Office national suisse du tourisme. Contribution
272
E 15 juin 1982
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Ziff. I und II Titre et préambule, ch. I et II
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes
An den Nationalrat - Au Conseil national
34 Stimmen (Einstimmigkeit)
81.303 Motion des Nationalrates (Jost) Baulicher Zivilschutz Motion du Conseil national (Jost) Abris de la protection civile
Beschluss des Nationalrates vom 18. Dezember 1981 Décision du Conseil national du 18 décembre 1981
Wortlaut der Motion vom 18. Dezember 1981
Der Bundesrat wird beauftragt, beförderlichst eine Teilrevi- sion der eidgenössischen Gesetzgebung über den bauli- chen Zivilschutz (Schutzbautengesetz vom 4. Oktober 1963 - Schutzbautenverordnung vom 27. November 1978) einzu- leiten, um:
a. durch die Vermeidung von Schutzplatzüberangeboten und
b. durch die Ermöglichung und Förderung von Schutzbau- tenausgleichen
das Hauptziel der Zivilschutzkonzeption von 1971, «Jedem Einwohner an seinem Wohnort einen Schutzplatz bereitzu- stellen», zeitgerecht verwirklichen und Fehlinvestitionen (öffentlicher und privater Mittel) vermeiden zu können.
Texte de la motion du 18 décembre 1981
Le Conseil fédéral est chargé d'entreprendre le plus rapide- ment possible une révision partielle de la législation fédé- rale sur les abris de la protection civile (loi du 4 octobre 1963 sur les abris et ordonnance du 27 novembre 1978 sur les abris). Ces modifications devraient permettre d'attein- dre dans les délais prévus l'objectif principal fixé dans la conception 1971 de la protection civile («mettre à la disposi- tion de chaque citoyen un abri à son domicile») et de parer à des investissements erronés de fonds publics ou privés, grâce à des dispositions propres:
a. a empêcher que l'offre d'abris ne soit excédentaire ;
b. a favoriser une répartition équilibrée des abris.
Ulrich, Berichterstatter: Bei der Motion des Nationalrates, baulicher Zivilschutz, über die ich berichten darf, geht es um den Schutzplatz für alle Schweizer. Mit seinem Motions- vorschlag vom 2. März 1981, der vom Nationalrat am 18. Dezember 1981 diskussionslos angenommen worden ist, strebt Nationalrat Jost das Ziel an, in Gebieten mit über- durchschnittlicher Bautätigkeit - darunter fallen insbeson- dere Zentren des Fremdenverkehrs sowie industrielle Bal- lungsgebiete - eine Schutzplatzüberproduktion zu verhin- dern und gleichzeitig die Möglichkeiten für einen kantona- len Schutzplatzausgleich zugunsten von finanzschwachen Gemeinden mit geringer Bautätigkeit und entsprechendem Schutzplatzdefizit zu schaffen.
Der Motionsvorschlag liegt auf der Linie der seit einiger Zeit in Vorbereitung stehenden Anpassung der bundesrätlichen Baumassnahmenverordnung. Mit dieser sollen die rechtli- chen Möglichkeiten zur Steuerung der Schutzplatzproduk-
tion im Hinblick auf einen gezielten und wirtschaftlichen Ein- satz der für den Schutzraumbau aufzubringenden privaten und öffentlichen Mittel verbessert werden. Der Entwurf der entsprechenden Anpassungen wurde den kantonalen Zivil- schutzdirektoren zur Stellungnahme unterbreitet und ist vermutlich heute in der Auswertung. Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, die Motion entgegenzunehmen. Die Kommis- sion, für die ich hier spreche, hat am 9. März, während der Session, einstimmig beschlossen, Ihnen die Annahme der Motion Jost bzw. des Nationalrates zu beantragen.
Überwiesen - Transmis .
82.013 Schweizerische Verkehrszentrale. Beitrag Office national suisse du tourisme. Contribution
Botschaft und Beschlussentwurf vom 24. Februar 1982 (BBI II, 22) Message et projet d'arrêté du 24 février 1982 (FF II, 22)
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral
Guntern, Berichterstatter: Im Auftrag der Kommission beantrage ich Ihnen, den Bundesbeitrag an die Schweizeri- sche Verkehrszentrale um 6 Millionen Franken zu erhöhen, und zwar aus folgenden Gründen:
Sie wissen, dass die Verkehrszentrale einen direkten Bezug zum schweizerischen Tourismus hat. Der schweizerische Tourismus hat eine wichtige volkswirtschaftliche Funktion zu erfüllen. Der Gesamtumsatz betrug 1981 13,5 Milliarden Franken. Davon resultieren Einnahmen aus dem Fremden- verkehr mit Gästen aus dem Ausland von 7,84 Milliarden Franken. Der Devisenzugang aus dem Ausländertourismus von 1981 mit diesen 7,8 Milliarden Franken entsprach somit annähernd dem gesamten Handelsbilanzdefizit der Schweiz. Es ist wohl kaum nötig, Ihnen hier auch die Bedeutung des Tourismus für das Berggebiet darzulegen. Von 500 000 Arbeitsplätzen im Berggebiet entfallen 150 000 auf den Tourismus. Die Tätigkeit der Schweizerischen Ver- kehrszentrale spielt also mittelbar eine wichtige Rolle für die Erhaltung und die Verbesserung der Lebensbedingun gen im Berggebiet. Nun müssen wir aber feststellen, dass immer mehr Staaten am Tourismus interessiert sind und versuchen, ihn anzuziehen. Es gibt heute über 100 Staaten, die nationale Werbeinstitutionen unterhalten. Diese Konkur- renz spürt selbstverständlisch auch die Schweizerische Verkehrszentrale. Die Konkurrenten verfügen dabei mei- stens über viel mehr Werbemittel, als dies für unsere natio- nale Institution der Fall ist.
Dabei möchte ich betonen, dass die Schweizerische Ver- kehrszentrale nicht irgendeine private Organisation ist, son- dern dass sie eine vom Bund geschaffene öffentlich-rechtli- che Körperschaft darstellt. Der Bund leistet somit nicht frei- willig Beiträge an diese Institution, sondern er leistet diese Beiträge, damit diese dem Auftrag, der ihr gegeben ist, nämlich touristische Werbung im In- und Ausland durchzu- führen, nachkommmen kann.
Der Auftrag an die Schweizerische Verkehrszentrale geht dabei über die reine Tourismuswerbung hinaus. Ihre erste Aufgabe besteht darin, Sympathie- und Präsenzwerbung für die Schweiz ganz allgemein durchzuführen. Die Aktivität der Schweizerischen Verkehrszentrale ist daher auch sehr weit-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion des Nationalrates (Jost) Baulicher Zivilschutz Motion du Conseil national (Jost) Abris de la protection civile
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1982
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 81.303
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 15.06.1982 - 08:00
Date
Data
Seite
272-272
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Ref. No
20 010 688
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