Postulate on cantonal participation in federal fiscal consolidation

20010929Jurisprudence administrative des autorités fédérales (JAAC)21 sept. 1982Granted

Extrait par Omnilex

Résumé Omnilex

At the 21 September 1982 sitting, the Council of States transmitted Guntern's postulate. The request asked the Federal Council to explain, in a report, how the cantons should participate in the consolidation of federal finances. The proponent stressed that several pending federal savings and revenue measures could burden the cantons and that a clearer overall view of the expected burdens and offsets was needed. The chamber accepted the request and referred it to the Federal Council.

Regeste Omnilex

Postulate; transmission of a parliamentary request for a report by the Federal Council on the cantonal participation in federal fiscal consolidation. Where pending federal measures may create uncertain and cumulative burdens for the cantons, a chamber may deem it appropriate to request an overview of the anticipated financial effects and the manner of cantonal participation; the postulate is transmitted if the chamber accepts that such clarification is necessary.

Texte intégral

Postulat Guntern

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E

21 septembre 1982

sungsmässig und nach Gesetz zukommen, auch frei aus- üben können, ohne allzusehr durch sogenannte Sach- zwänge, durch bereits getroffene Vorarbeiten, durch ver- strichene Zeit oder durch Dringlichkeit usw. in seinen, dem Parlament zustehenden Entscheiden allzu stark gehindert zu werden. Das Parlament soll innerhalb der ihm zustehen- den Finanzkompetenzen tatsächlich noch frei entscheiden können. Die Fragen, die in diesem Postulat aufgeworfen werden, sind ja wohl so alt wie die Gewaltentrennung über- haupt. Aber vielleicht gibt es doch hier und jetzt noch Ver- besserungsmöglichkeiten.

Dem Wortlaut nach richtet sich das Postulat an den Bun- desrat, aber eigentlich auch direkt an unseren Rat selber. Wir Ständeräte müssen prüfen, ob ein Vorverfahren bei Bauvorhaben möglich wäre; unser Geschäftsverkehrsge- setz, unsere Ratsordnung müssten vielleicht ergänzt wer- den. Wäre es denkbar, dass in einem Vorverfahren die Ge- schäftsprüfungskommission oder die Finanzdelegation unseres Rates zu solchen grundsätzlichen Fragen bei Bau- vorhaben vorab Stellung nimmt? Bindet dann dieser Vorent- scheid unseren Rat? Wäre es nicht, auch wenn er nicht bin- dend wäre, wenigstens eine Beruhigung, wenn die Finanz- kommission oder wenn die Geschäftsprüfungskommission gefunden hätte, eine Ausführung in Etappen sei unnötig oder wenn sie angeordnet hätte, der Kostenrahmen sei zu straffen und mit vermindertem Budget eine zweckmässige Lösung anzustreben? Es ist mir klar, dass eine solche Vor- prüfung nur möglich und nur sinnvoll ist, wenn eine ver- trauensvolle Zusammenarbeit mit der Verwaltung besteht. Es geht ja nicht darum, Vorhaben zu verhindern, die nötig sind oder sie auch nur zu verzögern, sondern darum, den Rat seine Kompetenzen auch richtig ausüben zu lassen, so dass nicht aus Zeitdruck oder weil schon zuviel in ein Pro- jekt investiert worden ist oder aus anderen Gründen eine Zustimmung für den Rat unumgänglich ist. Es ist ein ungu- tes Gefühl, das wohl nicht nur ich heute bei solchen Vorla- gen habe.

Die Frage stellt sich bei Bauten aus allen Departementen des Bundes. Sie wurde mir besonders deutlich bei einer Vorlage des Volkswirtschaftsdepartementes. Sie ist aber sicher auch beim Departement der auswärtigen Angelegen- heiten aktuell und auch beim Militärdepartement. Der Natio- nalrat seinerseits hat eine Gruppe Bauen eingesetzt und verlangte kürzlich über seine Geschäftsprüfungskommis- sion vom Bundesrat vermehrte Einflussmöglichkeiten bei Bundesbauten in einem frühen Stadium, sei es, dass die Vorlage vom betreffenden Departement dem Bundesrat vorgelegt werden muss und damit auch in einem frühen Stadium bereits ein politisches Gremium zum Kostenrah- men und zu ähnlichen Fragen Stellung nimmt, oder dass die Organe des Nationalrates die Vorprüfung übernehmen, die zwar den Rat nicht binden würde, aber einiges Unbehagen verhindern könnte.

Ich wäre dankbar, Herr Bundesrat, wenn Sie die aufgewor- fene Frage prüfen und uns entsprechend berichten würden. Sollte der Bundesrat das Postulat ablehnen, so möchte ich doch den Rat ersuchen, selber zu prüfen, ob nicht im Inter- esse unseres Rates etwas in dieser Richtung vorgekehrt werden sollte.

Überwiesen - Transmis

82.452 Postulat Guntern Sanierung der Bundesfinanzen Assainissement des finances fédérales

Wortlaut des Postulates vom 23. Juni 1982

Die hängigen Vorlagen zur Sanierung der Bundesfinanzen belasten in einem gewissen Umfang die Kantone. Dieser

Umstand führt dazu, dass im Verhältnis Bund-Kantone Unsicherheiten und Spannungen auftreten können. Dies wiegt um so schwerer, als eine Gesamtschau über die künf- tigen Belastungen und Entlastungen der Kantone im Zusammenhang mit der Aufgabenteilung, dem Spar- und Anschlussprogramm, der Schwerverkehrsabgabe, der Autobahnvignette und der Vorlage über die Verwendung der Treibstoffzolleinnahmen fehlt.

Der Bundesrat wird daher ersucht, in einem Bericht darzu- legen in welcher Weise die Kantone an die Sanierung der Bundesfinanzen mitzutragen haben.

Texte du postulat du 23 juin 1982

Les projets en cours, d'assainissement des finances fédé- rales, imposent, dans une certaine mesure, des charges aux cantons. De ce fait, une insécurité ainsi que des ten- sions peuvent surgir dans les rapports entre la Confédéra- tion et les cantons. Cela est d'autant plus gênant que l'on n'a aucune vue d'ensemble sur les charges et allégements auxquels les cantons doivent s'attendre dans les domaines de la répartition des tâches, du premier et du second pro- gramme d'économies, de la taxe sur les poids lourds, de la vignette autoroutière ainsi que de l'utilisation des recettes provenant des droits de douane sur les carburants.

C'est pourquoi le Conseil fédéral est prié d'exposer dans un rapport la manière dont les cantons devront participer à l'assainissement des finances fédérales.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Binder, Cavelty, Dobler, Egli, Genoud, Meier, Schmid, Stucki, Ulrich (9)

Guntern: Angesichts der vorgerückten Zeit werde ich mein Referat möglichst kurz halten. Ich habe ein Postulat am 23. Juni 1982 eingereicht, das im wesentlichen den Bundes- rat ersucht, einen Bericht über die Beteiligung der Kantone an der Sanierung der Bundesfinanzen abzugeben. Ich gehe davon aus, dass die Kantone bereit sind, bei der Sanierung des Bundeshaushaltes mitzuhelfen. Sie haben das bereits teilweise unter Beweis gestellt, als sie in den siebziger Jah- ren an den zweimaligen notrechtlichen Kürzungen der Kan- tonsanteile Einbussen in Kauf nehmen mussten, dann durch die Änderung der Subventionsgesetze im Jahre 1978 und durch das Sparpaket 1980 mit der Streichung der Kan- tonsanteile an den Alkohol- und Stempelabgaben, und durch Subventionskürzungen.

Die Kantone wissen auch, dass die weiteren hängigen Vor- lagen zur Sanierung der Bundesfinanzen sie erneut bela- sten werden, aber sie wissen nicht wann, und sie wissen auch nicht wie stark.

Darf ich kurz die verschiedenen Vorlagen, die gegenwärtig hängig sind, beleuchten: Erstens haben Sie die Aufgaben- teilung, die im Mittelpunkt der Flurbereinigung steht. Die Kantone haben sich bereit erklärt, eine Mehrbelastung von 200 Millionen Franken in Kauf zu nehmen; allerdings bedingt in Kauf zu nehmen, sie erwarten daraus eine staats- politische Aufwertung der Kantone. Ob dies tatsächlich ein- treffen wird, ist heute in Frage gestellt. Es kommt darauf an, was die Räte daraus machen werden. Befürchtungen gibt es auch in bezug auf das zweite Massnahmenpaket, vor allem weil dieses zweite Paket einseitig auf die Landwirt- schaft ausgerichtet ist und daher den Widerstand der finanzschwachen und der Landwirtschaftskantone hervor- ruft.

Zweitens haben wir die Kantonsanteile an Alkohol- und Stempelabgaben: Sie kennen die gegenwärtige Situation. Wenn Sie die Botschaft über die Aufgabenteilung nachle- sen, werden Sie feststellen, dass der Bundesrat die Aufhe- bung der Kantonsanteile am Reingewinn der Alkoholverwal- tung und am Reinertrag der Stempelsteuer verlangt, mit Ausnahme des Alkoholzehntels. Diese Aufhebung gehört zum Sanierungskonzept des Bundeshaushaltes; die Zu- stimmung der Kantone zu dieser dauerhaften Streichung steht allerdings noch aus.

Drittens haben wir das Sparanschlussprogramm; das Spar- programm 1980 hat Subventionskürzungen von 360 Millio-

  1. September 1982 S

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Viehhalter im Berggebiet. Kostenbeiträge

nen Franken mit sich gebracht: Diese Kürzungen, die bis 1983 befristet sind, sollen nun weiter gelten; ein Anschluss- programm soll weitergeführt werden. Auch da sind Bela- stungen für die Kantone mitverbunden.

Viertens haben wir das Subventionsgesetz: Die Stellung- nahmen der Kantone zu diesem Subventionsgesetz sind jetzt bekannt. Sie sind nicht sehr positiv ausgefallen, denn es wird befürchtet, dass dieses Gesetz den Kantonen finan- ziell einschneidende Änderungen bringen würde. Wenn ich richtig orientiert bin, rechnet auch das Finanzdepartement aus diesem Vorhaben mit Einsparungen. Wenn aber Einspa- rungen mit dem Subventionsgesetz verbunden sind, dann werden sie sich selbstverständlich auch auf die Kantone auswirken.

Fünftens haben wir dann die Treibstoffzollerträge: Darüber haben wir heute morgen zur Genüge diskutiert. Die Kan- tone sind mit den Vorschlägen einverstanden.

Die Kompensationsverpflichtungen lehnen sie nicht grund- sätzlich ab, aber sie wünschen, dass diesbezüglich kon- krete Vorstellungen bestehen. Sie haben die Debatte hier- über heute morgen gehört.

Sechstens haben wir die Schwerverkehrsabgabe und die Autobahnvignette: Hier haben die Kantone Kompensatio- nen, zum Beispiel durch Beteiligung am Defizit des SBB- Regionalverkehrs, abgelehnt, da das zu neuen Verflechtun- gen führte, die durch die Aufgabenteilung gerade aufgeho- ben werden sollen.

Siebtens haben wir die Bankkundensteuer: Die Kantone befürchten, dass eine Bankkundensteuer zur Abwanderung führen könnte und dass dadurch die Bankgewinne ge- schmälert würden und so schliesslich den Kantonen und Gemeinden weniger direkte Steuern verbleiben. Sie befürchten also, dass auch diese Bankkundensteuer Aus- wirkungen auf Kantone und Gemeinden haben könnte.

Ich gehe nicht noch weiter in dieser Aufzählung. Warenum- satzsteuer auf Energie, formelle Steuerharmonisierung sind nur Stichworte. Ich möchte zum Schluss lediglich folgendes sagen: Die finanziellen Auswirkungen der gegenwärtigen Bundesfinanzpolitik ergeben für die Kantone ein - ich möchte sagen - nicht sehr überschaubares Bild. Man weiss nicht, wie stark die Kantone zur Kasse gebeten werden. Die Kantone verlangen daher, dass die Absichten des Bundes in der künftigen Finanzpolitik und auch verschleierte Spar- massnahmen offen dargelegt werden. Ich weiss, dass es nicht einfach ist. Es sollte aber möglich sein, die Absichten des Bundes in einem Berichte immerhin offenzulegen. Der Konsens der Kantone ist eine wesentliche Voraussetzung zur Bundeshaushaltsanierung, und einvernehmliche Lösun- gen sind Elemente der vielzitierten Begriffe Föderalismus, Stärkung der Gliedstaaten und Finanzausgleich. Die Bun- deskasse und die kantonalen Kassen sind voneinander abhängig, und es scheint mir daher richtig zu sein, dass der Bundesrat nun einen solchen Bericht vorlegt.

Überwiesen - Transmis

Schluss der Sitzung um 12.15 Uhr La séance est levée à 12 h 15

Dritte Sitzung - Troisième séance

Mittwoch, 22. September 1982, Vormittag Mercredi 22 septembre 1982, matin 8.00 h

Vorsitz - Présidence: M. Dreyer

81.083 Viehhalter im Berggebiet. Kostenbeiträge Détenteurs de bétail de la région de montagne. Contribution

Botschaft und Gesetzentwurf vom 21. Dezember 1981 (BBI 1982 I, 169) Message et projet de loi du 21 décembre 1981 (FF 1982 I, 181)

Beschluss des Nationalrates vom 23. Juni 1982 Décision du Conseil national du 23 juin 1982

Antrag der Kommission Eintreten

Proposition de la commission Entrer en matière

Zumbühl, Berichterstatter: Aufgrund der Annahme von Motionen im Nationalrat (Nationalrat Hofmann) und im Stän- derat (Ständerat Genoud) erhielt der Bundesrat den Auf- trag, dem Parlament zu beantragen, das Bundesgesetz über Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet und in der voralpinen Hügelzone zu ändern. Am 23. Juni 1982 hat der Nationalrat der Abänderungsvorlage zugestimmt, und heute hat der Ständerat Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Sofern keine nennenswerten Differenzen zum Nationalrat entstehen, sollte das Gesetz auf den 1. Januar 1983 in Kraft treten, und die erhöhten Beiträge würden ab 1983 ausge- richtet.

Es sind die folgenden Änderungen vorgesehen:

  1. Die Übertragung der Kompetenz zur Festsetzung der Ansätze je Grossvieheinheit an den Bundesrat (bisher durch das Gesetz geregelt).

  2. Finanzierung der Massnahmen vorab aus den Erträgnis- sen der Preiszuschläge auf Importfuttermitteln (bisher aus der allgemeinen Bundeskasse).

  3. Bewilligung der finanziellen Mittel für jeweils zwei Jahre durch das Parlament mit einfachem Bundesbeschluss. Der Bundesrat hat vier Jahre beantragt, der Nationalrat hat den Turnus auf zwei Jahre festgesetzt. Gemäss der Botschaft beabsichtigt der Bundesrat, die Ansätze pro Grossviehein- heit um 20 bis 25 Prozent zu erhöhen, was einem Mehrauf- wand des Bundes von 30 Millionen jährlich gleichkommt.

Die Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet sind seit 1974 nicht mehr an die Preis- und Kostenentwicklung ange- passt worden. Obschon in den vergangenen acht Jahren verschiedene bestehende Massnahmen verbessert oder solche neu eingeführt worden sind, müssen die Kostenbei- träge an Viehhalter im Berggebiet und in der voralpinen Hügelzone unbedingt angemessen erhöht werden. Seit 1974 hat die Teuerung 26 bis 28 Prozent betragen. Zudem ist der Einkommensrückstand der Bergbauern gegenüber den Talbauern immer noch bedeutend. 1981 lag der Arbeitsverdienst der Bergbauern pro Tag bei 79 Franken, oder rund 43 Franken unter dem Paritätslohnanspruch (siehe 39. Jahresbericht der SAB).

Wie erwähnt, beabsichtigt der Bundesrat die Ansätze pro

53 - S

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Guntern Sanierung der Bundesfinanzen Postulat Guntern Assainissement des finances fédérales

In

Dans

In

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1982

Année

Anno

Band

IV

Volume

Volume

Session

Herbstsession

Session

Session d'automne

Sessione

Sessione autunnale

Rat

Ständerat

Conseil

Conseil des Etats

Consiglio

Consiglio degli Stati

Sitzung

02

Séance Seduta

Geschäftsnummer

82.452

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum

21.09.1982 - 08:00

Date

Data

Seite

408-409

Page

Pagina

Ref. No

20 010 929

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Mots-clés

federal financescantonsreport requestfiscal consolidationparliamentary postulatefederalism

Extrait par Omnilex

Question juridique clé

Whether the postulate requesting a report on cantonal participation in federal fiscal consolidation should be transmitted.

Solution extraite

The Council of States transmitted the postulate to the Federal Council for a report.

Motifs extraits

The proponent argued that the cantons face uncertain and uneven burdens from pending federal fiscal measures and that a clear overall view was needed; the chamber accepted the request.

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