Lack of standing after excluded representation and assignment

6B_395/2010Tribunal fédéral / Division pénale8 juin 2010Inadmissible

Extrait par Omnilex

Résumé Omnilex

The Federal Supreme Court held that X. lacked standing to bring a criminal-law complaint because he had not participated in the cantonal proceedings and had no right to represent the third person under the legal monopoly. The later assignment declaration could not cure this defect. The complaint was therefore declared inadmissible in summary procedure under Art. 108 BGG, and court costs of CHF 800 were imposed on X.

Regeste Omnilex

Art. 81 Abs. 1 lit. a und b BGG; Beschwerdelegitimation in Strafsachen; die Legitimation setzt grundsätzlich die Teilnahme am vorinstanzlichen Verfahren oder die Verweigerung der Teilnahme voraus. Wer im kantonalen Verfahren nicht Partei war und lediglich als Vertreter ausgeschlossen wurde, kann die fehlende Teilnahme nicht durch nachträgliche Abtretung oder Abtretungserklärung ersetzen. Fehlt es an der Beschwerdelegitimation offensichtlich, ist auf die Beschwerde im Verfahren nach Art. 108 BGG nicht einzutreten (vgl. auch Art. 66 Abs. 1 BGG zu den Kosten).

Texte intégral

{T 0/2}
6B_395/2010

Urteil vom 8. Juni 2010
Strafrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Schneider, Einzelrichter,
Gerichtsschreiber Monn.

Verfahrensbeteiligte
X.________,
Beschwerdeführer,

gegen

Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich, Florhofgasse 2, 8001 Zürich,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Nichteintreten auf Strafanzeige (Betrug etc.),

Beschwerde gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich, III. Strafkammer, vom 30. März 2010.
Der Einzelrichter zieht in Erwägung:

1.
Am 10. September 2009 trat die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl auf eine vom Beschwerdeführer im Namen einer Drittperson eingereichte Strafanzeige wegen Betrugs nicht ein. Dagegen liess die Drittperson durch den Beschwerdeführer Rekurs beim Obergericht des Kantons Zürich erheben. Nachdem die Drittperson darauf aufmerksam gemacht worden war, dass der Beschwerdeführer sie aufgrund des Anwaltsmonopols nicht vertreten könne, reichte sie den Rekurs nochmals im eigenen Namen ein. Im angefochtenen Entscheid wies das Obergericht den Rekurs ab.

Der Beschwerdeführer wendet sich mit Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht. Die Drittperson sei "am Prozess nicht mehr beteiligt". Gestützt auf eine "Abtretungserklärung" der Drittperson vom 8. Dezember 2009 sei er jetzt "Kläger und Beschwerdeführer".

Zur Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht ist unter den Voraussetzungen von Art. 81 Abs. 1 lit. b BGG von vornherein nur berechtigt, wer vor der Vorinstanz am Verfahren teilgenommen oder keine Möglichkeit zur Teilnahme erhalten hat (Art. 81 Abs. 1 lit. a BGG). Am Verfahren vor der Vorinstanz hat die Drittperson teilgenommen und nicht der Beschwerdeführer. Dieser wurde aufgrund des Anwaltsmonopols sogar als Vertreter der Drittperson ausgeschlossen. Auf dem Umweg über die "Abtretungserklärung" kann er sich keine Legitimation zur Beschwerde in Strafsachen verschaffen. Auf die Beschwerde ist im Verfahren nach Art. 108 BGG nicht einzutreten.

2.
Die Gerichtskosten sind dem Beschwerdeführer aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1 BGG).
Demnach erkennt der Einzelrichter:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Die Gerichtskosten von Fr. 800.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 8. Juni 2010

Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber:

Schneider Monn

Mots-clés

standingnon-entrycriminal complaintlegal representation monopolyassignmentcosts

Extrait par Omnilex

Question juridique clé

Whether X. had standing to file the criminal-law complaint before the Federal Supreme Court.

Solution extraite

No. Only a person who participated in the cantonal proceedings, or who was denied the opportunity to do so, may appeal; X. did not participate, and the assignment declaration could not create standing.

Motifs extraits

The third person, not X., took part in the proceedings before the cantonal appellate court. X. had even been excluded as representative because of the legal representation monopoly. An assignment could not remedy the missing prior participation required by Art. 81 BGG.

Question juridique clé

Allocation of court costs.

Solution extraite

The court costs were charged to X.

Motifs extraits

As the unsuccessful appellant, X. had to bear the costs under the Federal Supreme Court Act.

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