- Juni 1982 651 Geschäftsbericht des Bundesrates #ST# Dritte Sitzung -Troisième séance Mittwoch, S.Juni 1982, Vormittag Mercredi 9 juin 1982, matin 8.00h Vorsitz - Présidence: Frau Lang 81.021 Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichts und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts 1981 Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances 1981 Bericht des Bundesrates vom 24. Februar 1982, des Bundesgerichtes vom 12. Februar 1982, des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes vom 31. Dezember 1981 Rapport du Conseil fédéral du 24 février 1982, du Tribunal fédéral du 12 février 1982, du Tribunal fédéral des assurances du 31 décembre 1981 Fortsetzung - Suite Siehe Seite 616 hiervor - Voir page 616 ci-devant Departement für auswärtige Angelegenheiten Département des affaires étrangères Fischer-Bern, Berichterstatter: Ich habe den Auftrag, Ihnen im Namen der Geschäftsprüfungskommission über zwei an sich nicht sehr grosse Geschäfte zu berichten. In erster Linie geht es um die Frage der Vertretung der Schweiz an ausländischen Konferenzen und bei ausländi- schen Institutionen. Die Geschäftsprüfungskommission hat abzuklären versucht, ob eine entsprechende Koordination besteht. Man hat uns vom Departement aus erklärt, dass die Koordination innerhalb des Departementes funktioniere, d. h. dass nicht nebeneinander «vorbeigefuhrwerkt» werde. Wir haben davon Kenntnis genommen. Es ist uns aber nicht möglich gewesen abzuklären, ob das in jedem Einzelfall stimmt. Auf jeden Fall haben wir gegenüber dem Departe- ment zum Ausdruck gebracht, dass eine straffe Kontrolle, zumindest innerhalb des Departementes, notwendig sei. Es geht aber nicht nur darum: Zahlreiche internationale Ver- anstaltungen werden auch von Fachinstanzen besucht; hier besteht offensichtlich keine eigentliche Koordination. Es kommt vor, dass das Politische Departement neben ande- ren Institutionen vertreten ist. Wir haben von der Geschäfts- prüfungskommission aus dem Wunsch Ausdruck verliehen - und ich möchte ihn hier zuhanden von Herrn Bundesrat Aubert und dem Gesamtbundesrat wiederholen -, dass eine Straffung dieses «internationalen Tourismus» herbeige- führt wird, und zwar in dem Sinne, dass die Federführung beim Departement ist und die übrigen Ämter und Departe- mente angewiesen werden, sich bei der Beschickung von internationalen Veranstaltungen mit dem Departement für auswärtige Angelegenheiten in Verbindung zu setzen. Es soll also eine Koordination unter der Leitung des Departe- mentes durchgeführt werden. Der zweite Punkt betrifft das, was Sie schon in den Zeitun- gen gelesen haben, nämlich die bedauerliche Tatsache, dass die Frauen unserer Diplomaten, Konsuln usw. im Aus- land durch die AHV und IV plötzlich nicht mehr geschützt werden, weil das Versicherungsgericht festgestellt hat - und zwar eigenartigerweise auf Betreiben des Bundesam- tes für Sozialversicherung -, dass der bisherige Schutz die- ser Frauen mit den von der Schweiz mit dem Ausland abge- schlossenen Sozialversicherungsabkommen nicht mehr übereinstimmt! Das heisst: Die Frauen unserer Diplomaten sowie überhaupt von Schweizern, die im Ausland tätig sind, zum Beispiel im Auftrage von schweizerischen Unterneh- mungen, sind nicht mehr versichert. Es ist dies etwas eigenartig und lässt sich nur darauf zurückführen, dass eben von seifen des Bundes seinerzeit Sozialversiche- rungsabkommen abgeschlossen worden sind, die der Tat- sache, dass wir solche Schweizer Bürgerinnen im Ausland haben, nicht Rechnung tragen. Die Geschäftsprüfungskommission erwartet, dass der Bun- desrat hier sofort für Abhilfe sorgt, da es zweifellos unsere eigene Angelegenheit ist, wie wir unsere Staatsbürgerinnen versichern wollen. Mit internationalen Verträgen hat das nichts zu tun. Dagegen, dass sich das Sozialversicherungs- amt auf diese eigenartige Weise in die Angelegenheit ein- gemischt hat, möchte ich in meinem persönlichen Namen einen Tadel aussprechen. Es geht nicht an, dass wir hier über eigenartig oder falsch konzipierte internationale Ver- träge unsere eigenen Leute nicht mehr versichern können. Ich möchte also Herrn Bundesrat Aubert bitten, sobald wie möglich dafür zu sorgen, dass die Sache in Ordnung kommt, und zwar nicht nur für die Frauen von Bundesbe- diensteten, sondern auch von Schweizer Firmenvertretern im Ausland. M. Magnin: Je voudrais intervenir à propos de deux événe- ments relatés au chapitre «Les principaux événements de l'année». A l'alinéa consacré à l'Europe, on lit: «En Turquie, les autorités militaires ont désigné une assemblée consti- tuante.» Point final. Cela nous paraît plutôt bref pour dési- gner la situation dramatique qui existe en Turquie, où, de l'aveu même des autorités, 46 700 personnes sont actuelle- ment jugées par les tribunaux militaires; où, selon la Ligue internationale des droits de l'homme, de septembre 1980 à février 1982, 171 000 personnes ont été arrêtées, 70 sont mortes sous la torture, 374 au cours de ratissages dans les provinces kurdes et 308 dans les centres de police. Actuel- lement, 3359 condamnations à mort ont été requises par les procureurs militaires et 139 ont déjà été prononcées. Vous savez probablement, Monsieur le Conseiller fédéral, que, ces jours, des dizaines de citoyens kurdes et turcs font la grève de la faim, dans diverses villes de Suisse et d'Europe, pour attirer l'attention de l'opinion publique sur cette situation. Je vous pose dès lors les questions suivantes êtes-vous prêt à sortir de votre réserve, êtes-vous prêt à condamner sévèrement ce régime sanguinaire, êtes-vous prêt à inter- venir auprès du Conseil de l'Europe pour qu'il envoie des délégations visiter les prisons, enquêter sur les tortures, assister aux procès? Etes-vous prêt enfin, au cas où ces délégations essuieraient un refus, à demander l'exclusion de la Turquie du Conseil de l'Europe? J'arborderai encore une autre question dont il est fait état dans le même chapitre du rapport, il s'agit d'Israël. Qu'attend le Conseil fédéral, aujourd'hui, pour condamner fermement l'invasion brutale du Liban mis à feu et à sang par l'armée israélienne? Qu'attend le Conseil fédéral pour exiger, comme vient de le faire le Conseil de sécurité des Nations Unies, l'arrêt de l'invasion et le retrait immédiat de toutes les troupes israéliennes du Liban? Je pense qu'en matière de politique étrangère, on ne peut découper des tranches annuelles, il y a continuité. J'espère que vous répondrez de manière précise aux questions que je viens de vous poser. Oester: Ich spreche zu den bilateralen Beziehungen mit osteuropäischen Staaten (Seite 16 unten im Geschäfts- bericht). Bei den Bemühungen um die Lösung hängiger humanitärer Fälle - Zusammenführungen von Familien usw. - begegnet der Bundesrat offenbar einer unerfreulichen Praxis gewis-
Gestion du Conseil fédéral 652 N 9 juin 1982 ser Regierungen, insbesondere der sowjetischen. Ich kann die Feststellungen des Bundesrates anhand eines konkre- ten DDR-Falles, der mir persönlich recht nahegeht, nur bestätigen. Einem absolut unbescholtenen Vater wird seit Jahren ein Besuch bei seinem Sohn und dessen Familie in der Schweiz verweigert, und zwar ohne jegliche Grundan- gabe. Bis zu seiner Pensionierung bleibt dieser Mann hinter Mauer, Stacheldraht, Todesstreifen und Wachttürmen ein- gesperrt. Nach den einschlägigen Bestimmungen müssen die Amtsstellen in der sogenannten Deutschen Demokrati- schen Republik die Ablehnung der Gesuche nicht begrün- den, d. h. die totale Willkür der kommunistischen Bürokratie ist legalisiert. Dazu hätte ich zwei Fragen an den Bundesrat: 1. Ist er bereit, bei den in Frage stehenden Regimes nach- drücklich gegen deren menschenverachtende, der Schluss- akte von Helsinki und anderen internationalen Vereinbarun- gen hohnsprechende Praxis zu protestieren? 2. Ist der Bundesrat bereit, die Sowjetunion, Rumänien, die DDR und andere Staaten, die ebenfalls eine krass men- schenrechtswidrige Politik betreiben, aufzufordern, ihre diplomatischen Vertretungen in Bern drastisch zu reduzie- ren, nämlich auf das personelle Mass unserer Vertretungen in diesen Staaten? Es lässt sich nach meinem Dafürhalten mit unserer staatlichen Selbstachtung nicht vereinbaren, dass wir systematische Menschenrechtsverletzungen hin- nehmen und uns gleichzeitig vom aufgeblähten Spionage- apparat der gleichen totalitären Staaten nach Strich und Faden ausspionieren lassen. So ist unsere Neutralität nicht gemeint. M. Duboule: Je prends la parole à la suite de l'intervention de M. Magnin. Je pense qu'il n'appartient pas au Conseil fédéral de prendre position sur les événements actuels au Moyen-Orient. J'ai eu l'occasion, en tant que parlementaire, de me rendre récemment à Beyrouth et j'ai pu constater à quel point le Liban vit depuis sept ans sous l'occupation militaire. Les quatre cinquièmes du pays sont occupés et le seul désir de la population est d'être enfin libérée des troupes d'occupation. Les habitants ne veulent plus qu'un pays comme le Liban soit le centre du terrorisme internatio- nal. C'est dire à quel point nous n'avons pas à porter de jugement dans cette affaire. Je pense que le monde occi- dental aurait intérêt à comprendre cela. M. Pini: La coopération technique et l'aide financière en faveur des pays et des populations les plus défavorisées du monde représentent le secteur le plus important de notre aide au développement. Je partage l'avis du Département des affaires étrangères, qui est aussi celui du Conseil fédé- ral: le but final de notre intervention dans ce secteur est de permettre aux populations les plus pauvres de couvrir leurs besoins par des activités productives équitablement rému- nérées et non pas grâce à une simple redistribution du pro- duit de l'activité économique. Je reste convaincu que l'accroissement de notre engage- ment dans ce contexte de l'aide publique en faveur des pays les plus défavorisés représente une tâche civile impe- rative pour notre pays et un devoir de solidarité humaine auxquels nous ne pouvons pas nous soustraire. Je voudrais vous faire part d'une constatation et vous faire une proposition, lesquelles ensemble ressortent de l'actuel engagement à la coopération au développement et à l'aide humanitaire. Tout d'abord, la constatation: j'ai eu le plaisir de suivre, il y a quelques semaines, un séminaire organisé au Tessin et plus précisément dans une propriété de la Confédération à Moghegno, dans la vallée Maggia, à l'intention d'un groupe de coopérateurs volontaires qui s'apprêtaient à rejoindre leur place de travail dans des pays pour lesquels la Suisse a élaboré des projets d'intervention. Je me suis trouvé devant des jeunes techniciens du secteur agricole, forestier et du génie civil, prêts et motivés à remplir les engagements sociaux et humains qui les attendent au Mali, en Tanzanie et au Népal. J'ai ressenti une excellente impression en consta- tant leur niveau de préparation et la qualité et le sérieux des projets qui sont en train de se réaliser dans ces pays. Cette préparation doit être davantage connue de notre Parlement et de façon plus générale, à mon avis, les situations et les conditions dans lesquelles nos interventions d'aide directe au développement se déploient, se doivent d'être mieux connues, de même que les résultats pratiques qui sont atteints. C'est justement dans cette optique que je me per- mets de soumettre une proposition à l'intention du Conseil et du chef du Département des affaires étrangères. Vous n'ignorez pas que la question de l'aide financière au déve- loppement, dont nous sommes périodiquement appelés à décider, ressort toujours des débats qui ont lieu dans cette salle alourdie d'un doute et même d'une certaine perplexité. On craint parfois que notre aide en faveur du tiers monde ne soit, chemin faisant, détournée des objectifs humani- taires fixés. Dans bien des cas, le Parlement doit retrouver sa confiance à l'égard de l'ensemble de nos programmes d'aide publique au développement. Etant donné l'importance et la signification de cette aide qui caractérise notre présence active dans les pays les plus défavorisés et lui donne qualité, il serait fortement souhaita- ble que l'oeil du Parlement soit ouvert sur les situations et les conditions pratiques dans lesquelles se développent nos interventions. Je propose donc que l'on étudie la possi- bilité de créer une commission réduite, formée au maximum de deux représentants de chacune des commissions per- manentes suivantes: la gestion, les finances, les affaires étrangères, avec la fonction précise de visiter au moins tous les deux ans un pays où se réalise un projet de coopé- ration technique bilatérale, dont il sera rendu compte par la suite au Parlement. Il s'agit là d'une activité extérieure qui mérite aujourd'hui plus que jamais l'attention vigilante du législateur qui doit chercher à comprendre à fond les problématiques qui sont posées dans cette salle, protégé qu'il est du contact avec les réalités malheureuses de la vraie détresse humaine dans le monde. Je ne pense pas qu'une telle mission puisse dérégler notre rigorisme en matière d'économies et je veux imaginer aujourd'hui que, malgré la sévérité de la commission et de la Délégation des finances, celles-ci retiendront positive- ment cette proposition. Il s'agit ici d'une aide directe que nous créons, à notre tour, pour atteindre, compte tenu de l'indépendance de jugement du Parlement, une vision plus documentée et plus réaliste des problèmes que nous devons traiter et considérer en pleine conscience, afin de prendre les décisions qui s'imposent en la matière. Dans cet esprit, je souhaite que le conseil et le Départe- ment des affaires étrangères examinent de façon positive la proposition que je viens de vous exposer. Reiniger: Auf den Seiten 32 ff. des Geschäftsberichtes fin- den wir eine Liste der durch den Bund eingegangenen Ver- pflichtungen zugunsten von Projekten der technischen Zusammenarbeit. Daraus geht unter anderem hervor, dass der Schwerpunkt unserer Aktivitäten auf diesem Gebiet in Zentralamerika, in Honduras, liegt. Anlässlich einer Reise durch verschiedene Staaten Latein- amerikas habe ich unser Koordinationsbüro in diesem Lande besucht und mir einen Überblick über die laufenden Projekte verschafft. Mein Eindruck war, dass der Bund in Honduras vorzügliche Arbeit leistet. Wenn ich mir im folgenden erlaube, eine Anregung zu machen, so geht es mir in keiner Weise darum, den Wert dieser Arbeit zu schmälern, im Gegenteil, ich unterstütze die Fortführung der begonnenen Projekte voll und ganz. Es scheint mir jedoch, dass bei der Eingehung neuer Verpflich- tungen die Schwergewichte geographisch etwas verlagert werden sollten zu denjenigen Nachbarländern von Hon- duras, welche den in allen Ländern der Region im Gang befindlichen Prozess politischer, wirtschaftlicher und sozia- ler Umwandlung bereits soweit vorangetrieben haben, dass echte Entwicklung auf breiter und neuer Basis frei von den Belastungen, welche kriegerische Ereignisse und gewalt-
- Juni 1982 653 Geschäftsbericht des Bundesrates same innere Auseinandersetzungen zwangsläufig mit sich bringen, einsetzen kann. Ich denke dabei im gegenwärtigen Zeitpunkt in erster Linie an Nicaragua, das nach der Beseitigung des Somoza-Regi- mes heute wieder zu relativer Ruhe, ja, wie mir schien, sogar zu einer weitgehenden nationalen Aussöhnung und vor allem zu einem sowohl die Regierenden als auch breite Schichten der Bevölkerung verbindenden Konsens und Wil- len bezüglich der künftigen Entwicklung gelangt ist. Das Land, durch den Krieg verwüstet und von der grossen Schuldenlast, die es aus der Somoza-Zeit übernehmen musste, beinahe erdrückt, hat unsere Hilfe nötiger als jeder andere Staat der Region. Die neugeschaffene Ordnung und der überall fühlbare gemeinsame Wille, eine bessere Zukunft aufzubauen, bieten Gewähr dafür, dass die Hilfe auch bei den Empfängern ankommt und deren grosse eigene Bemühungen wirksam unterstützt. Schliesslich scheint mir eine verstärkte westliche Hilfe in diesem Land auch deshalb unerlässlich, um zu verhindern, dass es man- gels Alternativen vollständig ins kommunistische Lager abgleitet. Natürlich kann die Schweiz eine derartige Ent- wicklung nicht allein verhindern, ihre Kräfte sind dazu zu schwach, aber sie könnte ein Zeichen setzen für grössere und mächtigere Länder. Ich setzte mich jedoch nicht nur für eine Verstärkung der Hilfe an Nicaragua ein, wo der Bund übrigens bereits begonnen hat, im Sinne meiner Anregung ein Projekt für ländliche Trinkwasserbeschaffung zu unterstützen. Über kurz oder lang wird El Salvador am gleichen Punkt ange- langt sein wie Nicaragua, Guatemala wird folgen. Auch in Honduras stehen die Zeichen bereits auf Sturm, und selbst Costa Rica befindet sich heute in einer Krise, die sehr rasch zu grossen Umwälzungen führen kann. Wir sollten die Schwergewichte unserer Entwicklungshilfe in dieser Region rechtzeitig neu verteilen, schrittweise, der Lageentwicklung angepasst, nicht nur, weil auch in Honduras bald der Sturm losbrechen könnte und wir nicht mehr weiter arbeiten könn- ten, sondern vor allem, weil diejenigen, die nach dem Sturm neu beginnen müssen, unsere Hilfe besonders nötig haben. Fischer-Bern, Berichterstatter: Bevor ich auf die Anregung von Herrn Pini eintrete, möchte ich Herrn Magnin sagen, dass es nicht nur in der Türkei und in Israel Verletzungen der Menschenrechte gibt, sondern dass wir ihm noch eine Liste anderer Länder präsentieren könnten, zu denen er direktere Verbindungen hat als wir! Die Anregung von Herrn Pini hat ein sehr wichtiges Problem zur Diskussion gestellt, nämlich die Frage, ob es möglich wäre, die Entwicklungshilfeaktionen - vor allem die techni- sche Hilfe, die ja im Jahre 1981 291 Millionen Franken erfordert hat - zu überwachen bzw. auf ihren Erfolg hin zu überprüfen. Es besteht heute die Möglichkeit, die rein finan- zielle Abwicklung durch' die Finanzkontrolle und durch die Finanzdelegation unter Kontrolle zu halten, wobei wir ja wis- sen, wie schwierig es ist, in diesen Ländern eine Buchhal- tung aufzuziehen, wie dies bei uns üblich ist. Aber dort bestehen sehr konkrete Anstrengungen; wenn ich mich nicht täusche, hat ja das Departement ein internes Inspek- torat, das dafür sorgt, dass mindestens keine offenen Miss- bräuche entstehen können. Hingegen ist die Frage viel schwieriger zu beurteilen, was zu tun ist, um die Effizienz der einzelnen Projekte einigermassen zu beurteilen. Wir können sie ja nicht beeinflussen, aber wenigstens beauf- sichtigen, und hier sind nun sehr grosse Bemühungen zur Koordination unternommen worden. Bis heute sind, wie Herr Pini gesagt hat, pro Rat vier Kom- missionen mit der Entwicklungshilfe beschäftigt: die Finanz- kommissionen, die Geschäftsprüfungskommissionen, die Aussenwirtschaftskommissionen und die aussenpolitischen Kommissionen. Nun hat der Ständerat eine interne Koordi- nation zwischen diesen Kommissionen vorgenommen, und zwar etwa in dem Sinne, dass die aussenpolitische und die aussenwirtschaftliche Kommission die einzelnen Projekte im Hinblick auf zu fassende Beschlüsse über Kredite usw. beurteilen, währenddem die Geschäftsprüfungs- und die Finanzkommission als Oberaufsichtskommissionen die ein- zelnen Projekte nachträglich überwachen. Wir gedenken dies in den nationalrätlichen Kommissionen ebenfalls zu tun. Es wird in dieser Session eine Koordinationssitzung zwischen den Präsidenten dieser vier Kommissionen statt- finden. Heute schon wird aufgrund einer Motion im Stände- rat regelmässig eine Liste mit Kurzbeschreibungen der ein- zelnen Projekte erstellt, und es wird versucht, aufgrund die- ser Kurzberichte dann eine gewisse Beurteilung herbeizu- führen. Die Sektion des Departements für auswärtige Ange- legenheiten des Nationalrates hat auch bereits einzelne Projekte geprüft. Allerdings haben wir schon früher im Falle eines Projektes in Ruanda erfahren, wie ausserordentlich schwierig es ist, die Effizienz eines Projektes einigermas- sen zu evaluieren. Die Anregung von Herrn Pini, dass man eine Delegation bestimmt, die in der Welt herumreist und die einzelnen Pro- jekte an Ort und Stelle beurteilt, wäre schön für diejenigen, die da mitmachen könnten, aber ich kann mir nicht vorstel- len, dass das irgendwie gangbar wäre, und zwar aus zwei Gründen. Der erste Grund ist der: Wenn einzelne Parlamen- tarier aus der Schweiz in irgendein solches Entwicklungs- land gehen, würden diese wohl kaum eine Kosten-Nutzen- Analyse erstellen, sondern diese würden eher herumge- führt. Es würde etwa so gehen, wie wenn eine unserer Kommissionen eine Kreditvorlage beurteilen muss, bei der mit einem Glas Weisswein begonnen wird und dann so im Laufe des Tages dem Bundesrat noch Vorwürfe gemacht werden, dass er nicht noch einen höheren Kredit verlangt! Das ist eine Nebenbemerkung, die ich mache, aber Sie ken- nen ja das System. Der zweite Grund ist: Ich habe nicht das Gefühl, dass die Entwicklungshilfe in der Schweiz an Kredit gewinnen würde, wenn man dann da alle paar Wochen oder Monate in der Zeitung lesen könnte, dass eine Parlamenta- rierdelegation in irgendein Entwicklungsland gereist sei. Das, was wir machen müssen, Herr Pini, und da haben Sie recht: Wir müssen ein System finden, das vermehrte Effi- zienzkontrollen - nicht nur der technischen und der finan- ziellen Abwicklung, sondern der Effizienz dieser Projekte ganz allgemein - gewährleistet. Das wird mit der Zeit schon gelingen. Für den Moment ist es so, dass die Entwicklungs- hilfe noch eine sehr junge Angelegenheit ist und die Tradi- tion fehlt. Wir müssen also mehr tun in Sachen Oberauf- sicht, vor allem von der Geschäftsprüfungskommission und der Finanzkommission aus; man wird aber diese Aufgabe von hier aus erledigen und nicht im Ausland herumreisen. M. Aubert, conseiller fédéral: Je désire tout d'abord répon- dre aux deux questions que la Commission de gestion a décidé de soumettre au plénum, à savoir: le problème de la représentation de la Suisse dans les organisations interna- tionales et celui des assurances-vieillesse et survivants et invalidité pour les épouses de nos fonctionnaires à l'étran- ger et, de façon plus générale, des Suisses de l'étranger. Premier point: représentation de la Suisse dans les organi- sations internationales. Je reprendrai ici un principe que j'ai souvent soutenu à cette tribune, que vous connaissez, et sur l'utilité duquel vous avez toujours donné votre accord. Il s'agit du problème et des conséquences de l'interdépen- dance - la «Verflechtung» - croissante entre les Etats, et du caractère de plus en plus universel et global des problèmes qui se posent. Je voudrais ici faire allusion aux problèmes de l'énergie, de l'environnement, de la pollution des mers, de l'utilisation de l'espace, du droit de la mer qui tente de résoudre des problèmes dont certains sont vraisemblable- ment aussi un peu la cause de l'actuel conflit des Malouines, ainsi qu'aux problèmes de l'harmonisation du droit qui ne peuvent plus, sur le plan mondial, être résolus de façon bilatérale, mais qui doivent l'être de manière multi- latérale. C'est pourquoi la diplomatie multilatérale a pris, au cours de ces dernières années, une importance sans cesse crois- sante. Cette diplomatie multilatérale touche aux domaines politique, juridique, scientifique, humanitaire. Elle nécessite la participation, non seulement de diplomates, mais encore
Gestion du Conseil fédéral 654 N 9 juin 1982 d'experts car, souvent, les sujets traités dans les organisa- tions internationales sont très techniques. Il suffit de penser aux problèmes énergétiques, à ceux relatifs à la pollution ou aux télécommunications. On peut donc dire qu'aujourd'hui la diplomatie multilatérale est devenue le complément absolument indispensable de la diplomatie bilatérale. La Suisse, peut-être plus que tout autre pays, dépend de l'étranger. Nous vivons de nos exportations, nous avons donc un intérêt absolument évident à pratiquer une politi- que de coopération économique. Cela ne signifie pas que nos efforts, sur le plan multilatéral, soient limités aux pro- blèmes économiques, bien entendu. Nous ne restons et ne resterons pas à l'écart dans d'autres domaines, notamment dans celui de la négociation politique qui est la base de toute négociation économique. J'aimerais me référer ici à la liste que nous avons remise à la Commission de gestion, qui comporte les noms des agents du Département fédéral des affaires étrangères qui ont participé à des conférences ou des séances d'organisa- tions internationales. De façon générale, nous procédons comme suit: soit nous utilisons les diplomates que nous avons sur place et notamment ceux qui représentent la Suisse dans les organisations internationales, soit, lorsque des problèmes politiques ou techniques importants se posent, nous faisons appel à des experts. La délégation est alors déterminée par le Conseil fédéral au cours d'une de ses séances hebdomadaires. Je voudrais citer un exemple du travail de nos délégations dans les organisations internationales, en l'occurrence à l'UNESCO, l'Organisation des Nations Unies pour l'éduca- tion, la science et la culture. Plusieurs départements sont directement intéressés à cette organisation: le Départe- ment de l'intérieur pour la culture, le Département fédéral de justice et police pour l'harmonisation du droit, le Dépar- tement des transports, des communications et de l'énergie pour les problèmes techniques tels que l'énergie, etc. Nous constituons alors des délégations, qui peuvent paraître importantes sur le papier, et qui sont composées de spé- cialistes dans chacun de ces domaines. Ces spécialistes siègent dans des commissions ad hoc constituées au sein de l'organisation. Je ne connais aucun cas de séance d'organisation internationale ayant duré plus de quinze jours, auxquelles tous les représentants suisses aient assisté, du premier au dernier jour, pour la simple et bonne raison que certaines séances de commission ne durent que deux jours, d'autres cinq jours. Pour respecter les mesures d'économie que prône le Parlement, nous évitons que nos représentants ne restent trop longtemps sur place; ils ne sont présents que le temps nécessaire à l'accomplissement de leurs travaux au sein des commissions constituées, dans le cadre de ces organisations internationales. Cela peut souvent varier de deux à cinq jours, sur une durée totale de quinze à vingt jours de commission. Telle est la manière dont nous procédons généralement, étant entendu que notre participation à ces réunions internationales est dans l'intérêt bien évident de la Suisse. Deuxième point: le problème des épouses des Suisses à l'étranger. Je l'ai dit tout à l'heure, en remarque liminaire, nous sommes confrontés à deux problèmes soulevés déjà au Conseil des Etats par Mme Bauer-Lagier et au Conseil national par MM. Muheim et Schule. En ce qui concerne les épouses des fonctionnaires fédé- raux à l'étranger, le Département fédéral des affaires étran- gères a pris des mesures destinées à rendre attentifs tous les agents et leurs épouses à la nécessité d'adhérer à l'assurance facultative. A plusieurs reprises depuis 1981, le département a donné cette information sous forme de cir- culaires et de lettres individuelles qui ont été adressées à chaque femme de fonctionnaire suisse travaillant à l'étran- ger. Cette information fera également partie, dorénavant, de toutes les lettres de transfert, et nous attirerons l'attention des épouses de nos fonctionnaires à l'étranger sur le fait qu'elles ne sont pas assurées. Quant aux années d'assurance perdues, ou aux pertes éventuelles de rente, le Conseil fédéral a pris une décision, le 19 mai 1982, selon laquelle aucune épouse ne devrait subir de dommage à cause d'informations insuffisantes ou inadéquates en matière d'assurance-vieillesse et survivants. La Confédération accepterait de prendre en charge les dommages dus à un défaut d'information ou à une informa- tion inadéquate. Toutefois, avant de prendre une telle déci- sion, il nous faudra attendre les résultats des très nom- breux recours qui ont été déposés auprès de la Commis- sion de recours e,t du Tribunal fédéral. Il n'est pas exclu que le Tribunal fédéral des assurances, en vertu du principe de la bonne foi, ne réintègre ces femmes dans la pleine jouis- sance des prestations AVS/AI. Le Conseil fédéral a égale- ment décidé, ce 19 mai 1982, de charger l'Office fédéral des assurances sociales (l'OFAS) d'examiner la possibilité de donner aux épouses de plus de 51 ans le moyen d'adhérer à l'assurance facultative. En ce qui concerne le problème plus général des épouses de citoyens suisses obligatoirement assurés, le Conseil fédéral - je le répète - aura l'occasion de se prononcer en réponse à la motion Muheim et à l'interpellation Schule. Le problème sera étudié - vous savez que les questions d'AVS ne sont pas du ressort du Département fédéral des affaires étrangères - par le Département fédéral de l'intérieur, dans le cadre de la dixième révision de l'assurance-vieillesse et survivants. Sa solution portera vraisemblablement - je ne veux pas m'engager ni préjuger d'une future décision - sur la possibilité d'adhésion rétroactive à l'assurance facultative pour les femmes sans activité lucrative. Voilà la réponse que je peux vous donner, Monsieur Fischer. Monsieur Magnin, permettez-moi tout d'abord de vous rap- peler, très poliment, que nous sommes aujourd'hui, ici, pour répondre de la gestion 1981. La question que vous posez concernant l'Etat d'Israël a déjà été posée par écrit par un de vos collègues, conseiller national. Il y sera répondu lundi prochain lors de l'«heure des questions». Le Conseil fédéral étudiera cette question dans sa séance hebdomadaire de lundi et la réponse vous sera donnée à partir de 15 h 30. Concernant la Turquie je vous dirai, Monsieur Magnin, que nous sommes extrêmement inquiets - le Conseil fédéral ne l'a jamais caché - par les violations répétées des droits de l'homme. Vous nous avez demandé d'insister auprès du Conseil de l'Europe pour que soit envoyée en Turquie une délégation de parlementaires. Cela a été fait à deux reprises. Le deuxième voyage, qui était prévu pour le 5 décembre 1981, a été annulé par les autorités turques à la suite des critiques véhémentes faites, à leur encontre, lors de la séance du Comité des ministres du 19 novembre 1981, à Strasbourg, concernant précisément les violations des droits de l'homme. Le gouvernement turc a alors pris la décision de refuser l'accès en Turquie à cette délégation de parlementaires européens, délégation composée de mem- bres de la Commission des questions politiques et de la Commission des questions juridiques. C'est grâce à l'inter- vention de la Suisse que la Turquie a fini par autoriser cette commission à se rendre sur place le 7 janvier 1982, sous la direction de M. Richard Müller, conseiller national. Les rapports que ces commissions parlementaires nous ont faits de leur visite en Turquie nous ont permis de com- prendre que la Turquie n'était pas complètement dépourvue de démocrates et que de nombreux Turcs désiraient le retour de leur pays à la démocratie. Si nous les abandon- nons aujourd'hui, ils se sentiront définitivement délaissés, car plus personne alors ne continuera à les soutenir. Vous savez que le gouvernement turc a pris l'engagement formel de tenir le Conseil de l'Europe au courant de l'évolu- tion de la situation et des mesures prises en vue du retour à la démocratie de leur pays, et notamment de l'organisation de la Constituante qui, je vous l'accorde, n'a pas été dési- gnée selon des formes démocratiques. Nous avons été régulièrement informés du programme envisagé par le gou- vernement turc pour ce retour à la démocratie. La pro- messe a été tenue. Les démocrates de Turquie espèrent que nous continuerons à les soutenir pour activer ce pro-
- Juni 1982 655 Geschäftsbericht des Bundesrates cessus. Monsieur Magnin, nous ne pouvons pas abandon- ner ces démocrates-là qui constituent encore la majorité en Turquie. Monsieur Oester, concernant le regroupement des familles, vous nous citez un exemple personnel en Allemagne de l'Est. Nous avons reçu des dizaines et des dizaines de demandes de regroupement de familles. Nous avons donné suite à chacune de ces demandes. Je me permets de vous signaler que nous avons réglé, avec la Roumanie, environ 75 cas de réunion de familles par contacts bilatéraux. De même, nous avons, avec l'Allemagne de l'Est, à la suite d'une visite fort discutée de son ministre des affaires étran- gères M. Oskar Fischer, discuté de mêmes problèmes. Nous lui avons remis un mémorandum pour lui rappeler les faits. Nous avons précisé lés noms, les prénoms, les cas, les circonstances; nous avons obtenu quelques résultats encourageants et nous continuons dans ce sens-là. Les plus grands problèmes, nous les avons eus avec la Roumanie et, c'est de ce côté-là, grâce aux contacts bilaté- raux constants que nous entretenons, que nous avons obtenu les résultats les plus encourageants. Si vous connaissez d'autres cas, signalez-les, s'il vous plaît, et ici je m'adresse non seulement à vous, Monsieur Oester, mais aussi à vous tous, Mesdames et Messieurs les conseillers nationaux. Nous n'avons jamais relâché nos efforts pour tenter de résoudre ces cas de réunion de familles. Quant aux représentations diplomatiques, voyez-vous Mon- sieur Oester, si nous réduisons de 50 pour cent certaines représentations diplomatiques à Berne, aussitôt ces Etats réduiront de 50 pour cent nos représentations diplomati- ques suisses dans leur propre pays. Or, comme nos repré- sentations diplomatiques sont déjà faiblement dotées en personnel, je préférerais que nous n'en n'arrivions pas à de telles extrémités. Ce sont là des questions de relations diplomatiques extrêmement délicates. Monsieur Pini, je vous suis très reconnaissant de votre pro- position. La création d'une commission spéciale de travail regroupant des membres des Commissions de gestion, des finances, des affaires étrangères et de la Délégation des finances est évidemment une question interne du Parle- ment. Aurez-vous, Mesdames et Messieurs les parlemen- taires, le temps de vous consacrer à l'étude de ces pro- blèmes? Nous sommes évidemment extrêmement favora- bles à une visite sur les lieux, car nous pensons que l'exa- men sur place de l'avancement d'un projet d'aide publique au développement est effectivement la meilleure façon de se renseigner. L'information, aussi complète soit-elle, n'arrive jamais à la cheville de ce qu'apporté une visite sur place en matière de connaissance des problèmes que pose notre aide publique au développement. Nous sommes prêts à étudier les modalités de telles visites mais leur organisation dépendra avant tout de la volonté politique de votre conseil. M. Reiniger demande qu'une aide plus étendue soit accor- dée au Nicaragua. Cette question déborde, elle aussi, quel- que peu, le cadre de la gestion de l'année 1981. Vous aurez lu dans notre rapport de gestion que nous avons prévu, à titre d'aide au Nicaragua, des crédits d'enga- gement d'un montant modeste comparé à l'importance de notre aide en faveur du Honduras, pays où, vous l'avez sou- ligné très justement, se concentre notre aide publique au développement, à raison de 8 millions de francs en moyenne par année. Comme vous le savez, cette politique de points de concentration nous est imposée par la modi- cité des crédits disponibles, encore raccourcis par la réduction linéaire de 10 pour cent appliquée en vertu de l'arrêté fédéral du 20 juin 1980. Toujours en ce qui concerne le Nicaragua, je vous signale que nous étudions actuellement un nouveau projet de coopération technique et d'aide financière d'un montant de 6 millions de francs spécialement pour ce pays, projet qui viendra s'ajouter à ceux qui sont déjà en voie de réalisation. En outre, nous soutenons et cofinançons plusieurs petits projets mis sur pied par des œuvres d'entraide privées telles que Swissaid, l'Entraide protestante et l'Entraide ouvrière. De plus sont à l'étude de nouveaux projets de cofinancement qui viennent de nous être soumis par ces mêmes organisations. Ainsi, vous le voyez, nous allons intensifier notre effort en faveur du Nicaragua sans pour autant relâcher notre effort au Honduras. M. Fischer a parlé du contrôle et de l'efficacité de l'aide, objet principal de ses préoccupations. C'est aussi le nôtre. Vous l'avez relevé avec pertinence tout à l'heure, Monsieur Fischer, nous avons déjà nommé un contrôleur spécial en matière de finances. A la suite de l'examen de la motion de M. Schmid, conseiller aux Etats, nous avons pris la décision de présenter aux membres des Commissions des affaires étrangères, des Commissions des finances et de la Déléga- tion des finances un résumé de chacun des projets et des programmes de coopération technique et d'aide financière pour lesquels des engagements de plus de 500 000 francs ont été pris. Nous avons déjà établi un premier rapport pour la période allant du 1 er juillet au 31 décembre 1981 et, comme il s'agira désormais de rapports trimestriels, un second rapport pour la période du 1 er janvier au 31 mars 1982 a déjà été envoyé. D'autre part, nous soumettons aux diverses commissions un «tour d'horizon» sur les divers problèmes que pose l'aide publique au développement. Ce «tour d'horizon», qui est terminé, va être distribué prochai- nement. Enfin, en ce qui concerne le secteur privé - question soule- vée en particulier par M. de Capitani - nous avons dressé une liste des projets qui sont en préparation ou en voie d'exécution, comportant les adresses, les numéros de télé- phone des personnes compétentes, ainsi que l'office res- ponsable (il ne s'agit pas seulement du Département des affaires étrangères, mais également de l'OFAEE). Cette liste est publiée par l'OSEC et dans «Development Forum» des Nations Unies à Genève. Ainsi, toutes les entreprises privées peuvent avoir connaissance de ces pro- jets et prendre contact avec les organes compétents pour présenter des soumissions si elles s'intéressent à ces pro- jets. Je crois ainsi pouvoir dire, Monsieur Fischer, que nous avons, dans le domaine de l'efficacité, tenté l'impossible. C'est notre souci constant, mais vous n'ignorez pas que, lorsqu'il s'agit d'un projet dont l'exécution s'étend sur plu- sieurs années, l'efficacité dépend également de la stabilité politique du pays dans lequel ce projet est réalisé et cette stabilité n'est pas toujours assurée, surtout lorsqu'il s'agit des pays les plus défavorisés. De telle sorte que nous ne pouvons pas toujours assurer une efficacité optimale dans absolument tous nos projets, mais nous le faisons dans la mesure de nos moyens et je crois pouvoir dire que nous avons fait un grand effort sur ce plan-là. Genehmigt - Approuvé Justiz- und Polizeidepartement Département de justice et police Bericht der Geschäftsprüfungskommission vom 13. Mai 1982 über die Inspektion beim Bundesamt für Zivilschutz (wird im Bundesblatt publi- ziert) Rapport de la Commission de gestion du 13 mai 1982 sur l'inspection effectuée à l'Office fédéral de la protection civile (sera publié dans la Feuille fédérale) Zbinden, Berichterstatter: Ich habe im Namen und Auftrag der Geschäftsprüfungskommisson nacheinander über zwei Dinge zu rapportieren. In bezug auf das Justiz- und Polizei- departement haben wir uns auf einen einzigen Schwerpunkt beschränkt, auf den Zivilschutz. In einem zweiten Teil werde ich Ihnen über die eidgenössischen Gerichte berichten. In bezug auf unsere Untersuchungen zum Zivilschutzdienst sind Sie im Besitze eines schriftlichen Berichtes, auf den ich verweise. Ich fasse unsere Beobachtungen und Schlussfolgerungen wie folgt zusammen: Als wichtigstes Ergebnis der Untersuchung darf festgestellt werden, dass entgegen der vorgebrachten, teilweise vehementen Kritik gesamthaft gesehen dem Zivilschutz ein recht gutes Zeug-
Gestion du Conseil fédéral 656 N 9 juin 1982 nis ausgestellt werden kann. Das gilt in Anbetracht des Umstandes, dass sich der Zivilschutz immer noch in einer Aufbauphase befindet. Im einzelnen sind wir zu folgenden Feststellungen gelangt: Der Zivilschutz kann keinen absoluten Schutz der Zivilbe- völkerung gewährleisten, soll aber dem grösstmöglichen Teil unserer Bevölkerung wirksamen Schutz bieten. Es darf sodann vom Zivilschutz in seiner gegenwärtigen Aufbau- phase nicht erwartet werden, dass der heutige Stand allen Erfordernissen des Endausbaus entspricht. Schliesslich zwingt der föderalistische Aufbau des Zivilschutzes zu fol- genden Feststellungen: der Zivilschutz findet in der Gemeinde statt, die Kantone tragen die Verantwortung für den Aufbau einer gesetzeskonformen Organisation und dem Bund kommt lediglich die Funktion der Oberleitung zu. Die Zivilschutzbauten sind in grossen Agglomerationen wei- ter verwirklicht als in ländlichen Gegenden. Unterschiede bestehen auch von Kanton zu Kanton. Diese Unterschiede sind nicht nur auf geringere finanzielle Mittel, sonderen da und dort auf unterschiedliche Anstrengungen im Zivilschutz zurückzuführen. In bezug auf die baulichen Massnahmen gilt übrigens der schweizerische Zivilschutz als vorbildlich. In der Ausbildung von Spezialisten und namentlich auch des mittleren Kaders ist der Zivilschutz im allgemeinen im Rückstand. Die Zivilschutzkonzeption im allgemeinen hat sich bewährt. Das gilt vorab für den zivilen Milizcharakter wie auch für den föderalistischen Aufbau des Zivilschutzes in der Schweiz. Es erweist sich im nachhinein als richtig, dass seinerzeit in der Prioritätsordnung jenen Massnahmen der Vorrang gegeben wurde, welche kurzfristig nicht nach- geholt werden können, d. h. bauliche Massnahmen kamen vor den organisatorischen, und die organisatorischen Massnahmen kamen vor denjenigen der Ausbildung. Das musste in Kauf genommen, und kann und muss nun suk- zessive korrigiert werden. Aufgrund dieser Feststellungen stellen wir an den Zivil- schutz folgende Forderungen, die wir in Form von Empfeh- lungen in unseren Bericht aufgenommen haben: 1. Als Hauptproblem besteht jenes der rechtzeitigen und integrierten Alarmierung und Mobilmachung des Zivilschut- zes. Es war dies ein ganz besonderes Anliegen der Kom- mission. Ich verweise hier insbesondere auf die Ausführun- gen im Bericht. 2. Insbesondere sind die Gemeinden zu verpflichten, die Bevölkerung schon in Friedenszeiten darüber zu informie- ren, wohin sie im Überraschungsfall zu gehen hat, d. h. die Gemeinden sollen die Schutzraumzuweisung vornehmen. 3. Die Sollbestände der Zivilschutzorganisationen sind zur- zeit nicht erreicht. Daher ist der Beizug freiwilliger Frauen konsequent zu fördern. Wir haben hier sehr positive Bei- spiele gesehen. 4. Der Übertritt von der Armee in den Zivilschutz ist besser vorzubereiten und zu erleichtern. Die Entlassung aus der Wehrpflicht ist als Übertritt in den Zivilschutz zu gestalten. 5. Die Auswahl bestqualifizierter Ortschefs ist durch anspruchsvolle Zulassungsbedingungen zu den Ortschef- kursen zu gewährleisten. Wir haben festgestellt, dass die bedeutendste Person an der Front, bei der Anwendung des Zivilschutzes, der Ortschef in der Gemeinde ist. 6. In der Ausbildung ist auf allen Stufen, d. h. beim Bund, in den Kantonen und in den Gemeinden, der Akzent auf prak- tische Einsatzübungen zu setzen. Die Lücken in der Ausbil- dung ganz allgemein sind möglichst rasch zu schliessen. 7. Der Verwaltungsaufwand, insbesondere die Ausbil- dungsunterlagen, die Handbücher und die Richtlinien sind dem Milizcharakter des Zivilschutzpflichtigen entsprechend zu vereinfachen und auf das Notwendige zu beschränken. 8. Die Kantone sind aufzufordern, die regionale Zusammen- arbeit zu fördern. Ansätze dazu bestehen. 9. Der Bericht ist den Kantonen zuzustellen, damit sie den Anregungen Folge geben können, soweit sie davon betrof- fen sind. Der Bund kann ja unseren Empfehlungen nicht in allen Punkten in eigener Zuständigkeit Folge geben. Abschliessend vertreten wir die Auffassung, dass der Aus- bau des Zivilschutzes weiter voranzutreiben ist und dass die festgestellten Mängel zusammen mit den Kantonen und den Gemeinden behoben werden können. Wir stellen Ihnen daher den Antrag, den Bundesrat einzuladen, der Ge- schäftsprüfungskommissioh bis Ende 1982 Bericht zu erstatten, welche Folgen er unseren Empfehlungen gege- ben hat. Das zum Zivilschutz. Ich halte es für zweckmässig, wenn ich jetzt noch über die eidgenössischen Gerichte referiere, damit die Debatte und auch die Antwort des Bundesrates in einem Zug erfolgen können. Die Inspektionen bei den eidgenössischen Gerichten, die wir zusammen mit der ständerätlichen Kommission in Lau- sanne und in Luzern vornehmen, zeigen in den letzten Jah- ren immer wieder dasselbe Bild: Überlastung der Gerichte, immer längere Prozessdauer, stets anwachsende Rück- stände. Das gilt insbesondere für Lausanne in der staats- rechtlichen Abteilung mit über 900 Rückständen, und für die verwaltungsrechtliche Abteilung mit über 600 Rückstän- den, aber auch in Luzern für die Sozialversicherungen mit insgesamt über 1500 Rückständen. Diese Rückstände übersteigen teilweise ein ganzes Jahrespensum. Das ist für ein oberstes Landesgericht nicht mehr zu verantworten. Es sind Mittel und Wege zu finden, um die fristgerechte Erledi- gung der letztinstanzlichen Gerichtsfälle zu gewährleisten. Es stehen uns zur Entlastung der eidgenössischen Gerichte verschiedene Wege zur Verfügung. Einigen weni- gen sind wir nachgegangen, und ich will versuchen, sie hier aufzuzeigen. 1. Die Revision der Bundesrechtspflege. Die entspre- chende Expertenkommission hat ihren Schlussbericht abgeliefert. Sie unterbreitet dem Departement folgende Vorschläge: Für das Bundesverwaltungsrecht sind ver- mehrt verwaltungsunabhängige Vorinstanzen zu schaffen, im Bund beispielsweise Rekurskommissionen und in den Kantonen Verwaltungsgerichte. Die bundesgerichtliche Überprüfungsbefugnis soll sowohl in den Staats- und ver- waltungsrechtlichen Abteilungen in Lausanne wie auch beim Eidgenössischen Versicherungsgericht in Luzern ver- mehrt auf Rechtsfragen beschränkt werden. Die Streitwert- grenzen in Zivilsachen sind zu erhöhen, mindestens der Teuerung anzupassen. Das vereinfachte Verfahren und die Dreierbesetzungen in den eidgenössischen Gerichten in. den entsprechenden Abteilungen sind zu fördern. Die Urteilsbegründungen können auf die vorinstanzlichen Erwä- gungen verweisen, wenn ein solches vorinstanzliches Urteil einfach bestätigt wird. Solche unerlässliche und dringliche Erleichterungen scheinen nicht vor 1985 oder gar 1986 erwartet werden zu können. Kurzfristig bringen sie also nichts! Wir müssen daher das Departement und den Bun- desrat auffordern, in dieser Richtung möglichst rasch zu handeln, damit langfristig Lösungen möglich werden. 2. Ein besonderes Augenmerk schenkt die GPK seit Jahren der Inneren Reorganisation der eidgenössischen Gerichte. Die Anpassung der Arbeitsweise der Richter und der Kanz- leien an die erhöhten Erfordernisse sind zwar eingeleitet. Wir haben jedoch den Eindruck, dass sie schleppend voran- gehen und dass sie noch konsequenter vorangetrieben werden müssen. 3. Die Erhöhung der Zahl der Richter, der Ersatzrichter und der Gerichtsschreiber ist erfolgt. An eine weitergehende Erhöhung kann unseres Erachtens kaum gedacht werden; sie wird teilweise auch gar nicht gewünscht. 4. Wir haben uns erstmals um statistische Angaben über die Tätigkeit der einzelnen Richter, Ersatzricher und Urteils- redaktoren bekümmert. Dem uns gelieferten Zahlenmaterial ist zu entnehmen, dass in verschiedenen Abteilungen des Bundesgerichtes Richter mit einer stark unterdurchschnitt- lichen Zahl von Referaten figurieren. Wenn dabei auch zu berücksichtigen ist, dass die einzelnen Urteilsanträge und Referate verschieden 'gewichtet werden müssen, so hat unsere Kommission doch Anlass genug, allfällige Schwach-
- Juni 1982 N 657Geschäftsbericht des Bundesrates stellen genauer abzuklären. Wir werden das im Verlaufe unserer Arbeit noch tun. 5. Zurzeit erwägen wir zusammen mit dem Bundesgericht und dem Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartementes eine kurzfristige Sondermassnahme, die darin bestünde, dass ausserordentliche vollamtliche Ersatzrichter auf Zeit eingesetzt würden. Solche könnten allenfalls unter ehemali- gen erfahrenen Bundesrichtern gewählt werden. Diese könnten dann eine zusätzliche öffentlich-rechtliche Abtei- lung bilden, die nur die Rückstände abzubauen hätte. Diese Lösung verlangt eine Gesetzesrevision, die sehr rasch zu erfolgen hätte. Der Departementschef ist offenbar zusam- men mit dem Bundesgericht gewillt, diese Möglichkeit abzuklären und allenfalls Anträge zu stellen. Sie sehen: Das Hauptanliegen der Geschäftskommission sind der kurzfri- stige Abbau der Rückstände und die langfristige Entlastung der eigenössischen Gerichte. Diese Probleme sind noch ungelöst, und wir werden ihnen weiterhin unsere volle Auf- merksamkeit schenken. Wagner: Ich möchte zur Ausländerfrage sprechen. Wir wis- sen, dass in der Schweiz 50000 Beschäftigte, eine Dunkel- ziffer von sogenannten Schwarzarbeitern, Unterschlupf gefunden haben. Es handelt sich vor allem um Türken und Jugoslawen. Es ist in den Betrieben oft sehr schwer festzu- stellen, wenn solche Ausländer kommen, ob diese die not- wendige Arbeitsbewilligung haben oder nicht. Wir kennen auch die schweren Probleme, die dann entstehen, wenn diese sogenannten Schwarzarbeiter durch unsere Kontroll- organe aufgegriffen und an die Grenze gestellt werden. Es spielen sich dann grosse Dramen ab, die soziale Härten in sich bergen. Es ist selbst für uns Schweizer Arbeiter sehr schwer, sich in diese Situation einzufühlen. Wir wissen, dass diese Arbeiter in ihren Heimatländern durch soge- nannte Agenten angeworben werden, die ihnen oft Hab und Gut abnehmen, ihnen in der Schweiz Arbeit versprechen. Bei ihrer Einreise in die Schweiz - meistens mit einem Tou- ristenpass - müssen sie dann feststellen, dass die verspro- chene Arbeit nicht vorhanden ist, und sie suchen dann irgendwo Unterschlupf als sogenannte Schwarzarbeiter. Wir wissen, dass vor allem die Kontrollorgane in den Kanto- nen hier die notwendige Sorgfalt vermissen lassen, damit diese Härtefälle möglichst gar nicht aufkommen können. Ich möchte darauf hinweisen, dass zum Beispiel auch die Bundesrepublik Deutschland die genau gleichen Probleme kennt wie wir. Wenn ich mich nicht irre, spricht man in Deutschland von der Einführung der sogenannten Visums- pflicht. Das wäre nach meiner Meinung die einzige Möglich- keit, diese Arbeiter vor grossen Enttäuschungen zu schüt- zen. Ich weiss zwar, dass das Einführen der Visumspflicht auch wieder gewisse Folgen für unsere Touristen hätte, aber ich möchte dennoch den Bundesrat fragen, wie er diese ganze Situation in den Griff bekommen will und ob nicht auch bei uns die Einführung der sogenannten Visums- pflicht für diese Länder gegeben wäre. Wir sind ausserordentlich besorgt um diese Arbeiter, die dann mit ihren Familien wieder an die Grenze gestellt wer- den und so von unserem Lande sehr schlechte Eindrücke mit heimnehmen. Es wäre mir also daran gelegen, hierzu von seilen des Bundesrates eine Antwort zu erhalten. Müller-Aargau: Auf Seite 135 wird über Flüchtlingspolitik berichtet, und dabei von den Asylgesuchen. Bei diesen Asylgesuchen stellen wir fest, dass 1981 eine ausserordent- liche Zunahme erfolgt ist: 4226 Asylgesuche (ohne die Flüchtlinge aus Indochina). 2670 Fälle, also über die Hälfte der Asylgesuche, sind jedoch nicht behandelt worden. Hinter diesen Zahlen verbergen sich Schicksale, und hinter den nicht erledigten Fällen versteckt sich Hoffen und Bangen von Menschen in Not. Ich habe eigentlich erwartet, dass wir, das Parlament, ein- mal mehr angeschuldigt werden, durch die Personalplafo- nierung an dieser Sachlage schuld zu sein. Aber nichts von alledem! Es wird davon gesprochen, dass diesen Tendenzen im Rah- men einer «Sonderaktion» so rasch als möglich entgegen- gewirkt werden soll. Meine Phantasie reicht nicht aus, um mir unter dieser «Sonderaktion» etwas vorstellen zu kön- nen. Eine Sonderaktion für einen Kleiderverkauf, das kann ich mir einigermassen vorstellen, aber doch nicht für Restanzen bei Asylgesuchen, hinter denen sich so viel ver- birgt. Ich bitte den Bundesrat, mir darüber Auskunft zu geben. Leuenberger: Ich komme mit einem ceterum censeo. Schon vor einem Jahr habe ich mich nach dem Stand der Revision im Arbeitsrecht erkundigt. Damals zählte ich zahl- reiche überwiesene Vorstösse auf, die bis ins Jahr 1973 zurückreichen und die alle in erster Linie den Kündigungs- schutz im Arbeitsrecht und das formelle Vorgehen bei frist- losen Entlassungen betreffen. Ich habe vor einem Jahr auch alle Antworten von Bundesrat Purgier zitiert, der immer wieder sagte, das Problem sei komplex, aber es würde in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht geprüft. Ich hatte vor einem Jahr von Herrn Bun- desrat Furgler konkrete Ansätze für einen Fahrplan in die- ser Frage erfahren wollen, worauf er mir sagte - das ist im «Bulletin» festgehalten -: «Herr Leuenberger, ich werde mich mit Ihnen persönlich in Verbindung setzen, um Sie näher zu informieren.» Nun habe ich also ein ganzes Jahr gewartet. Aber nichts ist geschehen. Wir hatten nie Gelegenheit, uns persönlich zu treffen. Mein Wunsch ist - wenn ich hier etwas frage -, es persönlich beantwortet zu erhalten und nicht offiziell. Ich möchte Herrn Bundesrat Furgler - weil sich unsere Wege so selten kreuzen - jetzt bitten, doch wenigstens jetzt meine Frage zu beantworten. Es ist nämlich in der Zwischenzeit etwas anderes gesche- hen: es wurde eine Parlamentarische Initiative Carobbio in der Kommission behandelt, und dort hat uns das Bundes- amt für Justiz schriftlich mitgeteilt, Ende 1981 würde eine Expertenkommission zu diesem Fragenkomplex einberu- fen. Soviel ich weiss, ist diese Expertenkommission bis heute, Sommer 1982, immer noch nicht einberufen. Ich möchte wissen wieso. Wenn nämlich nichts geschieht, Herr Bundesrat Furgler, dann kommen ständig neue Vorstösse, neue Initiativen, seien es Volkskiitiativen, seien es Parlamentarische Initiati- ven. Diese geben dem Amt jeweils Gelegenheit, auf die nötige formelle Behandlung solcher Initiativen zu vertrö- sten. So erfolgt eine materielle Behandlung nie. Herr Bundesrat Furgler, Sie haben letztes Wochenende, als das Ausländergesetz abgelehnt wurde, als Grund dafür ausdrücklich genannt: es bestünde bei den einheimischen Arbeitnehmern Angst vor Verlust von Arbeitsplätzen. Ihre Analyse ist absolut zutreffend und richtig. Aber wenn nicht wenigstens die Verwirklichung des Kündigungsschutzes vorangetrieben wird, dauert eben diese Angst an und nimmt zu. Sie ist schliesslich verantwortlich dafür, dass dann nicht nur der soziale Friede nicht gewährleistet ist, sondern dass auch andere Projekte, wie beispielsweise das Ausländerge- setz, bachab gehen. Deswegen möchte ich Sie ersuchen, uns hier nun ein positives Versprechen abzugeben, dass dieses längst notwendige und vom Volk erwartete Revi- sionsunternehmen gestartet wird. M. Forel: Dans le rapport de gestion de 1981, le Départe- ment de justice et police fait état de 107 morts dus à des overdoses d'héroïne. Je pense que ces 107 recencés ne correspondent pas tout à fait à la réalité, en ce sens qu'il y a un certain nombre de décès qui ne figurent tout de même pas dans les statistiques. Le Département de l'intérieur fait état de 6000 usagers de l'héroïne. Je crois que là aussi il y a une sous-estimation grave de la part des autorités fédé- rales en ce qui concerne ces usagers. Nous les estimons à un chiffre nettement plus haut, et nous ne sommes pas seuls de cet avis puisque certains services cantonaux de justice et police les estiment, eux, à 12 000 en Suisse. Nous faisons aussi remarquer que l'usage de la drogue, et de 84-N
Gestion du Conseil fédéral 658 N 9 juin 1982 l'héroïne en particulier, qui est une maladie jeune pour la Suisse - elle remonte à une douzaine d'année à peine, sa grande invasion étant arrivée dans les années 70 - frappe non seulement maintenant les villes mais pratiquement toutes les campagnes. Nous rendons attentif le Conseil fédéral - cela ne regarde pas particulièrement M. Furgler mais davantage M. Chevallaz - qu'il y a beaucoup plus d'exemptions du service militaire par l'héroïne que par l'objection de conscience. C'est donc un problème qui touche pratiquement l'ensemble des départements de la Confédération. Où va le produit des droits de douane? Où va le produit des amendes exigées des trafiquants d'héroïne? Le rapport du Conseil fédéral précise que le trafic en bandes organisées a augmenté. Est-ce que Interpol a une action sur les produc- teurs en Orient, au Moyen-Orient, en Amérique du Sud? Est-ce qu'il y a une volonté des pays qui souffrent des effets de l'héroïne pour remplacer les plantations de pavots par d'autres cultures? Cela a été le cas un certain temps mais ce ne l'est plus maintenant. On nous promet un futur rapport fédéral sur la drogue, nous l'espérons pour cette année. Nous savons que la grande majorité des consomma- teurs et surtout des petits trafiquants forment probable- ment la majeure partie des héroïnomanes, mais lorsqu'ils sont appréhendés par la police, ils sont encore incarcérés avec les délinquants de droit commun. Nous savons qu'une partie importante de ces drogués incacérés ont aussi com- mis des délits de droit commun, des vols de sacs, des cam- briolages, etc.; d'ailleurs, le rapport du Conseil fédéral insiste sur le fait que les cabinets médicaux et les pharma- cies sont de plus en plus attaqués par les héroïnomanes. J'en sais quelque chose pour avoir passé par là il n'y a pas très longtemps. Alors à mon sens, les amendes et les droits de douane devraient être destinés à des institutions consacrées aux toxicomanes. La contamination à l'intérieur des prisons de droit commun est réciproque: les toxicomanes influencent les «droits communs» et naturellement vice-versa. Il est à noter que, dans les établissements pénitiaires, il y a des guérisons mais elles sont rarissimes, Monsieur le conseiller fédéral doit le savoir. Nous pensons donc que tant le Département de justice et police, que le Département de l'intérieur, que le Département des finances doivent arriver à ce que les cures et les traitements des héroïnomanes soient dispensés spécialement dans des établissements tout de même contrôlés par la médecine. Auer: Ich äussere mich zum Zivilschutz und damit im Zusammenhang auch zum Bericht der Geschäftsprüfungs- kommission. Wir sind im Zivilschutz teils drei Versuchungen unterlegen, die ihm nicht unbedingt gut getan haben: 1. Wir haben uns oft zu sehr im Glauben befunden, mit dem Bau von Schutzräumen sei es getan; aber wir haben zu wenig berücksichtigt, dass notfalls in einem solchen Bunker auch gelebt werden muss und dass für solcherlei Leben Menschen vorbereitet und ausgebildet werden müssen. Dies führte zu einer Art Maginot-Mentalität; 2. Das viele Lob, das unser Zivilschutz, vor allem unsere Bauten, im Ausland gefunden haben, hat uns mitunter allzu sehr geschmeichelt. Wenn wir als kleine Schweizer von den Grossen so gelobt werden, verleitet das gerne zu einer Zivilschutz-Devise im Sinne von «Tout va bien, Madame la Marquise»... Ich war mit einigen Kollegen in Nanking. Dort hat uns der Vorsitzende des Revolutionskomitees - bei uns sagt man Präsident des Verwaltungsrates (Heiterkeit) - Zivilschutz- einrichtungen vorgeführt. Sie sind verglichen mit unseren Verhältnissen sehr einfach. Aber wir waren erstaunt, wie diese Leute über den Zivilschutz in der Schweiz bestens orientiert waren. 3. Im Gegensatz zur Armee ist der Zivilschutz nicht hierar- chisch aufgebaut, von oben nach unten, sondern umge- kehrt. Die Hauptverantwortung liegt bei den Gemeinden. Wir als Parlamentarier haben uns in der Annahme, die Ver- antwortung liege ja bei anderen, auch deshalb zu wenig um den Zivilschutz gekümmert: Wir haben keine ständige Kom- mission, die sich seiner annimmt; denn Sache der Militär- kommission, ist er offenbar nicht. Dieses Fehlen einer parla- mentarischen Zuständigkeit ist meines Erachtens ein Man- gel. Es brauchte hier die etwas harsche Kritik der «NZZ» und den Donnerschlag in der Rede des Zürcher Zivilschutz- chefs, verbunden mit publizistischem Nah- und Fernfeuer, bis wir daran erinnert wurden, dass es noch einen Zivil- schutz gibt und sich die Geschäftsprüfungskommission der Sache angenommen hat. Ich möchte für den ausführlichen Inspektionsbericht danken, ebenso den zuständigen Behör- den für ihre Mühewaltung auf dem Gebiet des Zivilschutzes, auch den Leuten in den Kantonen und Gemeinden. Ich stimme dem Bericht gerne zu, auch wenn ich die Dinge teil- weise anders sehe. Nicht nur,der föderalistische Aufbau ist daran schuld, dass es der Zivilschutz schwerer hat als die Armee: Diese hat Tradition, der Zivilschutz hat sie nicht. Die Armee ist popu- lär, und die Gegner des Zivilschutzes haben es leichter als jene der Armee, ihn madig zu machen. Man kann mit der Eimerspritze keine spektakulären Défilées durchführen und den Zivilschutzwillen in gleicher Weise demonstrieren wie den Wehrwillen. Es hat auch keine schmucken Zivilschutzu- niformen und keine vergoldeten Hüte. Weil die Verantwortung vor allem bei den Gemeinden liegt, ist nicht nur der Fortschritt oder Rückschritt von Gemeinde zu Gemeinde und von Kanton zu Kanton verschieden, son- dern auch die Sicht der Dinge. Lassen Sie mich es am Bei- spiel der rund 4000 Einwohner zählenden Gemeinde Füllins- dorf zeigen. Der aktive Ortschef, seit 15 Jahren im Amt und dabei von den Gemeindebehörden unterstützt, beklagt sich unter anderem, dass rund ein Drittel seiner 350 Zivilschutzpflichti- gen bisher gar nie aufgeboten werden konnte; dass es aus personellen und finanziellen Gründen gar nicht möglich sei, allen Zivilschutzpflichtigen eine genügende Ausbildung zu vermitteln, dass die altersmässige Zusammensetzung der Leute und das Wohnortsprinzip zu einer hohen Fluktu- ationsrate von etwa 20 Prozent führen, dass die Schutz- raumorganisation ungenügend vorbereitet sei, und dass die Ausbildung der über 55jährigen Offiziere wegen der Inter- valle und den wenigen Einsatzjahren zu einem fragwürdigen Kosten-Nutzen-Effekt führe. Kritisiert werden immer wieder die sogenannten «Nagel- Seminare», die Ausbildung mit Dachlatten, Brettern und Nägeln zur Konstruktion von dreigeschossigen Betten für die Schutzräume. Selbst wenn das Material bereitgestellt ist - für die Gemeinde Füllinsdorf immerhin unter anderem 100 Kilometer Dachlatten und 770 kg Nägel - und im Ernstfall 100 Amateurschreiner eingesetzt werden, dauert es zehn Tage, bis die Schutzräume mit Liegestätten ausgerüstet sind. Das ist natürlich, je nach Lage, eine zu lange Zeit. Es fragt sich, ob nicht auf die «Nagel-Seminare» und auf die umfangreiche Holzbereitstellung verzichtet werden könnte und man statt dessen industriell angefertigte und leicht zusammensetzbare Liegestätten aus Metall anschaffen sollte. A propos Materialbereitstellung: Das Beispiel Füllins- dorf auf die ganze Schweiz übertragen bedeutet ein Lager unter anderem von 150000 Kilometer Dachlatten und etwa 1200 Eisenbahnwagen Nägel. Des weiteren wird angeregt, anstelle der nur durchschnitt- lich gut ausgebildeten Bestände eine aktive, gut ausgebil- dete Kaderformation und eine passive Reserve zu bilden, also Qualität statt Quantität. Das würde für die Kerntruppe eine längere Dienstzeit bedeuten, aber auch eine Befreiung von der Militärpflichtersatzsteuer. Was das Ungenügen der Schutzraumausstattungen und die zu langen Vorberei- tungszeiten im Ernstfall betrifft, sagte ein kantonaler Zivil- schutzchef, seinetwegen könnte die Ausbildung einmal zwei Jahre gestoppt werden, wenn dafür Planung und Voll- zug der Zivilschutzmassnahmen wirksam verbessert wür- den.
- Juni 1982 659 Geschäftsbericht des Bundesrates Des weiteren beschweren sich verschiedene Ortschefs über den Papierkrieg. Von den zahlreichen Einheitsinstruk- tionen werde der grösste Teil nicht benötigt. Ob nicht für die verschiedenen Gemeindekategorien, von der grossen Stadt bis zur kleinen Landgemeinde, angepasste Papiere produziert werden könnten? Ich habe ein Schriftstück des erwähnten Ortschefs mit wei- teren Anregungen Herrn Bundesrat Purgier übergeben und wäre dankbar, wenn auch diese Anregungen, neben jenen der Geschäftsprüfungskommission, wohlwollend geprüft würden. Bratschi: Ich kann mich wesentlich kürzer fassen als Herr Auer, weil ich mit vielen seiner Ausführungen einig gehe. Die Konzeption im Zivilschutz, wie sie 1971 vervollständigt worden ist, ist sicher gut. Die Dezentralisation macht unse- ren Zivilschutz für einen Angreifer schwer verwundbar. Was im Zivilschutz zu wünschen übriglässt, ist die Verwirkli- chung. Dies ist kein Vorwurf an das EJPD, auch nicht an das Bundesamt für Zivilschutz, auch nicht an die übrigen im Zivilschutz Tätigen, sondern der Grund ist anderwo zu suchen, nämlich in den mangelnden Geldmitteln, die wir für den Zivilschutz bewilligen oder eben nicht bewilligen. Allzu oft haben wir dort Abstriche gemacht, wenn es um das Spa- ren ging. Das macht sich nun langsam, aber sicher beim Zivilschutz bemerkbar. Was besonders bedauerlich ist: auch die Ausbildung leidet darunter, fehlt es doch bei uns in der Schweiz vielerorts an freiwilligen Instruktoren, an Instruktoren überhaupt, um ausbilden zu können. Es ist ja nicht so wie in der Amree, wo Unteroffiziere und Offiziere, also das Kader, die Rekruten ausbildet, sondern es ist so, dass gerade das mittlere Kader fehlt. Die Ausbildung kann nicht wie bei der Armee von den Zivilschutzangehörigen selbst getätigt werden. Das ist auch der Grund, weshalb wir beispielsweise in Bern praktisch noch keine Frauen in den Zivilschutz einbeziehen konnten - selbstverständlich freiwil- lig, denn für Frauen ist der Zivilschutz freiwillig -; wir konn- ten sie nicht einmal berücksichtigen, auch wenn sie sich gemeldet haben, weil wir eben das notwendige Ausbil- dungspersonal nicht hatten. Das sind meine Feststellungen als Ortschef der Stadt Bern, die ich in den letzten Jahren - es sind auch bald zehn Jahre her - gemacht habe, und ich möchte den Vorschlag von Herrn Auer, eine Kommission zu bilden, um sich auch von Bundes wegen dem Zivilschutz vermehrt annehmen zu können, sehr unterstützen. Gehen: Als früherer Verantwortlicher für den Zivilschutz in einer grossen Gemeinde lese ich jeweils den Geschäftsbe- richt über dieses Thema speziell intensiv. Ich möchte nicht unterlassen, für die Arbeit des Bundesamtes für Zivilschutz zu danken, denn es steckt ungeheuer viel Idealismus und Einsatz dahinter. Ich könnte mich an sich der Kritik von Herrn Auer anschlies- sen, möchte aber eher eine positive Bemerkung zur lang- sam feststellbaren Verlagerung von der Bautätigkeit auf die Ausbildungstätigkeit machen. Die Graphik auf Seite 153 des Geschäftsberichtes zeigt, dass die Behörden durchaus gesehen haben, dass das Zivilschutzproblem mit der Bautä- tigkeit allein nicht gelöst wird und man sich sehr ernsthaft darum bemüht, nun den Stand der Ausbildung zu fördern, soweit das vom Bund aus möglich ist. Ich möchte lediglich bitten, in diesen Anstrengungen unter keinen Umständen nachzulassen, sondern sich vor allem bei der Gewinnung und Ausbildung des Kaders vielleicht noch etwas mehr ein- fallen zu lassen in bezug auf den vorzeitigen Einsatz von Truppenoffizieren, die man in vielen Fällen - statt sie auf «Abwarteposten» bei der Armee zu setzen - vielleicht schon mit 45 Jahren zum Zivilschutz einteilen und damit gewährleisten könnte, dass man eine kontinuierliche Basis für die Ausbildung der Mannschaften gewinnen würde. Was mir speziell Sorgen macht, ist aber die Wartung des Materials. Sie können aus diesem einzigen Jahresbericht sehen, in welchem Umfang nun kostbares Material bei den Gemeinden liegt. Dieses wird oft provisorisch irgendwo in Zivilschutzanlagen oder auch in Kellerräumen von Schul- häusern gelagert. Die Wartung dieses Materials wird zu einem echten Problem. Ich meine, dass das Bundesamt für Zivilschutz in bezug auf die Kontrolle der Wartung des Materials ein mehreres tun müsste. Es ist vielleicht gele- gentlich sogar falsch, wenn man die Aurüstung rasch liefert, bevor die baulichen Grundlagen vorhanden sind, um dieses Material sinnvoll dezentral in den einzelnen Sektoren bereit- zustellen. Es wird dann einfach irgendwo eingelagert, und die Gemeinden haben die grösste Mühe, das Material wenigstens jährlich einmal zu «lüften». Einen Appell richte ich weniger an das Bundesamt, als viel- mehr an alle in der Politik Tätigen. Ich stelle fest, dass in vie- len Gemeinden die politischen Behörden die Zivilschutzver- antwortlichen etwas «hängen» lassen. Ich habe immer wie- der festgestellt, wie wesentlich es für den «élan vital» der Ausbilder ist, wenn die politischen Vertreter sie bei ihrer Arbeit besuchen und unterstützen und ihr Interesse durch ihre Anwesenheit darlegen. Ich meine das also auch im Sinn, wie es hier bereits gesagt wurde, dass wir von der Politik aus nicht so tun dürfen, als ob der Zivilschutz schon von selbst funktioniere. Das ist nicht der Fall. Zum Schluss meiner kurzen Bemerkungen eine Frage: Sie haben in anderem Zusammenhang erfahren, dass das Bun- desamt für Zivilschutz neu noch den Kulturgüterschutz angegliedert bekommen sollte. Sie alle sind informiert, dass die Schweizerische Gesellschaft für Kulturgüterschutz begründeterweise der Auffassung ist, es wäre besser, wenn man den Kulturgüterschutz zum Beispiel dem Bun- desamt für Polizeiwesen unterstellen würde. Ich möchte Herrn Bundesrat Purgier fragen, ob er dieses Problem bereits studiert hat und wie er allenfalls zu entscheiden gedenkt? M. Crevoisier: A la page 123 du rapport, on nous parle de la loi sur la protection de la personnalité contre l'usage abusif des données mais, alors que les fichiers de toute nature se multiplient, on ne nous dit toujours pas quand ce projet de loi sera remis aux Chambres fédérales. Il semble qu'il y a là une procédure anormalement longue. La Suisse n'est tout de même pas le premier Etat à élaborer une telle législation et quand je dis «Etat», je ne pense pas nécessairement à des Etats étrangers; je pense aussi à des cantons suisses. On nous signale d'ailleurs à la page 126 que la Suisse a acceuilli, l'année dernière à Montreux, les ministres euro- péens de la justice et que notre pays avait proposé, pour cette rencontre, deux thèmes de discussion dont l'un était justement «la protection de la personnalité à l'âge de l'ordi- nateur». Nous osons croire que cette proposition visait à permettre à la Suisse d'améliorer son information sur le sujet et, par conséquent, d'accélérer l'élaboration de la législation dans ce domaine. A la page 126 du rapport, il est fait état de l'élaboration d'un catalogue des établissements pénitentiaires. On nous signale que ce catalogue a été établi dans le cadre d'une statistique suisse relative à l'exécution des peines. Cela nous semble un peu mince comme prétexte. Je voudrais savoir si on a songé à profiter de cet inventaire pour s'inté- resser à d'autres caractéristiques des établissements péni- tentiaires, par exemple aux équipements, aux problèmes d'encadrement et de surveillance, aux problèmes de l'édu- cation et de la réinsertion sociale des détenus, etc. Pour- rait-on imaginer que, dans ces différents domaines, la Confédération soit amenée à recommander - nous ne dirons pas à ordonner - des normes minimums? A la page 127, nous apprenons que l'Office fédéral de la justice a été consulté sur des problèmes de toutes sortes en matière d'application du droit, et cela aussi bien par d'autres offices de la Confédération que par des autorités cantonales ou - je souligne - des particuliers. Or, je me souviens avoir demandé, par la voie d'une intervention par- lementaire, un avis de droit sur un règlement-type de police du canton de Berne. Il m'avait alors été poliment répondu que le Conseil fédéral n'était pas habilité à me répondre sur ce point. Faut-il conclure donc que les particuliers ont, en cette matière, plus de droits que les parlementaires? Je ne
Gestion du Conseil fédéral 660 N 9 juin 1982 m'en offusquerais pas; j'en serais même heureux, mais je ne peux pas m'empêcher de penser qu'il y a là quelque chose d'anormal, à moins que le caractère confidentiel des informations demandées par des particuliers permette à l'Office fédéral de la justice d'être plus ouvert à ce genre de requête. On apprend enfin, à la page 157 du rapport, qu'un groupe de travail de la commission germano-suisse pour l'aména- gement du territoire a travaillé notamment sur une concep- tion directrice internationale de la région du lac de Constance. Je me permets de demander si de tels orga- nismes bilatéraux existent entre la France et la Suisse, d'une part, et entre l'Italie et la Suisse, d'autre part. A propos du Tribunal fédéral, j'ai écouté avec intérêt l'inter- vention de notre collègue, M. Zbinden, mais je ne saurais être satisfait de l'inventaire seul des propositions qu'il a faites pour améliorer le traitement des affaires par le Tribu- nal fédéral. Je voudrais que l'on aille plus loin et surtout plus vite. On nous signale en effet, à la page 324 du rapport, qu'il y a environ mille affaires prêtes à être traitées, qui sont en suspens au Tribunal fédéral, et qu'il faudra, selon les prévisions, huit à dix ans pour résorber ces affaires, grâce notamment au personnel supplémentaire, mais encore bien insuffisant, qui vient d'être accordé au Tribunal fédéral. Cela est inadmissible et, en termes très diplomatiques d'ail- leurs, le rapporteur le dit à la page 325 du rapport. En effet, on nous apprend que, si une telle situation se présentait dans un canton, le Tribunal fédéral interviendrait auprès des autorités de ce canton pour corriger cette anomalie inac- ceptable, Mais au niveau fédéral, qui va engager la procé- dure - et quand - pour remédier à cette situation? Nous ne saurions en tout cas pas approuver sans autre la solution qui consisterait à «remonter la barre» pour les affaires que l'on peut transmettre au Conseil fédéral. On nous indique ensuite qu'on a massivement recours à des procédures sommaires pour résorber les retards du Tribunal fédéral. Pourrait-on nous dire à ce propos en quoi consiste cette procédure sommaire? Est-on assuré en par- ticulier que l'administration de la justice n'en est pas grave- ment affectée? Nous attendons avec intérêt, Monsieur le Conseiller fédéral, vos explications à ce sujet. M. Jeanneret: Hier, plusieurs parlementaires ont fustigé la Commission de gestion à propos de l'affaire de Villeret. Je ne veux pas la fustiger ce matin. Bien au contraire, j'applau- dis sa section qui s'est occupée du Département de justice et police et des Tribunaux fédéraux pour la position qu'elle a prise, en particulier au sujet de ces derniers, et remercie son président, M. Zbinden, de ses déclarations écrites et de son intervention de tout à l'heure. Tout en félicitant la section du Département de justice et police de la commission, je m'élève contre les propos du Tribunal fédéral rapportés à la page 325 du rapport de ges- tion. Je précise d'entrée de cause que ne sont pas visées, que sont peu visées en tout cas, les cours civiles ou pénales mais que sont principalement visées les cours de droit public. Je précise aussi que la plupart des juges fédé- raux sont des hommes parfaitement honorables et que sont seuls visés quelques membres de cette haute cour qui ont donné, depuis quelques années, à sa jurisprudence de droit public une couleur et une portée qui ne peuvent plus être tolérées. En effet, voilà déjà un certain temps que le Tribu- nal fédéral irrite en Suisse des milieux, des autorités et des groupements de plus en plus nombreux. Le Tribunal fédéral doit d'abord, comme tout un chacun, être soumis à la hié- rarchie des pouvoirs, lui qui donne constamment des leçons aux cantons, à l'administration fédérale et aux autres groupements, et il doit accepter qu'il entende ici au Parle- ment des critiques lorsqu'il doit lui en être adressé. Il convient absolument, lors de la révision de la loi fédérale sur l'organisation judiciaire, et M. Zbinden l'a dit, de rame- ner la Haute cour à sa juste place. Il faut la revaloriser en prévoyant qu'elle ne s'occupe plus des faits, mais qu'elle s'occupe du droit, qu'elle soit plus sévère dans l'examen de la recevabilité des recours, qu'elle dise le droit et non plus qu'elle veuille le faire elle-même. Bien sûr, les matières ont augmenté et, avec elles, les pos- sibilités de recours, mais le Tribunal fédéral porte la plus grande part de la responsabilité de l'évolution de la situa- tion. Au lieu de se cantonner dans un rôle distant de gar- dien du droit, il a voulu entrer dans l'arène et devenir un pouvoir de lege ferenda, ce qui n'est pas admissible. Devant cette situation, la réaction de la Commission de gestion est parfaitement légitime. M. Zbinden, qui nous l'a exposé abondamment, a raison de dire qu'il faut décharger les Tribunaux fédéraux, donc canaliser mieux les requêtes et élever les compétences. La réaction du Tribunal fédéral est tout autre et elle doit être condamnée. Déjà dans le rapport de gestion de 1980, le Tri- bunal fédéral écrivait que «la mise à disposition effective des nouvaux postes créés ne devrait pas dépendre de la possibilité pour le Conseil fédéral de céder au Tribunal fédéral des postes vacants; c'est le Tribunal fédéral lui- même qui doit pouvoir décider de sa propre administra- tion». Cette attitude est reprise cette année, et de manière encore plus tendancieuse dans un syllogisme stupéfiant, où le Tri- bunal fédéral dit que si, dans un arrêt, il exige cela des can- tons, on doit l'exiger également pour lui. Donc il décide lui- même de ce qu'il faut faire à son sujet et c'est pourquoi il conclut: «Le Tribunal ne voit pas d'autres possibilités que de demander au Parlement de créer les bases légales per- mettant de faire appel à des juges supplémentaires ordi- naires.» Le Tribunal fédéral veut plus de personnel parce qu'il veut plus de pouvoirs et de compétences. Il faut au contraire les réduire et maintenir le personnel existant. J'admets par contre, avec la commission, que des mesures provisoires doivent être prises. Cette thèse est au surplus valable au nom du fédéralisme et de la répartition des tâches. Le Tribunal fédéral des assurances a été très sage, l'an der- nier, lorsqu'il a dit «qu'une sélection des cas méritant d'être soumis à la plus haut instance judiciaire paraît possible par le biais de règles légales plus strictes en matière de receva- bilité». Il convient maintenant que le Tribunal fédéral s'incline et cesse de se plaindre sans raison et sans droit. La cause n'est pas discutée, M. Zbinden le dit, mais nous divergeons sur les remèdes. Merci au Conseil fédéral et au Tribunal fédéral des assurances et merci à la Commission de ges- tion de voir juste quant à eux. M. Ziegler-Genève: J'interviens à propos du chapitre sur la politique des réfugiés, et notamment du problème des réfu- giés vietnamiens, sur cette horrible tragédie qui se joue journellement dans la Mer de Chine. Vous savez que depuis 1976, selon les chiffres donnés par les Nations Unies, plus de 200 000 personnes, qui tentaient de rejoindre depuis le Viêt-Nam, les rives, soit de la Thaïlande, soit des Philip- pines, ont trouvé la mort dans la Mer de Chine. Nous tous qui avons lutté pour la libération du Viêt-Nam, nous restons pleins d'admiration devant la guerre héroïque livrée à l'agresseur américain. C'est pourquoi nous devons aujourd'hui également donner notre opinion et faire tout notre possible pour aider les réfugiés vietnamiens. Ma question se divise en trois. Tout d'abord, se pose le pro- blème de la réunion des familles, que connaît bien M. Fur- gler. Nous avons à ce propos échangé une correspondance concernant un cas précis, à Genève. L'année dernière encore, l'administration fédérale s'est montrée extrême- ment réticente pour faire venir en Suisse les parents de Vietnamiens qui sont déjà établis en Suisse ou de Vietna- miennes ayant épousé des Suisses et habitant notre pays. Il est vrai que l'idée de famille chez les Vietnamiens est extrê- mement classique, ainsi des Vietnamiens habitant la Suisse ou des Vietnamiennes ayant épousé des Suisses considè- rent comme appartenant à leur famille, des cousins éloi- gnés, des oncles et des tantes. Leur conception de la famille s'écarte un peu de la nôtre mais elle témoigne de
- Juni 1982 661 Geschäftsbericht des Bundesrates l'amour et de la solidarité qui unissent ces Vietnamiens entre eux. A cet égard, il s'agit là d'une politique que je trouve regret- table et je prie M. Furgler de bien vouloir me dire si, à l'ave- nir, il donnera son accord pour que des réfugiés vietna- miens qui sont en mer, ou qui sont déjà dans des camps, ou même qui sont encore au Viêt-Nam, et qui ont de la famille en Suisse, puissent venir automatiquement dans notre pays retrouver leurs parents. Ma deuxième question concerne l'accord anti-piraterie éla- boré au sein des Nations Unies. Cet accord est violemment combattu par la Thaïlande elle-même, où les généraux de la dictature militaire et les responsables de la marine profitent de la situation et prennent leur commission sur le butin des pirates. Cet accord a de la peine à se mettre en place et il conviendrait que la Suisse prenne une part active pour son implantation, sa réalisation, sa concrétisation. Je demande donc à M. Furgler quelles sont ses intentions quant à cet accord: quelle est la position de la Suisse par rapport aux actes de piraterie et quels sont les moyens de les combat- tre, dans le Golfe du Siam notamment? Ma troisième question a trait au bateau de sauvetage: vous savez que Terre des Hommes et notamment Edmond Kai- ser en personne, Michel Bühler, ainsi que d'autres person- nalités de Suisse romande, après mille sacrifices et une grande dépense d'énergie, ont réussi à mettre à l'eau dans la Mer de Chine, un bateau de sauvetage dont la mission ne peut malheureusement pas être poursuivie à.cause du man- que de fonds. Ce bateau-là porte les couleurs suisses, il défend l'honneur suisse, je voudrais donc savoir si la Confédération et notamment M. Furgler qui, avec beaucoup d'énergie, se bat pour une politique plus ouverte envers les réfugiés, ne pourraient pas soutenir la mission de ce bateau pour qu'il puisse continuer son œuvre salvatrice. Je pose encore deux questions subsidiaires en relation avec ce troisième point. Si, pour des raisons financières ou de droit international, le Conseil fédéral ne peut permettre que la mission du bateau suisse continue, ne peut-il alors envisager d'autres possibilités? Ou accorder une subven- tion à cette mission, le bateau ayant été remis à l'eau par les autorités françaises, ou aider le bateau allemand, ou bien encore aider à la réalisation de ce projet qui s'élabore maintenant et qui vise à mettre à l'eau un bateau européen qui porterait les couleurs du Conseil de l'Europe? Là, à mon avis, la tâche de la Suisse serait la participation. Je termine en remerciant d'avance M. Furgler des réponses qu'il voudra bien apporter à ces trois questions et en insis- tant sur la tragédie horrible qui se joue dans la Mer de Chine, au milieu du silence, de l'anonymat et de l'indiffé- rence de l'opinion publique internationale. M. Zbinden, rapporteur: M. Ziegler a soulevé entre autres le problème des réfugiés. Tout en soutenant la politique pratiquée par le Conseil fédé- ral et le département concernant les réfugiés, je dois rele- ver que la commission a également constaté que de soi- disant réfugiés entrent clandestinement et abusivement en Suisse, situation que le département ne peut évidemment pas tolérer. Je relève ce point parce qu'il fait aussi partie du travail de la Commission de gestion. Ich werde neben diesem Punkt über die Flüchtlinge zur kur- zen, aber doch sachlichen Debatte über den Zivilschutzbe- richt Stellung nehmen. Stichwort: Föderalismus. Wir müssen uns darüber Rechen- schaft geben - das zu Herrn Auer -, dass dieser föderalisti- sche Aufbau vom Gesetzgeber gewollt ist, und es ist nicht möglich, das zu vergleichen mit der zentralen Leitung der Armee. Wir müssen natürlich dann gewisse Nachteile in Kauf nehmen, die beispielsweise darin bestehen, dass unser Parlament - und auch die Kommission samt dem Bundesamt -, nicht jene Kompetenzen haben, die man gelegentlich haben möchte, um eine gleichmässige Verwirk- lichung des Zivilschutzes bis in die Gemeinden hinein zu gewährleisten. Ich muss auf diesen Umstand hinweisen, damit wir keine Illusionen wecken in bezug auf die Kompe- tenzen und Zuständigkeiten des Bundesamtes oder des Parlamentes. Deshalb auch der Appell - nicht die Weisung - an die Kantone und insbesondere an die Gemeinden, unsere Empfehlungen auch auf dieser Stufe zu verwirkli- chen. Ein anderes Stichwort: Spezialkommission. Wir haben in der Sektion auch diese Frage geprüft und sind einhellig zum Schluss gekommen, dass es nicht zweckmässig wäre, hier auch noch eine Sonderkommission auf die Beine zu stellen. Es scheint uns, dass das Bundesamt und das Departement im Bereiche, in denen ihnen Zuständigkeiten zukommen, die Strukturen haben, um die Verwirklichung des Gesetzes entsprechend ihren Kompetenzen zu gewährleisten. Die Ablehnung beruht auch auf der Sorge, die «Kommissionitis» nicht auch in diesem Bereich aufkom- men zu lassen. Die Kritiken, die Herr Auer hier in recht sachlichem Tone vorgebracht hat, anerkennen wir. Wir sind quasi allen die- sen Kritiken, die vor einem Jahr auch in der Presse aufge- kommen sind, nachgegangen und haben sie in Zusammen- arbeit mit zuständigen Instanzen aller Stufen abgeklärt. Wir sind zur Überzeugung gelangt, dass bei den verantwortli- chen Stellen der Wille vorhanden ist, diese Mängel zu behe- ben. Deshalb stellen wir in unserem Bericht fest: Die Män- gel bestehen; sie sind erkannt, und der Wille ist vorhanden, diese zu beheben. Deshalb bin ich auch dankbar für diese sachliche Debatte über den Zivilschutz im Plenum. Bundesrat Furgler: Ich antworte vorerst Herrn Forel, weil er im Anschluss an diese Sitzung eine andere dringliche Ver- pflichtung hat. Er erkundigt sich nach der Situation im Drogenbereich; und ich bedanke mich für seine Lagebeurteilung als Arzt und Parlamentarier. Ich teile seine Auffassung, dass die veröf- fentlichten Zahlen um schwer abzuschätzende Dunkelzif- fern erhöht werden müssen, wenn man die Wirklichkeit wie- dergeben will. Das Drogenproblem ist-eine der Geisseln unserer Industrie- gesellschaft, unserer Zivilisation. Es trifft zu, dass die zuständigen Minister der Länder Italien, Frankreich, Bun- desrepublik Deutschland, Österreich und Schweiz im Zusammenhang mit Kriminalitätsfragen immer wieder das Kapitel Drogen ansprechen. Ich möchte die Fragestellung wie Herr Forel nicht auf die Deliktsituation beschränkt wis- sen. Es geht uns ja darum, den Ursprung dieses Übels zu ergründen. Was können wir tun, um den Einstieg in die Dro- gen wenn möglich zu verhindern oder zu erschweren und um den Umstieg von der sogenannten leichten Droge auf die harte zu verunmöglichen? Mir scheint, bis jetzt sei nicht genügend betont worden, dass das eine Aufgabe aller ist. Alle Schulen, alle Eltern müssen sich bewusst sein, dass Kinder und Jugendliche - auch wenn zu Hause keine Problemsituation besteht - mit- gefährdet sind und dass mit dem Drogenkonsum eine Ver- änderung der Psyche einsetzt, die rasch die Entfremdung von den Erziehern zur Folge hat. Ich werde aufgrund dieser kurzen Aussprache im Rat mit meinem Kollegen Hans Hürlimann und auch im Bundesrat dieses Thema erneut aufgreifen. Wir sind uns bewusst, dass die Hauptmassnahmen in den Kantonen, in den Gemeinden getroffen werden müssen. Aber auch auf Lan- desebene ist die Drogenfrage ohne Zweifel eines der Hauptprobleme, die es gemeinsam zu lösen gilt. Das als vorläufige Antwort. Ich glaube nicht, dass Herr Forel von mir eine eigentliche Beurteilung der therapeutischen Möglichkeiten erwartet hat, denn er ist als Arzt über die ärztlichen Therapien viel besser im Bild als ich. Ich gestehe Ihnen, dass ich mich hier vor eines der schwersten staatspolitischen und menschli- chen Probleme gestellt sehe, die wir in der Schweiz zu bewältigen haben, und dass meine Kollegen in ausländi- schen Regierungen das auch so sehen. Ich werde also im Bundesrat dieses Thema aufgreifen und bitten, dass man in internationalen Konferenzen über das bisher Geleistete hin- aus zusätzliche Anstrengungen unternimmt.
Gestion du Conseil fédéral662 N 9 juin 1982 Damit nicht ein nur sorgenerfüllter Unterton in der Debatte verbleibt, möchte ich allen denen, die jetzt schon sehr viel tun - zum Teil unerkannt (z. B. in Hilfsstellen) - herzlich danken. Es ist wohl eine der dornenvollsten Aufgaben, sich um drogensüchtige Menschen zu kümmern. Also: Alles, was wir können, für die Prävention einsetzen und bei Dro- genabhängigen das Menschenmögliche tun, um die Heilung zu erzielen. Dann erst kommt für mich der dritte Bereich, die strafrechtliche Sanktion. So viel zu Ihrer Frage. Herr Forel. Herr Zbinden, Sprecher der Geschäftsprüfungskommission und Präsident der Sektion, die mein Departement kontrol- liert, hat sich schwergewichtig mit dem Zivilschutz befasst. Ich bedanke mich bei der Kommission für den Bericht, füge auch sofort bei, dass ja, gestützt auf die parlamentarische Intervention von Herrn Nationalrat Humbel, der Auftrag an uns bereits erteilt worden ist, einen Lagebericht zuhanden des Parlaments abzugeben. Ich nehme an, dass dannzumal erneut über alles, was den Zivilschutz betrifft, Auskunft gegeben werden kann. Selbstverständlich benütze ich Ihre jetzt vorliegende Studie als sehr wertvollen Beitrag, der die Zielvorstellungen des Parlaments enthält und uns erlaubt, gewisse Ideen sofort zu verwirklichen. Gestatten Sie mir, einige wenige Punkte herauszugreifen. Eine Wiederholung all dessen, was im Bericht steht, ist ja nicht der Sinn der Geschäftsprüfungsdebatte. Dort, wo ich voll und ganz einig gehen kann, nehme ich es einfach mit auf den Weg in unsere Arbeit. Ich bedanke mich beim Kommissionspräsidenten und bei den einzelnen Intervenieren dafür, dass sie auf den urföde- ralistischen Charakter des Zivilschutzes hingewiesen haben. Ich hatte schon mehrfach Gelegenheit zu betonen, dass aus unserer Sicht hier keine Prestigeüberlegungen mit im Spiel sind. Sollte man beschliessen, den Zivilschutz der Armee und damit dem Militärdepartement anzuvertrauen, würde das nie am Widerstand des Sprechenden scheitern, vermutlich aber am Veto der Kantone und Gemeinden. Diese sind nämlich überzeugt, dass sie auf diese damals vom Parlament gewollte und vom Bundesrat beantragte Weise zu einer Vertiefung der Beziehungen zwischen dem schutzbedürftigen Bürger und den verschiedenen Behör- den kommen. Der Preis, den wir für diese etwas schwerfälli- gere Organisation bezahlen, ist hier von den Herren Zbin- den, Bratschi und anderen genannt worden. Ich mache Sie einfach auf diese Tatsache aufmerksam. Wenn wir also davon ausgehen, dass staatspolitisch und staatsrechtlich an dieser Struktur nichts geändert wird, dann gilt es, Ver- besserungen anzubringen. Eine letzte Vorbemerkung, bevor ich darauf eintrete: Die Tatsache, dass wir einen so hohen Schutzgrad haben, ist nach wie vor - und zwar nicht im Sinne des Sich-selbst- Belobigens - eine unerhörte Plussituation, verglichen mit allen anderen Staaten. In der Not können auch die von Herrn Auer befürchteten Schwerfälligkeiten (Bereitstellen der Betten, Bereitstellen und Ausbau der Unterkünfte) viel leichter behoben werden, als das der Fall wäre, wenn wir keine Schutzräume hätten. Stellen Sie sich irgendeine zivile oder militärische Katastophe vor: Wenn Sie dann in der Lage sind, einen bereitgestellten Schutzraum zu beziehen, ist es Ihnen und Ihren Angehörigen doch schon unendlich viel wohler, als wenn Sie nur auf die Zeichnung eines Rau- mes verweisen müssten, der in den nächsten zehn Jahren hätte gebaut werden sollen. Also: trotz Mängeln, die ich auch im Ausbildungsbereich erkenne, scheint mir die Tatsache, dass wir gebaut haben, mit dem Obligatorium gesamtschweizerisch - wo neu gebaut wird, ist auch ein Schutzraum zu bauen -, bemer- kenswert. Nun, die Alarmierung ist eines der erkannten Pro- bleme. Die Zuständigkeiten des Zivilschutzes für die Durch- führung der Alarmierung setzen nach einem Aufgebot der Zivilschutzorganisation zum aktiven Schutzdienst durch den Bundesrat ein. Ein besonderes, durch Aufgebotstelegramm auslösbares Teilaufgebot für die Sicherstellung der Alarmie- rung umfasst rund 30 000 Schutzpflichtige, kostet pro Tag rund 2 Millionen Franken und ermöglicht das Erstellen der Alarmierungsbereitschaft innerhalb von 24 Stunden. Es ist jetzt in Vorbereitung. Also hier läuft Diverses. Heute bestehen die Netze für die Alarmierung der Bevölke- rung in dicht überbauten Gebieten mit stationären Sirenen - Ihnen bekannt -, die von drei Sirenen an gemeindeweise fernsteuerbar sind, während man sich in den übrigen Gebieten mit von Fall zu Fall auf Fahrzeugen montierbaren mobilen Sirenen behilft. Nach Aufgebot der erforderlichen Schutzdienstpflichtigen können die Zivilschutzorganisatio- nen die Bevölkerung innert einer halben Stunde alarmieren. Im Zusammenhang mit dem, was ich zuerst gesagt habe, werden also auch hier technische Verbesserungen diese Zeit verkürzen helfen. Idealfall: Druck auf den Knopf, wobei die politisch zuständige Instanz immer noch eine eigene Bedenkzeit braucht. Das können Sie durch nichts ersetzen. Aus Kostengründen sind zurzeit die Alarmierungsnetze der einzelnen Zivilschutzorganisationen unter sich nicht verbun- den. Sowohl die Alarmbefehle an die Sirenenposten der Zivilschutzorganisationen als auch die Verhaltensanweisun- gen an die Bevölkerung werden über Radio erteilt. Ich wage hier zu behaupten, dass mit der heutigen Radiodichte und mit den Lebensgewohnheiten, die sich in den letzten zehn Jahren eingebürgert haben, dieses Mittel ein ausserordent- lich wertvolles ist und bleibt. Zur Alarmierung in Friedenszeiten. Hier haben wir gewisse verfassungsrechtliche und gesetzliche Schwierigkeiten, soweit es den Bund betrifft. Die Alarmierung in Friedenszei- ten ist Sache der Kantone und der Gemeinden. Die für den Zivilschutz beschafften Alarmierungsmittel stehen den Gemeindebehörden für Zwecke der Friedensalarmierung von unserer Seite aus uneingeschränkt zur Verfügung. Für den Einsatz dieser Mittel greifen die Gemeinden, wie wir das in Besprechungen feststellen konnten, ohnehin auf ihre bestehende und gut funktionierende Feuerwehr- oder Poli- zeipikettorganisation. Ich bin froh, dass ich Gelegenheit hatte, diese wichtige Frage - wann sind wir bereit; ist das überhaupt praktikabel? - hier zu beantworten. Es dient sicher auch der Beruhigung der Gemeinden. Im Zusammenhang mit den Fagen der Ausbildung möchte ich beifügen, dass alles daran zu setzen ist, dass in den Gemeinden ganz einfach, ganz praktisch ausgebildet wird, ähnlich wie wir die Feuerwehr ausbilden. Das hat dazu geführt, dass der Bürger sich mit diesen Schutzorganisatio- nen - ich möchte fast sagen - auf Du fühlt, auf Körpernähe teilnimmt und, wenn er nicht selbst aktiv ist, zuschaut. Wir müssen das als ganz organisch in unserer Gemeinschaft gewachsen empfinden und nicht als etwas Künstliches, das man nur in den Zivilschutzzentren praktiziert, möglichst weit weg von den Behausungen. Ich werde mit den Kantonen, die übrigens eine vorzüglich funktionierende Zivilschutzdi- rektorenkonferenz auf die Beine gestellt haben, dafür sor- gen, dass wir zusammen noch praktischer werden. Gestatten Sie mir, in diesem Zusammenhang auch gleich die Idee aufzugreifen, die Herr Bratschi, Herr Auer und Herr Zbinden zur Diskussion gestellt haben, nämlich, ob nicht das Parlament sich noch vermehrt mit dem Zivilschutz beschäftigen solle, ähnlich wie das die Militärkommission ihrerseits dem Militär gegenüber tut. Aus der Sicht des Bundesrates habe ich gar nichts gegen eine solche Idee vorzubringen. Wir sind dienstbereit, wenn Sie der Auffas- sung sind, dass man mit einer Spezialkommission Zivil- schutzprobleme, wie sie jetzt mehrfach diskutiert worden sind, noch besser lösen kann. Sie haben unsere volle Unterstützung; mein Zivilschutzamt steht Ihnen zur Verfü- gung, und der Sprechende ebenfalls. Vielleicht müssen wir mit den jetzt tätig gewordenen, vor allem mit der Kommis- sion, von Herrn Zbinden präsidiert, über das noch einmal sprechen. Integriertes Alarmierungssystem Krieg/Frieden: Die ideale Lösung würde in einem sowohl den Anforderungen der Kri- senzeit und des Krieges (d. h. also möglichst grosser Schutzeffekt, vor allem vor Waffenwirkungen, Netzstromun- abhängigkeit usw.) als auch den Anforderungen von Frie- denszeiten (d. h. minimaler Personalbedarf, abdeckendes
- Juni 1982 663 Geschäftsbericht des Bundesrates Alarmierungssystem) gerecht werdenden System liegen. Die Erstellungskosten - da muss ich mich nun an Sie als beaufsichtigende Behörde und als kreditgebende Instanz wenden - müssten mit mehreren 100 Millionen Franken, die jährlichen Unterhaltskosten mit minimal 10 Millionen Fran- ken veranschlagt werden. Damit zusammenhängende rechtliche, finanzielle, technische Fragen werden nicht nur in meinem Amt, sondern auch im Stab für Gesamtverteidi- gung bearbeitet. Es hat dort eine spezielle Arbeitsgruppe «Warnung und Alarmierung», in der selbstverständlich das Zivilschutzamt voll mitwirkt. Lassen Sie sich nicht zu sehr beunruhigen. Für mich - das gehört zu uns, typisch für die Schweiz - stehen nicht per- fektionistische Lösungen im Vordergrund, sondern einfa- che, praktikable, für den Bürger verständliche, aber eben doch sehr wirksame. Wir werden in diesem Sinne weiterar- beiten. Weiterer Gesprächspunkt: Übertritt in den Zivilschutz. Ver- schiedene Redner haben das erneut aufgegriffen. Ich darf Sie beruhigen. Hier besteht mit dem Militärdepartement zusammen die Auffassung, dass alles daran gesetzt werden soll, um Offiziere, die dafür in Frage kommen und die nicht in der Armee benötigt werden, früher in den Zivilschutz übertreten zu lassen, beispielsweise mit 45 Jahren. Im Zusammenhang mit einer Revision der Militärorganisation wird das geprüft. Wir werden zu gegebener Zeit die ent- sprechenden Anträge hier stellen, sei es durch mich, sei es bei der Revision der Militärorganisation durch den Chef EMD. Ortschef: Hier nur ein Satz: Wir sind der Meinung, wie Herr Bratschi es als Ortschef der Stadt Bern sichtbar machte, dass der Ortschef eine besondere Bedeutung hat. Herr Auer hat das ebenfalls zu Recht erwähnt. Wir setzen alles daran, um Offiziere, notfalls unter Freistellung von der mili- tärischen Aufgabe, oder aber besonders gewandte zivil tätige Persönlichkeiten für diese Funktion zu gewinnen. Es gibt ja auch nicht militärdienstleistende, organisations- und führungsbegabte Menschen, die sich einer solchen Auf- gabe stellen könnten. Ich würde mit Ihnen meinen: Mit dem Ortschef steht und fällt in einer Ortschaft die ganze Organi- sation. Er kann die beste Organisation lahmen, indem er nichts tut; er kann sie enorm fördern, indem er seine eigene Begeisterung auf die ihm anvertrauten Menschen aus- strahlt. Verwaltungsaufbau: Hier zu Herrn Auer: Wir bemühen uns, die Handbücher leicht fasslich zu gestalten. Ich habe selbst eine Inspektion im Amt mit Herrn Mumenthalef zusammen durchgeführt. Ich habe mit den mitarbeitenden Partnern gesprochen und ihnen nahegelegt, möglichst einfach zu arbeiten. Sie dürfen eines nicht vergessen: Wegen des föderalistischen Aufbaues müssen wir viel mehr Dienste über Kantone an die Gemeinden anbieten können, als das sonst der Fall wäre. Aber ich nehme Ihr Wort sehr gerne zum vollen Nennwert: einfach, praktisch, nichts Überflüssi- ges. Regionale Zusammenarbeit im gleichen Sinn. Noch zu Herrn Auer: Ich danke ihm für die ergänzende Sammlung einiger Gedanken des Ortschefs von Füllinsdorf. Ich möchte nicht auf alle Punkte, die er namentlich erwähnt hat, zusätzlich eingehen. Wir werden die Unterteilung der örtlichen Schutzorganisationen in Kaderformationen und Reserve erneut prüfen. Sie dürfen aber nicht vergessen, dass hier - wie auch in der Armee - ein normales Miteinan- der von Kadern und mitarbeitenden Schutzdienstpflichtigen hergestellt werden muss. Wir können ja die Kader nach der Fertigstellung der von Ihnen bewilligten Anlage in Schwar- zenburg wesentlich besser ausbilden. Wir werden hineinwir- ken in die den Kantonen obliegende Ausbildung, und wir werden vor allem dank verbesserten Instruktionshilfen und auch - so hoffe ich - dank mehr Instruktoren in die Lage versetzt sein, die jetzt noch ungenügende Ausbildungsqua- lität zu verbessern. Die erwähnten Ziffern haben wir alle notiert. Wir sind mit einer ähnlichen Recherche in allen Gemeinden beschäftigt. Wegen des föderalistischen Ausbaus habe ich meine Zwei- fel, ob man das System völlig umkehren kann. Ich werde - das ist zweckmässiger - dem Autor dieser Thesen auch noch schreiben; dann spürt er, dass man auf seine Ideen eingegangen ist. Hier reicht die Zeit der Geschäftsprüfungs- debatte nicht aus, um alle diese wertvollen Gedanken auch noch zu behandeln. Was die umgehende Beschaffung der Schutzraumausstattungen betrifft - die dazu führen würde, dass die von Ihnen erwähnte Nagelreserve und die Dachlat- ten nicht mehr benötigt würden -, frage ich Sie ganz ein- fach: Wer kann das bezahlen? Wollen Sie es, dann müssen Sie es bezahlen. Bis jetzt hat man festgestellt, dass man via einfachere Behelfsmittel auch zum Erfolg kommt, aber dann darf man nicht über Nägel und Latten lächeln, denn wie wol- len Sie solche behelfsmässigen Verschlage bauen, wenn Sie beides nicht haben? Der Teufel sitzt im Detail! Ich.weiss nicht, ob Sie oder ich besser nageln, aber es heisst, in der Not fresse der Teufel Fliegen; also müssten wir uns vermut- lich auch mit solchen behelfsmässigen Mitteln in irgendei- ner Weise herumbalgen. Wenn wir Ihren Vorschlag über- nehmen, würde das die neckische Grössenordnung von rund 500 Millionen Franken ausmachen. Wollen Sie das wirklich, oder wollen Sie es nicht? Hier können wir ja ganz handfest diskutieren. Ich werde aber dieser Idee erneut nachgehen. Zur Idee, die Administration durch Anpassung der Papiere an die unterschiedlichen Gemeindekategorien zu verbes- sern: Wir haben einen wesentlichen Fortschritt erzielt, indem wir einfacher geworden sind, nicht zuletzt dank dem Gespräch mit Ihnen im Zusammenhang mit dem, was wir an Kontrollen bautechnischer Art leisten müssen; Doppelspu- rigkeiten können heute weitgehend vermieden werden, wie Sie das vor ein paar Jahren gewünscht haben. Ich komme auf die übrigen Thesen zurück, und bedanke mich für das Interesse. Dort, wo die parlamentarische Zuständigkeit noch in Form einer Kommission Ausdruck fin- den soll, muss ich es Ihnen überlassen, ob Sie das Gespräch mit mir weiterführen oder ob Sie direkt beschlies- sen. So oder so stehen wir zu Ihrer Verfügung. Lassen Sie mich dieses Thema abschliessen mit einem Hin- weis: Auch für mich ist das Problem des Übertrittes vom Wehrdienst in den Zivilschutzdienst nicht gelöst. Wir alle haben als junge Menschen das Dienstbüchlein gefasst, und auch heute noch bin ich der Meinung, dass uns dieses Dienstbüchlein begleiten sollte, bis wir aus allen Schutz- diensten ausscheiden. Wenn man 50 wird, spürt das jeder; auch ohne dass er das noch brieflich bestätigt erhält, dass diese Zäsur noch unterstrichen wird, indem er verabschie- det wird - mit oder ohne Schüblig - und indem er dann ein neues Büchlein fasst. Übertreten, mildem gleichen Büch- lein, wäre einfacher. Ich werde mit meinem Partner im EMD diese Frage erneut aufgreifen. Mir würde das mit Bezug auf die Motivation als eine ganz einfache und doch recht erfolg- versprechende Massnahme erscheinen, die die von Ihnen diesbezüglich erwähnten Probleme lösen hilft. Ich darf Sie noch beruhigen: Auch wenn die Zeitungen nichts schreiben, sind wir nicht einfach auf Lob erpicht, sondern untersuchen die Schwachstellen und versuchen, sie zu verbessern. Trotzdem stelle ich fest, und ich bedanke mich für das, was Sie gesagt haben, dass im Bund, in Kan- tonen und Gemeinden ausserordentlich willig am Weiter- ausbau des Zivilschutzes gearbeitet wird. Dass «Jedem Schweizer sein Schutzraum» der fehlenden Kredite wegen etwas später verwirklicht wird, dafür tragen Sie Ihre Mitver- antwortung. Man hat es so gewollt. Man kann es verantwor- ten. Wir müssen uns nach der Decke strecken. Damit habe ich auch die Fragen von Herrn Gehen wegen des früheren Übertritts der Offiziere beantwortet. Ich habe mit Freude zur Kenntnis genommen, dass er sich mit den einzelnen Strukturelementen des Zivilschutzes und dem, was politisch geleistet wird, zum grössten Teil einverstan- den erklärt. Mit Bezug auf die Wartung des Materials haben wir durch Kontrollen an Ort und Stelle - in Zusammenarbeit mit den Regierungen der Kantone - wesentliche Verbesse- rungen erzielen können. Wir stehen in einem gewissen Dilemma: Wenn Sie alles Material zentral lagern, kommen Sie in kritischer Stunde vielleicht zu spät. Auch hier ist der
Gestion du Conseil fédéral 664 N 9 juin 1982 Faktor Zeit für das Gelingen der Mobilmachung von zentra- ler Bedeutung. Ich hatte anlässlich der Dürreperiode den Versuch gewagt, alle Löschgeräte des Zivilschutzes freizu- geben. Das hat sich hervorragend bewährt. Seither haben die Schutzorganisationen in den von Dürre heimgesuchten Kantonen ein ganz anderes Verhältnis zu diesen Geräten. Dasselbe gilt für Material, das für den Bau nötig ist, und ich möchte hoffen, dass man das Material überall in dieser Weise benützt. Auch die Funkgeräte sind geradezu ein Musterbeispiel: Wenn Sie die Batterien nicht in regelmässi- gen Intervallen brauchen und ersetzen, funktionieren die Geräte nicht mehr. Ich werde die Wartungsfrage an der nächsten Zivilschutzdirektorenkonferenz jedenfalls noch einmal aufgreifen. Zum Kulturgüterschutz: Mir sind die diesbezüglichen Vor- stellungen klar. Wenn wir ihn vermutlich dem Zivilschutz anvertrauen, dann werden wir das eigenständige Problem des Kulturgüterschutzes nicht einfach wie eine normale Bautenschutzfrage werten, sondern sie in enger Zusam- menarbeit mit dem ja auch in meinem Departement ange- siedelten Bundesamt für Polizeiwesen und vor allem mit dem Amt für Kulturfragen im Departement von Herrn Hürli- mann sorgfältig weiterbehandeln. Ich kann Sie über weitere Details später informieren, wenn Sie daran interessiert sind. Ein weiterer Schwerpunkt in den Ausführungen von Herrn Zbinden betraf die Gerichte, deren Überlastung, die Rück- stände, vor allem im staatsrechtlichen Bereich. Auch Herr Crevoisier hat in diesem Zusammenhang nachgestossen. Ich habe Ihnen bei der letzten Debatte, nachdem Sie Sofort- massnahmen beschlossen haben, erklärt, dass ich Ihnen als nächstes eine eigentliche Revision des Organisations- gesetzes für die Rechtspflege unterbreiten werde und dass ich mir nicht vorstellen könne, dass es zweckmässig sei, wieder mit einer Sofortmassnahme Teillösungen anzustre- ben. Ich bin nach wie vor dieser Auffassung, und ich weiss, dass das auch für das Bundesgericht (vertreten durch sei- nen Präsidenten, Herrn Forni, der diese Probleme sehr ein- gehend mit mir diskutiert) gilt. Man soll nicht kleckern. Man hat Hilfsmittel zur Verfügung gestellt; diese beginnen sich jetzt auszuwirken. Verschie- dene Herren Bundesrichter haben mir gesagt, dass sich die grössere Zahl von Gerichtsschreibern bereits jetzt positiv auswirke; man habe den Engpass etwas reduzieren kön- nen. Aber es trifft zu, dass noch zahlreiche Pendenzen vor- handen sind. Die von Herrn Zbinden in seinem Bericht speziell erwähnte Frage, ob man Ersatzrichter auf Zeit ernennen solle und könne, werde ich gemäss Wunsch der GPK - ich habe bereits dem Bundesgericht geschrieben - mit Herrn Bun- desgerichtspräsident Forni und mit Herrn Präsident Amstad ausdiskutieren. Sie müssen sich bewusst sein, dass hier diverse Probleme auf uns zukommen: Soll man alle alt Bun- desrichter in einen solchen Status versetzen oder nur aus- gewählte? Bedeutet diese Auswahl nach dem Rücktritt nicht eine 'Disqualifikation derjenigen, die man nicht aus- wählt? Verträgt sich das mit der Würde unseres obersten Gerichtes? Wollen die Herren, die ja letzten Endes bis 70 aktiv tätig sein können, weiterhin eine so belastende Auf- gabe? Müsste man anstelle von Bundesrichtern im Ruhe- stand auch an Obergerichtspräsidenten oder Oberrichter der Kantone denken? Also Frage über Frage: Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie hier darauf hingewiesen haben, dass, wenn man das wollte, erneut eine Teilrevision des Organisa- tionsgesetzes über die Bühne gebracht werden müsste. Darüber möchte ich mich mit Ihrer Kommission noch unter- halten, nachdem ich dieses Gespräch mit Herrn Forni geführt habe. Ich bin gerne bereit, darüber Bericht zu erstatten. Ich möchte aber die hohen Richter selbst noch einmal hören. Heute lag es mir daran, Plus und Minus aufzuzeigen. Die innere Reorganisation hat erfreuliche Fortschritte gemacht. Ich möchte dem jetzigen Präsidenten und auch dem frühe- ren Präsidenten - schon Herr Harald Huber hat sich darum sehr bemüht, jetzt tut es Herr Forni, mitbetreut vom Direk- tor der Administration im Bundesgericht, Herrn Müller - dafür danken. Man kann ein hohes Gericht wohl administrativ, ich möchte fast sagen «managementmässig» verbessern. Aber das für mich Entscheidende ist: die Qualität der Rechtsfindung ver- langt hervorragende Richter, die wir hier auswählen. Daran gilt es zu denken - ich erinnere an das Votum von Herrn Jeanneret - bei jedem oder jeder einzelnen, den oder die wir wählen. Dieser muss sich letzten Endes ganz allein, auch wenn er Hilfskräfte hat, zum Entscheid durchringen. Daran werden wir - glaube ich - nichts ändern können. Aber wie gesagt: ich greife diese innere Reorganisation, die heute im Gespräch stand, mit dem Bundesgericht noch ein- mal auf. Zur Erhöhung der Zahl der Richter: Ich nehme davon Kenntnis, meine aber, das sei zurzeit nicht akut. Auch das hohe Gericht wünscht es nicht, weil das Überschreiten der jetzt bewilligten Bestände natürlich zu einer ganz anderen Situation in Lausanne führen würde. Die jetzt überblickba- ren Kammern - wobei man ja nach der Reorganisation in kleineren Einheiten arbeiten will - erlauben uns, glaube ich, auf dem rechten Weg voranzukommen. Dass die Arbeitsintensität verschieden ist, wurde in Lau- sanne nicht nur durch die GPK, sondern auch durch die hohen Richter selbst festgestellt. Hier wird ein Wort des Zuständigen ohne weiteres dafür sorgen, dass jeder seinen Teil leistet, wie es sich gehört, wie für alles, was kollegial erwirkt werden .muss. Fazit: Für mich ist schwergewichtig die eigentliche Reorganisation, und dabei wird - ich greife noch einmal die verschiedenen Voten, vor allem das von Herrn Jeanneret, auf - die Frage der Kognition eine ganz entscheidende sein. Welche Fälle wollen Sie bis nach Lau- sanne bringen? In welchen Fällen wollen Sie sagen, dass sie endgültig in den Kantonen entschieden werden? Man hat eine Zeitlang - Ende der sechziger und Anfang der sieb- ziger Jahre - sehr viel bis nach Lausanne gebracht; und dabei hat sich herausgestellt, dass auch zur tatbeständli- chen Abklärung - wie zu Recht bemerkt worden ist - sehr viel Arbeitsaufwand erforderlich ist. Wenn man sich schwer- gewichtsmässig auf die Rechtsfragen konzentrieren kann (was die Richter selbst wollen), dann hätten wir sehr viel gewonnen. Ich werde mir erlauben, Details dazu bei der Behandlung der Vorlage über die Reorganisation der Bun- desrechtspflege einzubringen. Die summarische Prozedur hat keineswegs damit zu tun, dass man die Rechte der Rechtsuchenden verkürzen will, sondern: das hohe Gericht muss unterscheiden, wo auf- grund der Sach- und Rechtslage sich eine vereinfachte Erledigung, mit knapper Mitteilung der Entscheidungs- gründe, rechtfertigt. Sie können versichert sein, dass weder der Bundesrat noch die GPK, noch das Gericht an eine Ver- kürzung der Rechte denkt. Aber dort, wo wir vielleicht in epischer Breite motivieren, kann man es gelegentlich auch etwas knapper tun, weil ja das Knappe nicht unter allen Umständen weniger aussagekräftig sein muss. Seien Sie also unbesorgt! Die übrigen Fragen betreffen andere Gebiete. Soviel zu diesem Bereich des obersten Gerichts. Ich komme zur Ausländerfrage: Herr Wagner hat sich sehr besorgt gezeigt - und ich begreife ihn - wegen der Schwarzarbeiter. Das ist ein mehr als nur dornenvolles Pro- blem. Ich habe die Gelegenheit benützt, um vor drei oder vier Wochen, anlässlich der Frühjahrskonferenz der kanto- nalen Justiz- und Polizeidirektoren dieses Problem zum Schwergewichtsthema zu machen. Ich bat die kantonalen Regierungen, die Lage aus ihrer Sicht zu beurteilen. Wäre der Schwarzarbeiter «weiss», so könnte ich Ihnen die Zahl nennen. Weil er aber eben nicht angemeldet ist, weil er gedeckt wird von einzelnen, die daran interessiert sind, kann ich Ihnen leider immer noch keine Zahl nennen. Ich gestehe Ihnen, dass die Kantonsregierungen hier ganz unterschiedlich operieren. Um zu einer realistischen Zahl zu kommen, wird man auf Grossbauplätzen, zum Beispiel Baustellen, gar nicht darum herumkommen, von Zeit zu Zeit Kontrollen durchzuführen - menschenwürdige, aber doch Kontrollen! Das ist wirklich
- Juni 1982 665 Geschäftsbericht des Bundesrates nur mit sehr viel Einfühlungsvermögen möglich; wir wollen ja nicht, dass eine Polizeipatrouille wahllos Leute aufgreift. Mir schwebt vor, dass man sich im Direktkontakt mit den Unternehmensgruppen, auch durch Einblick in die entspre- chenden arbeitsrechtlichen Unterlagen, informiert, damit man von dieser «zone grise» wenigstens zu einer approxi- mativen Bemessung der Zahl kommt. Ich erkenne schwere staatspolitische Schäden im Zusam- menhang mit der Schwarzarbeiterfrage. Ich gestehe Ihnen das. Es hat mit dem letzten Sonntag sogar einen Zusam- menhang. Da und dort verspüren unsere Bürger ein Unbe- hagen, weil sie das Gefühl haben, etwas sei nicht mehr überblickbar. Meine Bitte an alle Kantonsregierungen und Gemeindeexekutiven geht dahin, dass man sich dieses Pro- blems annimmt. Ich weiss - und die Regionalkonferenzen der Fremdenpolizeichefs unseres Landes haben das bestä- tigt -, dass hier eine Lösung dringlich ist. Wir möchten auch verhindern, dass einzelne Schwarzarbei- ter einfach Asylgesuche einreichen in der Hoffnung, dass sie mit dem erweiterten Asylrecht, zumindest auf Zeit, hier sein können. Ich komme auf diese Frage noch einmal zurück. Herr Wagner hat ganz konkret die Frage gestellt, ob man nicht das Visum in einzelnen Bereichen einführen müsste. Ich darf Ihnen sagen, dass wir das bezüglich einzelner Staa- ten, die uns den grossen Andrang gleichsam liefern, gründ- lich prüfen. Ich habe bis zuletzt gehofft, wir kämen ohne aus. Aber nachdem nun Partnerstaaten in unmittelbarer Nähe das Visum wieder brauchen und von dort Abwande- rungsbewegungen in unser Land feststellbar sind, müssen wir prüfen, ob wir unsererseits nicht auch die Visa wieder benötigen. Ich betone: nur für einzelne Staaten, so wenige als möglich. Im gleichen Zusammenhang ist die schwierig zu lösende Frage zu stellen, die ich Ihnen einfach offen mitteile: Wie verbessert man die Grenzkontrolle? Wir sind ein offener Staat und wollen es bleiben. Nehmen Sie Chiasso als Bei- spiel: Wenn ich in Chiasso lückenlos kontrollieren lassen würde, zusammen mit dem Finanzdepartement, könnte der Zugsverkehr gar nicht mehr normal spielen. Denken Sie an die 50 Millionen, die als Touristen oder als sogenannte Tou- risten einreisen und dann versuchen, Schwarzarbeit zu krie- gen. Das alles zeigt Ihnen, dass das Problem nicht einfach an der Grenze allein gelöst werden kann. Trotzdem werden die Bestände verstärkt. Wir sind in Zusammenarbeit mit den Kantonen daran, auch auf den Flughäfen Genf, Kloten, Basel-Mülhausen ein Mehreres zu tun. Ich werde beim nächsten Thema «Flüchtlingspolitik» - ich kenne die Situa- tion in Genf und anderswo sehr genau - erläutern, dass wir eine Fülle von Problemen zu bewältigen haben. Verste- hen Sie mich recht: wir gehen aus bundesrätlicher Sicht von unserer gezielt humanitären Betrachtung der Dinge nicht ab. Ich habe auch Sie so verstanden. Aber wir müssen den Missbräuchen begegnen. Die Missbräuche gefährden sonst die guten Operationen, die wir miteinander beschlos- sen haben. Das möchte ich verhindern. Fazit, Herr Nationalrat Wagner: Ich werde dem Schwarzar- beiterproblem in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden - die Kantonsregierungen sind dafür eben zuständig - nochmals zu Leibe zu rücken versuchen. Aus der Sicht des Bundes sind es insbesondere das Bundesamt für Ausländerfragen einerseits - meinem Departement angegliedert - und das BIGA andererseits, dem ÉVD ange- gliedert, wobei die Zusammenarbeit tadellos funktionniert. Es tut mir leid, dass ich Ihnen nicht mehr versprechen kann. Sie sehen, dass wir Fortschritte zu erzielen versuchen. Auch zur Einführung der Visumspflicht muss das, was ich gesagt habe, genügen - so glaube ich. Zur Flüchtlingspolitik: Ich darf vorerst Herrn Müller-Aargau antworten. Er hat die Frage gestellt: Was meinen Sie mit einer «Sonderaktion»? Die Sonderaktion besteht ganz ein- fach darin, dass ich aus meinem eigenen Departement ein Schwergewicht in der Flüchtlingsabteilung gebildet habe, indem ich rund 20 Personen, die sonst andere Aufgaben erfüllen müssen, auf Zeit dieser Amtsstelle zuwies, um die enorm ansteigende Zahl von Asylgesuchen in kürzerer Zeit bewältigen zu können. Auch hier ist eine klare Interdepen- denz mit den Kantonen gegeben. «Hexen» können wir nicht, weil wir ja sorgfältig bleiben wollen. Von diesem Umstand hat sich auch die Kommission des Ständerates anlässlich einer der im Gesetz vorgeschriebenen Befragun- gen an Ort und Stelle überzeugen können. Wie Sie im übrigen wissen, haben wir ein ausgesprochen offenes und modernes Asylrecht geschaffen. Hier ergeben sich nun gewisse Schwierigkeiten, wenn wir den einzelnen Menschen, die um Asyl suchen, gerecht werden wollen. Wir Versuchen - in einer Vorabklärung in Zusammenarbeit mit den Kantonen - rasch zu erkennen, ob offensichtliche Miss- bräuche vorliegen, damit man solche Missbrauchsfälle vom Tisch hat. Soviel zu dieser Sonderaktion. Herr Ziegler hat die Flüchtlingsfrage vor allem mit Bezug auf Vietnam dargestellt. Ich möchte die aussenpolitische Wer- tung als seine eigene, persönliche Auffassung bezeichnen, jedenfalls dort, wo er die Kriegsursachen etwas anders sieht, als es die Geschichte wahrscheinlich einmal tun wird. Ich denke vor allem daran, dass ja Vietnam zurzeit mit Kam- bodscha sehr viel zu tun hat, ohne dass diesbezüglich die Amerikaner sicher auch nur im geringsten zur Rechen- schaft gezogen werden könnten, es sei denn, dass man ihnen vorwerfe, sie würden Lebensmittel spenden, damit jene Menschen nicht verhungern. Aber zur Sache selbst, die er aufgreift: Wir haben uns bemüht, zu helfen, wo wir können. Wir haben im gesamten seit Mitte der siebziger Jahre durch Sonderaktionen für Indochinaflüchtlinge zirka 8000 Menschen aufgenommen. Das ist nicht «nichts». Wir haben uns bei der Familienzu- sammenführung vom Ziel leiten lassen, hier wirklich nicht kleinlich zu handeln, sondern dem anderen Familienbegriff jener Länder Rechnung zu tragen. Dennoch gestehe ich Ihnen - obwohl ich mich selbst um das sehr intensiv küm- mere und einen meiner guten Mitarbeiter, Herrn Hadorn, zur Prüfung dieser Frage auch in die Camps geschickt habe -: die Frage ist unwahrscheinlich heikel. Was ist zu tun, wenn sich beispielsweise 20 bis 30 Personen melden und behaupten, sie gehörten auch noch zur Familie? Also hier kommt man ohne Schranken, so sehr dies menschlich immer Schwierigkeiten mit sich bringt, nicht aus. Ich müss das einfach sagen. Aber Sie können versichert sein, dass wir auch in Zukunft hier ganz sorgfältig prüfen werden. Auf der anderen Seite möchte ich aber dem Missbrauch entge- gensteuern. Ich werde mit den Kantonsregierungen, mit denen ich bereits eine Konferenz abhielt, das Problem besprechen. Vor allem in der Westschweiz ist das Malaise gross, da einerseits das Wohnungsproblem ganz akut geworden ist und man andererseits das Gefühl hat, dass ein Teil der Ankommenden sich nicht integrieren wollen, obwohl man ihnen beispielsweise Arbeitsmöglichkeiten bie- tet; das bringt natürlich unsere Leute in Zorn. Ich werde mich mit den Betroffenen unterhalten, um hier zu praktika- blen, massvollen und dennoth den Missbrauch steuernden Lösungen zu kommen. Was den «accord contre la piraterie» betrifft, werde ich mit Herrn Aubert im Bundesrat noch einmal darüber sprechen. Es ist klar, dass diese Frage in allererster Linie im UNO- Bereich selbst vorangetrieben werden soll; dass wir hier praktisch tätig sind, kann ich Ihnen versichern. Ich erkläre Ihnen dies mit Bezug auf Ihre dritte Frage: Wir haben auf Telegramme der Organisation, die durch Herrn Kaiser ver- treten ist, unverzüglich das Nötige veranlasst, um wenig- stens die Landung in Singapore zu ermöglichen, um 50 Menschen zusätzlich zu übernehmen und um die letzte Reserve innerhalb des Kontingentes anzubieten. Auf eine grosse Schwierigkeit möchte ich Sie dabei hinweisen: Auch bei aller Mitmenschlichkeit, bei allem karitativen Wirken sollte nicht erst post festum der Kontakt zu den Behörden gesucht werden, sondern präventiv. Man kann nicht regie- ren, wenn man am Schluss nur noch reagieren kann; und wenn man anders als geplant reagiert, wird man bereits als böse Macht, die die Not der Menschen nicht versteht, dis- 85-N
Gestion du Conseil fédéral 666 N 9 juin 1982 kreditiert (gemeint ist der Bundesrat); das geht nicht. Wir müssen also feinere Instrumente schaffen. Wir stehen beispielsweise mit unseren Hilfswerken in der Schweiz in engstem Kontakt; das klappt. Gerne benütze ich die Gelegenheit, um diesen Hilfswerken zu danken. Obwohl wir nämlich die Aktivitäten letzten Endes enorm mitfinanzie- ren, ist die menschliche Leistung all dieser Werke riesig. Die relativ kleinen Stäbe, die aufgeboten werden können, leisten eine Unsumme von sogenannter Überzeitarbeit; sie leisten es gerne, weil es um Menschen geht. Das gilt für alle Aktionen, betreffe es die «boat people» oder Hilfeleistun- gen, die wir in den jetzigen Tagen Polen zukommen lassen. Zusammen mit Herrn Hartling, dem Chef des UNO-Hoch- kommissariates für Flüchtlinge in Genf - das ist eines der Werke, das im Zusammenhang mit der Bewertung der UNO grossie Beachtung verdient, weil es wirklich funktioniert -, bemühe ich mich natürlich, den Ursachen auf den Grund zu gehen. Dass man den Piraten laufend Menschen zum Frass vorsetzt, ist die eine Tragödie. Und dass Anliegerstaaten dies zulassen, ist die zweite Tragödie. Also muss man, wie es an der Flüchtlingskonferenz in Genf beschlossen wor- den ist, Mittel und Wege finden, um diejenigen, die tatsäch- lich aus Vietnam ausreisen können, auch in den sicheren Hafen zu führen und sie nicht dieser grauenhaften Opera- tion im Meer auszusetzen. Soweit zu den Fragen. Wir arbeiten auch in Zukunft sehr, sehr sorgfältig im Bereich der Flüchtlinge, und ich darf Ihnen sagen, dass sich das neue Asylrecht grosso modo bewährt. Lassen Sie sich deshalb wegen den aufgetretenen Schwierigkeiten nicht entmutigen. Ich versuche das auch meinen Partnern in den Kantonen sichtbar zu machen, indem ich ihnen versichere, dass wir gegen den Missbrauch ganz energisch einschrei- ten werden. Nichts gefährdet nämlich unsere Asylpolitik so sehr, wie der jetzt da und dort zu Tage tretende Miss- brauch. Begrüssung - Bienvenue Präsidentin: Gestatten Sie mir, Herr Bundesrat, dass ich Sie kurz unterbreche. Ich möchte nämlich im Namen des Nationalrates auf der Tribüne Herrn Zoltàn Szepvölgyi, den Oberbürgermeister von Budapest begrüssen. Herr Ober- bürgermeister Szepvölgyi und seine Begleitung sind dieser Tage offizielle Gäste der Stadt Bern. Da der Oberbürgermei- ster von Budapest seit 15 Tagen auch dem ungarischen Parlament angehört, hat er Wert darauf gelegt, unserem Parlament einen kurzen Besuch abzustatten. Ich heisse Herrn Zoltàn Szepvölgyi in der Schweiz herzlich willkommen und wünsche ihm für seine vorgesehenen Besuche in Zürich, Solothurn und Lausanne alles Gute. (Beifall) Bundesrat Purgier: Ganz kurz zum nächsten Fragenkreis. Herr Crevoisier hat sich nach der' Datenschutzsituation erkundigt. Das Datenschutzgesetz wird gegen Ende dieses Jahres, spätestens zu Anfang des nächsten Jahres vorge- stellt. Hier funktionieren seit einem Jahr - und zwar ausser- ordentlich gut - die Datenschutz-Richtlinien des Bundesra- tes für die Bundesverwaltung. Ihre Kommission konnte sich überzeugen. Ich möchte Sie auch bitten, sich nicht täu- schen zu lassen von den praktisch permanent in Revision befindlichen Datenschutzgesetzgebungen bei den Nach- barstaaten. Ich habe mit den Justizministern über diese Frage sehr einlässlich gesprochen. Es ist eine Frage der Wahl der Legiferierungsmethode. Ich stehe zu der, die wir gewählt haben. Wir wollen ein Gesetz, kein perfektionisti- sches, aber eines, das praktikabel ist. Wir haben folgende Entscheide getroffen: Artikel 28 als Basisnorm im Zivilrecht (die Botschaft liegt bereits bei den Räten, sie hat einen hohen Stellenwert); Richtlinien, seit I.Juli des letzten Jah- res in Kraft (die ganze Bundesverwaltung hält sich daran; sie entsprechen dem Inhalt nach etwa dem Datenschutz, den wir auch ins Gesetz einbringen); vorgesehene gesetzli- che Regelungen für die Bundesverwaltung und für den Pri- vatbereich; Zusammenarbeit mit den Kantonen, weil bei unserem Staatsaufbau die Kantone für die kantonale Ver- waltung ja gleicherweise tätig werden müssen. Soviel zu diesem Punkt. Mit Bezug auf die «établissements pénitenciers» kann ich Ihnen sagen, dass hier nach unserer Rechtsordnung in erster Linie die Kantone zuständig sind, dass wir aber in den drei Konkordatsbereichen die von Ihnen erwähnten Fragen (Resozialisierung, alle menschli- chen Probleme, Ausbildungsprobleme) sehr sorgfältig prü- fen. Ich werde den zuständigen Kantonen von Ihrer Frage Kenntnis geben. Zu Ihrer letzten Frage wegen der Rechtsgutachten: ob Sie hier schlechter gestellt würden als Private. Davon kann natürlich keine Rede sein. Wir sind nicht nur ein dienstlei- stendes, sondern versuchen auch, ein taktvolles Departe- ment zu sein. Das Departement erteilt durch sein Bundes- amt für Justiz allen, die danach fragen, Rechtsauskünfte; darin liegt - unter anderem - eine echte Hilfeleistungsfunk- tion des Departementes auch für Kantone und Gemeinden. In vielen Fällen ist es uns aber nicht möglich, das müssen wir dann sagen. Das gilt gegenüber Parlamentariern, selbst- verständlich aber auch gegenüber Privaten, und zwar vor allem dann, wenn die Zuständigkeit bei den Kantonen liegt. Es darf nicht so sein, dass die Kantone den Eindruck erhal- ten, wir würden-im Bundesamt für Justiz ihre eigenen Hoheitsrechte unterlaufen. Ich glaube, Sie als überzeugter Föderalist werden diese Meinung des Bundesrates sicher gerne teilen. Also keine Diskriminierung des Parlamenta- riers, ganz im Gegenteil. Der letzte Fragenkreis wurde von Herrn Leuenberger ange- schnitten: Arbeitsrecht. Ich bedaure, dass ich ihm während dieses Jahres ein solches Gespräch nicht angeboten habe, ich entschuldige mich sogar dafür, glaube aber, dass er ja bei der ihm noch beschiedenen Leichtfüssigkeit die 50 Meter zu mir auch hätte zurücklegen können. Sofern ich wieder einmal etwas vergesse, bitte ich ihn, mich mit einem Coup de téléphone daran zu erinnern. Ich stehe, wie Sie wissen, den Parlamentariern gerne für Besprechungen zur Verfügung, wenn es irgendein Problem zu lösen gilt. Hier, beim Arbeitsrecht, hat es sich gezeigt, dass die Mei- nungsunterschiede ganz enorm sind. Ich würde fast sagen, es stehen einander zwei Welten gegenüber. Sie haben das ja bereits in den Debatten und in den vielen Vorarbeiten ver- spürt. Ich darf Ihnen sagen, dass die Expertenkommission noch vor den Sommerferien eingesetzt wird und dass darin sicher die entscheidenden Verbände der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, der Gewerbeverband usw., vertreten sein werden, dann aber auch von Verbänden unabhängige Persönlichkeiten. Wir wollen in der Auftragserteilung eben auf diese ausgesprochen bipolare Situation eingehen und den Leuten, die sich nachher zu Händen des Bundesrates um die Lösung kümmern müssen, auch die Bitte unterbrei- ten, gestützt auf die vielen bereits vorliegenden Vorarbeiten möglichst zeitgerecht zu arbeiten. Die Verzögerung, die sich ergeben hat, nehmen wir auf unsere Kappe. Ich würde es aber nicht als Verschulden werten; sie wurzelt in der Komplexität des Problems. Ich weiss nicht, ob uns nachher hier nicht Ähnliches widerfährt, denn es stellen sich schon bei der Auftragsumschreibung an die Kommission enorm viele Zusatzfragen. Nehmen Sie das ganze Problem der Freizügigkeit, das Ihnen ja bekannt ist: Will man es dieser Kommission auch noch anhängen oder nicht? Wir haben übrigens in diesem Zusammenhang durch einen unserer Mitarbeiter - anlässlich der Sitzung, welche die Delegation des Bundesrates am 17. Mai mit dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund durchgeführt hat - auch einiges sagen können. Ich nehme an, dass Sie dar- über informiert worden sind, soweit es den Kündigungs- schutz der Arbeitnehmer betrifft. Ich verzichte darauf, auf das, was schon letztes Mal besprochen und von Ihnen ganz kurz erwähnt worden ist, noch einmal einzugehen. Die Köm-
- Juni 1982 667 Geschäftsbericht des Bgndesrates mission wird vor den Sommerferien bestellt. Das kann' ich als verbindlichen Termin hier nennen. Damit habe ich die Fragengruppen, die mir gestellt worden sind, zu beantworten versucht. Ich hoffe, niemanden ver- gessen zu haben. Präsidentin: Die Berichte des Justiz- und Polizeideparte- mentes und der eidgenössischen Gerichte sind durchbera- ten. Genehmigt - Approuvé Volkswirtschaftsdepartement Département de l'économie publique Nebiker, Berichterstatter: Aus dem Bereich des Volkswirt- schaftsdepartementes möchte ich Sie im Namen der GPK über zwei Schwerpunkte orientieren: 1. über aussenwirtschaftliche Probleme und die Entwick- lung bei der Exportrisikogarantie; 2. beim BIGA über die Fehler bei der Berechnung des Lan- desindexes der Konsumentenpreise. Zu den aussenwirtschaftlichen Problemen: Der Präsident der Geschäftsprüfungskommission, Herr Kollega Delamu- raz, hat in -seinen Ausführungen darauf hingewiesen, dass der Geschäftsbericht des Bundesrates mehr politischen Gehalt aufweisen sollte. Er sollte auch auf Probleme hinwei- sen, nicht nur Erfolge und Verwaltungsabläufe darstellen. Ein Schritt in dieser gewünschten Richtung sind die Aus- führungen im Geschäftsbericht zur Wirtschaftslage und zur Aussenwirtschaft. Diese Ausführungen auf den Seiten 235 ff. sind sehr aufschlussreich, gerade wenn man sie in Beziehung zu den gegenwärtig laufenden internationalen Wirtschaftskonferenzen und zu den Wirtschaftsgipfelge- sprächen setzt. Anlässlich der Inspektion des eidgenössischen Volkswirt- schaftsdepartementes haben Bundespräsident Honegger und Staatssekretär Jolies die schriftlichen Ausführungen ergänzt. Sie machten kein Hehl daraus, dass die aussen- handelspolitische Lage heute sehr gespannt ist. Sie ist für die Schweiz als Exportland kritisch. Diese Lage ist gekenn- zeichnet durch geringes Wachstum in den Industriestaaten, durch steigende Arbeitslosenraten im OECD-Raum. (Ende 1981 waren es gegen 25 Millionen Arbeitslose, heute sind es gegen 30) und durch die nur geringe Reduktion der Infla- tionsraten in den Industrieländern. Diese Erscheinungen verlocken zu protektionistischen Massnahmen in den einzelnen Ländern, obschon sich Fach- leute darin einig sind, dass solche Massnahmen höchstens kurzfristig helfen. Langfristig können nur der freie Waren- austausch, positive Strukturmassnahmen und neue Investi- tionen zum Abbau dieser grossen Probleme etwas beitra- gen. Neben den protektionistischen Massnahmen bei der Einfuhr führen nun zunehmend staatliche Exportsubventio- nen und Exportförderungsmassnahmen zu Wettbewerbs- verzerrungen. Eine solche Massnahme stellt etwa die Ver- billigung von Zinsen für Exportdarlehen dar. Alle westlichen Industriestaaten zusammen subventionierten unter diesem Titel die Exportkredite mit etwa 5,5 Milliarden Franken pro 1980. Weitere solche Massnahmen sind besondere Kondi- tionen für Exportkredite, Steuervergünstigungen für die Exportindustrie, Subvention der Exportrisikogarantie. Für die Schweiz sind all diese staatlichen Massnahmen zur Exportförderung anderer Länder besonders erschwerend, weil wir uns - vorläufig noch - zur freien Exportkonkurrenz bekennen. Echte Probleme zeichnen sich nun bei der Exportrisikogarantie ab. Unsere Exportrisikogarantie wird bekanntlich ausschliesslich aus den Prämien finanziert. Diese Prämien reichten 1981 wiederum nicht aus, um die Schadenzahlungen zu decken. Sie lassen sich auch nicht beliebig anheben, sonst wird die Versicherung so teuer, dass der Exporteur aus Kosten- und Konkurrenzgründen sie sich gar nicht mehr leisten kann. Der Mehraufwand für Schadenzahlungen gegenüber den Erträgen machte 1981 rund 140 Millionen Franken aus. Ende Jahr waren nur noch 77 Millionen Franken Rückstel- lungen im Exportrisikofonds vorhanden. Im ersten Quartal 1982 sind diese auf 35 Millionen zusammengeschmolzen. Der Bund wird also in Vorschuss treten müssen. In diesem Zusammenhang, Herr Bundespräsident, wird es interessant sein, zu erfahren, wie gross der Bundesrat in der gegenwär- tigen Lage diese Vorschüsse für dieses Jahr und für das nächste Jahr einschätzt. Zum BIGA: Einige Unruhe verursachte im Berichtsjahr die Berechnungsmethode des Landesindexes der Konsumen- tenpreise. Es scheint, dass die Diskussion auch dieses Jahr weitergehen wird. Aufgrund von Äusserungen aus Arbeit- geber- und Arbeitnehmerkreisen ist sogar mit harten Aus- einandersetzungen zu rechnen, was begreiflich ist. Der Landesindex der Konsumentenpreise hat in unserer Wirtschaft eine grosse Bedeutung erhalten. Vielleicht eine zu grosse! Er ist Grundlage für die meisten Lohnverhand- lungen, für die Ausrichtung des Teuerungsausgleichs, für die Anpassung von Renten und Mieten usw. Der Landesin- dex sollte aus diesem Grund das allseitige Vertrauen der Sozialpartner geniessen. Nur so können Verständigungslö- sungen gefunden werden. Er sollte aber die allgemeine Preisentwicklung richtig wiedergeben, was er offensichtlich nicht tat. Die seit 1977 angewandte Berechnungsmethode führte zu Verzerrungen. Falsch war insbesondere der Teilindex Früchte und Gemüse. Aufwärtsbewegungen der Preise wirkten sich stärker auf den Index aus als entsprechende Abwärtsentwicklungen. Die häufigen Preisschwankungen bei Früchten und Gemüse ergaben fühlbare Fehler. Wäh- rend der vergangenen zwei Jahre, 1980 und 1981, betrug die Differenz 1,5 bis 1,9 Indexpunkte. Das ist sehr viel, wenn man ermisst, in welchem Ausmasse dieser Index Teue- rungsausgleichsmassnahmen nach sich zieht. Mit Beschluss vom 28. April dieses Jahres hat der Bundes- rat nun entschieden, dass ab I.Januar 1983 bei der Index- berechnung die sogenannte Methode der Basisrelationen angewendet werden soll. Diese Methode sollte weniger Ver- zerrungen ergeben. Für das laufende Jahr, 1982, soll die bisherige Indexreihe, berechnet nach der alten, falschen Methode, weitergeführt werden. Auf eine Übergangslösung für Früchte und Gemüse bis zum I.Januar 1983 wird ver- zichtet, um nicht noch mehr Verwirrung zu schaffen. Der Bundesrat verlangte im weiteren von der Kommission für Konjunktur- und Sozialstatistik einen klaren Bericht zur Methode der Indexberechnung. Dieser Bericht sollte im September 1982 veröffentlicht werden. Die Geschäftsprü- fungskommission will ihn abwarten, bevor sie weitere Beschlüsse fasst. Die Panne bei der Berechnung des Landesindexes der Kon- sumentenpreise veranlasst aber die Geschäftsprüfungs- kommission schon heute zu folgenden Bemerkungen: 1. Der Landesindex der Konsumentenpreise ist ein Hilfsmit- tel zur Beurteilung der Preisentwicklung. Er sollte als das nicht überbewertet werden; und er sollte auch nicht zu einer falschen' Indexgläubigkeit führen. Der Index sollte namentlich nicht für ungeeignete Zwecke verwendet wer- den. Auf die Verwendung des Indexes jedoch hat das BIGA natürlich keinen Einfluss. 2. Der Preisindex sollte möglichst richtig berechnet wer- den. Er sollte die Preisentwicklung richtig wiedergeben. Es dürfen nicht mathematische oder statistische Rechnungs- fehler enthalten sein. Der Index sollte also nicht eine poli- tisch ausgehandelte Grosse sein, sondern möglichst eine exakte, genaue Grosse, auf die man sich verlassen kann. Wenn der Index das nicht ist, dann fehlt das Vertrauen in die ausgewiesenen Zahlen. Die stattgefundene Diskussion um die Fehler hat das Vertrauen in die Indexberechnung erheblich erschüttert. 3. Einmal mehr klappte es bei der Information nicht. Das BIGA hatte anfänglich, als die ersten Meldungen über die Berechnungsfehler zu lesen waren, jede Möglichkeit einer
Gestion du Conseil fédéral 668N 9 juin 1982 fehlerhaften Berechnung weit von sich gewiesen, obschon es im Besitze des entsprechenden Gutachtens der Natio- nalbank war. Auch die Information der Kommission für Kon- junktur und Sozialstatistik schaffte Monate später nicht mehr Vertrauen in die Indexberechnung. Wir sind uns bewusst, dass die zu treffenden Massnahmen aus dieser t Panne bei der Indexberechnung im laufenden Jahr und im nächsten Jahr zu ziehen sein werden. Deshalb beschränke ich mich auf diese Bemerkungen. Wir sind ja bei der Bera- tung des Geschäftsberichtes 1981. Aider: Im Geschäftsbericht findet sich auf Seite 240 über die Tätigkeit der Kartellkommission ein einziger Satz, dahin- gehend, dass die Kartellkommission alljährlich über ihre Geschäftstätigkeit in einem ausführlichen separaten Jahres- bericht orientiere. Mehr über die Arbeit dieser wichtigen Kommission erfährt man nicht. Die Sache wird noch pikan- ter, wenn man zur Kenntnis nehmen muss, dass dieser Bericht der Kartellkommission bis heute gar nicht publiziert worden ist. Ich bin der Auffassung, dass die Art und Weise, wie hier die Arbeit einer wichtigen Kommission abgehandelt wird, der Bedeutung der Sache in keiner Art und Weise gerecht wird. Hinzu kommt, dass der Bericht der Kartellkommission an sich die Tätigkeit des Bundesrates im einzelnen nicht berührt. Die Kartellkommission orientiert über ihre eigene Arbeit, im Zusammenhang mit Fällen, die sie behandelt hat, wie auch im Zusammenhang mit Vernehmlassungen usw. Was uns als Parlamentarier interessieren muss, ist: Wieweit hat der Bundesrat im Geschäftsjahr den Empfehlungen der Kartellkommission in den einzelnen Fällen entsprochen? Wieweit ist die Arbeit der Kartellkommission nicht Arbeit für den Papierkorb gewesen? Ich habe vor einigen Jahren ein- mal eine Interpellation zu diesem Thema eingereicht und daraufhin eine befriedigende Antwort erhalten. Aber seither ist schon wieder sehr viel Wasser die Aare hinunter geflos- sen. Ich meine, es wäre sinnvoll, dass der Bundesrat inskünftig im Geschäftsbericht darüber informiert, was er mit den Empfehlungen der Kartellkommission, die an ihn gerichtet sind, tatsächlich angefangen, inwieweit er diesen Empfehlungen Folge geleistet hat. Das als dringender Wunsch für die künftige Gestaltung des Geschäftsberichtes zum Thema Kartellrecht. Ganz konkret stelle ich nun die Frage in bezug auf einen Bericht der Kartellkommission, von dem ich weiss, dass er im letzten Jahre abgeschlossen und dem Bundesrat über- mittelt worden ist, aber bis heute nicht publiziert wurde. Es ist bekannt, dass vier Schweizer Produzenten von Armie- rungsstahl ein horizontales und vertikales Kartell geschmie- det haben, das sich im Ergebnis gegen die Betonstahlein- fuhren aus der EG, namentlich aus Italien, richtet. Mit einem - ich muss sagen - hervorragend perfektionierten System von Schutz- und Treuerabatten zugunsten der Stahlhändler, die keinen EG-Stahl kaufen, versucht dieses Kartell, die Einfuhren aus der EG zurückzubinden. Die erwiesene Folge dieser Kartellpraktiken ist unter anderem die, dass der Schweizer Stahl auf dem Schweizer Markt erheblich teurer ist als der qualitativ gleichwertige Importstahl. Die Zeche bezahlen die Baumeister, bezahlen die Bauherren, bezahlt die öffentliche Hand, insoweit sie selbst als Bauherr tätig ist. Man hat Anlass anzunehmen, dass allein die öffentliche Hand als Folge dieser kartellrechtswidrigen Preispraktiken jährlich Millionen mehr im Zusammenhang mit Bauten aus- geben muss - eine direkte Folge des auf privatrechtlicher Basis konstruierten Preisschutzsystems dieses Stahlkar- tells. Der Bericht der Kartellkommission enthält, soviel mir bekannt ist, sehr wesentliche grundsätzliche Feststellungen zur Frage der Treuerabatte, Schutzrabatte und dergleichen mehr, Feststellungen, die die Kartellkommission bis heute in ihren zahlreichen Berichten noch nie gemacht hat (sie hatte noch nie Anlass, solche Feststellungen zu machen). Es besteht daher alles Interesse daran, dass dieser Bericht nun endlich publiziert wird. Ich stelle dem Bundesrat die Frage: Wann wird dieser Bericht endlich publiziert? Ich verlange, dass dieser Bericht publiziert wird; denn er enthält sehr grundsätzliche Erklä- rungen der Kartellkommission zum schweizerischen Wett- bewerbsrecht. Ich stelle die zweite Frage: Ist der Bundesrat bereit, den Empfehlungen der Kartellkommission gemäss diesem Bericht zu entsprechen? Kühne: Ich spreche zum Bundesamt für Veterinärwesen, zum Punkt Tierseuchenbekämpfung. Im Bericht können Sie lesen: Im Zentrum standen die Bemühungen zur Bekämp- fung der IBR-IBV. Gleichzeitig diskutieren Experten über Sinn und Erfolgsaussichten der IBR-Bekämpfung. Sie kön- nen auch lesen, dass einige Ostschweizer Kantone sich bei der Bekämpfung nicht überanstrengt haben. Diese Kantone haben aber breit angelegte Bestandes- und Einzeluntersu- chungen durchgeführt. Fachleute haben dabei festgestellt, dass für die Untersuchungen nicht überall die gleich stren- gen Massstäbe angewendet werden. Bluttests vom glei- chen Tier in verschiedenen Labors zeigten wiederholt unterschiedliche Resultate. Es geht hier um die Grenzzie- hung zwischen positivem und negativem Bereich. Diese Grenzziehung muss koordiniert werden. Einheitliche Unter- suchungsmethoden sind die Voraussetzung für eine erfolg- reiche'Bekämpfung. Es geht gegenüber den Tierbesitzern um die Glaubwürdigkeit. Es geht auch darum, sie überhaupt zu motivieren. Ist das Departement bereit, nicht nur die Bekämpfungsmethoden, sondern auch die Untersuchungen zu vereinheitlichen? Eine weitere Frage: Wie sollen die Bekämpfungsmassnah- men aussehen? Sie sollen ja koordiniert werden. Welches Konzept soll zum Zuge kommen? Können Sie im gegenwär- tigen Zeitpunkt schon Aussagen darüber machen? Bundespräsident Honegger: Ich danke Herrn Nebiker für die relativ gute Aufnahme des Geschäftsberichtes meines Departementes. Er hat die Frage gestellt, wie sich mein Departement zu den Vorschüssen stelle, die in der näch- sten Zukunft notwendig sind, um allfällige Defizite in der Exportrisikogarantie abzudecken. Wir werden nach den heute vorliegenden Zahlen per Ende des Jahres ein Defizit in der Grössenordnung von etwa 30 Millionen Franken aus- weisen. Sie wissen, dass wir bisher einen Fonds von eini- gen Millionen hatten. Dieser ist jetzt leider so zusammenge- schrumpft, dass wir am Ende des Jahres über keine Reser- ven mehr verfügen werden. Das nächste Jahr haben wir praktisch nur noch die Einnahmen aus den Gebühren, sie werden sich in der Grössenordnung von etwa 100 bis 120 oder 130 Millionen Franken bewegen. Daneben stehen keine neuen oder andere Mittel zur Verfügung. Wir werden also damit rechnen müssen, dass wir noch im Laufe dieses Jahres etwa 30 Millionen Franken zusätzlich aufbringen müssen zur Deckung allfälliger Defizite bis Ende des Jah- res. Nächstes Jahr rechnen wir - es ist nicht ganz einfach, hier Prognosen zu stellen - mit Grössenordnungen von etwa 100 bis 120 Millionen Franken. Das Bundesgesetz über die Exportrisikogarantie sieht vor, dass der Bund in Vorschuss treten kann gegenüber der Exportrisikogarantie. Das wird also das erste Mal seit Bestehen der Exportrisiko- garantie notwendig werden. Gleichzeitig ist aber auch vor- gesehen, dass das Darlehen, das der Bund der Exportrisi- kogarantie zur Verfügung stellt, verzinst werden muss. Es sind also keine Subventionen oder versteckte Subsidien damit verbunden. Herr Aider, in Ihrem ersten Votum stellen Sie die Frage der Veröffentlichung von Berichten der Kartellkommission ganz allgemein. Es ist so, dass die Kartellkommission zur Veröf- fentlichung von Berichten das Einverständnis meines Departementes haben muss. Zuständig ist also nicht die •Kartellkommission allein, sondern meine Wenigkeit, um den Entscheid zu fällen, ob ein Bericht der Kartellkommission veröffentlicht werden soll. In der Regel veröffentlichen wir diese Berichte, aber nicht ausnahmslos. Hingegen werden sie im Jahresbericht der Kartellkommission immer zusam- mengefasst wiedergegeben, und die Empfehlungen in den verschiedenen Kartellkommissionsberichten werden jeweils
- Juni 1982 N 669 Geschäftsprüfungskommission ebenfalls im Jahresbericht am Ende des Jahres vorgestellt. Die Kartellkommission ist hier alleine zuständig. Der Jahres- bericht wird wohl vom Bundesrat genehmigt, aber die Kar- tellkommission macht in der Regel eine Pressekonferenz und steht dann den Interessenten für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Zum Bericht der Kartellkommission über die Erhebung der Wettbewerbsverhältnisse auf dem Markt für Armierungs- stahl: Dieser Bericht - Herr Nationalrat Aider - ist bereits im Jahre 1980 abgeschlossen worden. Seither haben sich aber die Verhältnisse auf dem Stahlmarkt fast grundlegend geän- dert und es wäre nicht gerade sinnvoll, jetzt einen Bericht zu publizieren, der der heutigen Situation und den neuesten Entwicklungen auf dem Stahlmarkt nicht Rechnung trägt. Sie kennen die Verhältnisse in der schweizerischen Stahlin- dustrie; diese kämpft mit ganz beträchtlichen Schwierigkei- ten. Wir haben heute Mühe, die Arbeitsplätze in der schwei- zerischen Stahlindustrie einigermassen erhalten zu können. Sodann darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass die schweizerischen Stahlwerke von deutschen Seiten ange- griffen und des Preisdumpings in der Ausfuhr von Stahler- zeugnissen nach der EWG bezichtigt wurden. Es stehen hier sehr heikle Fragen zur Diskussion und ich möchte Sie auch aus diesen Gründen bitten, Verständnis dafür zu haben, dass wir im jetzigen Zeitpunkt diesen Kartellbericht nicht in aller Form und in aller Breite veröffentlichen kön- nen. Die Anregungen und die wichtigsten Begründungen für die Empfehlungen, die der Bericht enthält, sind aber den Betei- ligten, der Stahlindustrie und dem Handel bekannt, Herr Nationalrat Aider; wir spielen hier nicht Verstecken. Wir werden am Ende dieses Jahres im Jahresbericht der Kar- tellkommission über die wesentlichen Schlussfolgerungen und die Anregungen Auskunft geben. Zur Frage von Herrn Kühne, betreffend die Tierseuchenbe- kämpfung: Dieser Streit zwischen einigen Ostschweizer Kantonen und sämtlichen übrigen Kantonen der Schweiz dauert seit Monaten an. Es geht darum, was man von Bun- desseite her unternehmen solle, damit die Kantone ihrer- seits das Nötige zur Bekämpfung der IBR-Seuchen veran- lassen. Hier operieren die Kantone nicht einheitlich. Zahlrei- che unter ihnen wollen nun nicht mehr akzeptieren - Herr Kühne kennt die Verhältnisse -, dass sich einige wenige Kantone in der Ostschweiz (insbesondere St. Gallen und Appenzell) auf dem Gebiet der IBR-Seuchenbekämpfung nicht wie die Mehrheit verhalten. Deshalb stellt sich jetzt für den Bund die Frage, ob er hier eine Vereinheitlichung her- beiführen und den Kantonen aufgrund des Tierseuchenge- setzes entsprechende Instruktionen erteilen sollte. Ich bin im übrigen mit Ihnen der Meinung, dass wir - das ist auch mit den Kantonstierärzten abgesprochen worden - für eine einheitliche Labordiagnostik sorgen müssen. Ich nehme an, dass mein Departement und der Bundesrat demnächst in der Frage der IBR-IBV-Bekämpfung einen Entscheid fällen werden. Präsidentin: Der Bericht des Volkswirtschaftsdepartements ist durchberaten. Genehmigt - Approuvé Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bun- desrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes im Jahre 1981 Arrêté fédéral approuvant la gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal des assurances en 1981 Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, einziger Artikel Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Titre et préambule, article unique Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 89 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Ständerat - Au Conseil des Etats #ST# 81.066 Geschäftsprüfungskommission Lebensmittelkontrolle. Bericht Commission de gestion Contrôle des denrées alimentaires. Rapport Bericht der Geschäftsprüfungskommission vom 13. November 1981 (BBI 1981 III 996) Stellungnahme des Bundesrates zum Bericht vom 21. April 1982 (BBI II 106) Rapport de la Commission de gestion du 13 novembre 1981 (FF 1981 III 964) Avis du Conseil fédéral sur le rapport du 21 avril 1982 (FF II 110) Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht Proposition de la commission Prendre acte du rapport Frau Ribi, Berichterstatterin: Wir können Ihnen heute nicht nur den Bericht der GPK zur «Lebensmittelkontrolle am Bei- spiel der Hormone im Kalbfleisch» zur Kenntnisnahme unterbreiten, wir sind auch in der Lage, Ihnen unsere Stel- lungnahme zur Antwort des Bundesrates auf unseren Bericht abzugeben. Dieses vereinfachte und zeitsparende Vorgehen ist möglich geworden, weil der Bundesrat die ihm gesetzte Frist bis Ende September nicht beansprucht hat. Dafür möchten wir den beiden betroffenen Departementsvorstehern, Herrn Bundespräsident Honegger und Herrn Bundesrat Hürli- mann, unseren besten Dank aussprechen. Eine Angelegen- heit, die vor anderthalb Jahren sehr viel Staub aufgewirbelt hatte, konnte speditiv zu einem allerdings erst vorläufigen Ergebnis gebracht werden. Sie erinnern sich: Hormon- skandal Herbst 1980; Ihr Auftrag an die GPK zur Untersu- chung Dezember 1980. Die beiden Sektionen, die für das Eidgenössische Departe- ment des Innern und das Volkswirtschaftsdepartement zuständig sind, haben in sieben Sitzungen und in Hearings die Probleme eingehend studiert, in einem Bericht darge- stellt und entsprechende Empfehlungen an den Bundesrat ausgearbeitet. Die Gesamtkommission hat diesen Bericht im November 1981 verabschiedet, und Sie haben ihn Ende des Jahres erhalten. Er hat nicht nur die Vorkommnisse rund um die Hormonaffäre analysiert, sondern zugleich auch die Fragen behandelt, die seinerzeit im Rat gestellt wurden und die für die neue Lebensmittelgesetzgebung von Bedeutung sind. Auf diese Weise ist es gelungen, sowohl eine Kontrollaufgabe der GPK wahrzunehmen, wie auch gleichzeitig einen konkreten Beitrag für die künftige Gesetzgebung zu leisten. Zu unserer Genugtuung haben wir mit unserer Arbeit in der «Neuen Zürcher Zeitung» vom 4. Juni das Prädikat «gute Kontrolleure» erhalten. Der Bericht der Geschäftsprüfungskommission an den Rat ist von diesem lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Die Ant-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichts und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts 1981 Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances 1981 In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 03 Séance Seduta Geschäftsnummer 81.021 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 09.06.1982 - 08:00 Date Data Seite 651-669 Page Pagina Ref. No 20 010 487 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.