Gestion du Conseil fédéral
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E 16 juin 1982
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Ziff. I und II Titre et préambule, ch. I et II
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Gesetzentwurfes
34 Stimmen (Einstimmigkeit)
B
Bundesbeschluss über die Einführung der obligatorischen Arbeitslosenversicherung Arrêté fédéral instituant l'assurance-chômage obligatoire
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Ziff. I und II Titre et préambule, ch. I et II
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 33 Stimmen (Einstimmigkeit)
C
Bundesgesetz über die Arbeitslosenversicherung Loi fédérale sur l'assurance-chômage
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Ziff. I und II Titre et préambule, ch. I et II
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Gesetzentwurfes 36 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
82.021
Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundes- gerichts und des Eidgenössischen Versicherungs- gerichts 1981 Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances 1981
Bericht des Bundesrates vom 24. Februar 1982, des Bundesgerichts vom 12. Februar 1982 und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 31. Dezember 1981
Rapport du Conseil fédéral du 24 février 1982, du Tribunal fédéral du 12 février 1982 et du Tribunal fédéral des assurances du 31 décembre 1981
Beschlussentwurf siehe Seite 349 des Berichtes Projet d'arrêté voir page 349 du rapport
Bezug durch die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, Bern
S'obtiennent auprès de l'Office central des imprimés et du matériel, Berne
Beschluss des Nationalrates vom 8. Juni 1982 Décision du Conseil national du 8 juin 1982
Allgemeine Aussprache - Discussion générale
Egli, Berichterstatter: Zusammen mit dem Geschäftsbericht des Bundesrates wird auch der Bericht beider Geschäfts-
prüfungskommissionen über die Inspektionen im Jahre 1981 zur Beratung gestellt. Ich leite die Beratung beider Geschäfte wie folgt ein:
Der Bericht über die Inspektionen wurde in der Öffentlich- keit unterschiedlich aufgenommen. Während in einem Teil der Presse den Geschäftsprüfungskommissionen das Zeugnis «gute Kontrolleure» ausgestellt wurde, erhielt die- ser Bericht in einem anderen Teil die Qualifikation «belang- loses Papier», «oberflächliche Kratzer» usw. Ein Blatt hat sogar allen Ernstes die Behauptung aufgestellt, die Geschäftsprüfungskommission sei zur Überprüfung eines Entwicklungsprojektes nach Madagaskar gereist. Schliess- lich wird verschiedentlich die Frage aufgeworfen, wer denn eigentlich die Geschäftsprüfungskommission überwache. Diese Frage darf durchaus gestellt werden. Aber sie ist kein Primeur mehr. Schon die alten Römer haben gefragt: Quis custodit custodem? Wer passt eigentlich auf den Wächter auf?
Diese sehr unterschiedliche Beurteilung der Arbeit der Geschäftsprüfungskommissionen muss mindestens zum Teil auf einer unterschiedlichen Auffassung über die Auf- gabe dieser Kommissionen beruhen, weshalb einige Worte hierüber fällig sind.
Die Aufgabe der Geschäftsprüfungskommissionen ist in Artikel 57ter ff. des Geschäftsverkehrsgesetzes umschrie- ben. Wenn darin von der Überwachung der Geschäftsfüh- rung der eidgenössischen Verwaltung und der Rechts- pflege die Rede ist, so kann damit nur die Oberaufsicht gemeint sein, die dem Parlament gemäss Bundesverfas- sung gesamtheitlich zusteht. Die Direktaufsicht übt gemäss Artikel 102 Ziffer 15 der Bundesverfassung der Bundesrat selbst aus. Daher sind die Geschäftsprüfungskommissio- nen weder fähig noch kompetent, eine dauernde und umfassende Kontrolle der Verwaltung auszuüben. Sie haben gegenüber der Verwaltung weder ein Weisungsrecht noch ist es ihre Aufgabe, zukunftsgerichtete politische Akzente zu setzen. Zu diesem Zweck stehen dem Parla- ment andere Instrumente zur Verfügung, so insbesondere der Richtlinienbericht oder der Legislaturzwischenbericht des Bundesrates. Andererseits darf sich die Geschäftsprü- fungskommission nicht darauf beschränken, sich den «cau- ses célèbres« der Verwaltung zuzuwenden, also Verwal- tungsskandalen oder Verwaltungsvorfällen, die zu Skanda- len gemacht und breitgewalzt werden. Sie muss gelegent- lich auch die Mauerblümchen der Verwaltung pflegen, auch wenn diese nichts «hergeben». Darum ist der Bericht über die Inspektionen (welcher übrigens nur einen relativ kleinen Teil der durchgeführten Inspektionen erläutert) keine Skan- dalchronik, weshalb eine gewisse Art unserer Presse damit nichts anzufangen vermag und mit eigener Phantasie noch etwas nachhelfen muss, wie zum Beispiel mit einer Reise der Kommission nach Madagaskar.
Gelegentlich gewinnt man den Einduck, dass der Öffentlich- keit mit Verwaltungsskandalen und Gelegenheiten, sich zutiefst entrüsten zu dürfen, mehr gedient wäre als mit einer sauberen Verwaltung. Die Geschäftsprüfungskommis- sionen haben schon wiederholt bewiesen, dass sie die Sonde tief anzusetzen wissen, wo sie auf Unstimmigkeiten stossen. Ich denke zum Beispiel an die Untersuchung über das sogenannte Orange-Funknetz unserer diplomatischen Vertretungen, die Untersuchung über die Rüstungsdienste, die zu deren Reorganisation Anlass gaben, oder auch an die zurzeit noch laufende Abklärung über die Organisation des Bundesamtes für Sozialversicherung. Übrigens wurde auch die letzte Woche in diesem Rat behandelte Interpella- tion zum Satellitenrundfunk durch eine gemeinsame Inspek- tion beider Geschäftsprüfungskommissionen angeregt. In diesem Sinne darf ich Sie bitten, vom Bericht über die Inspektionen Kenntnis zu nehmen.
Zum Geschäftsbericht: Mit periodischer Regelmässigkeit, in der Regel dann, wenn ein neuer Präsident der Geschäfts- prüfungskommission sein Amt antritt, werden die Gestal- tung des Geschäftsberichtes und dessen Behandlung im Rat neu in Frage gestellt. Mit derselben Regelmässigkeit bleiben Gestalt und Behandlung des Geschäftsberichtes
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Geschäftsbericht des Bundesrates
annähernd gleich. Offenbar gelingt es weder den Verfas- sern des Geschäftsberichtes noch den Präsidenten der Geschäftsprüfungskommissionen, sich zu profilieren. Die nationalrätliche Kommission hat sich einmal mehr der Frage einlässlich gewidmet und das Ergebnis ihrer Untersu- chungen freundlicherweise auch unserer Kommission zur Verfügung gestellt. Wir konnten uns diesem Eregebnis bedenkenlos anschliessen, nachdem es nichts wesentlich Neues zutage gefördert hat.
In der ständerätlichen Kommission ist man zum Schluss gekommen, dass die nun eingespielte Form des Geschäfts- berichtes eine durchaus akzeptable Art der Berichterstat- tung darstelle. Eine gewisse Konstanz in Aufmachung und Gliederung erleichtert den notwendigen Vergleich mit den Vorjahren. Der Geschäftsbericht muss klar vom Richtlinien- bericht und vom Legislaturzwischenbericht unterschieden werden; diese sind Instrumente der politischen Akzentset- zung und Planung der Regierung und des Parlamentes. Demgegenüber hat der Geschäftsbericht eine rein referie- rende Funktion. Er lässt der Bundeskanzlei kaum Raum für eine kreative Stabstätigkeit. Dieser Unterschied erklärt auch die relativ reichhaltige politische und staatsrechtliche Lite- ratur über die Planungsinstrumente des Richtlinien- und Zwischenberichtes, während das viel ältere Instrument des Geschäftsberichtes die Wissenschafter und Politiker kaum je zu geistigen Höhenflügen anzuregen vermochte.
Wer also im Geschäftsbericht nach mehr Originalität hascht, der missdeutet dessen Funktion. Wem der Bericht zuviel bietet, braucht nicht alles zu lesen; wer mehr wissen will, kann Ergänzungsfragen stellen.
Dies hat denn auch die Geschäftsprüfungskommission getan. In der Tat regt der Bericht an verschiedenen Stellen zu Fragen an. Auch damit erfüllt er seine Funktion. Einige der von der Geschäftsprüfungskommission besprochenen Fragen werden in der heutigen Debatte von den Präsiden- ten der einzelnen Sektion behandelt. Dabei muss es sich nicht unbedingt immer um Schwergewichte der entspre- chenden Departemente handeln. Die Debatte soll vielmehr einen Querschnitt der Prüfungstätigkeit der GPK wiederge- ben, die sich Wichtigem und Unwichtigem, Offenkundigem und Verstecktem, Gutem und Ungutem widmen muss.
Nebst den anschliessend behandelten Fragen hat sich die Geschäftsprüfungskommission von den Departementsvor- stehern und ihren Sachbearbeitern unter anderem über fol- gende Themen orientieren lassen: Neugebildete Vereini- gung für Entwicklungszusammenarbeit; Teilnahme der Schweiz an Aktionen der FAO; Zusammenarbeit des Depar- tementes für auswärtige Angelegenheiten und des Volks- wirtschaftsdepartementes bei der Entwicklungshilfe; Schaf- fung von Arbeitsplätzen für Bundeshausjournalisten; Volks- zählung 1980; Koordination der Termine für Hochschul- examina mit den militärischen Ausbildungskursen; interna- tionale Zusammenarbeit zur Lagerung radioaktiver Abfälle; Beschwerden aus der Schweiz an die Menschenrechtskom- mission; Grundbuchvermessung; Telefonüberwachung; Ursache der militärischen Flugunfälle; Überführung der Staatskasse in die Nationalbank; Stellungnahme des Finanzdepartementes zur Entwicklung des Hypothekarzins- fusses; Auswirkung der Ferienverlängerung des Bundes- personals auf den Personalbestand; regionale Wirtschafts- förderung; schweizerische Energiebilanz; staatliche Ener- gieforschung; Ausbau der bestehenden hydraulischen Kraftwerke usw. Einige dieser Fragen gaben denn auch Anregungen zu Inspektionen des laufenden Jahres.
Ich darf Sie, Herr Präsident, bitten, bei der nachfolgenden Behandlung des Geschäftsberichtes die Sprecher der Kom- mission departementsweise aufzurufen.
Wenn diese einleitende Berichterstattung auch niemanden aufzuwühlen oder zu erschüttern vermag, so will das nicht heissen, dass unsere Verwaltung von menschlichen Unzu- länglichkeiten total verschont ist. Aber wir dürfen durchaus das Bemühen feststellen, unsere Verwaltung effizient und sauber zu gestalten. Wo dies nicht vollends gelingt, wollen wir gemeinsam und im gegenseitigen Vertrauen nach Lösungen suchen.
Unser Geschäftsverkehrsgesetz enthält zwar keine Bestim- mung über den Austausch von Höflichkeiten zwischen Regierung und Parlament. Trotzdem sei es erlaubt, dem Bundesrat und seiner Verwaltung für dieses Bemühen und die vollbrachten Leistungen den Dank des Parlamentes und des Schweizervolkes auszusprechen.
In diesem Sinne beantrage ich namens der Geschäftsprü- fungskommission Genehmigung des bundesrätlichen Geschäftsberichtes.
Hefti: Das allererste Kapitel des Geschäftsberichtes betrifft die Bundeskanzlei. Darin wird auf das am 1. Juni 1979 in Kraft gesetzte Bundesgesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Bundesrates und der Bundesver- sammlung verwiesen und ausgeführt, die sich daraus erge- benden organisatorischen Massnahmen seien teils bereits angeordnet und teils in Vorbereitung. Das erwähnte Gesetz hat aber auch - auf Antrag des Bundesrates - dessen Regierungsobliegenheiten in den Vordergrund gerückt und denselben vor allen anderen Funktionen den Vorrang gege- ben. Darunter fällt unter anderem, dass der Bundesrat die Entwicklung in Staat und Gesellschaft sowie das Gesche- hen im In- und Ausland verfolgt und laufend die Lage beur- teilt; Artikel 3 Absatz 1 Litera a, falls Sie es nachzulesen wünschen.
Wenn ich den vorliegenden Geschäftsbericht lese und wenn ich mir daneben die Stellungnahmen, die Äusserun- gen oder das Schweigen des Bundesrates oder einzelner seiner Mitglieder vergegenwärtige, so frage ich mich, ob sich der Bundesrat seinen Pflichten zur Lagebeurteilung, mit denen er sich im Gesetz beauftragen liess, bisher immer genügend bewusst geworden ist. Dazu gehört natür- lich auch, die entsprechenden Schlüsse zu ziehen.
Ich mache diese Bemerkungen hier im Hinblick auf unsere Wirtschaft und auf unsere Energiesituation, die beide zusammenhängen. Ich richte diese Bemerkungen aus- drücklich an den Gesamtbundesrat. Darum habe ich auch zu Beginn des Geschäftsberichtes das Wort ergriffen.
Wird gesagt, dass unsere Wirtschaft zurzeit eine gewisse Mühe bekunde, so dürfte das zum mindesten keine Über- treibung sein. Es wäre nun nicht richtig, dies einfach einer momentanen ungünstigen Konjunktur zuzuschreiben und den nötigen Aufschwung aus deren Wechsel zum Besseren zu erwarten. Der Geschäftsbericht weist auf Seite 237 unter dem Volkswirtschaftsdepartement darauf hin, dass die Wirt- schaft mit Strukturproblemen konfrontiert ist. Sie muss namentlich international auf geänderte, auf neue Konkur- renzsituationen umstellen. Soweit dies nicht vollzogen wird, kann auch aus einer allgemeinen Konjunkturerholung nicht oder nur ungenügend Nutzen gezogen werden, und es wäre rasch auch unseren heutigen Sozialeinrichtungen die Basis entzogen. Die Situation sollte kein Anlass zur Resig- nation sein, aber zu den notwendigen Anstrengungen auf- rufen, die Dinge im Griff zu behalten. Dazu gehört, von Mehrbelastungen der Wirtschaft abzusehen, auch wenn kürzlich - nicht in diesem Saale, aber in diesem Rate - behauptet wurde, das Schweizervolk würde solchen Bela- stungen zustimmen, was übrigens noch offen wäre. Ein zu starrer Indexautomatismus darf nicht zur Verzögerung erforderlicher Anpassungen führen. Er ist auf die Dauer kein Schutz, keine Maginot-Linie gegen wirtschaftliche Not- wendigkeiten. Wie könnte eine Rechnung aufgehen: weni- ger Arbeitszeit bei gleichem Lohn oder, in den öffentlichen Dienstleistungen bei gleichem Leistungsangebot, wie kürz- lich auch in unserem Rate verlangt wurde?
Die gemachten Hinweise einfach als «dumme Schelte» zu bezeichnen, wie es kürzlich ein Verbandspräsident getan hat, ist noch kein Beitrag zur Lösung dieser Probleme. Im Konsumentinnenforum wurde empfohlen, mit «weiblicher List» an den Abstimmungskampf vom 28. November heran- zutreten. Was wir aber brauchen, ist nicht List, weder weib- liche noch männliche, sondern Offenheit und die Erkennt- nis, dass man mit der Übersteigerung der Interessen einzel- ner Kategorien ins Unheil rennt und mehr denn je der Blick auf die Gesamtzusammenhänge am Platze ist.
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E 16 juin 1982
Nehmen wir das Beispiel Frankreich: Mit Versprechungen und Vorschlägen, wie sie oft auch bei uns die Szene vorder- gründig zu dominieren scheinen, kam eine Regierung ans Ruder, die nun bereits gezwungen ist, wieder zu den alten Wahrheiten zurückzufinden. Geändert hat eigentlich nur, dass dies aus einer wesentlich ungünstigeren Ausgangs- lage und mit viel grösserer Mühe als vorher zu geschehen hat.
Der Lebensnerv der Wirtschaft ist die Energie. Die bisher für unsere Energiepolitik Verantwortlichen - Kantone, Gemeinden und Private - haben erreicht, dass die Schweiz über eine ausreichende und sehr preisgünstige Elektrizi- tätsversorgung verfügt, was für unser Land einen wesentli- chen Vorteil im internationalen Wettbewerb bedeutet. Heute sind wir daran, nicht nur diesen Vorteil zu verlieren, sondern vom Ausland überrundet zu werden und zurückzufallen; dies wegen des Handelns - oder Nichthandelns - bei der Kernenergie. Wir befinden uns heute in einem üblen Inter- regnum. Die bisher Verantwortlichen sind etwas verunsi- chert; und beim Bund, dessen Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit dem Energieartikel verschiedentlich postuliert wurde, kann man sich nicht ganz des Eindruckes erwehren, dass die Sache bisweilen mehr advokatisch als regierungsmässig behandelt wird. Die Folge sind heute schon grosse finanzielle Schäden, auch bei bestehenden oder in Bau befindlichen Werken, durch das ständige Ver- langen von Änderungen, über deren Nutzen sich vielfach streiten lässt, die aber äusserst aufwendig sind. Hier berei- ten sich Kostenexplosionen vor, welche letzten Endes die Stromkonsumenten werden tragen müssen, über deren Ausmass die Öffentlichkeit derzeit noch kaum etwas weiss; ich möchte sogar bezweifeln, ob der Bundesrat selber dar- über genügend im Bilde ist.
Ich bin grundsätzlich auch nicht der Auffassung, dass der Bundesrat sich in die Tagesdiskussionen einmischen soll. Aber es gibt Ausnahmen. In den beiden vorgehend angezo- genen Bereichen scheint mir eine gelegentliche Aufklärung des Schweizervolkes durch den Gesamtbundesrat fällig zu sein. Die Verlautbarungen dürfen nicht allein einzelnen Chefbeamten, den Expertenkommissionen und gelegentlich auch einem Bundesrat überlassen werden; wobei man ja bei den heutigen Bräuchen nicht mehr immer weiss, von welcher Warte aus derselbe spricht. Zu sehr wird in diesen entscheidenden Angelegenheiten die Diskussion heute Kreisen überlassen, die oft nicht genügend an das allge- meine Wohl denken. Das sei ihnen nicht unbedingt vorge- worfen; aber es soll einmal den Gesamtbundesrat zur Stel- lungnahme veranlassen.
Muheim: Wenn das Parlament den Geschäftsbericht des Bundesrates und seiner Verwaltung überprüft, übt es Ober- aufsicht aus, so wie es die Verfassung in Artikel 85 Ziffer 11 aufgetragen hat. Dieselbe Verfassung sagt in Artikel 102 Zif- fer 15, dass der Bundesrat die Aufsicht über die Verwaltung auszuüben habe. Daraus erkennen Sie, dass in unserem Staat eine Doppelkontrolle gilt, die vom Verfassungsgeber gewollt ist: Der Bundesrat überwacht seine Verwaltung und ihre Tätigkeit unmittelbar und täglich; das Parlament übt die Überwachung und Kontrolle aus grösserer Distanz aus, das heisst weniger methodisch und weniger systematisch. Ich möchte die beiden Aufsichtspflichten näher erläutern, weil ich glaube, dass auf Bundesratsebene dieser Aufsichts- pflicht etwas mehr Augenmerk geschenkt werden sollte. Parlament und Bundesrat werden tätig durch Gesetzge- bung, mittels Botschaften usw .; sie treffen Massnahmen, erlassen diese und jene Bestimmung, alles ausgerichtet auf - wie es heisst - die «Wohlfahrt des Volkes». Wenn Sie die Botschaften analysieren, erkennen Sie darin gewisse Vor- stellungen über die anzustrebenden Ziele. Sie erkennen in den Botschaften auch Versprechungen, zum Beispiel wo Rationalisierungseffekte erzielt werden sollen, die Personal- probleme zu behandeln sind, wo Einsparungen getroffen werden sollen und wie man den zeitlichen Ablauf vorsieht. Wenn solche Beschlüsse - wie wir sie zu Dutzenden erlas- sen - einmal gefasst sind, bekommen sie in gewissem
Sinne eine Eigendynamik. Sie werden verfassungsgerecht von der Verwaltung vollzogen. Nach einer gewissen Zeit sollte nun aber überprüft werden, ob die vorgelegten Ziele erreicht wurden, ob sich die Vorstellungen bezüglich Ein- sparungen, Rationalisierung usw. wirklich eingestellt haben. In den Kommissionsberatungen habe ich bei zwei Departe- menten dieselbe Frage aufgeworfen: Wie üben Sie - Herr Departementschef - die Aufsicht aus? Es wurde jeweils erklärt, die Aufsicht werde durch die Direktoren der Ämter und Vorsteher der «Gruppen» ausgeübt. Hier habe ich eine kritische Bemerkung beizufügen: Diese Kontrolle ist zwar Aufsicht, nämlich die tägliche Aufsicht durch den Chef über seine Mitarbeiter. Was ich mir aber unter der Aufsicht gemäss Artikel 102 Ziffer 15 vorstelle, ist eine in bestimm- ten Zeitabständen vorzunehmende, systematische Nach- kontrolle gewisser Gesetze, Beschlüsse und Projekte. Dies jeweils im Vergleich zu den Vorstellungen, die man bei der Beschlussfassung hatte. Eine Kontrolltätigkeit übrigens, die im bürgerlichen Leben zur Tagesordnung gehört: Man ver- gleicht die einmal gehabten Vorstellungen mit der später tatsächlich eingetretenen Lage; man vergleicht die Vorga- ben und Prämissen mit der späteren Wirklichkeit. Dies dürfte nach meinem Dafürhalten auch für den Bundesrat gelten, da ihm diese verfassungsmässige Aufsicht zur Pflicht gemacht ist. Er hat solche systematischen Kontrol- len durchzuführen und entsprechende Korrekturen anzu- bringen. Sache des Parlamentes kann nämlich unter dem Titel der Oberaufsicht nur sein, Teile daraus nachzuprüfen und von Zeit zu Zeit Aussergewöhnliches zu kontrollieren. Mir liegt sehr daran, diese beiden Kontrollbereiche einer- seits des Parlaments und anderseits vom Bundesrat klarzu- machen. In dieser Richtung und in dieser Art - so bitte ich den Bundesrat - seine Kontrolle in seinem Pflichtenheft nicht zu vergessen.
Bundespräsident Honegger: Ich möchte Ihrer Geschäfts- prüfungskommission und Ihrem Präsidenten danken für die gründliche Überprüfung der Arbeit des Bundesrates. Ich möchte aber auch dafür danken, dass der Kontakt zwi- schen den Bundesräten, Ihrem Präsidenten und den Mit- gliedern Ihrer Kommission sehr angenehm war und nie zu Zwistigkeiten Anlass gegeben hat, wobei wir durchaus anerkennen, dass es eine Aufgabe der Geschäftsprüfungs- kommission ist, das aufzudecken, was bei uns in der Ver- waltung nicht in Ordnung ist. Das sehen wir durchaus ein und sind Ihnen auch dankbar, dass Sie bei Ihren Inspektio- nen diejenigen Gebiete ausfindig machen, wo man vielleicht die Auffassung vertreten kann, hier sei eine besondere Untersuchung notwendig. Sie helfen damit auch dem Bun- desrat.
Herr Hefti hat zwei Probleme aufgeworfen; das eine betrifft die heutige wirtschaftliche Situation. Herr Hefti, ich glaube, es ist nicht so, wie Sie vermuten, dass sich der Bundesrat etwas oberflächlich mit der heutigen Wirtschaftssituation befasse. Die heutige Wirtschaftslage ist fast ein ständiges Traktandum der Bundesratssitzungen. Wir haben auch eine Wirtschaftsdelegation im Bundesrat, die zwischen den Bun- desratssitzungen immer dann zusammenkommt, wenn besondere Probleme auftauchen, die eine Beurteilung des Bundesrates erfordern (Stichwort: Uhrenindustrie, Export- risikogarantie, Maschinenindustrie, Textilindustrie usw.). Diese Wirtschaftsdelegation des Bundesrates kommt auch alle drei Monate mit den drei Generaldirektoren der Natio- nalbank zusammen, um eine Überprüfung der wirtschaft- lichen Lage und der damit verbundenen Geldpolitik der Nationalbank vorzunehmen. Sie sehen daraus, dass der Bundesrat die wirtschaftlichen Probleme durchaus ernst nimmt und sich auch - wie Sie - Sorgen macht über die zukünftige Entwicklung unserer Wirtschaft.
Es ist richtig, dass sich in der Industrie vermehrt eine Unsicherheit breitmacht; der Bundesrat teilt diese Meinung. Diese Unsicherheit ist aber in erster Linie die Folge der schlechten Weltkonjunktur und der Schwierigkeiten unserer Exportindustrie, die sie auf den Weltmärkten antrifft. Sie ist eine Folge der Währungsverhältnisse, die bei weitem nicht
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Geschäftsbericht des Bundesrates
geordnet sind. Es sind die Schwierigkeiten - die Sie auch kennen, Herr Hefti - auf den ausländischen Märkten wegen des zunehmenden Protektionismus und der staatlichen Exportbeihilfen usw. Wir kennen diese Probleme und neh- men uns auch die nötige Zeit, um uns damit auseinanderzu- setzen.
Herr Hefti, wenn Sie vom Bundesrat verlangen, dass er etwas wirklichkeitsgetreuer orientiere, muss ich Sie doch auch darauf aufmerksam machen, dass es auch Aufgabe des Wirtschaftsministers ist, nicht in pechschwarzem Pessi- mismus zu machen. Es gehört zu seiner Aufgabe, für die Zukunft etwas Optimismus zu verbreiten. Deshalb mache ich von Zeit zu Zeit im Sinne einer psychologischen Rük- kenstärkung der Wirtschaft auf die Wettbewerbsvorteile aufmerksam, über die wir nämlich auch verfügen.
Denken Sie etwa an die relativ tiefe Inflation in unserem Land im Vergleich zum Ausland. Persönlich hoffe ich sogar - die Indizien sind nicht schlecht -, dass wir bis Ende des Jahres die Inflation in die Nähe von 4,5 bis 5 Prozent brin- gen. Vergleichen Sie das mit dem Ausland, dann werden Sie feststellen, dass wir auf diesem Gebiet wirklich gewisse Erfolge verzeichnen können. Nehmen Sie die Zinspolitik. Sie finden in keinem Land in Europa so tiefe Zinsen wie in unserem Land. Das ist ein ganz beträchtlicher Vorteil für unsere Industrie. Ich teile Ihre Meinung, dass es insbeson- dere auf dem Gebiete des Aussenhandels notwendig sein wird, dafür zu sorgen, dass uns nicht mehr Schwierigkeiten (Protektionismus!) gemacht werden. Dort sehen wir die grossen Gefahren; dort sind wir aber auch laufend am Ball. Vor allem meine Mitarbeiter, die in den internationalen Organisationen mitwirken, geben sich wirklich die grösste Mühe, dafür zu sorgen, dass unsere Kanäle für den Export unserer Waren offenbleiben.
Was die Geld- und die Währungspolitik anbetrifft, so darf ich einfach bestätigen, dass zwischen dem Bundesrat, sei- ner Wirtschaftsdelegation und der Leitung der Nationalbank ein ausgezeichnetes Verhältnis besteht und dass die Natio- nalbankpolitik mit der Politik des Bundesrates durchaus übereinstimmt.
Stichwort Indexautomatismus: Sie kennen meine Haltung. Ich glaube aber, es sei auch die Meinung des Bundesrates, dass der Indexautomatismus nicht ganz ungefährlich ist und dass wir alle miteinander eher einen Abbau als einen weiteren Ausbau anstreben sollten.
Ihre Bemerkungen zur Energie: Ich glaube nicht, dass der Bundesrat zu wenig Mut hat, über die Zukunft unserer Energiepolitik etwas Positives oder Wichtiges auszusagen. Wenn ich daran erinnere, wie lange wir im Bundesrat zum Beispiel an der Botschaft für den neuen Energieartikel gear- beitet haben, oder wenn ich daran erinnere, welche Zeit der Bundesrat aufgewendet hat, um sich ein klares Bild über die Kernenergie und damit für die Botschaft über die Rah- menbewilligung für Kaiseraugst zu machen, dann darf ich sagen, dass die Landesregierung sich durchaus bewusst ist, was Energie für unsere Wirtschaft und für unsere Bevöl- kerung - insbesondere in den nächsten Jahren - bedeutet. Es ist wohl nicht der Fehler des Bundesrates, falls die Bevölkerung - und vielleicht auch die Presse - nicht genü- gend von dem Kenntnis nimmt, was der Bundesrat in sei- nen Botschaften darlegt. Persönlich habe ich den Eindruck, Herr Hefti, dass wir in der Energiepolitik eine klare Haltung haben. Wenn Sie verlangen, dass die einzelnen Bundesräte vielleicht in dieser Frage etwas dezidierter auftreten, dann darf ich Sie doch darauf aufmerksam machen, dass man den Bundesräten - das gilt auch für meine Adresse - von Zeit zu Zeit immer wieder vorwirft, zuviel in der Öffentlich- keit aufzutreten, zu viele Vorträge zu halten usw. Das ist dann die andere Seite der Medaille. Hier wird eine gesunde Mischung notwendig sein. Unsere Haltung zur Energiepoli- tik ist jedenfalls klar.
Herr Muheim, ich teile Ihre Meinung, dass eine gewisse Erfolgskontrolle notwendig ist. Der Bundesrat hat deshalb die Bundeskanzlei gebeten, in ganz klar umschriebenen Teilbereichen eine Erfolgskontrolle durchzuführen. Wir sind der Meinung, dass wir zum Beispiel, was die Rationalisie-
rung der Bundesverwaltung anbetrifft, einmal eine Erfolgs- kontrolle haben sollten. Das ist ein Punkt, der mit dem Bun- desamt für Organisationsfragen und ferner mit der Konfe- renz der Generalsekretäre aller Departemente unter der Leitung des Bundeskanzlers geklärt werden soll.
Das gleiche gilt für das Gebiet der Einsparungen. Hier haben wir auch im Sinne einer Erfolgskontrolle ganz kon- krete Aufträge erteilt. Das dritte Gebiet betrifft die Redi- mensionierungsmöglichkeiten der Bundesaufgaben ganz allgemein, und zwar nicht zuletzt im Zusammenhang mit den parlamentarischen Vorstössen, die eine Überprüfung verlangen, ob nicht das eine oder andere Aufgabengebiet zweckmässigerweise nicht mehr beim Bund, sondern bei den Kantonen oder vielleicht sogar bei der Privatwirtschaft besser untergebracht wäre. Die Bundeskanzlei hat diesen Auftrag. Wir erwarten einen ersten Zwischenbericht im Laufe des Monats August.
Ich nehme an, dass die Geschäftsprüfungskommission von diesen Aufträgen Kenntnis erhalten hat, und meine, dass die Erfolgskontrolle ein typisches Beispiel für eine gute Zusammenarbeit zwischen Bundesrat und Ihrer Geschäfts- prüfungskommission böte.
Bundeskanzlei - Chancellerie fédérale
Genehmigt - Approuvé
Volkswirtschaftsdepartement Département de l'économie publique
Matossi, Berichterstatter: Im ersten Teil des Geschäftsbe- richts des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements auf den Seiten 236 und 237 und unter dem Titel «Sozialstati- stik», Seiten 255 und 256, wird die Kritik an der Berechnung des Landesindexes kurz behandelt. Der Wert des Indexes der Konsumentenpreise wird im Prinzip nicht angezweifelt. Aber das Vertrauen der Sozialpartner in die Berechnungs- methode des Indexes ist bei den erwiesenen und einge- standenen Fehlern bei den Teilindizes Früchte und Gemüse zumindest angeschlagen.
Bereits im Sommer 1980, also vor zwei Jahren, beschwerte sich das Schweizerische Bauernsekretariat, dass bei Früch- ten und Gemüsen der Teilindex sehr viel höher sei, als es den effektiv bezahlten Preisen entspreche. Diese Warnung fand leider kein Gehör, und es gab auch keine Reaktionen. Im Sepember 1981 doppelte das Bauernsekretariat massiv nach. Es wurde vorgerechnet, dass das arithmetische Mittel der wichtigsten Nahrungspreise in Franken und Rappen vom September 1977 - in diesem Jahre trat nämlich die neue Berechnungsmethode mit dem Basisindex 100 in Kraft - bis August 1981 nur um 12 Prozent gestiegen sei; der Gruppenindex Nahrungsmittel aber um 31 Prozent. Es kann natürlich in einzelnen Fällen und ausnahmsweise durchaus sachliche Gründe für Abweichungen zwischen Preisen und Index über einen Zeitraum von vier Jahren geben. Es fällt aber auf, dass beim Vergleich von 15 Nahrungsmittel- kategorien der Index in allen Fällen bedeutend höher ist als die entsprechenden effektiven Nahrungsmittelpreise. Die Geschäftsprüfungskommission kann heute nicht auf alle Details eintreten. Wir stellen aber folgendes fest:
Es ist sicher nicht übertrieben, wenn man den Landesin- dex als einen Eckpfeiler unserer Wirtschaftspolitik bezeich- net. Er wird auch bei jeder passenden, aber oft auch bei unpassenden Gelegenheiten zitiert und muss sehr oft für alles mögliche herhalten.
Heute hat die Indexgläubigkeit eine Einbusse erlitten, vor allem seit die Bundesbehörden offiziell zugegeben haben, der Landesindex sei seit 1977 nach einer falschen Methode berechnet worden. Es ist uns aber unverständlich, weshalb die Kommission für Konjunktur- und Sozialstatistik bzw. das BIGA nicht schon vor zwei Jahren von sich aus aktiv gewor- den sind, die Fehler zugegeben und alles daran gesetzt haben, diese zu korrigieren.
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Ich möchte deshalb Herrn Bundespräsident Honegger kon- kret fragen, ob der Bundesrat unter diesen Umständen nicht bereit wäre, vorübergehend, d. h. bis zur Einführung eines durchgehenden neuen Berechnungssystems für die umstrittenen Positionen, Berechnungskorrekturen vorzu- nehmen. Mit einer solchen Massnahme könnte er dem berechtigten Vorwurf einigermassen begegnen, dass im laufenden Jahr in der Schweiz - je nach Quelle - 1 bis 1,5 Milliarden Franken unter dem Titel «Teuerungszulagen» für eine Teuerung ausbezahlt werden, die in Tat und Wahr- heit gar nie stattgefunden hat.
a. das BIGA wird beauftragt, die Berechnung des Landes- indexes der Konsumentenpreise ohne die Bedarfsgruppe Miete gemäss Empfehlungen der Kommission für Konjunk- tur- und Sozialstatistik auf Anfang 1983 auf die sogenannte Methode der Basisrelationen umzustellen;
b. die Kommission für Konjunktur- und Sozialstatistik wird beauftragt, bis Ende September 1982 über die aufgetrete- nenen Verzerrungen im Landesindex, über den Inhalt der darüber verfassten Expertisen sowie über die nunmehr gewählten Methoden der Basisrelationen einen Bericht zuhanden der Öffentlichkeit zu erarbeiten und dem Bundes- rat zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Wir freuen uns über diese Beschlüsse und danken dem Bundesrat dafür. Wir hoffen, dass nicht nur die erwähnte Kommission und die im Elfenbeinturm wirkenden Mathema- tiker und Statistiker des BIGA, sondern auch die Sozialpart- ner zu gegebener Zeit in gemeinsamer Arbeit die neue Indexmethode mitgestalten können. Das wäre um so mehr zu wünschen, als der Wert des Indexes der Konsumenten- preise als Massstab für die allgemeine Teuerungsentwick- lung der Konsumgüter ja nicht in Frage gestellt wird.
Abschliessend kann ich Ihnen noch sagen, dass eine Sek- tion der Geschäftsprüfungskommission im laufenden Jahr - im Monat August - beim BIGA, Abteilung Sozialstatistik, eine Inspektion durchführen wird.
Bundespräsident Honegger: Diese leidige Indexgeschichte ist von Herrn Matossi sehr eingehend dargestellt worden. Er hat noch zwei bis drei Fragen gestellt, auf die ich zurück- kommen werde, aber ich darf hinten beginnen: Herr Matossi hat Ihnen dargelegt, dass die Kommission für Kon- junktur- und Sozialstatistik vom Bundesrat beauftragt wor- den ist - im Zusammenhang mit den erhobenen «Mängelrü- gen» betreffend den Index -, per Ende September einen eingehenden Bericht zu verfassen. Diesen Bericht werden wir auch veröffentlichen. Dann wird es Aufgabe der Sozial- partner sein, ihn für ihre Verhandlungen im Laufe dieses oder des nächsten Jahres sinngemäss zu verwenden.
Als ich von diesen Schwierigkeiten (vor allem im Indexbe- reich für Früchte und Gemüse) hörte, habe ich veranlasst, dass die zuständige Kommission für Konjunktur- und Sozialstatistik eine Ueberprüfung speziell dieser Position vornehme. Die Überprüfung hat, wie auch Herr Matossi dar- legte, sich etwas in die Länge gezogen. Es ist natürlich nicht ganze einfach, diese Tausende von Positionen neu zu berechnen und zu überprüfen.
In der Tat ist herausgekommen (wie Sie es darlegten), dass der Landesindex gewisse methodische Schwächen auf- weist. Es wäre aber falsch, davon zu sprechen, dass Rech- nungsfehler gemacht worden wären; das ist nicht der Fall; es geht um die Berechnungsmethode. Die heute kritisierte Methode ist seit 1949 anstandslos angewendet worden; wir hatten nie irgendwelche Probleme mit dem Index. Weil sich diese Methode seit 1949 recht gut bewährt hat, ist der Bun- desrat auf Antrag der Kommission für Konjunktur- und Sozialstatistik dazu gekommen, sie 1977 auch auf Nah- rungsmittel auszudehnen; diese waren vor 1977 nicht die- ser Methode unterstellt. Leider musste man in den letzten Monaten feststellen, dass sich diese Methode für Nah- rungsmittel sehr wahrscheinlich nicht eignet, vor allem nicht für Früchte und Gemüse. Es herrschte damals die Meinung, sie eigne sich besonders gut für Indexpositionen, die starke und gleichzeitig gegenläufige Preisbewegungen mit sich bringen und zu gewissen Verzerrungen führen könnten. Lei- der hat sich das Gegenteil eingestellt: Gerade bei der Posi- tion von Früchten und Gemüsen haben sich wegen dieser neuen Methode gewisse Überhöhungen abgezeichnet. Ich möchte aber sehr deutlich sagen: Wir haben das nur für die Position Früchte und Gemüse festgestellt. Es ist absolut denkbar, dass es unter den Tausenden von Positionen andere gibt, die mit dieser Methode vielleicht etwas unter der errechneten Höhe liegen; bei Früchten und Gemüsen liegen wir etwas höher. Darüber, wie sich das auf den Index insgesamt auswirkt, besitzen wir keine Unterlagen. Wir haben hier nur einen Teil herausgegriffen.
Im übrigen haben die Ergebnisse für die zurückliegenden 25 Monate - wir konnten nicht bis 1977 zurückgehen - gezeigt, dass sich gewisse Verzerrungen ergeben. Wir sind zum Schluss gekommen, dass eine Rückberechnung des ganzen Indexes bis 1977 einen so grossen zeitlichen und materiellen Aufwand mit sich bringen würde, dass sie sich nicht rechtzeitig realisieren liesse.
Die hier zuständige Kommission hat dem Bundesrat be- antragt, die Methode der Basisrelation zu verwenden. Wir hoffen, ab 1. Januar 1983 mit dieser neuen Bewertungs- methode vor allem die Schwierigkeiten auf dem Sektor Früchte und Gemüse überwinden zu können.
Sie fragen mich, warum man die neue Methode nicht schon dieses Jahr angewendet habe. Das geht leider nicht, weil noch gewisse Tests durchgeführt werden müssen. Dazu brauchen wir dieses Jahr, in der Meinung, dass diese Tests uns das nötige Grundlagenmaterial liefern, um auf den 1. Januar 1983 die neue Basisrelation definitiv einführen zu können.
Wir haben aber von einer Übergangslösung für die Position Früchte und Gemüse nicht zuletzt deshalb abgesehen, weil die zuständige Kommission in dieser Frage sehr geteilt war. Zu diesem Schluss kamen wir nicht zuletzt aus der Hoff- nung heraus, dass die Inflation weiter zurückgehe und sich deshalb auch für die Position Früchte und Gemüse keine Verzerrung mehr ergebe, so dass man dieses Jahr noch die alte Methode anwenden kann.
Ich möchte Sie bitten, etwas Geduld zu haben. Wir werden Gelegenheit erhalten, wenn der Bericht der zuständigen Kommission Ende September vorliegt, den gesamten Bereich noch einmal miteinander zu diskutieren.
Genehmigt - Approuvé
Departement für auswärtige Angelegenheiten Département des affaires étrangères
Matossi, Berichterstatter: Ich äussere mich kurz zum Kapi- tel der Auslandschweizer. Alle drei Jahre findet eine Bestandesaufnahme der Auslandschweizer statt. Im Jahre 1981 waren 354 000 Auslandschweizer bei den Vertretun- gen im Ausland eingeschrieben. Das ist eine beachtliche Zahl; sie entspricht der doppelten Einwohnerzahl des Kan- tons Thurgau. 211 000 Auslandschweizer wohnen in Europa, 17 000 in Afrika, 102 000 in Amerika, 10 000 in Asien
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und 14 000 in Australien und Ozeanien. Der einsamste Aus- landschweizer dürfte wohl der einzige Schweizer Bewohner der Salomoninseln sein; die beiden im Jahre 1977 noch registrierten Miteidgenossen sind inzwischen weggereist. Mit Interesse verfolgen viele Auslandschweizer - und wir mit ihnen - die Revision der Bürgerrechtsregelung in der Bundesverfassung. Für viele mit einem Ausländer verheira- tete Schweizerinnen, die ausgewandert sind oder vorüber- gehend im Ausland Wohnsitz haben, ist es stossend, dass ihre im Ausland geborenen Kinder noch nicht in den Genuss des Schweizer Bürgerrechtes gelangen. Sie freuen sich sicher mit uns über den gestrigen Beschluss des Stän- derates zur Revision des Artikels 44 der Bundesverfassung. In drei Zeilen behandelt der Bundesrat in seinem Geschäftsbericht den Solidaritätsfonds der Auslandschwei- zer. Es lohnt sich, noch einige Worte über diese wenig bekannte genossenschaftliche Selbsthilfeorganisation zu sagen. Sie wurde 1958 auf Initiative der Neuen Helvetischen Gesellschaft gegründet und bezweckt die Vereinigung der Auslandschweizer zur Äufnung persönlicher Sparguthaben und zur gemeinsamen Selbsthilfe bei Existenzverlust im Ausland. Durch statutarische und freiwillige Leistungen und dank Beiträgen Dritter wurde ein Fonds geäufnet, welcher Ende 1981 38,7 Millionen oder 4,5 Millionen mehr als im Vorjahr betrug. Im Berichtsjahr erhielten elf Genossen- schafter, die ihre Existenz im Ausland verloren haben, Pau- schalbeiträge von 300 000 Franken; im Vorjahr waren es 190 000 Franken.
Es ist eigentlich erstaunlich, dass diese Genossenschaft nicht mehr als 10 500 Mitglieder zählt; das sind knapp 3 Prozent der Auslandschweizer. Diese Tatsache ist einer- seits sicher darauf zurückzuführen, dass viele Ausland- schweizer sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten, andererseits ist vielleicht die Existenz des Fonds vielen unserer Landsleute im Ausland nicht oder noch zu wenig bekannt. Das ist bedauerlich, weil der Fonds nicht nur eine Absicherung der Existenz bedeutet, sondern auch günstige Anlagemöglichkeiten bietet. Wir wissen, dass viele Ausland- schweizer ihr Fernbleiben bitter bereut haben, aber es ist ja bekanntlich nicht möglich, sich gegen Feuer zu versichern, wenn das Haus schon in Flammen steht.
Angesichts der unstabilen Lage in vielen Ländern dieser Erde wäre zu wünschen, dass viel mehr Auslandschweizer Mitglieder der Genossenschaft des Solidaritätsfonds wür- den als Absicherung gegen die materiellen Folgen von Krieg, Verstaatlichung, Enteignung, politischen Unruhen und unverschuldeter Ausreise.
M. Aubert, conseiller fédéral: Je remercie M. Matossi d'avoir rappelé le problème que nous posent les Suisses de l'étranger. J'aimerais que vous sachiez l'intérêt que nous portons à cette cinquième Suisse pour laquelle nous don- nons des instructions spéciales à nos ambassades à l'étranger. Nous avons 88 ambassadeurs, 146 chancelleries. Nous n'avons, malheureusement, pas les moyens d'être représentés dans les 167 Etats que compte notre monde actuel. Nous avons toutefois des contacts extrêmement étroits avec les colonies suisses qui organisent, avec nos ambassades, des conférences, des rencontres en tout genre et qui conservent un rapport permanent avec notre pays par leur intermédiaire.
Vous l'avez relevé tout à l'heure, 2,5 pour cent seulement des Suisses de l'étranger, majeurs et immatriculés, ont rempli le questionnaire que nous leur avons envoyé concer- nant leurs desiderata. C'est un total de douze mille Suisses à l'étranger qui sont intéressés au droit de vote. Le 70 pour cent des personnes qui ont été consultées préféreraient le vote par correspondance; une modification de notre loi, dans ce domaine, serait une nécessité. Nous devons abso- lument revoir ce problème, sans toutefois créer des inégali- tés qui seraient dues au lieu de résidence des divers Suisses de l'étranger.
Nous avons organisé des conférences entre les présidents des colonies suisses du monde entier et nous sommes en contact permanent avec les organisations des Suisses de
l'étranger - la Nouvelle société helvétique en particulier. Ces organisations nous ont demandé une libéralisation de la réglementation en vigueur et nous pensons devoir don- ner suite à leur demande.
Quant au fonds de solidarité, nous sommes heureux qu'il exite, insuffisant peut-être, mais vous avez relevé des chif- fres, Monsieur Matossi, qui me semblent tout de même assez éloquents quant à l'aide qui est apportée par ce fonds.
Je peux vous assurer que nous restons en contact avec nos Suisses de l'étranger et que nous examinerons toutes leurs doléances avec la plus profonde attention, tant nous sommes conscients, dans cette époque internationale d'interdépendance toujours plus étroite dans le monde, combien nos délégations de Suisses à l'étranger et nos colonies suisses sont importantes pour notre pays. Nous accorderons toute l'attention nécessaire au problème que vous avez soulevé.
Genehmigt - Approuvé
Departement des Innern - Département de l'Intérieur
M. Donzé, rapporteur: Je voudrais dire quelques mots sur le travail que nous avons fait en séance de commission, tra- vail qui a été très complet. Nous avons posé de très nom- breuses questions et l'atmosphère était excellente. Je salue Monsieur le Conseiller fédéral et le remercie dès mainte- nant pour les réponses qu'il nous a données. Nous avons pu avoir un dialogue très intéressant.
Je voudrais faire les constatations suivantes: les quatorze directions ou offices dépendant de ce département mon- trent bien la diversité des interventions de l'Etat, et en dépit de certaines réserves, la nécessité de recourir aux services de l'administration fédérale, qu'il s'agisse d'interventions touchant la coordination avec les cantons, dans le domaine culturel, dans ceux de la protection des achives par exem- ple, de la Bibliothèque nationale suisse ou qu'il s'agisse de la coordination avec les bibliothèques universitaires, le Musée national suisse, de la protection des forêts et de celle de notre environnement. Nous avons reçu une très intéressante réponse concernant la prochaine construction d'un bâtiment abritant l'Office fédéral de la statistique dont les services sont très dispersés - j'en ai parlé l'autre jour - comme aussi des renseignements sur certaines techniques du recensement qui intéressaient plusieurs collègues.
En ce qui concerne l'Office fédéral de l'éducation et de la science, notre curiosité a été satisfaite par des réponses concernant, d'une part, les subventions allouées aux hautes écoles et le numerus clausus et, d'autre part, la col- laboration de celles-ci avec l'industrie dans le domaine des recherches appliquées.
Une question importante sur l'entreposage des déchets radioactifs nous a permis de recevoir des explications sur une éventuelle collaboration internationale.
Notons aussi les renseignements toujours complets en ce qui concerne les routes et la construction, des bâtiments publics. L'Office fédéral des assurances sociales ayant fait l'objet de notre visite et d'un rapport très complet l'an passé n'a pas donné lieu à des questions cette année.
Par contre, notre curiosité s'est concentrée sur l'Office fédéral de la santé publique. Elle a porté sur le nombre des médecins et le coût de leur formation. Nous avons reçu une statistique très complète mais notre intérêt s'est porté plus spécialement sur tout le domaine du contrôle des denrées alimentaires, domaine qui a défrayé la chronique non seule- ment en Suisse mais dans plusieurs pays d'Europe, ce qui montre que s'il est une discipline scientifique qui doive s'adapter aux produits nouveaux mis continuellement sur le marché par l'industrie, c'est bien celle-là. Nous nous sommes demandés dans quelles conditions les service cantonaux de contrôle peuvent faire face à des obligations aussi variées qu'impératives car il apparaît chaque jour des risques de présence de produits nocifs surtout dans la
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viande, les laitages et les œufs mais aussi dans de nom- breux autres produits non seulement alimentaires mais jus- que dans la composition des emballages des produits ali- mentaires. Nous avons reconnu qu'il est vrai qu'il faut une certaine proportionnalité dans les moyens de contrôle par rapport au risque couru, mais nous sommes tombés d'accord pour que la sécurité des consommateurs soit absolument assurée.
C'est pourquoi les commissaires demandent que le Conseil fédéral s'exprime plus spécialement sur la nouvelle loi attendue sur le contrôle des denrées alimentaires, sa por- tée générale et son application par les cantons. Personnel- lement, je me permets de faire une remarque. S'il y a un domaine où le «moins d'Etat», si souvent répété, n'a que faire c'est bien dans celui-là.
Frau Bührer: Ich habe mich im Anschluss an die Diskussion in der Geschäftsprüfungskommission etwas intensiver mit dem ganzen Fragenkomplex der Lebensmittelkontrolle befasst, der mich von meiner beruflichen Tätigkeit als Haus- frau besonders interessieren muss. Dabei bin ich auf ver- wirrende, ja bedenkliche Tatsachen gestossen. Meine Ver- wunderung lässt sich vielleicht illustrieren mit der Frage: Ist Fleisch ein Lebensmittel?
Beim Bund ist nämlich für die Kontrolle der Lebensmittel, mit Ausnahme des Fleisches und der Fleischwaren, die Abteilung Lebensmittelkontrolle im Bundesamt für Gesund- heitswesen verantwortlich. Für Fleisch und Fleischwaren liegt die Kompetenz beim Bundesamt für Veterinärwesen, das dem Volkswirtschaftsdepartement angegliedert ist. Bei den Kantonen ist es ähnlich. Die kantonalen Laboratorien vollziehen das Lebensmittelgesetz ohne Kontrolle des Flei- sches und der Fleischwaren, während die Kantonstierärzte für letzteres zuständig sind, meistens aber nicht über ein entsprechend leistungsfähiges Laboratorium verfügen.
Nun frage ich mich: Wie ist das mit den Raviolis? Für Sauce und Teigtasche wäre der Kantonschemiker zuständig, für die Füllung der Kantonstierarzt. Wenn aber dort Kompo- nenten, die nicht Fleisch sind, dominieren - zum Beispiel das Paniermehl -, dann wäre es doch wieder der Kantons- chemiker. Wer zeichnet in diesem Fall verantwortlich für die Verpackung und die Anschrift?
Oder nehmen wir ein anderes Beispiel: Auf allen Lebensmit- telpackungen müssen die Zutaten und Zusatzstoffe in absteigender Reihenfolge angegeben werden. Gilt das wirk- lich für alle Lebensmittel? Nein, denn Fleisch und Fleisch- waren sind davon ausgenommen. Das Gesundheitsamt war mit seiner Verordnung eben schneller als das Veterinäramt; der Leidtragende ist der Konsument, der keine vollständige Information erhält.
Ein drittes Beispiel: Das giftige Schwermetall Cadmium. Cadmium ist giftig, wenn es in Lebensmitteln vorkommt, wenn es in Fleischwaren vorkommt oder auf Geschirren und Geräten, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Aber es ist nicht eine Stelle, sondern es sind deren zwei, die im Bund für Grenzwertvorschriften zuständig sind, und es sind ebenfalls letztlich zwei Stellen, die im Kanton Cad- mium-Grenzwerte untersuchen und die entsprechenden Massnahmen einleiten.
Das sind nicht gerade leicht überschaubare Zustände. Doch die Angelegenheit ist insofern nicht so schlimm, weil sich in bestimmten Kantonen - und dazu gehört auch mein Kanton Schaffhausen - die verantwortlichen Vollzugs- organe geeinigt haben, dass die kantonalen Laboratorien - allerdings ohne klare Rechtsgrundlage - auch Fleisch- und Fleischwaren untersuchen, um einen möglichst einheitli- chen Vollzug zu garantieren. Dies zum Teil gegen äusserst verwirrende Direktiven aus Bern.
Hier ein Beispiel: Am gleichen Tag, als das Bundesamt für Gesundheitswesen anlässlich des spanischen Olivenöl- skandals eine vorsorgliche Beschlagnahme aller Bestände an Öl verfügte, hat das Bundesamt für Veterinärwesen die Kantonstierärzte aufgefordert, mit der intensiven Kontrolle der Ölsardinen aus Spanien aufzuhören.
Wie der Hormonskandal illustriert hat, werden die Probleme auf dem Fleischgebiet in Zukunft vor allem bei Zusätzen, Zusatzstoffen, Rückständen aller Art sowie unerwünschten Mikroorganismen liegen. Solche Probleme können nur noch in leistungsfähigen, mit allen Methoden der Spurenanalytik und der Mikrobiologie vertrauten und modernsten physika- lisch-chemischen Messsystemen ausgerüsteten Laborato- rien der Lebensmitteluntersuchung angegangen und gelöst werden.
Ich meine, dass mit Blick darauf für das neue Lebensmittel- gesetz als wichtigste Postulate gefordert werden müssen:
Das neue Lebensmittelgesetz muss sich mit allen Lebensmitteln, auch mit Fleisch und Fleischwaren befas- sen. Der umfassende Vollzug soll bei den kantonalen Labo- ratorien der Lebensmittelkontrolle liegen.
Die ganzen Probleme der Fleischgewinnung bis zur Ap- plikation des Fleischschaustempels, mit welchem Fleisch zum genusstauglichen Lebensmittel erklärt wird, sind in einem separaten Fleischschaugesetz zu lösen und zu regeln. Der Vollzug soll bei diesem Gesetz bei den kantona- len Veterinärämtern liegen. An der Tür des Schlachthofes sollte Fleisch zum Lebensmittel werden.
Es wäre zu prüfen, ob beim Bund nicht die Bundesämter für Gesundheitswesen und Veterinärwesen mit einem selb- ständigen Bundesamt für Lebensmittelkontrolle organisato- risch zu einer Gruppe für Gesundheit zusammenzufassen wären. Dies wäre ein Modell, welches in vielen Kantonen realisiert ist und sich bestens bewährt. Die Erfahrungen und die ganze Unruhe der letzten Jahre müssen Konsequenzen in organisatorischer Hinsicht haben.
Ich komme zum Schluss. Wenn man heute an die Probleme in Grossverteilzentren, Gemeinschaftsküchen, Kantinen, Gastwirtschaftsbetrieben, ebenso aber auch an die zusam- mengesetzten Lebensmittel (Fertigmahlzeiten usw.) denkt, so muss mit allem Nachdruck die Forderung aufgestellt werden, dass es für den Gesetzgeber und die Lebensmittel- kontrolle nicht mehr Lebensmittel, welche Lebensmittel sind und solche, welche keine sind, nämlich Fleisch und Fleischwaren, geben darf. Nur einer umfassenden und inte- gralen Lebensmittelkontrolle für alle Lebensmittel wird es möglich sein, ähnliche Vorkommnisse wie die Hormonrück- stände vielleicht nicht zu verhindern, aber doch die Pro- bleme frühzeitig zu erkennen und in gemeinsamen Anstren- gungen zu meistern. Nur so können wir in Zukunft den uns vom Lebensmittelgesetz übertragenen Schutz des Konsu- menten wirkungsvoll und optimal wahrnehmen.
Ulrich: Mein Anliegen betrifft nicht das Jahr 1981 im beson- dern; aber es geht um ein Anliegen, das jedes Jahr uner- hört aktuell ist, nämlich den Schulanfang.
Am 6. Juni hat die Konkordatslösung beim Schulanfang einen schweren Rückschlag erlitten, wenn man in diesem Punkt nicht von einem Scheitern reden muss. Ich bin nach wie vor ein Befürworter von Konkordatslösungen, wenn es darum geht, Aufgaben zu lösen, die besser durch Zusam- menlegung der Kräfte von einzelnen Kantonen bewältigt werden könnten, zum Beispiel der Westschweizer Kantone, Innerschweizer Kantone und anderer Kantone zur Lösung der Frage eines gemeinsamen Technikums usw.
Wo es aber darum geht, Aufgaben zu lösen, die alle Kan- tone, das ganze Land betreffen, kann man sich wirklich fra- gen, ob der Konkordatsweg der richtige sei. Jedenfalls hat dieser Weg beim Schulanfang bis heute nicht zum Ziele geführt. Für solche Fälle haben wir den Bund und seine Organe. Ich weiss allerdings, dass wir uns im Schulwesen, gerade auf diesem Gebiet, grösste Vorsicht und Zurückhal- tung auferlegen müssen. Der gemeinsame Schulanfang ist sicher auch nicht das zentrale Anliegen im Volksschulwe- sen. Jedoch ist es ein Anliegen, das unter die Nägel geht, das Schulkinder und Eltern gleichermassen berührt. Wann der Schulanfang angesetzt wird, ist nicht so wichtig. Wich- tig ist aber, dass die Volksschule im ganzen Land gleichzei- tig beginnt. Und zwar ist dieses Anliegen von immer grös- serer Aktualität, je grösser die Mobilität der Bevölkerung
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wird. Das ist das eigentliche Anliegen auf diesem Gebiet. Daher meine ich, der Bund sei nun am Zuge.
Vielleicht wird es nötig sein, um aus dem Dilemma und den starren Fronten herauszukommen, einen ganz anderen, neuen Termin für den Schulanfang zu suchen. Ich will heute keinen Vorschlag machen, aber ich frage den Bundesrat an, ob er mit Blick auf die hängigen Initiativen, zusammen mit der EDK, bereit ist, sich dieser Sache gebührend anzuneh- men und endlich eine Lösung herbeizuführen.
Bundesrat Hürlimann: Ich danke Ihrer Kommission herzlich für die Art, wie sie sehr eingehend, auf das ganze Jahr ver- teilt, auch die Arbeit meines Departementes und der mir anvertrauten Bundesämter überprüft haben. Ich danke vor allem auch Herrn Donzé für seine Darlegungen. Es ist heute nur teilweise sichtbar geworden, was die Kommission in diesem Bereich alles an Untersuchungen und Inspektionen durchgeführt hat. Ich möchte Ihnen, Herr Donze, und Ihren Kollegen meine Anerkennung aussprechen.
Darf ich aus den Ausführungen von Herrn Donzé ein Stich- wort herausgreifen, nämlich die Frage der Beziehungen der politischen Behörden zum Nationalfonds. Zwei Mitglieder Ihrer Sektion haben die ganze Arbeit des Nationalfonds (Herr Gerber und Herr Bürgi waren es) an Ort und Stelle während eines Tages untersucht und in die gesamte Abwicklung der Geschäfte Einblick nehmen können. Ich bin Herrn Gerber und Herrn Bürgi sehr dankbar, dass sie auf- grund ihrer Feststellungen einen positiven Bericht abgeben konnten.
Innerhalb der Kommission hat sich dann allerdings eine recht lebhafte Diskussion ergeben, und ich lege Wert dar- auf, die Feststellungen, die wir schliesslich miteinander in dieser Diskussion erarbeitet haben, auch hier zuhanden des Plenums festzuhalten. Vor allem der Präsident des For- schungsrates, Herr Prof. Pletscher, und sein Generalsekre- tär, Herr Dr. Fricker, verdienen es, dass ihre Arbeit hier anerkannt wird.
Das Verhältnis zwischen politischen Behörden - wenn Sie an die Kreditgewährung denken - einerseits und der Tatsa- che, dass es sich um eine Stiftung handelt, andererseits haben wir im Einvernehmen mit Herrn Gerber, Herrn Bürgi sowie den Mitgliedern ihrer Kommission so umschrieben:
Wir halten grundsätzlich am Prinzip der Freiheit der For- schung fest. Das gilt vor allem für die Projekte, die die Grundlagenforschung betreffen.
Wir nehmen seitens der politischen Behörden - vor allem durch den Bundesrat - Einfluss auf die sogenannten Natio- nalen Forschungsprogramme. Diese sind bereits praxisbe- zogen konzipiert, nämlich als Entscheidungsgrundlagen für unsere politischen Entscheidungen und für die Vorbereitun- gen von Vorlagen und Beschlüssen, die wir Ihnen letztlich wieder zu unterbreiten haben.
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Der Bundesrat gibt sich ausserordentlich Mühe, aus den vielen Vorschlägen für solche Nationalen Forschungspro- gramme die wichtigsten herauszugreifen. Ich kann in die- sem Zusammenhang auf den Abschluss eines wichtigen Nationalen Forschungsprogrammes hinweisen, nämlich betreffend den Bereich der Prävention gegenüber der immer noch häufigsten Todesursache, den Herz- und Kreis- laufkrankheiten.
Ich möchte nochmals den Herren Bürgi und Gerber, aber auch der gesamten Kommission danken, dass sie in dieser sehr objektiven Art die ganze Tätigkeit des Nationalfonds untersucht haben.
Damit zu einem zweiten Themenkreis, Herr Donzé hat ihn
· ebenfalls angesprochen, und Frau Buhrer hat ihn noch etwas konkretisiert: Man muss bei der Lebensmittelkon- trolle unterscheiden, was auf Stufe Bund und was auf Stufe Kanton geschieht.
Auf Stufe Bund brauchen wir - das haben wir nun gründlich untersucht - ein eidgenössisches Veterinäramt sowie ein Gesundheitsamt. Das Veterinäramt brauchen wir nicht nur wegen des Fleisches, das in den Konsum gelangt, sondern auch wegen der Viehexporte und der Fleischimporte (hier stellen Sie Zusammenhänge mit unserer Aussenwirtschaft fest. Bedenken Sie, wieviel hochqualitatives Fleisch wir ein- führen! Das muss über ein kompetentes Amt mit Veterinär- medizinern unter Kontrolle gehalten werden!).
Wir brauchen das· Veterinäramt wegen der Viehseuchen, wegen der Ausmerzaktionen usw. Zwischen der Landwirt- schaftspolitik einerseits und der Tätigkeit, die durch das Veterinäramt ausgeübt wird, bestehen enge Zusammen- hänge (denken Sie nur an das Problem der Fleischpreise und anderes mehr).
Das Gesundheitsamt hat bekanntlich eine relativ schmale Basis für die Tätigkeit. Man erwartet von ihm vieles, das wir aufgrund der Verfasung und der Gesetzgebung nicht machen können. Die Tätigkeit des Gesundheitsamtes lässt sich ganz grob einteilen in die sehr wichtige Lebensmittel- kontrolle - soweit es die Gesetzgebung betrifft -, in die ganze Frage der Epidemien, Impfaktionen und dann in das Problem der Gifte und des Strahlenschutzes (medizinische Kontrollen von Personen, die mit radioaktiven Stoffen umzugehen haben).
Dies bedingt eine Koordination. Da haben Sie vollständig recht, Frau Bührer. Ich kann Ihnen erklären, dass es auf der Stufe Departemente, zwischen Herrn Honegger und mir, in dieser Hinsicht überhaupt keine Probleme gibt. Natürlich kann es auch vorkommen, dass auf der unteren Stufe - obwohl wir das jetzt ausserordentlich stark konzentriert und koordiniert haben - Sachen vorkommen, die besser abgesprochen würden. Beim spanischen Öl mussten wir einfach sofort handeln und konnten bei der ersten Feststel- lung mit Rücksicht auf das, was in Spanien geschehen war, nicht zuwarten. Aber im allgemeinen wird, sobald nur der leiseste Verdacht besteht, dass mit irgendeinem Lebens- mittel auch Fleischprobleme verbunden sind, sofort die Koordination zwischen den beiden Ämtern sichergestellt. Sie werden in der letzten Zeit festgestellt haben, wenn in irgendeinem Bereich etwas auftauchte, zum Beispiel die Frage der Ravioli oder des Kindermehls und anderes mehr, dass beide Ämter dies besprechen. Diese Communiqués werden immer von beiden Ämtern, je nach Fall sogar von beiden Departementsvorstehern, bekanntgegeben.
Ich kann nur bestätigen, was wir nach einer sehr gründli- chen Untersuchung dieses Problems durch eine Arbeits- gruppe des Nationalrates, unter dem Vorsitz von Frau Ribi, festgestellt haben - die ganze Sache wurde übrigens in der ersten Sessionswoche im Nationalrat verabschiedet -, dass auf dieser Stufe die Koordination funktioniert. Natürlich kann man sie ständig verbessern und wieder neue Lehren ziehen.
Zur zweiten Stufe - den Kantonen, die für den Vollzug der Lebensmittelkontrolle zuständig sind -: Ich kann nicht genug betonen, dass man sofort glaubt, wenn im Salat oder im Bier irgendein Spurenelement festgestellt wird, der Bund sei zuständig und verantwortlich. Das ist nicht richtig. Wir haben die Einrichtungen und die Laboratorien gar nicht. Die Laboratorien und Untersuchungen liegen bei den Kantonen. Die Kantone können - wie Sie es übrigens richtig gesagt haben - die Kontrolle, auch der Fleischmittel, koordinieren, und das funktioniert in einzelnen Kantonen, beispielsweise auch in meinem Heimatkanton, bestens.
Ich bin grundsätzlich ebenfalls der Meinung, dass man bei den heutigen Verkaufs- und Kaufgewohnheiten, wo man im gleichen Lebensmittelgeschäft alle Lebensmittel - neben dem Käse gleichzeitig auch die Würste und das Fleisch - kaufen kann, eine möglichst einheitliche Kontrolle durch- führt. Die Kantone können das heute schon tun. Wir werden im neuen Lebensmittelgesetz - der Entwuf geht jetzt in die
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Vernehmlassung, Sie werden nachher Gelegenheit haben, sich dazu zu äussern - diesen veränderten Verkaufsge- wohnheiten Rechnung tragen.
Früher war das anders. Früher hat man Fleisch nur in der Metzgerei gekauft. Da war der Ablauf von der Schlachtung des betreffenden Tieres bis zur Bank und bis zum Kauf durch die Hausfrau durchaus überschaubar, und es war realistisch, wenn die Kantonstierärzte und die Fleisch- schauer das kontrolliert haben. Heute, wo man im gleichen Geschäft alle kaufen kann, müsste man sagen, es sollte auch durch die gleichen Leute kontrolliert werden. Sie müs- sen nur entsprechend ausgebildet sein. Das ist die Voraus- setzung. Hier haben die Kantone heute schon die Möglich- keit. Es ist Ihnen, Frau Bührer, sicher nicht unbekannt, wenn Sie beispielsweise mit Ihrem verdienten Kantonsche- miker sprechen, dass eine ausgesprochene Konkurrenz zwischen diesen beiden Instanzen - den Kantonstierärzten einerseits und den Lebensmittelchemikern andererseits - besteht.
Ich glaube aber, wir müssen einfach davon ausgehen, dass wir letztlich die Konsumenten zu schützen haben. Das ist auch dem neuen Lebensmittelgesetz zugrunde gelegt. Wir werden noch dieses Jahr das Lebensmittelgesetz in die Vernehmlassung geben. Das haben wir versprochen, und wir werden, je nach den Reaktionen, die wir erhalten, eine Vorlage seitens des Bundesrates zuhanden der eidgenössi- schen Räte ausarbeiten. Die Grundtendenz - das kann ich Ihnen heute schon sagen - geht durchaus in die Richtung, dass die Lebensmittelkontrolle vor allem im Interesse der Konsumenten durchgeführt werden soll. Das wird aber noch einige Diskussionen geben; das spüren wir jetzt schon.
Herr Ständerat Ulrich: Sie erkundigen sich über die Situa- tion beim Schuljahresanfang. Ich gebe ohne weiteres zu, dass das nicht ein Anliegen des Geschäftsberichtes 1981 ist, aber es ist ein altes Anliegen. Wir haben auch im letzten Jahr - insofern darf man auch heute darüber sprechen - in einer nationalrätlichen Kommission wiederholt zu diesem Problem Stellung genommen. Wir haben die Beratungen dann ausgesetzt mit Rücksicht auf die Abstimmung vom 6. Juni. Die nächste Sitzung der nationalrätlichen Kommis- sion ist auf morgen angesetzt, um das weitere Verfahren festzulegen.
Wenn Sie mir zu diesem Thema zunächst eine grundsätzli- che Bemerkung gestatten: Als überzeugter Anhänger unse- res föderativen Staates bedaure ich es etwas, dass Konkor- date, dass Verträge unter den Kantonen, keine grössere Wirkung haben. Wir haben über 22 Kantone, die dieses Konkordat eigentlich akzeptiert haben. Mit Rücksicht auf den Grundsatz, dass auch unter den Kantonen Verträge zu halten seien, hat der grösste Teil der Innerschweizer Kan- tone, praktisch sämtliche Kantone der Suisse romande und auch der Kanton Graubünden, gesagt: Wir sind jetzt an der Änderung unserer Schulgesetze, und wir vertrauen auf die- ses Konkordat.
Nun müssen wir leider feststellen, dass offenbar dieses Instrument zu wenig griffig ist. Dieses Bedauern ist um so gerechtfertigter, als wir ja inskünftig mit der Aufgabentei- lung gerade dieses Instrument des Konkordates benützen möchten, um letztlich den Ausgleich zwischen den Sprach- regionen, zwischen Starken und Schwachen und zwischen Reichen und Ärmeren weiterhin im Sinne unseres eidge- nössischen Bündnisses weiterzuführen. Das gehört in den Bereich der Staatsphilosophie.
Kehren wir zu den Realitäten zurück: Hier kann ich Ihnen eine ganz klare Antwort geben. Die weitere Tätigkeit in bezug auf das Problem des Schuljahranfangs ist bereits programmiert. Wir haben neben den Standesinitiativen von Luzern, Zug und Schwyz und einer parlamentarischen Initia- tive auch eine Volksinitiative. Für die Standesinitiativen und die parlamentarische Initiative bestehen keine Fristen, wohl aber in bezug auf die Volksinitiative. Wir werden also im Zusammenhang mit dem Schuljahrbeginn dieser Initiative nicht ausweichen können; der Bundesrat hat den klaren Auftrag, innert dreier Jahre dem Parlament eine Vorlage zu
unterbreiten. Dann hat das Parlament ein Jahr Zeit, die Vor- lage zu prüfen. Nachher wird das Volk darüber zu entschei- den haben; das Volk, das in dieser Hinsicht immer wieder - wie wir es am 6. Juni feststellen konnten - sich völlig frei und unbekümmert um frühere Beschlüsse entscheidet. Das ist nicht nur das Recht des Volkes, es ist sehr oft auch das Recht des Parlamentes, kein Gedächtnis zu haben, sondern aus der momentanen Situation heraus zu entscheiden. Das unterscheidet vielleicht den Souverän und das Parlament von der Exekutive, die man immer wieder an das erinnert, was sie einmal gesagt oder versprochen hat. Da kann ich sozusagen in einem Wort antworten: Herr Ulrich, diese Arbeit muss ihren Fortgang nehmen, und zwar aufgrund der bestehenden Volksinitiative, die zwingend gemäss Gesetz abgewickelt werden muss.
Wie die Vorlage aussehen wird, werden wir wissen, wenn die eidgenössischen Räte sie zuhanden der Volksabstim mung verabschiedet haben.
Genehmigt - Approuvé
Justiz- und Polizeidepartement Département de justice et police
Hänsenberger, Berichterstatter: Im Auftrag der Kommis- sion möchte ich einige Ausführungen zu den eidgenössi- schen Gerichten machen. Die zuständige Sektion der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates hat zusam- men mit der entsprechenden Sektion des Nationalrates das Bundesgericht in Lausanne und das Versicherungsgericht in Luzern inspiziert.
Wie Herr Ständerat Donzé in seinem letztjährigen Rapport vor dem Rat ausgeführt hat, ist die Arbeitsbelastung der einzelnen Richter überprüft worden. Das Eidgenössische Versicherungsgericht hat uns eine Aufstellung der von allen Richtern erhaltenen Referate zugestellt; das Bundesgericht hat uns nach nochmaligem Insistieren ebenfalls eine ent- sprechende Aufstellung geliefert. Die GPK hat den Wunsch geäussert, dass in der Statistik für 1981 die von den voll- und den nebenamtlichen Richtern als Referenten erledigten Fälle nicht nur gezählt, sondern auch gewichtet werden. Bei allen Vorbehalten gegenüber der Genauigkeit solcher Ver- gleichszahlen hat die GPK doch den Eindruck, dass in den verschiedenen Abteilungen des Bundesgerichts in der Arbeitserledigung zwischen einzelnen Richtern grosse Unterschiede bestehen. Die GPK wird diesen Punkt im Auge behalten.
Grösstes Problem beider Gerichte sind die grossen Rück- stände in der Geschäftserledigung. Wenn der Rechtsu- chende jahrelang warten muss, bis sein Fall in Lausanne oder Luzern entschieden wird, bedeutet das für ihn (oft auch für seine Angehörigen oder für Gemeinde- und kanto- nale Behörden) eine schwere Belastung. Den Gerichten sind neue Stellen bewilligt worden. Beide Gerichte haben auch die internen Möglichkeiten zur Beschleunigung der Erledigung sorgfältig geprüft und teilweise verwirklicht.
Die andere Möglichkeit, der Überlastung Herr zu werden, besteht darin, unseren obersten Gerichten weniger Fälle zuzuweisen. Eine vernünftige Beschränkung der Weiter- zugsmöglichkeiten drängt sich auf. Herr Kollege Arnold hat in seiner Motion, die in unserem Rat vor zwei Jahren über- wiesen wurde, eine Entlastung der eidgenössischen Gerichte vorgeschlagen. Herr Bundesrat Furgler hat damals im Juni 1980 ausgeführt, der Bericht der Expertenkommis- sion Dubs werde in sehr naher Zukunft vorliegen; er hat sie- ben gewichtige Möglichkeiten zur Erfüllung der Motion Arnold skizziert. Der Expertenbericht liegt nun vor.
Darf ich Herrn Bundesrat Furgler ersuchen, dem Rat mitzu- teilen, wie das weitere Verfahren in bezug auf die Möglich- keit, der Überlastung durch vernünftige Beschränkung der Weiterzugsmöglichkeiten Herr zu werden, ablaufen wird? Nach den mir vorliegenden Angaben des Generalsekretärs soll noch im Laufe dieses Sommers ein Vernehmlassungs- verfahren bis Ende Jahr eingeleitet werden; mit der Ver-
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abschiedung der bundesrätlichen Botschaft zum Bundes- gesetz über die Organisation der Bundesrechtspflege sei auf Frühling 1984 zu rechnen. Stimmt dieser Zeitplan, kann das OG in dieser Zeit geändert werden.
Bundesrat Furgler: Die von Herrn Hänsenberger aufgewor- fene Frage hat uns in diesem Rat schon mehrfach beschäf- tigt. Sie erinnern sich an die Sofortmassnahmen, die zur Unterstützung des Bundesgerichtes beschlossen worden sind, einerseits durch die Wahl weiterer Bundesrichter, andererseits durch den Ausbau der Infrastruktur und die Bestellung neuer Gerichtsschreiber. Die Wirkung dieser letztgenannten Massnahme wird jetzt spürbar, wie mir Herr Bundesgerichtspräsident Forni und weitere Bundesrichter versichert haben. Nach wie vor besteht aber ein Überhang an Pendenzen, vor allem im staatsrechtlichen und verwal- tungsrechtlichen Bereich. In diesem Zusammenhang wird die Reorganisation, von der Herr Hänsenberger sprach, von zentraler Bedeutung sein.
Ich habe Ihnen bei der Verabschiedung der letzten Mass- nahmen gesagt, dass ich persönlich auf diese eigentliche Erneuerung der Bundesrechtspflege grösstes Gewicht lege und das Heil nicht in Teilmassnahmen «alle Jahre wieder» zu erkennen glaube. Nun liegt der Bericht der Expertenkom- mission Dubs vor; wir bearbeiten ihn in unserem Departe- ment. Ich darf auf den Zusammenhang zwischen dieser Arbeit und der seinerzeitigen Motion von Herrn Ständerat Arnold hinweisen, der in sehr prägnanter, klarer Weise sei- nerseits Massnahmen vorgeschlagen hat, die berücksich- tigt werden müssen, bevor die Botschaft an Sie weitergelei- tet wird.
Ich bin zuversichtlich, dass wir noch in diesem Jahr die Bot- schaft an Sie verabschieden können. Wie lange es nachher im Parlament dauert, hängt von Ihnen ab; selbstverständlich auch von der Qualität der Botschaft, wofür dann wiederum wir verantwortlich zeichnen. Ich hoffe aber, dass diese Ihr Urteil nicht zu scheuen brauchen wird.
Gestatten Sie mir, hier ganz offen auf einen Punkt hinzuwei- sen, der mich sehr beschäftigt: Alle vorgeschlagenen Mass- nahmen vermögen vermutlich die grosse Arbeitslast des Bundesgerichtes nicht einfach aus der Welt zu schaffen, weil die Ursache der grossen Belastung vor allem in den in den letzten 15 Jahren stets erweiterten Möglichkeiten des Weiterzugs nach Lausanne und Luzern liegt. Es geht um diese Ursache. Wir werden offen miteinander diskutieren müssen, ob Sie auch in diesem Bereich Änderungen wagen wollen. Das ist die Gretchenfrage. Persönlich sehe ich nicht ein, weshalb wir in einzelnen Materien diese Frage nicht ganz offen behandeln und so lösen sollten, dass nicht mehr alles nach Lausanne oder Luzern geht; mit dem schuldigen Respekt vor unseren obersten Gerichten.
Eines der schwergewichtigen Probleme, die sich hier erge- ben, wirkt sich so aus: Das Bundesgericht ist nach seiner tiefsten Existenzberechtigung berufen, Rechtsfragen in allerletzter Instanz für uns Menschen in diesem Staate zu beurteilen. Je mehr tatbeständliche Abklärungen dem glei- chen hohen Hause zugewiesen werden, desto mehr stei- gert sich die Arbeitslast und desto mehr wird das hohe Gericht von der Uraufgabe, die ich soeben angesprochen habe, abgelenkt. Also liegt eine eigentliche Reformmöglich- keit darin, dass wir das Bundesgericht von dem entlasten, was es begriffsnotwendig gar nicht tun sollte. Und da kön- nen die letztinstanzlichen kantonalen Gerichte, da können auch wir im Bereich des Bundesrates sehr viel tun.
Darf ich an einem kleinen Beispiel exemplifizieren. Als ich in den Bundesrat eintrat, hatte der Bundesrat noch in letzter Instanz über die Führerausweisentzüge zu befinden. Wir haben das nach bestem Wissen und Gewissen getan, zur Freude jener, die Recht bekamen und zum Leidwesen der anderen, die nicht Recht bekamen und demzufolge den Bundersrat vermutlich schlecht benotet haben. Genau gleich geht es heute dem obersten Gericht in Lausanne; aber das ist eine Materie, die ohne weiteres auch dort hätte verbleiben können, wo sie war. Ich exemplifiziere lediglich, um damit zu sagen, dass wir miteinander den Mut haben
müssen, diese Fragen anzusprechen. Das wollte ich Herrn Hänsenberger, dem Fragesteller, sagen.
Und das zweite, das ich ihm sagen will: Ist der Weg zu wei- teren Ersatzrichtern ein sinnvoller Weg? Wir haben vor ein paar Tagen im Nationalrat darüber diskutiert. Dort wurde von der Geschäftsprüfungskommission eingebracht, man möge mit dem Bundesgericht Fühlung aufnehmen, um abzuklären, ob eventuell pensionierte Bundesrichter bereit wären, für eine bestimmte Zeit noch einmal die richterliche Aufgabe zu übernehmen. Ich habe dem Nationalrat erklärt und wiederhole es hier, dass dazu eine Gesetzänderung nötig wäre, denn heute ist das nicht angängig. Es stellen sich aber auch ein paar Zusatzfragen. Ich werde mich nach Wunsch Ihrer Geschäftsprüfungskommission darüber mit dem Präsidenten des Bundesgerichtes unterhalten. Ich habe keine vorgefasste Meinung, aber Sie wissen ja, dass die hohen Richter an und für sich bis zu ihrem 70. Altersjahr im Amte bleiben können. Wenn ein Bundesrichter dann zurücktritt, kann man sich fragen, ob es nicht fast eine Zumutung bedeutet, ihm noch einmal die Bitte zu unterbrei- ten, weiterhin zu amten; pflichtbewusst wie alle sind, wird vermutich ein Teil ja sagen.
Es stellt sich eine zweite Frage. Wenn man auszuwählen beginnt, einzelne anfragt und andere nicht, macht man dann nicht eine Selektion, die zumindest unter dem Aspekt des Taktes, nicht des Rechtes, fragwürdig ist? Eine weitere Frage: Wenn man so ausweiten will, müsste man nicht auch an kantonale Gerichtspräsidenten, Verwaltungsrichter und andere mehr denken? Kurz und gut, ich bin nicht so sicher, ob das Heil in dieser Richtung gefunden werden kann. Ent- scheidend ist die Reorganisation der Bundesrechtspflege, und da wird nun zügig, aber auch qualitativ gut weitergear- beitet. Ich hoffe, Ihnen die Botschaft in ein paar Monaten unterbreiten zu können.
Genehmigt - Approuvé
Finanzdepartement - Département des finances
Meier, Berichterstatter: Beim Abschnitt Finanzdepartement wird erwähnt, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung vom Departement ermächtigt wurde, zusätzlich zum bewil- ligten Stellenbestand zehn strukturelle Vakanzen des Departements zu belegen, um die Rückstände bei den externen Kontrollen abzubauen. Die Rückstände betreffen vor allem die Bereiche Stempelabgaben und Verrechnungs- steuer sowie Warenumsatzsteuer. Bei der Hauptabteilung Stempelabgaben und Verrechnungssteuer prüft das Inspektorat Banken, Versicherungsgesellschaften und Finanzgesellschaften hinsichtlich der ordnungsgemässen Ablieferung der Stempelabgaben, d. h. Emissionsabgabe, Wertpapierumsatzabgabe und Abgabe auf Versicherungs- prämien sowie der Verrechnungssteuer auf Obligationen und Kundenguthaben. Das Revisorat prüft die alljährlich von den Aktiengesellschaften und GmbH einzureichenden Jah- resrechnungen darauf, ob verdeckte Gewinnausschüttun- gen, «geldwerte Leistungen» vorhanden sind, die nicht spontan angemeldet und versteuert wurden. Es nimmt die Bewertung von Sacheinlagen anlässlich der Gründung bzw. Kapitalerhöhungen von Aktiengesellschaften und GmbH sowie bei Fusionen vor, bearbeitet Liquidationsfälle, Stun- dungs- und Erlassgesuche. Bei der Hauptabteilung und Warenumsatzsteuer führt das Inspektorat im Domizil der Steuerpflichtigen aus Industrie, Handel und Gewerbe in der Schweiz und in Liechtenstein Buchprüfungen und Betriebs- kontrollen durch (Berichtigung von Steuerdifferenzen, Instruktion und Beratung der Steuerpflichtigen in steuerli- cher und buchhalterischer Hinsicht, Schätzen und Geltend- machen von Steuerforderungen für ausstehende Quartals- abrechnungen.
Die Dichte der Buchprüfungen (intern kontrollierte Bilanzen, an Ort und Stelle kontrollierte Banken und Gesellschaften) konnte wegen dem nach wie vor ungenügenden Inspekto- renbestand nicht erhöht werden, zumal die Zahl der Steuer-
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Gestion du Conseil fédéral
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16 juin 1982
pflichtigen ständig zunimmt. Waren es bei den Stempelab- gaben und Verrechnungssteuern 1979 103 950 Steuerpflich- tige, 1980 106 780, stieg die Anzahl 1981 auf 110 678 Steuerpflichtige.
Innerhalb der geltenden Verjährungsfrist von fünf Jahren kann nur ein kleiner Prozentsatz geprüft werden. Es ergibt sich daher eine Konzentration auf Steuerpflichtige mit gros- sen Umsätzen und solche mit komplizierten Steuerfällen. Die Nachforderungen aus externen Kontrollen betrugen im Jahre 1979 47,1 Millionen Franken, 1980 82,2 Millionen Fran- ken, 1981 141,1 Millionen Franken. Bei der Abteilung Revi- sorat in den drei gleichen Jahren 12,6, 13,64 und 9,09 Millio- nen Franken.
Im Bereiche der Warenumsatzsteuer können heute die steuerpflichtigen Firmen nur alle 14 bis 15 Jahre - Verjäh- rungsfrist fünf Jahre - kontrolliert werden. Auch hier steigt die Anzahl Steuerpflichtige von Jahr zu Jahr. Waren es 1979 noch 95 685 Steuerpflichtige, stieg diese Zahl 1981 auf 102 740. Die Nachforderungen aus externen Kontrollen ergaben: 1979 50 Millionen Franken, 1980 38,2 Millionen Franken, 1981 45,8 Millionen Franken.
Auch wenn niemand für eine übertriebene Kontrolle eintritt, muss den externen Kontrollen grösste Bedeutung zuge- messen werden, beugen diese doch Hinterziehungsversu- chen vor und fördern eine rechtsgleiche Behandlung der Steuerpflichtigen. Eine genügende Zahl Inspektoren hängt nicht nur von der Anzahl bewilligter Stellen ab, sondern dürfte in wesentlichem Masse beeinflusst sein, ob über- haupt genügend solche Fachkräfte zur Verfügung stehen und nicht infolge der Angebote der Privatwirtschaft in erster Linie dort tätig sein werden.
Genehmigt - Approuvé
Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement Département des transports, des communications et de l'énergie
Frau Bührer, Berichterstatterin: Die Geschäftsprüfungs- kommission hat als Schwerpunkt der Berichterstattung hier im Rat das Kapitel Starkstrominspektorat gewählt, eher ein Mauerblümchen im Strauss der sehr gewichtigen Themen aus dem Bereich des Verkehrs und der Energiewirtschaft, die in der Geschäftsprüfungskommission diskutiert wurden. Diese sehr gewichtigen Fragen werden uns in anderem Zusammenhang ausgiebig beschäftigen, und wir wollen nichts vorwegnehmen. Dazu kommt, dass die Probleme aus dem Bereich des Starkstrominspektorats nicht ohne öffent- liches Interesse sind, ja, das Publikum sogar direkt betref- fen können.
Anlässlich der Inspektion unserer Sektion im letzten Jahr konnten wir Einblick in dieses Starkstrominspektorat neh- men. Was in die Augen springt, ist, dass hier ein Verein öffentlich-rechtliche Aufgaben übernimmt und zur allseiti- gen Zufriedenheit löst. Als privater Verein erfüllt der Elek- trotechnische Verein (SEV) - Sie kennen das Zeichen auf vielen Apparaten - Inspektionsaufgaben gegenüber den Mitgliedunternehmungen, mit denen Kontrollverträge beste- hen; und als eidgenössisches Inspektorat übt er die Auf- sicht und die Kontrolle über sämtliche Starkstromanlagen aus.
Die Bewilligungsverfahren können recht aufwendig sein. Je nach Projekt ist ein Vernehmlassungsverfahren durchzufüh- ren. Bei Hochspannungsleitungen muss stets die PTT begrüsst werden, da deren Leitungen gestört werden könn- ten. Zu grossen Überlandleitungen sind zusätzlich die Kan- tone zu begrüssen, die ihrerseits die Gemeinden anfragen, ferner das Bundesamt für Forstwesen (inklusive Abteilung Natur- und Heimatschutz, deren beratende Kommission die Projekte prüft) und das Bundesamt für Zivilluftfahrt sowie das Bundesamt für Militärflugplätze. Sie sehen, diese Sache kann sehr aufwendig und kompliziert sein.
Die Zusammenarbeit zwischen Verkehrs- und Energiewirt- schaftsdepartement und Starkstrominspektorat in den Hän-
den des SEV funktioniert einwandfrei und sehr gut. Auch in finanzieller Hinsicht ist nichts auszusetzen. Das Inspektorat arbeitet selbsttragend; es verzichtet sogar auf den jährli- chen Bundesbeitrag von 50 000 Franken mit Blick auf die Bundesfinanzen. Auch so etwas gibt es!
Indessen stehen einige ungelöste Probleme an, die sich daraus ergeben, dass es nicht in allen Teilen gelungen ist und gelingt, die Verordnung zeit- und fristgerecht zu revi- dieren und der Entwicklung der Elektrotechnik anzupassen. Eine positive Erwähnung verdient in diesem Zusammen- hang die Weisung des eidgenössischen Starkstrominspek- torats über die Parallelschaltung von Niederspannungs- Energieerzeugungsanlagen mit Stromversorgungsnetzen. Diese betrifft die Installation der Wärmekraftkoppelung, die eine optimale Ausnutzung der Energie erlaubt und mehr und mehr an Bedeutung, gewinnt; also hier ist die Weisung sehr prompt erfolgt.
Die Eigenart der schweizerischen Sicherheitskontrolle ist ihr präventiver Charakter. Dies bedeutet, dass sämtliche elektrischen Apparate sich der Typenprüfung zu unterzie- hen haben, auch dann, wenn sie zum Beispiel im Ausland längst zur vollen Zufriedenheit im Einsatz sind. Diese Praxis, die eine Zulassungsprüfung in jedem Fall verlangt, ist zeit- raubend, kostspielig und wird als eigentliches Handels- hemmnis empfunden. Die Alternative, die sich anbieten würde, nämlich die stichprobenweise Prüfung, hat den Haken, dass die Finanzierung nicht mehr gewährleistet wäre. Trotzdem sollte etwas geschehen, und zwar in Bälde. Ich möchte den Bundesrat um Auskunft bitten, wann und in welcher Form er die anstehenden Probleme zum Thema Prüfpflicht zu lösen gedenkt.
Eine weitere Anpassung an die heutigen Gegebenheiten wäre im Sektor Hausinstallationen fällig. Jedermann weiss, dass häufig verbotenerweise in der eigenen Wohnung, im eigenen Haus Installationen von Nichtfachleuten gemacht werden. Trotzdem wird am Monopol des konzessionierten Elektrogewerbes festgehalten. Wann gedenkt der Bundes- rat, dieses zu lockern?
Bundesrat Schlumpf: Ich will versuchen, die Fragen von Frau Ständerat Bührer zu beantworten. Das ist nicht ganz einfach, weil ich die Begründung zum grössten Teil nicht hörte. Das liegt nicht an mir, sondern an der Organisation Ihrer Arbeit. Man kann von uns nicht erwarten, dass wir von morgens 8 Uhr bis 11 Uhr hier warten, bis unser Departe- ment behandelt wird.
Zum Starkstrominspektorat. Schon vor vielen Jahren wurde einer Arbeitsgruppe der Auftrag erteilt, eine Überarbeitung der geltenden Vorschriften vorzunehmen. Ein Bericht liegt seit 1980 vor. Die Arbeiten konnten bei uns nicht abge- schlossen werden, weil wir viele andere Gesetzgebungs- arbeiten haben. Wir sind aber daran und hoffen, im Laufe dieses Jahres die Grundlagen für eine Neuordnung in die- sem Sinne - es geht um ein System, wie Sie es offenbar dargelegt haben - zu schaffen. Tatsächlich wirken sich die Bestimmungen, die auf die Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg zurückgehen, als nichttarifarische Handelshemmnisse aus und sind in der heutigen technologischen Welt etwas frag- würdig geworden.
Immerhin darf man sagen, dass man in der Praxis, in der Handhabung der Bestimmungen im Rahmen dessen, was möglich ist, doch sehr viel liberaler geworden ist.
Zur Frage des Installationsmonopols: Die Vorschriften über die installationslegitimierten Firmen sind weitgehend kanto- nal.
Genehmigt - Approuvé
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichts und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts 1981 Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances 1981
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1982
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
82.021
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 16.06.1982 - 08:30
Date
Data
Seite
276-286
Page
Pagina
Ref. No
20 010 692
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