8C_492/2025

Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal

8C_492/2025

Urteil vom 20. November 2025

IV. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung Bundesrichterin Viscione, Präsidentin, Gerichtsschreiber Grünvogel.

Verfahrensbeteiligte A.________ Beschwerdeführer,

gegen

Versicherungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerdegegner.

Gegenstand Invalidenversicherung (Rechtsverzögerung; Prozessvoraussetzung),

Nach Einsicht

in die Eingabe vom 30. August 2025, mit der A.________ Rechtsverweigerungs- bzw. Rechtsverzögerungsbeschwerde gegen das Versicherungsgericht des Kantons Aargau erhebt, in die Verfügung vom 24. Oktober 2025, mit welcher das nach Erhalt der Kostenvorschussverfügung vom 5. September 2025 gestellte Gesuch um unentgeltliche Prozessführung abgewiesen und A.________ zur Bezahlung des Kostenvorschusses in der Höhe von Fr. 500.- innert einer Nachfrist bis zum 10. November 2025 verpflichtet wurde, ansonsten auf das Rechtsmittel nicht eingetreten werde,

in Erwägung,

dass der Beschwerdeführer den Vorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht geleistet hat, dass deshalb gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist, dass mit Blick auf die mutwillige Beschwerdeführung (s. dazu die Verfügung vom 24. Oktober 2025 E. 4) eine ausnahmsweise kostenfreie Verfahrenserledigung ausser Frage steht (Art. 66 Abs. 1 BGG),

erkennt die Präsidentin:

Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

Die Gerichtskosten von Fr. 200.- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

Dieses Urteil wird den Parteien und der Gemeinde Dottikon Gemeinderat Sozialhilfe schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 20. November 2025

Im Namen der IV. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Viscione

Der Gerichtsschreiber: Grünvogel

Cité dans

Gerichtsentscheide

Details de la source
Cette version n'est pas disponible dans la langue demandee. La meilleure langue disponible est affichee.
Juridiction
Suisse
Region
Federal
Langues disponibles
Allemand
Citation
8C_492/2025
Juridiction
Bger
Numeros de dossier
8C_492/2025, CH_BGer_008
Date de decision
20 nov. 2025
Derniere mise a jour
25 mars 2026