Intercompany receivables and delkredere allowances

3-RV.2015.130Tribunal administratif spécial / Chambre fiscale25 févr. 2016

Extrait par Omnilex

Résumé Omnilex

The excerpt contains two tax decisions of the Spezialverwaltungsgericht. In the depreciation case, the court held that once the tax authorities reallocate purchase price/book values, the recalculation must be applied consistently to both overstated and understated depreciation amounts. In the group receivables case, the court stated that delkredere reserves on claims between affiliated companies are generally not business-justified, unless the impairment arises from circumstances outside the common shareholders’ influence and would also justify a reserve between independent parties.

Regeste Omnilex

§ 36 Abs. 2 lit. a StG; correction of book values and depreciation: where tax authorities correct the allocation of book values, the resulting depreciation must be adjusted consistently in both directions. Selective correction only of excessive depreciation is impermissible; the proper method must be applied without methodological dualism and prevails over the principle of commercial accounting. § 68 Abs. 1 lit. b Ziff. 2 StG; delkredere reserve on intercompany receivables: receivables between affiliated companies are in principle not eligible for a provisional impairment. A delkredere allowance is business-justified only if the loss risk is caused by circumstances beyond the influence of the common shareholders and would likewise warrant a reserve between independent enterprises.

Texte intégral

350 Spezialverwaltungsgericht 2016

6.1.2.

Der Rekurrent hält indessen fest, dass er seinen Arbeitsweg im Jahr 2014 vollumfänglich mit dem Auto zurückgelegt habe. Somit sind ihm unbestrittenermassen effektive Autokosten, nicht jedoch Kosten der Variante Park & Ride angefallen. In der Folge kann diesbezüglich nicht auf tatsächlich getragene Aufwendungen des Rekurrenten abgestellt werden und es ist eine hypothetische Berechnung des steuerlich zu berücksichtigenden Fahrtkostenabzuges vorzunehmen. Im Parkhaus am Bahnhof B. befinden sich Pool-Dauermietparkplätze für (gerundet) CHF 205.00 pro Monat. Da der Rekurrent pro 2014 gar keinen Platz beansprucht hat, kann auch offen bleiben, ob ein Mietverhältnis überhaupt möglich gewesen wäre.

61 Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit; Abschreibungen (§ 36 Abs. 2 lit. a StG) Wenn die Steuerkommission die Buchwerte korrigiert, sind nicht nur die zu hohen Abschreibungen steuerlich anzupassen, sondern auch die zu tief verbuchten Abschreibungen. Aus dem Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abteilung Steuern, vom 25. Februar 2016 in Sachen B. + D.F. (3-RV.2015.130) Aus den Erwägungen

3.5.

Der LE KStA und die Steuerkommission M. haben die Buchwerte aller Gebäude und des Landes (abweichend von der Buchhaltung) entsprechend dem Wertverhältnis gemäss der ordentlichen Grundstückschätzung auf die Bilanzpositionen aufgeteilt. Dies ist zu bestätigen.

2016 Steuern 351

4.

4.1.

Die Abschreibungen auf den Gebäuden haben der LE KStA und die Steuerkommission M. nur beim Wohnhaus angepasst, bei dem sich aufgrund der neuen Ermittlung der Eröffnungswerte eine Reduktion des Buchwertes ergab. Nicht korrigiert wurden dagegen trotz neuer Aufteilung der Buchwerte nach der Ertragswertschätzung die Abschreibungen auf den weiteren Gebäuden unabhängig davon, ob die höchstens zulässige Abschreibung gemäss Merkblatt A/2001 "über Abschreibungen auf dem Anlagevermögen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe" der EStV tiefer oder höher ist.

4.2.

Nicht korrigiert wurden die zu tiefen Abschreibungen. Grundsätzlich ist es nicht handelsrechtswidrig, zu tiefe Abschreibungen zu verbuchen. Wie ausgeführt, basiert die Anpassung der Abschreibung des Wohnhauses auf einer Neuverteilung der Buchwerte aufgrund der geschätzten Ertragswerte. Es ist nicht korrekt, bei einer steuerlichen Korrektur der Buchwerte nur die zu hohe Abschreibung auf einem Objekt (Wohnhaus) zu korrigieren, die unter der maximal zulässigen Abschreibung liegenden aber unverändert zu belassen. Der (korrekte) Methodenwechsel bei der Buchwertaufteilung verlangt dessen konsequente Anwendung, ist damit mit handelsrechtlichen Grundsätzen ohne weiteres vereinbar und geht dem Massgeblichkeitsprinzip vor. Ein Methodendualismus ist sowohl auf Seiten der Rekurrenten wie auch der Steuerbehörden zu vermeiden (vgl. die Stellungnahme des LE KStA: "[Die Steuerpflichtigen] müssen sich für eine Methode entscheiden"). Damit sind nicht nur die aufgrund der Aufteilungsmethode der Buchwerte resultierenden zu hohen Abschreibungen zu korrigieren, sondern auch die zu tiefen.

4.3.

4.3.1.

Es ist aufgrund der von den Rekurrenten verwendeten Abschreibungssätze erkennbar, dass jeweils die höchste, steuerlich noch zulässige Abschreibung verbucht werden sollte (ausser bei der Remise).

352 Spezialverwaltungsgericht 2016 Zweifellos hätten die Rekurrenten ausgehend von der korrigierten Aufteilung des Kaufpreises auf die einzelnen Positionen und damit dieser neuen Buchwerte jeweils die maximal zulässige Abschreibung verbucht. Es ist daher sachgerecht, die von den Rekurrenten berücksichtigen Abschreibungssätze zu berücksichtigen.

62 Rückstellung; Delkredere; Konzern (§ 68 Abs. 1 lit. b Ziff. 2 StG).

  • Forderungen zwischen verbundenen Unternehmen (Mutter- und Schwestergesellschaft) sind einer vorläufigen Wertberichtigung (Delkredere-Rückstellung) in der Regel nicht zugänglich.
  • Nur wenn die Forderungsgefährdung durch Umstände bewirkt wurde, welche ausserhalb der Beeinflussungsmöglichkeiten der gemeinsamen Aktionäre liegen und auch unter unabhängigen Unternehmen zu einer vorläufigen Wertberichtigung berechtigen, ist eine Delkredere-Rückstellung bzw. eine Wertberichtigung auf der Forderung geschäftsmässig begründet. Aus dem Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abteilung Steuern, vom 25. Februar 2016 in Sachen I. AG (3-RV.2015.138) Aus den Erwägungen

2.

Die Rekurrentin ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in A. (...) Weiter ist davon auszugehen, dass die Rekurrentin eine Tochtergesellschaft der X. Deutschland GmbH (Beteiligung 75 %) und die X. Austria GmbH eine Schwestergesellschaft ist.

3.

3.1.

Mit der Bilanz per 31. Dezember 2011 wurden "Debitoren" von CHF 1'471'910.24, "Debitoren Ausland" von CHF 107'781.23 und "Debitoren Nahestehende" von CHF 416'985.77 ausgewiesen. Das

Mots-clés

taxationdepreciationbook valuesintercompany receivablesdelkredere reservecorporate groupvaluation method

Extrait par Omnilex

Question juridique clé

Whether, after a tax correction of book values, only excessive depreciation or also depreciation that is too low must be adjusted.

Solution extraite

A methodological correction of book-value allocation must be applied consistently; both excessive and insufficient depreciation must be adjusted.

Motifs extraits

If the tax authority corrects the book values according to the valuation ratio, the corresponding depreciation must be consistently recalculated. A method change cannot be applied selectively only where it increases tax; this would create an impermissible dualism and contradict the chosen valuation method.

Question juridique clé

Whether an intercompany receivable between affiliated companies may be written down through a delkredere reserve.

Solution extraite

As a rule, receivables between affiliated companies are not eligible for a provisional value adjustment; a delkredere reserve is only justified if the risk arises from circumstances outside the influence of the common shareholders and would also justify a reserve between independent parties.

Motifs extraits

A claim against a related company is generally not commercially justified for a temporary impairment unless the danger to the receivable stems from external circumstances not controllable by the common owners.

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