Interpellation der Bautengruppe
550
N
19 mars 1982
la Commissione delle banche che le banche stesse, nel loro proprio interesse, dovranno trarre le conclusioni che si impongono per gli istituti menzionati. A seconda dei casi, tali conseguenze possono essere di natura personale, organizzativa o di politica aziendale e concernere sia la gestione che i controlli. E importante trarre i giusti insegna- menti dagli errori e evitare simili avvenimenti in futuro.
Giusta la legislazione in vigore non esistono basi legali per un intervento a livello cantonale allo scopo di esaminare la loro legislazione sulle banche. Le banche cantonali soggiac- ciono di norma alla legge sulle banche, non però ai disposti relativi all'autorizzazione a esercitare l'attività, disposti che disciplinano i requisiti organizzativi dell'attività (art. 3 cpv. 4 della legge sulle banche). Ne consegue che la Commis- sione delle banche può unicamente dare dei consigli alle autorità cantonali competenti per queste banche. In pratica, però, si nota che i Cantoni fanno sempre più capo all'espe- rienza della Commissione delle banche.
Präsidentin: Der Interpellant erklärt sich als nicht befriedigt und verlangt Diskusssion. Die Behandlung wird verscho- ben.
Die Diskussion wird verschoben La discussion est renvoyée
81.494 Interpellation der Bautengruppe Investitionshilfe für Berggebiete Interpellation du groupe des constructions Aide aux investissements dans les régions de montagne
Wortlaut der Interpellation vom 30. September 1981 Die Bautengruppe stellt dem Bundesrat folgende Fragen:
Wird in Zukunft der Investitionshilfefonds des Bundes für Berggebiete ausreichen, um die dringendsten Projekte unterstützen zu können?
Wird die finanzielle Unterstützung, die der Bund den Sekretariaten der Regionen gewährt, nach 1983 weiterge- führt?
Texte de l'interpellation du 30 septembre 1981
Le groupe des constructions pose au Conseil fédéral les questions suivantes:
A l'avenir, les ressources du fonds de la Confédération pour l'aide aux investissements dans les régions de mon- tagne suffiront-elles pour assurer le financement de la réali- sation des projets ayant une priorité absolue ?
La Confédération continuera-t-elle, après 1983, à accor- der des subventions aux secrétariats dont relève le déve- loppement des régions?
Sprecher - Porte-parole: Biderbost
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Gestützt auf Artikel 16b des Geschäftsreglementes des Nationalrates besichtigte die Bautengruppe am 6. und 7. Juli 1981 verschiedene Bauten, für die der Bund Darlehen im Rahmen der Investitionshilfe für Berggebiete gewährt hatte. Es handelte sich um Objekte im Kanton Bern, und zwar in den Bergregionen Kiesental, Oberes Emmental und Trachselwald. Das vom Delegierten für Wirtschaftsförde- rung des Kantons Bern organisierte Programm umfasste Gespräche mit Vertretern des Kantons, der drei erwähnten Regionen und der beteiligten Gemeinden. Besichtigt wur-
den: ein Mehrzweckgebäude (Post, Gemeindeverwaltung, Kirchgemeindesaal), Bachverbauungen, Bauten für die Trink- und Löschwasserversorgung, Schulhäuser, Sportan- lagen, Strassen und Gewerbezonen mit den dazugehörigen Betrieben und Erschliessungen.
Die 1975 begonnene Investitionshilfe des Bundes für Berg- gebiete besteht aus zinslosen oder niedrig zu verzinsenden Darlehen, die innerhalb von durchschnittlich rund 20 Jahren zu tilgen sind. Es handelt sich nicht um Subventionen. Die Hilfe wird nur gewährt, wenn das Objekt zu einem regiona- len Entwicklungskonzept gehört und wenn der Kanton min- destens gleich viel beiträgt wie der Bund. Bis Ende 1984 werden in den dafür reservierten Fonds die im Gesetz vor- geschriebenen 500 Millionen Franken eingelegt sein. Die aus dem Fonds gewährten Darlehen werden bald auch 500 Millionen ausmachen. Nach diesem Zeitpunkt werden nur noch Rückzahlungen von Darlehen und Darlehenszinsen in den Fonds fliessen.
Die Vertreter des Kantons Bern, der Regionen und der Gemeinden äusserten sich sehr positiv über die Auswirkun- gen der Investitionshilfe des Bundes. Dringende Infrastruk- turvorhaben hätten nicht realisiert werden können, wenn nicht der Bund Darlehen gewährt hätte. Die Bautengruppe konnte sich davon überzeugen, dass die realisierten Anla- gen zweckmässig, sparsam und notwendig sind.
Da die Investitionshilfe erst seit wenigen Jahren besteht, können ihre Auswirkungen auf die Bevölkerungsentwick- lung und das Wirtschaftswachstum noch nicht beurteilt werden.
Von besonderem Nutzen für die Gemeinden sind die Sekre- tariate der Regionen. Aus den Gesprächen ging hervor, dass die Aufgabe der Gemeinden im Zusammenhang mit Investitionshilfeprojekten vereinfacht wird, weil die Sekreta- riate der Bergregionen viele aufwendige Arbeiten besorgen. Der Bund bezahlt gemäss Artikel 14 der Verordnung vom 9. Juni 1975 über Investitionshilfe für Berggebiete Beiträge an die Erarbeitung und die Verwirklichung von regionalen Entwicklungskonzepten. Aufgrund dieser Bestimmung wer- den die Sekretariate der Regionen in bescheidenem Rah- men vom Bund subventioniert. Diese Unterstützung ist aber bis 1983 befristet; es wäre wichtig zu wissen, ob sie nach diesem Zeitpunkt weitergeführt wird.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral
Jahr
Projekte
zugesicherte Hilfe
in Millionen Franken
1975
7
1,9
1976
29
7,2
1977
89
16,2
1978
143
46,4
1979
154
47,7
1980
181
45,1
1981
238
67,0
Der Geschäftsumfang 1981 muss vor allem wegen der Ver- arbeitungskapazität der zuständigen Bundesstelle als obere Grenze betrachtet werden, obwohl die Zahl der Gesuche eine steigende Tendenz zeigt. Nimmt man an, dass die Zusicherungen in den nächsten Jahren ungefähr auf dem Niveau von 1981 liegen werden, dann erreicht die zugesi- cherte Investitionshilfe 1985 die Summe von 500 Millionen Franken. Erfolgt auf diesen Zeitpunkt hin keine weitere Ein- lage in den Fonds, dann müssen die Zusicherungen auf den Umfang der Rückzahlungen gesenkt werden. Im Jahre 1986 werden aus Rückzahlungen insgesamt zwischen 50 und 55 Millionen Franken verfügbar sein. In den folgenden Jahren dürften die jährlichen Rückzahlungen im Durchschnitt bei 25 Millionen Franken liegen.
In den meisten Regionen werden im Anschluss an die Erarbeitung der Entwicklungskonzepte Teil- oder Vollzeitse- kretariate mit der Vorbereitung der Konzeptverwirklichung
März 1982 N
551
Interpellation du groupe des constructions
beauftragt. Seit Anfang 1978 leistet der Bund gestützt auf Artikel 14 Absatz 1 IHG Beiträge an die Kosten dieser Arbeiten. Die Zahl der unterstützten Sekretariate ist bis Ende 1981 auf 34 angewachsen. Die Ausrichtung von Bun- desbeiträgen an die regionalen Trägerorganisationen hatte ursprünglich in einem gewissen Sinne Versuchscharakter. Anlässlich der ersten Zusicherungen wurde deshalb eine zeitliche Beschränkung von fünf Jahren in Aussicht genom- men. Diese Periode sollte einerseits den Regionen die Schaffung einer Geschäftsstelle ermöglichen, andererseits dem Bund die Beurteilung der Wirksamkeit dieser neuen Form regionaler Tätigkeit erlauben. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen kann festgestellt werden, dass die Sekretariate im vielschichtigen Geschehen der regionalen Entwicklung wichtige Vermittlerfunktionen wahrnehmen und zur konti- nuierlichen Weiterführung dieser Bestrebungen einen wesentlichen Beitrag leisten. Eine finanzielle Unterstützung der Sekretariate wird von den Regionen auch für die Zukunft als notwendig erachtet und wird im Lichte der wei- teren Entwicklung der Regionalpolitik unter Berücksichti- gung der Finanzlage des Bundes zu prüfen sein.
Bei der Erarbeitung regionaler Entwicklungskonzepte sind die «Richtlinien für die Berggebietsförderung» des Eid- genössischen Volkswirtschaftsdepartementes wegleitend. Diese legen Aufbau und Inhalt eines regionalen Entwick- lungskonzeptes fest, lassen aber auch genügend Spiel- raum, um den regionalen Besonderheiten Rechnung zu tra- gen. Es überrascht nicht, dass die Konzepte ähnlich struk- turierter Regionen dieselben Bereiche in den Vordergrund stellen. So nimmt beispielsweise der Tourismus in den Ent- wicklungskonzepten der meisten alpinen Regionen einen bedeutenden Raum ein, während die Regionen der Jura- kette der Uhrenindustrie mit ihren Problemen besondere Aufmerksamkeit schenken. In materieller Hinsicht führten die regional verschiedenen Voraussetzungen notwendiger- weise zu Unterschieden. Die Schwergewichte der vorge- schlagenen Entwicklungsmassnahmen weichen deshalb in den Konzepten auch wesentlich voneinander ab.
In der Beilage ist die bis Ende 1981 zugesicherte Investi- tionshilfe nach Bergregionen zusammengestellt. Zu diesen Zahlen drängen sich zwei Bemerkungen auf: Die Bevölke- rungszahl jener Regionen, die bereits Investitionshilfe bean- spruchen können, lag 1980 zwischen 4200 (Pays-d'Enhaut) und knapp 100 000 Einwohnern (Thun-Innertport). Die Ein- wohnerzahl ist ein wesentlicher Bestimmungsfaktor für den Infrastrukturbedarf. Betont werden muss auch die Tatsa- che, dass die Regionen Goms und Oberes Emmental bereits seit Ende 1975 die Investitionshilfe beanspruchen können, andere Regionen erst im Verlaufe des Jahres 1981. Ergänzend kann auf die Ausführungen unter Punkt 5 ver- wiesen werden.
Weder das BG über Investitionshilfe für Berggebiete (SR 901.1) noch die zugehörige Verordnung (SR 901.11) geben den einzelnen Regionen Anspruch auf eine bestimmte Quote des Investitionshilfefonds. Hingegen hat das zustän- dige Bundesamt bereits im Herbst 1976 im Rahmen des Fonds kantonale Reservationen von insgesamt 406 Millio- nen Franken ausgeschieden. Die Kantone haben diese Reservationen, teilweise nach eigenen Gesichtspunkten, auf ihre Bergregionen aufgeteilt. Ziel dieser Vollzugsmass- nahme war es einerseits, Kantonen und Regionen zusätzli- che Anhaltspunkte für ihre Dispositionen zu geben. Ande- rerseits sollte sichergestellt werden, dass auch für jene Regionen Mittel zur Verfügung stehen, die später mit der Konzeptrealisierung beginnen.
Erfahrungsgemäss sind die Investitionshilfegesuche aus einer Region in den ersten zwei Jahren nach der Kon- zeptgenehmigung besonders zahlreich, weil ein gewisser Nachholbedarf abgebaut wird. Das wird ausgleichend auf die regionale Verteilung der Investitionshilfe wirken. Den Kantonen und Regionen kommt beim Vollzug des Investi -- tionshilfegesetzes eine wichtige Rolle zu, und ihre unter- schiedliche Förderungspraxis beeinflusst die Beanspru- chung der Hilfe wesentlich.
Bereits heute lässt sich feststellen, dass sich in weiten Tei- len des Berggebietes die Einsicht in die Notwendigkeit des regionalen Denkens und Handelns durchgesetzt hat. Das wird für die künftige Entwicklung der Bergregionen von grosser Bedeutung sein. Wie oben erwähnt, ist bis Ende 1981 an 841 Projekte Investitionshilfe im Betrage von 231,5 Millionen Franken zugesichert worden. Die Gesamtkosten dieser Projekte belaufen sich auf 1,5 Milliarden Franken. Die bisher zugesicherte Investitionshilfe bringt den Empfängern während der Laufzeit der Darlehen eine Zinsersparnis von über 100 Millionen Franken.
Die Begründung für das Investitionshilfegesetz wie auch für die übrigen Massnahmen zugunsten des Berggebietes liegt in der sozio-ökonomischen Benachteiligung dieses Gebie- tes gegenüber dem Landesmittel und vor allem gegenüber den Agglomerationen. Solange diese Disparitäten nicht wesentlich verkleinert werden können, bleiben besondere Förderungsmassnahmen nötig.
Beanspruchung der Investitionshilfe nach Regionen (Stand Ende 1981)
Regionen
Bean- spruchung in Mio. Fr.
011 Zürcher Berggebiet
021
Oberes Emmental
12,8
022 Jura Bienne
023 Oberland-Ost
21,4
024 Kandertal
1,3
025 Thun-Innertport
11,4
026 Obersimmental-Saanenland
3,2
027
Kiesental
4,2
028
Schwarzwasser
3,2
029
Trachselwald
5,3
031
Luzerner Berggebiet
11,5
041
Uri
10,1
051
Einsiedeln
5,3
052 Innerschwyz
6,9
061
Sarneraatal
5,5
071
Nidwalden
1,9
081 Glarner Hinterland
2,0
102
Gruyère
1,9
104 Haute-Sarine
111
Thal
3,3
151
Appenzell A .- Rh.
5,2
161
Appenzell I .- Rh.
3,1
171
Toggenburg
9,4
172 Sarganserland-Walensee
1,4
181 Surselva
6,1
182 Moesano
2,9
Hinterrhein
5,2
184
Prättigau
185
Schanfigg
0,5
186
Mittelbünden
4,9
187
Bergell
188
Puschlav
1,5
189 Unterengadin/Münstertal
6,0
211
Locarnese e Vallemaggia
3,1
212
Tre Valli
4,8
213 Malcantone
0,7
101
Sense
4,1
103
Glâne et Veveyse
183
Heinzenberg/Domleschg/
5,8
Nr. Name
Interpellation Bäumlin
552
N
19 mars 1982
Regionen .
Bean- spruchung in Mio. Fr.
214 Valli di Lugano
-+
221 Pays d'Enhaut
0,8
222
Nord Vaudois
223
Vallée de Joux
231
Goms
5,5
232 Brig/Östlich Raron
7,0
233
Visp/Westlich Raron
12,8
234
Leuk
7,6
235
Sierre
4,0
236
Sion
3,4
237
Martigny
3,8
238
Chablais valaisan et vaudois
2,9
241
Centre Jura
0,7
242
Val-de-Travers
0,1
261
Jura
7,5
Total
232,0
Präsidentin: Herr Biderbost erklärt im Namen der Bauten- gruppe, diese sei teilweise befriedigt.
81.488
Interpellation Bäumlin Energiepolitik. Verzicht auf neue Kernkraftwerke
Politique énergétique. Renonciation à de nouvelles centrales nucléaires
Wortlaut der Interpellation vom 30. September 1981 Der Unterzeichnete fragt den Bundesrat an, ob er nicht der Auffassung ist,
dass das Projekt eines Kernkraftwerkes in Kaiseraugst endgültig preiszugeben ist, u. a. auch wegen des Wider- standes in der Bevölkerung der betroffenen Region, der gemäss einer Meinungsumfrage innerhalb der schweizeri- schen Bevölkerung mehr und mehr Verständnis und Unter- stützung findet?
dass mit dem Kernkraftwerk Kaiseraugst zugleich das Projekt eines Kernkraftwerks in Graben definitiv aufzuge- ben ist, u. a. schon deswegen, weil ein Entscheid zugun- sten von Graben anstelle von Kaiseraugst im Sinne des Weges des vermuteten geringsten Widerstands die Glaub- würdigkeit des Bundesrates und unserer demokratischen Institutionen schwer belasten würde?
dass die Bedarfsfrage, die richtigerweise nicht als Frage vorgegebener und angeblich «objektiver» Sachzwänge, sondern als Frage der verantwortlichen energie- und gesell- schaftspolitischen Wahl zu verstehen ist, in Wiedererwä- gung zu ziehen ist?
dass die vorliegende Botschaft und die Anträge des Bundesrates für einen neuen Energieartikel der schweizeri- schen Bundesverfassung kurzfristig zu ergänzen sind, und zwar in der Absicht, dem Bund ein wirksames Instrumenta- rium für eine Energiepolitik ohne neue Kernkraftwerke zur Verfügung zu stellen?
dass ein wesentlicher Teil der Bundesbeiträge für die Kernenergieforschung so rasch wie möglich zur Förderung einer möglichst dezentralisierten und diversifizierten Ener- gieversorgung ohne neue Kernkraftwerke umzuleiten ist?
Texte de l'interpellation du 30 septembre. 1981
Le soussigné demande au Conseil fédéral s'il n'est pas de l'avis
Que le projet de centrale nucléaire de Kaiseraugst doit être définitivement abandonné, à cause notamment de l'opposition manifestée par la population de la région inté- ressée; à en croire les résultats d'un sondage d'opinion effectué auprès de la population suisse, les habitants de cette région peuvent compter de plus en plus sur la com- préhension et l'appui des citoyens de notre pays?
Qu'à l'instar du projet de Kaiseraugst, le projet de la cen- trale nucléaire de Graben doit lui aussi être définitivement abandonné, ne serait-ce que parce qu'une décision positive en faveur de Graben, en lieu et place de Kaiseraugst, ébran- lerait fortement la confiance que la population place dans le Conseil fédéral et nos institutions démocratiques, puisque cette décision équivaudrait à choisir la solution la moins combattue?
Qu'il y a lieu de reconsidérer le problème du besoin, lequel ne doit pas être compris comme une question de contraintes soi-disant objectives mais bien plus comme une question de choix conscient et responsable d'une politique énergétique et d'une forme de société?
Que le message et les propositions du Conseil fédéral pour un nouvel article constitutionnel sur l'énergie devraient être complétés à brève échéance, afin de fournir à la Confé- dération un instrument efficace pour mener une politique énergétique sans nouvelles centrales nucléaires?
Qu'une grande partie des subventions fédérales en faveur de la recherche en matière d'énergie nucléaire devrait être utilisée sans délai à promouvoir un approvision- nement en énergie sans nouvelles centrales nucléaires, aussi décentralisé et diversifié que possible?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Affolter, Ammann- St. Gallen, Bircher, Borel, Braunschweig, Bundi, Deneys, Duvoisin, Eggenberg-Thun, Gerwig, Günter, Hubacher, Jaggi, Lang, Leuenberger, Loetscher, Mauch, Meier Wer- ner, Morel, Morf, Nauer, Neukomm, Ott, Reimann, Rensch- ler, Robbiani, Schmid, Uchtenhagen, Vannay (29)
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral
Der Bundesrat hat die Botschaft über die Genehmigung des Bundesratsbeschlusses zur Erteilung der Rahmenbe- willigung für das Kernkraftwerk Kaiseraugst am 21. Dezem- ber 1981 verabschiedet. In dieser Botschaft werden die Fra- gen 1 bis 4 der Interpellation eingehend beantwortet. Auf die Frage 5 betreffend die Energieforschungspolitik des Bundes gibt die Botschaft über Grundsatzfragen der Ener- giepolitik (Energieartikel in der Bundesverfassung) vom 25. März 1981 Antwort.
Aufgrund des Bundesbeschlusses vom 6. Oktober 1978 zum Atomgesetz ist die Rahmenbewilligung für Projekte, die über eine Standortbewilligung verfügen (dazu gehören die Projekte Kaiseraugst und Graben), zu erteilen, sofern an der Energie, die in der Anlage erzeugt werden soll, im Inland voraussichtlich ein hinreichender Bedarf bestehen wird.
Der Bundesrat hat den Besorgnissen der Bevölkerung in der Standortregion, der Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt und dem Postulat des Ständerates Rechnung getragen. Alle Möglichkeiten eines Verzichtes der KWK auf ihr Bauvorhaben wurden abgeklärt. Eine solche Lösung kam nicht zustande. Der Bundesrat trifft aber, im Wissen
Nr. Name
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation der Bautengruppe Investitionshilfe für Berggebiete Interpellation du groupe des constructions Aide aux investissements dans les régions de montagne
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1982
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
81.494
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 19.03.1982 - 08:00
Date
Data
Seite
550-552
Page
Pagina
Ref. No
20 010 371
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.