Non-entry for insufficiently reasoned customs complaint

1C_119/2014Tribunal fédéral / Ire division de droit public7 mars 2014Inadmissible

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Résumé

X.________ filed a complaint against letters of the Basel customs office and the Basel-Landschaft courts concerning deferral of fines and procedural costs. The Federal Supreme Court held that the filing did not satisfy the reasoning requirements of the Federal Supreme Court Act, because no admissible ground of complaint was articulated and no legal or constitutional violation was explained. The Court therefore did not enter into the complaint in simplified procedure. It also denied free legal aid because the complaint was manifestly without prospects of success, while waiving court costs.

Regest

Art. 42 Abs. 2, Art. 106 Abs. 2 und Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG; Begründungsanforderungen der Beschwerde an das Bundesgericht. Die Beschwerdeschrift hat in gedrängter Form darzulegen, welche Erwägungen des angefochtenen Entscheids Recht verletzen; pauschale Kritik genügt nicht. Werden keine hinreichend begründeten Rügen erhoben, tritt das Bundesgericht im vereinfachten Verfahren nicht ein. Die unentgeltliche Rechtspflege nach Art. 64 BGG setzt zudem voraus, dass das Rechtsmittel nicht aussichtslos ist; bei offensichtlich fehlenden Erfolgsaussichten ist das Gesuch abzuweisen. Eine Kostenauflage kann ausnahmsweise unterbleiben (Art. 66 Abs. 1 BGG).

Texte intégral

{T 0/2}

1C_119/2014

Urteil vom 7. März 2014

I. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Merkli, präsidierendes Mitglied,
Gerichtsschreiber Pfäffli.

Verfahrensbeteiligte
X.________,
Beschwerdeführer,

gegen

Eidgenössische Zollverwaltung EZV, Zollkreisdirektion Basel, Elisabethenstrasse 31, Postfach 666, 4010 Basel.

Gegenstand
Verwaltungsverfahren,

Beschwerde gegen den Entscheid vom 19. Februar 2014 der Gerichte des Kantons Basel-Landschaft.

In Erwägung,
dass X.________ mit Eingabe vom 3. März 2014 Beschwerde gegen die "beiden Entscheide des Kantonsgerichts Basel-Landschaft in Liestal sowie der Zollkreisdirektion Basel" beim Bundesgericht eingereicht hat;
dass sich in den Beschwerdebeilagen u.a. ein Schreiben der Zollkreisdirektion Basel vom 21. Februar 2014 sowie ein Schreiben der Gerichte des Kantons Basel-Landschaft vom 19. Februar 2014 betreffend Stundung von Bussen, Verfahrenskosten usw. befinden;
dass sich die Beschwerde offenbar gegen diese Schreiben richtet, zumal nicht ersichtlich ist, gegen welchen Entscheid sich dieses Rechtsmittel sonst richten sollte;
dass nach Art. 42 Abs. 2 BGG in der Begründung einer Beschwerde in gedrängter Form darzulegen ist, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht verletzt;
dass der Beschwerdeführer, der keinen zulässigen Beschwerdegrund nennt, nicht darlegt, inwiefern die von ihm beanstandeten "Entscheide" rechts- bzw. verfassungswidrig sein sollten;
dass die Beschwerde den gesetzlichen Formerfordernissen (Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG; vgl. in diesem Zusammenhang BGE 136 I 49 E. 1.4.1 S. 53, 65 E. 1.3.1 S. 68 mit Hinweisen) offensichtlich nicht genügt, weshalb auf sie im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG nicht einzutreten ist;
dass somit offen bleiben kann, ob die Beschwerde die übrigen Eintretensvoraussetzungen erfüllt;
dass sich die Beschwerde als offensichtlich aussichtslos erweist, weshalb das vom Beschwerdeführer gestellte Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege (Art. 64 BGG) abzuweisen ist;

dass indessen auf eine Kostenauflage verzichtet werden kann (Art. 66 Abs. 1 BGG);

erkennt das präsidierende Mitglied:

1.

Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.

Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen.

3.

Es werden keine Kosten erhoben.

4.

Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV, Zollkreisdirektion Basel, und den Gerichten des Kantons Basel-Landschaft schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 7. März 2014

Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Das präsidierende Mitglied: Merkli

Der Gerichtsschreiber: Pfäffli

Mots-clés

inadmissibilityreasoned appeallegal aidsimplified procedurecourt costscustomsadministrative complaint