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Ra 2026/08/0050•Verwaltungsgerichtshof Ra 2026/08/0050
Ra 2026/08/0050Cour administrative suprême15 juin 2026
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.446,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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