Legal aid denied to debtor’s controlled company assignee

OG 1997 29Autre juridiction24 févr. 1997Dismissed

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Résumé

The applicant requested unentgeltliche Rechtspflege after relying on an assignment from S.-A. AG, a company he controlled. The court held that legal aid is available only to natural persons, not to legal entities, and that an assignment of the company’s claim to its controller is an inadmissible circumvention of those requirements. The request was therefore refused.

Regest

§ 130 ZPO; unentgeltliche Rechtspflege steht nur natürlichen Personen zu, nicht aber juristischen Personen oder der Konkursmasse. Eine Forderungsabtretung durch eine vom Gesuchsteller beherrschte Gesellschaft an ihn selbst vermag die fehlende persönliche Berechtigung nicht zu ersetzen; liegt eine Umgehung der Voraussetzungen vor, ist sie unbeachtlich (vgl. auch die konstante Praxis).

Texte intégral

Gemäss konstanter Praxis des Bundesgerichts und des Obergerichts des Kantons Luzern wird die unentgeltliche Rechtspflege nur natürlichen, nicht aber juristischen Personen oder einer Konkursmasse gewährt (BGE 116 II 651ff.; Studer/Rüegg/Eiholzer, Der Luzerner Zivilprozess, N 2 zu § 130 mit Verweisen). Dem entspricht auch § 130 ZPO, wonach natürlichen Personen die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt wird, wenn ihnen die Mittel fehlen, um nebst dem Lebensunterhalt für sich und ihre Familie die Prozesskosten aufzubringen. Bei der S.-A. AG, deren Verwaltungsratspräsident der Gesuchsteller ist, handelt es sich um eine juristische Person, welcher die unentgeltliche Rechtspflege zu verweigern wäre. Der Gesuchsteller bringt nun vor, die S.-A. AG habe ihm die Forderung durch einen Abtretungsvertrag abgetreten. Wenn sich aber der Gesuchsteller die Forderungen der S.-A. AG, welche eine von ihm beherrschte juristische Person ist, an sich selber abtreten lässt, so stellt dies eine Umgehung der Voraussetzungen für die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege dar und kann keine Beachtung finden (Entscheid der Justizkommission des Obergerichts vom 25. 10. 1995 i.S. S.-P. M.). Das Gesuch um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege ist daher abzuweisen.

Mots-clés

legal aidnatural personlegal entityassignmentcircumventionbankruptcy estate