8C 308/2018 / 8C_308/2018

Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal

8C_308/2018

Urteil vom 25. Mai 2018

I. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung Bundesrichter Maillard, Präsident, Gerichtsschreiber Grünvogel.

Verfahrensbeteiligte A.________, Kosovo, Beschwerdeführer,

gegen

IV-Stelle für Versicherte im Ausland IVSTA, Avenue Edmond-Vaucher 18, 1203 Genf, Beschwerdegegnerin.

Gegenstand Invalidenversicherung (Prozessvoraussetzung),

Beschwerde gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. März 2018 (C_4803/2016).

Nach Einsicht

in die Beschwerde vom 24. April 2018 (Übergabe an die Schweizerische Post) gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. März 2018,

in Erwägung,

dass ein Rechtsmittel gemäss Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG unter anderem die Begehren und deren Begründung zu enthalten hat, wobei in der Begründung in gedrängter Form darzulegen ist, inwiefern der angefochtene Akt Recht verletzt, dass die Beschwerde diesen inhaltlichen Mindestanforderungen nicht genügt, erschöpft sie sich doch in der Schilderung von Geschehensabläufen, ohne zugleich aufzuzeigen, inwiefern die von der Vorinstanz in diesem Zusammenhang getroffenen Sachverhaltsfeststellungen - soweit überhaupt entscheidrelevant - offensichtlich unrichtig im Sinne von Art. 97 Abs. 1 BGG und die darauf beruhenden Erwägungen rechtsfehlerhaft sein sollen, dass deshalb im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist, dass in Anwendung von Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG ausnahmsweise auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet wird,

erkennt der Präsident:

Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

Dieses Urteil wird den Parteien, dem Bundesverwaltungsgericht, Abteilung III, und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 25. Mai 2018

Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Maillard

Der Gerichtsschreiber: Grünvogel

Cité dans

Gerichtsentscheide

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Juridiction
Suisse
Region
Federal
Langues disponibles
Allemand
Citation
8C_308/2018
Juridiction
Bger
Numeros de dossier
8C_308/2018, CH_BGer_008, 8C 308/2018
Date de decision
25 mai 2018
Derniere mise a jour
25 mars 2026