Costs removed for lack of formal legal-aid request

V 96 90Autre juridiction16 oct. 1996Partially Granted

Extrait par Omnilex

Résumé Omnilex

The appellant contested an additional cost order of CHF 310, arguing that he was unemployed and unable to pay. The court held that, in a lay appeal, a formal legal-aid request need not be strictly formulated if the filing already shows financial inability. The lower authority should therefore have given him the opportunity to submit and justify a proper request for unentgeltliche Rechtspflege. The challenged cost order was annulled; the court further noted that the substantive conditions for legal aid were met.

Regeste Omnilex

§ 204 Abs. 1 VRG; unentgeltliche Rechtspflege bei Laienbeschwerde; formlose Geltendmachung genügt, wenn die Mittellosigkeit aus der Beschwerde hervorgeht. An die Form eines Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege sind keine überspannten Anforderungen zu stellen. Ergibt sich aus der Eingabe klar, dass die Partei die Prozesskosten nicht tragen kann, hat die Behörde ihr Gelegenheit zu geben, ein formrichtiges Gesuch einzureichen und zu begründen; das Unterlassen dieser Gelegenheit verletzt das Verbot des überspitzten Formalismus (vgl. BGE 117 Ia 126). Die Kostenbelastung darf in diesem Fall nicht aufrechterhalten werden.

Texte intégral

Der Beschwerdeführer macht weiter geltend, er anerkenne in keiner Hinsicht die ihm vom Regierungsrat zusätzlich auferlegten Kosten von Fr. 310.-.

a) Gemäss § 204 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) befreit die Behörde eine bedürftige Partei auf ihr begründetes Gesuch ganz oder teilweise von der Kosten- und Vorschusspflicht. An die Formerfordernisse eines solchen Gesuches sind keine allzu strengen Anforderungen zu stellen; insbesondere dann nicht, wenn es sich um eine Laienbeschwerde handelt und aus den Umständen ersichtlich ist, dass der Beschwerdeführer finanziell gar nicht in der Lage ist, einen Rechtsanwalt beizuziehen (BGE 117 Ia 126). Geht aus der Beschwerde deutlich hervor, dass der Beschwerdeführer die Kosten eines Verfahrens nicht bezahlen kann, ist ihm Gelegenheit zu geben, ein formrichtiges Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege zu stellen. Dafür bereits in der Beschwerde einen formell richtigen Antrag zu verlangen, kommt bei einer Laienbeschwerde einem überspitzten Formalismus gleich.

In seiner Verwaltungsbeschwerde machte der Beschwerdeführer unter anderem geltend, dadurch, dass er im Moment ohne festes Anstellungsverhältnis sei, erlaube es seine finanzielle Situation nicht, diesen Betrag zu bezahlen. Damit war klargestellt, dass er sich ohne unentgeltliche Rechtspflege nicht in der Lage sah, den Prozess zu führen. Die Vorinstanz hätte ihm daher Gelegenheit geben müssen, ein formelles Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege einzureichen und zu begründen. Die Kostenbelastung von Ziff. 3 des vorinstanzlichen Entscheides ist deshalb aufzuheben. Da im übrigen, wie nachfolgend noch darzulegen ist, die Voraussetzungen für die unentgeltliche Rechtspflege gegeben sind, hat es bei dieser Aufhebung im Kostenpunkt sein Bewenden.

Mots-clés

unentgeltliche legal aidcostsexcessive formalismlay appealfinancial inability

Extrait par Omnilex

Question juridique clé

Whether the appellant had to submit a formally correct request for legal aid already in the appeal.

Solution extraite

No. In a lay appeal, if the filing makes clear that the appellant cannot bear the costs, the authority must give him the opportunity to file and justify a formal legal-aid request.

Motifs extraits

Formal requirements for such a request are not strict, especially in a lay appeal. Requiring a proper request already in the appeal would amount to excessive formalism when the financial inability is apparent from the circumstances and submissions.

Question juridique clé

Whether the additional costs of CHF 310 imposed in point 3 of the lower decision should stand.

Solution extraite

No. The cost burden in point 3 of the lower decision had to be annulled.

Motifs extraits

Because the lower authority should have allowed the appellant to submit a formal request for legal aid, the challenged cost order could not remain in force. The court noted that the requirements for legal aid were otherwise satisfied.

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