Missing power of attorney did not justify default cost order

OG 1996 28Autre juridiction26 mars 1996Annulled

Extrait par Omnilex

Résumé Omnilex

The defendant challenged a justice-of-the-peace order imposing CHF 455 in daily costs after its representative appeared at a conciliation hearing without producing a written power of attorney. The appellate court held that the absence of the document did not by itself justify treating the defendant as absent. Under the ZPO provisions on representation and cure of defective authority, the court had to conduct the conciliation attempt and grant time to submit the power of attorney. The Nichtigkeitsbeschwerde was therefore upheld and the cost order annulled.

Regeste Omnilex

§ 190 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 47 Abs. 3 ZPO, § 48 Abs. 2 und 3 ZPO; Vollmacht des Vertreters vor dem Vermittler: Das Fehlen einer Vollmachtsurkunde ist nicht ohne Weiteres mit fehlender materieller Vertretungsbefugnis gleichzusetzen. Der Vertreter ohne oder ohne genügende Urkunde hat Anspruch auf Ansetzung einer Nachfrist zur Einreichung einer ausreichenden Vollmachtsurkunde. Prozesshandlungen des Vertreters vor Nachreichung der Urkunde werden durch spätere Ermächtigung grundsätzlich genehmigt. Der Vermittler darf daher den Aussöhnungsversuch nicht allein wegen fehlender Urkunde als gescheitert behandeln und gestützt darauf Kostenfolgen wegen Säumnis aussprechen (Erwägungen).

Texte intégral

Anlässlich des Aussöhnungsversuches konnte der als Vertreter der Beklagten erschienene R. keine Vollmacht vorweisen. Der Friedensrichter betrachtete deshalb die Beklagte als säumig und verfällte sie in die Tageskosten von Fr. 455.-. Gegen diesen Kostenentscheid reichte die Beklagte Nichtigkeitsbeschwerde beim Obergericht ein.

Aus den Erwägungen:

Vor dem Vermittler haben die Parteien persönlich zu erscheinen. Für juristische Personen hat diesfalls ein Vertreter zu erscheinen, der zur Klärung des Prozessstoffes beitragen kann und zur Abgabe prozessualer Erklärungen ermächtigt ist (§ 190 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 47 Abs. 3 ZPO). Unbestritten blieb, dass R. wusste, um was es beim Streit der Parteien geht. Bestritten wird, dass er gesetzeskonform bevollmächtigt war.

Richtigerweise müsste davon die Rede sein, dass R. anlässlich der Verhandlung keine Vollmachtsurkunde vorweisen konnte, was indes nicht ausschliesst, dass er materiell zur Abgabe prozessualer Erklärungen bevollmächtigt war. Dieser Differenzierung trägt § 48 Abs. 2 ZPO ausdrücklich Rechnung. Danach hat ein Vertreter ohne oder ohne genügende Vollmachtsurkunde Anspruch auf Ansetzung einer Frist zur Nachreichung einer eine genügende Vollmacht enthaltenden Urkunde. Kommt dazu, dass nach § 48 Abs. 3 ZPO Prozesshandlungen, die vor Aufliegen der Vollmacht erfolgt waren, durch nachträgliche Ermächtigung (d.h. durch Nachreichung der Vollmachtsurkunde) grundsätzlich genehmigt werden.

Folgerichtig hätte der Friedensrichter den Aussöhnungsversuch durchführen und der Beklagten noch Gelegenheit zur Nachreichung der Vollmachtsurkunde geben müssen. Sollte es sich im übrigen so verhalten haben, wie der Kläger behauptet, nämlich dass R. den Hinweis auf seine fehlende Legitimation kommentarlos zur Kenntnis genommen habe, kann ihm dies als Laien gegenüber einem antragstellenden Anwalt und einem entscheidenden Friedensrichter nicht als Verschulden angelastet werden. Somit erweist sich die Nichtigkeitsbeschwerde als begründet und der angefochtene Entscheid ist aufzuheben.

Mots-clés

conciliationpower of attorneyrepresentationdefaultcostsnullity complaintprocedural cure

Extrait par Omnilex

Question juridique clé

Whether a representative who cannot immediately produce a written power of attorney may be treated as absent at conciliation.

Solution extraite

No. Lack of a power-of-attorney document does not automatically mean the representative is unauthorized; the court should allow a deadline to file the document and proceed with conciliation.

Motifs extraits

Sections 48(2) and 48(3) ZPO distinguish between the absence of a document and the absence of substantive authority. A representative without sufficient written proof is entitled to a period for curing the defect, and later authorization generally validates prior procedural acts.

Question juridique clé

Whether the cost order of CHF 455 for default at the conciliation attempt could stand.

Solution extraite

No. Because the conciliation attempt should have been carried out and the defendant given time to submit the power of attorney, the cost sanction was unwarranted.

Motifs extraits

The justice of the peace prematurely inferred default from the missing document and should not have imposed the daily costs.

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