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Ra 2025/19/0145•Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/19/0145
Ra 2025/19/0145Cour administrative suprême2 juin 2026
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.069,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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