Late tax objection against deemed assessment

A 2005 96Autre juridiction14 mars 2006Dismissed

Ouvrir la source

Résumé

The taxpayer failed to file the 2004 tax return and was assessed by estimation for cantonal/communal taxes and direct federal tax. After the definitive assessments were served, he submitted the return only on 2005-10-20. The tax administration treated it as an objection but held it inadmissible as late. On appeal, the court confirmed that the 30-day deadline had expired and dismissed both the rekurs and the complaint, charging the taxpayer with court costs of CHF 872.

Regest

Art. 137 Abs. 1 StG; Art. 132 Abs. 1 DBG: Einsprache gegen eine definitive Veranlagungsverfügung ist innert 30 Tagen seit Zustellung bei der Veranlagungsbehörde schriftlich zu erheben; wird die Frist versäumt, ist auf die nachträgliche Eingabe nicht einzutreten. Wird die Steuererklärung nach Erlass der Ermessenstaxation eingereicht und praxisgemäss als Einsprache entgegengenommen, vermag dies die bereits abgelaufene Rechtsmittelfrist nicht zu wahren. Die Fristberechnung knüpft an die unbestrittene Eröffnung der Veranlagungsverfügungen an; eine verspätete Reaktion ist ohne Weiteres unbeachtlich (consid. 1-2).

Texte intégral

A 05 96

3. Kammer

URTEIL

vom 14. März 2006

in der verwaltungsrechtlichen Streitsache

betreffend Kantons- und direkte Bundessteuer

1. Nachdem … trotz Fristverlängerung und Mahnung die Steuerklärung 2004 nicht einreichte, setzte ihm die Steuerverwaltung am 16. August 2005 eine letzte Frist von acht Tagen zur Abgabe der Selbstdeklaration und drohte ihm gleichzeitig die Vornahme der Ermessenstaxation an. Da er auch diese Frist unbenützt verstreichen liess, erfolgte am 5. September 2005 die Ermessenstaxation für die Kantons- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer. Nachdem dem Steuerpflichtigen am 4. Oktober 2005 die definitiven Steuerrechnungen zugestellt worden waren, reichte er am 20. Oktober 2005 die Steuererklärung ein, welche von der Steuerverwaltung als Einsprache entgegengenommen wurde. Nach diversen Korrespondenzen mit dem Steuerpflichtigen trat die Steuerverwaltung mit Entscheid vom 2. Dezember 2005 auf die Einsprache nicht ein.

2. Dagegen erhob … am 29. Dezember 2005 Rekurs und Beschwerde mit dem sinngemässen Antrag, ihn entsprechend seinen tatsächlichen finanziellen Verhältnissen zu veranlagen.

3. Die Steuerverwaltung beantragte in ihrer Vernehmlassung die Abweisung von Rekurs und Beschwerde.

Auf die weiteren Ausführungen der Parteien in den Rechtsschriften wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.

Das Gericht zieht in Erwägung:

1. Gemäss Art. 137 Abs. 1 StG bzw. Art. 132 Abs. 1 DBG kann der Steuerpflichtige gegen definitive Veranlagungsverfügungen innert 30 Tagen seit Zustellung bei der Veranlagungsbehörde schriftlich Einsprache erheben. Rekurs- und Beschwerdethema bildet einzig die Frage, ob die Vorinstanz zu Recht nicht auf die Einsprache des Rekurrenten eingetreten ist, weil er die Einsprache erst nach Ablauf der Einsprachefrist erhoben hat.

2. Vorliegend erfolgte die Eröffnung der Veranlagungsverfügungen unbestritten am 5. September 2005. Der Steuerpflichtige hat darauf erstmals mit Einreichung der Steuerklärung am 20. Oktober 2005 reagiert. Die Steuerverwaltung hat die Steuererklärung praxisgemäss als Einsprache gegen die Ermessenstaxation entgegengenommen und ist darauf wegen Verspätung nicht eingetreten. Dies war offensichtlich völlig richtig, war doch die 30-tägige Einsprachefrist am 20. Oktober 2005 längst abgelaufen. Rekurs und Beschwerde sind daher abzuweisen.

3. Bei diesem Ausgang gehen die Verfahrenskosten zulasten des Rekurrenten und Beschwerdeführers.

Demnach erkennt das Gericht:

1. Der Rekurs wird abgewiesen.

2. Die Beschwerde wird abgewiesen.

3. Die Gerichtskosten, bestehend

  • aus einer Staatsgebühr von

Fr.

800.--

  • und den Kanzleiauslagen von

Fr.

72.--

zusammen

Fr.

872.--

gehen zulasten von … und sind innert 30 Tagen seit Zustellung dieses Entscheides an die Finanzverwaltung des Kantons Graubünden, Chur, zu bezahlen.

Mots-clés

tax assessmentlate objectiondeemed assessmentappeal deadlinecourt costs