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Ra 2025/08/0030•Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/08/0030
Ra 2025/08/0030Cour administrative suprême3 juin 2026
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Österreichische Gesundheitskasse hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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