'augmentation du coût de la vie et porter à 350 millions de francs, pour deux ans, le montant maximum mis à disposition, soit une adaptation de 43 pour cent. De cette façon, l'amélioration par jour du pro- duit du travail serait plus sensible et cela, dans des exploi- tations ayant un nombre d'animaux suffisant pour toucher

  1. Dezember 1982 1673Viehhalter im Berggebiet. Rahmenkredit le maximum de contributions, soit 15 unités de gros bétail. Ce passage de 320 à 350 millions de francs en deux ans, proposé par la commission, bien que nécessaire et justifié, n'est pas très bien ressenti par un certain nombre de nos collègues, je le sais, et par des membres de mon groupe, en particulier, qui n'oublient pas que pour les assurances sociales et l'assurance-maladie notamment, il n'y a pas d'argent, que pour compenser annuellement le renchérisse- ment des rentes AVS et Al, il n'y a pas d'argent et que pour diminuer même partiellement la durée du travail des fonc- tionnaires des exploitations, il n'y a pas d'argent. Alors, Mesdames et Messieurs, vous qui êtes prêts à consentir de nouvelles dépenses, il vous faudra bien aussi être prêts à assumer les nouvelles recettes proposées. Mais surtout à vous, Mesdames et Messieurs, qui n'êtes pas tout à fait prêts à de nouvelles dépenses aujourd'hui, ou pour qui l'orthodoxie budgétaire est un dogme, j'aime- rais dire .ce qui suit: ces nouvelles dépenses ne seront pas financées par la caisse fédérale; elles le seront par le fonds alimenté par les suppléments de prix sur les fourrages importés. Il n'en coûtera donc rien à la caisse fédérale qui, de plus, sera déchargée de ces frais à partir de l'année pro- chaine. En 1981, le caisse fédérale a payé 122,3 millions de francs au titre des contributions aux détenteurs de bétail. En 1982, le budget a prévu 125,5 millions à payer par la caisse fédé- rale. En 1983, 1984 et 1985, selon la proposition de la com- mission et la planification financière, 150 millions seront nécessaires, à prélever non pas dans la caisse fédérale, mais dans le fonds des suppléments de prix sur les den- rées fourragères. C'est seulement à partir de 1986 que la caisse fédérale devra probablement intervenir si le fonds ne suffit plus. Dans ces conditions, personne ne peut combattre aujourd'hui la proposition de la commission en invoquant la misère de la caisse fédérale et les difficultés financières de notre Etat fédéral. Cette caisse, je le répète, n'aura pas un centime à payer, et elle sera soulagée de 125 millions et plus. C'est pourquoi je vous invite à accepter la proposition de la commission et vous demande d'accorder, pour deux ans, un crédit de 350 millions de francs pour financer les contri- butions aux détenteurs de bétail dans les régions de mon- tagne et de collines. Bühler-Tschappina: Namens der SVP-Fraktion bitte ich Sie, auf den Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet und in der vor- alpinen Hügelzone für die Jahre 1983/84 einzutreten und dem Kommissionsantrag zuzustimmen. Seit 1974 sind die Kostenbeiträge unverändert geblieben; es wurde also die Teuerung während acht Jahren nicht mehr ausgeglichen. Andererseits wollen wir dankbar anerkennen - und ich betone ausdrücklich: dankbar anerkennen -, dass durch die Einführung der Bewirtschaftungsbeiträge und andere Verbesserungen die Aufwendungen des Bundes zugunsten der Berglandwirtschaft beträchtlich zugenommen haben. Durch die Einführung dieser neuen Massnahmen ist es gelungen, das bergbäuerliche Einkommen einigermassen im Gleichschritt mit den übrigen Einkommen zu entwickeln, aber auf einer viel tieferen Ebene. Der Rückstand von 40 bis 50 Franken pro Tag, den die Bergbauern im Vergleich mit den Arbeitnehmern gemäss SUVA-Statistik aufweisen, konnte auch mit diesen neuen Massnahmen nicht verklei- nert werden. Er ist nach wie vor ungefähr gleich gross geblieben. Die einzig brauchbare Grundlage, um sich ein Bild über die notwendige Erhöhung dieser Kostenbeiträge zu machen, bildet doch der Vergleich zwischen den berg- bäuerlichen Einkommen und den Einkommen der übrigen Bevölkerung. Und da haben wir - trotz der beträchtlichen prozentualen Steigerung der Bundesleistungen - eben nach wie vor ziemlich genau den gleichen Rückstand, und zwar vor allem darum, weil die Preise unserer Produkte eben viel weniger stark angestiegen sind als die Löhne bei der übrigen Bevölkerung. Wir haben letzte Woche beim Voranschlag der SBB 9 Millio- nen zusätzlich zu den Anträgen des Bundesrates beschlos- sen, um in Schlieren Arbeitsplätze zu erhalten. Bei der heu- tigen Wirtschaftslage bin ich damit durchaus einverstanden. Es ist andererseits zu bedenken, dass etwa 1000 Bergbau- ern jährlich ihren Beruf aufgeben, und zwar fast aus- schliesslich aus finanziellen Überlegungen. Es dürfte kaum sinnvoll sein, Leute, die in ihrem Beruf genügend Beschäfti- gung hätten, mangels genügendem Einkommen zur Auf- gabe ihres Berufes zu veranlassen und damit den Arbeits- markt mit ihnen zusätzlich zu belasten. Der Alpenraum hat für unser Land einen sehr hohen Stellenwert, sei es für die Erholungsuchenden aus dem In- und Ausland, sei es für Sport, für Freizeitbeschäftigung usw. Der Alpenraum kann diese Aufgaben aber nur so lange erfüllen, als er bewohnt ist und auch von jemandem gepflegt wird. In diesem Zusammenhang verweise ich auf einen lesenswerten Artikel in der «Neuen Zürcher Zeitung» vom letzten Donnerstag, 9. Dezember 1982, worin mit Blick auf die notwendigsten Massnahmen folgendes ausgeführt wurde: «Vorrangig sind überzeugende und rasch wirksame Massnahmen zur Erhal- tung der Bergbauernbevölkerung, kann doch ohne deren Mitwirkung ein nicht bloss punktueller Landschaftsschutz im Alpenraum keinen Bestand haben.» Genau diese Überlegungen veranlassen denn auch ver- schiedene Kantone und Organisationen, im Vernehmlas- sungsverfahren eine Erhöhung um etwa 50 Prozent zu ver- langen. Der Bundesrat schlägt nun einen Kredit von 320 Mil- lionen vor, was eine Erhöhung von 30 Prozent beinhaltet. Er begründet diesen Schritt auch mit der leeren Bundeskasse. Es wäre natürlich nicht gerade sozial, wenn die schwächste Einkommensgruppe in diesem Staat derart grosse Opfer bringen sollte. Bisher waren wir die einzigen, die bei einem beträchtlichen Teil unseres Einkommens während Jahren auf den Teuerungsausgleich verzichtet haben. Und zwar nicht nur bei einem unbedeutenden Teil. Die 6000 Franken Kostenbeiträge in der Zone 3 machen in vielen Fällen immerhin ein Viertel oder mehr als ein Viertel des Einkom- mens einer Bergbauernfamilie aus. Alle anderen Berufs- gruppen wären längst Sturm gelaufen, wenn ihnen bei einem Viertel ihres Einkommens die Teuerung nicht ausge- glichen worden wäre. Aber wir müssen eben unsere Tiere morgens und abends betreuen, so dass uns die dazwi- schenliegende Zeit für eine Reise nach Bern und eine Demonstration vor dem Bundeshaus nicht ausreicht. Zudem halten wir auch nicht viel von solchen Methoden. Wir Bergbauern sind durchaus bereit, auch unseren Beitrag zur Sanierung der Bundesfinanzen zu leisten. Aber die Ver- hältnismässigkeit, die vielzitierte Opfersymmetrie, muss gewahrt bleiben. Wenn wir dem Kommissionsantrag zustim- men und einen Kredit von 350 Millionen bewilligen, was einer Erhöhung um 40 Prozent gleichkommt, so entspricht das genau der inzwischen eingetretenen Teuerung. Bei den für den Paritätsvergleich herangezogenen Arbeitnehmerein- kommen hat während dieser Zeit zudem eine beträchtliche Reallohnerhöhung stattgefunden. Auch gemäss Kommis- sionsantrag müssen die Bergbauern auf diese Reallohn- erhöhung ganz verzichten. Damit dürfte der Beweis erbracht sein, dass der Kommissionsantrag an der unteren Grenze dessen liegt, was noch verantwortet werden kann. Damit hat die Berglandwirtschaft auch beträchtliche Opfer zu erbringen. Noch ein Punkt scheint mir wesentlich: Bei der Beantwor- tung verschiedener persönlicher Vorstösse zur Einkom- mensverbeserung bei der Berglandwirtschaft wurde hier im Rat von selten des Bundesrates immer wieder betont, dass es volkswirtschaftlich nicht sinnvoll sei, der Berglandwirt- schaft zuviel Produktionsmöglichkeiten zuzuteilen, weil sie infolge der ungünstigen Verhältnisse zu teuer produzieren müsse. Es sei viel sinnvoller, die Direktzahlungen auszu- bauen. Nun haben wir hier eine Botschaft, wo es sich um die wichtigste Direktzahlung handelt, und man sucht wieder nach Möglichkeiten, um nur einen halben Schritt tun zu müssen. Das wird bei der Bergbauernbevölkerung wirklich nicht mehr verstanden.

Détenteurs de bétail de la région de montagne1674 13 décembre 1983 Herr Bundespräsident, Sie haben im Ständerat gesagt, dass Sie den Bergbauern gerne ein Abschiedsgeschenk gemacht hätten, wenn es die Bundeskasse erlauben würde. Wir wollen keine Geschenke. Es geht um eine einigermas- sen vergleichbare Entlöhnung für unsere Arbeit. Was die Kommission beantragt, ist nicht weltbewegend. Es würde aber einen bescheidenen Schritt zur Verkleinerung des Rückstandes im Vergleich mit den übrigen Bevölkerungs- schichten darstellen. Ich bitte Sie, namens der SVP-Fraktion und sicher auch im Namen meiner Berufskollegen im Berggebiet, dem Antrag der Kommission zuzustimmen. M. Barras: A différentes reprises, les organisations paysan- nes et le Conseil fédéral lui-même ont affirmé la nécessité d'améliorer les revenus des paysans montagnards par une aide financière directe, destinée à assurer .une plus juste rémunération du travail dans des conditions difficiles. Cha- cun sait que cet objectif ne peut pas être atteint par le prix des produits, mais qu'il est nécessaire d'y parvenir par des mesures sociales complémentaires. Je rappelle, par exem- ple, le message du Conseil fédéral du 28 février 1979, relatif à la loi fédérale instituant des contributions à l'exploitation du sol, qui avait mis en évidence l'importance d'un tel apport pour le montagnard, soumis à des contraintes natu- relles qui le défavorise sur le plan économique. Différentes mesures ont aussi été prises dans le même but, telles que les primes de culture pour les céréales fourragè- res, les subsides à la surface pour la culture des céréales panifiables, sans parler des allocations familiales. Ces diffé- rentes prestations ne permettent toutefois pas de compen- ser le renchérissement, depuis 1974, et de parvenir au revenu équitable. Dans son message, le Conseil fédéral estime que si l'on tient compte de toutes les mesures prises au profit de l'agriculture de montagne, ainsi que des difficultés financiè- res de la Confédération, une majoration de 30 pour cent par UGB semble appropriée. Il faudrait tenir compte du fait que le renchérissement et la hausse des frais ont enlevé bien de la substance à ces contributions en l'espace de huit ans. C'est la raison pour laquelle des interventions ont été faites à maintes reprises, afin que les contributions aux frais soient augmentées, en vue d'améliorer le revenu des pay- sans montagnards. Mais, comme les taux sont fixés dans la loi, il a fallu préalablement modifier les dispositions légales. Le Conseil fédéral a donc, maintenant, la compétence de fixer lui-même le montant de ces contributions. Les condi- tions sont donc réunies pour que, désormais, elles soient adaptées plus rapidement à l'évolution des coûts, c'est la loi qui le dit, sans préciser à combien ce crédit doit s'élever, d'où matière à discussion. Dans son message, le Conseil fédéral propose un crédit de 320 millions au maximum, cela correspondrait à une augmentation moyenne de 30 pour cent. Mais ce qui est déconcertant c'est que, dans son message concernant le budget de la Confédération pour 1983, le même Conseil fédéral ne parle plus que d'une aug- mentation de 25 pour cent. Je me permets de rappeler que lors de la procédure de consultation, divers cantons et l'Union suisse des paysans se sont prononcés pour une majoration de 50 pour cent. Ils estimaient que le renchéris- sement intervenu depuis 1974 et l'important retard pris par le revenu des paysans montagnards justifiaient amplement une telle demande. Ces arguments restent parfaitement valables aujourd'hui. Pour toutes ces raisons, je vous prie d'accepter les propo- sitions de la commission qui tiennent compte à la fois de la situation difficile des finances de la Confédération, étant donné qu'elles ne vont pas aussi loin que les demandes de l'Union suisse des paysans, et de la situation non moins dif- ficile des paysans de montagne. Nef: Namens der freisinnig-demokratischen Fraktion bean- trage ich Ihnen Zustimmung zur Vorlage der Kommission. Die freisinnig-demokratische Fraktion tat dies besonders unter dem Gesichtspunkt, dass diese Beiträge gezielt denen zukommen, die über ein kleines Einkommen verfü- gen. Jene Kreise mit hohem Einkommen, die im Berggebiet die Landwirtschaft nur als Nebenerwerb betreiben, sind von diesen Beiträgen ausgeschlossen. Ich möchte im besonde- ren betonen, dass die Bergbauern nur für die ersten 15 Grossvieheinheiten und nur bei einem Familieneinkom- men von weniger als 55 000 bzw. 45 000 Franken in den Genuss dieser Beiträge kommen. Es ist eine absolut gezielte Beitragsgewährung. Erlauben Sie mir noch ein paar Worte als Präsident der bergbäuerlichen Gruppe des Parlamentes und als Berg- bauer, der selbst am Rande der Alpen zu Hause ist. Es wird in letzter Zeit betreffend das bäuerliche Einkommen oft etwas zu rosig gemalt. Ich möchte auf zwei, drei Aus- drücke, die von höchster Stelle gemacht wurden, einmal kurz eingehen. Den Bergbauern gehe es nicht schlecht, sagt man. Ja, wem geht es überhaupt schlecht in diesem Land? Die Bergbauern erarbeiten ein Familieneinkommen, d. h. für eindreiviertel Arbeitskräfte etwa 41 000 Franken. Dann ist gesagt worden, von diesem Einkommen könnten 11 000 oder 12000 Franken erübrigt werden, als Reserve, oder eben zur Finanzierung der Bedürfnisse der Betriebe. Das trifft tatsächlich zu. Es ist im fünften Landwirtschafts- bericht nachzulesen. Diese Information ist aber völlig irre- führend, denn wie diese 10000 bis 12000 Franken Investi- tionskapital zusammenkommen, wird auch gesagt: Es wird furchtbar einfach erklärt, dass die Bergbauernfamilien 10000 Franken weniger auszugeben hätten, dass sie 10000 Franken weniger für den Unterhalt verbrauchen als die Flachlandbauernfamilie. Wenn Sie sich das einmal genau ansehen, dann liegt in dieser Berechnung der Ver- zicht der Bergbauern auf vieles, unter anderem auf Ferien; was in den übrigen Berufszweigen überall selbstverständ- lich ist, ist beim Bergbauern noch nicht vorhanden. Ich muss das hier ausdrücklich einmal sagen. Auch ich bin ein Bergbauer, der noch nie Ferien gehabt hat - noch gar nie -, und ich habe sieben Kinder grossgezogen und mich als Gemeindeammann und anderenorts zur Verfügung gestellt, aber Ferien waren nicht möglich. Wenn man schon von Ersparnissen redet, sollte man auch klar sagen, was für Verzichte damit verbunden sind. Die Opfersymmetrie: Hier haben wir in diesem Parlament auch eine eigenartige Stimmung. Ich möchte den Bundesrat nicht im geringsten angreifen, dass er sich bewusst ist, dass heute prioritär der Ausgleich des Bundeshaushaltes ansteht. Aber es ist an Ihnen zu sagen, wer hier die Opfer bringen soll. Sollen es in erster Linie die Bergbauern sein, die bei 60stündiger Arbeitswoche nur zwei Drittel des ihnen zugedachten Einkommens erwirtschaften, die bei dieser Opfersymmetrie die Rechnung zu zahlen haben? Ich habe letzthin in der Presse gelesen, dass wir in der Schweiz 100000 natürliche Personen haben, die über 100000 Fran- ken Einkommen versteuern. Ein halber Tagesverdienst die- ser Gruppe würde ausreichen, um den Bergbauern einen Zehntel mehr Viehhalterbeiträge auszurichten. Wenn man hier von Opfersymmetrie spricht, möchte ich nur eines sagen, liebe Freunde: Wenn die Opfersymmetrie in Zukunft darin besteht, dass die Kellerkinder in unserem Land die ersten sind, die den Beitrag an diese Opfersymmetrie zu lei- sten haben, dann wird die Opfersymmetrie zu einer Heu- chelei. Ich möchte das ausdrücklich hier einmal gesagt haben. Nun noch ein Wort zu den Landschaftsschützern und Umweltschützern. Wir haben im vergangenen Frühjahr das Umweltschutzgesetz beraten. Darin ist mehrmals und immer wieder auf die grosse Bedeutung der Bergbauern zur Erhaltung unserer vielgepriesenen Berglandschaft hin- gewiesen worden. Man hat - das sei hervorgehoben - die Flächenbeiträge für Hang- und Steillagen eingeführt, um diesem Argument, dass die gemeinwirtschaftliche Leistung der Bergbauern abzugelten sei, einmal Rechnung zu tra- gen. Aber heute bin ich überrascht, feststellen zu müssen, dass gerade jene, die damals das «Hohelied» dieser Berg- bauern sangen, die für die Gemeinschaft zu kleinem Lohn arbeiten, jetzt sonderbar still sind oder sogar aus diesen

  1. Dezember 1982 1675 Viehhalter im Berggebiet. Rahmenkredit Kreisen Anträge zur Reduzierung des Kommissionsantra- ges kommen. Ich kann das nicht gut begreifen; wenn man nur bei passender Gelegenheit über den Umweltschutz und diejenigen, die ihn tragen, spricht, und dann, wenn es etwas kostet, nichts mehr sagt, bin ich über diese Leute, die sich so verhalten, enttäuscht. M. Massy: II est temps de nous occuper de la situation financière de nos agriculteurs de montagne qui, vous le savez, ne nagent pas dans le bonheur ni dans la prospérité. Depuis huit ans, la contribution aux frais des détenteurs de bétail de la région de montagne et de la zone préalpine des collines n'a pas été adaptée au renchérissement du coût de la vie. L'Union suisse des paysans, notre union faîtière agricole, dans son rapport intitulé «Une forte population paysanne, une agriculture productive», fait une large part aux pro- blèmes montagnards. Elle part du principe que les handi- caps climatiques et topographiques, au niveau de la pro- duction, doivent être entièrement compensés. Ce principe devient d'une actualité brûlante du fait que les Chambres sont appelées à se prononcer sur les moyens à mettre à disposition pour financer les contributions aux frais des détenteurs de bétail de montagne. C'est donc à nous qu'il appartient de décider du crédit- cadre pour 1983 à 1984 et de nous souvenir aussi que la dernière adaptation - je l'ai déjà dit - remonte à 1974. Le renchérissement a enlevé bien de la substance à ces contributions, au fil de deux législatures, et l'on peut souli- gner que le prix du lait, lui, a été adapté plusieurs fois. L'Union suisse des paysans demandait 370 millions, ce qui correspondait à une augmentation de 50 pour cent; la Confédération propose 320 millions, la commission, elle, dans sa sagesse extrême, et pour tenir compte des soucis financiers de la Confédération, a trouvé un compromis vala- ble et supportable de 350 millions de francs. Aux yeux de la grande majorité de la commission, le renchérissement intervenu depuis 1974 a fait que le revenu des paysans de montagne accuse maintenant un important retard, soit 55 francs de moins par journée de travail qu'un paysan de plaine. La proposition de la commission est donc tout à fait justi- fiée, puisqu'elle ne corrigerait le retard que de 6 francs 50 par jour; ce serait cependant un geste qu'apprécieraient les paysans de montagne, dont la situation doit être sérieuse- ment améliorée. Ce ne serait donc que justice. Une des couches les plus désavantagées de la population mérite d'être mieux indemnisée pour le travail qu'elle accomplit. Cette population de montagne, qui ne sait pas ce que c'est qu'une semaine de 44 heures, doit souvent recourir à une occupation accessoire pour subsister. C'est grâce à elle que le tourisme, l'hôtellerie, le sport font de la Suisse un paradis de vacances, ce qui serait impossi- ble sans une agriculture de montagne à la hauteur de sa tâche. Si nous voulons rester dignes, nous devons aider ces agriculteurs. La Confédération l'a compris jusqu'à maintenant. Son aide est importante et, en faisant un petit effort de plus, nous permettrons aux paysans de montagne de vivre un petit peu mieux. C'est pourquoi je vous prie de vous rallier à la proposition de la commission et de voter les 350 millions de francs pro- posés. Bundespräsident Honegger: Einige wenige Bemerkungen zu den gefallenen Voten. Was die Lage der Bergbauern anbetrifft, möchte ich festhalten, dass die Bergbauern nicht auf Rosen gebettet sind, dass der Bundesrat die Schwierig- keiten, mit denen die Bergbauern zu kämpfen haben, durch- aus kennt und dass er auch immer wieder versucht, diese Schwierigkeiten etwas zu mildern. Wir geben ohne weiteres zu, dass die Einkommensdifferenzen zwischen der Berg- und Tallandwirtschaft zu gross sind und dass es weitere Massnahmen braucht, um diese Einkommensdifferenzen zu verkleinern. Eine zweite Bemerkung. Verschiedentlich ist jetzt verlangt worden,, dass wir für die Kostenbeiträge den automatischen Indexangleich bewerkstelligen. Wenn Sie bei den Kosten- beiträgen verlangen, dass der Bundesrat immer die Teue- rung ausgleicht, dann dürfen Sie von ihm aber nicht erwar- ten, dass er bei anderen Massnahmen ebenfalls besonders zugunsten der Berglandwirtsbhaft eintritt. Wir haben näm- lich seit 1974 bei verschiedenen anderen Massnahmen zugunsten der Bergbauern viel mehr getan, als nur den Teuerungsausgleich bewerkstelligt. Sämtliche Massnah- men, die zugunsten der Bergbauern wirken, machten im Jahre 1974 rund 199 Millionen Franken aus; im Voranschlag 1982 sind sie auf 207 Millionen Franken angestiegen. Wenn Sie nun die Beiträge an die Kuhhalter ohne Verkehrsmilch- produktion und die Aufwendungen für den Viehabsatz dazunehmen, kommen Sie im Jahre 1982 im Voranschlag auf 423 Millionen Franken. Das sind 76 Prozent mehr als im Jahre 1974! Deshalb ist es etwas gefährlich, bei den Kostenbeiträgen den Teuerungsausgleich, bei anderen Massnahmen aber bedeutend mehr zu verlangen: Wenn Sie hier den Teue- rungsausgleich wollen, zwingen Sie den Bundesrat dazu, auch bei den anderen Massnahmen auf den Teuerungsaus- gleich abzustellen. Damit aber - das beweisen die aufge- führten Zahlen - würden die Bergbauern schlechter fahren als mit der Variante des Bundesrates, der abwägt, ob die Teuerung ausgeglichen werden soll oder nicht. Herr Barras und andere haben darauf aufmerksam gemacht, es gehe hier nur um einen Rahmenkredit. Das ist richtig. Sie dürfen aber davon ausgehen, wenn Sie diesen Rahmenkredit genehmigen, dass der Bundesrat diesen auch ausnützt. Das ist ja der Zweck der Übung - und es ist auch die Meinung des Bundesrates. Zum Schluss noch zur Finanzierung. Diese Kostenbeiträge werden über die Preiszuschläge finanziert, die an der Grenze für Futtermittel erhoben werden. Es wird immer wie- der darauf aufmerksam gemacht, dieser Fonds sei sehr hoch und hätte noch Hunderte von Millionen Franken zur Verfügung. Es ist richtig, dass wir jetzt im Budget 1983 noch einen Fonds in der Grössenordnung von etwa 300 Mil- lionen Franken haben. Aber aus diesem Fonds zahlen wir natürlich nicht nur diese Kostenbeiträge, sondern wir finan- zieren damit auch zahlreiche andere Massnahmen zugun- sten der Berg- und Tallandwirtschaft. Unsere Budgetzahlen im Finanzplan für die nächsten Jahre sehen zum Beispiel für das Jahr 1984 nur noch einen Fonds von 100 Millionen vor; ab 1985 sind wir bereits in den roten Zahlen, und zwar ganz beträchtlich. Im Jahre 1985 wird dieser Fonds völlig aufge- zehrt sein; wir haben dann ein Defizit in der Grössenord- nung von 80 Millionen Franken. Und so wird es dann auch später weitergehen. Das war die Überlegung des Bundesrates, als er Ihnen beantragte, die Kostenbeiträge für die Jahre 1983 und 1984 um 30 Prozent zu erhöhen. Er hatte ursprünglich vorgese- hen, nur 20 Prozent zu gewähren. Es ist dann gelungen, den Bundesrat zu überzeugen, dass mit 20 Prozent nur ein Minimum erreicht würde, und dass man deshalb noch um 10 Prozent höher gehen müsse. 30 Prozent scheinen uns ein angemessener Beitrag zu sein. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie dem Bundesrat zustimmen würden und nicht der Kommissionsmehrheit. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Titre et préambule Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen - Adopté

Détenteurs de bétail de la région de montagne 1676 13 décembre 1983 Art. 1 Antrag der Kommission ... ein Höchstbetrag von 350 Millionen Franken bewilligt. Antrag Kaufmann Nach Entwurf des Bundesrates Art. 1 Proposition de la commission Un montant maximum de 350 millions de francs... Proposition Kaufmann Selon projet du Conseil fédéral Kaufmann: Damit wir uns recht verstehen: Ich stehe der Berglandwirtschaft aus staatspolitischen Gründen und aus Gründen der Raumplanung sehr nahe. Ich habe meinen Antrag vordergründig aus der Sorge um die Staatskasse eingereicht. Der Antrag liegt aber ebensosehr im wohlver- standenen Interesse der Berglandwirtschaft. Die Finanzaus- sichten des Bundes sind nicht nur schlecht, sie drohen ab 1984 eine Art Alarmstufe zu erreichen. Wir haben vor zehn Tagen dem Personal die Arbeitszeitverkürzung nicht gewährt, um Geld zu sparen. Wir haben die Krankenkassen- beiträge des Bundes bereits 1980 auf 840 Millionen einfrie- re n lassen und geben keine neuen Beiträge mehr. Wir haben in 10, 20, 50 Positionen ganz strenge Sparübungen durchgeführt. Und ich würde meinen, es wäre nun an der uns sympathischen Berglandwirtschaft, bei neuen Ausga- ben wenigstens eine gewisse Zurückhaltung zu üben. Der Bundesrat will um 30 Prozent erhöhen, die Kommission schlägt 40 Prozent vor. Dabei sind diese Zahlen aber - Herr Bundespräsident Honegger hat das angedeutet - im Gesamtrahmen der Direktzahlungen zu sehen, Herr Nef! Wir haben 1981 die Flächenbeiträge eingeführt, ohne zu kompensieren; sie kamen zu den anderen Direktzahlungen hinzu. Bundespräsident Honegger hat darauf hingewiesen, dass wir - wenn man 1974 und 1982 vergleicht - die Direkt- zahlungen um 76 Prozent erhöhten. Wenn Sie die Rech- nung aufgrund des verabschiedeten Budgets weiterführen, nämlich 1983 mit 1974 vergleichen, kommen Sie auf eine 100prozentige Erhöhung der Direktzahlungen an das Berg- gebiet - unter der Annahme, dass Sie dem Bundesrat zustimmen. Wenn Sie noch darüber hinausgehen, haben Sie sogar eine über 100prozentige Zunahme - und das in neun Jahren! Der Bundesrat ist - auch das muss gesagt werden - über die eigenen Budgetzahlen 1983 hinausgegangen. Er ist auch über die Zahlen der Haushaltperspektiven hinausge- gangen. Bereits heute werden diese Zahlen, die wir als Sparmassnahmen empfunden haben und empfinden, wie- der überlaufen. Alles, was der Bundesrat vorschlägt, lässt sich noch begründen; aber ich verstehe nicht, dass man über die wirklich wohlwollenden Anträge des Bundesrates hinaus der Berglandwirtschaft noch 30 Millionen zusätzlich zuhal- ten möchte. Dazu kommt noch, dass die Kuhhalterbeiträge im Berggebiet nach 1983 der allgemeinen Einkommensent- wicklung und nicht nur etwa der Teuerung angepasst wer- den. Die Direktzahlungen machen 1983 etwa eine halbe Milliarde aus. Nicht berücksichtigt sind in diesen Aufwendungen alle anderen Positionen, in denen der Bund mit Recht die Berg- gebiete unterstützt, so die Bundesleistungen für Bodenver- besserungen und landwirtschaftliche Hochbauten, für die Verbesserung der Tierhaltung im Berggebiet, die Investi- tionshilfe für Berggebiete, die Hochbausanierungen in Berggebieten, die landwirtschaftlichen Investitionskredite und viele andere Einzelpositionen. Ich glaube, was der Berglandwirtschaft heute geraten wer- den dürfte, wäre ein gewisses Masshalten. Man sollte bei der Situation, wie wir sie heute in der Bundeskasse haben, auch in der Berglandwirtschaft den Bogen nicht überspan- nen. Deshalb habe ich eingangs erklärt, mein Antrag liege im wohlverstandenen Interesse der Berglandwirtschaft. Man könnte sonst vielleicht einmal - nicht ich, aber es gibt sicherlich solche Leute im Parlament - auf die Idee kom- men, die Berglandwirtschaft sei uns doch zu teuer, und sie sei wirklich unrentabel. Das ist nicht meine Meinung, aber ich warne Sie vor dieser Idee, denn die Ansprüche gehen hier meines Erachtens ganz eindeutig über das hinaus, was gerechtfertigt ist. Ich möchte auch hier keine Emotionen aufkommen lassen; ich habe mich diesem Problem persönlich angenommen und von verschiedenen Gemeinden die Auskunft erhalten, den Bergbauern gehe es seit 1981/82, als die Flächenbei- träge kamen und die Beiträge an Kuhhalter ohne Verkehrs- milchproduktion massiv anstiegen, recht ordentlich. Man habe bereits Mühe, in den Ortsgemeinden Arbeiter für Waldarbeiten zu finden, weil die Bergbauern diese Arbeit nicht mehr so nötig hätten. Ich darf Ihnen auch noch etwas Lustiges sagen: Als ich hier vor zehn Tagen gegen die Arbeitszeitverkürzung antrat, hat mir ein Bergbauer, den ich persönlich kenne, telefonisch gratuliert. Ich habe ihn gefragt, was er denn dazu sage, wenn man allenfalls für die Bergbauern die Kostenbeiträge nur um 30 Prozent und nicht um 40 Prozent erhöhe. Seine Antwort war: Er sei auch hier einverstanden. Er habe es seit zwei Jahren finanziell recht gut, und er sei eigentlich fast froh, wenn die Zahlungen nicht allzu stark erhöht werden, sonst müsste er noch einen dritten Farbfernseher kaufen. Das mag jetzt etwas übertrieben klingen, aber diese beiden Auskünfte habe ich erhalten; und ich glaube, man muss die Geschichte auch von dieser Seite her beobachten und nicht nur die Interessenvertreter anhören. Ich glaube, die Berg- bauern haben alles Verständnis dafür, dass wir in der heuti- gen Lage von ihnen ein kleines Opfer verlangen. Mittler- weile hat auch der Ständerat dem Antrag des Bundesrates zugestimmt. Ich bitte Sie, Bundesrat und Ständerat zuzustimmen. Biderbost: Beim Eintreten ist bereits so ziemlich alles, auch zahlenmässig, über die Verständigungslösung dargelegt worden, die Ihnen die Kommission vorschlägt. Ich möchte dies nicht wiederholen, sondern lediglich zwei Faktoren ins Feld führen, die auch in diese Richtung gehen: zum einen eine Analyse der Beweggründe, die zum Umfall im Stände- rat geführt haben, zum anderen die Frage der Berücksichti- gung der Teuerung. Der Bauernverband und die Schweizerische Arbeitsgemein- schaft für Bergbauern haben, glaube ich, rechtsgenüglich den Nachweis erbracht, dass die Aufrechnungen nun eine Erhöhung bezüglich der Teuerung von mindestens 50 Pro- zent rechtfertigen würden. Auf der anderen Seite haben wir eine Zahlenreihe, die den Paritätslohn darlegt, und dort sehen wir, dass dieser Jahr für Jahr unterschiedlich ist; aber immer so etwa zwischen 40 und 50 Franken pro Tag ausmacht. Diese Differenz ist allerdings so gross, dass eine Erhöhung auch über die 50 Prozent hinaus, die von den Bauernverbänden verlangt wird, nur einen Bruchteil davon auffangen könnte. Aber hierfür hat ja der Bundesrat - und sicher mit Recht - auch andere Mittel eingesetzt; das geht so in Ordnung. Der Bundesrat hat seinerseits die Optik der leeren Bundes- kasse; soeben haben wir dieselbe Optik von einem Mitglied der Finanzkommission gehört. Wir haben sicher volles Ver- ständnis dafür, dass dies hier angebracht wird, doch bedarf es - wie mir scheint - einer gewissen Berichtigung. In den Kommissionen, und zwar sowohl im Nationalrat wie im Ständerat, wurde ein Mittel gesucht, irgendeine Verstän- digung, und diese wurde bei 40 Prozent gefunden in Würdi- gung der beiden Argumentenreihen, die soeben angeführt wurden. Aber im Ständerat - so scheint es mir - war der Eindruck der Arbeitszeitverkürzung beim Bundespersonal doch irgendwie ausschlaggebend. Man wollte dort eine negative Gerechtigkeit einführen. Was man dem einen nicht geben wollte, sollte man auch dem anderen nicht geben. Frau Vannay hat daran erinnert, ohne diesen Standpunkt zu übernehmen. Aber hier vergleicht man Unvergleichbares, denn beim Bun-

  1. Dezember 1982 1677 Viehhalter im Berggebiet. Rahmenkredit despersonal handelt es sich um eine soziale Verbesserung für die Zukunft, über die man so oder anders reden kann. Wir wollen diese Debatte nicht wiederholen. Bei den Berg- bauern handelt es sich jedoch um die Deckung eines Nach- holbedarfes, der in vielen Fällen zur Existenzfrage wird; das ist etwas anderes. Auch in gewissen Gebieten wird es zur Existenzfrage, indem es das Mittel ist, um die Abwanderung zu verhindern, die doch sehr stark ist. Die Erhaltung der Berggebiete geschieht nämlich weitgehend über den finan- ziellen und wirtschaftlichen Ausgleich. Von Opfersymmetrie kann hier in der Tat kaum die Rede sein, wenn wir einerseits eine Verbesserung - mag das noch so berechtigt sein - verweigern, wie das beim Bun- despersonal der Fall ist, aber andererseits eben ein teilwei- ses Aufholen des Rückstandes verhindern, den die Berg- landwirtschaft sowieso hat. Ich glaube, damit verhindert man auch die Chance - wenn man es diesmal nicht nimmt -, dass es überhaupt je so kommen wird, dass sie über- haupt je auf einen normalen Lohn kommen wird, und das hat natürlich zur Folge, dass die Abwanderung zunimmt. Wenn wir die Statistik zur Hand nehmen - in diesen Tagen ist beispielsweise die Statistik über unseren Kanton Wallis herausgekommen -, so scheint es, als ob es eine Zunahme in der Bevölkerung gäbe. Wenn wir aber auf die einzelnen Gemeinden eingehen, sehen wir, dass diese Gesamtzahlen eine Wirklichkeit verdecken, die anzeigt, dass die Bergge- biete eben weiterhin einen Bevölkerungsschwund erleiden, während die Bevölkerung im Tal zunimmt, was sicher nicht eine gesunde Entwicklung ist. Aus diesen Gründen heraus sollten wir nicht eine halbe Massnahme vornehmen, auch wenn das andere natürlich mit Dank entgegengenommen wird. Wir sehen doch aus dem Resultat, dass sie ungenügend ist und die Abwande- rung weiter vor sich geht. Deshalb sollten wir über den Bun- desrat hinaus mindestens die Vermittlungslösung der Kom- missionen annehmen. Ein zweiter Punkt: Die Ordnung, die wir beschliessen, soll bis 1985 gelten. Aber inzwischen läuft auch die Teuerung weiter, und hier gibt es überhaupt keinen Ausgleich, weder einen halbjährlichen noch einen ganzjährlichen. Ich glaube, die Diskrepanz zum Paritätslohn, den man erreichen sollte, wird damit noch grösser. All das ist voraussehbar. Das scheint mir ein weiterer Grund zu sein, hier nicht eine negative Gerechtigkeit walten zu lassen, die zur Ungerech- tigkeit wird, sondern im Gegenteil auf die Vermittlungslö- sung einzugehen. Sie bringt ungefähr 4 Franken - sagt man - pro Tag. Pro Monat sind das 120 Franken, was schon eine rechte Hilfe für einen Bergbauernhaushalt ist. Man sollte also wenigstens die Teuerung auffangen, was damit nicht einmal garantiert ist. Das garantieren wir den anderen "ja auch. Darum kommt man nicht herum. Wenn man dieses Teuerungsmoment herausnimmt, das bis 1985 bestimmt wirken wird, dann muss man doch - scheint mir - auf diese Vermittlungslösung der Kommission eingehen. Ich möchte Sie daher ersuchen, in diesem Sinne für die 40 Prozent oder für die 350 Millionen zu stimmen. Iten: Der Antrag von Herrn Kollege Kaufmann und vor allem seine Begründung haben mir den Mut gegeben, als Nicht- landwirt hier das Wort zu ergreifen. Mir scheint eine rein finanzpolitische Gewichtung dieser Vorlage etwas zu klein- lich. Aus der bisherigen Diskussion hat sich doch ergeben, dass die beantragte Erhöhung der Kostenbeiträge für die Viehhalter im Berggebiet um 40 Prozent bereits einen Kom- promiss darstellt zwischen dem Antrag des Bundesrates auf 30 Prozent und dem Begehren der Landwirtschaft auf 50 Prozent. Dabei würden durch die Anhebung um 40 Pro- zent weder die Teuerung noch der erhebliche Unterschied zwischen dem Verdienst eines Bergbauern und demjenigen eines Talbauern ausgeglichen. Es sind nun hier bereits sehr viele wohlerwogene Gründe dargelegt worden, die uns eigentlich überzeugend dazu bringen müssten, in dieser Frage der Berglandwirtschaft die verdiente Aufmerksamkeit zu schenken, auch dann, wenn es etwas kostet. Das Hohelied der Berglandwirtschaft, wie es hier an dieser Tribüne ab und zu gesungen wird, hat nicht nur schöne Töne, sondern auch einen Text, der zu Ende gesungen sein will. Ein Stichwort dieses Textes lau- tet: Paritätslohn. Bundesrat und Parlament haben wieder- holt mehrheitlich die Vervollkommnung des Paritätslohnes als politisches Ziel erkannt. Wenn wir heute der vorgeschla- genen Erhöhung um 40 Prozent zustimmen, machen wir einen, wenn auch kleinen, aber folgerichtigen Schritt auf dieses Ziel hin. Aus diesen Überlegungen heraus wäre es nach meinem Dafürhalten entwürdigend, unsere Bergbau- ern um etwas kämpfen zu lassen, das wie ein Gnadenakt aussieht. Was wir hier zu beschliessen haben, ist nach mei- nem Dafürhalten kein Gnadenakt, sondern Teil der Erfüllung eines als richtig erkannten politischen Postulates, um das die Berglandwirtschaft nicht soll bitten müssen, sondern auf das sie einen wohlverstandenen rechtlichen Anspruch hat. Aus diesen Gründen bitte ich Sie, im Sinne der Kommis- sionsmehrheit der Erhöhung um 40 Prozent zuzustimmen. Kühne: Dass die wirtschaftliche Lage der Bergbauern nicht zum besten steht, geht unter anderem daraus hervor, dass die Verschuldung seit 1965 absolut, aber auch in Prozenten zu den Aktiven zugenommen hat, so dass das Eigenkapital rückläufig ist. Der Zustand der Wohn- und Ökonomiege- bäude in weiten Teilen des Berggebietes spricht hier eben- falls eine deutliche Sprache. Bei besseren finanziellen Vor- aussetzungen wäre dieser Nachholbedarf sicher nicht so enorm. Über das Toggenburg gibt es eine Studie, wonach pro Betrieb ein Nachholbedarf von durchschnittlich 180000 Franken besteht. Wie schwierig die Finanzierung von Gebäudeverbesserungen im Berggebiet jeweils ist, geht auch daraus hervor, dass zusätzlich alle möglichen und unmöglichen Quellen herangezogen werden müssen, seien es Beiträge der Berghilfe für die Restfinanzierung, Beiträge der verschiedensten Patenschaften, von Weihnachtsaktio- nen oder aller möglichen Hilfsfonds. Dies alles nur, weil die «normale» Finanzierung nicht genügt. Selbst bei anständi- gen Strukturbeiträgen und zinslosen Darlehen ist ein gewis- ses Einkommen notwendig, um die Restfinanzierung sicher- zustellen, um Verzinsung und Amortisation vornehmen zu können. Wenn die Bergbauern gerade heute in die Lage versetzt werden, dringende Investitionen vorzunehmen, hat das positive Auswirkungen auf die Beschäftigungslage, und zwar bessere Auswirkungen als verschiedene andere Pro- jekte in dieser Beziehung. Herr Kaufmann hat nun dargetan, wie massiv das Schwei- zervolk den Bergbauern unter die Arme greife und sich in den letzten Jahren bemüht habe, ein Mehreres zu tun. Wir anerkennen, dass etwas getan worden ist; der Abstand ist aber trotzdem nur unwesentlich kleiner geworden. Die Anpassung der meisten Leistungen erfolgt jeweils zu spät, besonders auch in diesem Fall. Deshalb ist eine stärkere Erhöhung notwendig. Das wiederum wird den Empfängern zum Vorwurf gemacht, weil eben notgedrungen grössere «Sprünge» notwendig sind, um nachzuholen, was während Jahren versäumt worden ist. Wären die Kostenbeiträge regelmässig angepasst worden, hätten Mehraufwendungen von 162 Millionen Franken getätigt werden müssen. Es sind also 162 Millionen durch die zeitliche Verzögerung einge- spart worden. Ich möchte noch auf zwei Argumente eintreten, die bereits im Ständerat eine gewisse Rolle gespielt haben. So wurde dort darauf hingewiesen, man könne nicht einerseits die Kantonsanteile weiterbestehen lassen, gleichzeitig aber für die Bergbauern mehr aufwenden. Sicher ist Ihnen allen klar, dass dieser Entscheid betreffend Kantonsanteile am Rein- gewinn der Alkoholverwaltung und an den Stempelabgaben nur taktischen Wert haben kann. Ferner ist im Ständerat darauf hingewiesen worden, auch in Talgebieten gebe es kleinere und mittlere Betriebe mit einem Einkommensrückstand. Jene Leute könnten unzu- frieden werden, wenn bei den Bergbauern ein grösserer Schritt getan werde. Zweifellos sind im Talgebiet auch nicht 212-N

Budget de la Confédération 1983 167813 décembre 1983 alle auf Rosen gebettet, besonders die Viehhalterbetriebe. Ich bin selber Inhaber eines solchen Betriebes. Wir legen aber keinen Wert auf gleichmässige Unzufriedenheit; wir mögen den Bergbauern anständige Kostenbeiträge gön- nen, und das hoffe ich auch von Ihnen. Ich bitte Sie, der Kommission zuzustimmen. Nef: Ich möchte Herrn Kaufmann widersprechen, wenn er sagte, die Bergbauern hätten es nicht mehr nötig, Holzer- arbeit zu verrichten. In unserer Gemeinde sind die Bergbau- ern bereits so dünn gesät und in ihrem Betrieb so stark ausgelastet, dass viele Nebenarbeiten gar nicht mehr über- nehmen können. Diese Situation wird sich bald noch in vie- len Bergtälern einstellen. Wir haben bei uns schon Auslän- der beiziehen müssen, um das Holz aufzuarbeiten, weil die Abwanderung schon weit fortgeschritten ist. Zum Thema: Wir haben in der Landwirtschaft im Flachland kostendeckende Preise. Unsere Landwirtschaftspolitik ist darauf ausgerichtet, im unproduktiven Berggebiet die not- gedrungen wachsende Differenz durch Direktzahlungen auszugleichen oder doch zu mildern. Diese Differenzen betragen, nach den Berechnungen von Tänikon und Brugg, heute 40 bis 50 Franken pro Tag. Wir wollen deswegen nicht jammern, aber immerhin darauf verweisen, dass es so ist. Ich ersuche Sie - wenn Sie die Bergbevölkerung erhal- ten wollen -, hier angemessene Direktbeiträge zu sprechen. Ich erinnere mich an meine Grossmutter, die mir erzählte, vor ungefähr 50 bis 60 Jahren sei eine Frau, der es im Leben sehr schlecht ging und der das Haus abgebrannt war, zum Gemeindeammann gegangen, der ihr aber ledig- lich tröstend sagte: «Ja, ja, Ihr seid wenigstens ans Elend gewöhnt.» Unsere Bergbauern wollen wir doch nicht so behandeln; dass wir auch ihnen sagen: «Ihr seid ans Unter- bezahltsein ja gewöhnt.» Bitte tun Sie hier den vorgesehenen Schritt, um den guten Willen gegenüber dieser Berufsgruppe zu zeigen. Hari, Berichterstatter: Vorab danke ich den Kollegen Bider- bost, Iten, Kühne und Nef, wie auch allen Fraktionsspre- chern, für die gute Unterstützung. Herr Kollege Kaufmann hat mehrere Male von seinem Verständnis für die Bergbau- ern gesprochen. Leider war aber sein Votum von einer ganz anderen Gesinnung getragen. Ich trete bewusst nicht auf seine Behauptungen ein und stelle kurz noch folgendes fest: Diese Rindviehhalterbeiträge sind produktegebunden und gehören zur absolut wirksamsten Hilfe unter allen Bun- desmassnahmen an die Bauern im Berg- und voralpinen Hügelgebiet. Ich ersuche Sie nochmals, der Kommission zuzustimmen und den Rahmenkredit auf 350 Millionen Franken festzule- gen. M. Martin, rapporteur: Je suis très heureux de pouvoir remercier tous ceux qui ont apporté leur soutien à la com- mission. Je constate avec satisfaction que, finalement, tous les' députés sont d'accord pour soutenir les paysans de montagne dont ils reconnaissent le rôle. A M. Kaufmann, qui trouvait le métier de paysan de mon- tagne si merveilleux, j'aimerais demander pourquoi dans ma commune il y avait trente paysans en 1940 et il y en a cinq aujourd'hui? Si nous voulons garder des paysans de montagne pendant qu'il y en a encore, nous devons les aider. C'est pourquoi je vous demande de voter le crédit de 350 millions comme le propose la majorité de la commission. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission 108 Stimmen Für den Antrag Kaufmann 20 Stimmen Art. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 130 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Ständerat - Au Conseil des Etats #ST# 82.052 Voranschlag der Eidgenossenschaft 1983 Budget de la Confédération 1983 Differenzen - Divergences Siehe Seite 1560 hiervor - Voir page 1560 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 8. Dezember 1982 Décision du Conseil des Etats du 8 décembre 1982 104 Bundeskanzlei - Chancellerie fédérale 511.40 Büro- und Datenverarbeitungsmaschinen sowie Apparate Machines de bureau, ordinateurs et appareils Antrag der Kommission Mehrheit Festhalten Minderheit Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Proposition de la commission Majorité Maintenir Minorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats Hofmann, Berichterstatter: Es bestehen zwischen den Beschlüssen des Nationalrates und des Ständerates fünf Differenzen, die auf der Fahne aufgeführt sind. Die erste Differenz betrifft Behörden und Gerichte, 104 Bundeskanz- lei, Ziffer 511.40 Büro- und Datenverarbeitungsmaschinen sowie Apparate. Der Bundesrat beantragt hier einen Kredit von 51 Millionen Franken. Der Nationalrat beschloss einen Kredit von 45 Millionen Franken. Der Ständerat schloss sich dem Bundesrat an. Die Finanzkommission des Nationalra- tes hat nun mit 9 zu 8 Stimmen beschlossen, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Die von den Dienststellen unter dieser Position eingereichten Begehren beliefen sich ursprünglich auf 59 Millionen Franken. Nach verschiedenen Kürzungsrunden, die die Bundesverwaltung vornahm, wer- den nun mit dem Voranschlag 1983 noch 51 Millionen Fran- ken beantragt. Der Finanzkommission gab die rasante Ent- wicklung der Ausgaben im EDV-Bereich trotzdem zu Besorgnis Anlass. Es stellt sich die Frage, ob jede Entwick- lung mitgemacht werden muss und ob diese grossen Inve- stitionen auch tatsächlich zu entsprechenden Einsparungen führen. Der Aufgabenzuwachs liegt in dieser Sparte weit über der durchschnittlichen Zuwachsrate des Voranschla- ges 1983. Von selten des Bundesrates und der Verwaltung wurde nun geltend gemacht, man sollte unter dieser Posi- tion nicht die Zahlungskredite kürzen. Bundesrat und Ver- waltung seien einverstanden mit der Kürzung der Verpflich- tungskredite, wie sie vom Nationalrat hinsichtlich dieser

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Viehhalter im Berggebiet. Rahmenkredit Détenteurs de bétail de la région de montagne. Crédit de programme In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 09 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.061 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 13.12.1982 - 15:30 Date Data Seite 1671-1678 Page Pagina Ref. No 20 011 011 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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