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Ra 2024/12/0088•Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/12/0088
Ra 2024/12/0088Cour administrative suprême4 nov. 2024
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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