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Ro 2024/06/0012•Verwaltungsgerichtshof Ro 2024/06/0012
Ro 2024/06/0012Cour administrative suprême12 nov. 2024
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbenden Parteien haben der mitbeteiligten Partei zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Die „Revisionsbeantwortungen“ von Dipl. Ing. D P und E P, vertreten durch die List Rechtsanwalts GmbH in 1180 Wien, Weimarer Straße 55/1, sowie der Stadtgemeinde Stockerau, vertreten durch die ONZ Partner Rechtsanwälte GmbH in 1010 Wien, Schwarzenbergplatz 16, werden zurückgewiesen.
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