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Ro 2024/11/0003•Verwaltungsgerichtshof Ro 2024/11/0003
Ro 2024/11/0003Cour administrative suprême5 nov. 2024
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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