Verwaltungsbehörden 29.11.1982 .032
20010995Vpb29 nov. 1982Ouvrir la source →
Immeuble administratif Eigerstr.65 à Berne. Acquisition 1510N 29 novembre 1982 waren, so dass wir Ihnen unsere Anträge in voller Überzeu- gung und Sachkenntnis stellen können. Es ist das Ziel, das Verhältnis von bundeseigenen zu bloss gemieteten Objekten zugunsten der bundeseigenen zu ver- bessern. Die Vorlage will dieses Ziel erreichen helfen. Das Gebäude Eigerstrasse 65 ist die eine Hälfte eines Komple- xes, dessen andere Hälfte - Eigerstrasse 61 - bereits 1975 erworben wurde, während das Gebäude Eigerstrasse 65, das von einem anderen Bauherrn ausgeführt wurde, näm- lich der Tessina AG von der Schmidheiny-Gruppe, bis heute bloss gemietet wurde. Es bestand von Anfang an die Absicht, beide zu erwerben, um einen bedeutenden Teil der eidgenössischen Steuerverwaltung dort zu konzentrieren. Aus diesen Gründen wurden gleich beim Abschluss des Mietvertrages und noch vor der Ausführung des Baues im Jahre 1972 ein Kaufrecht, aber auch eine Kaufverpflichtung mit dem Mietvertrag verbunden. Ebenso konnte erwirkt werden, dass der Bund bei der Planung und Bauausführung massgebend beteiligt war. Dieses Vorgehen hatte zur Folge, dass die Ausführung des Baues nach den Wünschen des Bundes erfolgte. Die Miete wurde 1980 angetreten, und die bisherigen Erfahrungen mit der Baute sind überzeugend. Das Haus ist in bezug auf Wärmetechnik und Isolation nach den neuesten Vorschriften, die das Amt für Bundesbauten erlassen hat, erstellt. Als Besonderheit ist hier die dem Grossverkehr der Eigerstrasse ausgesetzte Südseite vollkli- matisiert, während dies für die Nordseite nicht zutrifft. Ent- gegen manchen Befürchtungen von Ingenieurseite bewährt sich das System. Von grösstem Vorteil ist natürlich, dass damit die Steuer- verwaltung nicht mehr auf sieben Standorte aufgeteilt, son- dern vereint ist, ausgenommen der allerdings bedeutende Teil der Warenumsatzsteuer, die sich weiterhin in der Effin- gerstrasse befindet. Da die Zahl der ursprünglich von der Stadt Bern verlangten und demnach eingeplanten Abstell- plätze verringert werden konnte, wurde zusätzlich Platz für Lokale der EDMZ geschaffen. Im Verlaufe der Jahre und der Verhandlungen konnten auch bessere Konditionen in rechtlicher und wirtschaftlicher Beziehung für den Bund herausgeholt werden. Einmal besteht gegenwärtig ein günstiger Mietvertrag, der zudem bis ins Jahr 1990 nicht an die Teuerung angepasst wird. Andererseits konnten die ursprünglichen Bedingun- gen für die Ausübung des Kaufrechtes bedeutend verbes- sert werden. Heute und bis zum 31. März 1983 beläuft sich der eigentliche Kaufpreis, beruhend auf den Anlagekosten einschliesslich Indexierung und Unternehmergewinn sowie einer noch umstrittenen Ingenieurhonorarforderung von 165000 Franken, auf 27690000 Franken. Wenn man noch die Eintragungsgebühren und eine kleine Reserve für Unvorhergesehenes hinzuzählt, ergibt sich der Verpflich- tungskredit von 28,2 Millionen Franken. Es stellen sich noch zwei Fragen: 1. Soll die bestehende Miete durch einen Kauf ersetzt wer- den? 2. Wenn ja, soll dieser Kauf jetzt oder erst 1987, Zeitpunkt an dem das Kaufrecht ausläuft, abgeschlossen werden? Da keine Alternativlösung in Sicht ist, muss man davon aus- gehen, dass die Miete über 1990 hinaus fortgesetzt werden müsste. Für diesen Fall aber müsste mit grossen Erhöhun- gen gerechnet werden. Auch ein Zuwarten bis 1987 weist aller Wahrscheinlichkeit nach nur Nachteile auf. Einmal hat die Verkäuferin den Verzicht der Indexierung ab I.Januar 1982 bis zum 31. März 1983 angenommen, wenn der Kauf bis dahin erfolgt, was bei einer angenommenen Teuerungs- rate von 4 bis 6 Prozent allein zwischen 600 000 und 900 000 Franken ausmacht. Andererseits würde auch ein nach bisherigen Ansätzen sich entwickelnder Satz für Hypotheken, Konsumentenpreise und Baukostenindex eine Mehrausgabe von etwa 5 Millionen bringen, wenn der Kauf auf 1987 verschoben würde. Unter diesen Umständen empfiehlt Ihnen die Kommission die vorteilhafteste Lösung, nämlich den sofortigen Ankauf der'Liegenschaft Eigerstrasse 65 zum Preise von 28,2 Mil- lionen Franken. Gestatten Sie, dass ich im Zusammenhang mit diesem Lie- genschaftskauf noch ein anderes Problem streife, nämlich die Dezentralisation der Verwaltung. Es gibt Teile der Ver- waltung, und die Steuerverwaltung mag dazu gehören, die am zweckmässigsten im Räume Bern angesiedelt werden. Es gibt aber auch Verwaltungen, die ohne Nachteil für ihre Effizienz in andere Gegenden verlegt werden können, teil- weise drängt sich das sogar auf. Dies hat auch zur Erhal- tung des demographischen Gleichgewichtes, eines prioritä- ren Anliegens unseres Landes, seine grosse Bedeutung. Diese Dezentralisation ist in diesem Saale oft postuliert worden. Es wäre gut, wenn sich der Bundesrat heute schon zu dieser Frage äussern würde und dann möglichst bald einen umfassenden Bericht abgeben könnte. Solche Pro- bleme brauchen bekanntlich viel Zeit und Mühe und fangen schon mit der Bodenpolitik und sich abzeichnenden Verän- derungen und Erweiterungen in den Aufgaben der Verwal- tung an. Wir erwarten also hier einen Bescheid. Präsident: Da die Vorlage unbestritten ist, verzichten die Fraktionen - gemäss Empfehlung der Fraktionspräsidenten- konferenz - auf Fraktionserklärungen. Zudem wird auch von keinem Einzelredner das Wort verlangt. Bundesrat Ritschard: Ich möchte nur zur Frage nach der Dezentralisation der Verwaltung, die Herr Nationalrat Bider- bost gestellt hat, mitteilen, dass der Bundesrat heute drei Vorstösse, die sich mit diesem Problem befassen, behan- delt hat. Wir werden unsere Antwort auf die drei Vorstösse zu gegebener Zeit erteilen. Die Frage der Dezentralisation wird in der Bundesverwaltung selbstverständlich geprüft. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2 Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 99 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Bundesrat - Au Conseil fédéral Schluss der Sitzung um 17.50 Uhr La séance est levée à 17 h 50
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Verwaltungsgebäude Eigerstrasse 65, Bern. Erwerb Immeuble administratif Eigerstrasse 65 à Berne. Acquisition In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 01 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.032 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 29.11.1982 - 15:30 Date Data Seite 1509-1510 Page Pagina Ref. No 20 010 995 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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