No right to suspend service during counsel’s absence

OG 1993 30Autre juridiction28 déc. 1993Other

Extrait par Omnilex

Résumé Omnilex

The decision holds that lawyers cannot as a rule insist that courts or the post office suspend service during a foreseeable absence such as vacation or military service. Counsel must ordinarily arrange representation or other protective measures. Only in justified exceptional cases, on a timely request, may the court take account of the absence. There is no legal right to such a service freeze, and counsel bears the risk of checking whether the request was granted.

Regeste Omnilex

Service; foreseeable absence of counsel; no right to suspend service during vacation or military service. Time limits are fixed by law and may not be made dependent on a party’s unilateral declaration. A lawyer conducting pending proceedings must ordinarily ensure representation or other protective arrangements during absence. Deemed service remains applicable where the addressee knew of the pending proceedings and service had to be expected; in such a situation, an unattended service suspension request does not prevent the start of time limits. Only justified exceptional cases, if timely invoked, may justify accommodation (consid. 1).

Texte intégral

In zunehmendem Masse kommt es vor, dass Anwälte den Gerichten von einer längerdauernden Abwesenheit Kenntnis geben (meistens wegen Ferien oder Militärdienst) und mitteilen, dass sie während dieser Zeit keine fristauslösenden Zustellungen wünschen. Andere Rechtsvertreter erteilen der Post den Auftrag, ihnen während einer bestimmten Frist keine Post zuzustellen, d.h. diese postlagernd zurückzubehalten. Mit Hinblick auf das Prinzip der Gleichbehandlung von Parteien und Parteivertretern und im Interesse eines geordneten Verfahrensablaufes, insbesondere in Summarverfahren, ist dazu folgendes festzuhalten:

Grundsätzlich haben die Anwälte insbesondere bei längerer Abwesenheit für ihre Vertretung besorgt zu sein. Alle in Frage kommenden Verfahrensordnungen sehen fixe gesetzliche oder (unter gewissen Voraussetzungen) erstreckbare richterliche Fristen vor. Beiden Arten von Fristen ist nach dem Willen des Gesetzgebers gemeinsam, dass ihre Dauer jedenfalls nicht von einer Partei bestimmt wird. Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass nach feststehender Praxis eine Zustellung an jedermann dann als erfolgt fingiert wird, wenn der Adressat einer in den Briefkasten gelegten Abholungseinladung innert der ihm durch den Zustellbeamten gesetzten Frist von sieben Tagen (vgl. Art. 157 und 169 lit. b V 1 zum Postverkehrsgesetz) keine Folge gibt, oder wenn er den Postorganen den Auftrag erteilt, die Zustellung während einer gewissen Zeit einzustellen. Voraussetzungen für die Annahme einer solchen fingierten Zustellung sind die Kenntnis des Adressaten vom hängigen Verfahren und ferner, dass die Zustellung des behördlichen Akts im fraglichen Zeitpunkt mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu erwarten war, so dass der Empfänger im Falle einer allfälligen Abwesenheit die nötigen Vorkehren zur Sicherung der Wahrung seiner Rechte treffen konnte wie z. B. Bestellung eines Vertreters, Nachsendung der Post (vgl. BGE 107 V 187 ff. und 117 III 4 sowie LGVE 1983 I Nr. 29, je mit Hinweisen). Diese Voraussetzungen werden in der Regel bei einem Anwalt, der im Auftrag seines Mandanten ein Verfahren vor gerichtlichen Behörden hängig hat, ohne weiteres erfüllt sein. Schon unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung ist nun nicht einzusehen, warum der berufsmässige Parteivertreter bezüglich gerichtlicher Zustellungen bedeutend besser gestellt werden sollte, als die Parteien selber. Zudem verlangt das Interesse an einem geordneten Verfahren bezüglich Fristenlauf eine klare und einheitliche Regelung.

Es ist daher festzuhalten, dass nur noch in begründeten Ausnahmefällen (wozu Ferien oder Militärdienst in der Regel nicht zählen werden) und auf entsprechendes rechtzeitiges Gesuch hin auf kalkulierbare Abwesenheit von Anwälten Rücksicht genommen werden kann. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf einen Zustellverzicht kein Rechtsanspruch besteht und es Sache des Anwaltes ist, sich zu vergewissern, ob einem entsprechenden Gesuch gerichtseits entsprochen worden ist.

Mots-clés

service of processdeemed serviceprocedural time limitslawyer absenceequal treatmentsummary proceedingspost retention

Extrait par Omnilex

Question juridique clé

Whether lawyers may demand that courts or postal services refrain from effecting service during a planned absence, so that time limits do not begin to run.

Solution extraite

No enforceable entitlement exists; service during a predictable absence is generally to be accepted, and only justified exceptional cases may warrant accommodation if requested in time.

Motifs extraits

For orderly proceedings and equal treatment of parties and counsel, procedural time limits must remain fixed by law or by the court, not by the party. A lawyer handling pending litigation must ordinarily arrange representation or other safeguards for absences. Deemed service principles also support treating notice as effected when the addressee is aware of pending proceedings and service was to be expected.

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