Interpellation Kopp
700
N
10 juin 1982
schnitt der drei letzten Jahre festgesetzten Kontingente fest.
Ch. I art. 7 al. 2bis Proposition de la commission
Majorité Adhérer au projet du Conseil fédéral
Minorité
(Muheim, Bundi, Carobbio, Christinat, Eggenberg-Thoune, Nauer, Riesen-Fribourg, Schalcher)
Le Conseil fédéral peut, par voie d'ordonnance, prévoir des exceptions au blocage des autorisations pour les lieux au sens de l'alinéa 1er, lettre b. Il fixe les contingents pour l'acquisition de résidences secondaires au plus à deux tiers de la moyenne des contingents des trois dernières années.
Rubi, Berichterstatter: Ich glaube, die Meinungen sind gemacht. Ich kann mich deshalb ganz kurz fassen.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass der Bun- desrat durchaus in der Lage ist, ohne Änderung des Bun- desbeschlusses die Bremsen anzuziehen. Er legt die kanto- nalen Kontingente für die gesperrten Orte fest und verfügte bereits per 1. Januar 1981 eine Herabsetzung. Aufgrund der Ausführungen von Herrn Bundesrat Furgler darf angenom- men werden, dass die Kontingente zurückhaltend ange- setzt und nötigenfalls reduziert werden.
Ich bitte Sie namens der Kommission, den Minderheitsan- trag abzulehnen.
M. Houmard, rapporteur: La minorité, par la voix de M. Muheim, propose une modification de l'article 7 visant à introduire un nouvel alinéa 2bis.
L'article 6, 2º alinéa, lettre a, chiffre 3, de l'arrêté fédéral permet l'acquisition de résidences secondaires dans les lieux à vocation essentiellement touristique et l'article 7, 1er alinéa, lettre b, réglemente le blocage de ces autorisa- tions.
Selon M. Muheim, le Conseil fédéral aurait rendu possibles des exceptions au blocage des autorisations, ce qui aurait eu pour conséquence un développement démesuré de ces lieux. C'est pourquoi M. Muheim souhaite que soit intro- duite dans la loi une disposition relative à de telles excep- tions au blocage. La deuxième phrase de cet article 7, ali- néa 2bis, fait l'objet d'un texte rectifié qui vous a été distri- bué ce matin. Je vous rends attentifs à la différence essen- tielle qui existe entre les deux textes. Le texte rectifié fait état de contingents et non plus d'autorisations.
M. Muheim nous propose donc de fixer les contingents pour l'acquisition de résidences secondaires aux deux tiers au plus de la moyenne des contingents des trois dernières années. En fait, il voudrait que le Parlement exprime déjà maintenant son intention de renforcer la législation sur le territoire suisse.
Si la minorité de la commission n'a pas tort s'agissant du fond du problème, puisque, effectivement, la loi en prépara- tion va dans le sens d'un renforcement des dispositions en vigueur, elle veut s'attaquer déjà aujourd'hui au point cen- tral, c'est-à-dire à la réglementation même de ce renforce- ment. Or, il faut à notre avis éviter de continuer un débat sur un élément que la commission n'a pas encore tranché et au sujet duquel elle n'a pas encore pu présenter de pro- positions. D'autre part, ainsi que nous l'avons déjà men- tionné, le Conseil des Etats s'apprête à accepter cette loi sans modification.
Un autre élément devrait nous permettre de prendre une décision dans le sens indiqué par la majorité de la commis- sion: les autorisations accordées en 1982 sont en diminu- tion par rapport aux périodes comparables de 1980 et 1981. Actuellement, la situation de certains secteurs économi- ques, celle de l'industrie du bâtiment en particulier, est déjà assez détériorée pour qu'on n'y ajoute pas une restriction législative supplémentaire. La vente de résidences secon- daires à des étrangers est en baisse. Il serait donc écono-
miquement inadéquat d'ajouter un frein supplémentaire à la situation générale peu réjouissante du secteur de la construction. La loi en préparation prévoyant déjà une res- triction importante en la matière, il est à notre avis pour le moins sage de laisser à ce secteur économique un délai minimum de deux ans pour lui permettre de rechercher d'autres débouchés pour les cellules de travail constituées pour l'aménagement de résidences secondaires.
La prolongation de la durée de validité de l'arrêté fédéral doit donc être considérée comme une mesure transitoire. Pendant cette période, le Conseil fédéral suivra attentive- ment l'évolution du nombre des autorisations, mais il devra aussi prendre en considération la situation économique des lieux à vocation touristique. Enfin, je rappelle qu'il ne faut pas exagérer l'évolution des ventes de terrains aux étran- gers. Il est bon de savoir qu'en 1981, sur les 250 hectares dont la vente a été autorisée à des étrangers, seuls 136 hectares ont été effectivement acquis à ce jour. Tous ces arguments m'incitent à vous demander de rejeter la propo- sition de M. Muheim.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
83 Stimmen 54 Stimmen
Art. 33, Ziff. Il Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bunderates
Art. 33, Ch. Il
Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 126 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
81.307 Interpellation Kopp Autoabgase. Reduktion der Schadstoffe Gaz d'échappement des automobiles. Réduction des substances nuisibles
Siehe Jahrgang 1981, Seite 1377 - Voir année 1981, page 1377
Diskussion - Discussion
Frau Kopp: Die Situation hat sich in bezug auf den Punkt 1 meiner Interpellation seit dem Zeitpunkt der Einreichung insofern geändert, als der Bundesrat in der Zwischenzeit entschieden hat und damit seine Versprechungen, die er im Zusammenhang mit der Albatros-Initiative und seinem Beschluss vom Jahre 1979, mit welchem er eine Verlänge- rung der Frist festsetzte, nun vollumfänglich eingelöst hat. Ich möchte die Gelegenheit hier benützen, um dem Bun- desrat zu danken, auch im Namen der rund 60 Parlamenta- rier, die einen entsprechenden Brief unterschrieben haben. Ich darf auch darauf hinweisen, dass die Delegiertenver- sammlung der freisinnigen Partei einstimmig eine entspre- chende Resolution gutgeheissen hat.
Ich möchte noch einige zusätzliche Fragen stellen, und zwar in bezug auf Punkt 2 und Punkt 3 meiner Interpellation. Der Bundesrat hat anlässlich seiner Begründung, weshalb er genötigt sei, die Frist herauszuschieben, darauf hinge- wiesen, dass er eine Kompensation suchen werde, und
701
Interpellation Kopp
zwar in dem Sinne, als die Fahrzeuge, die bereits im Ver- kehr sind, einer verschärften Kontrolle unterzogen werden sollen und dass geprüft werden müsse, inwieweit es mög- lich sei, dass nachträglich in Autos Geräte eingebaut wer- den können, die zu einer wesentlichen Reduktion der Schadstoffe führen.
Ich darf darauf hinweisen, dass auch im nachhinein gese- hen der Entscheid des Bundesrates sicher richtig gewesen ist. Sie erinnern sich an die Nachricht beispielsweise von Athen, wo jetzt jeder Fahrzeugverkehr gestoppt werden muss und verschiedene Betriebe eingeschränkt werden müssen. Seit dem Entscheid des Bundesrates ist die Anzahl der Fahrzeuge noch wesentlich gestiegen. Wir haben in der Schweiz heute rund 2,5 Millionen Fahrzeuge mit einem Schadstoffausstoss von total 700 000 Tonnen im Jahr. Für die Gründe der Verzögerung habe ich durchaus Verständnis, das Resultat ist aber trotzdem unerfreulich, indem eine wirksame Entlastung der Luftbelastung erst gegen Ende dieses Jahrhunderts eintreten wird.
In diesem Zusammenhang möchte ich die Fragen an Herrn Bundesrat Furgler richten: Inwieweit sind diese Abklärun- gen getroffen worden? Welche Geräte stehen zur Verfü- gung? Auf wann sieht der Bundesrat einen solchen nach- träglichen Einbau vor? Sind Geräte in Prüfung oder bereits geprüft worden? Ich möchte das hier sehr betonen: Geräte, die nicht nur eine Verminderung der Abgase, sondern auch eine Verminderung des Benzinverbrauchs zur Folge haben. Im übrigen - ich stütze mich da auf die Mitteilung des Bun- desrates - wurde das Departement im Jahre 1979, vor ziem- lich genau drei Jahren, beauftragt, Untersuchungen über die Verwirklichung eines gegenüber heute wirksameren Abgas- und Kontrollprogramms anzustellen. Auch hier geht meine Frage, nachdem das Departement von Herrn Bun- desrat Furgler sich ja bekanntlich durch grosse Speditivität auszeichnet, inwieweit diese Verordnung über eine wirk- same Kontrolle der bereits jetzt im Verkehr befindlichen Fahrzeuge vorgesehen ist und bis wann eine entspre- chende Einführung zu erwarten ist.
Graf: Mit meiner Einfachen Anfrage vom 17. März fragte ich den Bundesrat an, ob aufgrund der einschneidenden Kon- sequenzen für das Autogewerbe nicht nochmals auf die Übergangsfrist zurückgekommen werden könnte. Der Bun- desrat erteilte einen abschlagigen Bescheid und führte unter anderem aus, eine zu grosszügige Übergangsrege- lung sei aus lufthygienischer Sicht unerwünscht. Dazu darf wohl bemerkt werden, dass trotz dieses helvetischen Alleingangs Dutzende von Millionen ausländischer Autos auf unseren Strassen und durch unser Land fahren werden, die unseren neuen Abgasvorschriften nicht und auf lange Jahre hinaus nicht entsprechen werden. Nicht zuletzt auch aus diesen Überlegungen hätte man den Abgasfahrplan sicher nochmals um etwa ein Jahr hinausschieben dürfen. Gravierender sind für mich aber die Folgen für das gesamte Autogewerbe. Die Technik vermag zwar viel; aber solche Entwicklungen bedürfen der Zeit; und so bedeutend ist der schweizerische Anteil auf dem internationalen Automobil- markt auch wieder nicht, als dass man sich nach uns aus- richten würde. An und für sich finde ich es wenig sinnvoll, neukonzipierte Autos zu bauen, die mehr Benzin brauchen und das Autofahren teurer machen. Schliesslich teile ich die optimistische Ansicht des Bundesrates nicht, die neuen Abgasvorschriften sollten keine handelspolitischen Folgen haben. Wenn nun aber doch - wer übernimmt dann die Ver- antwortung und steht gerade für diesen Alleingang?
Bundesrat Furgler: Seit wir die Stellungnahme des Bundes- rates zur Interpellation von Frau Kopp vor einem Jahr bekanntgeben durften, haben wir wesentliche Entscheide in der Zielrichtung des Vorstosses von Frau Kopp getroffen. Ich denke an die neuen Abgasvorschriften, die ich damals nur ankündigen konnte, die wir aber mit Wirkung ab 1. Oktober 1982 beschlossen haben, mit Übergangsfrist bis 31. März 1983. Ich verweise auf die Verordnung über die Abgase von Motorwagen mit Benzinmotoren vom 1. März
1982, in der die Abgaslimiten per 1. Oktober 1982 und erneut per 1. Oktober 1986 verschärft werden. Alle mit der Verordnung zusammenhängenden technischen Fragen, nach denen sich Frau Kopp hier erkundigt hat, sind, soweit sie zur Herausgabe der Verordnung unerlässlich waren, voll und ganz abgeklärt worden. Sie werden nötigenfalls mit Blick auf die Verbesserung, die für das Jahr 1986 mit allen interessierten Kreisen geplant ist - hier darf ich auch eine erste Beruhigung an die Adresse von Herrn Graf abgeben - überprüft, weil es für uns selbstverständlich nicht einfach nur normative Probleme sind, sondern weitgehend techni- sche; also brauchen wir die enge Zusammenarbeit mit unseren eigenen Hochschulen, mit den Autoimporteuren, mit den Autoherstellerfirmen usw.
Wir haben uns nie eingebildet, dieses Problem allein lösen zu können. Wir haben so lange als möglich - Sie erinnern sich an das ECE-Reglement Nr. 15 - versucht, einen Kon- sens für ganz Europa zu erwirken. Leider mussten wir uns dann zur Kündigung entschliessen, als die Fristenläufe nach unserem Empfinden in der Regierung zu lang wurden, bezogen auf das, was wir seinerzeit bei der Albatros-Initia- tive hier erklärt haben und dabei Unterstützung fanden.
Ich sage also zum ersten Teil der Frage von Frau Kopp: Diese Abklärungen, soweit sie für die Verordnung nötig waren, sind getroffen; es bleibt aber nichts stehen, wir arbeiten weiter. Ich habe heute morgen noch mit meinen Fachbeamten eine Besprechung durchgeführt. Die Geräte zur Verminderung der Abgase und nach Möglichkeit auch zur Reduktion des Benzinverbrauchs befinden sich in Prü- fung. Ich kann Ihnen aber hier noch nicht erklären, wir hät- ten die Tücken bereits überwunden, so dass wir die Lösung heute ankündigen könnten. Mir scheint, dass tatsächlich, wie Frau Kopp sagt, Möglichkeiten gegeben sind, um Fort- schritte zu erzielen, wie sie auch von den Automobilisten und von der Industrie gewünscht werden. Hier scheint zwi- schen umweltschutzfreundlichen Organisationen und Auto- herstellerkreisen eine einheitliche Lagebeurteilung nicht ausgeschlossen zu sein.
Nun zum Abgas- und Kontrollprogramm für die jetzt im Ver- kehr stehenden Fahrzeuge: Wir geben uns Rechenschaft, dass hier, entsprechend dem Staatsaufbau unseres Lan- des, die enge Zusammenarbeit mit den Motorfahrzeugkon- trollen der Kantone von zentraler Bedeutung ist und dass in den Kantonen mit den Garagen eng zusammengearbeitet werden muss. Allein können wir das nicht: Wir haben gleichsam die Zentrale; ich habe sie selbst auf ihre Kapazi- tät hin untersucht. Ich glaube, dass wir in der Lage sind, dieses Netz via Motorfahrzeugkontrollen der Kantone, via unsere eigenen Typenprüfungsstellen und via Garagen, doch erfolgreich zu nutzen, so dass ich also hier eine opti- mistische Zukunftserwartung zum Ausdruck bringen kann. Ich darf Ihnen sagen, dass gerade dieses Beispiel der Abgasverordnung, so umstritten sie war, zu einer wesentli- chen Beruhigung zwischen Industrie und Umweltschutzor- ganisationen geführt hat. Das als erste Feststellung.
Eine zweite Feststellung: Es versteht sich von selbst, dass wir nicht Propheten sind. Die in der Verordnung enthaltenen Grenzwertziele pro 1986 müssen im Lichte der technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten auf ihre Realisierbar- keit überprüft werden - in engster Zusammenarbeit wie- derum mit der Industrie, mit der Forschung, und auch mit ausländischen Partnerstaaten. Ich werde zu diesem Zweck eine kleine Arbeitsgruppe einsetzen, damit der während einer bestimmten Phase herrschende bedauerliche Stel- lungskrieg verschwindet und einer echten Kooperation Platz macht. Details darüber in naher Zukunft. Ich möchte zuerst mit den in Frage stehenden Personen sprechen.
Nun noch ein Wort an die Adresse von Herrn Graf. Ich begreife, dass er nach dem Bescheid des Bundesrates auf seine Einfache Anfrage vom 17. März 1982 prima vista der Meinung war, wir hätten vielleicht die schweizerische Situ- ation nicht ganz der Wirklichkeit entsprechend beurteilt. Ich spüre ja selbst, wie sehr sich die Lage in der Schweiz ver- ändert hat, nur schon seit meinem Eintritt in die Regierung. Als ich kam, hatten wir nach den Statistiken meines Depar-
702
Motions
N 10 juin 1982
tementes rund 1,7 Millionen immatrikulierte Fahrzeuge. Heute haben wir über 1 Million mehr; es geht um die Grös- senordnung von 2,9 Millionen. Dazu kommen die rund 50 Millionen ausländischen Fahrzeuge, die per anno unsere Strassen benützen: als Touristenfahrzeuge meist zu unse- rer Freude; aber gelegentlich auch zum Ärger, wenn es sich um grosse Lastwagen handelt, die bloss durchfahren. Das hat natürlich mit den von Herrn Graf erfragten Problemen manches zu tun. Wir sind überzeugt, dass wir mit einer wei- teren Erstreckung der Übergangsfrist (über den 31, März 1983 hinaus) nichts gewonnen hätten.
Die vorhin im Zusammenhang mit der Interpellation von Frau Kopp angestellten Überlegungen (enge Zusammenar- beit mit der Industrie, enge Zusammenarbeit auch mit den umweltschutzinteressierten Organisationen, mit der For- schung) müssen uns weiterführen zu einer besseren Abgassituation, aber auch zu einer hinsichtlich Benzinver- brauch sparsameren Lösung. Ich darf Ihnen sagen, dass unsere Entscheide bei anderen Regierungen in Europa, unter anderem in Deutschland, auf grosses Interesse stos- sen. Auch die Nachbarrepublik möchte rasch günstige, neue Normen entwickeln. Auch im ECE-Reglementsraum (also alle Partnerstaaten betreffend) hat die während einer bestimmten Zeit eher frostige Atmosphäre bereits wieder einer sehr guten partnerschaftlichen Zusammenarbeit Platz gemacht.
Und ein allerletztes: Es ist durchaus möglich, dass einzelne Automodelle für eine bestimmte Zeit nicht importiert wer- den können, weil sie unserer Vorschrift nicht entsprechen. Angesichts der ausgesprochen grossen Anzahl von Fahr- zeugen, die in unserem Land zur Verfügung stehen, würde ich dies nicht als Landesunglück werten. Ich habe heute in der Zeitung etwa gelesen, dass vom Mercedes 500 und von anderen wertvollen Fahrzeugen (ohne Zweifel!) gesprochen wird, die während einer bestimmten Zeit Schwierigkeiten mit unserer neuen Rechtsordnung haben könnten. Ich glaube aber, dass die Hersteller dieser Spitzenprodukte eine derart gute eigene Forschung haben, dass es ihnen nicht besonders schwer fallen wird, den von ihnen sehr geschätzten Schweizer Markt bald wieder mit ihren Produk- ten zu bedienen.
Fazit: Auch wenn wir die Übergangsfrist nicht erneut erstrecken (wir haben sie bereits einmal bis Ende März 1983 erstreckt, wie Sie wissen), so hoffen wir dennoch in enger, echter Zusammenarbeit mit den technisch fachkun- digen Kreisen diese Probleme - die nicht Tagesprobleme, sondern Dauerprobleme der modernen Industriegesell- schaft sind - einer sinnvollen Lösung entgegenzuführen. Soviel noch zu Ihrer ergänzenden Frage. Ich glaube, dass ich damit auch die Problemkreise von Frau Kopp, soweit ich sie jetzt in Ergänzung zu unserem schriftlichen Text zu beurteilen vermag, dargestellt habe.
Präsidentin: Frau Kopp erklärt sich von der Antwort des Herrn Bundesrat befriedigt.
,
81.404 Motion Kopp Strassenverkehrsgesetz. Ergänzung Loi sur la circulation routière. Complément
81.420 Motion Neukomm Typenprüfung. Deklaration der Ergebnisse Expertise des types de véhicules. Déclaration
Wortlaut der Motion Kopp vom 10. Juni 1981 Der Bundesrat wird beauftragt, das Gesetz über den Stras- senverkehr wie folgt zu ergänzen:
Art. 12 Abs. 4
Bund und Kantone geben die an der Typenprüfung festge- stellten Lärm- und Abgaswerte sowie den Treibstoffver- brauch der Motorfahrzeuge auf Anfrage hin bekannt. Der Bund veröffentlicht diese Werte periodisch.
Texte de la motion Kopp du 10 juin 1981 Le Conseil fédéral est chargé de compléter la loi sur la cir- culation routière comme il suit:
Art. 12 al. 4
Sur demande, la Confédération et les cantons donnent con- naissance des résultats des mesures du bruit, des gaz d'échappement et de la consommation de carburant faites lors de l'homologation des véhicules automobiles. La Con- fédération publie ces résultats périodiquement.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Auer, de Capitani, Eng, Frey-Neuenburg, Friedrich, Früh, Füeg, Hunziker, Lüchin- ger, Meier Kaspar, Petitpierre, Ribi, Schüle, Spreng, Stein- egger, Wyss (16)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Das Bundesamt für Polizeiwesen hat im April erstmals die Emissionswerte von Motorfahrzeugen bezüglich Lärm und Absage veröffentlicht. Zur Beurteilung der «Umweltfreund- lichkeit» eines Fahrzeugs gehören auch Angaben über den Treibstoffverbrauch.
Der vom Bundesrat vorgeschlagene Energieartikel sieht in Absatz 1 Buchstabe b vor, dass der Bund Vorschriften über den Energieverbrauch von Fahrzeugen erlassen kann. Auch die EG prüft gegenwärtig die Möglichkeit der Einführung dieser Massnahme.
Wortlaut der Motion Neukomm vom 17. Juni 1981
Der Bundesrat wird ersucht, Artikel 12 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr in dem Sinn zu ergänzen, dass die an der Typenprüfung festgestellten Lärm-, Abgas- und Verbrauchswerte produktbegleitend und in der Werbung deklariert werden müssen.
Texte de la motion Neukomm du 17 juin 1981
Le Conseil fédéral est chargé de compléter l'article 12 de la loi fédérale sur la circulation routière de telle sorte que les valeurs limites du bruit, des gaz d'échappement et de la consommation de carburant relevées lors de l'expertise des types de véhicules doivent figurer dans la documenta- tion technique fournie avec le véhicule ou sur un autocol- lant, ainsi que dans la publicité.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bäumlin, Bircher, Borel, Bundi, Deneys, Duvoisin, Gloor, Hubacher, Humbel, Jaeger, Jaggi, Kaufmann, Keller, Kopp, Lang, Loetscher, Meier Fritz, Morf, Müller-Luzern, Reimann, Riesen-Freiburg, Rubi, Schmid, Spiess, Stich, Uchtenha- gen, Vannay, Wagner, Zehnder, Ziegler-Genf, Zwygart (32)
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Kopp Autoabgase. Reduktion der Schadstoffe Interpellation Kopp Gaz d'échappement des automobiles. Réduction des substances nuisibles
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
In
Jahr
1982
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
81.307
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 10.06.1982 - 08:00
Date
Data
Seite
700-702
Page
Pagina
Ref. No
20 010 494
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.